Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
29.11.17, 12:12
Aktualisiert
29.11.17, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.1:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Claesgens vom Ingenieurbüro
Gotthardt
+
Knipper,
Gemünd,
sehr
detailliert
die
geplanten
Erschließungsmaßnahmen hinsichtlich Kanalisation in den Teilbereichen des
Baugebietes G14 „Auf Graben“ und „Brotkiste“. Hierbei führt er aus, dass mit den
Kanalisationsarbeiten „Auf Graben“ zwischenzeitlich begonnen worden sei und die
Entwässerung im Trennsystem erfolgen werde. Bei diesem Teilbereich wäre ein
Anschluss unmittelbar an die vorhandenen Kanalisationsanlagen in den Straßen „Zur
Klosterquelle“ bzw. „In den sechs Morgen“ möglich. Dies sei auch bis auf zwei
Grundstücke im südwestlichen Bereich „im freiem Gefälle“ möglich.
Bezüglich des Niederschlagswassers seien vorab Versickerungsmöglichkeiten geprüft
worden. Diese seien jedoch weder im Teilbereich „Auf Gaben“ noch „Brotkiste“
möglich. Damit das Niederschlagswasser in den vorhandenen Regenwasserkanal im
Bereich „In den sechs Morgen“ eingeleitet werden könne, sei jedoch auf einer Länge
von rd. 100 m ein „Pufferbecken“ in Form von einer Rohrleitung DN 1000 erforderlich.
Dieser Rohrleitung vorgeschaltet sei dann eine Drosseleinrichtung über die dann nur
kontinuierlich eine bestimmte Abwassermenge der vorhandenen Kanalisationsanlage
zugeführt werde.
Bezüglich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ erläutert Herr Claesgens,
dass dieser Teilbereich ebenfalls im Trennsystem entwässert werden solle, diese
Entwässerung jedoch kostenintensiver sei als im Bereich „Auf Graben“, da die
Anschlussmöglichkeiten bzw. Versickerungsmöglichkeiten außerhalb des Plangebietes
liegen würden. Hierbei sei beabsichtigt, das Niederschlagswasser außerhalb des
Gebietes oberhalb des Baugebietes G13 (Auf dem Hielig) auf einer gemeindlichen
Fläche in einem offenen Erdbecken zu versickern. Für den Extremfall sei dann ein
Überlauf in Richtung Schleifbach erforderlich.
Das Schmutzwasser des Gebietes „Brotkiste“ würde in Richtung Höhenweg an den
vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Bei dieser Lösung könnten dann auch
die beiden Grundstücke „Auf Graben“, die nicht in freiem Gefälle in Richtung „In den
sechs Morgen“ entwässern könnten, mit angebunden werden.
Detailfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Claesgens ausführlich
beantwortet.
Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Claesgens erläutert der Bürgermeister,
dass für die Wasserversorgung ein Anschlusspunkt unmittelbar in der Straße „Zur
Klosterquelle“ möglich sei und im weiteren Verlauf eine Ringschließung der
Versorgungsleitungen bis zum notwendigen Anschlusspunkt am Ortseingang der
Bahnhofstraße erfolgen solle. Bezüglich des notwendigen Versickerungsbeckens sei
beabsichtigt, dass dieses zunächst zurückgestellt werden solle bis der überwiegende
Teilbereich „Brotkiste“ bebaut sei und deshalb hier geplant wäre, als
„Übergangslösung“ das Niederschlagswasser in den Wegeseitengraben entlang der
Kreisstraße einzuleiten. Dies sei auch denkbar, wenn die beabsichtigte Versetzung des
OD-Steines vom Ortseingang bis oberhalb der zukünftigen Einfahrt zum
Erschließungsgebiet erfolge. Bei einer derartigen Veränderung könne dann auch der
beabsichtigte Gehweg Richtung Ortseingang ohne entsprechende Zustimmung des
Kreises hergestellt werden, da diese Fläche dann in der Unterhaltungspflicht der
Gemeinde liege.
Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen
entlang der Umgehungsstraße im Bereich „Auf Graben“ ein Erdwall als Lärm- und
Windschutz mit einer Höhe von ca. 1,50 m angelegt werde und auf dem Teilabschnitt
„Brotkiste“ ab Niveau der Landstraße eine Anfüllung von ca. 0,50 m vorgesehen sei.
Hierauf sei zusätzlich eine Einfriedigung in einer Höhe von ca. 1 m geplant.
Gleichzeitig weist der Bürgermeister darauf hin, dass die entlang der Landstraße
liegenden Grundstücke im Bereich „Brotkiste“ durch zusätzliche Anschüttung von
Bodenmassen teilweise angehoben würden, um diese hierdurch attraktiver zu
gestalten. Nach Abschluss dieser zusätzlichen Erdanfüllungen sei vorgesehen, entlang
des ausgewiesenen Grünstreifens der jeweiligen Bebauungspläne eine Baumallee
anzulegen.
Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke sei dann beabsichtigt, dass auch der
Grünstreifen bzw. zukünftige Damm durch die zukünftigen Grundstückseigentümer
mit übernommen und gepflegt werden.
Damit die Bauarbeiten möglichst auch über die Wintermonate fortgeführt werden
könnten, sei beabsichtigt, dass die bauausführende Firma des Teilbereiches „Auf
Graben“ auf der Grundlage dieser Einheitspreise auch den Auftrag für den Bereich
„Brotkiste“ erhalte.
Des Weiteren führt er hinsichtlich der Vermarktung aus, dass man ggf. darüber
nachdenken müsse, ob der derzeit festgelegte Grundstückspreis von 67 €/m²
angepasst werden müsse, um zumindest eine Kostendeckung zu erreichen. Da
insbesondere im Gebiet „Brotkiste“ höhere Kosten wegen der Entwässerung entstehen
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
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würden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches
„Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches
„Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der
Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017
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