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Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben")

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
29.11.17, 12:12
Aktualisiert
29.11.17, 12:12
Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben") Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben") Beschlusstext (Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben")

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 8. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 21.11.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Herr Claesgens vom Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, sehr detailliert die geplanten Erschließungsmaßnahmen hinsichtlich Kanalisation in den Teilbereichen des Baugebietes G14 „Auf Graben“ und „Brotkiste“. Hierbei führt er aus, dass mit den Kanalisationsarbeiten „Auf Graben“ zwischenzeitlich begonnen worden sei und die Entwässerung im Trennsystem erfolgen werde. Bei diesem Teilbereich wäre ein Anschluss unmittelbar an die vorhandenen Kanalisationsanlagen in den Straßen „Zur Klosterquelle“ bzw. „In den sechs Morgen“ möglich. Dies sei auch bis auf zwei Grundstücke im südwestlichen Bereich „im freiem Gefälle“ möglich. Bezüglich des Niederschlagswassers seien vorab Versickerungsmöglichkeiten geprüft worden. Diese seien jedoch weder im Teilbereich „Auf Gaben“ noch „Brotkiste“ möglich. Damit das Niederschlagswasser in den vorhandenen Regenwasserkanal im Bereich „In den sechs Morgen“ eingeleitet werden könne, sei jedoch auf einer Länge von rd. 100 m ein „Pufferbecken“ in Form von einer Rohrleitung DN 1000 erforderlich. Dieser Rohrleitung vorgeschaltet sei dann eine Drosseleinrichtung über die dann nur kontinuierlich eine bestimmte Abwassermenge der vorhandenen Kanalisationsanlage zugeführt werde. Bezüglich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ erläutert Herr Claesgens, dass dieser Teilbereich ebenfalls im Trennsystem entwässert werden solle, diese Entwässerung jedoch kostenintensiver sei als im Bereich „Auf Graben“, da die Anschlussmöglichkeiten bzw. Versickerungsmöglichkeiten außerhalb des Plangebietes liegen würden. Hierbei sei beabsichtigt, das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes oberhalb des Baugebietes G13 (Auf dem Hielig) auf einer gemeindlichen Fläche in einem offenen Erdbecken zu versickern. Für den Extremfall sei dann ein Überlauf in Richtung Schleifbach erforderlich. Das Schmutzwasser des Gebietes „Brotkiste“ würde in Richtung Höhenweg an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Bei dieser Lösung könnten dann auch die beiden Grundstücke „Auf Graben“, die nicht in freiem Gefälle in Richtung „In den sechs Morgen“ entwässern könnten, mit angebunden werden. Detailfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Claesgens ausführlich beantwortet. Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Claesgens erläutert der Bürgermeister, dass für die Wasserversorgung ein Anschlusspunkt unmittelbar in der Straße „Zur Klosterquelle“ möglich sei und im weiteren Verlauf eine Ringschließung der Versorgungsleitungen bis zum notwendigen Anschlusspunkt am Ortseingang der Bahnhofstraße erfolgen solle. Bezüglich des notwendigen Versickerungsbeckens sei beabsichtigt, dass dieses zunächst zurückgestellt werden solle bis der überwiegende Teilbereich „Brotkiste“ bebaut sei und deshalb hier geplant wäre, als „Übergangslösung“ das Niederschlagswasser in den Wegeseitengraben entlang der Kreisstraße einzuleiten. Dies sei auch denkbar, wenn die beabsichtigte Versetzung des OD-Steines vom Ortseingang bis oberhalb der zukünftigen Einfahrt zum Erschließungsgebiet erfolge. Bei einer derartigen Veränderung könne dann auch der beabsichtigte Gehweg Richtung Ortseingang ohne entsprechende Zustimmung des Kreises hergestellt werden, da diese Fläche dann in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde liege. Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen entlang der Umgehungsstraße im Bereich „Auf Graben“ ein Erdwall als Lärm- und Windschutz mit einer Höhe von ca. 1,50 m angelegt werde und auf dem Teilabschnitt „Brotkiste“ ab Niveau der Landstraße eine Anfüllung von ca. 0,50 m vorgesehen sei. Hierauf sei zusätzlich eine Einfriedigung in einer Höhe von ca. 1 m geplant. Gleichzeitig weist der Bürgermeister darauf hin, dass die entlang der Landstraße liegenden Grundstücke im Bereich „Brotkiste“ durch zusätzliche Anschüttung von Bodenmassen teilweise angehoben würden, um diese hierdurch attraktiver zu gestalten. Nach Abschluss dieser zusätzlichen Erdanfüllungen sei vorgesehen, entlang des ausgewiesenen Grünstreifens der jeweiligen Bebauungspläne eine Baumallee anzulegen. Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke sei dann beabsichtigt, dass auch der Grünstreifen bzw. zukünftige Damm durch die zukünftigen Grundstückseigentümer mit übernommen und gepflegt werden. Damit die Bauarbeiten möglichst auch über die Wintermonate fortgeführt werden könnten, sei beabsichtigt, dass die bauausführende Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ auf der Grundlage dieser Einheitspreise auch den Auftrag für den Bereich „Brotkiste“ erhalte. Des Weiteren führt er hinsichtlich der Vermarktung aus, dass man ggf. darüber nachdenken müsse, ob der derzeit festgelegte Grundstückspreis von 67 €/m² angepasst werden müsse, um zumindest eine Kostendeckung zu erreichen. Da insbesondere im Gebiet „Brotkiste“ höhere Kosten wegen der Entwässerung entstehen Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 2 würden. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.11.2017 Seite 3