Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
920 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.12.16, 15:00
Aktualisiert
09.12.16, 15:00
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NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.12.2016
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:40 Uhr
Am Dienstag, 06.12.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 10.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef (vertritt Joepen, Michael)
Geißler, Ferdi
Hilger, Franz-Josef
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Schmidt, Bruno (vertritt Mahlberg, Franz-Peter)
Schmitz, Ralf (vertritt Rosenbaum, Burkhard)
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsangestellte
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Mießeler, Uschi
Zalfen, Julia
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
Presse
3 – zeitweise
1
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Michael Joepen, Franz-Peter Mahlberg und
Burkhard Rosenbaum.
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 – 3):
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 6:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.2 -
Punkt 8.3:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK)
hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und
Blankenheim
- Vorlage 596 /X.L. -
Punkt 17.1:
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im
Gewerbegebiet Zingsheim
- Vorlage 567 /X.L. Z.1 -
Punkt 19:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.2 -
Punkt 46:
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau
hier: Gewährung einer Zuwendung
- Vorlage 441 /X.L. Z.1 -
Punkt 47:
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau
einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123
- Vorlage 598 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1.3:
Vertragsangelegenheit
hier: Alte Schule Buir
- Vorlage 570 /X.L. Z.1 -
Punkt 4:
Bauliche Entwicklung für die Zukunft
hier: Erwerb von Bauerwartungsland Ortslagen
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
- Vorlage 597 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Seite
1.1
Rotwildbejagungskonzept
- Vorlage 51 /X.L. Z.3 -
9
1.2
Rotwildabschusspläne
- Vorlage 325 /X.L. Z.2 -
9
Punkt 2:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017
- Vorlage 548 /X.L. -
10
Punkt 3:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. -
10
Punkt 4:
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und
Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. -
10
Punkt 5:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314
und 315
- Vorlage 579 /X.L. -
10
Punkt 6:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
"Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren
gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.1 und Z.2 -
11
Punkt 7:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
7.1
Genehmigung und Bewilligung des IEK
- Vorlage 582 /X.L. -
12
7.2
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 583 /X.L. -
12
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 3
Punkt 8:
7.3
Energetische und funktionale Optimierung
einschließlich behindertengerechte Ausstattung
Turnhalle Marmagen
- Vorlage 584 /X.L. -
13
7.4
Energetische und funktionale Optimierung
Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 585 /X.L. -
13
7.5
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und
Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim
- Vorlage 586 /X.L. -
13
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
8.1
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule
Zingsheim zum Generationenplatz
- Vorlage 575 /X.L. -
14
8.2
Maßnahmenprogramm 2017
- Vorlage 587 /X.L. -
14
8.3
Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim
und Blankenheim
- Vorlage 596 /X.L. -
15
Punkt 9:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. und Z.1 -
15
Punkt10:
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept
(IKEK)
- Vorlage 535 /X.L. -
16
Punkt11:
Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom Teilbereich Ortslage Frohngau
- Vorlage 559 /X.L. -
16
Punkt12:
Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus
- Vorlage 560 /X.L. -
17
Punkt13:
Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in
Pesch
- Vorlage 562 /X.L. -
17
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 4
Punkt14:
Entwicklung Alte Schule Buir
- Vorlage 573 /X.L. -
17
Punkt15:
Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 576 /X.L. -
18
Punkt16:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017
- Vorlage 563 /X.L. -
18
Punkt17:
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 567 /X.L. -
19
17.1
19
Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im
Gewerbegebiet Zingsheim
- Vorlage 567 /X.L. Z.1 -
Punkt18:
Beschaffung Abfallbehälter
- Vorlage 566 /X.L. -
20
Punkt19:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 -
20
Punkt20:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 490 /X.L. -
21
Punkt21:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 543 /X.L. -
21
Punkt22:
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.2 -
22
Punkt23:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb
Abwasser
- Vorlage 550 /X.L. -
22
Punkt24:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
22
Punkt25:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 549 /X.L. -
23
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 5
Punkt26:
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 588 /X.L. -
23
Punkt27:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
24
Punkt28:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
24
Punkt29:
Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich
- Vorlage 577 /X.L. -
24
Punkt30:
Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 491 /X.L. -
25
Punkt31:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 544 /X.L. -
25
Punkt32:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das
Gemeindewasserwerk
- Vorlage 553 /X.L. -
25
Punkt33:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 555 /X.L. -
26
Punkt34:
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage
- Vorlage 589 /X.L. -
26
Punkt35:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 492 /X.L. -
26
Punkt36:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 30.06. und 30.09.2016
- Vorlage 545 /X.L. -
27
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 6
Punkt37:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 556 /X.L. -
27
Punkt38:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 557 /X.L. -
27
Punkt39:
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
- Vorlage 593 /X.L. -
28
Punkt40:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.3 -
28
Punkt41:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014
– 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. -
33
Punkt42:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 592 /X.L. -
34
Punkt43:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
43.1
Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr
2017/2018
- Vorlage 594 /X.L. -
34
43.2
Lernförderliche IT-Ausstattung
- Vorlage 595 /X.L. -
35
Punkt44:
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4
Asylbewerberleistungsgesetz
- Vorlage 590 /X.L. -
36
Punkt45:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim
für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß
§ 80 Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 591 /X.L. -
36
Punkt46:
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte
Schule Engelgau
hier: Gewährung einer Zuwendung
- Vorlage 441 /X.L. Z.1 -
43
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 7
Punkt47:
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch
Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau,
Flur 9 Nr. 123
- Vorlage 598 /X.L. -
44
Punkt48:
Mitteilungen und Informationen
45
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Vertragsangelegenheiten
Punkt 2:
Seite
1.1
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Hubach
- Vorlage 541 /X.L. -
46
1.2
Entgeltliche Jagderlaubnisscheine
- Vorlage 554 /X.L. -
46
1.3
Alte Schule Buir
- Vorlage 570 /X.L. und Z.1 -
46
1.4
Städtebaulicher Vertrag
hier: Erschließungsgebiet G14
- Vorlage 580 /X.L. -
47
1.5
Verpachtungsangelegenheit;
Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 23
- Vorlage 546 /X.L. -
48
Auftragsvergaben
2.1
Sondermüllentsorgung 2017/2018
- Vorlage 564 /X.L. -
49
2.2
Altpapierabnahme 2017
- Vorlage 565 /X.L. -
49
Punkt 3:
Grundstücksangelegenheit
hier: Veräußerung des ehemaligen Kindergartens
Bouderath, Gem. Bouderath, Flur 3 Nr. 187
(Teilfläche)
- Vorlage 581 /X.L. -
49
Punkt 4:
Bauliche Entwicklung für die Zukunft
hier: Erwerb von Bauerwartungsland Ortslagen
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
- Vorlage 597 /X.L. -
50
Punkt 5:
Mitteilungen und Informationen
52
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 8
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Punkt 1.1:
Rotwildbejagungskonzept
- Vorlage 51 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend
zur Kenntnis.
2. Er beauftragt die Verwaltung, das Rotwildbejagungskonzept so
weiterzuentwickeln, dass zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt die Eigenjagden
der Gemeinde Nettersheim als selbstverwaltete Eigenjagden durch
Begehungsscheine oder Regiejagd bewirtschaftet werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
- Vorlage 325 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis
und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die
Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird:
Eigenjagdbezirk
zu beantragender
Abschuss
Abschuss je
100 ha
ha gesamt
Marmagen Wald/Stritterhof
41 Stk.
13 Stk.
313
Marmagen Wald Ost
53 Stk.
13 Stk.
403
Nettersheim Wald IX
53 Stk.
13 Stk.
403
Mürel
36 Stk.
13 Stk.
276
7 Stk.
7 Stk.
96
Tondorf Wald
18 Stk.
6 Stk.
292
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Baumbusch
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 9
Punkt
2:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017
- Vorlage 548 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschießt, den Forstwirtschaftsplan 2017 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter
Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315
- Vorlage 579 /X.L. -
Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit noch Gespräche geführt würden, u.a. auch
mit dem Bauantragsteller und dem Architekten. Er hoffe, dass bis zur Sitzung des
Rates eine einvernehmliche Empfehlung vorgelegt werden könne.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass pro
Wohneinheit im Bebauungsplan 1,5 Stellplätze vorgeschrieben seien. Hiermit wolle
man verhindern, dass die Fahrzeuge auf den Straßen abgestellt werden.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 10
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, vor der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den
Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 und der
Entscheidung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „In den Sechs Morgen“ die Nachbarschaft zu beteiligen.
Die Entscheidung ist bis zur Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2016 zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass wie bereits mitgeteilt gemäß Empfehlung
des Rechtsbeistandes nun ein formelles Bebauungsplanänderungsverfahren
durchgeführt werde.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
a) die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im formellen
Verfahren gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen,
b) die der Vorlage Nr. 454, Z 1, X.L., beigefügte Entwurfsskizze als Grundlage für den
zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen und eine
entsprechende Begründung zu erstellen sowie das Verfahren auf dieser Grundlage
einzuleiten und durchzuführen. Folgende Festsetzungen sind gegenüber dem
Teilbereich „Zur Klosterquelle – Hasenweg – In den Sechs Morgen – zu verändern:
ba) Bereich für Ein oder Zweifamilienwohnhäuser:
- max. Firsthöhe: 9,0 m,
- max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m,
- Drempel sind nur bei Gebäuden im einem Vollgeschoss zulässig,
bb) Bereich für Mehrfamilienwohnhäuser:
- Max. Firsthöhe: 10,0 m,
- Max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m
bc) Für alle Bereiche gilt:
- Die überbaubare Fläche auf den jeweiligen Baugrundstücken beginnt 3,0 m
von der öffentlichen Erschließungsstraße und wird auf eine Tiefe von 20,0
m festgesetzt,
- Bezugspunkt für die Festsetzung der First- und Traufhöhen wird auf den
höchsten Punkt entlang der Grundstücksgrenze an der zugehörigen
Erschließungsstraße festgesetzt. Bei Eckgrundstücken gilt die kürzere
Straßenfront als zugehörig.
- als Dachformen sind Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig.
Ausnahmsweise können gegeneinander versetzte Pultdächer zugelassen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 11
-
werden,
je Grundstück sind mindestens 3 Stellplätze nachzuweisen,
das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5 qm
begrenzt. Werbeanlagen vor der straßenseitigen Baugrenze sind
unzulässig,
ausnahmsweise können kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes
zugelassen werden.
c) Darüber hinaus wird beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
d) Im Rahmen des Verfahrens ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 7:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
Punkt 7.1:
Genehmigung und Bewilligung des IEK
- Vorlage 582 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum
Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und
für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.2:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung
Rathaus Zingsheim
- Vorlage 583 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für
die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-,
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 12
Punkt 7.3:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich
behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen
- Vorlage 584 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des
interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.4:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum
Nettersheim
- Vorlage 585 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das
Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der
Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale
Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von
1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an
den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 7.5:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
- Vorlage 586 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassadenund Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept
(IEK)
lt.
Bewilligungsbescheid
der
Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung –
Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands-/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm (Kofinanzierung
Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den jeweilis festgesetzten
Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50 %ige Eigenanteil
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 13
der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen.
Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben des
Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
Punkt 8.1:
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 575 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim
(Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger
Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern,
Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der
Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln.
Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und
Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein
Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die
Städtebauförderung zu erreichen.
Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.2:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier: Maßnahmenprogramm 2017
- Vorlage 587 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage
dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im
Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 14
Punkt 8.3:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK)
hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und
Blankenheim
- Vorlage 596 /X.L. -
Der Bürgermeister bezieht sich auf einen Presseartikel der vergangenen Woche und
weist darauf hin, dass man mit der Vorlage, in der der Planungsstand detailliert
dargestellt sei, das in der Zeitung Geschriebene ein Stück weit relativieren wolle. In
der anstehenden Sitzung des Schulzweckverbandes werde man die vorgesehenen
Maßnahmen im Innen- und Außenbereich gemeinsam mit den Planern ausführlich
darstellen. Es sei nun höchste Zeit, die Planungsarbeiten abzuschließen, da die
Antragsunterlagen bis Mitte/Ende Dezember eingereicht werden müssten. Für die
Maßnahmen am Schulstandort Blankenheim werde eine 70-prozentige Förderung
gewährt. Dies schließe auch die Mobilbauten mit ein.
Abschließend teilt der Bürgermeister mit, dass es seiner Meinung nach richtiger
gewesen wäre, erst die Fraktionsvorsitzenden beider Kommunen bzw. erst den
Schulzweckverband zu informieren. Bis zum Rat müsse nun überlegt werden, wie man
sich in der Sitzung des Schulzweckverbandes positionieren werde.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Schulzentren Nettersheim und
Blankenheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. und Z.1 -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich bzgl. der Förderung des Objektes „Eifeler
Hof“, ob der Sachverhalt eines eventuell möglichen Vorsteuerabzugs geprüft worden
sei. Der Bürgermeister sagt zu, mit der Niederschrift entsprechend zu informieren.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Antragsteller ist vorsteuerabzugsberechtigt. Demnach wird die Förderung auf die Nettosumme von
11.356,48 € ausgerichtet. Eine Beeinträchtigung der Förderhöhe erfolgt dadurch nicht.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus
dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe
von
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 15
3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12,
Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. und
3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner
Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von
8.138,70 € zu gewähren.
Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein
vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
- Vorlage 535 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau,
Frohngau,
Holzmülheim,
Pesch
und
Roderath
sowie
der
vorliegenden
Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein
Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu
erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu
veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom - Teilbereich
Ortslage Frohngau
- Vorlage 559 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass derzeit Gespräche mit der Deutschen Telekom und
der Firma E-Plus geführt würden. Ziel sei, die Maßnahme ggf. um ein halbes Jahr bis
zu dem dann ohnehin anstehenden Ausbau der Helterstraße/Buirer Straße zu
verschieben.
Punkt 12:
Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus
- Vorlage 560 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, in Koordination mit der Energie Nordeifel, Kall, die
Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bahrhaus als Erdverkabelungen zu erneuern und die
Beleuchtung auf LED umzurüsten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 16
Punkt 13:
Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch
- Vorlage 562 /X.L. -
Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich, wann die Umverlegung der Haltestelle
stattfinde. In der Sitzung des Bauausschusses sei von einer Umsetzung innerhalb
weniger Tage die Rede gewesen.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Kreis Euskirchen für den Nahverkehrsplan
zuständig sei und die notwendigen Regelungen mit der RVK treffen müsse. Die neue
Wartehalle sei bereits aufgestellt und er gehe davon aus, dass die Umverlegung in
Kürze realisiert werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, entsprechend der Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Fachstellen des Kreises Euskirchen die Bushaltestelle wiederum auf den
ursprünglichen Standort im Bereich der Nöthener Straße umzuverlegen und im
Bereich des Grundstückes Nöthener Straße 1 eine neue Wartehalle in Glaskonstruktion
aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Entwicklung Alte Schule Buir
- Vorlage 573 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das bisherige Trägermodell für das Gesamtgebäude Alte
Schule Buir, Zur Feldscheid 2, 53947 Nettersheim-Buir zu verändern und die
Trägerschaft vom Turnverein Buir auf die Johanniter (Kreisverband Euskirchen) zu
übertragen, wobei die Johanniter beabsichtigen das bestehende Nutzungskonzept
fortzuführen und eigene Mittel für bauliche Maßnahmen einzubringen.
Grundvoraussetzung für den Trägerwechsel ist, dass die Gemeinschaftsräume
(ehemaliger Schulsaal, Küche, Thekenraum im Erdgeschoss, Lagerräume) weiterhin
vorrangig für die Zwecke des Turnvereins Buir, der Dorfgemeinschaft und der
Gemeinde Nettersheim zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 576 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 17
Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern.
Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein
Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel
zu veranschlagen.
Sobald
der
Bewilligungsbescheid
vorliegt,
hat
die
Maßnahmenumsetzung
weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von
Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017
- Vorlage 563 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehaus
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der
Haushaltssatzung 2017 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie
bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden.
Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem
Bildungswerk zu vergüten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 567 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Abfallbeseitigung durch eine
Intensivierung der Abfallberatung, die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes und
durch die Beschaffung einer Kehrmaschine weitergehende Angebote zur Optimierung
vorzunehmen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 18
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen
2017 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt17.1: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im
Gewerbegebiet Zingsheim
- Vorlage 567 /X.L. Z.1 Der Bürgermeister weist auf die Beratungen zum Thema in den Fachausschüssen hin
und teilt mit, dass zwischenzeitlich mit der ortsansässigen Firma Assrohr bezüglich der
Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes verhandelt worden sei. Die gemeinsam
entwickelte Konzeption sehe eine Anlieferung während der Öffnungszeiten der Firma
von montags bis samstags vor. Geplant sei eine Sammlung des Grünabfalls vor Ort
und eine Umladung in 20 m³-Container und anschließende Entsorgung über das AWZ
Mechernich getrennt nach Rasenschnitt/Laub (45,03 €/t) und Strauch-/Astwerk (0
€/t). Die Konditionen mit der Firma Assrohr seien noch abschließend zu verhandeln.
Hier könne man davon ausgehen, dass kostengünstige Lösungen erzielt werden
können, die in das im Haushaltsplan vorgesehene Budget in Höhe von 20.000 €
passen. Die Einrichtung dieses Platzes sei im Frühjahr 2017 vorgesehen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass die
Anlieferung von Grünabfällen für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos sein soll.
Bezüglich der im Vorfeld von den Bürgern auszufüllenden Lieferscheine teilt der
Bürgermeister auf Nachfrage der Ausschussmitglieder Poth und Hilger mit, dass diese
bei jeder Lieferung vorher zu beantragen seien. Eine Anlieferung von Kleinstmengen
sei eher nicht zu erwarten. Durch die Betreuung und Beaufsichtigung der Anlieferung
sei eine geordnete Vorgehensweise gewährleistet, betont der Bürgermeister.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Herbert Falkenberg bestätigt der Bürgermeister,
dass auch eine direkte Anlieferung zur Deponie weiterhin möglich sei.
Da bislang in den Fraktionen keine Gelegenheit zur Beratung dieser neuen Vorlage
bestand, schlägt der Bürgermeister vor eine Entscheidung erst im Rat zu treffen.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Punkt 18:
Beschaffung Abfallbehälter
- Vorlage 566 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Abfallgefäßen im Jahre 2017 eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 19
Punkt 19:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Maßnahme des Kreises Euskirchen in
Kooperation mit dem Nachbarkreis Düren umgesetzt würde und hierbei der TÜV als
technischer Berater für den Kreis Euskirchen fungiere. In der Gemeinde gebe es noch
eine Reihe Bereiche, in denen noch keine optimale Breitbandversorgung gegeben sei
und erwähnt in diesem Zusammenhang die Eifelhöhenklinik, das Gewerbegebiet, den
Ort Roderath und Randbereiche verschiedener Ortschaften. Hierfür rechne man gemäß
Kreis Euskirchen mit Gesamtaufwendungen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro. Dieser
Betrag sowie der Eigenanteil von 10 % seien vorsorglich in den Haushaltsplan 2017 ff
aufgenommen worden, man sei aber sicher, dass dieser Betrag nicht in dieser Höhe
zustande kommen werde. Es gebe zwischenzeitlich bereits realisierte Anbindungen
innerhalb des Gemeindegebietes, die bei dieser Schätzung noch nicht berücksichtigt
worden seien.
Weiterhin führt der Bürgermeister an, dass das Thema mit dem Städte- und
Gemeindebund beraten worden sei. Dieser vertrete die Auffassung, dass die
Gemeinde den Vertrag mit dem Kreis Euskirchen abschließen könne, wenn Wert
darauf gelegt werde, dass vorab Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und
Prioritäten mit dem Kreis abgestimmt werden.
Ausschussmitglied Pospig begrüßt den Vorsatz, die Bereiche, die über Eigenleistungen
erschlossen wurden, nicht schlechter zu stellen als die nunmehr vorgesehenen
Teilbereiche. Er frage sich allerdings, auf welche Weise dies zu realisieren sei.
Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit erst einmal die Bietergespräche geführt
würden. Hier müsse man noch etwas Geduld haben. Wenn der Zuschlag erteilt sei,
könne man gemeinsam an einer Lösung arbeiten, um ggf. eine Verstärkung im
gesamten Gemeindegebiet zu erreichen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die
Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen,
mit der Maßgabe, dass vorab im Rahmen eines Aufklärungsgespräches Art und
Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und die Prioritäten mit dem Kreis Euskirchen
abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 20
Punkt 20:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 490 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde
Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage
des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2015 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Punkt 21:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 543 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für das Wirtschaftsjahr 2017 die
Niederschlagswassergebühr wie in den Vorjahren beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
Festsetzung
der
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 550 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 21
Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 550 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs
zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des
Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 549 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die der Vorlage 549 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeide
Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2017 und
2018 unverändert wie folgt festgesetzt:
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 22
a) Geschlossene Gruben
b) Kleinkläranlagen
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
5,48 €/cbm Frischwasserbezug
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 588 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur
Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt
festzusetzen:
1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung
eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von
Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze,
auf 530,00 €.
2. Einheitssatz
für
den
Aufwand
zur
Herstellung
eines
Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen
Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €.
Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom
22.12.2009 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden
Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu
schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der
Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017
umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017
auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 23
Punkt 28:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des
vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation
mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/
Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen
im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.
Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für
Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt +
Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich
- Vorlage 577 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, das seitens des Erftverbandes zeitnah
vorgesehen
ist,
die
beabsichtigte
Verlegung
des
Verbindungssammlers
Teichkläranlage Pesch-Gilsdorf zu realisieren, damit zukünftig die Ableitung der
Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich gewährleistet ist und die
Teichkläranlage Pesch nach Abschluss der Maßnahme außer Betrieb genommen
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 491 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter
des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des
Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 24
Punkt 31:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 544 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 553 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 553 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
für
das
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 555 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert
zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
Abstimmungsergebnis:
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
Grundgebühr pro Monat
netto
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 25
Punkt 34:
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der
Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage
- Vorlage 589 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung
des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom
06.12.2005 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 492 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Punkt 36:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06.
und 30.09.2016
- Vorlage 545 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen
Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 26
Punkt 37:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 556 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 556 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 557 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die
Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
Grundgebühr pro kW
47,00 €
37,00 €
27,00 €
einstimmig ja
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
- Vorlage 593 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters
Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen
Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet.
Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im
Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 27
Punkt 40:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.3 -
Der Bürgermeister führt aus, dass die heutige erneut umfängliche Vorlage einen
Vorlauf in der Angelegenheit von zwischenzeitlich über 2 Jahren zusammenfasse und
Informationen
zur
rechtlichen
wie
auch
finanziellen
Bewertung
eines
Gesellschaftsbeitritts der Gemeinde gebe. Es gelte nunmehr, in der heutigen Sitzung
das aktuelle Meinungsbild des Gemeinderates zu formulieren und in Anbetracht der
erheblichen Haushaltsrelevanz eine Empfehlung für die endgültige Entscheidung in der
Angelegenheit in der kommenden Woche zu geben. Hierzu nimmt er nochmals Bezug
auf den Konsortialvertrag, der die Entscheidungsfrist für die Beteiligungsentscheidung
bis zum 31.12.2016 vorgebe. Der Antrag der Gemeinde auf Verlängerung dieser Frist
sei nach wie vor von keinem der zuständigen Stellen beantwortet worden.
In der vorangegangenen Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses habe der Geschäftsführer der ENE einen ausführlichen Vortrag in
der Angelegenheit und zu den Geschäftsfeldern der ENE gehalten, der der aktuellen
Vorlage wie auch der Niederschrift zur Ausschusssitzung beigefügt sei.
Es gelte nunmehr eine Abwägung dahingehend vorzunehmen, ob die Gemeinde den
Antrag zum Gesellschaftsbeitritt stellen solle oder ob die Gemeinde die sicherlich zu
betonende gute Zusammenarbeit mit der ENE in der bisherigen Form fortsetze jedoch
auf einen Gesellschaftsbeitritt verzichte.
Ausschussmitglied
Pospig
legt
dar,
dass
trotz
der
sehr
ausführlichen
Beratungsvorlagen ihm der bisherige Informationsstand nach wie vor zu wenig sei, um
eine gewissenhafte Entscheidung zum Gesellschaftbeitritt treffen zu können.
Er wendet ein, dass ihm zudem eine klare Beschlussempfehlung der Verwaltung in der
Angelegenheit fehle.
Hierzu erwidert der Bürgermeister, dass eine solche bewusst nicht gegeben worden
sei, um in der heutigen Sitzung ein neutrales und unbefangenes Meinungsbild in der
Sache herauszuarbeiten.
Ausschussmitglied Hilger legt dar, dass sich seine Fraktion in der vorangegangenen
Fraktionssitzung intensiv mit diesem Thema befasst habe, dass es jedoch kein
einheitliches und letztlich auch noch kein festes Meinungsbild zum Gesellschaftsbeitritt
sondern durchaus unterschiedliche Tendenzen gebe. Seine Fraktion sei deshalb derzeit
noch sehr unsicher, wie die Entscheidung getroffen werden solle und tendiere zu einer
letztlichen Entscheidung erst in der kommenden Woche in der Ratssitzung. Außerdem
sei in ihren Beratungen darüber diskutiert worden – vor allem wegen der finanziellen
Konsequenzen für die Gemeinde und unter Berücksichtigung der umfänglichen
anderen Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Haushaltsplanung zur
Entscheidung anständen - ob zunächst ein geringerer und damit quasi symbolischer
Anteil von z. B. 1 % angedacht werden solle. Dies könnte sich z. B. als
Kompromisslösung in Anbetracht der unterschiedlichen Meinungstendenzen anbieten.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 28
Ausschussmitglied Mayer bringt vor, dass nach wie vor die Frage im Raum stände,
was die ENE der Gemeinde an Leistungen bzw. Dienstleistungen im Rahmen der
künftigen Zusammenarbeit bieten könne, um Synergien für die Gemeinde zu
erreichen. Derzeit stelle sich der Beitritt als finanzieller Vorteil durch die jährliche
Beteiligungsausschüttung dar, wenn sie wie prognostiziert weiterhin eintreten würde.
Auch sei eine Finanzierung durch Fremdkapital in Zeiten aktuell geringer Zinsen zwar
nicht so problematisch, allerdings amortisiere sich die Beteiligungseinlage bei den in
Rede stehenden 1,4 Mio. € erst nach rund 20 Jahren. Hierbei müsse allerdings
angemerkt werden, dass niemand konkret vorhersehen könne, wie sich der
Energiemarkt entwickeln werde, da sich dieser im Umbruch befinde.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinde auf
das Unternehmen in Anbetracht des geringen Beteiligungsanteils wohl eher gering
seien. Nach seiner Auffassung liege der größere Vorteil bei einem Gesellschaftsbeitritt
auf Seiten der ENE, da diese dann fest mit den weiteren Leistungen an die Gemeinde
rechnen könne. Für die Gemeinde stelle sich s. E. der Vorteil derzeit rein in der
Rendite dar, da sich zukünftige Dienstleistungssynergien noch nicht erkennen ließen.
Ausschussmitglied Kurth führt aus, dass auch in seiner Fraktion sehr ausgiebig in der
Angelegenheit diskutiert worden sei. Man habe versucht, mögliche Synergien, die sich
bei einem Gesellschaftsbeitritt für die Gemeinde ergeben könnten, zu beleuchten.
Allerdings seien sie zu der Auffassung gekommen, dass trotz langer Verhandlungen
seitens der ENE keine neuen Geschäftsbeziehungen vorgeschlagen worden seien
außer gewisse Overhead-Dienste – wie sie in dem Vortrag in der vorangegangenen
Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses dargelegt worden
seien. Dies seien aber nicht wirklich nachhaltige neue Geschäftsbeziehungen.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten in
Anbetracht eines 9 % von einem Drittel-Gesellschaftsanteil ja effektiv nur einen Anteil
von 3 % an der Gesellschaft ausmache, was einem nur sehr geringen Mitspracherecht
im Unternehmen gleichkomme. Zudem stelle eine Gesellschaftseinlage von rd. 1,4
Mio. € eine für die Gemeinde Nettersheim hohe Investitionssumme dar, die sich erst
nach mehr als 20 Jahren amortisiere, so dass hier nach Meinung seiner Fraktion eine
solche Investition als spekulatives Geschäft gewertet werden müsse. Sie seien deshalb
zwischenzeitlich zu der Auffassung gelangt, dass von einem Gesellschaftsbeitritt eher
abgesehen werden solle. Hierdurch würde sich die Gemeinde zudem die Möglichkeit
offen lassen, die Energieversorgung der gemeindlichen Liegenschaften am freien
Markt zu wählen bzw. andere Partner und ggf. interkommunal neue Wege zu gehen,
während man bei einem Beitritt zur Gesellschaft sich doch an diese gebunden fühlen
würde. Die CDU-Fraktion sei vor diesem Hintergrund einheitlich eher gegen eine
Beitrittsentscheidung.
Ausschussmitglied Poth vertritt die Meinung, dass der Gesellschaftsbeitritt
gegenseitige Vorteile und weitere künftige Geschäftsbeziehungen mit sich bringen
würde. Zudem sollte man s. E. nicht den 9 bzw. 3 %igen Anteil der Gemeinde
Nettersheim isoliert betrachten, sondern der Gesamtanteil der kommunalen
Gemeinschaft. Außerdem gehe er davon aus, dass die Renditeprognose nicht
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 29
unrealistisch sei und sich die Investitionseinlage wieder refinanzieren werde. Zudem
sei zu berücksichtigen, dass sich durch die zwischenzeitliche Veräußerung von
Gesellschaftsanteilen durch den Kreis an die kommunalen Mitgesellschafter die
bisherige Bezuschussung des ÖPNV im Kreishaushalt ändern würde, da sich die
Beteiligungsausschüttung an den Kreis um die veräußerten Gesellschaftsanteile
reduzieren werde, so dass es hierzu ohnehin zu einer Mehrbelastung über die ÖPNVUmlage kommen werde. Er sehe zudem das Unternehmensrisiko als überschaubar an,
da das Hauptgeschäft der ENE in der Stromverteilung und Energieproduktion über
regenerative Energien liege, welches weniger risikobehaftet sei.
Ausschussmitglied Müllenborn führt aus, dass er mittlerweile zu der Auffassung
gelangt sei, dass der überwiegende Vorteil des Gesellschaftsbeitritts bei der ENE liege,
da sie hierdurch die betreffenden Gemeinden an ihre Gesellschaft und damit ihre
Leistungen binde. Dies sei s. E. auch der Grund für die Freigabe der
Gesellschaftsanteile
durch
RWE
und
Kreis.
Er
bewerte
eine
solche
Beteiligungsentscheidung derzeit als reine Kapitalanlage, was nicht Aufgabe einer
Gemeinde sei, und die mit Kosten von 1,4 Mio. € verbunden sei, die folglich dann für
andere Investitionen der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung stünden.
Der Bürgermeister hebt nochmals hervor, dass auch er sich mit der
Entscheidungsfindung in der Angelegenheit bis zuletzt – wie sicherlich auch an den
entsprechenden Verwaltungsvorlagen und seinen Ausführungen erkennbar sei – sehr
schwer getan habe, zumal man mit der ENE einen stets verlässlichen Partner an der
Seite gehabt habe. Hier sei er jedoch der festen Überzeugung, dass auch unabhängig
von einer Beteiligungsentscheidung der Gemeinde diese gute Zusammenarbeit auch in
Zukunft weiter möglich sein werde. Es gehe in der jetzigen Phase nicht um die
Bewertung eines Unternehmens sondern um die Vorteile und Synergien der Gemeinde
Nettersheim, die mit einer Beitrittsentscheidung verbunden sein könnten. Hierzu habe
er
nochmals
die
aktuellen
Zinskonditionen
für
die
Finanzierung
des
Gesellschaftsbeitritts über Fremdkapital erfragen lassen, die ergeben habe, dass die
Zinskonditionen seit vorletzter Woche zwischenzeitlich von 1,6 % auf 1,75 % für die
1,4 Mio. € gestiegen seien. Hierdurch verlängere sich die Amortisationszeit auf rd. 25
Jahre. Wirtschaftsprüfer beurteilten – so der Bürgermeister – Investitionen mit einer
Amortisationszeit über 20 Jahren als nicht empfehlenswert. Außerdem liege hierdurch
die prognostizierte Rendite von 7 % bei effektiv 4,06 %. Zudem würde sich die
Gemeinde entgegen ihrer sonstigen Zielsetzung um 1,4 Mio. € zusätzlich verschulden,
so dass sicherlich in anderen Investitionsbereichen der Gemeinde gegebenenfalls
Hemmnisse aufkommen würden.
Zum Mitspracherecht der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich des in Rede stehenden
geringen Gesellschaftsanteils sei darzulegen, dass ohnehin nur insgesamt 3 Mitglieder
aus der ERE und damit der kommunalen Mitgesellschafter in den Aufsichtsrat kämen,
so dass klar werde, dass hier die Gemeinde Nettersheim wohl kaum zum Zuge
kommen werde. Allein die Erfahrung z. B. aus dem Bereich des Wasserverbandes
Eifel-Rur, bei der die Gemeinde Nettersheim ebenfalls keinen Delegiertensitz
innehabe, zeige, dass hierdurch auch keinerlei Einflussmöglichkeiten gegeben seien.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 30
Die seinerzeitigen Überlegungen einer Beteiligung der Kommunen des Südkreises an
der ENE gründeten aus der Zeit der Neuvergabe der Konzessionsverträge in
2012/2013. Im Rahmen der Neuvergabe der Konzession habe sich z. B. die Gemeinde
Nettersheim gezielt für die regional angesiedelte ENE entschieden. Aus diesem
Konzessionsvertrag, der bis zum Jahre 2032 laufe, rühre auch der aktuell gewährte
Kommunalrabatt von 10 % auf den Rechnungsbetrag für den Netzzugang. Ein
Vergleich über Vergleichsportale auf dem freien Markt lasse hiergegenüber potentiell
erheblich höhere Rabatte erkennen. Hiermit habe die Gemeinde in den
Verhandlungsgesprächen auch die ENE bereits des Öfteren konfrontiert. So deute sich
gerade
auch in
Anbetracht der hohen Stromabnahme
des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesberg ein hohes Einsparpotential an, welches der
Gestaltung des Wasserabgabepreises im Verband wie folglich auch in den jeweiligen
Wasserwerken sehr zugute kommen könnte.
Wie eben auch schon mehrfach angesprochen, enthielten die Gesellschaftsverträge
zwar keine Loyalitätsverpflichtung, jedoch sei eine mit dem Beitritt einhergehende
Loyalität zu dem Unternehmen, dessen Mitgesellschafter man dann sei, sicherlich
nicht von der Hand zu weisen.
Die Zielführung der Gemeinde, unter Anwendung des § 5 Konsortialvertrag den
Gesellschaftsanteil über Anlagevermögen der Gemeinde zu finanzieren, und zwar über
die Biowärme oder konkret über die Straßenbeleuchtung, sei bekanntermaßen leider
nicht möglich gewesen. Auch bei der Straßenbeleuchtung wisse man, dass es am
Markt interessante und lukrative Betriebsführungsangebote gebe, mit denen sich die
Gemeinde weiter auseinandersetzen müsse.
Auch bei den Bestrebungen der Gemeinde über entsprechende Dienstleistungsbeziehungen künftige Synergien zu erzielen, sei bisher kein Vorwärtskommen
erkennbar und auch seitens der ENE kein konkretes Angebot gemacht worden.
Zudem sei auf den schriftlichen Antrag der Gemeinde, die Beitrittsfrist wegen des
nach wie vor vorhandenen Verhandlungsbedarfs noch ins Jahr 2017 hinausschieben zu
dürfen, von keiner der verantwortlichen Stellen eine schriftliche Rückantwort erfolgt.
Zu erwähnen sei auch, dass rückwirkend betrachtet, die Aktivitäten im Bereich des
Klimaschutzkonzeptes und der Energieagentur Eifel ein wichtiger Beteiligungsbereich
für die ENE gewesen wäre. Doch auch hier seien keine nachhaltigen
Geschäftsbeziehungen zwischen ENE und Kommune entstanden.
Er vertrete nach wie vor die Auffassung, dass nachhaltige Dienstleistungsbeziehungen
mit der ENE von kommunalem Interesse sein müssten und nicht die Kapitaleinlage
und die Gewinnausschüttung Grund für den Beitritt sein dürfe. Man merke ja an
seinen Ausführungen, wie schwer er sich mit der Entscheidung getan habe und wie
gerne er eine für die Gemeinde interessante Lösung durch einen solchen
Gesellschaftsbeitritt gefunden hätte, er könne aber auf der Grundlage der bisherigen
Erkenntnisse keine gesicherte Empfehlung zum Beitritt aussprechen.
Auch Ausschussmitglied Mayer bekräftigt nochmals, dass er eine Beitrittsentscheidung
als reine Kapitalleistung der Gemeinde ohne jegliche Mitwirkungsmöglichkeiten werte.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 31
Ausschussmitglied Pospig kommt erneut auf seinen Eingangseinwand zurück, dass
ihm der aktuelle Kenntnisstand zum Unternehmen und über den Zustand seines
Anlagevermögens
nicht
genüge,
da
er
z.
B.
von
anderen
Energieversorgungsunternehmen wisse, dass dort alleine auch schon im IT-Bereich in naher
Zukunft erhebliche Ersatz- und Neuinvestitionen anstünden. Er halte es für nicht
vertretbar, einen solchen kommunalen Gesellschaftsbeitritt über die Aufnahme von
Fremdkapital zu finanzieren und damit die Verschuldung der Gemeinde zu erhöhen.
Ausschussmitglied Schmitz erklärt, dass sie im Sinne des Bürgerwillens, dessen
Interessen sie hier am Ratstisch zu vertreten hätten, eine solche Entscheidung nicht
ruhigen Gewissens treffen könnten, die je nach Entwicklung gegebenenfalls zu einem
späteren Zeitpunkt den Gemeindehaushalt zusätzlich in Schieflage und damit ggf. zu
Steuererhöhungen führen könnte.
Der Bürgermeister legt dar, dass in der heutigen Sitzung ein sachliches aber relativ
einheitliches Meinungsbild zu Tage gekommen sei, dass auf den im späteren
Sitzungsverlauf noch zu entscheidenden Haushalt der Gemeinde Nettersheim
erhebliche Auswirkungen habe könne, der bekanntlich die Ermächtigungen für das
Eingehen eines solchen Gesellschaftsbeitritts vorsorglich vorgesehen habe. Komme
man jetzt zu der Entscheidung, von einem Gesellschaftsbeitritt abzusehen, so habe
dies auch unmittelbare Auswirkungen auf die Haushaltssatzung, da dann keinerlei
Investitionskreditermächtigung mehr erforderlich sei. Er bitte deshalb – auch auf den
Einwand von Ausschussmitglied Hilger, mit der Entscheidung noch bis zur Ratssitzung
zu warten – in der heutigen Sitzung bereits eine konkrete Beschlussempfehlung zu
formulieren, damit die haushalterischen Veränderungen dann noch bis zur Ratssitzung
vorgelegt werden könnten.
Auf der Grundlage der ausführlichen Diskussion spricht
Finanzausschuss nachstehende Beschlussempfehlung aus:
der
Haupt-
und
Beschlussempfehlung:
Von einer Beteiligung der Gemeinde Nettersheim als Kommanditistin an der „Energie
Rur-Erft GmbH & Co.KG“ und als Gesellschafterin an der Komplementärin der „Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014
– 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger weist auf die früheren Beratungen zum Thema hin. In der
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 32
Vergangenheit sei es hier zu einigen Irritationen gekommen. Er suche keine
Konfrontation, hoffe aber, dass man sich darauf verständigen könne, dass der
Beschlussvorschlag im März doch etwas unglücklich gewesen sei.
Ausschussmitglied Mayer führt an, dass mit der heutigen Änderung der Hauptsatzung
absolute Rechtssicherheit herbeigeführt werde.
Der Bürgermeister erklärt, dass man den Städte- und Gemeindebund nochmals
beteiligt habe, der mitgeteilt habe, dass eine Änderung der Satzung eigentlich nicht
erforderlich sei. Er habe sogar darauf hingewiesen, dass die Aufnahme dieser
Regelung in die Hauptsatzung dazu führe, dass dies dann für alle Zeit gelte. Da die
Änderung aber vom Rat gewünscht worden sei, werde man dies nun so vorsehen.
Rechtlich sei auch ohne diese Ergänzung alles in Ordnung.
Auf den Einwand von Ausschussmitglied Hilger, dass der Ratsbeschluss vom 15.03.
nicht im Einklang mit der Gemeindeordnung stehe, erwidert der Bürgermeister, dass
er diesen damals hätte beanstanden können.
Herr Hilger weist hierzu auf eine diesbezügliche Mitteilung der Kommunalaufsicht hin,
die er erst bei seiner Akteneinsicht habe zur Kenntnis nehmen können. Seiner
Meinung nach sei die Vorgehensweise schwer verständlich. Man hätte den ersten
Schritt vor dem zweiten machen müssen, d.h. erst die Satzung ändern, dann wählen.
Dies wäre eine geordnete Vorgehensweise gewesen. Heute wolle man nun keine
Steine in den Weg legen und stimme daher der Änderung der Hauptsatzung zu. Dass
nicht zugegeben werde, dass die Vorgehensweise nicht ganz korrekt gewesen sei,
bedaure er allerdings.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man nicht zwingend die Meinung der
Kommunalaufsicht teilen müsse. Seiner Einschätzung nach sei rechtlich alles
einwandfrei und in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014 gemäß der beigefügten Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 592 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die weiterhin laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung bzw.
Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 33
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
Punkt43.1: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018
- Vorlage 594 /X.L. Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass im nächsten
Schuljahr nur noch zwei Eingangsklassen gebildet werden können. Diese Entwicklung
der Schülerzahlen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel bereite doch
etwas Sorge.
Ausschussmitglied Pospig betont, dass er auf keinen Fall eine Diskussion über den
Standort Marmagen eröffnen wolle, er frage sich allerdings, was der Erhalt eines
zweiten Standortes koste. Gegebenenfalls müsse man dies in Zukunft mal in aller
Ruhe versachlichen. Die Schulpauschale werde schließlich nur einmal gezahlt.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass beide Schulstandorte Platz für nur 200 Kinder
bieten und 240 Kinder daher nicht an einem Standort unterzubringen seien. Hinzu
komme der Raumbedarf für die Übermittagbetreuungsprogramme „8-13“ und „13
plus“. Am Standort Zingsheim seien alle Räume belegt. In Marmagen würden zwei
Räume auch in Kooperation mit dem Familienzentrum multifunktional genutzt.
Sicherlich werde es dann schwierig, wenn die Schülerzahl rein rechnerisch auf 200
sinke. Erst einmal könne und müsse es in Zukunft aber bei zwei Standorten bleiben.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass Schulen nicht wie reine
Wirtschaftsbetriebe zu sehen seien. Sie seien als Einrichtungen auch für die dörfliche
Struktur sehr wichtig. Diesen Aspekt dürfe man seiner Meinung nach nicht aus dem
Auge verlieren.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die
Bildung von zwei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
zum Schuljahr 2017/2018 mit folgender Verteilung:
- Am Hauptstandort Zingsheim und am Teilstandort Marmagen wird jeweils eine
Klasse eingeschult.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 34
Punkt43.2: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Lernförderliche IT-Ausstattung
- Vorlage 595 /X.L. Der Bürgermeister weist ergänzend zur Vorlage auf das Programm „Gute Schule
2020“ hin, mit dem den Kommunen seitens des Landes Kreditkontingente zur
Verfügung gestellt werden. Der Anteil für den Grundschulverbund sei für den Ausbau
der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden vorgesehen. In diesem
Zusammenhang berichtet er über erste Erfahrungen der Gemeinde Dahlem mit dem
Einsatz von Tablets im Unterricht. Ein eigener Computerklassenraum entfalle hiermit,
da die Tablets mobil eingesetzt werden können. Die Schulleitung des
Grundschulverbundes habe einen entsprechenden Wunsch geäußert und man habe
vorsorglich diese Möglichkeit in den Haushalt aufgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt,
1. das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde
Nettersheim
eingeräumte
Kreditkontingent
und
die
diesbezüglich
Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €,
in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen.
2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der
Schulzweckverbandsumlage
in
Maßnahmen
des
Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen.
3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden des
Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes
Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten Sitzungsphase
zum Beschluss vorgelegt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz
- Vorlage 590 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass der vorher kalkulierte
Aufwand nicht auskömmlich sei und der Ansatz wesentlich überschritten sei. Hierauf
habe man keinen Einfluss, da nicht vorhersehbar sei, welcher therapeutische Aufwand
jeweils notwendig sei. Dies sei nicht nur in der Gemeinde Nettersheim so, sondern es
handele sich um ein generelles Problem, teilt der Bürgermeister auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Müllenborn mit.
Ausschussmitglied Pospig äußert, dass es sich hierbei um ein eher merkwürdiges
System handele. Wenn man Pech habe und bekomme verstärkt Flüchtlinge mit
erhöhtem Therapiebedarf zugewiesen, seien erheblich höhere Kosten zu tragen.
Gerechter sei eine Verteilung der Gesamtkosten auf Landes-/Bundesebene.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 35
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich die Situation für die Gemeinde sicherlich
zukünftig wieder entspannen werde, wenn mehr Flüchtlinge anerkannt seien und
damit die Leistungspflicht der Gemeinde entfalle.
Beschlussempfehlung:
Der Rat stimmt nach § 83 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim dem überplanmäßigen Aufwand von
voraussichtlich rd. 70 T€ bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 591 /X.L. -
Der Bürgermeister führt einleitend aus, dass die mit dem vorgelegten
Haushaltsentwurf 2017 verbundenen Eckdaten bereits im Oktober in der Sitzung der
Haushaltskommission des Rates vorgestellt worden seien. Die diesjährige
Haushaltsplanung habe unter dem positiven Einfluss einer günstigeren Entwicklung
der Haushaltswirtschaft 2016 gestanden, da in Anbetracht der guten konjunkturellen
Lage und der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe sowie der Nachveranlagungen für
Vorjahre die Entwicklung der Gewerbesteuererträge mit einem Mehr von rd. 1,1 Mio. €
gegenüber dem Haushaltsansatz sehr positiv sei. Mit der Prognose des
voraussichtlichen Jahresergebnisses 2016 könne die Gemeinde deshalb derzeit davon
ausgehen, dass bei einem ursprünglich prognostizierten Jahresfehlbetrag von rd. 71
T€ ein Überschuss zwischen 300 – 400 T€ erreicht werden könne. Hierdurch sei die
Gemeinde mit dem Jahresabschluss für das laufende Jahr in der Lage, die
Ausgleichsrücklage, die zum Jahresbeginn noch einen Stand von rd. 1,387 Mio. €
aufwies, unangetastet zu lassen und um die Höhe des Jahresüberschusses
aufzustocken. Vor diesem Hintergrund sei man mit der Haushaltsplanung 2017 von
einem Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 von rd. 1,737 Mio. €
ausgegangen. Diese positivere Haushaltsentwicklung dürfe allerdings nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Gemeinde im Rahmen der Unterbringung und Versorgung
der Flüchtlinge einen nicht gedeckten Mehraufwand zu verkraften habe, da die
ursprünglich mit 10.000 € pro Asylbewerber jährlich für 2016 zugesagte
Flüchtlingspauschale wegen der noch im sogenannten Übergangsjahr bestehenden
Verteilungsschlüssel in der Gemeinde Nettersheim wie auch in den überwiegenden
anderen ländlichen Gemeinden ohne Landeseinrichtungen nicht angekommen sei. So
liege der Betrag in der Gemeinde Nettersheim nur bei 6.100 – 6.200 € pro
Asylbewerber während in Ballungsgebieten z. T. Summen von rd. 15.000 € pro
Asylbewerber zu Buche schlügen. Mit dem kommenden Jahr 2017 sei jedoch durch
Umstellung des Verfahrens und der hiermit verbundenen monatsscharfen Abrechnung
ein Betrag von 866,00 € monatlich pro registriertem Flüchtling, der unter den
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 36
Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes falle, gesichert. Dieser Wert sei in
der vorgelegten Haushaltsplanung zugrunde gelegt worden.
Wie aus den diesjährigen Sitzungsphasen hervorgegangen sei, habe sich die
Nachfrage nach Wohnansiedlung und damit nach Bauland in der Gemeinde
Nettersheim im Vergleich zu Vorjahren sehr positiv entwickelt. Die Gemeinde habe mit
9 – 10 Grundstücksveräußerungen zum heutigen Stand nahezu ihr noch vorhandenes
eigenes Bauland „ausverkauft“. Dies habe neben der Gewerbesteuerentwicklung zu
einer Verbesserung der Liquiditätslage der Gemeinde Nettersheim geführt. So zeige
der vergleichende Tagesabschluss der Gemeindekasse von vor einem Jahr einen
Liquiditätskreditbestand von 3,65 Mio. €, der zwischenzeitlich auf 2,7 Mio. € habe
reduziert werden können. Der Stand an langfristigen Darlehensverbindlichkeiten liege
derzeit bei rd. 5,7 Mio. € bei einer jährlichen Tilgung von über 300 T€. Mit dem
Verzicht auf die Beteiligung an der ERE werde sich dieser Darlehensstand somit auch
nicht erhöhen.
Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf wie auch mit den Wirtschaftsplänen könne die
Gemeinde im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eine Gebühren- bzw. Beitrags- und
Abgabenkonstanz gewährleisten. Der Bürger der Gemeinde Nettersheim müsse damit
in 2017 keinerlei Gebührenerhöhungen verkraften und könne auf eine weiterhin solide
und verlässliche Finanzentwicklung der Gemeinde Nettersheim bauen.
Nicht verhehlen dürfe man allerdings, dass sich die Haushaltssituation – und dies sei
so auch bereits in der Haushaltskommission vorgestellt worden – im Jahr 2018 nach
derzeitigen Erkenntnissen erheblich schwieriger darstellen werde, da mit der höheren
Eigensteuerkraft der Gemeinde Nettersheim eine korrespondierend reduzierte
Schlüsselzuweisung verbunden sei. Im Jahr 2017 könne diese Finanzlücke noch durch
hohe Zahlungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen abgefangen werden, was sich
allerdings für 2018 derzeit noch nicht abzeichne.
In dem Haushaltsentwurf sei im Rahmen der Investitionsplanung auf der Grundlage
der entsprechenden Ratsbeschlüsse eine Veranschlagung zahlreicher Maßnahmen mit
einem Gesamtvolumen von rd. 6 Mio. € erfolgt. Hierin enthalten seien z. B. auch die
Ertüchtigung der Dorfzentren und Begegnungsstätten in den Dörfern wie in Buir,
Engelgau, Tondorf und Pesch, so dass über diese Investitionsfördermittel
Unterstützungsleistungen für das Gemeinleben auf den Dörfern gewährleistet werden
könnten.
Zur Personalkostenentwicklung erklärt der Bürgermeister, dass sich die
Personalaufwendungen zwischenzeitlich bei über 5 Mio. € bewegten. Für den
Pflichtaufgabenbereich des Kernhaushalts lägen die entsprechenden Kosten bei rd. 2,4
Mio. €. In den Bereichen, die beispielsweise in anderen Kommunen nicht im
kommunalen Haushalt enthalten seien wie dem Kindergartenwesen lägen die
Personalaufwendungen bei rd. 1 Mio. €, im Forstbetrieb bei rd. 315 T€, im
Abfallbereich bei rd. 230 T€, im Bereich der Raumpflege bei rd. 431 T€, im Bereich
der Naturerlebniseinrichtungen bei rd. 376 T€ und im Bereich der Fördermaßnahmen
bei rd. 385 T€.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 37
Im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung befasse man sich noch mit
zukunftssichernden baulichen Entwicklungschancen für die Gemeinde Nettersheim
durch den Erwerb weiterer Baulandflächen. Die Gemeinde Nettersheim erfahre derzeit
einen gewachsenen Zuspruch von Bauwilligen. Hier zeichneten sich die
infrastrukturellen Maßnahmen der vergangenen Jahre wie vor allem die Ertüchtigung
des Nettersheimer Bahnhofes aber auch die unmittelbare Autobahnanbindung
besonders positiv aus. In Gesprächen mit Grundstücksinteressenten, die z. T. aus der
Gemeinde stammten aber auch aus anderen Gebieten kämen, komme zunehmend
zum Ausdruck, dass der Bedarf nach einem sichereren Umfeld als in den
Ballungsräumen eine entscheidende Rolle für die Wohnsitzwahl spiele. Das Bauland im
Eigentum der Gemeinde Nettersheim sei allerdings zwischenzeitlich bis auf einige
wenige Flächen ausgegangen. Die mehreren Hundert Baugrundstücke in Privatbesitz
stünden allerdings derzeit überwiegend nicht zum Verkauf. Dies sei sicherlich dem
Umstand geschuldet, dass derjenige, der selbst keinen Liquiditätsbedarf habe, in
Anbetracht des aktuellen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt derzeit lieber an
Grundvermögen festhalte. So seien der Gemeinde beispielsweise 5 Bauinteressenten
aus der Ortslage Frohngau bekannt, die in der Ortslage bisher trotz zahlreicher
Bemühungen und Gespräche mit Grundstückseigentümern nicht fündig werden
konnten. Es gelte deshalb nunmehr, diese aktuelle Lage im Sinne der Entwicklung der
Gemeinde und vor dem Hintergrund der demografischen Situation unbedingt zu
nutzen und die Voraussetzungen zu schaffen, dass Bauwillige hier in der Gemeinde
ihrem Bauwunsch nachkommen könnten und nicht in andere Gebiete abwanderten, in
denen noch ein ausreichendes Kontingent an kommunalen Baulandflächen zur
Verfügung stünde.
Mit der Städtebaufördermaßnahme zur Sanierung der Turnhalle Marmagen mit
Aufwendungen von rd. 370 T€ solle nach den aktuellen Gesprächen mit den Vereinen
in den Osterferien kommenden Jahres begonnen werden.
Für die Abwicklung der Fördermaßnahme „Kloster Nettersheim“ mit einer
Fördersumme von rd. 2 Mio. € stehe der Gemeinde ein Zeitraum von zwei Jahren zur
Verfügung.
Die Städtebaufördermaßnahme zur Ertüchtigung des Rathauses könne bei einer
Fördersumme von 570 T€ in Kürze begonnen werden.
Im Bereich der Betreuung der Asylbewerber stünden auch im kommenden Jahr vor
allem die Integrationsmaßnahmen im Vordergrund. Zudem sei vorgesehen, für den in
den Leistungsbezug des SGB II überwechselnden Personenkreis und ihrer gesetzlich
verankerten Wohnsichtverpflichtung in mehreren der vorhandenen Wohnunterkünfte
durch Umorganisationen Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen, um hierdurch auch
bei gleichbleibend stagnierenden Flüchtlingszahlen Leerstände in den Einrichtungen zu
verhindern.
Als weitere wichtige Entwicklungsmaßnahme in der Gemeinde Nettersheim sei die im
Schulzweckverband geplante Sanierungsmaßnahme im Rahmen der integrierten
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 38
Entwicklungskonzepte von bewilligten rd. 2,5 Mio. € für das Schulgebäude in
Nettersheim zu nennen.
Ebenfalls für den Schulbereich stünden über eine vom Land initiierte Kreditlinie für
investive wie auch konsumtive Maßnahmen Kreditkontingente in den kommenden 4
Jahren zur Verfügung, die für die Gemeinde Nettersheim einen Gesamtbetrag von rd.
460 T€ ausmachten und im Rahmen der Schuldendiensthilfe übers Land getilgt
würden. Die Gemeinde habe mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf eine Verwendung
der Mittel im konsumtiven Bereich vorgesehen, so dass sie als Kassenkreditmittel und
nicht als Investitionskredite vorgesehen seien. Zudem sei vorgesehen, die Gelder
jeweils hälftig für den Grundschulverbund und den Schulzweckverband einzusetzen.
Im Bereich des Feuerwehrwesens stünden in den nächsten Jahren im Bereich des
Atemschutzes wie auch der Ausstattungen und Fahrzeuge Ersatzinvestitionen an, so
dass dieser Bereich für 2017 mit einem ersten Teilbetrag von 150 T€ berücksichtigt
worden sei. Welche konkreten Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt vorzusehen
seien, werde gemeinsam mit der Feuerwehr erarbeitet.
Auch für die Breitbandversorgung, bei der die Gemeinde durch die tatkräftige
Unterstützung der Bevölkerung bereits in den letzten Jahren umfängliche
Verbesserungen erzielen konnte, seien vor allem in der Ortslage Roderath aber auch
im Gewerbegebiet und anderen Bereichen für das kommende Jahr weitere
Optimierungen geplant. Es sei im Rahmen einer gebündelten Antragstellung über den
Kreis Euskirchen eine Förderung zugesagt und die korrespondierende Veranschlagung
im Haushaltsentwurf vorgenommen worden. Der dort dargestellte Eigenanteil von
über 200 T€ werde sich allerdings nach zwischenzeitlichem Kenntnisstand noch
erheblich reduzieren lassen.
Die Kreisumlage mit rd. 4,3 Mio. € stelle im gemeindlichen Haushalt eine stark
belastende Haushaltsposition dar. Hierbei sei zudem die Kritik anzubringen, dass der
Kreis mit den vergangenen Jahresabschlüssen und damit über die Umlagezahlungen
der Kommunen eine sehr hohe Ausgleichsrücklage ansammeln konnte, die für einen
Umlageverband nicht notwendig sei. Deshalb sei umso mehr einzufordern, dass diese
Rücklage zur Reduzierung der Kreisumlage im Sinne der kreisangehörigen Kommunen
eingesetzt werde.
Auch die zusätzliche, differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV stelle mit rd. 208 T€
eine weitere hohe Belastung dar.
Zur personellen Ausstattung der Gemeindeverwaltung legt der Bürgermeister dar,
dass die Mitarbeiterschaft an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sei und gerade auch
im
Rahmen des
umfänglichen Mehraufwands
mit
der Abwicklung
der
Fördermaßnahmen Verstärkung erforderlich sei. In mehreren Gesprächen auch mit
der Förderbank, der NRW-Bank, sei vorgebracht worden, dass die Gemeinde mit der
Einrichtung eines Zukunftsbüros im Jahr 2006 den richtigen Weg eingeschlagen habe,
um den Markt kontinuierlich nach Fördermöglichkeiten zu durchleuchten und hier das
Optimale für die Entwicklung der Gemeinde Nettersheim in Anspruch zu nehmen. Eine
Verstärkung in diesem Bereich sei deshalb angeraten.
Der Bürgermeister führt abschließend aus, dass auf der Grundlage der
Beschlussempfehlungen in der heutigen Sitzung in Sache ERE-Beteiligung und
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 39
hinsichtlich der noch im nichtöffentlichen Teil anstehenden Entscheidung zum Erwerb
zusätzlicher Baulandflächen im Laufe der Woche ein überarbeiteter Haushaltsentwurf
zur Beschlussfassung in der kommenden Woche zugeleitet werden könne.
Er wolle es in diesem Zusammenhang nicht versäumen, der Finanzabteilung aber auch
dem übrigen Kollegenkreis aus dem Hause, die an der Erarbeitung dieses soliden
Haushaltsentwurfs mitgearbeitet hätten, für die geleistete Arbeit zu danken, so dass
auch in diesem Jahr wieder vor Jahresschluss ein Haushalt beschlossen und damit das
neue Jahr direkt in geordneter Haushaltswirtschaft begonnen werden könne.
Ausschussmitglied Kurth hebt für die CDU-Fraktion hervor, dass es eine lobenswerte
Arbeitsleistung sei, erneut im Dezember einen beschlussfähigen Haushalt für das
kommende Jahr zur Verfügung stehen zu haben. Zudem könne auch vor dem
Hintergrund,
dass
in
allen
Teilabschnitten
stets
Konsolidierungsund
Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft würden, erneut eine überaus positive
Haushaltsentwicklung
präsentiert
werden.
Und
dies,
obwohl
durch
das
Flüchtlingswesen eine erhebliche Mehrbelastung zu verzeichnen gewesen sei.
Schade sei in diesem Zusammenhang allerdings, dass die solide Haushaltsführung und
die entsprechenden Konsolidierungsbemühungen an anderer Stelle wie z. B. im
Förderbereich durch höhere Eigenbeteiligungsquoten bestraft würden. Die Gemeinde
sei jedoch durch diese geordnete Haushaltsführung nach wie vor „Herr des
Geschehens“. So schaffe es die Gemeinde trotz der zuvor vom Bürgermeister
erwähnten hohen Belastungen z. B. über die Kreis- und ÖPNV-Umlage dies zu
kompensieren und durch zahlreiche Initiativen die Haushaltswirtschaft geordnet zu
halten und die Gemeindeentwicklung voranzutreiben.
Gerade diese Bemühungen und Besonderheiten der Gemeinde mit ihren erfolgreichen
Naturerlebniseinrichtungen und dem ertüchtigten Bahnhof Nettersheim habe Wirkung
nach außen und sei ausschlaggebend für das Ansiedlungsinteresse von Bauwilligen
auch über die Kreisgrenzen hinaus. Dieser bewusste Zuspruch zum Standort
Nettersheim sei das Ergebnis der hier auch am Ratstisch geleisteten Arbeit und der
nachhaltigen und zukunftsfähigen Investitionsmaßnahmen in der Gemeinde. Hier biete
auch die Entscheidung zum Erwerb des Klosters Nettersheim wieder eine positive
Möglichkeit für die Gemeinde.
Auch wenn sich die Haushaltsentwicklung gegebenenfalls für 2018 wieder etwas
ungünstiger darstelle, werde man versuchen, auch dies noch positiv zu beeinflussen.
Er möchte es nicht versäumen, seinen ausdrücklichen Dank für die Erarbeitung des
Haushalts an alle Beteiligten in der Gemeindeverwaltung zu richten.
Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass der aktuelle Haushaltsentwurf eine sehr
positive Entwicklung aufzeige, die unstrittig die Zustimmung aller am Ratstisch
erlangen werde. Er wollte das bisher positiv Gesagte nicht nochmals wiederholen,
jedoch gebühre der Verwaltung wie auch den Ratsmitgliedern für diese Arbeit volle
Anerkennung. Der vorgelegte Haushaltsentwurf wecke erneut wieder viele
Erwartungen und Hoffnungen, die sich hoffentlich auch in der Realität im Jahresverlauf
so ergeben würden. Die Investitionsplanung enthielte viele Maßnahmen, die sinnvoll
erschienen wie auch das Kloster Nettersheim, dem die UNA-Fraktion auch zugestimmt
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
Seite 40
habe, bei der aber die tatsächliche Entwicklung nunmehr abzuwarten bliebe. Auch die
Investition in den zusätzlichen Waldkauf vor einigen Jahren zeige sich nach wie vor als
überaus sinnvolle wie wirtschaftliche Investition. Es zeige sich auch an dem aktuellen
Haushaltsentwurf, dass die Einnahmen aus dem Forstbereich die gemeindliche
Finanzlage positiv beeinflussten. Die Tatsache, dass die Gemeinde kein
Haushaltssicherungskonzept aufstellen müsse und auch keiner vorläufigen
Haushaltsführung unterliege, ermögliche der Gemeinde ein besseres Agieren.
Hilger legt dar, dass seine Fraktion den Haushaltsentwurf noch nicht abschließend in
allen Details beleuchtet habe und am kommenden Freitag noch eine weitere
diesbezügliche Fraktionssitzung durchführen werde. Seine Fraktion werde deshalb in
der heutigen Sitzung noch nicht an der Abstimmung teilnehmen, werde aber in der
kommenden Ratssitzung dem Haushalt in jedem Fall zustimmen.
Zur personellen Situation geht Hilger besonders auf die vakante Stelle der/des
Jugendbetreuers/in ein. Es sei sehr bedauerlich, dass in der Vergangenheit vom Rat
für sinnvoll erachtete Konzepte der Jugendarbeit dadurch wieder zum Stocken kämen,
dass diese Arbeitskräfte der Gemeinde verloren gingen, wie dies nunmehr bereits
zweimal passiert sei.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass gerade im Bereich der Integrationsarbeit mit
den Flüchtlingen diese Kräfte abgeworben würden und sich ihnen dort meist
Vollzeitbeschäftigungen böten. So sei bisher eine Nachbesetzung noch nicht gelungen,
da es auch nur Sinn mache, Personen zu beschäftigen, die die angestrebte Konzeption
der Gemeinde ausfüllen könnten.
Ausschussmitglied Mayer führt aus, dass die Vorredner das Wesentliche bereits
vorweggenommen hätten. Der Haushaltsentwurf stelle sich als so positiv dar, dass
man dem nur zustimmen könne. Einzelne Positionen seien s. E. zwar sehr hoch
angesetzt und es bleibe abzuwarten, wie sich diesbezüglich die tatsächliche
Entwicklung zeigen werde. Für die Maßnahme Kloster Nettersheim fehle ihm nach wie
vor eine schlüssige Konzeption, und zwar nicht zur Nutzung der ehemaligen Kapelle
im Rahmen kultureller Veranstaltungen sondern im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung.
Zu seinem Einwand, dass das Naturzentrum mit einem Haushaltsdefizit abschließe,
führt der Bürgermeister aus, dass man das Naturzentrum haushalterisch stets im
Zusammenhang mit den Unterbringungseinrichtungen wie dem Jugendgästehaus und
dem Jugendzeltplatz sehen müsse und sich damit in Gänze kein defizitärer Bereich
ergebe.
Zur konstanten Kritik an der Kreisumlage führt Mayer aus, dass man fairer Weise
hierzu einräumen müsse, dass die Gemeinde sich andererseits ja auch der Leistungen
des Kreises bediene und ihr diese zugutekämen.
Hinsichtlich der angesetzten Erträge aus dem Forstbereich bleibe zudem abzuwarten,
ob diese auch tatsächlich so erzielt werden könnten.
Für das Asylwesen sei die weitere Entwicklung auch hinsichtlich der Veränderungen im
Rahmen der Anerkennungen der Flüchtlinge und ihres Bleiberechts ausschlaggebend.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
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Hinsichtlich der Liquiditätslage der Gemeinde ergebe sich derzeit aufgrund der
günstigen Zinsmarktlage kein aktuelles Problem, jedoch sei die weitere Entwicklung
auf dem Kapitalmarkt derzeit absolut offen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf mit seiner positiven Entwicklung verdiene den Lob
an die Verwaltung aber auch die, die Arbeit draußen vor Ort erbringen z. B. die
zahlreichen Unterstützungsleistungen durch die Ortsvereine.
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, warum bei der Kostenstelle Kindergarten
Engelgau keine Mittel mehr als Verpflegungszuschuss für das Mittagessen angesetzt
seien, führt der Bürgermeister aus, dass die Kindergartenverpflegung in dieser DRKEinrichtung zwischenzeitlich nicht mehr vom Jugendgästehaus sondern einem anderen
Anbieter übernommen worden sei, so dass diese Essensbezuschussung entfallen sei.
Zur weiteren Anfrage, warum bei der Kostenstelle Naturzentrum kein Ansatz mehr bei
Sonderveranstaltungen vorhanden sei, erklärt der Bürgermeister, dass bereits seit
dem aktuellen Haushaltsjahr dieser Ansatz im Rahmen der Kontenoptimierung bei
dem Konto Erträge aus Veranstaltungen enthalten sei.
Zum Einwand von Ausschussmitglied Pospig, dass die Gemeindeverwaltung die
verstärkte Einrichtung von Ausbildungsstellen prüfen sollte, da 3 Ausbildungsstellen s.
E. in Anbetracht der Gesamtmitarbeiterzahl zu gering bemessen sei, erläutert der
Bürgermeister, dass diese Ausbildungsplätze in Relation zu den reinen
Verwaltungsmitarbeitern betrachtet werden müsse, die lediglich bei 32 Stellen liege.
Hinzu komme zudem, dass die Gemeinde neben diesen drei Ausbildungsplätzen auch
noch Berufspraktikantinnen in den Kindergarteneinrichtungen und 12 junge Kräfte im
Rahmen von freiwilligen ökologischen bzw. sozialen Jahren beschäftige. Die
Gemeindeverwaltung habe in ihrer Altersstruktur weniger ein Problem in jungen
Kräften als vielmehr in der Altersstufe von 35 bis 50 Jahren. Dies sei jedoch nicht nur
ein Nettersheimer Problem sondern eher ein regionales, ländliches Problem, da sich in
den Ballungsräumen oftmals andere Aufstiegsmöglichkeiten böten, so dass diese
Kräfte nach einigen Jahren der Beschäftigung in diese Zentren abwanderten. So habe
sich die Gemeinde aktuell mit einer bereits ausgebildeten jungen Kraft im gehobenen
nichttechnischen Dienst verstärkt, ein weiterer befinde sich derzeit in der
entsprechenden Ausbildung zum gehobenen Dienst und eine dritte junge Kraft führe
derzeit die Qualifizierung für den gehobenen Dienst im tariflichen Bereich durch. Dies
alles vor dem Hintergrund, dass aktuell rd. 6 Mitarbeiter die Altersklasse von 60
Jahren erreicht hätten bzw. kurz davor stünden.
Auf weitere Anfrage von Ausschussmitglied Pospig nach der Wahrscheinlichkeit des
tatsächlichen Eingangs der hohen Ausgleichszahlung für den angestrebten Weiterbau
der BAB 1 im Haushaltsjahr 2017 – da diese ja ganz entscheidend für den
tatsächlichen Verlauf der nächstjährigen Haushaltswirtschaft sei – erklärt der
Bürgermeister, dass er fest von einem erfolgreichen Abschluss der bisherigen
Verhandlungen auf der Grundlage des vorhandenen Gutachtens im kommenden Jahr
ausgehe.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
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Nach der ausführlichen Aussprache zum vorgelegten Haushaltsentwurf schlägt der
Bürgermeister vor, dass die Verwaltung in den nächsten Tagen auf der Grundlage der
heutigen ERE-Beschlussempfehlung und der noch im nichtöffentlichen Teil
anstehenden Beschlussempfehlungen zu weiteren Grundstücksankäufen bis zur
Ratssitzung einen überarbeiteten Haushaltsentwurf vorlegt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2017
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja (die UNA-Fraktion hat an der
Abstimmung nicht teilgenommen)
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule
Engelgau
hier: Gewährung einer Zuwendung
- Vorlage 441 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Vereinsgemeinschaft bereits seit einigen
Monaten intensiv um das Haus bemüht habe und zahlreiche Leistungen bereits
durchgeführt worden seien. Für weiterhin notwendige Maßnahmen solle nun im
Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein weiterer Zuschuss in Höhe
von 10.000 € gewährt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des
Kommunalinvestitionsgesetz für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten
Schule Engelgau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren und
die notwendigen Mittel im Hauhaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 47:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau
einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123
- Vorlage 598 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wie die Niederschlagswasserbeseitigung
vorgesehen sei. Ob eine Einleitung in den Kanal oder eine Ableitung in den Bach
geplant sei. Hierzu sagt der Bürgermeister eine Überprüfung bis zur Ratssitzung zu.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016
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Eine Lösung bzgl. einer möglichen Ableitung in den Bach sei seiner Meinung nach
ideal.
Das Grundstück grenze an die Autobahn, der Standort sei in Ordnung und die
Privilegierung gegeben, daher spreche einer Zustimmung nichts entgegen, teilt der
Bürgermeister mit.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser
Angelegenheit an sich.
b) Der Rat beschließt, der Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für
landwirtschaftliche Maschinen durch eine weitere Lagerhalle auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 9 Nr. 123 unter der Auflage zuzustimmen, dass eine Abpflanzung
der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt.
c) Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 48:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass den Fraktionsvorsitzenden der vorläufige
Sitzungsplan für das kommende Jahr zugeleitet wurde. Sollte es hierzu Einwände
geben, bittet er um diesbezügliche Mitteilung.
Der Sitzungsplan für das Jahr 2017 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Müllenborn bezieht sich auf einen im Oktober erschienenen
Presseartikel, dem er entnommen habe, das die Gemeinde Nettersheim scheinbar eine
neue Partnerschaft mit einer rumänischen Gemeinde geschlossen habe. Er wundere
sich wie das zustande gekommen sei, daher bislang davon nichts vernommen habe.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Dezember letzten Jahres besprochen
worden sei, dass im Rahmen der Übergabe des alten Feuerwehrfahrzeugs aus
Nettersheim an eine rumänische Gemeinde man versuchen wolle, für die Zukunft
weitergehende transnationale Beziehungen aufzubauen. Im Januar sei man mit einer
Delegation in Rumänien gewesen und wolle nun die Kontakte im Rahmen Bildung und
Kultur weiter vertiefen.
Ausschussmitglied Hilger führt an, dass damals im Zusammenhang mit dem
Feuerwehrfahrzeug tatsächlich angedeutet worden sei, transnationale Beziehungen
anzustreben, falls sich die Möglichkeit ergebe. Der Artikel im Gemeindeblatt habe aber
dem Leser signalisiert, dass eine Gemeindepartnerschaft geschlossen worden sei.
Demnach wäre ein vorheriger Informationsaustausch mit den Fraktionen seiner
Meinung nach angezeigt gewesen. Es gehe nicht um die Sache an sich, die UNAFraktion sehe solche Partnerschaften immer positiv, aber die Vorgehensweise habe
eher irritierend gewirkt.
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Der Bürgermeister erklärt, dass es sich lediglich um die Anbahnung weitergehender
Kontakte handele und nicht um eine vertragsrelevante Beziehung. In diesem Fall hätte
man selbstverständlich den Rat entsprechend informiert. Er sei allerdings gerne
bereit, eine Informationsvorlage zu fertigen.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt nach dem Planungskonzept Kloster Nettersheim
und ob zwischenzeitlich die Ergebnisse der Ausschreibungen der notwendigen Arbeiten
der Gewerke Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation vorliegen würden.
Der Bürgermeister informiert, dass die Einrichtung von sechs Wohneinheiten geplant
sei und der Bauantrag entsprechend zu stellen sei. Bezüglich der Arbeiten an der
Heizungsanlage werde jetzt der entsprechende Beschluss zur Umstellung der
Kesselanlage gefasst. Die einzelnen Maßnahmen seien noch nicht ausgeschrieben.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
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