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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
920 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.12.16, 15:00
Aktualisiert
09.12.16, 15:00

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.12.2016 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:40 Uhr Am Dienstag, 06.12.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef (vertritt Joepen, Michael) Geißler, Ferdi Hilger, Franz-Josef Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Schmidt, Bruno (vertritt Mahlberg, Franz-Peter) Schmitz, Ralf (vertritt Rosenbaum, Burkhard) Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsangestellte Piehler, Alfred Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Mießeler, Uschi Zalfen, Julia Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer Presse 3 – zeitweise 1 Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Michael Joepen, Franz-Peter Mahlberg und Burkhard Rosenbaum. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 – 3): A) Öffentlicher Teil Punkt 6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.2 - Punkt 8.3: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim - Vorlage 596 /X.L. - Punkt 17.1: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim - Vorlage 567 /X.L. Z.1 - Punkt 19: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.2 - Punkt 46: Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung - Vorlage 441 /X.L. Z.1 - Punkt 47: Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 - Vorlage 598 /X.L. - B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1.3: Vertragsangelegenheit hier: Alte Schule Buir - Vorlage 570 /X.L. Z.1 - Punkt 4: Bauliche Entwicklung für die Zukunft hier: Erwerb von Bauerwartungsland Ortslagen Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim - Vorlage 597 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Seite 1.1 Rotwildbejagungskonzept - Vorlage 51 /X.L. Z.3 - 9 1.2 Rotwildabschusspläne - Vorlage 325 /X.L. Z.2 - 9 Punkt 2: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017 - Vorlage 548 /X.L. - 10 Punkt 3: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. - 10 Punkt 4: Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. - 10 Punkt 5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. - 10 Punkt 6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.1 und Z.2 - 11 Punkt 7: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 7.1 Genehmigung und Bewilligung des IEK - Vorlage 582 /X.L. - 12 7.2 Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 583 /X.L. - 12 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 3 Punkt 8: 7.3 Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen - Vorlage 584 /X.L. - 13 7.4 Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 585 /X.L. - 13 7.5 Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 586 /X.L. - 13 Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 8.1 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 575 /X.L. - 14 8.2 Maßnahmenprogramm 2017 - Vorlage 587 /X.L. - 14 8.3 Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim - Vorlage 596 /X.L. - 15 Punkt 9: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. und Z.1 - 15 Punkt10: Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Vorlage 535 /X.L. - 16 Punkt11: Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom Teilbereich Ortslage Frohngau - Vorlage 559 /X.L. - 16 Punkt12: Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus - Vorlage 560 /X.L. - 17 Punkt13: Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch - Vorlage 562 /X.L. - 17 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 4 Punkt14: Entwicklung Alte Schule Buir - Vorlage 573 /X.L. - 17 Punkt15: Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 576 /X.L. - 18 Punkt16: Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017 - Vorlage 563 /X.L. - 18 Punkt17: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 567 /X.L. - 19 17.1 19 Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim - Vorlage 567 /X.L. Z.1 - Punkt18: Beschaffung Abfallbehälter - Vorlage 566 /X.L. - 20 Punkt19: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 - 20 Punkt20: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 490 /X.L. - 21 Punkt21: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 543 /X.L. - 21 Punkt22: Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.2 - 22 Punkt23: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 550 /X.L. - 22 Punkt24: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 551 /X.L. - 22 Punkt25: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 549 /X.L. - 23 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 5 Punkt26: 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 588 /X.L. - 23 Punkt27: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - 24 Punkt28: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - 24 Punkt29: Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich - Vorlage 577 /X.L. - 24 Punkt30: Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 491 /X.L. - 25 Punkt31: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 544 /X.L. - 25 Punkt32: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 553 /X.L. - 25 Punkt33: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 555 /X.L. - 26 Punkt34: 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage - Vorlage 589 /X.L. - 26 Punkt35: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 492 /X.L. - 26 Punkt36: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 545 /X.L. - 27 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 6 Punkt37: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 556 /X.L. - 27 Punkt38: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 557 /X.L. - 27 Punkt39: Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim - Vorlage 593 /X.L. - 28 Punkt40: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.3 - 28 Punkt41: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 – 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. - 33 Punkt42: Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 592 /X.L. - 34 Punkt43: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim 43.1 Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018 - Vorlage 594 /X.L. - 34 43.2 Lernförderliche IT-Ausstattung - Vorlage 595 /X.L. - 35 Punkt44: Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016 hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz - Vorlage 590 /X.L. - 36 Punkt45: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 591 /X.L. - 36 Punkt46: Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung - Vorlage 441 /X.L. Z.1 - 43 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 7 Punkt47: Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 - Vorlage 598 /X.L. - 44 Punkt48: Mitteilungen und Informationen 45 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Vertragsangelegenheiten Punkt 2: Seite 1.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Hubach - Vorlage 541 /X.L. - 46 1.2 Entgeltliche Jagderlaubnisscheine - Vorlage 554 /X.L. - 46 1.3 Alte Schule Buir - Vorlage 570 /X.L. und Z.1 - 46 1.4 Städtebaulicher Vertrag hier: Erschließungsgebiet G14 - Vorlage 580 /X.L. - 47 1.5 Verpachtungsangelegenheit; Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 23 - Vorlage 546 /X.L. - 48 Auftragsvergaben 2.1 Sondermüllentsorgung 2017/2018 - Vorlage 564 /X.L. - 49 2.2 Altpapierabnahme 2017 - Vorlage 565 /X.L. - 49 Punkt 3: Grundstücksangelegenheit hier: Veräußerung des ehemaligen Kindergartens Bouderath, Gem. Bouderath, Flur 3 Nr. 187 (Teilfläche) - Vorlage 581 /X.L. - 49 Punkt 4: Bauliche Entwicklung für die Zukunft hier: Erwerb von Bauerwartungsland Ortslagen Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim - Vorlage 597 /X.L. - 50 Punkt 5: Mitteilungen und Informationen 52 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 8 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Punkt 1.1: Rotwildbejagungskonzept - Vorlage 51 /X.L. Z.3 - Beschlussempfehlung: 1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend zur Kenntnis. 2. Er beauftragt die Verwaltung, das Rotwildbejagungskonzept so weiterzuentwickeln, dass zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim als selbstverwaltete Eigenjagden durch Begehungsscheine oder Regiejagd bewirtschaftet werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Vorlage 325 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird: Eigenjagdbezirk zu beantragender Abschuss Abschuss je 100 ha ha gesamt Marmagen Wald/Stritterhof 41 Stk. 13 Stk. 313 Marmagen Wald Ost 53 Stk. 13 Stk. 403 Nettersheim Wald IX 53 Stk. 13 Stk. 403 Mürel 36 Stk. 13 Stk. 276 7 Stk. 7 Stk. 96 Tondorf Wald 18 Stk. 6 Stk. 292 Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Baumbusch Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 9 Punkt 2: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017 - Vorlage 548 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschießt, den Forstwirtschaftsplan 2017 in vorgelegter Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. - Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit noch Gespräche geführt würden, u.a. auch mit dem Bauantragsteller und dem Architekten. Er hoffe, dass bis zur Sitzung des Rates eine einvernehmliche Empfehlung vorgelegt werden könne. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass pro Wohneinheit im Bebauungsplan 1,5 Stellplätze vorgeschrieben seien. Hiermit wolle man verhindern, dass die Fahrzeuge auf den Straßen abgestellt werden. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 10 Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, vor der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 und der Entscheidung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In den Sechs Morgen“ die Nachbarschaft zu beteiligen. Die Entscheidung ist bis zur Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2016 zu vertagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.2 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass wie bereits mitgeteilt gemäß Empfehlung des Rechtsbeistandes nun ein formelles Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt werde. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, a) die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im formellen Verfahren gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen, b) die der Vorlage Nr. 454, Z 1, X.L., beigefügte Entwurfsskizze als Grundlage für den zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen und eine entsprechende Begründung zu erstellen sowie das Verfahren auf dieser Grundlage einzuleiten und durchzuführen. Folgende Festsetzungen sind gegenüber dem Teilbereich „Zur Klosterquelle – Hasenweg – In den Sechs Morgen – zu verändern: ba) Bereich für Ein oder Zweifamilienwohnhäuser: - max. Firsthöhe: 9,0 m, - max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m, - Drempel sind nur bei Gebäuden im einem Vollgeschoss zulässig, bb) Bereich für Mehrfamilienwohnhäuser: - Max. Firsthöhe: 10,0 m, - Max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m bc) Für alle Bereiche gilt: - Die überbaubare Fläche auf den jeweiligen Baugrundstücken beginnt 3,0 m von der öffentlichen Erschließungsstraße und wird auf eine Tiefe von 20,0 m festgesetzt, - Bezugspunkt für die Festsetzung der First- und Traufhöhen wird auf den höchsten Punkt entlang der Grundstücksgrenze an der zugehörigen Erschließungsstraße festgesetzt. Bei Eckgrundstücken gilt die kürzere Straßenfront als zugehörig. - als Dachformen sind Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig. Ausnahmsweise können gegeneinander versetzte Pultdächer zugelassen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 11 - werden, je Grundstück sind mindestens 3 Stellplätze nachzuweisen, das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5 qm begrenzt. Werbeanlagen vor der straßenseitigen Baugrenze sind unzulässig, ausnahmsweise können kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. c) Darüber hinaus wird beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. d) Im Rahmen des Verfahrens ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 7: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 Punkt 7.1: Genehmigung und Bewilligung des IEK - Vorlage 582 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.2: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 583 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 12 Punkt 7.3: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen - Vorlage 584 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.4: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 585 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 7.5: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 586 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassadenund Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) lt. Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung – Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands-/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm (Kofinanzierung Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den jeweilis festgesetzten Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50 %ige Eigenanteil Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 13 der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen. Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben des Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 Punkt 8.1: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 575 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln. Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.2: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 hier: Maßnahmenprogramm 2017 - Vorlage 587 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 14 Punkt 8.3: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim - Vorlage 596 /X.L. - Der Bürgermeister bezieht sich auf einen Presseartikel der vergangenen Woche und weist darauf hin, dass man mit der Vorlage, in der der Planungsstand detailliert dargestellt sei, das in der Zeitung Geschriebene ein Stück weit relativieren wolle. In der anstehenden Sitzung des Schulzweckverbandes werde man die vorgesehenen Maßnahmen im Innen- und Außenbereich gemeinsam mit den Planern ausführlich darstellen. Es sei nun höchste Zeit, die Planungsarbeiten abzuschließen, da die Antragsunterlagen bis Mitte/Ende Dezember eingereicht werden müssten. Für die Maßnahmen am Schulstandort Blankenheim werde eine 70-prozentige Förderung gewährt. Dies schließe auch die Mobilbauten mit ein. Abschließend teilt der Bürgermeister mit, dass es seiner Meinung nach richtiger gewesen wäre, erst die Fraktionsvorsitzenden beider Kommunen bzw. erst den Schulzweckverband zu informieren. Bis zum Rat müsse nun überlegt werden, wie man sich in der Sitzung des Schulzweckverbandes positionieren werde. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Schulzentren Nettersheim und Blankenheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. und Z.1 - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich bzgl. der Förderung des Objektes „Eifeler Hof“, ob der Sachverhalt eines eventuell möglichen Vorsteuerabzugs geprüft worden sei. Der Bürgermeister sagt zu, mit der Niederschrift entsprechend zu informieren. Anmerkung der Verwaltung: Der Antragsteller ist vorsteuerabzugsberechtigt. Demnach wird die Förderung auf die Nettosumme von 11.356,48 € ausgerichtet. Eine Beeinträchtigung der Förderhöhe erfolgt dadurch nicht. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe von Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 15   3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. und 3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von 8.138,70 € zu gewähren. Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Vorlage 535 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der vorliegenden Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom - Teilbereich Ortslage Frohngau - Vorlage 559 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass derzeit Gespräche mit der Deutschen Telekom und der Firma E-Plus geführt würden. Ziel sei, die Maßnahme ggf. um ein halbes Jahr bis zu dem dann ohnehin anstehenden Ausbau der Helterstraße/Buirer Straße zu verschieben. Punkt 12: Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus - Vorlage 560 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, in Koordination mit der Energie Nordeifel, Kall, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bahrhaus als Erdverkabelungen zu erneuern und die Beleuchtung auf LED umzurüsten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 16 Punkt 13: Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch - Vorlage 562 /X.L. - Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich, wann die Umverlegung der Haltestelle stattfinde. In der Sitzung des Bauausschusses sei von einer Umsetzung innerhalb weniger Tage die Rede gewesen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Kreis Euskirchen für den Nahverkehrsplan zuständig sei und die notwendigen Regelungen mit der RVK treffen müsse. Die neue Wartehalle sei bereits aufgestellt und er gehe davon aus, dass die Umverlegung in Kürze realisiert werde. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, entsprechend der Abstimmungen mit den zu beteiligenden Fachstellen des Kreises Euskirchen die Bushaltestelle wiederum auf den ursprünglichen Standort im Bereich der Nöthener Straße umzuverlegen und im Bereich des Grundstückes Nöthener Straße 1 eine neue Wartehalle in Glaskonstruktion aufzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Entwicklung Alte Schule Buir - Vorlage 573 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, das bisherige Trägermodell für das Gesamtgebäude Alte Schule Buir, Zur Feldscheid 2, 53947 Nettersheim-Buir zu verändern und die Trägerschaft vom Turnverein Buir auf die Johanniter (Kreisverband Euskirchen) zu übertragen, wobei die Johanniter beabsichtigen das bestehende Nutzungskonzept fortzuführen und eigene Mittel für bauliche Maßnahmen einzubringen. Grundvoraussetzung für den Trägerwechsel ist, dass die Gemeinschaftsräume (ehemaliger Schulsaal, Küche, Thekenraum im Erdgeschoss, Lagerräume) weiterhin vorrangig für die Zwecke des Turnvereins Buir, der Dorfgemeinschaft und der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 576 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 17 Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern. Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017 - Vorlage 563 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehaus sowie der angegliederten Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 die Maßnahmen und Programme darzustellen. Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter, wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Ausrichtung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 567 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Abfallbeseitigung durch eine Intensivierung der Abfallberatung, die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes und durch die Beschaffung einer Kehrmaschine weitergehende Angebote zur Optimierung vorzunehmen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 18 Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2017 nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt17.1: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim - Vorlage 567 /X.L. Z.1 Der Bürgermeister weist auf die Beratungen zum Thema in den Fachausschüssen hin und teilt mit, dass zwischenzeitlich mit der ortsansässigen Firma Assrohr bezüglich der Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes verhandelt worden sei. Die gemeinsam entwickelte Konzeption sehe eine Anlieferung während der Öffnungszeiten der Firma von montags bis samstags vor. Geplant sei eine Sammlung des Grünabfalls vor Ort und eine Umladung in 20 m³-Container und anschließende Entsorgung über das AWZ Mechernich getrennt nach Rasenschnitt/Laub (45,03 €/t) und Strauch-/Astwerk (0 €/t). Die Konditionen mit der Firma Assrohr seien noch abschließend zu verhandeln. Hier könne man davon ausgehen, dass kostengünstige Lösungen erzielt werden können, die in das im Haushaltsplan vorgesehene Budget in Höhe von 20.000 € passen. Die Einrichtung dieses Platzes sei im Frühjahr 2017 vorgesehen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass die Anlieferung von Grünabfällen für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos sein soll. Bezüglich der im Vorfeld von den Bürgern auszufüllenden Lieferscheine teilt der Bürgermeister auf Nachfrage der Ausschussmitglieder Poth und Hilger mit, dass diese bei jeder Lieferung vorher zu beantragen seien. Eine Anlieferung von Kleinstmengen sei eher nicht zu erwarten. Durch die Betreuung und Beaufsichtigung der Anlieferung sei eine geordnete Vorgehensweise gewährleistet, betont der Bürgermeister. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Herbert Falkenberg bestätigt der Bürgermeister, dass auch eine direkte Anlieferung zur Deponie weiterhin möglich sei. Da bislang in den Fraktionen keine Gelegenheit zur Beratung dieser neuen Vorlage bestand, schlägt der Bürgermeister vor eine Entscheidung erst im Rat zu treffen. Hierzu besteht Einvernehmen. Punkt 18: Beschaffung Abfallbehälter - Vorlage 566 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Abfallgefäßen im Jahre 2017 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 19 Punkt 19: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Maßnahme des Kreises Euskirchen in Kooperation mit dem Nachbarkreis Düren umgesetzt würde und hierbei der TÜV als technischer Berater für den Kreis Euskirchen fungiere. In der Gemeinde gebe es noch eine Reihe Bereiche, in denen noch keine optimale Breitbandversorgung gegeben sei und erwähnt in diesem Zusammenhang die Eifelhöhenklinik, das Gewerbegebiet, den Ort Roderath und Randbereiche verschiedener Ortschaften. Hierfür rechne man gemäß Kreis Euskirchen mit Gesamtaufwendungen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro. Dieser Betrag sowie der Eigenanteil von 10 % seien vorsorglich in den Haushaltsplan 2017 ff aufgenommen worden, man sei aber sicher, dass dieser Betrag nicht in dieser Höhe zustande kommen werde. Es gebe zwischenzeitlich bereits realisierte Anbindungen innerhalb des Gemeindegebietes, die bei dieser Schätzung noch nicht berücksichtigt worden seien. Weiterhin führt der Bürgermeister an, dass das Thema mit dem Städte- und Gemeindebund beraten worden sei. Dieser vertrete die Auffassung, dass die Gemeinde den Vertrag mit dem Kreis Euskirchen abschließen könne, wenn Wert darauf gelegt werde, dass vorab Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und Prioritäten mit dem Kreis abgestimmt werden. Ausschussmitglied Pospig begrüßt den Vorsatz, die Bereiche, die über Eigenleistungen erschlossen wurden, nicht schlechter zu stellen als die nunmehr vorgesehenen Teilbereiche. Er frage sich allerdings, auf welche Weise dies zu realisieren sei. Der Bürgermeister teilt mit, dass derzeit erst einmal die Bietergespräche geführt würden. Hier müsse man noch etwas Geduld haben. Wenn der Zuschlag erteilt sei, könne man gemeinsam an einer Lösung arbeiten, um ggf. eine Verstärkung im gesamten Gemeindegebiet zu erreichen. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen, mit der Maßgabe, dass vorab im Rahmen eines Aufklärungsgespräches Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und die Prioritäten mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 20 Punkt 20: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 490 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Punkt 21: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 543 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für das Wirtschaftsjahr 2017 die Niederschlagswassergebühr wie in den Vorjahren beizubehalten. Abstimmungsergebnis: Punkt 23: Festsetzung der einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 550 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 21 Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 550 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 551 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 549 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die der Vorlage 549 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeide Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2017 und 2018 unverändert wie folgt festgesetzt: Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 22 a) Geschlossene Gruben b) Kleinkläranlagen Abstimmungsergebnis: Punkt 26: 5,48 €/cbm Frischwasserbezug 1,88 €/cbm Frischwasserbezug einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 588 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt festzusetzen: 1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, auf 530,00 €. 2. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €. Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017 umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017 auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 23 Punkt 28: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/ Buirer Straße in Frohngau zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen. Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich - Vorlage 577 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, das seitens des Erftverbandes zeitnah vorgesehen ist, die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Teichkläranlage Pesch-Gilsdorf zu realisieren, damit zukünftig die Ableitung der Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich gewährleistet ist und die Teichkläranlage Pesch nach Abschluss der Maßnahme außer Betrieb genommen werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 491 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 24 Punkt 31: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 544 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 553 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 553 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 33: für das einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 555 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 Abstimmungsergebnis: maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 Grundgebühr pro Monat netto cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 25 Punkt 34: 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage - Vorlage 589 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 492 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Punkt 36: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 545 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 26 Punkt 37: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 556 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 556 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 38: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 557 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 39: Grundgebühr pro kW 47,00 € 37,00 € 27,00 € einstimmig ja Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim - Vorlage 593 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet. Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 27 Punkt 40: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.3 - Der Bürgermeister führt aus, dass die heutige erneut umfängliche Vorlage einen Vorlauf in der Angelegenheit von zwischenzeitlich über 2 Jahren zusammenfasse und Informationen zur rechtlichen wie auch finanziellen Bewertung eines Gesellschaftsbeitritts der Gemeinde gebe. Es gelte nunmehr, in der heutigen Sitzung das aktuelle Meinungsbild des Gemeinderates zu formulieren und in Anbetracht der erheblichen Haushaltsrelevanz eine Empfehlung für die endgültige Entscheidung in der Angelegenheit in der kommenden Woche zu geben. Hierzu nimmt er nochmals Bezug auf den Konsortialvertrag, der die Entscheidungsfrist für die Beteiligungsentscheidung bis zum 31.12.2016 vorgebe. Der Antrag der Gemeinde auf Verlängerung dieser Frist sei nach wie vor von keinem der zuständigen Stellen beantwortet worden. In der vorangegangenen Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses habe der Geschäftsführer der ENE einen ausführlichen Vortrag in der Angelegenheit und zu den Geschäftsfeldern der ENE gehalten, der der aktuellen Vorlage wie auch der Niederschrift zur Ausschusssitzung beigefügt sei. Es gelte nunmehr eine Abwägung dahingehend vorzunehmen, ob die Gemeinde den Antrag zum Gesellschaftsbeitritt stellen solle oder ob die Gemeinde die sicherlich zu betonende gute Zusammenarbeit mit der ENE in der bisherigen Form fortsetze jedoch auf einen Gesellschaftsbeitritt verzichte. Ausschussmitglied Pospig legt dar, dass trotz der sehr ausführlichen Beratungsvorlagen ihm der bisherige Informationsstand nach wie vor zu wenig sei, um eine gewissenhafte Entscheidung zum Gesellschaftbeitritt treffen zu können. Er wendet ein, dass ihm zudem eine klare Beschlussempfehlung der Verwaltung in der Angelegenheit fehle. Hierzu erwidert der Bürgermeister, dass eine solche bewusst nicht gegeben worden sei, um in der heutigen Sitzung ein neutrales und unbefangenes Meinungsbild in der Sache herauszuarbeiten. Ausschussmitglied Hilger legt dar, dass sich seine Fraktion in der vorangegangenen Fraktionssitzung intensiv mit diesem Thema befasst habe, dass es jedoch kein einheitliches und letztlich auch noch kein festes Meinungsbild zum Gesellschaftsbeitritt sondern durchaus unterschiedliche Tendenzen gebe. Seine Fraktion sei deshalb derzeit noch sehr unsicher, wie die Entscheidung getroffen werden solle und tendiere zu einer letztlichen Entscheidung erst in der kommenden Woche in der Ratssitzung. Außerdem sei in ihren Beratungen darüber diskutiert worden – vor allem wegen der finanziellen Konsequenzen für die Gemeinde und unter Berücksichtigung der umfänglichen anderen Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Haushaltsplanung zur Entscheidung anständen - ob zunächst ein geringerer und damit quasi symbolischer Anteil von z. B. 1 % angedacht werden solle. Dies könnte sich z. B. als Kompromisslösung in Anbetracht der unterschiedlichen Meinungstendenzen anbieten. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 28 Ausschussmitglied Mayer bringt vor, dass nach wie vor die Frage im Raum stände, was die ENE der Gemeinde an Leistungen bzw. Dienstleistungen im Rahmen der künftigen Zusammenarbeit bieten könne, um Synergien für die Gemeinde zu erreichen. Derzeit stelle sich der Beitritt als finanzieller Vorteil durch die jährliche Beteiligungsausschüttung dar, wenn sie wie prognostiziert weiterhin eintreten würde. Auch sei eine Finanzierung durch Fremdkapital in Zeiten aktuell geringer Zinsen zwar nicht so problematisch, allerdings amortisiere sich die Beteiligungseinlage bei den in Rede stehenden 1,4 Mio. € erst nach rund 20 Jahren. Hierbei müsse allerdings angemerkt werden, dass niemand konkret vorhersehen könne, wie sich der Energiemarkt entwickeln werde, da sich dieser im Umbruch befinde. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinde auf das Unternehmen in Anbetracht des geringen Beteiligungsanteils wohl eher gering seien. Nach seiner Auffassung liege der größere Vorteil bei einem Gesellschaftsbeitritt auf Seiten der ENE, da diese dann fest mit den weiteren Leistungen an die Gemeinde rechnen könne. Für die Gemeinde stelle sich s. E. der Vorteil derzeit rein in der Rendite dar, da sich zukünftige Dienstleistungssynergien noch nicht erkennen ließen. Ausschussmitglied Kurth führt aus, dass auch in seiner Fraktion sehr ausgiebig in der Angelegenheit diskutiert worden sei. Man habe versucht, mögliche Synergien, die sich bei einem Gesellschaftsbeitritt für die Gemeinde ergeben könnten, zu beleuchten. Allerdings seien sie zu der Auffassung gekommen, dass trotz langer Verhandlungen seitens der ENE keine neuen Geschäftsbeziehungen vorgeschlagen worden seien außer gewisse Overhead-Dienste – wie sie in dem Vortrag in der vorangegangenen Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses dargelegt worden seien. Dies seien aber nicht wirklich nachhaltige neue Geschäftsbeziehungen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten in Anbetracht eines 9 % von einem Drittel-Gesellschaftsanteil ja effektiv nur einen Anteil von 3 % an der Gesellschaft ausmache, was einem nur sehr geringen Mitspracherecht im Unternehmen gleichkomme. Zudem stelle eine Gesellschaftseinlage von rd. 1,4 Mio. € eine für die Gemeinde Nettersheim hohe Investitionssumme dar, die sich erst nach mehr als 20 Jahren amortisiere, so dass hier nach Meinung seiner Fraktion eine solche Investition als spekulatives Geschäft gewertet werden müsse. Sie seien deshalb zwischenzeitlich zu der Auffassung gelangt, dass von einem Gesellschaftsbeitritt eher abgesehen werden solle. Hierdurch würde sich die Gemeinde zudem die Möglichkeit offen lassen, die Energieversorgung der gemeindlichen Liegenschaften am freien Markt zu wählen bzw. andere Partner und ggf. interkommunal neue Wege zu gehen, während man bei einem Beitritt zur Gesellschaft sich doch an diese gebunden fühlen würde. Die CDU-Fraktion sei vor diesem Hintergrund einheitlich eher gegen eine Beitrittsentscheidung. Ausschussmitglied Poth vertritt die Meinung, dass der Gesellschaftsbeitritt gegenseitige Vorteile und weitere künftige Geschäftsbeziehungen mit sich bringen würde. Zudem sollte man s. E. nicht den 9 bzw. 3 %igen Anteil der Gemeinde Nettersheim isoliert betrachten, sondern der Gesamtanteil der kommunalen Gemeinschaft. Außerdem gehe er davon aus, dass die Renditeprognose nicht Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 29 unrealistisch sei und sich die Investitionseinlage wieder refinanzieren werde. Zudem sei zu berücksichtigen, dass sich durch die zwischenzeitliche Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch den Kreis an die kommunalen Mitgesellschafter die bisherige Bezuschussung des ÖPNV im Kreishaushalt ändern würde, da sich die Beteiligungsausschüttung an den Kreis um die veräußerten Gesellschaftsanteile reduzieren werde, so dass es hierzu ohnehin zu einer Mehrbelastung über die ÖPNVUmlage kommen werde. Er sehe zudem das Unternehmensrisiko als überschaubar an, da das Hauptgeschäft der ENE in der Stromverteilung und Energieproduktion über regenerative Energien liege, welches weniger risikobehaftet sei. Ausschussmitglied Müllenborn führt aus, dass er mittlerweile zu der Auffassung gelangt sei, dass der überwiegende Vorteil des Gesellschaftsbeitritts bei der ENE liege, da sie hierdurch die betreffenden Gemeinden an ihre Gesellschaft und damit ihre Leistungen binde. Dies sei s. E. auch der Grund für die Freigabe der Gesellschaftsanteile durch RWE und Kreis. Er bewerte eine solche Beteiligungsentscheidung derzeit als reine Kapitalanlage, was nicht Aufgabe einer Gemeinde sei, und die mit Kosten von 1,4 Mio. € verbunden sei, die folglich dann für andere Investitionen der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Bürgermeister hebt nochmals hervor, dass auch er sich mit der Entscheidungsfindung in der Angelegenheit bis zuletzt – wie sicherlich auch an den entsprechenden Verwaltungsvorlagen und seinen Ausführungen erkennbar sei – sehr schwer getan habe, zumal man mit der ENE einen stets verlässlichen Partner an der Seite gehabt habe. Hier sei er jedoch der festen Überzeugung, dass auch unabhängig von einer Beteiligungsentscheidung der Gemeinde diese gute Zusammenarbeit auch in Zukunft weiter möglich sein werde. Es gehe in der jetzigen Phase nicht um die Bewertung eines Unternehmens sondern um die Vorteile und Synergien der Gemeinde Nettersheim, die mit einer Beitrittsentscheidung verbunden sein könnten. Hierzu habe er nochmals die aktuellen Zinskonditionen für die Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts über Fremdkapital erfragen lassen, die ergeben habe, dass die Zinskonditionen seit vorletzter Woche zwischenzeitlich von 1,6 % auf 1,75 % für die 1,4 Mio. € gestiegen seien. Hierdurch verlängere sich die Amortisationszeit auf rd. 25 Jahre. Wirtschaftsprüfer beurteilten – so der Bürgermeister – Investitionen mit einer Amortisationszeit über 20 Jahren als nicht empfehlenswert. Außerdem liege hierdurch die prognostizierte Rendite von 7 % bei effektiv 4,06 %. Zudem würde sich die Gemeinde entgegen ihrer sonstigen Zielsetzung um 1,4 Mio. € zusätzlich verschulden, so dass sicherlich in anderen Investitionsbereichen der Gemeinde gegebenenfalls Hemmnisse aufkommen würden. Zum Mitspracherecht der Gemeinde Nettersheim hinsichtlich des in Rede stehenden geringen Gesellschaftsanteils sei darzulegen, dass ohnehin nur insgesamt 3 Mitglieder aus der ERE und damit der kommunalen Mitgesellschafter in den Aufsichtsrat kämen, so dass klar werde, dass hier die Gemeinde Nettersheim wohl kaum zum Zuge kommen werde. Allein die Erfahrung z. B. aus dem Bereich des Wasserverbandes Eifel-Rur, bei der die Gemeinde Nettersheim ebenfalls keinen Delegiertensitz innehabe, zeige, dass hierdurch auch keinerlei Einflussmöglichkeiten gegeben seien. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 30 Die seinerzeitigen Überlegungen einer Beteiligung der Kommunen des Südkreises an der ENE gründeten aus der Zeit der Neuvergabe der Konzessionsverträge in 2012/2013. Im Rahmen der Neuvergabe der Konzession habe sich z. B. die Gemeinde Nettersheim gezielt für die regional angesiedelte ENE entschieden. Aus diesem Konzessionsvertrag, der bis zum Jahre 2032 laufe, rühre auch der aktuell gewährte Kommunalrabatt von 10 % auf den Rechnungsbetrag für den Netzzugang. Ein Vergleich über Vergleichsportale auf dem freien Markt lasse hiergegenüber potentiell erheblich höhere Rabatte erkennen. Hiermit habe die Gemeinde in den Verhandlungsgesprächen auch die ENE bereits des Öfteren konfrontiert. So deute sich gerade auch in Anbetracht der hohen Stromabnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesberg ein hohes Einsparpotential an, welches der Gestaltung des Wasserabgabepreises im Verband wie folglich auch in den jeweiligen Wasserwerken sehr zugute kommen könnte. Wie eben auch schon mehrfach angesprochen, enthielten die Gesellschaftsverträge zwar keine Loyalitätsverpflichtung, jedoch sei eine mit dem Beitritt einhergehende Loyalität zu dem Unternehmen, dessen Mitgesellschafter man dann sei, sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Die Zielführung der Gemeinde, unter Anwendung des § 5 Konsortialvertrag den Gesellschaftsanteil über Anlagevermögen der Gemeinde zu finanzieren, und zwar über die Biowärme oder konkret über die Straßenbeleuchtung, sei bekanntermaßen leider nicht möglich gewesen. Auch bei der Straßenbeleuchtung wisse man, dass es am Markt interessante und lukrative Betriebsführungsangebote gebe, mit denen sich die Gemeinde weiter auseinandersetzen müsse. Auch bei den Bestrebungen der Gemeinde über entsprechende Dienstleistungsbeziehungen künftige Synergien zu erzielen, sei bisher kein Vorwärtskommen erkennbar und auch seitens der ENE kein konkretes Angebot gemacht worden. Zudem sei auf den schriftlichen Antrag der Gemeinde, die Beitrittsfrist wegen des nach wie vor vorhandenen Verhandlungsbedarfs noch ins Jahr 2017 hinausschieben zu dürfen, von keiner der verantwortlichen Stellen eine schriftliche Rückantwort erfolgt. Zu erwähnen sei auch, dass rückwirkend betrachtet, die Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzkonzeptes und der Energieagentur Eifel ein wichtiger Beteiligungsbereich für die ENE gewesen wäre. Doch auch hier seien keine nachhaltigen Geschäftsbeziehungen zwischen ENE und Kommune entstanden. Er vertrete nach wie vor die Auffassung, dass nachhaltige Dienstleistungsbeziehungen mit der ENE von kommunalem Interesse sein müssten und nicht die Kapitaleinlage und die Gewinnausschüttung Grund für den Beitritt sein dürfe. Man merke ja an seinen Ausführungen, wie schwer er sich mit der Entscheidung getan habe und wie gerne er eine für die Gemeinde interessante Lösung durch einen solchen Gesellschaftsbeitritt gefunden hätte, er könne aber auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse keine gesicherte Empfehlung zum Beitritt aussprechen. Auch Ausschussmitglied Mayer bekräftigt nochmals, dass er eine Beitrittsentscheidung als reine Kapitalleistung der Gemeinde ohne jegliche Mitwirkungsmöglichkeiten werte. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 31 Ausschussmitglied Pospig kommt erneut auf seinen Eingangseinwand zurück, dass ihm der aktuelle Kenntnisstand zum Unternehmen und über den Zustand seines Anlagevermögens nicht genüge, da er z. B. von anderen Energieversorgungsunternehmen wisse, dass dort alleine auch schon im IT-Bereich in naher Zukunft erhebliche Ersatz- und Neuinvestitionen anstünden. Er halte es für nicht vertretbar, einen solchen kommunalen Gesellschaftsbeitritt über die Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren und damit die Verschuldung der Gemeinde zu erhöhen. Ausschussmitglied Schmitz erklärt, dass sie im Sinne des Bürgerwillens, dessen Interessen sie hier am Ratstisch zu vertreten hätten, eine solche Entscheidung nicht ruhigen Gewissens treffen könnten, die je nach Entwicklung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Gemeindehaushalt zusätzlich in Schieflage und damit ggf. zu Steuererhöhungen führen könnte. Der Bürgermeister legt dar, dass in der heutigen Sitzung ein sachliches aber relativ einheitliches Meinungsbild zu Tage gekommen sei, dass auf den im späteren Sitzungsverlauf noch zu entscheidenden Haushalt der Gemeinde Nettersheim erhebliche Auswirkungen habe könne, der bekanntlich die Ermächtigungen für das Eingehen eines solchen Gesellschaftsbeitritts vorsorglich vorgesehen habe. Komme man jetzt zu der Entscheidung, von einem Gesellschaftsbeitritt abzusehen, so habe dies auch unmittelbare Auswirkungen auf die Haushaltssatzung, da dann keinerlei Investitionskreditermächtigung mehr erforderlich sei. Er bitte deshalb – auch auf den Einwand von Ausschussmitglied Hilger, mit der Entscheidung noch bis zur Ratssitzung zu warten – in der heutigen Sitzung bereits eine konkrete Beschlussempfehlung zu formulieren, damit die haushalterischen Veränderungen dann noch bis zur Ratssitzung vorgelegt werden könnten. Auf der Grundlage der ausführlichen Diskussion spricht Finanzausschuss nachstehende Beschlussempfehlung aus: der Haupt- und Beschlussempfehlung: Von einer Beteiligung der Gemeinde Nettersheim als Kommanditistin an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ und als Gesellschafterin an der Komplementärin der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ wird abgesehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 41: einstimmig ja Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 – 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger weist auf die früheren Beratungen zum Thema hin. In der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 32 Vergangenheit sei es hier zu einigen Irritationen gekommen. Er suche keine Konfrontation, hoffe aber, dass man sich darauf verständigen könne, dass der Beschlussvorschlag im März doch etwas unglücklich gewesen sei. Ausschussmitglied Mayer führt an, dass mit der heutigen Änderung der Hauptsatzung absolute Rechtssicherheit herbeigeführt werde. Der Bürgermeister erklärt, dass man den Städte- und Gemeindebund nochmals beteiligt habe, der mitgeteilt habe, dass eine Änderung der Satzung eigentlich nicht erforderlich sei. Er habe sogar darauf hingewiesen, dass die Aufnahme dieser Regelung in die Hauptsatzung dazu führe, dass dies dann für alle Zeit gelte. Da die Änderung aber vom Rat gewünscht worden sei, werde man dies nun so vorsehen. Rechtlich sei auch ohne diese Ergänzung alles in Ordnung. Auf den Einwand von Ausschussmitglied Hilger, dass der Ratsbeschluss vom 15.03. nicht im Einklang mit der Gemeindeordnung stehe, erwidert der Bürgermeister, dass er diesen damals hätte beanstanden können. Herr Hilger weist hierzu auf eine diesbezügliche Mitteilung der Kommunalaufsicht hin, die er erst bei seiner Akteneinsicht habe zur Kenntnis nehmen können. Seiner Meinung nach sei die Vorgehensweise schwer verständlich. Man hätte den ersten Schritt vor dem zweiten machen müssen, d.h. erst die Satzung ändern, dann wählen. Dies wäre eine geordnete Vorgehensweise gewesen. Heute wolle man nun keine Steine in den Weg legen und stimme daher der Änderung der Hauptsatzung zu. Dass nicht zugegeben werde, dass die Vorgehensweise nicht ganz korrekt gewesen sei, bedaure er allerdings. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man nicht zwingend die Meinung der Kommunalaufsicht teilen müsse. Seiner Einschätzung nach sei rechtlich alles einwandfrei und in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 gemäß der beigefügten Anlage. Abstimmungsergebnis: Punkt 42: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 592 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die weiterhin laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung bzw. Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 33 Abstimmungsergebnis: Punkt 43: einstimmig ja Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim Punkt43.1: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018 - Vorlage 594 /X.L. Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass im nächsten Schuljahr nur noch zwei Eingangsklassen gebildet werden können. Diese Entwicklung der Schülerzahlen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel bereite doch etwas Sorge. Ausschussmitglied Pospig betont, dass er auf keinen Fall eine Diskussion über den Standort Marmagen eröffnen wolle, er frage sich allerdings, was der Erhalt eines zweiten Standortes koste. Gegebenenfalls müsse man dies in Zukunft mal in aller Ruhe versachlichen. Die Schulpauschale werde schließlich nur einmal gezahlt. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass beide Schulstandorte Platz für nur 200 Kinder bieten und 240 Kinder daher nicht an einem Standort unterzubringen seien. Hinzu komme der Raumbedarf für die Übermittagbetreuungsprogramme „8-13“ und „13 plus“. Am Standort Zingsheim seien alle Räume belegt. In Marmagen würden zwei Räume auch in Kooperation mit dem Familienzentrum multifunktional genutzt. Sicherlich werde es dann schwierig, wenn die Schülerzahl rein rechnerisch auf 200 sinke. Erst einmal könne und müsse es in Zukunft aber bei zwei Standorten bleiben. Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass Schulen nicht wie reine Wirtschaftsbetriebe zu sehen seien. Sie seien als Einrichtungen auch für die dörfliche Struktur sehr wichtig. Diesen Aspekt dürfe man seiner Meinung nach nicht aus dem Auge verlieren. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von zwei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2017/2018 mit folgender Verteilung: - Am Hauptstandort Zingsheim und am Teilstandort Marmagen wird jeweils eine Klasse eingeschult. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 34 Punkt43.2: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Lernförderliche IT-Ausstattung - Vorlage 595 /X.L. Der Bürgermeister weist ergänzend zur Vorlage auf das Programm „Gute Schule 2020“ hin, mit dem den Kommunen seitens des Landes Kreditkontingente zur Verfügung gestellt werden. Der Anteil für den Grundschulverbund sei für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden vorgesehen. In diesem Zusammenhang berichtet er über erste Erfahrungen der Gemeinde Dahlem mit dem Einsatz von Tablets im Unterricht. Ein eigener Computerklassenraum entfalle hiermit, da die Tablets mobil eingesetzt werden können. Die Schulleitung des Grundschulverbundes habe einen entsprechenden Wunsch geäußert und man habe vorsorglich diese Möglichkeit in den Haushalt aufgenommen. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, 1. das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezüglich Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €, in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen. 2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen. 3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten Sitzungsphase zum Beschluss vorgelegt werden soll. Abstimmungsergebnis: Punkt 44: einstimmig ja Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016 hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz - Vorlage 590 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass der vorher kalkulierte Aufwand nicht auskömmlich sei und der Ansatz wesentlich überschritten sei. Hierauf habe man keinen Einfluss, da nicht vorhersehbar sei, welcher therapeutische Aufwand jeweils notwendig sei. Dies sei nicht nur in der Gemeinde Nettersheim so, sondern es handele sich um ein generelles Problem, teilt der Bürgermeister auf Nachfrage von Ausschussmitglied Müllenborn mit. Ausschussmitglied Pospig äußert, dass es sich hierbei um ein eher merkwürdiges System handele. Wenn man Pech habe und bekomme verstärkt Flüchtlinge mit erhöhtem Therapiebedarf zugewiesen, seien erheblich höhere Kosten zu tragen. Gerechter sei eine Verteilung der Gesamtkosten auf Landes-/Bundesebene. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 35 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich die Situation für die Gemeinde sicherlich zukünftig wieder entspannen werde, wenn mehr Flüchtlinge anerkannt seien und damit die Leistungspflicht der Gemeinde entfalle. Beschlussempfehlung: Der Rat stimmt nach § 83 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim dem überplanmäßigen Aufwand von voraussichtlich rd. 70 T€ bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zu. Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 591 /X.L. - Der Bürgermeister führt einleitend aus, dass die mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2017 verbundenen Eckdaten bereits im Oktober in der Sitzung der Haushaltskommission des Rates vorgestellt worden seien. Die diesjährige Haushaltsplanung habe unter dem positiven Einfluss einer günstigeren Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2016 gestanden, da in Anbetracht der guten konjunkturellen Lage und der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe sowie der Nachveranlagungen für Vorjahre die Entwicklung der Gewerbesteuererträge mit einem Mehr von rd. 1,1 Mio. € gegenüber dem Haushaltsansatz sehr positiv sei. Mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2016 könne die Gemeinde deshalb derzeit davon ausgehen, dass bei einem ursprünglich prognostizierten Jahresfehlbetrag von rd. 71 T€ ein Überschuss zwischen 300 – 400 T€ erreicht werden könne. Hierdurch sei die Gemeinde mit dem Jahresabschluss für das laufende Jahr in der Lage, die Ausgleichsrücklage, die zum Jahresbeginn noch einen Stand von rd. 1,387 Mio. € aufwies, unangetastet zu lassen und um die Höhe des Jahresüberschusses aufzustocken. Vor diesem Hintergrund sei man mit der Haushaltsplanung 2017 von einem Bestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 von rd. 1,737 Mio. € ausgegangen. Diese positivere Haushaltsentwicklung dürfe allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gemeinde im Rahmen der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge einen nicht gedeckten Mehraufwand zu verkraften habe, da die ursprünglich mit 10.000 € pro Asylbewerber jährlich für 2016 zugesagte Flüchtlingspauschale wegen der noch im sogenannten Übergangsjahr bestehenden Verteilungsschlüssel in der Gemeinde Nettersheim wie auch in den überwiegenden anderen ländlichen Gemeinden ohne Landeseinrichtungen nicht angekommen sei. So liege der Betrag in der Gemeinde Nettersheim nur bei 6.100 – 6.200 € pro Asylbewerber während in Ballungsgebieten z. T. Summen von rd. 15.000 € pro Asylbewerber zu Buche schlügen. Mit dem kommenden Jahr 2017 sei jedoch durch Umstellung des Verfahrens und der hiermit verbundenen monatsscharfen Abrechnung ein Betrag von 866,00 € monatlich pro registriertem Flüchtling, der unter den Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 36 Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes falle, gesichert. Dieser Wert sei in der vorgelegten Haushaltsplanung zugrunde gelegt worden. Wie aus den diesjährigen Sitzungsphasen hervorgegangen sei, habe sich die Nachfrage nach Wohnansiedlung und damit nach Bauland in der Gemeinde Nettersheim im Vergleich zu Vorjahren sehr positiv entwickelt. Die Gemeinde habe mit 9 – 10 Grundstücksveräußerungen zum heutigen Stand nahezu ihr noch vorhandenes eigenes Bauland „ausverkauft“. Dies habe neben der Gewerbesteuerentwicklung zu einer Verbesserung der Liquiditätslage der Gemeinde Nettersheim geführt. So zeige der vergleichende Tagesabschluss der Gemeindekasse von vor einem Jahr einen Liquiditätskreditbestand von 3,65 Mio. €, der zwischenzeitlich auf 2,7 Mio. € habe reduziert werden können. Der Stand an langfristigen Darlehensverbindlichkeiten liege derzeit bei rd. 5,7 Mio. € bei einer jährlichen Tilgung von über 300 T€. Mit dem Verzicht auf die Beteiligung an der ERE werde sich dieser Darlehensstand somit auch nicht erhöhen. Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf wie auch mit den Wirtschaftsplänen könne die Gemeinde im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eine Gebühren- bzw. Beitrags- und Abgabenkonstanz gewährleisten. Der Bürger der Gemeinde Nettersheim müsse damit in 2017 keinerlei Gebührenerhöhungen verkraften und könne auf eine weiterhin solide und verlässliche Finanzentwicklung der Gemeinde Nettersheim bauen. Nicht verhehlen dürfe man allerdings, dass sich die Haushaltssituation – und dies sei so auch bereits in der Haushaltskommission vorgestellt worden – im Jahr 2018 nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich schwieriger darstellen werde, da mit der höheren Eigensteuerkraft der Gemeinde Nettersheim eine korrespondierend reduzierte Schlüsselzuweisung verbunden sei. Im Jahr 2017 könne diese Finanzlücke noch durch hohe Zahlungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen abgefangen werden, was sich allerdings für 2018 derzeit noch nicht abzeichne. In dem Haushaltsentwurf sei im Rahmen der Investitionsplanung auf der Grundlage der entsprechenden Ratsbeschlüsse eine Veranschlagung zahlreicher Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 6 Mio. € erfolgt. Hierin enthalten seien z. B. auch die Ertüchtigung der Dorfzentren und Begegnungsstätten in den Dörfern wie in Buir, Engelgau, Tondorf und Pesch, so dass über diese Investitionsfördermittel Unterstützungsleistungen für das Gemeinleben auf den Dörfern gewährleistet werden könnten. Zur Personalkostenentwicklung erklärt der Bürgermeister, dass sich die Personalaufwendungen zwischenzeitlich bei über 5 Mio. € bewegten. Für den Pflichtaufgabenbereich des Kernhaushalts lägen die entsprechenden Kosten bei rd. 2,4 Mio. €. In den Bereichen, die beispielsweise in anderen Kommunen nicht im kommunalen Haushalt enthalten seien wie dem Kindergartenwesen lägen die Personalaufwendungen bei rd. 1 Mio. €, im Forstbetrieb bei rd. 315 T€, im Abfallbereich bei rd. 230 T€, im Bereich der Raumpflege bei rd. 431 T€, im Bereich der Naturerlebniseinrichtungen bei rd. 376 T€ und im Bereich der Fördermaßnahmen bei rd. 385 T€. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 37 Im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung befasse man sich noch mit zukunftssichernden baulichen Entwicklungschancen für die Gemeinde Nettersheim durch den Erwerb weiterer Baulandflächen. Die Gemeinde Nettersheim erfahre derzeit einen gewachsenen Zuspruch von Bauwilligen. Hier zeichneten sich die infrastrukturellen Maßnahmen der vergangenen Jahre wie vor allem die Ertüchtigung des Nettersheimer Bahnhofes aber auch die unmittelbare Autobahnanbindung besonders positiv aus. In Gesprächen mit Grundstücksinteressenten, die z. T. aus der Gemeinde stammten aber auch aus anderen Gebieten kämen, komme zunehmend zum Ausdruck, dass der Bedarf nach einem sichereren Umfeld als in den Ballungsräumen eine entscheidende Rolle für die Wohnsitzwahl spiele. Das Bauland im Eigentum der Gemeinde Nettersheim sei allerdings zwischenzeitlich bis auf einige wenige Flächen ausgegangen. Die mehreren Hundert Baugrundstücke in Privatbesitz stünden allerdings derzeit überwiegend nicht zum Verkauf. Dies sei sicherlich dem Umstand geschuldet, dass derjenige, der selbst keinen Liquiditätsbedarf habe, in Anbetracht des aktuellen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt derzeit lieber an Grundvermögen festhalte. So seien der Gemeinde beispielsweise 5 Bauinteressenten aus der Ortslage Frohngau bekannt, die in der Ortslage bisher trotz zahlreicher Bemühungen und Gespräche mit Grundstückseigentümern nicht fündig werden konnten. Es gelte deshalb nunmehr, diese aktuelle Lage im Sinne der Entwicklung der Gemeinde und vor dem Hintergrund der demografischen Situation unbedingt zu nutzen und die Voraussetzungen zu schaffen, dass Bauwillige hier in der Gemeinde ihrem Bauwunsch nachkommen könnten und nicht in andere Gebiete abwanderten, in denen noch ein ausreichendes Kontingent an kommunalen Baulandflächen zur Verfügung stünde. Mit der Städtebaufördermaßnahme zur Sanierung der Turnhalle Marmagen mit Aufwendungen von rd. 370 T€ solle nach den aktuellen Gesprächen mit den Vereinen in den Osterferien kommenden Jahres begonnen werden. Für die Abwicklung der Fördermaßnahme „Kloster Nettersheim“ mit einer Fördersumme von rd. 2 Mio. € stehe der Gemeinde ein Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung. Die Städtebaufördermaßnahme zur Ertüchtigung des Rathauses könne bei einer Fördersumme von 570 T€ in Kürze begonnen werden. Im Bereich der Betreuung der Asylbewerber stünden auch im kommenden Jahr vor allem die Integrationsmaßnahmen im Vordergrund. Zudem sei vorgesehen, für den in den Leistungsbezug des SGB II überwechselnden Personenkreis und ihrer gesetzlich verankerten Wohnsichtverpflichtung in mehreren der vorhandenen Wohnunterkünfte durch Umorganisationen Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen, um hierdurch auch bei gleichbleibend stagnierenden Flüchtlingszahlen Leerstände in den Einrichtungen zu verhindern. Als weitere wichtige Entwicklungsmaßnahme in der Gemeinde Nettersheim sei die im Schulzweckverband geplante Sanierungsmaßnahme im Rahmen der integrierten Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 38 Entwicklungskonzepte von bewilligten rd. 2,5 Mio. € für das Schulgebäude in Nettersheim zu nennen. Ebenfalls für den Schulbereich stünden über eine vom Land initiierte Kreditlinie für investive wie auch konsumtive Maßnahmen Kreditkontingente in den kommenden 4 Jahren zur Verfügung, die für die Gemeinde Nettersheim einen Gesamtbetrag von rd. 460 T€ ausmachten und im Rahmen der Schuldendiensthilfe übers Land getilgt würden. Die Gemeinde habe mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf eine Verwendung der Mittel im konsumtiven Bereich vorgesehen, so dass sie als Kassenkreditmittel und nicht als Investitionskredite vorgesehen seien. Zudem sei vorgesehen, die Gelder jeweils hälftig für den Grundschulverbund und den Schulzweckverband einzusetzen. Im Bereich des Feuerwehrwesens stünden in den nächsten Jahren im Bereich des Atemschutzes wie auch der Ausstattungen und Fahrzeuge Ersatzinvestitionen an, so dass dieser Bereich für 2017 mit einem ersten Teilbetrag von 150 T€ berücksichtigt worden sei. Welche konkreten Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt vorzusehen seien, werde gemeinsam mit der Feuerwehr erarbeitet. Auch für die Breitbandversorgung, bei der die Gemeinde durch die tatkräftige Unterstützung der Bevölkerung bereits in den letzten Jahren umfängliche Verbesserungen erzielen konnte, seien vor allem in der Ortslage Roderath aber auch im Gewerbegebiet und anderen Bereichen für das kommende Jahr weitere Optimierungen geplant. Es sei im Rahmen einer gebündelten Antragstellung über den Kreis Euskirchen eine Förderung zugesagt und die korrespondierende Veranschlagung im Haushaltsentwurf vorgenommen worden. Der dort dargestellte Eigenanteil von über 200 T€ werde sich allerdings nach zwischenzeitlichem Kenntnisstand noch erheblich reduzieren lassen. Die Kreisumlage mit rd. 4,3 Mio. € stelle im gemeindlichen Haushalt eine stark belastende Haushaltsposition dar. Hierbei sei zudem die Kritik anzubringen, dass der Kreis mit den vergangenen Jahresabschlüssen und damit über die Umlagezahlungen der Kommunen eine sehr hohe Ausgleichsrücklage ansammeln konnte, die für einen Umlageverband nicht notwendig sei. Deshalb sei umso mehr einzufordern, dass diese Rücklage zur Reduzierung der Kreisumlage im Sinne der kreisangehörigen Kommunen eingesetzt werde. Auch die zusätzliche, differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV stelle mit rd. 208 T€ eine weitere hohe Belastung dar. Zur personellen Ausstattung der Gemeindeverwaltung legt der Bürgermeister dar, dass die Mitarbeiterschaft an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sei und gerade auch im Rahmen des umfänglichen Mehraufwands mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen Verstärkung erforderlich sei. In mehreren Gesprächen auch mit der Förderbank, der NRW-Bank, sei vorgebracht worden, dass die Gemeinde mit der Einrichtung eines Zukunftsbüros im Jahr 2006 den richtigen Weg eingeschlagen habe, um den Markt kontinuierlich nach Fördermöglichkeiten zu durchleuchten und hier das Optimale für die Entwicklung der Gemeinde Nettersheim in Anspruch zu nehmen. Eine Verstärkung in diesem Bereich sei deshalb angeraten. Der Bürgermeister führt abschließend aus, dass auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen in der heutigen Sitzung in Sache ERE-Beteiligung und Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 39 hinsichtlich der noch im nichtöffentlichen Teil anstehenden Entscheidung zum Erwerb zusätzlicher Baulandflächen im Laufe der Woche ein überarbeiteter Haushaltsentwurf zur Beschlussfassung in der kommenden Woche zugeleitet werden könne. Er wolle es in diesem Zusammenhang nicht versäumen, der Finanzabteilung aber auch dem übrigen Kollegenkreis aus dem Hause, die an der Erarbeitung dieses soliden Haushaltsentwurfs mitgearbeitet hätten, für die geleistete Arbeit zu danken, so dass auch in diesem Jahr wieder vor Jahresschluss ein Haushalt beschlossen und damit das neue Jahr direkt in geordneter Haushaltswirtschaft begonnen werden könne. Ausschussmitglied Kurth hebt für die CDU-Fraktion hervor, dass es eine lobenswerte Arbeitsleistung sei, erneut im Dezember einen beschlussfähigen Haushalt für das kommende Jahr zur Verfügung stehen zu haben. Zudem könne auch vor dem Hintergrund, dass in allen Teilabschnitten stets Konsolidierungsund Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft würden, erneut eine überaus positive Haushaltsentwicklung präsentiert werden. Und dies, obwohl durch das Flüchtlingswesen eine erhebliche Mehrbelastung zu verzeichnen gewesen sei. Schade sei in diesem Zusammenhang allerdings, dass die solide Haushaltsführung und die entsprechenden Konsolidierungsbemühungen an anderer Stelle wie z. B. im Förderbereich durch höhere Eigenbeteiligungsquoten bestraft würden. Die Gemeinde sei jedoch durch diese geordnete Haushaltsführung nach wie vor „Herr des Geschehens“. So schaffe es die Gemeinde trotz der zuvor vom Bürgermeister erwähnten hohen Belastungen z. B. über die Kreis- und ÖPNV-Umlage dies zu kompensieren und durch zahlreiche Initiativen die Haushaltswirtschaft geordnet zu halten und die Gemeindeentwicklung voranzutreiben. Gerade diese Bemühungen und Besonderheiten der Gemeinde mit ihren erfolgreichen Naturerlebniseinrichtungen und dem ertüchtigten Bahnhof Nettersheim habe Wirkung nach außen und sei ausschlaggebend für das Ansiedlungsinteresse von Bauwilligen auch über die Kreisgrenzen hinaus. Dieser bewusste Zuspruch zum Standort Nettersheim sei das Ergebnis der hier auch am Ratstisch geleisteten Arbeit und der nachhaltigen und zukunftsfähigen Investitionsmaßnahmen in der Gemeinde. Hier biete auch die Entscheidung zum Erwerb des Klosters Nettersheim wieder eine positive Möglichkeit für die Gemeinde. Auch wenn sich die Haushaltsentwicklung gegebenenfalls für 2018 wieder etwas ungünstiger darstelle, werde man versuchen, auch dies noch positiv zu beeinflussen. Er möchte es nicht versäumen, seinen ausdrücklichen Dank für die Erarbeitung des Haushalts an alle Beteiligten in der Gemeindeverwaltung zu richten. Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass der aktuelle Haushaltsentwurf eine sehr positive Entwicklung aufzeige, die unstrittig die Zustimmung aller am Ratstisch erlangen werde. Er wollte das bisher positiv Gesagte nicht nochmals wiederholen, jedoch gebühre der Verwaltung wie auch den Ratsmitgliedern für diese Arbeit volle Anerkennung. Der vorgelegte Haushaltsentwurf wecke erneut wieder viele Erwartungen und Hoffnungen, die sich hoffentlich auch in der Realität im Jahresverlauf so ergeben würden. Die Investitionsplanung enthielte viele Maßnahmen, die sinnvoll erschienen wie auch das Kloster Nettersheim, dem die UNA-Fraktion auch zugestimmt Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 40 habe, bei der aber die tatsächliche Entwicklung nunmehr abzuwarten bliebe. Auch die Investition in den zusätzlichen Waldkauf vor einigen Jahren zeige sich nach wie vor als überaus sinnvolle wie wirtschaftliche Investition. Es zeige sich auch an dem aktuellen Haushaltsentwurf, dass die Einnahmen aus dem Forstbereich die gemeindliche Finanzlage positiv beeinflussten. Die Tatsache, dass die Gemeinde kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müsse und auch keiner vorläufigen Haushaltsführung unterliege, ermögliche der Gemeinde ein besseres Agieren. Hilger legt dar, dass seine Fraktion den Haushaltsentwurf noch nicht abschließend in allen Details beleuchtet habe und am kommenden Freitag noch eine weitere diesbezügliche Fraktionssitzung durchführen werde. Seine Fraktion werde deshalb in der heutigen Sitzung noch nicht an der Abstimmung teilnehmen, werde aber in der kommenden Ratssitzung dem Haushalt in jedem Fall zustimmen. Zur personellen Situation geht Hilger besonders auf die vakante Stelle der/des Jugendbetreuers/in ein. Es sei sehr bedauerlich, dass in der Vergangenheit vom Rat für sinnvoll erachtete Konzepte der Jugendarbeit dadurch wieder zum Stocken kämen, dass diese Arbeitskräfte der Gemeinde verloren gingen, wie dies nunmehr bereits zweimal passiert sei. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass gerade im Bereich der Integrationsarbeit mit den Flüchtlingen diese Kräfte abgeworben würden und sich ihnen dort meist Vollzeitbeschäftigungen böten. So sei bisher eine Nachbesetzung noch nicht gelungen, da es auch nur Sinn mache, Personen zu beschäftigen, die die angestrebte Konzeption der Gemeinde ausfüllen könnten. Ausschussmitglied Mayer führt aus, dass die Vorredner das Wesentliche bereits vorweggenommen hätten. Der Haushaltsentwurf stelle sich als so positiv dar, dass man dem nur zustimmen könne. Einzelne Positionen seien s. E. zwar sehr hoch angesetzt und es bleibe abzuwarten, wie sich diesbezüglich die tatsächliche Entwicklung zeigen werde. Für die Maßnahme Kloster Nettersheim fehle ihm nach wie vor eine schlüssige Konzeption, und zwar nicht zur Nutzung der ehemaligen Kapelle im Rahmen kultureller Veranstaltungen sondern im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung. Zu seinem Einwand, dass das Naturzentrum mit einem Haushaltsdefizit abschließe, führt der Bürgermeister aus, dass man das Naturzentrum haushalterisch stets im Zusammenhang mit den Unterbringungseinrichtungen wie dem Jugendgästehaus und dem Jugendzeltplatz sehen müsse und sich damit in Gänze kein defizitärer Bereich ergebe. Zur konstanten Kritik an der Kreisumlage führt Mayer aus, dass man fairer Weise hierzu einräumen müsse, dass die Gemeinde sich andererseits ja auch der Leistungen des Kreises bediene und ihr diese zugutekämen. Hinsichtlich der angesetzten Erträge aus dem Forstbereich bleibe zudem abzuwarten, ob diese auch tatsächlich so erzielt werden könnten. Für das Asylwesen sei die weitere Entwicklung auch hinsichtlich der Veränderungen im Rahmen der Anerkennungen der Flüchtlinge und ihres Bleiberechts ausschlaggebend. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 41 Hinsichtlich der Liquiditätslage der Gemeinde ergebe sich derzeit aufgrund der günstigen Zinsmarktlage kein aktuelles Problem, jedoch sei die weitere Entwicklung auf dem Kapitalmarkt derzeit absolut offen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf mit seiner positiven Entwicklung verdiene den Lob an die Verwaltung aber auch die, die Arbeit draußen vor Ort erbringen z. B. die zahlreichen Unterstützungsleistungen durch die Ortsvereine. Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, warum bei der Kostenstelle Kindergarten Engelgau keine Mittel mehr als Verpflegungszuschuss für das Mittagessen angesetzt seien, führt der Bürgermeister aus, dass die Kindergartenverpflegung in dieser DRKEinrichtung zwischenzeitlich nicht mehr vom Jugendgästehaus sondern einem anderen Anbieter übernommen worden sei, so dass diese Essensbezuschussung entfallen sei. Zur weiteren Anfrage, warum bei der Kostenstelle Naturzentrum kein Ansatz mehr bei Sonderveranstaltungen vorhanden sei, erklärt der Bürgermeister, dass bereits seit dem aktuellen Haushaltsjahr dieser Ansatz im Rahmen der Kontenoptimierung bei dem Konto Erträge aus Veranstaltungen enthalten sei. Zum Einwand von Ausschussmitglied Pospig, dass die Gemeindeverwaltung die verstärkte Einrichtung von Ausbildungsstellen prüfen sollte, da 3 Ausbildungsstellen s. E. in Anbetracht der Gesamtmitarbeiterzahl zu gering bemessen sei, erläutert der Bürgermeister, dass diese Ausbildungsplätze in Relation zu den reinen Verwaltungsmitarbeitern betrachtet werden müsse, die lediglich bei 32 Stellen liege. Hinzu komme zudem, dass die Gemeinde neben diesen drei Ausbildungsplätzen auch noch Berufspraktikantinnen in den Kindergarteneinrichtungen und 12 junge Kräfte im Rahmen von freiwilligen ökologischen bzw. sozialen Jahren beschäftige. Die Gemeindeverwaltung habe in ihrer Altersstruktur weniger ein Problem in jungen Kräften als vielmehr in der Altersstufe von 35 bis 50 Jahren. Dies sei jedoch nicht nur ein Nettersheimer Problem sondern eher ein regionales, ländliches Problem, da sich in den Ballungsräumen oftmals andere Aufstiegsmöglichkeiten böten, so dass diese Kräfte nach einigen Jahren der Beschäftigung in diese Zentren abwanderten. So habe sich die Gemeinde aktuell mit einer bereits ausgebildeten jungen Kraft im gehobenen nichttechnischen Dienst verstärkt, ein weiterer befinde sich derzeit in der entsprechenden Ausbildung zum gehobenen Dienst und eine dritte junge Kraft führe derzeit die Qualifizierung für den gehobenen Dienst im tariflichen Bereich durch. Dies alles vor dem Hintergrund, dass aktuell rd. 6 Mitarbeiter die Altersklasse von 60 Jahren erreicht hätten bzw. kurz davor stünden. Auf weitere Anfrage von Ausschussmitglied Pospig nach der Wahrscheinlichkeit des tatsächlichen Eingangs der hohen Ausgleichszahlung für den angestrebten Weiterbau der BAB 1 im Haushaltsjahr 2017 – da diese ja ganz entscheidend für den tatsächlichen Verlauf der nächstjährigen Haushaltswirtschaft sei – erklärt der Bürgermeister, dass er fest von einem erfolgreichen Abschluss der bisherigen Verhandlungen auf der Grundlage des vorhandenen Gutachtens im kommenden Jahr ausgehe. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 42 Nach der ausführlichen Aussprache zum vorgelegten Haushaltsentwurf schlägt der Bürgermeister vor, dass die Verwaltung in den nächsten Tagen auf der Grundlage der heutigen ERE-Beschlussempfehlung und der noch im nichtöffentlichen Teil anstehenden Beschlussempfehlungen zu weiteren Grundstücksankäufen bis zur Ratssitzung einen überarbeiteten Haushaltsentwurf vorlegt. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2017 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Punkt 46: einstimmig ja (die UNA-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung - Vorlage 441 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Vereinsgemeinschaft bereits seit einigen Monaten intensiv um das Haus bemüht habe und zahlreiche Leistungen bereits durchgeführt worden seien. Für weiterhin notwendige Maßnahmen solle nun im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt werden. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetz für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten Schule Engelgau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren und die notwendigen Mittel im Hauhaltsplan 2017 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 47: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 - Vorlage 598 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, wie die Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen sei. Ob eine Einleitung in den Kanal oder eine Ableitung in den Bach geplant sei. Hierzu sagt der Bürgermeister eine Überprüfung bis zur Ratssitzung zu. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 43 Eine Lösung bzgl. einer möglichen Ableitung in den Bach sei seiner Meinung nach ideal. Das Grundstück grenze an die Autobahn, der Standort sei in Ordnung und die Privilegierung gegeben, daher spreche einer Zustimmung nichts entgegen, teilt der Bürgermeister mit. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. b) Der Rat beschließt, der Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen durch eine weitere Lagerhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 unter der Auflage zuzustimmen, dass eine Abpflanzung der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt. c) Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Punkt 48: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Der Bürgermeister weist darauf hin, dass den Fraktionsvorsitzenden der vorläufige Sitzungsplan für das kommende Jahr zugeleitet wurde. Sollte es hierzu Einwände geben, bittet er um diesbezügliche Mitteilung. Der Sitzungsplan für das Jahr 2017 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ausschussmitglied Müllenborn bezieht sich auf einen im Oktober erschienenen Presseartikel, dem er entnommen habe, das die Gemeinde Nettersheim scheinbar eine neue Partnerschaft mit einer rumänischen Gemeinde geschlossen habe. Er wundere sich wie das zustande gekommen sei, daher bislang davon nichts vernommen habe. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Dezember letzten Jahres besprochen worden sei, dass im Rahmen der Übergabe des alten Feuerwehrfahrzeugs aus Nettersheim an eine rumänische Gemeinde man versuchen wolle, für die Zukunft weitergehende transnationale Beziehungen aufzubauen. Im Januar sei man mit einer Delegation in Rumänien gewesen und wolle nun die Kontakte im Rahmen Bildung und Kultur weiter vertiefen. Ausschussmitglied Hilger führt an, dass damals im Zusammenhang mit dem Feuerwehrfahrzeug tatsächlich angedeutet worden sei, transnationale Beziehungen anzustreben, falls sich die Möglichkeit ergebe. Der Artikel im Gemeindeblatt habe aber dem Leser signalisiert, dass eine Gemeindepartnerschaft geschlossen worden sei. Demnach wäre ein vorheriger Informationsaustausch mit den Fraktionen seiner Meinung nach angezeigt gewesen. Es gehe nicht um die Sache an sich, die UNAFraktion sehe solche Partnerschaften immer positiv, aber die Vorgehensweise habe eher irritierend gewirkt. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 44 Der Bürgermeister erklärt, dass es sich lediglich um die Anbahnung weitergehender Kontakte handele und nicht um eine vertragsrelevante Beziehung. In diesem Fall hätte man selbstverständlich den Rat entsprechend informiert. Er sei allerdings gerne bereit, eine Informationsvorlage zu fertigen. Ausschussmitglied Mayer erkundigt nach dem Planungskonzept Kloster Nettersheim und ob zwischenzeitlich die Ergebnisse der Ausschreibungen der notwendigen Arbeiten der Gewerke Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation vorliegen würden. Der Bürgermeister informiert, dass die Einrichtung von sechs Wohneinheiten geplant sei und der Bauantrag entsprechend zu stellen sei. Bezüglich der Arbeiten an der Heizungsanlage werde jetzt der entsprechende Beschluss zur Umstellung der Kesselanlage gefasst. Die einzelnen Maßnahmen seien noch nicht ausgeschrieben. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 Seite 45