Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.12.16, 15:00
Aktualisiert
09.12.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.12.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 24:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs
zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des
Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja