Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
341 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
13.06.17, 11:48
Aktualisiert
13.06.17, 11:48
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.06.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:10 Uhr
Am Dienstag, 06.06.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 10.
Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
und die Ratsmitglieder/
sachkundigen Bürger/
stellv. sachkundigen
Bürger
Hilger, Franz-Josef
Breitbach, Werner (vertritt Klinkhammer, Norbert)
Geißler, Ferdi
Lübcke, Ulrich (vertritt List, Hermann)
Mauel, Hanjo
Mayer, Gerhard
Meyer, Siegfried
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Forstamtsleiter
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Forstamtsrat
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Böltz, Christoph
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
1 – zeitweise
Ratsmitglied Müllenborn
Presse
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Norbert Klinkhammer und Hermann List.
Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Vor Abstimmung über die Tagesordnung erkundigt sich Ausschussvorsitzender Hilger
in Bezug auf TOP 6, warum die Ergebnisse der Wildzählung nur nichtöffentlich
vorgestellt werden können. Auch die im Downloadbereich zwischenzeitlich abrufbaren
Forstbetriebskarten enthielten den Aufdruck „Vertraulich“. Hier bittet er ebenfalls um
Begründung.
Bezüglich der Forstbetriebskarten erläutert Forstamtsrat Schmieder, dass eine
Weitergabe an Dritte sehr kritisch zu sehen sei, da aufgrund verschiedener
Interessenslagen nicht auszuschließen sei, dass es zu einer Verwendung komme, die
nicht im Sinne der Gemeinde Nettersheim sei.
Über die Zählergebnisse der Wildzählungen könne aktuell noch nicht öffentlich
diskutiert werden, da hierüber zunächst alle Waldbesitzer zu informieren seien. Eine
Mitteilung im nichtöffentlichen Teil könne allerdings erfolgen, da die Gemeinde
Nettersheim als Waldbesitzer durch die Hegegemeinschaft ebenfalls informiert werde.
Über eine spätere Veröffentlichung entscheide die Hegegemeinschaft nach Einwilligung
der Waldbesitzer.
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt einstimmig folgende
Tagesordnung:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bereisung von Kulturflächen und
Naturverjüngungen
4
Punkt 2:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 701 /X.L. -
5
Punkt 3:
Forstwirtschaftsplan 2017
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 697 /X.L. -
6
Punkt 4:
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich
der Erft
- Vorlage 698 /X.L. -
7
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Punkt 5:
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich
des Schleifbaches
- Vorlage 699 /X.L. -
8
Punkt 6:
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier:
8
a)
Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die
Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch
die Hegegemeinschaften
b)
Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden
- Vorlage 700 /X.L. Punkt 7:
Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 184 /X.L. Z.3 -
9
Punkt 8:
Mitteilungen und Informationen
9
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A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bereisung von Kulturflächen und Naturverjüngungen
Es findet eine Bereisung des Ausschusses für Forst und Landwirtschaft in den
„Baumbusch“ in Nettersheim statt.
1. Bereisungsstation mittelalter Fichtenbestand, Abt. 102:
Forstamtsrat Schmieder zeigt den Ausschussmitgliedern in einem mittelalten
Fichtenbestand (Durchschnittsalter 50 Jahre) die Einzelstammnutzung von Fichten
durch motormanuelle Holzfällung auf. Hierzu ist auch Forstunternehmer Müller aus
Nettersheim-Buir anwesend, der aktuell die Durchforstungsmaßnahme in diesem
Bereich im Auftrag der Gemeinde Nettersheim durchführt. Das in der Gemeinde
ansässige Unternehmen ist vielfach für die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim
und für Privatwaldbesitzer tätig und beschäftigt neben dem Unternehmer in
Vollerwerb zusätzlich zwei Mitarbeiter. Herr Schmieder führt aus, dass er im Jahr 1993
in dieser Abteilung eine Erstdurchforstung durchgeführt habe. Es zeige sich in diesem
Bereich eine zufriedenstellende Naturverjüngung, dies auch aufgrund einer
gemäßigten Wilddichte, die sich vor allem aus der Ortsnähe, der verstärkten
Jagdausübung und einer höheren Frequentierung dieses Waldbereiches durch
geändertes
Freizeitverhalten
ergeben
habe.
Im
Rahmen
der
aktuellen
Durchforstungsmaßnahme werde Fichtenstammholz der Stärkeklasse 2 B mit einer
Durchschnittsdicke des Stammes von 32 cm und einer Stammlänge von rd. 20 m
gefällt.
2. Bereisungsstation Birkenanflugsfläche, Abt. 102:
Herr Schmieder erläutert die ebenfalls vom Forstunternehmen Müller aus Buir in
diesem Bereich durchgeführte Läuterungsaktion im Birkenanflugsbestand. Er erklärt,
dass es sich hier um eine Kyrill-Fläche handele, bei der sich die Birken nicht durch
Anpflanzung sondern durch Anflug angesiedelt hätten. Hierzu müsse man wissen, dass
der Birkenanflug zum Teil aus einer Entfernung von rd. 60 km entstehe. Diese Birken
müssten allerdings nach einem Anwuchs von rd. 5-6 Jahren nunmehr geläutert
werden, damit die dort ebenfalls wachsenden Fichten für ihren Wuchs eine
ausreichende Belichtung erhielten. Diese Läuterungsmaßnahme werde hierbei durch
ein patentiertes Freischneidegerät, den sog. „Spacer“ durchgeführt, der das Arbeiten
einer Einzelperson bei solch einer Aktion ermögliche. Die Kosten für eine solche
Maßnahme lägen bei rd. 600,00 € - 700,00 € pro ha. Es verbleibe bei dieser
Durchforstungsmaßnahme alle 6 bis 8 m ein lockerer Birkenschirm, so dass sich in ein
paar Jahren in diesem Bereich ein schöner Mischbestand entwickelt haben werde.
3. Bereisungsstation Bankettpflege, Abt. 101/102:
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017
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Herr Schmieder zeigt den Ausschussmitgliedern das Ergebnis der maschinellen
Bankettpflegemaßnahme in diesem Bereich, deren Ziel ein verbessertes Abfließen von
Niederschlagswässern sei und die damit der Waldwegepflege und –instandhaltung
diene und Kosten von rd. 30 Cent pro laufender Meter Bankett verursache.
4. Bereisungsstation Woodcamp:
Forstamtsrat Schmieder erläutert vor Ort den aktuellen Stand der im Gemeinderat
beschlossenen Maßnahme zur Umsetzung eines „Woodcamps“. Er erklärt, dass trotz
zwischenzeitlich etwas verzögerter Umsetzung die entsprechende Einfriedung des
Geländes erfolgt sei. Hierbei sind im Bereich des Geländeeingangs unbehandelte
Pfähle aus Rubinienholz aufgestellt worden. Die Umsetzungsmaßnahme erfolge
augenscheinlich sehr naturverträglich. Mit einer Fertigstellung werde derzeit zum
01.04.2018 gerechnet.
5. Bereisungsstation Hochseilgarten:
Der Ausschuss bereist den seit Jahren im Baumbusch von Herrn Markus Berg
betriebenen Hochseilgarten, der jährlich von rd. 1000 Besuchern frequentiert werde.
Wenngleich die Gemeinde Eigentümer dieser Waldfläche sei, treffe den Betreiber die
Verkehrssicherungspflicht
des
dort
für
den
Hochseilgarten
genutzten
Buchenbestandes. Hierfür werde der Gemeinde jedes Jahr eine entsprechende
verkehrsgutachterliche Stellungnahme vorgelegt.
Es zeige sich in diesem Bereich äußerst positiv, dass Naturschutz, Forstentwicklung,
Jagdausübung und Freizeitgestaltung in gutem Einklang stattfinden könnten. Der
Hochseilgarten erziele zudem Synergien für die touristische Vermarktung und
Belegung der übrigen Naturerlebniseinrichtungen in Nettersheim.
Zudem zeigt Herr Schmieder in diesem Buchenbestand das Zusammenwirken von
Laubeinschlag und Artenschutz auf. So falle auf, dass in dieser Abteilung rd. 25
Biotopbäume vorhanden seien, deren Erhaltung aus Artenschutzgründen erforderlich
sei, da sie als Brutstätten für vielerlei Arten dienten. Er macht deutlich, dass dieses
Totholz in Beständen eine bedeutende Wirkung auf den Artenschutz habe, hierbei aber
auch die Verkehrssicherungspflicht stets mitberücksichtigt werde.
Die Bereisung im Baumbusch Nettersheim endet um 18.35 Uhr.
Punkt
2:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 701 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer weist auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz hin:
(„(5) Es ist verboten,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder
gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche
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und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September
abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Formund Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesunderhaltung von Bäumen,“)
Demnach dürften Bäume, die nicht in Gärten, auf Friedhöfen, o.ä. stehen, nicht vor
dem 01.10. gefällt werden. Eine genaue Definition eines „Gartens“ sei sicherlich nicht
einfach. In einem der aktuellen Anträge handele es sich nun z.B. um ein
Gewerbegrundstück und nicht um einen Garten.
Seiner Meinung nach müsse § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes im Rahmen der
Baumschutzsatzung der Gemeinde Nettersheim und damit bei der Genehmigung von
Befreiungen Berücksichtigung finden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass in diesem Fall über eine Änderung der
Baumschutzsatzung entschieden werden müsse. Hier sei dann ggf. ein Zusatz
aufzunehmen, dass § 39 BNatSchG Anwendung finden müsse, so dass zwar über die
Befreiungen jederzeit entschieden werden, aber deren Umsetzung erst nach dem
01.10. erfolgen könne.
Vorsitzender Hilger schlägt vor, diesen Punkt ggf. in die Tagesordnung der nächsten
Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft aufzunehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung:
1. Eine Linde, Antrag des Grunstückeigentümers „Stritterhofer Weg 1“, 53947
Nettersheim-Marmagen
2. Eine Kastanie, Antrag des Grundstückeigentümers „Helterstraße 13“, 53947
Nettersheim-Frohngau
3. Sieben Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf der Heide 14“, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Forstwirtschaftsplan 2017
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 697 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf den Haushaltsansatz bzgl. der
Instandsetzung und Unterhaltung von Waldwegen. Hier seien 40.000 Euro
veranschlagt, wovon allerdings bislang nur 5.092 Euro in Anspruch genommen worden
seien. Seiner Meinung nach müsste dieser Ansatz ausgeschöpft werden, um die
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Qualität der Waldwege zu verbessern.
Der Bürgermeister erläutert, dass nach „Kyrill“ die Waldwege für mehrere 100.000
Euro mit Fördermitteln instandgesetzt worden seien. Man habe sich in der
Vergangenheit stets bemüht, für die Wegeinstandsetzung Fördermittel in Anspruch zu
nehmen, um nicht die Gesamtkosten dieser Maßnahmen alleine tragen zu müssen.
Diese Vorgehensweise wolle man auch für die Zukunft weiterhin anstreben.
Zur Information werde der Niederschrift zu dieser Sitzung das diesjährige Programm
zur Instandsetzung der Waldwege beigefügt (siehe Anlage).
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum
Sachstandsbericht Forstwirtschaftsplan 2017 zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft
- Vorlage 698 /X.L. -
Ausschussmitglied Geißler erkundigt sich, in welcher Form eine Wiederaufforstung in
diesem Bereich nach Entfernung des Fichtenbestandes vorgesehen sei.
Hierzu teilt Forstamtsrat Schmieder mit, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei,
da noch behördliche Abstimmungsgespräche erforderlich seien.
Der Bürgermeister ergänzt, dass die vorhandenen Laubbäume erhalten blieben und in
Richtung Bachlauf naturnahe Gewächse angepflanzt würden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller
Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen.
4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser
Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren
Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren.
5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt
5:
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des
Schleifbaches
- Vorlage 699 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im
Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier: a)
Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die
Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die
Hegegemeinschaften
b)
Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden
- Vorlage 700 /X.L. -
Ausschussmitglied Zingsheim bittet um Klärung des vorletzten Absatzes in der
Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Wildfütterungen.
Forstamtsrat Schmieder erläutert hierzu, dass hinsichtlich der Fütterungen nach
Landesjagdgesetz NRW zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertreten würden. In
jedem Fall seien die Fütterungsstandorte zu überarbeiten. Dies erfolge in Abstimmung
zwischen Waldbesitzer und Jagdausübungsberechtigtem.
Zur Anfrage des Ausschussvorsitzenden nach der touristischen Vermarktung gelenkter
Wildbeobachtungen, die seines Erachtens bereits in der Vergangenheit beschlossen
worden seien, erklärt Herr Schmieder, dass die seinerzeitig hierfür angedachte Fläche
nicht mehr geeignet sei, so dass die Umsetzung dieser Maßnahme bisher nicht habe
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erfolgen können. Mit der aktuellen Vorlage habe er nur darauf aufmerksam machen
wollen, dass die Angelegenheit weiterhin in der Überlegung sei und nach wie vor
Interesse an deren Umsetzung bestehe.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen
Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 184 /X.L. Z.3 -
Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden führt der Bürgermeister aus, dass in
Anbetracht der aktuellen Baulandentwicklung in der Gemeinde Nettersheim eine
andere Bewertung dieser Flächen erfolgen müsse, da diese in ihrer ökologischen
Bedeutsamkeit als Ausgleichsflächen in Betracht gezogen werden könnten. Gerade im
Hinblick auf die aktuelle Bauleitplanung in Nettersheim und Marmagen würden
Ausgleichsflächen außerhalb benötigt. Deshalb sei die heutige Empfehlung
dahingehend, die Vermarktung dieser Flächen zwecks Weiterveräußerung aus der
heutigen Sicht zunächst nicht weiter zu forcieren.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten landund forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Anleinen von Hunden
Da es in letzter Zeit im Wald vermehrt zu Störungen und sogar Reißen von Wildtieren
durch Hunde gekommen sei, regt Ausschussmitglied Schmitz an, per Mitteilungsblatt
die Hundehalter nochmals über die Anleinpflicht zu unterrichten.
Forstamtsrat Schmieder erklärt hierzu, dass eine solche Anleinpflicht im Wald nicht
vorliege. Dort dürften Hunde frei laufen, solange sie sich im Einwirkbereich des
Hundeführers befänden.
b) Lagerung von Holzverkäufen auf gemeindlichen Flächen
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob die Gemeinde Holzkäufern Flächen für die
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Zwischenlagerung des Holzes zur Verfügung stelle. Ihm sei in Engelgau aufgefallen,
dass Holz auf einer solchen Fläche lagere. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass
keine solcher Flächen zur Verfügung gestellt würden.
c) Aufstellung Unterstützung der Landwirte bei Wegeinstandsetzung und
– pflege
Ausschussmitglied Mayer erinnert daran, dass bereits in einer der letzten Sitzungen
zugesagt worden sei, eine Zusammenstellung der durch die Landwirte geleisteten
Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister sagt zu, diese Aufstellung
nachzureichen.
d) Kastanienbaum Ahestraße Engelgau
Ausschussmitglied Mayer weist auf einen Kastanienbaum in der Ahestraße in Engelgau
unterhalb des Friedhofes hin, der seines Erachtens überprüft werden müsse
hinsichtlich eines Krankheitsbefalls. Der Bürgermeister sagt dies zu.
gez. Hilger
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführer
Gesehen:
Der Bürgermeister
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