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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
341 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
13.06.17, 11:48
Aktualisiert
13.06.17, 11:48

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 10. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.06.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:10 Uhr Am Dienstag, 06.06.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 10. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender und die Ratsmitglieder/ sachkundigen Bürger/ stellv. sachkundigen Bürger Hilger, Franz-Josef Breitbach, Werner (vertritt Klinkhammer, Norbert) Geißler, Ferdi Lübcke, Ulrich (vertritt List, Hermann) Mauel, Hanjo Mayer, Gerhard Meyer, Siegfried Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Bürgermeister Forstamtsleiter Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Forstamtsrat Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Böltz, Christoph Crump, Norbert Glehn, Daniela Schmieder, Wolfgang Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer 1 – zeitweise Ratsmitglied Müllenborn Presse 1 - zeitweise Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Norbert Klinkhammer und Hermann List. Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Vor Abstimmung über die Tagesordnung erkundigt sich Ausschussvorsitzender Hilger in Bezug auf TOP 6, warum die Ergebnisse der Wildzählung nur nichtöffentlich vorgestellt werden können. Auch die im Downloadbereich zwischenzeitlich abrufbaren Forstbetriebskarten enthielten den Aufdruck „Vertraulich“. Hier bittet er ebenfalls um Begründung. Bezüglich der Forstbetriebskarten erläutert Forstamtsrat Schmieder, dass eine Weitergabe an Dritte sehr kritisch zu sehen sei, da aufgrund verschiedener Interessenslagen nicht auszuschließen sei, dass es zu einer Verwendung komme, die nicht im Sinne der Gemeinde Nettersheim sei. Über die Zählergebnisse der Wildzählungen könne aktuell noch nicht öffentlich diskutiert werden, da hierüber zunächst alle Waldbesitzer zu informieren seien. Eine Mitteilung im nichtöffentlichen Teil könne allerdings erfolgen, da die Gemeinde Nettersheim als Waldbesitzer durch die Hegegemeinschaft ebenfalls informiert werde. Über eine spätere Veröffentlichung entscheide die Hegegemeinschaft nach Einwilligung der Waldbesitzer. Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt einstimmig folgende Tagesordnung: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bereisung von Kulturflächen und Naturverjüngungen 4 Punkt 2: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 701 /X.L. - 5 Punkt 3: Forstwirtschaftsplan 2017 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 697 /X.L. - 6 Punkt 4: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft - Vorlage 698 /X.L. - 7 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite Seite 2 Punkt 5: Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches - Vorlage 699 /X.L. - 8 Punkt 6: Jagdliches Bewirtschaftungskonzept hier: 8 a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden - Vorlage 700 /X.L. Punkt 7: Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 184 /X.L. Z.3 - 9 Punkt 8: Mitteilungen und Informationen 9 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 3 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bereisung von Kulturflächen und Naturverjüngungen Es findet eine Bereisung des Ausschusses für Forst und Landwirtschaft in den „Baumbusch“ in Nettersheim statt. 1. Bereisungsstation mittelalter Fichtenbestand, Abt. 102: Forstamtsrat Schmieder zeigt den Ausschussmitgliedern in einem mittelalten Fichtenbestand (Durchschnittsalter 50 Jahre) die Einzelstammnutzung von Fichten durch motormanuelle Holzfällung auf. Hierzu ist auch Forstunternehmer Müller aus Nettersheim-Buir anwesend, der aktuell die Durchforstungsmaßnahme in diesem Bereich im Auftrag der Gemeinde Nettersheim durchführt. Das in der Gemeinde ansässige Unternehmen ist vielfach für die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim und für Privatwaldbesitzer tätig und beschäftigt neben dem Unternehmer in Vollerwerb zusätzlich zwei Mitarbeiter. Herr Schmieder führt aus, dass er im Jahr 1993 in dieser Abteilung eine Erstdurchforstung durchgeführt habe. Es zeige sich in diesem Bereich eine zufriedenstellende Naturverjüngung, dies auch aufgrund einer gemäßigten Wilddichte, die sich vor allem aus der Ortsnähe, der verstärkten Jagdausübung und einer höheren Frequentierung dieses Waldbereiches durch geändertes Freizeitverhalten ergeben habe. Im Rahmen der aktuellen Durchforstungsmaßnahme werde Fichtenstammholz der Stärkeklasse 2 B mit einer Durchschnittsdicke des Stammes von 32 cm und einer Stammlänge von rd. 20 m gefällt. 2. Bereisungsstation Birkenanflugsfläche, Abt. 102: Herr Schmieder erläutert die ebenfalls vom Forstunternehmen Müller aus Buir in diesem Bereich durchgeführte Läuterungsaktion im Birkenanflugsbestand. Er erklärt, dass es sich hier um eine Kyrill-Fläche handele, bei der sich die Birken nicht durch Anpflanzung sondern durch Anflug angesiedelt hätten. Hierzu müsse man wissen, dass der Birkenanflug zum Teil aus einer Entfernung von rd. 60 km entstehe. Diese Birken müssten allerdings nach einem Anwuchs von rd. 5-6 Jahren nunmehr geläutert werden, damit die dort ebenfalls wachsenden Fichten für ihren Wuchs eine ausreichende Belichtung erhielten. Diese Läuterungsmaßnahme werde hierbei durch ein patentiertes Freischneidegerät, den sog. „Spacer“ durchgeführt, der das Arbeiten einer Einzelperson bei solch einer Aktion ermögliche. Die Kosten für eine solche Maßnahme lägen bei rd. 600,00 € - 700,00 € pro ha. Es verbleibe bei dieser Durchforstungsmaßnahme alle 6 bis 8 m ein lockerer Birkenschirm, so dass sich in ein paar Jahren in diesem Bereich ein schöner Mischbestand entwickelt haben werde. 3. Bereisungsstation Bankettpflege, Abt. 101/102: Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 4 Herr Schmieder zeigt den Ausschussmitgliedern das Ergebnis der maschinellen Bankettpflegemaßnahme in diesem Bereich, deren Ziel ein verbessertes Abfließen von Niederschlagswässern sei und die damit der Waldwegepflege und –instandhaltung diene und Kosten von rd. 30 Cent pro laufender Meter Bankett verursache. 4. Bereisungsstation Woodcamp: Forstamtsrat Schmieder erläutert vor Ort den aktuellen Stand der im Gemeinderat beschlossenen Maßnahme zur Umsetzung eines „Woodcamps“. Er erklärt, dass trotz zwischenzeitlich etwas verzögerter Umsetzung die entsprechende Einfriedung des Geländes erfolgt sei. Hierbei sind im Bereich des Geländeeingangs unbehandelte Pfähle aus Rubinienholz aufgestellt worden. Die Umsetzungsmaßnahme erfolge augenscheinlich sehr naturverträglich. Mit einer Fertigstellung werde derzeit zum 01.04.2018 gerechnet. 5. Bereisungsstation Hochseilgarten: Der Ausschuss bereist den seit Jahren im Baumbusch von Herrn Markus Berg betriebenen Hochseilgarten, der jährlich von rd. 1000 Besuchern frequentiert werde. Wenngleich die Gemeinde Eigentümer dieser Waldfläche sei, treffe den Betreiber die Verkehrssicherungspflicht des dort für den Hochseilgarten genutzten Buchenbestandes. Hierfür werde der Gemeinde jedes Jahr eine entsprechende verkehrsgutachterliche Stellungnahme vorgelegt. Es zeige sich in diesem Bereich äußerst positiv, dass Naturschutz, Forstentwicklung, Jagdausübung und Freizeitgestaltung in gutem Einklang stattfinden könnten. Der Hochseilgarten erziele zudem Synergien für die touristische Vermarktung und Belegung der übrigen Naturerlebniseinrichtungen in Nettersheim. Zudem zeigt Herr Schmieder in diesem Buchenbestand das Zusammenwirken von Laubeinschlag und Artenschutz auf. So falle auf, dass in dieser Abteilung rd. 25 Biotopbäume vorhanden seien, deren Erhaltung aus Artenschutzgründen erforderlich sei, da sie als Brutstätten für vielerlei Arten dienten. Er macht deutlich, dass dieses Totholz in Beständen eine bedeutende Wirkung auf den Artenschutz habe, hierbei aber auch die Verkehrssicherungspflicht stets mitberücksichtigt werde. Die Bereisung im Baumbusch Nettersheim endet um 18.35 Uhr. Punkt 2: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 701 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer weist auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz hin: („(5) Es ist verboten, 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 5 und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Formund Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,“) Demnach dürften Bäume, die nicht in Gärten, auf Friedhöfen, o.ä. stehen, nicht vor dem 01.10. gefällt werden. Eine genaue Definition eines „Gartens“ sei sicherlich nicht einfach. In einem der aktuellen Anträge handele es sich nun z.B. um ein Gewerbegrundstück und nicht um einen Garten. Seiner Meinung nach müsse § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes im Rahmen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Nettersheim und damit bei der Genehmigung von Befreiungen Berücksichtigung finden. Der Bürgermeister teilt mit, dass in diesem Fall über eine Änderung der Baumschutzsatzung entschieden werden müsse. Hier sei dann ggf. ein Zusatz aufzunehmen, dass § 39 BNatSchG Anwendung finden müsse, so dass zwar über die Befreiungen jederzeit entschieden werden, aber deren Umsetzung erst nach dem 01.10. erfolgen könne. Vorsitzender Hilger schlägt vor, diesen Punkt ggf. in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft aufzunehmen. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Linde, Antrag des Grunstückeigentümers „Stritterhofer Weg 1“, 53947 Nettersheim-Marmagen 2. Eine Kastanie, Antrag des Grundstückeigentümers „Helterstraße 13“, 53947 Nettersheim-Frohngau 3. Sieben Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf der Heide 14“, 53947 Nettersheim-Zingsheim Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Forstwirtschaftsplan 2017 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 697 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf den Haushaltsansatz bzgl. der Instandsetzung und Unterhaltung von Waldwegen. Hier seien 40.000 Euro veranschlagt, wovon allerdings bislang nur 5.092 Euro in Anspruch genommen worden seien. Seiner Meinung nach müsste dieser Ansatz ausgeschöpft werden, um die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 6 Qualität der Waldwege zu verbessern. Der Bürgermeister erläutert, dass nach „Kyrill“ die Waldwege für mehrere 100.000 Euro mit Fördermitteln instandgesetzt worden seien. Man habe sich in der Vergangenheit stets bemüht, für die Wegeinstandsetzung Fördermittel in Anspruch zu nehmen, um nicht die Gesamtkosten dieser Maßnahmen alleine tragen zu müssen. Diese Vorgehensweise wolle man auch für die Zukunft weiterhin anstreben. Zur Information werde der Niederschrift zu dieser Sitzung das diesjährige Programm zur Instandsetzung der Waldwege beigefügt (siehe Anlage). Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Forstwirtschaftsplan 2017 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich der Erft - Vorlage 698 /X.L. - Ausschussmitglied Geißler erkundigt sich, in welcher Form eine Wiederaufforstung in diesem Bereich nach Entfernung des Fichtenbestandes vorgesehen sei. Hierzu teilt Forstamtsrat Schmieder mit, dass dies noch nicht abschließend geklärt sei, da noch behördliche Abstimmungsgespräche erforderlich seien. Der Bürgermeister ergänzt, dass die vorhandenen Laubbäume erhalten blieben und in Richtung Bachlauf naturnahe Gewächse angepflanzt würden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 121 G im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen unter eventueller Förderung im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie NRW. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen des Öko-Kontos durchzuführen. 4. Die Verwaltung zu beauftragen, ein zukünftiges Bewirtschaftungskonzept dieser Fläche in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde zu erarbeiten und diese in Geldwerten zu refinanzieren. 5. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 7 Punkt 5: Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches - Vorlage 699 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen. 4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. 5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Jagdliches Bewirtschaftungskonzept hier: a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden - Vorlage 700 /X.L. - Ausschussmitglied Zingsheim bittet um Klärung des vorletzten Absatzes in der Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Wildfütterungen. Forstamtsrat Schmieder erläutert hierzu, dass hinsichtlich der Fütterungen nach Landesjagdgesetz NRW zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertreten würden. In jedem Fall seien die Fütterungsstandorte zu überarbeiten. Dies erfolge in Abstimmung zwischen Waldbesitzer und Jagdausübungsberechtigtem. Zur Anfrage des Ausschussvorsitzenden nach der touristischen Vermarktung gelenkter Wildbeobachtungen, die seines Erachtens bereits in der Vergangenheit beschlossen worden seien, erklärt Herr Schmieder, dass die seinerzeitig hierfür angedachte Fläche nicht mehr geeignet sei, so dass die Umsetzung dieser Maßnahme bisher nicht habe Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 8 erfolgen können. Mit der aktuellen Vorlage habe er nur darauf aufmerksam machen wollen, dass die Angelegenheit weiterhin in der Überlegung sei und nach wie vor Interesse an deren Umsetzung bestehe. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 184 /X.L. Z.3 - Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden führt der Bürgermeister aus, dass in Anbetracht der aktuellen Baulandentwicklung in der Gemeinde Nettersheim eine andere Bewertung dieser Flächen erfolgen müsse, da diese in ihrer ökologischen Bedeutsamkeit als Ausgleichsflächen in Betracht gezogen werden könnten. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Bauleitplanung in Nettersheim und Marmagen würden Ausgleichsflächen außerhalb benötigt. Deshalb sei die heutige Empfehlung dahingehend, die Vermarktung dieser Flächen zwecks Weiterveräußerung aus der heutigen Sicht zunächst nicht weiter zu forcieren. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Neuordnung des kleinparzellierten landund forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Anleinen von Hunden Da es in letzter Zeit im Wald vermehrt zu Störungen und sogar Reißen von Wildtieren durch Hunde gekommen sei, regt Ausschussmitglied Schmitz an, per Mitteilungsblatt die Hundehalter nochmals über die Anleinpflicht zu unterrichten. Forstamtsrat Schmieder erklärt hierzu, dass eine solche Anleinpflicht im Wald nicht vorliege. Dort dürften Hunde frei laufen, solange sie sich im Einwirkbereich des Hundeführers befänden. b) Lagerung von Holzverkäufen auf gemeindlichen Flächen Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob die Gemeinde Holzkäufern Flächen für die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 9 Zwischenlagerung des Holzes zur Verfügung stelle. Ihm sei in Engelgau aufgefallen, dass Holz auf einer solchen Fläche lagere. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass keine solcher Flächen zur Verfügung gestellt würden. c) Aufstellung Unterstützung der Landwirte bei Wegeinstandsetzung und – pflege Ausschussmitglied Mayer erinnert daran, dass bereits in einer der letzten Sitzungen zugesagt worden sei, eine Zusammenstellung der durch die Landwirte geleisteten Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister sagt zu, diese Aufstellung nachzureichen. d) Kastanienbaum Ahestraße Engelgau Ausschussmitglied Mayer weist auf einen Kastanienbaum in der Ahestraße in Engelgau unterhalb des Friedhofes hin, der seines Erachtens überprüft werden müsse hinsichtlich eines Krankheitsbefalls. Der Bürgermeister sagt dies zu. gez. Hilger gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 06.06.2017 Seite 10