Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
397 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
05.12.16, 09:02
Aktualisiert
05.12.16, 10:59
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 29.11.2016
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:40 Uhr
Am Dienstag, 29.11.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 6.
Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode)
statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger
Mayer, Gerhard
Breitbach, Werner
Esser, Elmar
Heß, Marcus
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mauel, Manfred
Milz, Michael
Poth, Edwin
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Siever, Christina
Kurth, Alina
Züll, Andrea als Schriftführerin
Ing.-Büro Gotthard u. Knipper
Claesgens, Wilfried - zeitweise
Zuhörer
Ratsmitglied Müllenborn - zeitweise
Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Es wird vorgeschlagen, den bisherigen TOP 9 der Tagesordnung vorzuziehen, da Herr
Wilfried Claesgens vom Ingenieurbüros Gotthard u. Knipper anwesend ist, um den
Ausschuss detailliert zu diesem Punkt zu informieren.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste"
in Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
5
Punkt 2:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 490 /X.L. -
8
Punkt 3:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06.
und 30.09.2016
- Vorlage 543 /X.L. -
8
Punkt 4:
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.2 -
9
Punkt 5:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den
Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 550 /X.L. -
10
Punkt 6:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
10
Punkt 7:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
11
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite
Seite 2
- Vorlage 549 /X.L. Punkt 8:
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 588 /X.L. -
12
Punkt 9:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
12
Punkt10:
Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich
- Vorlage 577 /X.L. -
13
Punkt11:
Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 491 /X.L. -
13
Punkt12:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06.
und 30.09.2016
- Vorlage 544 /X.L. -
13
Punkt13:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das
Gemeindewasserwerk
- Vorlage 553 /X.L. -
14
Punkt14:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 555 /X.L. -
14
Punkt15:
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage
- Vorlage 589 /X.L. -
15
Punkt16:
Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2017
- Vorlage 568 /X.L. -
15
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 3
Punkt17:
Beschaffung Wasserzähler 2017
- Vorlage 569 /X.L. -
16
Punkt18:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 492 /X.L. -
16
Punkt19:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016
- Vorlage 545 /X.L. -
16
Punkt20:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 556 /X.L. -
17
Punkt21:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 557 /X.L. -
17
Punkt22:
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
- Vorlage 593 /X.L. -
18
Punkt23:
Mitteilungen und Informationen
19
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite
19
Seite 4
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert zunächst eingehend die weitere beabsichtigte
Erschließung des Teilabschnittes „Brotkiste“ mit dem Hinweis, dass entsprechend dem
vorliegenden und mit der Fa. Archiplan abgestimmten Erschließungskonzept die
Umsetzung der Gesamtmaßnahme möglichst kurzfristig begonnen werden solle. Die
Ausschreibung der erforderlichen Leistungen sei Anfang 2017 beabsichtigt, da
erfahrungsgemäß zu einem derartigen Zeitpunkt günstigere Konditionen erreicht
werden könnten.
Bei der Erschließung sei insbesondere die notwendige Kanalisation von Bedeutung, da
diese sich als sehr kostenintensiv darstelle, da keine Möglichkeit bestehe, das
Erschließungsgebiet
unmittelbar
an
vorhandene
Entwässerungssysteme
anzuschließen. Aufgrund dessen habe das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper den
Prüfauftrag erhalten, entsprechende Untersuchungen für eine kostenverträgliche
Lösung
vorzunehmen.
Hierbei
wurde
nochmals
dargelegt,
dass
die
Gesamterschließung letztlich über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und
Fa. Archiplan noch abzusichern sei, wobei angedacht würde, die Umsetzung der
Maßnahme wie bereits beim Endausbau des Teilabschnittes Zur Klosterquelle
vorzusehen.
Seitens des Ingenieurbüros Gotthardt + Knipper erläutert Herr Claesgens anhand
einer Präsentation die vorgesehene Erschließungsmaßnahme und die untersuchten 3
möglichen Entwässerungsvarianten. Hierbei erklärte er zunächst, dass das Konzept
hinsichtlich der Straßenführung innerhalb des Erschließungsgebietes so gewählt
wurde, dass sich der Fahrbahnverlauf an den vorhandenen Höhenlinien anpasst, was
letztlich auch zu einer kostengünstigeren Entwässerung des Gebietes führe. Wie im
Gestaltungsplan dargestellt, habe sich die zukünftige Zufahrt auf die Kreisstraße
gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig in Richtung Ortslage verändert.
Gleichzeitig erläuterte er die vorgesehene Bepflanzung sowie den beabsichtigten
Erdwall als Lärmschutz entlang der Kreisstraße bzw. Landstraße.
Bezüglich der Entwässerung führt er aus, dass in den bisherigen Begründungen zum
Bebauungsplan davon ausgegangen worden sei, dass die Entwässerung des Gebietes
im Trennsystem erfolge, d.h. dass zwei separate Kanäle für Schmutz- sowie
Regenwasserableitung hergestellt würden.
Anhand von Planunterlagen erläuterte er detailliert die drei untersuchten
Entwässerungsvarianten. Hiernach sehe die Variante 1 vor, dass die Entwässerung
im Trennsystem erfolge. Dies
bedeute, dass
das
Schmutzwasser des
Erschließungsgebietes an den Mischwasserkanal im Bereich Höhenweg angeschlossen
werde und die Regenwasserableitung entlang des Höhenweges mit Kreuzung der
Bahnhofstraße bis zum vorhandenen Graben im Bereich „Auf dem Büchel“ geführt
werde. Im weiteren Verlauf sei dann die Entwässerung teils über offene Gräben bzw.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 5
Verrohrungen bis zur Urft möglich. Diese Entwässerungsart erfordere jedoch, dass der
Grabenverlauf erweitert werde und vorhandene Verrohrungen aus hydraulischen
Gründen zu vergrößern seien. Diese Variante stelle jedoch das Problem dar, dass bei
starken Regenfällen eine Überlastung des Grabens möglich sei und hierdurch
unmittelbar angrenzende Grundstücke beeinträchtigt werden könnten. Hinzu komme,
dass zur Ausführung der erforderlichen Arbeiten Privatgrundstücke in Anspruch
genommen werden müssten.
Variante 2 sehe ebenfalls eine Entwässerung im Trennsystem vor, wobei das
Oberflächenwasser über eine lange Entwässerungsstrecke mit Einleitung in das relativ
kleine Gewässer „Schleifbach“ eingeleitet werden solle. Diese Art der Einleitung könne
jedoch dazu führen, dass vor Einleitung ins Gewässer eine zusätzliche Rückhaltung
durch die Genehmigungsbehörde gefordert werde, damit keine Überlastung des
Gewässers gegeben sei. Dies wäre durch entsprechende Bewertungen nachzuweisen.
Hinzu komme, dass der Schleifbach sich im Bereich eines Naturschutzgebietes befinde
und somit mögliche Trassierungen ggf. von der Fachbehörde ausgeschlossen würden.
Bei Variante 3 handele es sich um eine Entwässerung im Mischsystem, so dass bei
dieser Entwässerungsart im Erschließungsgebiet lediglich ein Kanal für Schmutz- und
Regenwasser verlegt werde, was letztlich zu reduzierten Baukosten führe. Im weiteren
Verlauf würde dieser Mischwasserkanal dann wie dargestellt an den vorhandenen
Kanal in der Bahnhofstraße angeschlossen. Dieser Kanal führe dann entlang der
Bahnhofstraße bis zum Regenüberlaufbecken in der Urftstraße.
Er erläutert weiter, dass bei einer Entwässerung des Baugebietes im Mischsystem
jedoch die Notwendigkeit bestehe, dass im Gebiet ein „Pufferbecken“ in Form eines
Erdbeckens mit einer Größe von ca. 400 cbm errichtet werden müsse, damit das
Abwasser „gedrosselt“ dem Kanal in Bahnhofstraße zugeleitet werde und somit eine
Überlastung des Kanals Bahnhofstraße im normalen Betriebsablauf ausgeschlossen
sei.
Vorgenannte Entwässerungsart sei bereits am gestrigen Tage mit der
Aufsichtsbehörde erörtert worden, teilt Herr Claesgens weiter mit. Es sei
grundsätzliche Zustimmung signalisiert worden, jedoch sei bei weiteren
Abstimmungen unter Einbeziehung des Wasserverbandes Eifel-Rur, welcher die
Zuständigkeit für das Regenüberlaufbecken Urftstraße habe, zu klären, welche
Abwassermenge im weiteren Verlauf gedrosselt über das Pumpwerk Urftstraße dem
Kanal in der Bahnhofstraße zugeleitet werden könne und welche Mengen das
Regenüberlaufbecken nach starken Regenfällen über die vorhandene Abschlagsleitung
des Beckens der Urft zuleiten dürfe.
Auf die Frage des Ausschussmitgliedes Schmitz, inwieweit bezüglich des angedachten
„Pufferbeckens“ im Erschließungsgebiet auch alternative Rückhaltemöglichkeiten
untersucht worden seien, erklärte Herr Claesgens, dass die jetzige Art der
Rückhaltung ein Durchfluss im Entwässerungssystem in Form von größeren
Entrestungsrohren von ca. DN 2500 mit entsprechender Drosselung vorsehe.
Herr Claesgens bestätigt auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden, dass in den
dargestellten Gesamtkosten zur Entwässerung im Mischsystem der Kostenaufwand für
das „Pufferbecken“ mit enthalten sei. Weiterhin teilt er auf Nachfrage von
Ausschussmitglied
Poth
mit,
dass
der
Teilbereich
„Brotkiste“
bei
den
Gesamteinwohnerwerten der Kläranlage Nettersheim/Urft mit berücksichtigt sei.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 6
Ausschussmitglied Kurth stellte die Frage, ob im Rahmen der derzeitigen
Untersuchung auch bereits die Entwässerung für das mögliche weitere Baugebiet,
welches sich derzeit noch in Privateigentum befinde, mit untersucht worden sei.
Hierzu erklärte Herr Claesgens, dass aufgrund der Geländetopographie die Möglichkeit
bestehe, dass dieses Gebiet teilweise in Richtung Klosterquelle über bestehende
Entwässerungsanlagen im Trennsystem entwässert werden könne und somit nur ein
Teilbereich
bei
Realisierung
des
Objektes
entwässerungsmäßig
Richtung
Bahnhofstraße geführt werden müsse.
Ausschussmitglied Schmitz weist darauf hin, dass aus seiner Kenntnis zum heutigen
Zeitpunkt grundsätzlich eine Entwässerung im Trennsystem generell angestrebt werde
und gibt hierbei zu bedenken, dass aus seiner Sicht bei einer derartigen
Entwässerungsart im Schmutzwasserkanal Ablagerungen aufgrund geringen Zuflusses
nicht ausgeschlossen werden könnten. Herr Claesgens bestätigt, dass derartige
Rückstände tatsächlich wegen fehlender Spülwirkung nicht ausgeschlossen werden
könnten, insbesondere zu dem Zeitpunkt, wo noch geringere Bebauung des Gebietes
vorhanden sei. Er erklärt weiter, dass Entwässerungen im Mischsystem auch weiterhin
denkbar seien, jedoch aufgrund der neuen Gesetzeslage gegenüber der
Aufsichtsbehörde darzulegen sei, warum eine Entwässerung im Trennsystem
gegenüber Mischsystem unwirtschaftlich wäre.
Auf weitere Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilt Herr Claesgens abschließend
mit, dass die drei untersuchten Varianten grundsätzlich technisch gleichwertig seien,
er jedoch bei der Ableitung im Mischsystem im zukünftigen Betrieb der Anlagen
hinsichtlich Unterhaltung Vorteile sehe.
Abschließend erklärte der Bürgermeister, dass nunmehr zunächst die weiteren
Abstimmungsgespräche mit den zu beteiligenden Fachbehörden notwendig seien und
nach Vorlage der entsprechenden Genehmigungen dann die Gesamterschließung
fortgeführt werden könne. Hierzu weist er nochmals auf den vorliegenden
städtebaulichen Vertrag aus dem Jahre 1997 mit dem Bauträger hin, wonach letztlich
die notwendigen Erschließungsmaßnahmen vertraglich festgeschrieben seien.
Bezüglich des bereits angesprochenen möglichen weiteren Baugebietes zwischen
Klosterquelle und „Brotkiste“ weist er darauf hin, dass mit dem derzeitigen
Grundstückseigentümer der Flächen weitere Gespräche geführt worden wären und
dieser nunmehr zu einer Veräußerung der Flächen bereit sei. In diesem
Zusammenhang verdeutlicht er, dass für die zukünftige bauliche Entwicklung des
Zentralortes Nettersheim diese Flächen von besonderer Bedeutung seien und somit
für eine zukünftige weitere Erschließung gesichert werden sollten. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass die Ortslage Nettersheim an anderen Bereichen kaum noch
Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft biete.
Die Präsentation von Herrn Claesgens mit den Darstellungen der drei Varianten ist als
Anlage der Niederschrift beigefügt.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
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Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden
Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu
schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der
Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017
umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017
auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 490 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde
Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage
des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2015 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 543 /X.L. -
Vorsitzender Mayer weist darauf hin, dass seiner Meinung nach in der Betriebssatzung
eine Formulierung fehle, dass die Zwischenberichte binnen einen Monats dem
Betriebsausschuss zuzuleiten sind. In der Eigenbetriebsverordnung sei dies so
wiedergegebenen. Wenn die Zwischenberichte erst im Nachhinein vorgelegt würden,
habe der Ausschuss keine Chance in irgendeiner Form einzuwirken.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass die Hauptsatzung die Aufgaben des
Betriebsausschusses
mit
dem
Hinweis
auf
Eigenbetriebsverordnung
und
Betriebssatzungen definiere. Damit sei eine entsprechende Regelung gegeben. Wenn
keine Sitzung des Betriebsausschusses stattfinde, seien die Zwischenberichte
entsprechend zuzuleiten.
Weitergehende Erläuterung:
In allen drei Satzungen ist der Hinweis auf die vierteljährlich zu fertigenden Zwischenberichte
und der Verweis auf den § 20 EigVO NRW enthalten, in dem die Unterrichtung des Ausschusses
und des Bürgermeisters explizit genannt ist. Somit ist die Notwendigkeit der Zuleitung der
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 8
Zwischenberichte im übergeordneten
Betriebssatzung daher nicht notwendig.
Landesrecht
formuliert
und
eine
Änderung
der
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Punkt
4:
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.2 -
Vorsitzender Mayer weist auf die entsprechenden früheren Beratungen zum Thema
hin. Man habe beschlossen weiter zu untersuchen, ob eine ergänzende Regelung bzgl.
einer Spitzabrechnung auf Wunsch alternativ zur Pauschalierung in die
Satzungsformulierung aufgenommen werden kann. Es liege nun eine Stellungnahme
der Kommunalagentur vor, die empfehle, die jetzige Abrechnungsmethode erst einmal
beizubehalten, da die vorgeschlagene Kombination beider Abrechnungsmethoden
rechtlich nicht zulässig sei.
Er halte diese Stellungnahme für eher vage. Sollte zukünftig eine Klage eingehen,
müsse die Satzung dann entsprechend geändert werden.
Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass dies erst nach einem entsprechenden
Gerichtsurteil der Fall sei. Ansonsten könne es bei der derzeitigen Regelung bleiben.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für das Wirtschaftsjahr 2017 die
Niederschlagswassergebühr wie in den Vorjahren beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
Festsetzung
der
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 550 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister kurz die Eckdaten des vorgelegten
Wirtschaftsplans 2017. Entscheidend seien u.a. die Umlagezahlungen an die
Wasserverbände. An den Wasserverband Eifel-Rur sei ein gegenüber dem Vorjahr
leicht reduzierter Umlagebetrag in Höhe von 1.084.000 € zu entrichten. Für den
Betrieb der Kläranlage Pesch sei eine leicht gestiegene Umlage in Höhe von 93.800 €
zu zahlen. Hier seien ohne Chemikalieneinsatz nicht die erforderlichen
Reinigungswerte zu erreichen. Daher gebe es seit einigen Jahren Gespräche mit dem
Erftverband und der Stadt Bad Münstereifel mit dem Ziel, die Abwässer der Ortslage
Pesch zukünftig der Kläranlage Kirspenich zuzuleiten und die Teichkläranlage Pesch
außer Betrieb zu nehmen. Zwischenzeitlich sei signalisiert worden, dass die
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 9
Baumaßnahme Anfang des Jahres 2017 begonnen werden soll.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 sei eine Abwassermenge in Höhe von 314.000 m³
geschätzt. Diese sei realistisch und wenn sie so zutreffe, sei der Wirtschaftsplan
weitestgehend ausgeglichen, teilt der Bürgermeister weiter mit. Es seien bauliche
Maßnahmen in Höhe von 930.000 € zu verwirklichen, teilweise auch über die
Europäische Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen des vorgelegten Wirtschaftsplans sei keine Gebührenerhöhung notwendig,
allerdings auch keine Senkung möglich, erklärt der Bürgermeister abschließend.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 550 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs
zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des
Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 10
Punkt
7:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 549 /X.L. -
Der Vorsitzende bezieht sich darauf, dass das Abwasser der geschlossenen Gruben
zukünftig nicht mehr zur Kläranlage Nettersheim/Urft angeliefert werden muss,
sondern in das Regenüberlaufbecken vor der ehemaligen Kläranlage Nettersheim
eingeleitet werden kann. Er erkundigt sich, ob dann nicht auch gleich eine
Versickerung direkt vor Ort möglich sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass man das Thema im letzten Jahr intensiv
besprochen habe. Nach Verhandlungen mit dem Wasserverband habe man nun einen
kürzeren Weg für eine Einleitung ins Kanalsystem gefunden. Hierdurch könnten auf
der Kläranlage Nettersheim/Urft Behandlungskosten in Höhe von 7.000 – 8.000 €
eingespart werden. Der Wasserverband habe zugestimmt, wenn in regelmäßigen
Abständen abgefahren werde. Es gebe allerdings auch nicht mehr so viele Fälle wie in
früheren Jahren.
Beschlussempfehlung:
Die der Vorlage 549 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeide
Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2017 und
2018 unverändert wie folgt festgesetzt:
a) Geschlossene Gruben
b) Kleinkläranlagen
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
5,48 €/cbm Frischwasserbezug
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 588 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister auf den höheren Aufwand der
Kanalverlegung im befestigten Bereich gegenüber einer Verlegung im Rahmen einer
Erschließungsmaßnahme hin. Daher werde vorgeschlagen, die beiden verschiedenen
Einheitssätze in Höhe von 530 € bei Einzelanschlüssen im befestigten Bereich und 275
€ im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen in die Satzung aufzunehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur
Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt
festzusetzen:
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 11
1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung
eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von
Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze,
auf 530,00 €.
2. Einheitssatz
für
den
Aufwand
zur
Herstellung
eines
Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen
Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €.
Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom
22.12.2009 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des
vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation
mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/
Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen
im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.
Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für
Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt +
Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich
- Vorlage 577 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, das seitens des Erftverbandes zeitnah
vorgesehen
ist,
die
beabsichtigte
Verlegung
des
Verbindungssammlers
Teichkläranlage Pesch-Gilsdorf zu realisieren, damit zukünftig die Ableitung der
Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich gewährleistet ist und die
Teichkläranlage Pesch nach Abschluss der Maßnahme außer Betrieb genommen
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 12
Punkt 11:
Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 491 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter
des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des
Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 544 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Punkt 13:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 553 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die Daten des Erfolgsplanes hin, die im Wesentlichen
denen aus dem Jahre 2016 entsprechen. Die Lage sei aber dennoch eher angespannt.
Bezüglich der Wasserverlustentwicklung habe man bereits Erfolge erzielt, arbeite aber
weiter intensiv an Verbesserungen. Bezüglich des prognostizierten Wasserverbrauchs
von 252.000 m³ bleibe abzuwarten, ob diese Menge abgenommen werde.
Auf den Hinweis des Vorsitzenden auf die hohe Wasserverlustmenge in Höhe von
50.000 m³ erklärt der Bürgermeister, dass man früher bei 60.000 m³ gelegen habe.
Selbstverständlich müsse aber weiter an einer Reduzierung gearbeitet werden, zumal
die Verluste mit 0,55 € bei Hauserbenden zu zahlen seien. Es zeige sich, dass die
Wasserhausanschlüsse aus den 80er und 90er Jahren eine hohe Materialermüdung
aufweisen. Die Schäden würden im Verborgenen auftreten, vor den Wasseruhren.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 553 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
für
das
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 13
Punkt 14:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 555 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert
zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
5
12
20
30
50 – 80
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
maximale
Durchflussmenge
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der
Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage
- Vorlage 589 /X.L. -
Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, aus welchem Grund hier ein Betrag für die
Herstellung des Anschlusses im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme fehle.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass bei Erschließungsmaßnahmen keine
Hausanschlüsse gemacht werden könnten, da sonst eine Verkeimung entstehen
könne. Diese Anschlüsse würden aus hygienischen Gründen daher erst dann gelegt,
wenn sie tatsächlich gebraucht werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung
des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom
06.12.2005 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 14
Punkt 16:
Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2017
- Vorlage 568 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserleitungsmaterialien für das
Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2017 eine beschränkte Ausschreibung
durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Beschaffung Wasserzähler 2017
- Vorlage 569 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserzählern für das
Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2017 eine beschränkte Ausschreibung
durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 492 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06.
und 30.09.2016
- Vorlage 545 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen
Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 15
Punkt 20:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 556 /X.L. -
In Ergänzung zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass im Laufe des Jahres
beschlossen worden sei, die Verträge mit der Deutschen Leasing aufzukündigen und
eine Eigenfinanzierung zu günstigeren Konditionen abzuschließen. Hierdurch habe der
Betrieb ein Stück weit gesunden können. Weiterhin weist er darauf hin, dass man dem
Eigenbetrieb Biowärme gerne den Auftrag zur Wärmeversorgung des Klosters
Nettersheim sowie der Klosterstraße und Rosenthalstraße erteilen würde. Hierbei solle
die Heizzentrale im Kloster installiert werden. Der bestehende Gaskessel solle erhalten
werden und um zwei Pelletkessel ergänzt werden. Wenn in Zukunft die Öl- und
Gaspreise wieder anziehen, sei die Wärme aus Holz sicherlich wieder lukrativ.
Der Ausschussvorsitzende Mayer erkundigt sich ob es einen Kostenvergleich
Gas/Pellets gebe. Im Kloster sei schließlich ein Gasanschluss vorhanden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Rat auf der Grundlage der Einschätzung
eines Fachingenieurs schon über den Einbau einer Pelletheizung entschieden habe.
Hackschnitzel kämen in diesem Fall wegen der fehlenden Lagerungsmöglichkeiten
nicht in Frage, ergänzt der Bürgermeister.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 556 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 557 /X.L. -
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt der Bürgermeister, dass die Maßnahme
Heizzentrale Kloster Nettersheim in der Berechnung enthalten sei.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die
Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Grundgebühr pro kW
47,00 €
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 16
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
37,00 €
27,00 €
einstimmig ja
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
- Vorlage 593 /X.L. -
Wie in der Beratung zum Wirtschaftsplan bereits angesprochen, weist der
Bürgermeister darauf hin, dass vorgeschlagen sei, die bauliche Herrichtung der
Räumlichkeiten für die Kesselanlage über die Maßnahme Kloster abzuwickeln. Dies
bedeute, dass die Gemeinde den fertig gebauten Raum zur Verfügung stelle und der
Eigenbetrieb Biowärme die technische Sicherstellung zur Wärmeversorgung des
Klosters und der Bereiche Klosterstraße/Rosenthalstraße übernehme.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schmitz teilt der Bürgermeister mit, dass im
Umfeld bereits erste Bedarfsabfragen erfolgt seien. Teilweise seien allerdings noch
recht neue Heizanlagen vorhanden, so dass bei diesen Anliegern das Interesse an
einer baldigen Umstellung nicht vordergründig sei. Allerdings werde die Nachfrage
sicherlich steigen, wenn die Gas- und Ölpreise zukünftig anziehen. Diese Erfahrung
habe man auch in der Vergangenheit schon gemacht. Im Bereich Klosterstraße sei
allerdings bisher noch keine Interessensabfrage durchgeführt worden, ergänzt der
Bürgermeister.
Der Vorsitzende erkundigt sich in diesem Zusammenhang ob in Zingsheim mit dem
Betreiber des geplanten Discounters Vorgespräche bzgl. der Wärmeversorgung
geführt worden seien. Der Bürgermeister bestätigt, dass die Firma Aldi eine Offerte
bekommen habe. Ausreichende Kapazitäten seien gegeben. Derzeit lasse Aldi
technisch prüfen, ob der Markt mit einer solchen Anlage auskommen könne.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters
Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen
Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet.
Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im
Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
Seite 17
Punkt 23:
Mitteilungen und Informationen
Ausschussmitglied Poth weist auf die Beratung im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss bzgl. der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
„Brotkiste“ hin. Die UNA-Fraktion habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, sei
aber gebeten worden, im heutigen Betriebsausschuss bereits ein Signal zu geben.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass zwischenzeitlich die rechtliche Bewertung
vorliege. Diese empfehle, ein förmliches Verfahren durchzuführen. Gegebenenfalls
werde hierzu Anfang nächsten Jahres eine Sondersitzung durchzuführen sei.
Auf die Anregung von Ausschussmitglied Poth an der Zufahrt zum Baugebiet ggf. eine
Art Minikreisel wie am REWE-Markt einzurichten, teilt der Bürgermeister mit, dass dies
aus Kostengründen eher schwierig sei. Im Rahmen eines in der kommenden Woche
stattfindenden Behördentermins werde man aber entsprechende Lösungen erarbeiten,
zumal in diesem Bereich bislang keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliege.
gez. Mayer
gez. Züll
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Vorsitzender
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016
gez. Pracht
Gesehen:
Der Bürgermeister
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