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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
397 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
05.12.16, 09:02
Aktualisiert
05.12.16, 10:59

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 29.11.2016 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:40 Uhr Am Dienstag, 29.11.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 6. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger Mayer, Gerhard Breitbach, Werner Esser, Elmar Heß, Marcus Joepen, Michael Kurth, Guido Mauel, Manfred Milz, Michael Poth, Edwin Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Gemeindeinspektorin Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Piehler, Alfred Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Siever, Christina Kurth, Alina Züll, Andrea als Schriftführerin Ing.-Büro Gotthard u. Knipper Claesgens, Wilfried - zeitweise Zuhörer Ratsmitglied Müllenborn - zeitweise Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Es wird vorgeschlagen, den bisherigen TOP 9 der Tagesordnung vorzuziehen, da Herr Wilfried Claesgens vom Ingenieurbüros Gotthard u. Knipper anwesend ist, um den Ausschuss detailliert zu diesem Punkt zu informieren. Hierzu besteht Einvernehmen. Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - 5 Punkt 2: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 490 /X.L. - 8 Punkt 3: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 543 /X.L. - 8 Punkt 4: Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.2 - 9 Punkt 5: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 550 /X.L. - 10 Punkt 6: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 551 /X.L. - 10 Punkt 7: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 11 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite Seite 2 - Vorlage 549 /X.L. Punkt 8: 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 588 /X.L. - 12 Punkt 9: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - 12 Punkt10: Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich - Vorlage 577 /X.L. - 13 Punkt11: Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 491 /X.L. - 13 Punkt12: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 544 /X.L. - 13 Punkt13: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 553 /X.L. - 14 Punkt14: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 555 /X.L. - 14 Punkt15: 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage - Vorlage 589 /X.L. - 15 Punkt16: Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2017 - Vorlage 568 /X.L. - 15 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 3 Punkt17: Beschaffung Wasserzähler 2017 - Vorlage 569 /X.L. - 16 Punkt18: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 492 /X.L. - 16 Punkt19: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 545 /X.L. - 16 Punkt20: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 556 /X.L. - 17 Punkt21: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 557 /X.L. - 17 Punkt22: Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim - Vorlage 593 /X.L. - 18 Punkt23: Mitteilungen und Informationen 19 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 19 Seite 4 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - Der Bürgermeister erläutert zunächst eingehend die weitere beabsichtigte Erschließung des Teilabschnittes „Brotkiste“ mit dem Hinweis, dass entsprechend dem vorliegenden und mit der Fa. Archiplan abgestimmten Erschließungskonzept die Umsetzung der Gesamtmaßnahme möglichst kurzfristig begonnen werden solle. Die Ausschreibung der erforderlichen Leistungen sei Anfang 2017 beabsichtigt, da erfahrungsgemäß zu einem derartigen Zeitpunkt günstigere Konditionen erreicht werden könnten. Bei der Erschließung sei insbesondere die notwendige Kanalisation von Bedeutung, da diese sich als sehr kostenintensiv darstelle, da keine Möglichkeit bestehe, das Erschließungsgebiet unmittelbar an vorhandene Entwässerungssysteme anzuschließen. Aufgrund dessen habe das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper den Prüfauftrag erhalten, entsprechende Untersuchungen für eine kostenverträgliche Lösung vorzunehmen. Hierbei wurde nochmals dargelegt, dass die Gesamterschließung letztlich über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Fa. Archiplan noch abzusichern sei, wobei angedacht würde, die Umsetzung der Maßnahme wie bereits beim Endausbau des Teilabschnittes Zur Klosterquelle vorzusehen. Seitens des Ingenieurbüros Gotthardt + Knipper erläutert Herr Claesgens anhand einer Präsentation die vorgesehene Erschließungsmaßnahme und die untersuchten 3 möglichen Entwässerungsvarianten. Hierbei erklärte er zunächst, dass das Konzept hinsichtlich der Straßenführung innerhalb des Erschließungsgebietes so gewählt wurde, dass sich der Fahrbahnverlauf an den vorhandenen Höhenlinien anpasst, was letztlich auch zu einer kostengünstigeren Entwässerung des Gebietes führe. Wie im Gestaltungsplan dargestellt, habe sich die zukünftige Zufahrt auf die Kreisstraße gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig in Richtung Ortslage verändert. Gleichzeitig erläuterte er die vorgesehene Bepflanzung sowie den beabsichtigten Erdwall als Lärmschutz entlang der Kreisstraße bzw. Landstraße. Bezüglich der Entwässerung führt er aus, dass in den bisherigen Begründungen zum Bebauungsplan davon ausgegangen worden sei, dass die Entwässerung des Gebietes im Trennsystem erfolge, d.h. dass zwei separate Kanäle für Schmutz- sowie Regenwasserableitung hergestellt würden. Anhand von Planunterlagen erläuterte er detailliert die drei untersuchten Entwässerungsvarianten. Hiernach sehe die Variante 1 vor, dass die Entwässerung im Trennsystem erfolge. Dies bedeute, dass das Schmutzwasser des Erschließungsgebietes an den Mischwasserkanal im Bereich Höhenweg angeschlossen werde und die Regenwasserableitung entlang des Höhenweges mit Kreuzung der Bahnhofstraße bis zum vorhandenen Graben im Bereich „Auf dem Büchel“ geführt werde. Im weiteren Verlauf sei dann die Entwässerung teils über offene Gräben bzw. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 5 Verrohrungen bis zur Urft möglich. Diese Entwässerungsart erfordere jedoch, dass der Grabenverlauf erweitert werde und vorhandene Verrohrungen aus hydraulischen Gründen zu vergrößern seien. Diese Variante stelle jedoch das Problem dar, dass bei starken Regenfällen eine Überlastung des Grabens möglich sei und hierdurch unmittelbar angrenzende Grundstücke beeinträchtigt werden könnten. Hinzu komme, dass zur Ausführung der erforderlichen Arbeiten Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden müssten. Variante 2 sehe ebenfalls eine Entwässerung im Trennsystem vor, wobei das Oberflächenwasser über eine lange Entwässerungsstrecke mit Einleitung in das relativ kleine Gewässer „Schleifbach“ eingeleitet werden solle. Diese Art der Einleitung könne jedoch dazu führen, dass vor Einleitung ins Gewässer eine zusätzliche Rückhaltung durch die Genehmigungsbehörde gefordert werde, damit keine Überlastung des Gewässers gegeben sei. Dies wäre durch entsprechende Bewertungen nachzuweisen. Hinzu komme, dass der Schleifbach sich im Bereich eines Naturschutzgebietes befinde und somit mögliche Trassierungen ggf. von der Fachbehörde ausgeschlossen würden. Bei Variante 3 handele es sich um eine Entwässerung im Mischsystem, so dass bei dieser Entwässerungsart im Erschließungsgebiet lediglich ein Kanal für Schmutz- und Regenwasser verlegt werde, was letztlich zu reduzierten Baukosten führe. Im weiteren Verlauf würde dieser Mischwasserkanal dann wie dargestellt an den vorhandenen Kanal in der Bahnhofstraße angeschlossen. Dieser Kanal führe dann entlang der Bahnhofstraße bis zum Regenüberlaufbecken in der Urftstraße. Er erläutert weiter, dass bei einer Entwässerung des Baugebietes im Mischsystem jedoch die Notwendigkeit bestehe, dass im Gebiet ein „Pufferbecken“ in Form eines Erdbeckens mit einer Größe von ca. 400 cbm errichtet werden müsse, damit das Abwasser „gedrosselt“ dem Kanal in Bahnhofstraße zugeleitet werde und somit eine Überlastung des Kanals Bahnhofstraße im normalen Betriebsablauf ausgeschlossen sei. Vorgenannte Entwässerungsart sei bereits am gestrigen Tage mit der Aufsichtsbehörde erörtert worden, teilt Herr Claesgens weiter mit. Es sei grundsätzliche Zustimmung signalisiert worden, jedoch sei bei weiteren Abstimmungen unter Einbeziehung des Wasserverbandes Eifel-Rur, welcher die Zuständigkeit für das Regenüberlaufbecken Urftstraße habe, zu klären, welche Abwassermenge im weiteren Verlauf gedrosselt über das Pumpwerk Urftstraße dem Kanal in der Bahnhofstraße zugeleitet werden könne und welche Mengen das Regenüberlaufbecken nach starken Regenfällen über die vorhandene Abschlagsleitung des Beckens der Urft zuleiten dürfe. Auf die Frage des Ausschussmitgliedes Schmitz, inwieweit bezüglich des angedachten „Pufferbeckens“ im Erschließungsgebiet auch alternative Rückhaltemöglichkeiten untersucht worden seien, erklärte Herr Claesgens, dass die jetzige Art der Rückhaltung ein Durchfluss im Entwässerungssystem in Form von größeren Entrestungsrohren von ca. DN 2500 mit entsprechender Drosselung vorsehe. Herr Claesgens bestätigt auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden, dass in den dargestellten Gesamtkosten zur Entwässerung im Mischsystem der Kostenaufwand für das „Pufferbecken“ mit enthalten sei. Weiterhin teilt er auf Nachfrage von Ausschussmitglied Poth mit, dass der Teilbereich „Brotkiste“ bei den Gesamteinwohnerwerten der Kläranlage Nettersheim/Urft mit berücksichtigt sei. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 6 Ausschussmitglied Kurth stellte die Frage, ob im Rahmen der derzeitigen Untersuchung auch bereits die Entwässerung für das mögliche weitere Baugebiet, welches sich derzeit noch in Privateigentum befinde, mit untersucht worden sei. Hierzu erklärte Herr Claesgens, dass aufgrund der Geländetopographie die Möglichkeit bestehe, dass dieses Gebiet teilweise in Richtung Klosterquelle über bestehende Entwässerungsanlagen im Trennsystem entwässert werden könne und somit nur ein Teilbereich bei Realisierung des Objektes entwässerungsmäßig Richtung Bahnhofstraße geführt werden müsse. Ausschussmitglied Schmitz weist darauf hin, dass aus seiner Kenntnis zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich eine Entwässerung im Trennsystem generell angestrebt werde und gibt hierbei zu bedenken, dass aus seiner Sicht bei einer derartigen Entwässerungsart im Schmutzwasserkanal Ablagerungen aufgrund geringen Zuflusses nicht ausgeschlossen werden könnten. Herr Claesgens bestätigt, dass derartige Rückstände tatsächlich wegen fehlender Spülwirkung nicht ausgeschlossen werden könnten, insbesondere zu dem Zeitpunkt, wo noch geringere Bebauung des Gebietes vorhanden sei. Er erklärt weiter, dass Entwässerungen im Mischsystem auch weiterhin denkbar seien, jedoch aufgrund der neuen Gesetzeslage gegenüber der Aufsichtsbehörde darzulegen sei, warum eine Entwässerung im Trennsystem gegenüber Mischsystem unwirtschaftlich wäre. Auf weitere Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilt Herr Claesgens abschließend mit, dass die drei untersuchten Varianten grundsätzlich technisch gleichwertig seien, er jedoch bei der Ableitung im Mischsystem im zukünftigen Betrieb der Anlagen hinsichtlich Unterhaltung Vorteile sehe. Abschließend erklärte der Bürgermeister, dass nunmehr zunächst die weiteren Abstimmungsgespräche mit den zu beteiligenden Fachbehörden notwendig seien und nach Vorlage der entsprechenden Genehmigungen dann die Gesamterschließung fortgeführt werden könne. Hierzu weist er nochmals auf den vorliegenden städtebaulichen Vertrag aus dem Jahre 1997 mit dem Bauträger hin, wonach letztlich die notwendigen Erschließungsmaßnahmen vertraglich festgeschrieben seien. Bezüglich des bereits angesprochenen möglichen weiteren Baugebietes zwischen Klosterquelle und „Brotkiste“ weist er darauf hin, dass mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer der Flächen weitere Gespräche geführt worden wären und dieser nunmehr zu einer Veräußerung der Flächen bereit sei. In diesem Zusammenhang verdeutlicht er, dass für die zukünftige bauliche Entwicklung des Zentralortes Nettersheim diese Flächen von besonderer Bedeutung seien und somit für eine zukünftige weitere Erschließung gesichert werden sollten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Ortslage Nettersheim an anderen Bereichen kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft biete. Die Präsentation von Herrn Claesgens mit den Darstellungen der drei Varianten ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 7 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017 umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017 auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 490 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 543 /X.L. - Vorsitzender Mayer weist darauf hin, dass seiner Meinung nach in der Betriebssatzung eine Formulierung fehle, dass die Zwischenberichte binnen einen Monats dem Betriebsausschuss zuzuleiten sind. In der Eigenbetriebsverordnung sei dies so wiedergegebenen. Wenn die Zwischenberichte erst im Nachhinein vorgelegt würden, habe der Ausschuss keine Chance in irgendeiner Form einzuwirken. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass die Hauptsatzung die Aufgaben des Betriebsausschusses mit dem Hinweis auf Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzungen definiere. Damit sei eine entsprechende Regelung gegeben. Wenn keine Sitzung des Betriebsausschusses stattfinde, seien die Zwischenberichte entsprechend zuzuleiten. Weitergehende Erläuterung: In allen drei Satzungen ist der Hinweis auf die vierteljährlich zu fertigenden Zwischenberichte und der Verweis auf den § 20 EigVO NRW enthalten, in dem die Unterrichtung des Ausschusses und des Bürgermeisters explizit genannt ist. Somit ist die Notwendigkeit der Zuleitung der Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 8 Zwischenberichte im übergeordneten Betriebssatzung daher nicht notwendig. Landesrecht formuliert und eine Änderung der Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Punkt 4: Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.2 - Vorsitzender Mayer weist auf die entsprechenden früheren Beratungen zum Thema hin. Man habe beschlossen weiter zu untersuchen, ob eine ergänzende Regelung bzgl. einer Spitzabrechnung auf Wunsch alternativ zur Pauschalierung in die Satzungsformulierung aufgenommen werden kann. Es liege nun eine Stellungnahme der Kommunalagentur vor, die empfehle, die jetzige Abrechnungsmethode erst einmal beizubehalten, da die vorgeschlagene Kombination beider Abrechnungsmethoden rechtlich nicht zulässig sei. Er halte diese Stellungnahme für eher vage. Sollte zukünftig eine Klage eingehen, müsse die Satzung dann entsprechend geändert werden. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass dies erst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil der Fall sei. Ansonsten könne es bei der derzeitigen Regelung bleiben. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für das Wirtschaftsjahr 2017 die Niederschlagswassergebühr wie in den Vorjahren beizubehalten. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: Festsetzung der einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 550 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister kurz die Eckdaten des vorgelegten Wirtschaftsplans 2017. Entscheidend seien u.a. die Umlagezahlungen an die Wasserverbände. An den Wasserverband Eifel-Rur sei ein gegenüber dem Vorjahr leicht reduzierter Umlagebetrag in Höhe von 1.084.000 € zu entrichten. Für den Betrieb der Kläranlage Pesch sei eine leicht gestiegene Umlage in Höhe von 93.800 € zu zahlen. Hier seien ohne Chemikalieneinsatz nicht die erforderlichen Reinigungswerte zu erreichen. Daher gebe es seit einigen Jahren Gespräche mit dem Erftverband und der Stadt Bad Münstereifel mit dem Ziel, die Abwässer der Ortslage Pesch zukünftig der Kläranlage Kirspenich zuzuleiten und die Teichkläranlage Pesch außer Betrieb zu nehmen. Zwischenzeitlich sei signalisiert worden, dass die Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 9 Baumaßnahme Anfang des Jahres 2017 begonnen werden soll. Für das Wirtschaftsjahr 2017 sei eine Abwassermenge in Höhe von 314.000 m³ geschätzt. Diese sei realistisch und wenn sie so zutreffe, sei der Wirtschaftsplan weitestgehend ausgeglichen, teilt der Bürgermeister weiter mit. Es seien bauliche Maßnahmen in Höhe von 930.000 € zu verwirklichen, teilweise auch über die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Im Rahmen des vorgelegten Wirtschaftsplans sei keine Gebührenerhöhung notwendig, allerdings auch keine Senkung möglich, erklärt der Bürgermeister abschließend. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 550 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 551 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 10 Punkt 7: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 549 /X.L. - Der Vorsitzende bezieht sich darauf, dass das Abwasser der geschlossenen Gruben zukünftig nicht mehr zur Kläranlage Nettersheim/Urft angeliefert werden muss, sondern in das Regenüberlaufbecken vor der ehemaligen Kläranlage Nettersheim eingeleitet werden kann. Er erkundigt sich, ob dann nicht auch gleich eine Versickerung direkt vor Ort möglich sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass man das Thema im letzten Jahr intensiv besprochen habe. Nach Verhandlungen mit dem Wasserverband habe man nun einen kürzeren Weg für eine Einleitung ins Kanalsystem gefunden. Hierdurch könnten auf der Kläranlage Nettersheim/Urft Behandlungskosten in Höhe von 7.000 – 8.000 € eingespart werden. Der Wasserverband habe zugestimmt, wenn in regelmäßigen Abständen abgefahren werde. Es gebe allerdings auch nicht mehr so viele Fälle wie in früheren Jahren. Beschlussempfehlung: Die der Vorlage 549 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeide Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2017 und 2018 unverändert wie folgt festgesetzt: a) Geschlossene Gruben b) Kleinkläranlagen Abstimmungsergebnis: Punkt 8: 5,48 €/cbm Frischwasserbezug 1,88 €/cbm Frischwasserbezug einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 588 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister auf den höheren Aufwand der Kanalverlegung im befestigten Bereich gegenüber einer Verlegung im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme hin. Daher werde vorgeschlagen, die beiden verschiedenen Einheitssätze in Höhe von 530 € bei Einzelanschlüssen im befestigten Bereich und 275 € im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen in die Satzung aufzunehmen. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt festzusetzen: Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 11 1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, auf 530,00 €. 2. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €. Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/ Buirer Straße in Frohngau zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen. Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich - Vorlage 577 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, das seitens des Erftverbandes zeitnah vorgesehen ist, die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Teichkläranlage Pesch-Gilsdorf zu realisieren, damit zukünftig die Ableitung der Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich gewährleistet ist und die Teichkläranlage Pesch nach Abschluss der Maßnahme außer Betrieb genommen werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 12 Punkt 11: Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 491 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 544 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Punkt 13: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 553 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die Daten des Erfolgsplanes hin, die im Wesentlichen denen aus dem Jahre 2016 entsprechen. Die Lage sei aber dennoch eher angespannt. Bezüglich der Wasserverlustentwicklung habe man bereits Erfolge erzielt, arbeite aber weiter intensiv an Verbesserungen. Bezüglich des prognostizierten Wasserverbrauchs von 252.000 m³ bleibe abzuwarten, ob diese Menge abgenommen werde. Auf den Hinweis des Vorsitzenden auf die hohe Wasserverlustmenge in Höhe von 50.000 m³ erklärt der Bürgermeister, dass man früher bei 60.000 m³ gelegen habe. Selbstverständlich müsse aber weiter an einer Reduzierung gearbeitet werden, zumal die Verluste mit 0,55 € bei Hauserbenden zu zahlen seien. Es zeige sich, dass die Wasserhausanschlüsse aus den 80er und 90er Jahren eine hohe Materialermüdung aufweisen. Die Schäden würden im Verborgenen auftreten, vor den Wasseruhren. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 553 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: für das einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 13 Punkt 14: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 555 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 5 12 20 30 50 – 80 Abstimmungsergebnis: Punkt 15: maximale Durchflussmenge cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € einstimmig ja 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage - Vorlage 589 /X.L. - Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, aus welchem Grund hier ein Betrag für die Herstellung des Anschlusses im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme fehle. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass bei Erschließungsmaßnahmen keine Hausanschlüsse gemacht werden könnten, da sonst eine Verkeimung entstehen könne. Diese Anschlüsse würden aus hygienischen Gründen daher erst dann gelegt, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 14 Punkt 16: Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2017 - Vorlage 568 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserleitungsmaterialien für das Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2017 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Beschaffung Wasserzähler 2017 - Vorlage 569 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserzählern für das Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2017 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 492 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 545 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 15 Punkt 20: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 556 /X.L. - In Ergänzung zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass im Laufe des Jahres beschlossen worden sei, die Verträge mit der Deutschen Leasing aufzukündigen und eine Eigenfinanzierung zu günstigeren Konditionen abzuschließen. Hierdurch habe der Betrieb ein Stück weit gesunden können. Weiterhin weist er darauf hin, dass man dem Eigenbetrieb Biowärme gerne den Auftrag zur Wärmeversorgung des Klosters Nettersheim sowie der Klosterstraße und Rosenthalstraße erteilen würde. Hierbei solle die Heizzentrale im Kloster installiert werden. Der bestehende Gaskessel solle erhalten werden und um zwei Pelletkessel ergänzt werden. Wenn in Zukunft die Öl- und Gaspreise wieder anziehen, sei die Wärme aus Holz sicherlich wieder lukrativ. Der Ausschussvorsitzende Mayer erkundigt sich ob es einen Kostenvergleich Gas/Pellets gebe. Im Kloster sei schließlich ein Gasanschluss vorhanden. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Rat auf der Grundlage der Einschätzung eines Fachingenieurs schon über den Einbau einer Pelletheizung entschieden habe. Hackschnitzel kämen in diesem Fall wegen der fehlenden Lagerungsmöglichkeiten nicht in Frage, ergänzt der Bürgermeister. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 556 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 557 /X.L. - Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt der Bürgermeister, dass die Maßnahme Heizzentrale Kloster Nettersheim in der Berechnung enthalten sei. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Grundgebühr pro kW 47,00 € Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 16 Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 22: 37,00 € 27,00 € einstimmig ja Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim - Vorlage 593 /X.L. - Wie in der Beratung zum Wirtschaftsplan bereits angesprochen, weist der Bürgermeister darauf hin, dass vorgeschlagen sei, die bauliche Herrichtung der Räumlichkeiten für die Kesselanlage über die Maßnahme Kloster abzuwickeln. Dies bedeute, dass die Gemeinde den fertig gebauten Raum zur Verfügung stelle und der Eigenbetrieb Biowärme die technische Sicherstellung zur Wärmeversorgung des Klosters und der Bereiche Klosterstraße/Rosenthalstraße übernehme. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schmitz teilt der Bürgermeister mit, dass im Umfeld bereits erste Bedarfsabfragen erfolgt seien. Teilweise seien allerdings noch recht neue Heizanlagen vorhanden, so dass bei diesen Anliegern das Interesse an einer baldigen Umstellung nicht vordergründig sei. Allerdings werde die Nachfrage sicherlich steigen, wenn die Gas- und Ölpreise zukünftig anziehen. Diese Erfahrung habe man auch in der Vergangenheit schon gemacht. Im Bereich Klosterstraße sei allerdings bisher noch keine Interessensabfrage durchgeführt worden, ergänzt der Bürgermeister. Der Vorsitzende erkundigt sich in diesem Zusammenhang ob in Zingsheim mit dem Betreiber des geplanten Discounters Vorgespräche bzgl. der Wärmeversorgung geführt worden seien. Der Bürgermeister bestätigt, dass die Firma Aldi eine Offerte bekommen habe. Ausreichende Kapazitäten seien gegeben. Derzeit lasse Aldi technisch prüfen, ob der Markt mit einer solchen Anlage auskommen könne. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet. Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 Seite 17 Punkt 23: Mitteilungen und Informationen Ausschussmitglied Poth weist auf die Beratung im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bzgl. der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ hin. Die UNA-Fraktion habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, sei aber gebeten worden, im heutigen Betriebsausschuss bereits ein Signal zu geben. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass zwischenzeitlich die rechtliche Bewertung vorliege. Diese empfehle, ein förmliches Verfahren durchzuführen. Gegebenenfalls werde hierzu Anfang nächsten Jahres eine Sondersitzung durchzuführen sei. Auf die Anregung von Ausschussmitglied Poth an der Zufahrt zum Baugebiet ggf. eine Art Minikreisel wie am REWE-Markt einzurichten, teilt der Bürgermeister mit, dass dies aus Kostengründen eher schwierig sei. Im Rahmen eines in der kommenden Woche stattfindenden Behördentermins werde man aber entsprechende Lösungen erarbeiten, zumal in diesem Bereich bislang keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliege. gez. Mayer gez. Züll ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 gez. Pracht Gesehen: Der Bürgermeister Seite 18