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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
259 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung 19:20 Uhr Am Dienstag, 05.09.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Gemeindeinspektorin Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Schell, Hans-Peter Kurth, Alina Schönfeld, Gabriela Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer Presse 12 - zeitweise 1 – zeitweise Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Ferdi Geißler, Ralf Heinrichs, Guido Kurth und Dirk Pospig. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2): ERWEITERUNGEN A) Öffentliche Sitzung Punkt 2: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 748 /X.L. Z.1 - B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 5: Auftragsvergabe hier: Erschließung Baugebiet G14 "Auf Graben" - Vorlage 744 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 2. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 747 /X.L. - Punkt 2: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 748 /X.L. und Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 3 Punkt 3: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umstellung auf LED-Technik - Vorlage 738 /X.L. - Punkt 4: Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen hier: Löschfahrzeug Marmagen - Vorlage 761 /X.L. - Punkt 5: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 4 A) Punkt Öffentliche Sitzung 1: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 2. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 747 /X.L. - Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwischenzeitlich durchgeführt worden sei. In der Vorlage sei das Ergebnis entsprechend dargelegt. Seinerseits seien noch folgende Anmerkungen zu machen: Ursprünglich sei eine Versorgung mit Erdgas vorgesehen gewesen. Durch den Gasversorger wurde allerdings deutlich gemacht, dass eine Nahwärmeversorgung über die Anlagen der Biowärme Nettersheim favorisiert werde. Verlegung und Betrieb könnte durch den Versorger geleistet werden. Nach Prüfung sehe es zwischenzeitlich so aus, dass die entsprechende Kapazität durch den Eigenbetrieb Biowärme zur Verfügung gestellt werden kann. Daher werde nun empfohlen, eine entsprechende Nahwärmeversorgung vorzusehen, allerdings unter der Maßgabe einheitlicher Konditionen für sowohl die Neubürger als auch die Anwohner des benachbarten Baugebietes „Zur Klosterquelle“. Anhand ausgehängter Pläne erläutert der Bürgermeister die technischen Abläufe der Erschließung. Bei der Erschließung werde kein LKW-Verkehr über vorhandene Straßen geführt, sondern über eine Baustraße von der Bahnhofstraße aus. Auch werde der sonstige Bauverkehr in der ersten Zeit ausschließlich hierüber erfolgen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt werde es eine Anbindung an das Baugebiet Zur Klosterquelle geben. Im Rahmen der angelaufenen Bewerbung und Vermarktung der neuen Baugebietsflächen zeige sich ein reges Interesse von Bauwilligen, wobei bereits im Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 5 Rahmen der Bauberatung zahlreiche einvernehmliche Gespräche geführt worden seien. Dass die Gemeinde Eigentümerin der Flächen sei, zeige sich hier deutlich als Vorteil. Die Telekom habe zwischenzeitlich verbindlich erklärt, eine Glasfaseranbindung bis zu den Häusern vorzusehen. Dies sei ein nicht unerheblicher weiterer Standortvorteil. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf Seite 11 der Anlage 2 der Verwaltungsvorlage, wo unter Punkt 16 Bedenken eines Anliegers formuliert sind. Hier werde angegeben, dass in einer Anliegerversammlung seitens der Gemeinde versichert worden sei, dass eine direkte Anbindung des neuen Baugebietes an das vorhandene Gebiet Zur Klosterquelle nicht erfolgen werde. Jetzt werde es diese Anbindung doch geben. Er bittet um Klarstellung, ob diese Anbindung nunmehr vorgesehen sei oder nicht. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass eine Anbindung von Anbeginn der Planungen zu diesem Plangebiet vorgesehen und am Ratstisch auch entsprechend klar dargelegt worden sei. Im Rahmen der anfänglichen Erschließungsmaßnahme dieses Neubaugebietes sei das Gebiet Zur Klosterquelle allerdings nicht tangiert sondern erst nach Fertigstellung. Seitens der anwesenden Anwohner des Gebietes Zur Klosterquelle werden Bedenken bzgl. einer verkehrlichen Anbindung geäußert. Man habe die Sorge, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den engen Straßen deutlich erhöhen werde. Auf der Anliegerversammlung im Januar habe man ihnen zugesagt, dass es eine solche Anbindung nicht geben werde. Der Bürgermeister erklärt, dass Anfang Januar das heute in Rede stehende Gebiet noch nicht Gegenstand der Bürgerversammlung gewesen sei, da dieses noch in Privateigentum eines Bürgers geführt wurde und folglich noch nicht zur Disposition der Gemeinde gehörte. Erst im Rahmen der späteren erfolgreichen Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer habe sich für die Gemeinde die Möglichkeit des Eigenerwerbs und damit auch der Planungshoheit für diese Fläche ergeben. Diese befinde sich bekanntermaßen zwischenzeitlich in einem geordneten Verfahren mit entsprechender Beteiligung der Anlieger und Träger öffentlicher Belange. Es sei sicherlich im Sinne der gemeindlichen Entwicklung und auch der Lastenverteilung, die Ansiedlung von neuen Mitbürgern in der Gemeinde anzustreben. Es gelte, dem Einwohnerrückgang im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Ansiedlungsnachfrage seien die Neubaugebiete erworben und ausgewiesen worden. Es handele sich vorliegend um ein innerörtliches Baugebiet, so dass auch eine innerörtliche Erschließung unabdingbar sei. Hierbei sollte es Ziel sein, die Verkehrsführung im Neubaugebiet so zu planen, dass keine geraden Durchfahrtstrecken entstünden und damit auch keine Anreize als attraktive Abkürzungsstrecken geboten würden. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 6 Den Anwohnern könne er anbieten, sich im Rahmen einer Verkehrsschau vor Ort zu treffen und die verkehrliche Situation mit Bürgern, Straßenverkehrsamt und Polizei zu klären. Es folgt eine ausführliche Diskussion der unterschiedlichen Standpunkte. Hierbei wird u.a. deutlich, dass die erwähnte Anliegerversammlung im Januar nicht zum Baugebiet „Auf Graben“ durchgeführt wurde sondern zum Gebiet „Brotkiste“. Der Vorschlag des Bürgermeisters, eine Verkehrsschau vor Ort durchzuführen und eine gemeinsame Lösung auszuarbeiten, findet Zustimmung. Treffpunkt soll der Übergang vom Gebiet Zur Klosterquelle in das neue Baugebiet sein. Die anwesenden Anwohner des Gebietes Zur Klosterquelle sollen hierzu eine schriftliche Einladung erhalten. Bei der Verkehrsschau sollen u.a. auch Detailfragen, die in der heutigen Beratung seitens der Anwohner formuliert wurden, Klärung finden. Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die in der (Anlage 1) dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 2 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. c) Zu den Planentwürfen der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim (Anlage 3) sowie zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ (Anlage 5) mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 7 Punkt 2: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren; 1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 748 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister berichtet, dass auch für dieses Baugebiet bereits mit der Vermarktung begonnen worden sei und erste Grundstücke bereits reserviert wurden, da der konkrete Grundstücksverkauf erst nach eigentlichem grundbuchmäßigem Eigentumsübergang möglich sei. Auch hier werde eine Glasfaseranbindung bis an die Häuser durch den dortigen Anbieter „innogy“ erfolgen. Im Zuge dieser Maßnahme werde man auch die Eifelhöhenklinik mit einer Glasfaserleitung versorgen können. Die Erschließung sei noch nicht detailliert geplant. Hiermit solle im Herbst des Jahres begonnen werden. Auch hier habe es im Offenlegungsverfahren Bedenken von Bürgern bzgl. der innerörtlichen Erschließung gegeben. Er könne nur nochmals deutlich machen, dass im Sinne der dörflichen Entwicklung es Ziel sein müsse, Bewohner von Baugebieten am Rande der Ortslage in das Dorfzentrum zu führen, um eine örtliche Verbundenheit aufzubauen. Daher werde auch empfohlen, den nach der Offenlagefrist eingebrachten Einwand (Zusatzvorlage 744 Z1) trotzdem noch zu berücksichtigen und wie vorgeschlagen abzuweisen. Ratsmitglied Poth teilt mit, dass er hinsichtlich der Entwässerungsplanung ein Trennsystem favorisiere. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass eine Entwässerung im Trennsystem eine Rückführung des Niederschlagwassers in ein Gewässer voraussetze. Hier stünden derzeit die entsprechenden Prüfungen und Untersuchungen an. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob eine Ausweisung als Mischgebiet bei gleichzeitigem Ausschluss einer Ansiedlung von Großgewerbe rechtlich überhaupt möglich sei. Diese Prüfung habe er schon einmal angeregt. Der Bürgermeister bestätigt, dass eine rechtliche Prüfung hierzu erfolgt sei. Hierzu ergeht nach Rücksprache mit dem Planungsbüro folgende Erläuterung: Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die im MI-Gebiet vorgesehenen Ausschlüsse gem. § 1 (5) und § 1 (6) BauNVO sind nicht so umfassend, dass der Gebietscharakter eines MI-Gebietes nach § 6 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 8 BauNVO nicht mehr gewährleistet ist. Mit den verbleibenden zulässigen Nutzungen wie Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen bleibt die Zweckbestimmung eine Mischgebietes erhalten. Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) In Ergänzung der Anlage 1 zur Vorlage 748 / X.L., die im Rahmen der Stellungnahme der Eigentümer Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 375 vorgetragenen Bedenken zurückzuweisen. Auf die im Folgenden dargestellte Begründung wird verwiesen. c) Zu den Planentwürfen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie zur Neuaufstellung. des Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4)mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umstellung auf LED-Technik - Vorlage 738 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister nochmals auf die Vorteile einer Umrüstung auf die LED-Technik hin. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Mayer bezüglich der eigentlichen Durchführung der Umrüstungsmaßnahme über welche Firma teilt der Bürgermeister mit, dass zunächst der Förderantrag zu stellen sei und nach Bewilligung dann die Maßnahme ausgeschrieben werden könne. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 9 Beschluss: Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED einen Förderantrag bis zum 30.09.2017 bei der zuständigen Fachbehörde einzureichen und nach Vorlage des Förderbescheides die notwendigen Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Mittel für die Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED im Haushaltsplan 2018 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen hier: Löschfahrzeug Marmagen - Vorlage 761 /X.L. - SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass ihm für die Entscheidung in dieser Angelegenheit einige Detailangaben fehlen würden. Aus der Vorlage gehe nicht hervor, um welchen Fahrzeugtyp es sich handele. Auch KM-Leistung und Kostenschätzung würden fehlen. Aus seiner Erfahrung heraus könne er sagen, dass Rostschäden nur sehr schwer zu beseitigen seien. Gegebenenfalls sei es günstiger, das Fahrzeug zu veräußern und stattdessen eine Neuanschaffung anzustreben. Er plädiere daher dafür, weitere Informationen bereitzustellen und erst in der nächsten Ratssitzung zu entscheiden. Der Bürgermeister widerspricht dieser Ansicht. Führungsstab und Löschgruppenführer verfügten über absolute Fachkenntnis und zudem liege ein unverbindliches Angebot einer Fachfirma vor. Sollte der Rat heute beschließen, werde eine entsprechende beschränkte Ausschreibung erfolgen. Außerdem sei es löblich, wenn die Feuerwehr kein neues Fahrzeug fordere und stattdessen eine Instandsetzung befürworte. Ein neues Fahrzeug schlage mit ca. 350.000 Euro zu Buche. Bei einer Reparatur werde das Fahrzeug sicherlich nochmals 5 bis 7 Jahre länger genutzt werden können. Vor allem bei der aufgrund der Fachkenntnisse der Feuerwehrkameraden gewährleisteten hervorragenden Pflege und Wartung der Fahrzeuge durch die Feuerwehr. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Beseitigung von Korrosionsschäden am Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Marmagen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu beauftragen. Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei einer Enthaltung Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 10 Punkt 5: Mitteilungen und Informationen Eröffnung Aldi in Zingsheim Fraktionsvorsitzender Mayer weist auf den kürzlich erschienenen Zeitungsbericht hin und erkundigt sich, ob die dort beschriebenen Bedenken und Ängste einiger Gewerbetreibender im Lebensmittelsektor vorher der Verwaltung bekannt gewesen seien. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass in dem Zeitungsartikel nur auf diejenigen eingegangen worden sei, die Bedenken geäußert hätten. Die zahlreichen Bürger, die sich über die Eröffnung gefreut hätten, seien nicht befragt worden. Mit zwei der im Artikel Genannten habe er im Vorfeld ein Gespräch geführt. Es sei aber nun einmal so, dass der Markt sich kontinuierlich entwickele. Dass es allerdings Sorge bei denjenigen gebe, die im gleichen Bereich tätig seien, sei nachvollziehbar. Allerdings sei auch festzustellen, dass viele dort einkauften, die nicht aus dem direkten Umfeld kämen, was auch Vorteile für die anderen Anbieter in der Gemeinde mit sich bringen könne. Außerdem – so Ratsmitglied Reuter als Vorsitzender des betreffenden Fachausschusses - sei auch im Rahmen der Ansiedlung am Ratstisch ausgiebig über die Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens informiert worden gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017 Seite 11