Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
259 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.09.17, 12:01
Aktualisiert
08.09.17, 12:01
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NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
18:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:20 Uhr
Am Dienstag, 05.09.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
16. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schell, Hans-Peter
Kurth, Alina
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
Presse
12 - zeitweise
1 – zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Ferdi Geißler, Ralf Heinrichs, Guido Kurth und
Dirk Pospig.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2):
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 2:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der
Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im
Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 748 /X.L. Z.1 -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 5:
Auftragsvergabe
hier: Erschließung Baugebiet G14 "Auf Graben"
- Vorlage 744 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im
Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
2. Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden, der benachbarten Kommunen und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 747 /X.L. -
Punkt 2:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung
des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht
Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2
Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden, der benachbarten Kommunen und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 748 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Punkt 3:
Straßenbeleuchtung innerhalb des
Gemeindegebietes
hier: Umstellung auf LED-Technik
- Vorlage 738 /X.L. -
Punkt 4:
Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen
hier: Löschfahrzeug Marmagen
- Vorlage 761 /X.L. -
Punkt 5:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
Seite 4
A)
Punkt
Öffentliche Sitzung
1:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken
und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
2. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 747 /X.L. -
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der
Öffentlichkeit,
der
Behörden
und
sonstigen
Träger
öffentlicher
Belange
zwischenzeitlich durchgeführt worden sei. In der Vorlage sei das Ergebnis
entsprechend dargelegt.
Seinerseits seien noch folgende Anmerkungen zu machen:
Ursprünglich sei eine Versorgung mit Erdgas vorgesehen gewesen. Durch den
Gasversorger wurde allerdings deutlich gemacht, dass eine Nahwärmeversorgung
über die Anlagen der Biowärme Nettersheim favorisiert werde. Verlegung und Betrieb
könnte durch den Versorger geleistet werden. Nach Prüfung sehe es zwischenzeitlich
so aus, dass die entsprechende Kapazität durch den Eigenbetrieb Biowärme zur
Verfügung gestellt werden kann. Daher werde nun empfohlen, eine entsprechende
Nahwärmeversorgung vorzusehen, allerdings unter der Maßgabe einheitlicher
Konditionen für sowohl die Neubürger als auch die Anwohner des benachbarten
Baugebietes „Zur Klosterquelle“.
Anhand ausgehängter Pläne erläutert der Bürgermeister die technischen Abläufe der
Erschließung. Bei der Erschließung werde kein LKW-Verkehr über vorhandene Straßen
geführt, sondern über eine Baustraße von der Bahnhofstraße aus. Auch werde der
sonstige Bauverkehr in der ersten Zeit ausschließlich hierüber erfolgen. Erst zu einem
späteren Zeitpunkt werde es eine Anbindung an das Baugebiet Zur Klosterquelle
geben.
Im Rahmen der angelaufenen Bewerbung und Vermarktung der neuen
Baugebietsflächen zeige sich ein reges Interesse von Bauwilligen, wobei bereits im
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Rahmen der Bauberatung zahlreiche einvernehmliche Gespräche geführt worden
seien. Dass die Gemeinde Eigentümerin der Flächen sei, zeige sich hier deutlich als
Vorteil.
Die Telekom habe zwischenzeitlich verbindlich erklärt, eine Glasfaseranbindung bis zu
den Häusern vorzusehen. Dies sei ein nicht unerheblicher weiterer Standortvorteil.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf Seite 11 der Anlage 2 der
Verwaltungsvorlage, wo unter Punkt 16 Bedenken eines Anliegers formuliert sind. Hier
werde angegeben, dass in einer Anliegerversammlung seitens der Gemeinde
versichert worden sei, dass eine direkte Anbindung des neuen Baugebietes an das
vorhandene Gebiet Zur Klosterquelle nicht erfolgen werde. Jetzt werde es diese
Anbindung doch geben. Er bittet um Klarstellung, ob diese Anbindung nunmehr
vorgesehen sei oder nicht.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass eine Anbindung von Anbeginn der Planungen
zu diesem Plangebiet vorgesehen und am Ratstisch auch entsprechend klar dargelegt
worden sei. Im Rahmen der anfänglichen Erschließungsmaßnahme dieses
Neubaugebietes sei das Gebiet Zur Klosterquelle allerdings nicht tangiert sondern erst
nach Fertigstellung.
Seitens der anwesenden Anwohner des Gebietes Zur Klosterquelle werden Bedenken
bzgl. einer verkehrlichen Anbindung geäußert. Man habe die Sorge, dass sich das
Verkehrsaufkommen auf den engen Straßen deutlich erhöhen werde. Auf der
Anliegerversammlung im Januar habe man ihnen zugesagt, dass es eine solche
Anbindung nicht geben werde.
Der Bürgermeister erklärt, dass Anfang Januar das heute in Rede stehende Gebiet
noch nicht Gegenstand der Bürgerversammlung gewesen sei, da dieses noch in
Privateigentum eines Bürgers geführt wurde und folglich noch nicht zur Disposition der
Gemeinde
gehörte.
Erst
im
Rahmen
der
späteren
erfolgreichen
Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer habe sich für die Gemeinde die
Möglichkeit des Eigenerwerbs und damit auch der Planungshoheit für diese Fläche
ergeben. Diese befinde sich bekanntermaßen zwischenzeitlich in einem geordneten
Verfahren mit entsprechender Beteiligung der Anlieger und Träger öffentlicher
Belange. Es sei sicherlich im Sinne der gemeindlichen Entwicklung und auch der
Lastenverteilung, die Ansiedlung von neuen Mitbürgern in der Gemeinde anzustreben.
Es gelte, dem Einwohnerrückgang im Zusammenhang mit dem demografischen
Wandel
entgegenzuwirken.
Vor
diesem
Hintergrund
und
der
aktuellen
Ansiedlungsnachfrage seien die Neubaugebiete erworben und ausgewiesen worden. Es
handele sich vorliegend um ein innerörtliches Baugebiet, so dass auch eine
innerörtliche Erschließung unabdingbar sei. Hierbei sollte es Ziel sein, die
Verkehrsführung
im
Neubaugebiet
so
zu
planen,
dass
keine
geraden
Durchfahrtstrecken entstünden und damit auch keine Anreize als attraktive
Abkürzungsstrecken geboten würden.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Den Anwohnern könne er anbieten, sich im Rahmen einer Verkehrsschau vor Ort zu
treffen und die verkehrliche Situation mit Bürgern, Straßenverkehrsamt und Polizei zu
klären.
Es folgt eine ausführliche Diskussion der unterschiedlichen Standpunkte. Hierbei wird
u.a. deutlich, dass die erwähnte Anliegerversammlung im Januar nicht zum Baugebiet
„Auf Graben“ durchgeführt wurde sondern zum Gebiet „Brotkiste“.
Der Vorschlag des Bürgermeisters, eine Verkehrsschau vor Ort durchzuführen und
eine gemeinsame Lösung auszuarbeiten, findet Zustimmung. Treffpunkt soll der
Übergang vom Gebiet Zur Klosterquelle in das neue Baugebiet sein. Die anwesenden
Anwohner des Gebietes Zur Klosterquelle sollen hierzu eine schriftliche Einladung
erhalten. Bei der Verkehrsschau sollen u.a. auch Detailfragen, die in der heutigen
Beratung seitens der Anwohner formuliert wurden, Klärung finden.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen
der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB werden die in der (Anlage 1) dargestellten Abwägungen
vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse
gefasst.
b) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs.
2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, werden die in der Anlage 2 dargestellten
Abwägungen vorgenommen und die in den Empfehlungen aufgeführten
Beschlüsse gefasst.
c) Zu den Planentwürfen der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim (Anlage 3) sowie zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“ (Anlage 5) mit Änderungen
im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und
Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
gefasst.
d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Punkt
2:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen
"Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F
7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim
gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren;
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der
benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 748 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister berichtet, dass auch für dieses Baugebiet bereits mit der
Vermarktung begonnen worden sei und erste Grundstücke bereits reserviert wurden,
da der konkrete Grundstücksverkauf erst nach eigentlichem grundbuchmäßigem
Eigentumsübergang möglich sei. Auch hier werde eine Glasfaseranbindung bis an die
Häuser durch den dortigen Anbieter „innogy“ erfolgen. Im Zuge dieser Maßnahme
werde man auch die Eifelhöhenklinik mit einer Glasfaserleitung versorgen können.
Die Erschließung sei noch nicht detailliert geplant. Hiermit solle im Herbst des Jahres
begonnen werden.
Auch hier habe es im Offenlegungsverfahren Bedenken von Bürgern bzgl. der
innerörtlichen Erschließung gegeben. Er könne nur nochmals deutlich machen, dass
im Sinne der dörflichen Entwicklung es Ziel sein müsse, Bewohner von Baugebieten
am Rande der Ortslage in das Dorfzentrum zu führen, um eine örtliche Verbundenheit
aufzubauen. Daher werde auch empfohlen, den nach der Offenlagefrist eingebrachten
Einwand (Zusatzvorlage 744 Z1) trotzdem noch zu berücksichtigen und wie
vorgeschlagen abzuweisen.
Ratsmitglied Poth teilt mit, dass er hinsichtlich der Entwässerungsplanung ein
Trennsystem favorisiere. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass eine Entwässerung im
Trennsystem eine Rückführung des Niederschlagwassers in ein Gewässer voraussetze.
Hier stünden derzeit die entsprechenden Prüfungen und Untersuchungen an.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob eine Ausweisung als Mischgebiet
bei gleichzeitigem Ausschluss einer Ansiedlung von Großgewerbe rechtlich überhaupt
möglich sei. Diese Prüfung habe er schon einmal angeregt.
Der Bürgermeister bestätigt, dass eine rechtliche Prüfung hierzu erfolgt sei.
Hierzu ergeht nach Rücksprache mit dem Planungsbüro folgende Erläuterung:
Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung
von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Die im MI-Gebiet vorgesehenen Ausschlüsse gem. § 1 (5) und § 1 (6) BauNVO
sind nicht so umfassend, dass der Gebietscharakter eines MI-Gebietes nach § 6
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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BauNVO nicht mehr gewährleistet ist. Mit den verbleibenden zulässigen
Nutzungen wie Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige
Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen bleibt die Zweckbestimmung
eine Mischgebietes erhalten.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen
und die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) In Ergänzung der Anlage 1 zur Vorlage 748 / X.L., die im Rahmen der
Stellungnahme der Eigentümer Gemarkung Marmagen, Flur 10, Nr. 375
vorgetragenen Bedenken zurückzuweisen. Auf die im Folgenden dargestellte
Begründung wird verwiesen.
c) Zu den Planentwürfen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie zur Neuaufstellung. des
Bebauungsplanes F 7, Marmagen „Die Acht Morgen“ (Anlage 4)mit
Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit
Begründung und Umweltbericht, wird der Satzungsbeschluss gem. § 10
Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
d) Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
hier: Umstellung auf LED-Technik
- Vorlage 738 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister nochmals auf die Vorteile einer
Umrüstung auf die LED-Technik hin. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Mayer bezüglich
der eigentlichen Durchführung der Umrüstungsmaßnahme über welche Firma teilt der
Bürgermeister mit, dass zunächst der Förderantrag zu stellen sei und nach Bewilligung
dann die Maßnahme ausgeschrieben werden könne.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Beschluss:
Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen
innerhalb des Gemeindegebietes auf LED einen Förderantrag bis zum 30.09.2017 bei
der zuständigen Fachbehörde einzureichen und nach Vorlage des Förderbescheides die
notwendigen Arbeiten beschränkt auszuschreiben.
Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Mittel für die Umstellung der
Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED im Haushaltsplan 2018 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Technische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen
hier: Löschfahrzeug Marmagen
- Vorlage 761 /X.L. -
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass ihm für die Entscheidung in
dieser Angelegenheit einige Detailangaben fehlen würden. Aus der Vorlage gehe nicht
hervor, um welchen Fahrzeugtyp es sich handele. Auch KM-Leistung und
Kostenschätzung würden fehlen. Aus seiner Erfahrung heraus könne er sagen, dass
Rostschäden nur sehr schwer zu beseitigen seien. Gegebenenfalls sei es günstiger,
das Fahrzeug zu veräußern und stattdessen eine Neuanschaffung anzustreben. Er
plädiere daher dafür, weitere Informationen bereitzustellen und erst in der nächsten
Ratssitzung zu entscheiden.
Der Bürgermeister widerspricht dieser Ansicht. Führungsstab und Löschgruppenführer
verfügten über absolute Fachkenntnis und zudem liege ein unverbindliches Angebot
einer Fachfirma vor. Sollte der Rat heute beschließen, werde eine entsprechende
beschränkte Ausschreibung erfolgen. Außerdem sei es löblich, wenn die Feuerwehr
kein neues Fahrzeug fordere und stattdessen eine Instandsetzung befürworte. Ein
neues Fahrzeug schlage mit ca. 350.000 Euro zu Buche. Bei einer Reparatur werde
das Fahrzeug sicherlich nochmals 5 bis 7 Jahre länger genutzt werden können. Vor
allem bei der aufgrund der Fachkenntnisse der Feuerwehrkameraden gewährleisteten
hervorragenden Pflege und Wartung der Fahrzeuge durch die Feuerwehr.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Beseitigung von Korrosionsschäden am
Löschgruppenfahrzeug der Löschgruppe Marmagen im Rahmen der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu beauftragen.
Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja, bei einer Enthaltung
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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Punkt 5:
Mitteilungen und Informationen
Eröffnung Aldi in Zingsheim
Fraktionsvorsitzender Mayer weist auf den kürzlich erschienenen Zeitungsbericht hin
und erkundigt sich, ob die dort beschriebenen Bedenken und Ängste einiger
Gewerbetreibender im Lebensmittelsektor vorher der Verwaltung bekannt gewesen
seien.
Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass in dem Zeitungsartikel nur auf
diejenigen eingegangen worden sei, die Bedenken geäußert hätten. Die zahlreichen
Bürger, die sich über die Eröffnung gefreut hätten, seien nicht befragt worden. Mit
zwei der im Artikel Genannten habe er im Vorfeld ein Gespräch geführt. Es sei aber
nun einmal so, dass der Markt sich kontinuierlich entwickele. Dass es allerdings Sorge
bei denjenigen gebe, die im gleichen Bereich tätig seien, sei nachvollziehbar.
Allerdings sei auch festzustellen, dass viele dort einkauften, die nicht aus dem
direkten Umfeld kämen, was auch Vorteile für die anderen Anbieter in der Gemeinde
mit sich bringen könne.
Außerdem – so Ratsmitglied Reuter als Vorsitzender des betreffenden
Fachausschusses - sei auch im Rahmen der Ansiedlung am Ratstisch ausgiebig über
die Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens informiert
worden
gez. Pracht
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gez. Züll
____________________
Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.09.2017
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