Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.12.12, 15:07
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien)

öffnen download melden Dateigröße: 133 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 333/2012 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 24.08.2012 gez. Brost 29.10.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 12.09.2012 zur Kenntnis Ausschuss für Soziales und Gesundheit 16.01.2013 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien Finanzielle Auswirkungen: Mittel für die Beauftragung eines Instituts müssten im HP2013 eingestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag ist nach Meinung der Verwaltung aus mehreren Perspektiven zu betrachten: 1. Was ist genau gemeint mit z.B. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder Familien mit behinderten Mitgliedern? 2. Stehen die mit dem Antrag verbundenen aufwendigen Arbeiten in einem angemessenen Verhältnis zu dem Erkenntnisgewinn, der anschließend zu konkretem Handeln führen soll? 3. Sind die entstehenden Kosten in der jetzigen Haushaltssituation angemessen, oder ist die Investition in konkrete Projekte nicht wirkungsvoller? 4. Welche Erkenntnisse, die ein dergestaltiger Familienbericht erbringen soll, liegen nicht bereits vor? Zu 1) Wird die Erstellung eines Familienberichtes beschlossen, muss Klarheit über den genauen Auftrag herrschen. „Teilhabe“ ist ein umfassender Begriff, der z.B. Kultur, Sport und Freizeit innerhalb und außerhalb Erftstadts, aber auch Arbeit umfassen kann. Sind mit behinderten Mitgliedern nur die Kinder oder auch Erwachsene gemeint? Geht der Begriff „Mobilitätsangebot“ sowohl von privaten wie auch öffentlichen Verkehrsmitteln aus? Ist mit Mitgliedschaften in Vereinen die allgemeine Mitgliedschaftsrate gemeint oder jede spezifische? Zu 2) Auf Bundesebene existieren bisher acht Familienberichte. Ziel der Familienberichterstattung ist es, „die längerfristigen Perspektiven für Familien darzustellen und wichtige Konsequenzen gesellschaftlicher Veränderungen für die Familienpolitik aufzuzeigen“ (BMFSFJ 2003). Der letzte von der Bundesregierung beschlossene Familienbericht behandelt schwerpunktmäßig das Thema „Zeit für Familie“. Der Bericht wurde von einer Expertenkommission erarbeitet. Auf Landesebene wird regelmäßig kein Familienbericht erstellt. Auf kommunaler Ebene haben verschiedene große Städte einzelne Familienberichte in der Regel erstellen lassen. ZEFIR – das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung an der UNI Bochum - arbeitet seit geraumer Zeit im Bereich der Familienberichterstattung mit verschiedenen Städten zusammen. Nach ZEFIR ist „Familienberichterstattung Teil der Sozialberichterstattung. Sozialberichterstattung hat in Deutschland eine lange Tradition, ihre hohe Zeit begann jedoch in den 1970er Jahren mit einem aufkommenden Interesse an den Wirkungen der Sozialpolitik, die sich seinerzeit noch optimistisch als aktive Gestaltung der sozialen Verhältnisse verstand. Aber auch heute, unter schwierigeren fiskalischen Bedingungen, die einen Perspektivenwechsel von der Effektivität zur Effizienz sozialpolitischen Handelns mit sich gebracht haben, sind die Funktionen von Sozial- und Familienberichterstattung im wesentlichen immer noch diese drei: Aufklärung der Öffentlichkeit Information von Politik und Verwaltung über Handlungs- und Gestaltungsbedarfe Evaluation sozialpolitischer Intervention Warum örtliche Familienberichterstattung? Für die Zwecke örtlicher Familienpolitik sind die „repräsentativen“ und damit in der Regel hoch aggregierten Daten und Analysen von Familienberichterstattung auf Bundes- oder Landesebene in der Tat wenig hilfreich. Nirgends ist es so wie im Durchschnitt: Es gibt zunehmende kleinräumige Disparitäten von Lebenslagen und Lebensformen der Bevölkerung bei wachsender Segregation. Die Lebenswirklichkeit der Familien unterscheidet sich erheblich, je nachdem, ob wir es mit einer Stadt im Ballungskern oder einer Gemeinde im ländlichen Raum oder am Ballungsrand zu tun haben. In den schrumpfenden Städten sind nur noch eine Minderheit der Haushalte Familienhaushalte mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren. Unter diesen sind große Anteile armer Familien, ausländischer Familien und Familien alleinerziehender Eltern. In den Randlagen der Großstädte und in den Gemeinden im ländlichsuburbanen Umland dagegen leben vorzugsweise die Familien der bürgerlichen deutschen Mittelschicht. Hier leben heute – trotz des Geburtenrückgangs der 1970er Jahre – bei niedrigsten Ausländeranteilen z.T. mehr Kinder (und Familien) als 1970, eine Folge der Familienwanderung aus dem Ballungskern in den ländlichen Raum. Vor allem in den Städten am Rande des Ballungskerns und in den Solitärzentren finden wir beide Familienumwelten innerhalb ein- und derselben Stadt. Die soziale Segregation (räumliche Trennung von Arm und Reich) und die demografische Segregation (räumliche Trennung von Alt und Jung) haben in den letzten beiden Jahrzehnten in den nordrhein-westfälischen Städten zugenommen, die ethnische Segregation (räumliche Trennung von Einheimischen und Zugewanderten) hat nicht so eindeutig zugenommen. Allerdings hat die „Korrelation“, d.h. der statistische Zusammenhang der drei Dimension von Segregation, zugenommen: In den Stadtteilen, in denen heute die meisten Ausländer leben, leben auch die meisten Kinder und die meisten armen Leute. Für wen soll berichtet werden? Adressaten kommunaler Familienberichterstattung sind lokale Politik und Verwaltung, Akteure örtlicher Familienpolitik sowie die Öffentlichkeit. Häufig haben diese Akteure nur unzureichende Informationen über die sozialen Verhältnisse in den Gemeinden und in den Stadtteilen. Die Ursache hierfür ist, dass sich die Kommunen häufig nur auf ihre Rolle als Lieferanten von Daten an die Landesstatistik beschränken, die sie von dort allerdings nur hochgradig aggregiert und in Standardtabellenformaten zurückerhalten. -2- Was soll berichtet werden? Folgende Themen prägen das Bild kommunaler Familienberichterstattung in Deutschland: Bevölkerung / Demografie Sozialhilfebezug / Armut Erwerbssituation / Arbeitslosigkeit Wohnsituation Soziale Infrastruktur / insbesondere Kinderbetreuung Intervention und Beratung Finanzielle / ökonomische Situation der Familien Bildung und Schulwesen Gesundheit Sonstiges (Umweltbelastungen, Verkehrssituation,...) Wie und wie oft soll berichtet werden? Familienberichterstattung sollte langfristig, kleinräumig und integriert angelegt sein: Langfristigkeit: Erst eine regelmäßige Aktualisierung der Daten ermöglicht die Ermittlung von Trends und die Erkennung problematischer Sozialraumstrukturen (Frühwarnfunktion). Kleinräumigkeit: Um sozialräumliche Unterschiede innerhalb der Untersuchungsregionen aufdecken zu können, sollte die unterste Berichtsebene der Stadtteil bzw. der statistische Bezirk sein. Integrierbarkeit: Vergleiche und Rankings sollten möglich sein. Zwar können die Daten aus unterschiedlichen Amtsbereichen (Soziales, Bevölkerung, etc.) nicht personenbezogen integriert werden, möglich aber ist eine „Verknüpfung“ und Integration auf der Ebene des Stadtteiles.“ Im Auftrag der Stadt Wesseling hat ZEFIR über fast 2 Jahre seit Januar 2005 einen Familienbericht erstellt. Der Familienbericht ist inhaltlich an das Projekt „Kommunale Familienberichterstattung in NRW“ angelehnt, um anschlussfähig zu bleiben. Es wurden Daten der Kommunalstatistik (z.B. Einwohner-, Sozialhilfe- und Jugendhilfestatistik) und prozessproduzierte Daten der Verwaltung (z.B. Daten des Schul-, Gesundheits- und Wohnungsamtes) gesammelt und ausgewertet. Diese Daten wurden für 71 Teilbezirke ausgewiesen, die die Stadt Wesseling im Rahmen einer Sozialraumanalyse ermittelt hat. In Ergänzung dazu wurde eine Familienbefragung in 1300 Familienhaushalten Wesselings durchgeführt, um Informationen zu erhalten, die mit Daten der Kommunalstatistik nicht bzw. nur unzureichend abgebildet werden konnten. Anknüpfend an die Ergebnisse des Familienberichtes wurden in enger Kooperation mit Akteuren vor Ort (beispielsweise in Form von Fachgesprächen, Verwaltungsgesprächen, Workshops) Handlungsperspektiven und konkrete Maßnahmeempfehlungen erarbeitet. Um zu verdeutlichen, welche Handlungsperspektiven hier gemeint sind, ist dieser Vorlage der konkrete letzte Teil des Wesselinger Familienberichts beigefügt. Zu 3) Mit einfachen Bordmitteln ist ein Familienbericht in der Verwaltung neben der normalen Arbeit nicht zu erstellen. Es bedarf der Unterstützung eines Fachinstituts oder z.B. der UNI Bochum, wie dies bei anderen Projekten in der Schulentwicklungsplanung und dem Büroraumbewirtschaftungskonzept auch der Fall war bzw. ist. Mittel dafür stehen nicht zur Verfügung, sie müssten in 2013 bereitgestellt werden. Zu 4) Die Jugendhilfeplanung als Pflichtaufgabe des Jugendamtes hat sich seit Beginn mit den unterschiedlichsten Aspekten des familiären Lebens in Erftstadt auseinandergesetzt und konkrete Handlungsperspektiven und Maßnahmeempfehlungen aufgezeigt. Es existieren Planungen über die Bereiche  Bevölkerungsentwicklung  Sozialraumbeschreibung  Sozialraumanalyse  Jugendverbandsarbeit -3-              Kommunale Jugendarbeit Jugendfreizeitstätten Spielplätze Kinder- und Jugendschutz Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe Kindertagesstätten Kindertagespflege Inklusion in Kindertageseinrichtungen Hilfe zur Erziehung Erziehungsberatung Familiengerichtshilfe Jugendgerichtshilfe und und im Februar 2011 noch Familienförderung. Daneben wurden Kinderberichte und ein Erftstädter Armutsbericht erstellt. Es gibt ein Integrationskonzept und ein Seniorenleitbild, das der Seniorenbeirat erarbeitet hat. Sicherlich liegen alle Erkenntnisse nicht vor. Die Verwaltung gibt aber zu bedenken, ob ein umfangreicher Familienbericht über die vorhandenen Erkenntnisse hinaus wesentliche Impulse liefern wird. Jedenfalls sollte erst eine Diskussion über Struktur, Inhalte und Schwerpunkte eines Familienberichts geführt werden. Ggfls. könnten einzelne Aspekte wie die Wohnsituation dann aber auch generationsübergreifend in den Blick genommen werden. Im Übrigen überlege ich derzeit, die Verwaltung so neu zu ordnen, dass unter Vermeidung weiterer Kosten eine verantwortliche Einheit für Demografie und Statistik gebildet wird. (Erner) -4-