Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
17.01.13, 15:06
Aktualisiert
17.01.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 3/2013
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 02.01.2013
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
30.01.2013
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
06.02.2013
beschließend
Betrifft:
17.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Verbesserung der Bedingungen im Bereich der Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Vorlage hat noch keine finanziellen Auswirkungen. Folgebeschlüsse hätten diese.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, im Einvernehmen mit den
Tagespflegepersonen Vorschläge für den nächsten Jugendhilfeausschuss zu entwickeln, die von
einer leistungsgerechten Bezahlung der Tagespflegepersonen ausgehen, um eine private
Zuzahlung der Eltern der Tagespflegekinder (außer für eine entsprechende Verpflegung wie in
den Kindertageseinrichtungen) zu vermeiden.
Begründung:
Ab dem 01.08.2013 haben unter 3-jährige Kinder einen Anspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Tagespflege und Kindertageseinrichtungen haben nach dem nordrheinwestfälischen
Kinderbildungsgesetz einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das pädagogische
Personal in den Kitas und die Tagespflegepersonen haben diesen im regelmäßigen Dialog mit den
Eltern durchzuführen.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind gleichberechtigte Bildungspartner der
Eltern. Die Akzeptanz der Kindertagespflege leidet aber an den unterschiedlichen finanziellen
Zugangsvoraussetzungen.
Während die Eltern für ihre Kinder in der Kita lediglich einen einkommensabhängigen
Elternbeitrag zahlen, kommt bei der Tagespflege in den meisten Fällen noch ein zusätzlicher
Stundenaufschlag von bis zu 2,- Euro hinzu. Bei einer Betreuung von 30 Std. in der Woche
kommen so neben dem Elternbeitrag und dem eventuellen Essensgeld somit noch einmal bis zu
250 € im Monat dazu. Eltern, die heute diese Praxis noch in Kauf nehmen, haben gegenüber der
Verwaltung des Jugendamtes angekündigt, dies mit Blick auf den Rechtsanspruch ab dem
01.08.2013 nicht mehr zu tun.
In der V 410/2012, die im letzten JHA beraten wurde, hat die Verwaltung bereits dargelegt, dass
die Akzeptanz der Tagespflege durch eine höhere Bezahlung der Tagespflegepersonen
verbessert werden muss.
Das dortige Rechenbeispiel hat gezeigt, dass bezogen auf 100 Fälle mit 35 Std. wöchentlicher
Betreuung sich der städtische Aufwand mit einer zusätzlichen Zahlung von 50 Cent pro Stunde um
jeweils ca. 92.000 € erhöht.
Höhere Stundensätze
Ab dem 01. Januar 2013 zahlt die Stadt Erftstadt einen Stundensatz von 4,61 Euro, ab dem
01.08.2013 dann 4,67 Euro.
Die Verwaltung des Jugendamtes betrachtet einen Stundensatz von 6,00 € für die Bezahlung der
Tagespflegepersonen als angemessen. Angesichts der katastrophalen Finanzsituation der Stadt
Erftstadt und des enormen Schuldenstandes ist das aber nicht leistbar. Seit 2010 befindet sich die
Stadt Erftstadt im so genannten „Nothaushaltsrecht“. Durch jede weitere Verschuldung wird die
Stadt immer handlungsunfähiger.
Um die Arbeit der Tagespflegepersonen aber leistungsgerechter zu würdigen und vor allem auch
das Planziel der 160 Tagespflegeplätze zu erreichen, könnte der Stundensatz ab dem 01.08.2013
auf 5,50 Euro erhöht werden. Ein Satz, der auch in Pulheim ab dem 01.08.2013 gezahlt wird.
Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass die Tagespflegeeltern diesen Satz auch
akzeptieren könnten. Bei dieser Höhe muss dann aber sichergestellt sein, dass den Eltern kein
zusätzliches Geld (außer Essensgeld) abverlangt wird.
Vor- und Nachbereitungszeit
Mit dem Stundensatz von 5,50 Euro soll auch gleichzeitig die sogenannte Vor- und
Nachbereitungszeit pauschal abgegolten sein. Bei den pädagogischen Fachkräften in
Kindertageseinrichtungen werden 10 % der Arbeitszeit nach KiBiz als Vor- bzw.
Nachbereitungszeit bemessen. In Erftstadt werden Tagespflegepersonen durch Fachberaterinnen
beraten und unterstützt. Die Tagespflegepersonen besuchen in ihrer Freizeit vom Jugendamt
vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungen, erhalten Supervision, haben sich in der
Qualitätsentwicklung verpflichtet, Bildungsdokumentationen, die in 2012 mit dem Jugendamt
entworfen wurden, regelmäßig zu fertigen.
Das pädagogische Know-how, das sich kontinuierlich in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
weiterentwickelt, führt zwangsläufig zu einem intensiveren Austausch zwischen
Tagespflegeperson und den Eltern der betreuten Kinder. Diese Zeiten werden bisher ohne
Bezahlung geleistet.
Dies stellt sich heute als Ungleichbehandlung beider Förderbereiche dar. Deshalb sollten nach
Meinung der Verwaltung des Jugendamtes die „Rüstzeiten“ (in analoger Anwendung wie bei den
Erzieherinnen) mit 10 % dem Stundensatz zugeschlagen werden.
Randzeitenbetreuung
Bei unüblichen Arbeitszeiten zeigt die Praxis, dass die Randzeitenbetreuung sich äußerst
schwierig gestaltet. Das KiBiz gibt für Kindertageseinrichtungen Buchungszeiten von bis zu 45
Stunden vor. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Rahmen von Schichtdienst in den Kitas wäre
unproblematisch. Die Finanzierung ist aber zur Zeit noch nicht sichergestellt. Sie soll im Rahmen
einer weiteren KiBiz-Novelle geklärt werden.
Für eine Randzeitenbetreuung könnten Tagespflegepersonen eine gute Alternative sein. Sie
werden auch vom Jobcenter für die Wiedereingliederung von arbeitslosen Eltern bei ungünstigen
Arbeitszeiten gewünscht.
In der Praxis haben aber auch Tagespflegepersonen eigene Familien und suchen eine Arbeitszeit,
die Familie und Beruf miteinander vereinbaren lassen.
Somit ist Randzeitenbetreuung für Tagespflegepersonen nicht attraktiv. Die Verwaltung des
Jugendamtes glaubt, die Attraktivität durch die Zahlung des doppelten Stundensatzes in den
-2-
Randzeiten von 6.00 bis 7.30 Uhr morgens und von 16.30 bis 22.00 Uhr abends erhöhen zu
können. Wesseling wird dies ab dem 01.01.2013 umsetzen.
Behinderte Kinder
Für die Förderung behinderter Kinder wird nach dem KiBiz der 3,5 fache Satz gezahlt. Die
Verwaltung des Jugendamtes hält hier eine analoge Anwendung für gerechtfertigt, zumal in den
Kitas keine unter 3-jährigen behinderten Kinder aufgenommen werden. Zurzeit wird ein
behindertes Kind in Tagespflege betreut.
Die Tagespflegepersonen arbeiten partnerschaftlich mit dem Jugendamt zusammen. Sie sollen
Plätze für 1/3 aller unter 3-jährigen Kinder bereithalten. Eine wirkliche Partnerschaft auf
Augenhöhe setzt eine bessere Bezahlung voraus.
Die Verwaltung des Jugendamtes wird mit den Tagespflegepersonen einvernehmliche Gespräche
über eine bessere Bezahlung führen, wenn der JHA diese auch für notwendig und bezahlbar hält.
Nachrichtlich werden hier die Sätze aufgeführt, die die anderen Erftkreiskommunen zahlen, bzw.
planen zu zahlen.
Pulheim: 5,50 € / ab 01.08.2013 sind Zuzahlungen der Eltern bei städt. Förderung
ausgeschlossen
Bergheim: 5,00 €
Bedburg: 6,00 € für 0-2 Jahre / 5,00 € für 2-3 Jahre / 4,00 € für Ü3 ab 01.08.2013
Frechen: 4,00 €
Wesseling: 4,00 € in der Qualifikation / 4,50 € danach / 5,00 € nach 2 Jahren / Randzeiten
doppelt; ab 01.01.2013 keine Zuzahlungen der Eltern mehr bei städt. Förderung
Kerpen:
4,00 €
Brühl:
4,00 € / ab 01.08.2013 sind Zuzahlungen der Eltern bei städt. Förderung
ausgeschlossen
Würde der Stundensatz für die Bezahlung der Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2013 auf 5,50
Euro erhöht werden, entstünden auf der Basis der zurzeit betreuten 79 Tagespflegekinder im U3Bereich mit durchschnittlich 28 Betreuungsstunden pro Woche jährliche Mehraufwendungen in
Höhe von 96.000 €.
Bei analogen Betreuungsstunden und einem Planziel von 161 Tagespflegekindern läge der
jährliche Mehraufwand bei ca. 196.000 €.
I.V.
(Erner)
-3-