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Beschlussvorlage (Verbesserung der Bedingungen im Bereich der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
17.01.13, 15:06
Aktualisiert
17.01.13, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 3/2013 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 02.01.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 30.01.2013 vorberatend Jugendhilfeausschuss 06.02.2013 beschließend Betrifft: 17.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Verbesserung der Bedingungen im Bereich der Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: Diese Vorlage hat noch keine finanziellen Auswirkungen. Folgebeschlüsse hätten diese. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Tagespflegepersonen Vorschläge für den nächsten Jugendhilfeausschuss zu entwickeln, die von einer leistungsgerechten Bezahlung der Tagespflegepersonen ausgehen, um eine private Zuzahlung der Eltern der Tagespflegekinder (außer für eine entsprechende Verpflegung wie in den Kindertageseinrichtungen) zu vermeiden. Begründung: Ab dem 01.08.2013 haben unter 3-jährige Kinder einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Tagespflege und Kindertageseinrichtungen haben nach dem nordrheinwestfälischen Kinderbildungsgesetz einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das pädagogische Personal in den Kitas und die Tagespflegepersonen haben diesen im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind gleichberechtigte Bildungspartner der Eltern. Die Akzeptanz der Kindertagespflege leidet aber an den unterschiedlichen finanziellen Zugangsvoraussetzungen. Während die Eltern für ihre Kinder in der Kita lediglich einen einkommensabhängigen Elternbeitrag zahlen, kommt bei der Tagespflege in den meisten Fällen noch ein zusätzlicher Stundenaufschlag von bis zu 2,- Euro hinzu. Bei einer Betreuung von 30 Std. in der Woche kommen so neben dem Elternbeitrag und dem eventuellen Essensgeld somit noch einmal bis zu 250 € im Monat dazu. Eltern, die heute diese Praxis noch in Kauf nehmen, haben gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes angekündigt, dies mit Blick auf den Rechtsanspruch ab dem 01.08.2013 nicht mehr zu tun. In der V 410/2012, die im letzten JHA beraten wurde, hat die Verwaltung bereits dargelegt, dass die Akzeptanz der Tagespflege durch eine höhere Bezahlung der Tagespflegepersonen verbessert werden muss. Das dortige Rechenbeispiel hat gezeigt, dass bezogen auf 100 Fälle mit 35 Std. wöchentlicher Betreuung sich der städtische Aufwand mit einer zusätzlichen Zahlung von 50 Cent pro Stunde um jeweils ca. 92.000 € erhöht. Höhere Stundensätze Ab dem 01. Januar 2013 zahlt die Stadt Erftstadt einen Stundensatz von 4,61 Euro, ab dem 01.08.2013 dann 4,67 Euro. Die Verwaltung des Jugendamtes betrachtet einen Stundensatz von 6,00 € für die Bezahlung der Tagespflegepersonen als angemessen. Angesichts der katastrophalen Finanzsituation der Stadt Erftstadt und des enormen Schuldenstandes ist das aber nicht leistbar. Seit 2010 befindet sich die Stadt Erftstadt im so genannten „Nothaushaltsrecht“. Durch jede weitere Verschuldung wird die Stadt immer handlungsunfähiger. Um die Arbeit der Tagespflegepersonen aber leistungsgerechter zu würdigen und vor allem auch das Planziel der 160 Tagespflegeplätze zu erreichen, könnte der Stundensatz ab dem 01.08.2013 auf 5,50 Euro erhöht werden. Ein Satz, der auch in Pulheim ab dem 01.08.2013 gezahlt wird. Die Verwaltung des Jugendamtes geht davon aus, dass die Tagespflegeeltern diesen Satz auch akzeptieren könnten. Bei dieser Höhe muss dann aber sichergestellt sein, dass den Eltern kein zusätzliches Geld (außer Essensgeld) abverlangt wird. Vor- und Nachbereitungszeit Mit dem Stundensatz von 5,50 Euro soll auch gleichzeitig die sogenannte Vor- und Nachbereitungszeit pauschal abgegolten sein. Bei den pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen werden 10 % der Arbeitszeit nach KiBiz als Vor- bzw. Nachbereitungszeit bemessen. In Erftstadt werden Tagespflegepersonen durch Fachberaterinnen beraten und unterstützt. Die Tagespflegepersonen besuchen in ihrer Freizeit vom Jugendamt vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungen, erhalten Supervision, haben sich in der Qualitätsentwicklung verpflichtet, Bildungsdokumentationen, die in 2012 mit dem Jugendamt entworfen wurden, regelmäßig zu fertigen. Das pädagogische Know-how, das sich kontinuierlich in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiterentwickelt, führt zwangsläufig zu einem intensiveren Austausch zwischen Tagespflegeperson und den Eltern der betreuten Kinder. Diese Zeiten werden bisher ohne Bezahlung geleistet. Dies stellt sich heute als Ungleichbehandlung beider Förderbereiche dar. Deshalb sollten nach Meinung der Verwaltung des Jugendamtes die „Rüstzeiten“ (in analoger Anwendung wie bei den Erzieherinnen) mit 10 % dem Stundensatz zugeschlagen werden. Randzeitenbetreuung Bei unüblichen Arbeitszeiten zeigt die Praxis, dass die Randzeitenbetreuung sich äußerst schwierig gestaltet. Das KiBiz gibt für Kindertageseinrichtungen Buchungszeiten von bis zu 45 Stunden vor. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Rahmen von Schichtdienst in den Kitas wäre unproblematisch. Die Finanzierung ist aber zur Zeit noch nicht sichergestellt. Sie soll im Rahmen einer weiteren KiBiz-Novelle geklärt werden. Für eine Randzeitenbetreuung könnten Tagespflegepersonen eine gute Alternative sein. Sie werden auch vom Jobcenter für die Wiedereingliederung von arbeitslosen Eltern bei ungünstigen Arbeitszeiten gewünscht. In der Praxis haben aber auch Tagespflegepersonen eigene Familien und suchen eine Arbeitszeit, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren lassen. Somit ist Randzeitenbetreuung für Tagespflegepersonen nicht attraktiv. Die Verwaltung des Jugendamtes glaubt, die Attraktivität durch die Zahlung des doppelten Stundensatzes in den -2- Randzeiten von 6.00 bis 7.30 Uhr morgens und von 16.30 bis 22.00 Uhr abends erhöhen zu können. Wesseling wird dies ab dem 01.01.2013 umsetzen. Behinderte Kinder Für die Förderung behinderter Kinder wird nach dem KiBiz der 3,5 fache Satz gezahlt. Die Verwaltung des Jugendamtes hält hier eine analoge Anwendung für gerechtfertigt, zumal in den Kitas keine unter 3-jährigen behinderten Kinder aufgenommen werden. Zurzeit wird ein behindertes Kind in Tagespflege betreut. Die Tagespflegepersonen arbeiten partnerschaftlich mit dem Jugendamt zusammen. Sie sollen Plätze für 1/3 aller unter 3-jährigen Kinder bereithalten. Eine wirkliche Partnerschaft auf Augenhöhe setzt eine bessere Bezahlung voraus. Die Verwaltung des Jugendamtes wird mit den Tagespflegepersonen einvernehmliche Gespräche über eine bessere Bezahlung führen, wenn der JHA diese auch für notwendig und bezahlbar hält. Nachrichtlich werden hier die Sätze aufgeführt, die die anderen Erftkreiskommunen zahlen, bzw. planen zu zahlen.        Pulheim: 5,50 € / ab 01.08.2013 sind Zuzahlungen der Eltern bei städt. Förderung ausgeschlossen Bergheim: 5,00 € Bedburg: 6,00 € für 0-2 Jahre / 5,00 € für 2-3 Jahre / 4,00 € für Ü3 ab 01.08.2013 Frechen: 4,00 € Wesseling: 4,00 € in der Qualifikation / 4,50 € danach / 5,00 € nach 2 Jahren / Randzeiten doppelt; ab 01.01.2013 keine Zuzahlungen der Eltern mehr bei städt. Förderung Kerpen: 4,00 € Brühl: 4,00 € / ab 01.08.2013 sind Zuzahlungen der Eltern bei städt. Förderung ausgeschlossen Würde der Stundensatz für die Bezahlung der Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2013 auf 5,50 Euro erhöht werden, entstünden auf der Basis der zurzeit betreuten 79 Tagespflegekinder im U3Bereich mit durchschnittlich 28 Betreuungsstunden pro Woche jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 96.000 €. Bei analogen Betreuungsstunden und einem Planziel von 161 Tagespflegekindern läge der jährliche Mehraufwand bei ca. 196.000 €. I.V. (Erner) -3-