Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
22.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
9:
Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen,
Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 721 /X.L. -
Es besteht Einvernehmen, die beiden Punkte 9 und 10 der Tagesordnung gemeinsam
zu beraten.
Der Bürgermeister legt dar, dass Asylbewerber Anspruch auf einen festen Regelbedarf
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 354 € haben. Für die zur
Verfügung gestellte Unterkunft und Nebenkosten gelte es nun Gebühren zu ermitteln,
die die Gemeinde Nettersheim zum Zwecke der anteiligen Abgeltung von
Sachleistungen erheben könne, die sie im Rahmen ihrer Unterbringungsverpflichtung
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. – im Falle von Obdachlosigkeit nach dem
Ordnungsbehördengesetz - erbringe. Hier bedürfe es allerdings der Genehmigung
durch Jobcenter und Kreis. In der Vorlage sei beschrieben, dass Gebührengrundlage
eine Wohnfläche von 12 m² pro Person sei.
Im Ausschuss wird dargelegt, dass die vorgelegte, umfangreiche Gebührenkalkulation
Anlass für weitere Erläuterungen und Diskussionen gewesen sei und deshalb nach wie
vor weiterer Beratungsbedarf bestehe. Auch stehe die Genehmigung der Gebührensätze durch den Kreis ja noch aus.
Es wird auf dieser Grundlage entschieden, dass die Beschlussfassung zu den Punkten
9 und 10 erst in der kommenden Ratssitzung getroffen werden soll.