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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
22.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 9: Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 721 /X.L. - Es besteht Einvernehmen, die beiden Punkte 9 und 10 der Tagesordnung gemeinsam zu beraten. Der Bürgermeister legt dar, dass Asylbewerber Anspruch auf einen festen Regelbedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 354 € haben. Für die zur Verfügung gestellte Unterkunft und Nebenkosten gelte es nun Gebühren zu ermitteln, die die Gemeinde Nettersheim zum Zwecke der anteiligen Abgeltung von Sachleistungen erheben könne, die sie im Rahmen ihrer Unterbringungsverpflichtung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. – im Falle von Obdachlosigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz - erbringe. Hier bedürfe es allerdings der Genehmigung durch Jobcenter und Kreis. In der Vorlage sei beschrieben, dass Gebührengrundlage eine Wohnfläche von 12 m² pro Person sei. Im Ausschuss wird dargelegt, dass die vorgelegte, umfangreiche Gebührenkalkulation Anlass für weitere Erläuterungen und Diskussionen gewesen sei und deshalb nach wie vor weiterer Beratungsbedarf bestehe. Auch stehe die Genehmigung der Gebührensätze durch den Kreis ja noch aus. Es wird auf dieser Grundlage entschieden, dass die Beschlussfassung zu den Punkten 9 und 10 erst in der kommenden Ratssitzung getroffen werden soll.