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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
502 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
29.09.16, 13:01
Aktualisiert
29.09.16, 13:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.09.2016 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 17:50 Uhr Am Dienstag, 27.09.2016, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Piehler, Alfred Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Mießeler, Uschi Pritzl, Nicole Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer Presse 4 – zeitweise 1 - zeitweise Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Franz-Peter Mahlberg und Dirk Pospig. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor: 1. Erweiterungen (Nachtrag 1 und 2 ) A) Öffentlicher Teil Punkt 3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. und Z.1 - Punkt 4: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339 - Vorlage 516 /X.L, Z.1 und Z.2 - Punkt29: Feuerwehrausstattung hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch - Vorlage 533 /X.L. Punkt30: Beschaffung einer Wärmebildkamera für die Gemeindefeuerwehr - Vorlage 534 /X.L. - 2. Absetzung B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 3: Vertragsangelegenheit; Bauliche Entwicklung nördlich der Weidenstraße in Zingsheim - Vorlage 507 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 2 UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger bittet darum, den Beschluss unter TOP 4 aufzuteilen. In der Vorlage 516 Z.2 sei nun erstmalig im Beschluss die Erweiterung der Überbaubaren Fläche von 15 auf 17 Meter bei den Grundstücken östlich der Straße „Zur Klosterquelle“ enthalten. Die UNA plädiere dafür, nur über den ursprünglichen Punkt der Befreiungen zu beschließen und die Änderung des Bebauungsplanes separat zu beraten u. ggf. zu verschieben. Hierzu verweist der Bürgermeister auf seine diesbezügliche Erklärung im Hauptausschuss. Er betont nochmals, dass eine Änderung des Bebauungsplanes nicht in einem Nachtrag auf die Tagesordnung genommen werden kann, sondern ein solches Änderungsverfahren von Anfang an öffentlich bekannt gemacht werden müsse. Daher werde dieser Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Bauausschusssitzung aufgenommen. Der Bürgermeister lässt über die vorgeschlagene Tagesordnung abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei 4 Enthaltungen Damit wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 Go NRW - Vorlage 528 /X.L. - 7 Punkt 2: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.1 - 7 Punkt 3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. und Z.1 - 8 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite Seite 3 Punkt 4: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339 - Vorlage 516 /X.L., Z.1 und Z.2 - 8 Punkt 5: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen; Sachstandsbericht - Vorlage 307 /X.L. Z.3 - 9 Punkt 6: Änderung des Bebauungsplanes G14 hier: Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen - Vorlage 519 /X.L. - 9 Punkt 7: Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen - Vorlage 518 /X.L. - 10 Punkt 8: Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf - Vorlage 349 /X.L. Z.1 - 10 Punkt 9: Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim hier: Erschließung - Vorlage 529 /X.L. - 11 Punkt10: Heizungsanlage Kindergarten Tondorf - Vorlage 521 /X.L. - 11 Punkt11: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentren Buir, Engelgau, Pesch u. Tondorf - Vorlage 520 /X.L. - 11 Punkt12: Ergebnisse der Verkehrsschau - Vorlage 515 /X.L. - 12 Punkt13: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Pilotprojekt zur Einrichtung einer Anruf-Sammeltaxi (AST)-/TaxiBusPlus-Bedienung - Vorlage 517 /X.L. - 13 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 4 Punkt14: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 495 /X.L. - 13 Punkt15: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Anträge Programmjahr 2017 - Vorlage 506 /X.L. - 13 Punkt16: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Turnhalle Marmagen - Vorlage 513 /X.L. - 14 Punkt17: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandbericht - Vorlage 503 /X.L. - 14 Punkt18: Schülerverkehr - Vorlage 514 /X.L. - 14 Punkt19: Anmeldeverfahren Kindergartenjahr 2017/2018 - Vorlage 504 /X.L. - 15 Punkt20: Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Kreis Euskirchen - Vorlage 527 /X.L. - 15 Punkt21: Familienzentrum Nettersheim - Vorlage 510 /X.L. - 15 Punkt22: Offene Jugendarbeit - Vorlage 511 /X.L. - 15 Punkt23: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 485 /X.L. - 16 Punkt24: Sportzentrum Nettersheim - Vorlage 512 /X.L. - 16 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 5 Punkt25: Öffentliche Sicherheit - Vorlage 501 /X.L. - 16 Punkt26: Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen - Vorlage 505 /X.L. - 17 Punkt27: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Bauantrag – 1. Teilabschnitt - Vorlage 509 /X.L. - 17 Punkt28: Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 502 /X.L. - 18 Punkt29: Feuerwehrausstattung hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch - Vorlage 533 /X.L. - 19 Punkt30: Beschaffung einer Wärmebildkamera für die Gemeindefeuerwehr - Vorlage 534 /X.L. - 19 Punkt31: Mitteilungen und Informationen 19 B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 1: Niederschlagung von Forderungen - Vorlage 500 /X.L. - 20 Punkt 2: Grundstücksangelegenheiten 21 2.1 Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303 - Vorlage 522 /X.L. - 21 2.2 Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257 - Vorlage 523 /X.L. - 21 Punkt 3: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 21 Seite 6 A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 Go NRW - Vorlage 528 /X.L. - Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -55.741,05 EUR wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen Punkt 2: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister informiert, dass zwischenzeitlich der Geschäftsführer Herr Markus Böhm seine Teilnahme an der nächsten Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses am 22.11.2016 zugesagt habe. Ursprünglich habe man dies für die Hauptausschusssitzung vorsehen wollen. Vor dem Hintergrund der dann anstehenden Haushaltsberatungen sei eine vorherige Betrachtung dieses Themas im Bauausschuss aber sicherlich sinnvoll. Beschluss: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, mit dem Ziele, in der diesjährigen letzten Ratssitzung im Dezember eine endgültige Entscheidung über den Gesellschaftsbeitritt der Gemeinde Nettersheim zu treffen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 7 Punkt 3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, vor Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, für die Errichtung eines Geräteschuppens sowie einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 die Nachbarschaft zu beteiligen. Die Entscheidung ist bis zur Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 22.11.2016 zu vertagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406) - Vorlage 516 /X.L., Z.1 und Z.2 - Der Bürgermeister bezieht sich auf die Beratung im Hauptausschuss, in der man vereinbart habe, nochmals mit den Bauherren zu sprechen, mit dem Ziel, das geplante Gebäude weiter nach vorne zu rücken, so dass lediglich eine Überschreitung der hinteren Baugrenze von 2 Metern verbleibe. Sollten die Bauherren zustimmen, sei gegebenenfalls in einer nächsten Sitzungsphase eine solche Änderung auch für die übrigen Grundstücke im Rahmen eines Änderungsverfahren des Bebauungsplanes vorzusehen, da künftige Bauwillige auf der anderen Seite ebenfalls Interesse an einer Verschiebung der Baugrenze von 15 auf 17 Meter signalisiert hätten. Am heutigen Tage sei nun mitgeteilt worden, dass auch die Nachbarn der in der Vorlage dargelegten Lösung zustimmen. Fraktionsvorsitzender Hilger weist nochmals darauf hin, dass die im Beschlussvorschlag im letzten Absatz enthaltene Erweiterung der Baugrenze im Fachausschuss beraten werden müsse. Man freue sich über die erzielte Einigung mit dem Nachbarn, habe allerdings erfahren, dass eine grundsätzliche Verschiebung der Bebauungsgrenze nicht deren Zustimmung finde. Die UNA-Fraktion könne daher dem ersten Teil des Beschlussvorschlages bzgl. der Befreiungen zustimmen, dem zweiten Teil ohne Beteiligung des Fachausschusses und vorherige Beratung allerdings nicht. Der Bürgermeister liest den Beschlussvorschlag vor und betont nochmals, dass das Änderungsverfahren auf die Tagesordnung des nächsten Bauausschusses aufgenommen werde. Hier werde dann letztlich darüber entschieden, ob eine diesbezügliche Änderung erfolge oder nicht. Diesen letzten Teil des Beschlussvorschlages könne man also auch in Klammern setzen oder weglassen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 8 Es besteht Einvernehmen, den letzten Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ für a) die Überschreitung der hinteren Baugrenze um 2,0 m, sowie der vorderen Baugrenze um 1,0 m b) der Traufhöhe von 3,50 m auf 3,80 m und c) die Zulassung einer Dachgaube auf der südlichen Dachfläche bei der Errichtung des Wohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen; Sachstandsbericht - Vorlage 307 /X.L. Z.3 - Beschluss: Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Änderung des Bebauungsplanes G14 hier: Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen - Vorlage 519 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ zwischenzeitlich Gespräche mit dem Notar und auch dem Bauträger geführt worden seien. Themen seien insbesondere die Finanzierung, die Erschließung zum Gewässer (Urft) hin sowie die städtebauliche Gestaltung gewesen. Bezüglich der Grundstückszuschnitte würden aktuell mehrere Varianten untersucht. In der nächsten Sitzung des Rates werde man daher über unterschiedliche Gestaltungsvorschläge beraten. Dem Bauträger habe man vermittelt, dass die Erschließungsmaßnahmen zwingend vorzusehen seien und die Kosten hierfür zu 100 % durch den Bauträger zu leisten seien. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass wenn die Gemeinde die Erschließungsmaßnahme durchführe und der Bauträger als Eigentümer erst bei einer Bebauung zahlen müsse, eigentlich die Satzung geändert werden müsse, da diese Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 9 eine Stundung nicht vorsehe. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass durch die notarielle Beurkundung von Sicherheiten sowie auch letztendlich durch eine Vorauszahlung bzw. Übertragung von Grundstücken eine Lösung gefunden worden sei. Derzeit sei festzustellen, dass es sehr viele Bauwillige gebe und der Bedarf an Grundstücken nicht gedeckt werden könne. Hier müsse schnell eine Lösung erarbeitet werden, auch für die anderen heute genannten Orte Marmagen und Zingsheim. Das gleiche Dilemma sei aber auch in weiteren Dörfern wie z.B. Frohngau u. Tondorf festzustellen. Auch hier gebe es Bauwillige die dringend ein Grundstück suchen, aber die dortigen Eigentümer würden sich nicht von den Grundstücken trennen. Beschluss: Der Rat beschließt,  die vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauträger abzusichern,  in Abstimmung mit dem Bauträger mit der notwendigen Erschließungsplanung ein Fachbüro zu beauftragen mit dem Ziele, dass möglichst im Jahre 2017 mit der Erschließung und somit Baureifmachung von Grundstücken begonnen werden kann,  mit dem Kreis Euskirchen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziele, dass die zukünftige Grundstückszufahrt gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig Richtung Ortslage umverlegt und der OD-Stein hinter die neue Zufahrt des Erschließungsgebietes Richtung Landstraße versetzt wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen - Vorlage 518 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung, ausgehend von der Jahnstraße die Erschließung des Teilbereichs F 5 – Jahnstraße – in nördlicher Richtung durchzuführen und hierfür notwendige Haushaltsmittel im Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf - Vorlage 349 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 10 Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zur Erschließung des Baugebietes Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: T 4, einstimmig ja Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim hier: Erschließung - Vorlage 529 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines Discounters im Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung des Grundstückes seitens der Gemeinde zu sichern und notwendige Mittel im Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Mit der ver- und entsorgungsmäßigen Erschließung der zukünftigen Discountergrundstücke sind Kanalund Wasseranschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom zukünftigen Grundstückseigentümer zu erheben. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Heizungsanlage Kindergarten Tondorf - Vorlage 521 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Heizungsanlage im Kindergarten Tondorf zu erneuern und die bestehende Ölheizung gegen eine Gastherme (Brennwertgerät bis 35 kW) auszutauschen. Die hierfür notwendigen Aufträge Vergabeverfahren zu vergeben. sind im Rahmen der vorgeschriebenen Die benötigten finanziellen Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentren Buir, Engelgau, Pesch u. Tondorf - Vorlage 520 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir, Engelgau, Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 11 Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau - Vorlage 515 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Beschluss bzgl. der Baumersatzbepflanzung an der K36 ergänzt worden sei. Weiterhin bezieht er sich auf die Beratung im Fachausschuss zum Thema Motorradlärm. Gerade bei der derzeitigen Wetterlage führe die ständige Lärmbelastung zu Unmut bei der Bevölkerung. Hier müsse dringend eine Lösung her, da der übermäßige Lärm unerträglich für die Anwohner von Straßen sei, die von manchen Motorradfahrern als Rennstrecken gesehen werden. Er betont ausdrücklich, dass hier nicht diejenigen gemeint sind, die einfach nur durchfahren, sondern es gebe auch gewisse Motorradfahrer die eine Strecke mehrfach hin und her fahren. Dieses Problem gebe es nicht nur hier in der Region sondern im ganzen Land. Gegebenenfalls sei eine gemeinsame Resolution eine Möglichkeit, um durch eine solche vereinte Aktion eine Gesetzesentscheidung gegen diesen Lärm und zum Wohl der Bevölkerung herbeizuführen. Ratsmitglied Zingsheim bezieht sich nochmals auf die Alleebäume an der K36 und weist darauf hin, dass durch das Umlegungsverfahren an der K36 diverse Randstreifen zu Verfügung stehen, die eine Baumpflanzung mit ausreichender Entfernung zur Straße ermöglichen. Der Bürgermeister teilt mit, dass er den Kreis bereits entsprechend informiert und u.a. auch diesen Aspekt angesprochen habe. Man habe ihm zugesagt, dies nochmals zu überprüfen. Fraktionsvorsitzender Hilger teilt mit, dass er sich wie im Hauptausschuss bei Punkt 7 der Vorlage enthalten werde. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 18.08.2016 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen ge. § 45 StVO umzusetzen u. bzgl. der Ersatzbepflanzung an der K36 weitergehende Gespräche zu führen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Ausschussmitglied Hilger der Vorlage enthalten) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 hat sich zu Punkt 7 Seite 12 Punkt 13: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Pilotprojekt zur Einrichtung einer Anruf-Sammeltaxi (AST)/TaxiBusPlus-Bedienung - Vorlage 517 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen: a) Das Ergebnis des Pilotprojektes „Integration TaxiBus-/AST-Verkehre“ wird zur Kenntnis genommen. b) Nach Beendigung der Untersuchung zur Einrichtung einer Ringlinie Blankenheim – Nettersheim ist eine Entscheidung zur Übernahme des Angebotes zur Integration TaxiBus-/AST-Verkehre herbeizuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 495 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 2.236,23 € für die Fassadeninstandsetzung am ortsbildprägenden Objekt Bergstraße 2 in Nettersheim bei Gesamtkosten in Höhe von 4.472,46 € zu gewähren. Des Weiteren wird beschlossen, dem Antragsteller vorzeitigen Maßnahmebeginn zuzusichern. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Anträge Programmjahr 2017 - Vorlage 506 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 13 Punkt 16: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Turnhalle Marmagen - Vorlage 513 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Planungskonzept zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu überregionaler Bedeutung zustimmend zur Kenntnis und Sicherung der Einrichtung am Standort Marmagen in Vereinsgemeinschaft Marmagen umzusetzen. Vorlage beschriebene einem Dorfzentrum mit beschließt dieses zur Kooperation mit der Hierbei hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung der Vereinsgemeinschaft Marmagen zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren bereitzustellen sind. Die weiteren notwendigen Planungsaufträge (ab Leistungsphase 4) sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandbericht - Vorlage 503 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: zum Schulzweckverband einstimmig ja Schülerverkehr - Vorlage 514 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Kreis Euskirchen aufzufordern, ständig in der Untersuchung der Schülerverkehre tätig zu sein, um weitere Optimierungen, die eine Reduzierung der Schülerverkehrskosten und der ÖPNV-Umlage zur Folge haben, herbeizuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 14 Punkt 19: Anmeldeverfahren Kindergartenjahr 2017/2018 - Vorlage 504 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Informationen zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Kreis Euskirchen - Vorlage 527 /X.L. - Zwischenzeitlich wurde durch den Kreis Euskirchen die am 22.09.2016 vom Jugendhilfeausschuss beratene und dem Kreistag zum Beschluss empfohlene Fassung des Kindertagesstättenkonsenses zugleitet. Der § 1 Abs. 1 hat eine neue Formulierung erhalten. Die Neufassung ist als Anlage beigefügt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“ mit dem Kreis Euskirchen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Familienzentrum Nettersheim - Vorlage 510 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Familienzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Offene Jugendarbeit - Vorlage 511 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 15 Punkt 23: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 485 /X.L. - Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf das der Niederschrift des Fachausschusses beigefügte Prüfprotokoll. Hier sei nicht ersichtlich gewesen, welche Firma mit der Prüfung und ggf. Reparatur beauftragt sei. Der Bürgermeister erklärt, dass eine ortsansässige Zimmereifirma (Firma Brück) hiermit beauftragt sei. Diese sei entsprechend für die Spielplatzüberprüfung ausgebildet und führe auch notwendige Reparaturen durch. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja Sportzentrum Nettersheim - Vorlage 512 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums Nettersheim in Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sowie unter Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 einen Einzelantrag zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit - Vorlage 501 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den weiteren Aktivitäten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 16 Punkt 26: Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen - Vorlage 505 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die vom Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung (INWISO) erstellte Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Bauantrag – 1. Teilabschnitt - Vorlage 509 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es bei diesem Punkt einerseits um das Kloster Nettersheim und den zu stellenden Bauantrag gehe und anderseits heute wie gewünscht die Mitarbeiterin Frau Nicole Pritzl sich und ihre Arbeit vorstellen werde. Frau Pritzl stellt sich den Ratsmitgliedern vor und informiert über ihren bisherigen beruflichen Werdegang. Ihre Arbeit bei der Gemeinde Nettersheim habe sie mit einer Kompetenzerhebung aller 158 Flüchtlinge begonnen. Fast alle habe sie bzgl. Schulbildung, beruflichen Kenntnissen u. Fähigkeiten befragen können. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse seien außerordentlich wichtig für den Einsatz bei gemeinnütziger Arbeit, aber auch nach einer möglichen Anerkennung für zukünftige Praktika, Ausbildung oder Festanstellung. Diese geführten Gespräche seien sehr positiv aufgenommen worden, betont Frau Pritzl. Die Flüchtlinge hätten Interesse an der deutschen Kultur, oft gebe es aber Berührungsängste auf beiden Seiten, die zu Problemen führen. Viele Sachen, die hier selbstverständlich sind, seien den Flüchtlingen nicht bekannt. Hier sei noch viel an Aufklärungsarbeit zu leisten und auch teilweise eine enge Begleitung notwendig. Die Kommunikation sei auch oft schwierig und die Flüchtlinge oft überfordert. Der Wille Deutsch zu lernen sei allerdings vorhanden. Aktuell gebe es vier Deutschkurse. Auch gebe es hier in der Gemeinde den ersten Vater-Kind-Treff im Kreis Euskirchen. Eigentlich sei es unüblich, dass Väter die Kinderbetreuung übernehmen. Man habe aber eine elegante Lösung gefunden, dass die Väter auf die Kinder aufpassen, sowie zweimal wöchentlich eine Tagesmutter, um so den Müttern eine Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen. Es gebe unter den Flüchtlingen viele Traumatisierungen führt Frau Pritzl weiter aus. Eine Kommunikation sei häufig schwierig und das Verarbeiten der Erlebnisse wie beobachtete Enthauptungen etc. sei nur schwer möglich. Hier sei eine sehr enge Begleitung nötig. Daher begrüße sie auch sehr die Möglichkeit der vorübergehenden therapeutischen Aufenthalte im Kloster. Bei manchen Flüchtlingen sei die restliche Familie noch im Herkunftsland. Der Mann habe eigentlich schnell hier arbeiten wollen um dann später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen. Dies gestalte sich bei Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 17 der aktuellen Gesetzeslage schwierig. Tagtäglich sei man mit vielen Fragen u. Problemen konfrontiert, die es zu lösen gelte. Integration betreffe aber nicht nur Flüchtlinge. Das Kloster biete auch Raum für z.B. Konzepte für Menschen mit Behinderung, für Sport u. Bildung, für ältere Menschen oder auch Alleinerziehende. Die Konzerte in der Kapelle seien sehr gut angenommen worden. Das Gebäude sei für eine multifunktionale Nutzung besonders geeignet. Abschließend führt Frau Pritzl aus, dass wenn die Grundbedürfnisse der Flüchtlinge gedeckt seien - nach einer Anerkennung sei dies z.B. eine eigene Wohnung - dann das Thema Bildung in den Vordergrund trete. Es gebe viele junge Leute die zukünftig auch gerne ein Studium aufnehmen würden. Auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Mayer bzgl. der Anzahl der Dolmetscher erklärt Frau Pritzl, dass die Flüchtlinge untereinander gut vernetzt seien und sich gegenseitig unterstützen. Es gebe z.B. Flüchtlinge, die sehr gut englisch sprechen und als Dolmetscher englisch-arabisch helfen, aber auch welche, die deutsch-arabisch übersetzen können. Bei Behördengängen würden diese dann mitkommen und dolmetschen. Erreichbar sei sie im Rathaus unter der Durchwahlnummer 38 teilt Frau Pritzl abschließend auf Bitte von Ratsmitglied Müllenborn mit. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht und das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept für das Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf der Grundlage dieses Planungskonzeptes einen Teilbauantrag zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja, bei 1 Enthaltung Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 502 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation zustimmend zur Kenntnis. Besonders begrüßt er die aktive „Verzahnung“ von gemeindlichen und sonstigen behördlichen Aktivitäten, ehrenamtlichen Bemühungen und Eigeninitiative der Flüchtlinge. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 18 Punkt 29: Feuerwehrausstattung hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch - Vorlage 533 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für die Löschgruppe Pesch eine Tragkraftspritze vom Typ Rosenbauer FOX III als Ersatz für die beschädigte Tragkraftspritze zu beschaffen. Die benötigte Tragkraftspritze wird beschränkt öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag zur Lieferung an die billigst anbietende Fachfirma vergeben. Die benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Beschaffung einer Wärmebildkamera für die Gemeindefeuerwehr - Vorlage 534 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die Gemeindefeuerwehr eine neue Wärmebildkamera vom Typ FLIR K55 zu beschaffen. Der Auftrag zur Lieferung wird nach vorheriger Preisanfrage an die billigst anbietende Fachfirma vergeben. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016 mit 7.000 € veranschlagt. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf die kürzlich geführten Beratungen zum Thema „Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters“. Es habe Irritationen gegeben, ob eine Änderung der Hauptsatzung nötig ist oder nicht. Auch die Kommunalaufsicht habe auf Auslegungsvarianten hingewiesen und der Kommentar zur Gemeindeordnung enthalte auch keine klare Aussage. Man habe nun einen weiteren Vertreter für den Fall der Verhinderung des Allgemeinen Vertreters bestimmt, führt Herr Mayer weiter aus und erkundigt sich, wie nun die weitere Vorgehensweise geplant sei, um eine Rechtssicherheit zu erreichen. Der Bürgermeister ergänzt, dass auch seitens des Städte- und Gemeindebundes keine eindeutige Empfehlung gemacht worden sei. Er habe schon zuletzt darauf hingewiesen, dass man eine Satzungsänderung vornehmen könne, wenn das seitens des Rates so gewünscht werde. Er schlage daher nun vor, für die nächste Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates den Punkt „Änderung der Hauptsatzung“ vorzusehen. Fraktionsvorsitzender Hilger ausschlaggebend sei. Nach merkt an, dass hier nicht nur der Wunsch langer Zeit habe man zwischenzeitlich endlich Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 19 Akteneinsicht nehmen können und festgestellt, dass auch die Kommunalaufsicht dies so sehe. Daher bestehe seiner Meinung nach keine Alternative zu einer Satzungsänderung. Der Bürgermeister entgegnet, dass man hier wohl eine unterschiedliche Rechtsauffassung habe. Um aber zusätzlich Klarheit zu schaffen schlage er nun wie eben gesagt vor, die Hauptsatzung in der nächsten Sitzungsphase zu ändern. Hierzu besteht Einvernehmen. Fraktionsvorsitzender Mayer weist auf einen kaputten Kanaldeckel in der Roderather Straße in Engelgau hin, der beim Überfahren von Fahrzeugen erheblichen Lärm verursache. Der Bürgermeister sagt eine diesbezügliche Prüfung und Weiterleitung an die verantwortliche Stelle zu. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführer Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Seite 20