Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
502 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
29.09.16, 13:01
Aktualisiert
29.09.16, 13:01
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.09.2016
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
17:50 Uhr
Am Dienstag, 27.09.2016, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 12.
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Mießeler, Uschi
Pritzl, Nicole
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
Presse
4 – zeitweise
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Franz-Peter Mahlberg und Dirk Pospig.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor:
1. Erweiterungen
(Nachtrag 1 und 2 )
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 3:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück
Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
- Vorlage 497 /X.L. und Z.1 -
Punkt 4:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339
- Vorlage 516 /X.L, Z.1 und Z.2 -
Punkt29: Feuerwehrausstattung
hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die
Löschgruppe Pesch
- Vorlage 533 /X.L. Punkt30: Beschaffung einer Wärmebildkamera für die
Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 534 /X.L. -
2. Absetzung
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3:
Vertragsangelegenheit;
Bauliche Entwicklung nördlich der Weidenstraße in Zingsheim
- Vorlage 507 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
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UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger bittet darum, den Beschluss unter TOP 4 aufzuteilen.
In der Vorlage 516 Z.2 sei nun erstmalig im Beschluss die Erweiterung der
Überbaubaren Fläche von 15 auf 17 Meter bei den Grundstücken östlich der Straße
„Zur Klosterquelle“ enthalten. Die UNA plädiere dafür, nur über den ursprünglichen
Punkt der Befreiungen zu beschließen und die Änderung des Bebauungsplanes separat
zu beraten u. ggf. zu verschieben.
Hierzu verweist der Bürgermeister auf seine diesbezügliche Erklärung im
Hauptausschuss. Er betont nochmals, dass eine Änderung des Bebauungsplanes nicht
in einem Nachtrag auf die Tagesordnung genommen werden kann, sondern ein
solches Änderungsverfahren von Anfang an öffentlich bekannt gemacht werden
müsse. Daher werde dieser Punkt auf die Tagesordnung der nächsten
Bauausschusssitzung aufgenommen.
Der Bürgermeister lässt über die vorgeschlagene Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja, bei 4 Enthaltungen
Damit wird
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der
durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. §
96 Absatz 1 Go NRW
- Vorlage 528 /X.L. -
7
Punkt 2:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.1 -
7
Punkt 3:
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung
einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
- Vorlage 497 /X.L. und Z.1 -
8
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
Seite
Seite 3
Punkt 4:
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur
Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim,
Flur15 Nr. 338 und 339
- Vorlage 516 /X.L., Z.1 und Z.2 -
8
Punkt 5:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen; Sachstandsbericht
- Vorlage 307 /X.L. Z.3 -
9
Punkt 6:
Änderung des Bebauungsplanes G14
hier: Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen
- Vorlage 519 /X.L. -
9
Punkt 7:
Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in
Marmagen
- Vorlage 518 /X.L. -
10
Punkt 8:
Erschließung des Baugebietes T4
Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf
- Vorlage 349 /X.L. Z.1 -
10
Punkt 9:
Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße
Zingsheim
hier: Erschließung
- Vorlage 529 /X.L. -
11
Punkt10:
Heizungsanlage Kindergarten Tondorf
- Vorlage 521 /X.L. -
11
Punkt11:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentren Buir, Engelgau, Pesch u. Tondorf
- Vorlage 520 /X.L. -
11
Punkt12:
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 515 /X.L. -
12
Punkt13:
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV);
Pilotprojekt zur Einrichtung einer Anruf-Sammeltaxi
(AST)-/TaxiBusPlus-Bedienung
- Vorlage 517 /X.L. -
13
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Punkt14:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und
Hofprogramm
- Vorlage 495 /X.L. -
13
Punkt15:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept
Blankenheim-Nettersheim
hier: Anträge Programmjahr 2017
- Vorlage 506 /X.L. -
13
Punkt16:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept
Blankenheim-Nettersheim
hier: Turnhalle Marmagen
- Vorlage 513 /X.L. -
14
Punkt17:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandbericht
- Vorlage 503 /X.L. -
14
Punkt18:
Schülerverkehr
- Vorlage 514 /X.L. -
14
Punkt19:
Anmeldeverfahren Kindergartenjahr 2017/2018
- Vorlage 504 /X.L. -
15
Punkt20:
Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“
zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Kreis
Euskirchen
- Vorlage 527 /X.L. -
15
Punkt21:
Familienzentrum Nettersheim
- Vorlage 510 /X.L. -
15
Punkt22:
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 511 /X.L. -
15
Punkt23:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
Nettersheim
- Vorlage 485 /X.L. -
16
Punkt24:
Sportzentrum Nettersheim
- Vorlage 512 /X.L. -
16
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Punkt25:
Öffentliche Sicherheit
- Vorlage 501 /X.L. -
16
Punkt26:
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen
- Vorlage 505 /X.L. -
17
Punkt27:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für
Integration und Begegnung
hier: Bauantrag – 1. Teilabschnitt
- Vorlage 509 /X.L. -
17
Punkt28:
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 502 /X.L. -
18
Punkt29:
Feuerwehrausstattung
hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für
die Löschgruppe Pesch
- Vorlage 533 /X.L. -
19
Punkt30:
Beschaffung einer Wärmebildkamera für die
Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 534 /X.L. -
19
Punkt31:
Mitteilungen und Informationen
19
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1:
Niederschlagung von Forderungen
- Vorlage 500 /X.L. -
20
Punkt 2:
Grundstücksangelegenheiten
21
2.1
Veräußerung einer Teilfläche des
Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10
Nr. 303
- Vorlage 522 /X.L. -
21
2.2
Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257
- Vorlage 523 /X.L. -
21
Punkt 3:
Mitteilungen und Informationen
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21
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A)
Öffentliche Sitzung
Punkt
1:
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 in der durch den
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung
des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 Go NRW
- Vorlage 528 /X.L. -
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2015 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von
-55.741,05
EUR wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung
des Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
Punkt
2:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister informiert, dass zwischenzeitlich der Geschäftsführer Herr Markus
Böhm seine Teilnahme an der nächsten Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses am 22.11.2016 zugesagt habe. Ursprünglich habe man dies
für die Hauptausschusssitzung vorsehen wollen. Vor dem Hintergrund der dann
anstehenden Haushaltsberatungen sei eine vorherige Betrachtung dieses Themas im
Bauausschuss aber sicherlich sinnvoll.
Beschluss:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere
Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, mit dem Ziele, in der diesjährigen
letzten Ratssitzung im Dezember eine endgültige Entscheidung über den
Gesellschaftsbeitritt der Gemeinde Nettersheim zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
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Punkt
3:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 2 Nr. 118
- Vorlage 497 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, vor Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, für die Errichtung eines
Geräteschuppens sowie einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück
Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 die Nachbarschaft zu beteiligen. Die
Entscheidung ist bis zur Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses am 22.11.2016 zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339
(neu: 406)
- Vorlage 516 /X.L., Z.1 und Z.2 -
Der Bürgermeister bezieht sich auf die Beratung im Hauptausschuss, in der man
vereinbart habe, nochmals mit den Bauherren zu sprechen, mit dem Ziel, das
geplante Gebäude weiter nach vorne zu rücken, so dass lediglich eine Überschreitung
der hinteren Baugrenze von 2 Metern verbleibe. Sollten die Bauherren zustimmen, sei
gegebenenfalls in einer nächsten Sitzungsphase eine solche Änderung auch für die
übrigen Grundstücke im Rahmen eines Änderungsverfahren des Bebauungsplanes
vorzusehen, da künftige Bauwillige auf der anderen Seite ebenfalls Interesse an einer
Verschiebung der Baugrenze von 15 auf 17 Meter signalisiert hätten.
Am heutigen Tage sei nun mitgeteilt worden, dass auch die Nachbarn der in der
Vorlage dargelegten Lösung zustimmen.
Fraktionsvorsitzender
Hilger
weist
nochmals
darauf
hin,
dass
die
im
Beschlussvorschlag im letzten Absatz enthaltene Erweiterung der Baugrenze im
Fachausschuss beraten werden müsse. Man freue sich über die erzielte Einigung mit
dem Nachbarn, habe allerdings erfahren, dass eine grundsätzliche Verschiebung der
Bebauungsgrenze nicht deren Zustimmung finde. Die UNA-Fraktion könne daher dem
ersten Teil des Beschlussvorschlages bzgl. der Befreiungen zustimmen, dem zweiten
Teil ohne Beteiligung des Fachausschusses und vorherige Beratung allerdings nicht.
Der Bürgermeister liest den Beschlussvorschlag vor und betont nochmals, dass das
Änderungsverfahren auf die Tagesordnung des nächsten Bauausschusses
aufgenommen werde. Hier werde dann letztlich darüber entschieden, ob eine
diesbezügliche
Änderung
erfolge
oder
nicht.
Diesen
letzten
Teil
des
Beschlussvorschlages könne man also auch in Klammern setzen oder weglassen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
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Es besteht Einvernehmen, den letzten Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ für
a) die Überschreitung der hinteren Baugrenze um 2,0 m, sowie der vorderen
Baugrenze um 1,0 m
b) der Traufhöhe von 3,50 m auf 3,80 m und
c) die Zulassung einer Dachgaube auf der südlichen Dachfläche
bei der Errichtung des Wohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen;
Sachstandsbericht
- Vorlage 307 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Änderung des Bebauungsplanes G14
hier: Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen
- Vorlage 519 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass bezüglich der Erschließung des Baugebietes
„Brotkiste“ zwischenzeitlich Gespräche mit dem Notar und auch dem Bauträger
geführt worden seien. Themen seien insbesondere die Finanzierung, die Erschließung
zum Gewässer (Urft) hin sowie die städtebauliche Gestaltung gewesen. Bezüglich der
Grundstückszuschnitte würden aktuell mehrere Varianten untersucht. In der nächsten
Sitzung des Rates werde man daher über unterschiedliche Gestaltungsvorschläge
beraten. Dem Bauträger habe man vermittelt, dass die Erschließungsmaßnahmen
zwingend vorzusehen seien und die Kosten hierfür zu 100 % durch den Bauträger zu
leisten seien.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass wenn die Gemeinde die
Erschließungsmaßnahme durchführe und der Bauträger als Eigentümer erst bei einer
Bebauung zahlen müsse, eigentlich die Satzung geändert werden müsse, da diese
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
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eine Stundung nicht vorsehe.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass durch die notarielle Beurkundung von
Sicherheiten sowie auch letztendlich durch eine Vorauszahlung bzw. Übertragung von
Grundstücken eine Lösung gefunden worden sei.
Derzeit sei festzustellen, dass es sehr viele Bauwillige gebe und der Bedarf an
Grundstücken nicht gedeckt werden könne. Hier müsse schnell eine Lösung erarbeitet
werden, auch für die anderen heute genannten Orte Marmagen und Zingsheim. Das
gleiche Dilemma sei aber auch in weiteren Dörfern wie z.B. Frohngau u. Tondorf
festzustellen. Auch hier gebe es Bauwillige die dringend ein Grundstück suchen, aber
die dortigen Eigentümer würden sich nicht von den Grundstücken trennen.
Beschluss:
Der Rat beschließt,
die vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes
„Brotkiste“ über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauträger
abzusichern,
in Abstimmung mit dem Bauträger mit der notwendigen Erschließungsplanung
ein Fachbüro zu beauftragen mit dem Ziele, dass möglichst im Jahre 2017 mit
der Erschließung und somit Baureifmachung von Grundstücken begonnen
werden kann,
mit dem Kreis Euskirchen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziele, dass die
zukünftige Grundstückszufahrt gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig
Richtung Ortslage umverlegt und der OD-Stein hinter die neue Zufahrt des
Erschließungsgebietes Richtung Landstraße versetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen
- Vorlage 518 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung, ausgehend von der
Jahnstraße die Erschließung des Teilbereichs F 5 – Jahnstraße – in nördlicher Richtung
durchzuführen und hierfür notwendige Haushaltsmittel im Haushaltsplan bzw.
Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Erschließung des Baugebietes T4
Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf
- Vorlage 349 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
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Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Erschließung des Baugebietes
Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
T
4,
einstimmig ja
Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim
hier: Erschließung
- Vorlage 529 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines Discounters im
Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung
des Grundstückes seitens der Gemeinde zu sichern und notwendige Mittel im
Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Mit der ver- und entsorgungsmäßigen
Erschließung
der
zukünftigen
Discountergrundstücke
sind
Kanalund
Wasseranschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom zukünftigen
Grundstückseigentümer zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Heizungsanlage Kindergarten Tondorf
- Vorlage 521 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Heizungsanlage im Kindergarten Tondorf zu erneuern
und die bestehende Ölheizung gegen eine Gastherme (Brennwertgerät bis 35 kW)
auszutauschen.
Die hierfür notwendigen Aufträge
Vergabeverfahren zu vergeben.
sind
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
Die benötigten finanziellen Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentren Buir, Engelgau, Pesch u. Tondorf
- Vorlage 520 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir, Engelgau,
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
Seite 11
Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln
aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu
unterstützen.
Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren.
Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im
Haushalt 2017 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 515 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Beschluss bzgl. der Baumersatzbepflanzung an der K36 ergänzt worden sei.
Weiterhin bezieht er sich auf die Beratung im Fachausschuss zum Thema
Motorradlärm. Gerade bei der derzeitigen Wetterlage führe die ständige
Lärmbelastung zu Unmut bei der Bevölkerung. Hier müsse dringend eine Lösung her,
da der übermäßige Lärm unerträglich für die Anwohner von Straßen sei, die von
manchen Motorradfahrern als Rennstrecken gesehen werden. Er betont ausdrücklich,
dass hier nicht diejenigen gemeint sind, die einfach nur durchfahren, sondern es gebe
auch gewisse Motorradfahrer die eine Strecke mehrfach hin und her fahren. Dieses
Problem gebe es nicht nur hier in der Region sondern im ganzen Land. Gegebenenfalls
sei eine gemeinsame Resolution eine Möglichkeit, um durch eine solche vereinte
Aktion eine Gesetzesentscheidung gegen diesen Lärm und zum Wohl der Bevölkerung
herbeizuführen.
Ratsmitglied Zingsheim bezieht sich nochmals auf die Alleebäume an der K36 und
weist darauf hin, dass durch das Umlegungsverfahren an der K36 diverse Randstreifen
zu Verfügung stehen, die eine Baumpflanzung mit ausreichender Entfernung zur
Straße ermöglichen. Der Bürgermeister teilt mit, dass er den Kreis bereits
entsprechend informiert und u.a. auch diesen Aspekt angesprochen habe. Man habe
ihm zugesagt, dies nochmals zu überprüfen.
Fraktionsvorsitzender Hilger teilt mit, dass er sich wie im Hauptausschuss bei Punkt 7
der Vorlage enthalten werde.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 18.08.2016 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen ge.
§ 45 StVO umzusetzen u. bzgl. der Ersatzbepflanzung an der K36 weitergehende
Gespräche zu führen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Ausschussmitglied
Hilger
der Vorlage enthalten)
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
hat
sich
zu
Punkt
7
Seite 12
Punkt 13:
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV);
Pilotprojekt zur Einrichtung einer Anruf-Sammeltaxi (AST)/TaxiBusPlus-Bedienung
- Vorlage 517 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Das Ergebnis des Pilotprojektes „Integration TaxiBus-/AST-Verkehre“ wird zur
Kenntnis genommen.
b) Nach Beendigung der Untersuchung zur Einrichtung einer Ringlinie Blankenheim –
Nettersheim ist eine Entscheidung zur Übernahme des Angebotes zur Integration
TaxiBus-/AST-Verkehre herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 495 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von 2.236,23 € für die Fassadeninstandsetzung am
ortsbildprägenden Objekt Bergstraße 2 in Nettersheim bei Gesamtkosten in Höhe von
4.472,46 € zu gewähren.
Des Weiteren wird beschlossen, dem Antragsteller vorzeitigen Maßnahmebeginn
zuzusichern.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Anträge Programmjahr 2017
- Vorlage 506 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen.
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
Seite 13
Punkt 16:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Turnhalle Marmagen
- Vorlage 513 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur
Planungskonzept zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu
überregionaler Bedeutung zustimmend zur Kenntnis und
Sicherung der Einrichtung am Standort Marmagen in
Vereinsgemeinschaft Marmagen umzusetzen.
Vorlage beschriebene
einem Dorfzentrum mit
beschließt dieses zur
Kooperation mit der
Hierbei hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung der
Vereinsgemeinschaft Marmagen zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde
Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren bereitzustellen sind.
Die weiteren notwendigen Planungsaufträge (ab Leistungsphase 4) sind auf der
Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandbericht
- Vorlage 503 /X.L. -
Beschluss:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Schülerverkehr
- Vorlage 514 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, den Kreis Euskirchen aufzufordern, ständig in der
Untersuchung der Schülerverkehre tätig zu sein, um weitere Optimierungen, die eine
Reduzierung der Schülerverkehrskosten und der ÖPNV-Umlage zur Folge haben,
herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
Seite 14
Punkt 19:
Anmeldeverfahren Kindergartenjahr 2017/2018
- Vorlage 504 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Informationen zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen der
Gemeinde Nettersheim und dem Kreis Euskirchen
- Vorlage 527 /X.L. -
Zwischenzeitlich wurde durch den Kreis Euskirchen die am 22.09.2016 vom Jugendhilfeausschuss beratene
und dem Kreistag zum Beschluss empfohlene Fassung des Kindertagesstättenkonsenses zugleitet. Der § 1
Abs. 1 hat eine neue Formulierung erhalten. Die Neufassung ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“ mit dem
Kreis Euskirchen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Familienzentrum Nettersheim
- Vorlage 510 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Familienzentrum Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 511 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur offenen Jugendarbeit in der Gemeinde
Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
Seite 15
Punkt 23:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 485 /X.L. -
Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf das der Niederschrift des
Fachausschusses beigefügte Prüfprotokoll. Hier sei nicht ersichtlich gewesen, welche
Firma mit der Prüfung und ggf. Reparatur beauftragt sei.
Der Bürgermeister erklärt, dass eine ortsansässige Zimmereifirma (Firma Brück)
hiermit beauftragt sei. Diese sei entsprechend für die Spielplatzüberprüfung
ausgebildet und führe auch notwendige Reparaturen durch.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Spiel- und
Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Sportzentrum Nettersheim
- Vorlage 512 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums Nettersheim in
Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sowie unter
Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und
auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017
einen Einzelantrag zu stellen.
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit
- Vorlage 501 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den weiteren Aktivitäten zur Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 26:
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen
- Vorlage 505 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die vom Institut für empirische Wirtschafts- und
Sozialforschung (INWISO) erstellte Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und
Begegnung
hier: Bauantrag – 1. Teilabschnitt
- Vorlage 509 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es bei diesem Punkt einerseits um das
Kloster Nettersheim und den zu stellenden Bauantrag gehe und anderseits heute wie
gewünscht die Mitarbeiterin Frau Nicole Pritzl sich und ihre Arbeit vorstellen werde.
Frau Pritzl stellt sich den Ratsmitgliedern vor und informiert über ihren bisherigen
beruflichen Werdegang. Ihre Arbeit bei der Gemeinde Nettersheim habe sie mit einer
Kompetenzerhebung aller 158 Flüchtlinge begonnen. Fast alle habe sie bzgl.
Schulbildung, beruflichen Kenntnissen u. Fähigkeiten befragen können. Die hierdurch
gewonnenen Erkenntnisse seien außerordentlich wichtig für den Einsatz bei
gemeinnütziger Arbeit, aber auch nach einer möglichen Anerkennung für zukünftige
Praktika, Ausbildung oder Festanstellung. Diese geführten Gespräche seien sehr
positiv aufgenommen worden, betont Frau Pritzl. Die Flüchtlinge hätten Interesse an
der deutschen Kultur, oft gebe es aber Berührungsängste auf beiden Seiten, die zu
Problemen führen. Viele Sachen, die hier selbstverständlich sind, seien den
Flüchtlingen nicht bekannt. Hier sei noch viel an Aufklärungsarbeit zu leisten und auch
teilweise eine enge Begleitung notwendig. Die Kommunikation sei auch oft schwierig
und die Flüchtlinge oft überfordert. Der Wille Deutsch zu lernen sei allerdings
vorhanden. Aktuell gebe es vier Deutschkurse. Auch gebe es hier in der Gemeinde den
ersten Vater-Kind-Treff im Kreis Euskirchen. Eigentlich sei es unüblich, dass Väter die
Kinderbetreuung übernehmen. Man habe aber eine elegante Lösung gefunden, dass
die Väter auf die Kinder aufpassen, sowie zweimal wöchentlich eine Tagesmutter, um
so den Müttern eine Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen.
Es gebe unter den Flüchtlingen viele Traumatisierungen führt Frau Pritzl weiter aus.
Eine Kommunikation sei häufig schwierig und das Verarbeiten der Erlebnisse wie
beobachtete Enthauptungen etc. sei nur schwer möglich. Hier sei eine sehr enge
Begleitung nötig. Daher begrüße sie auch sehr die Möglichkeit der vorübergehenden
therapeutischen Aufenthalte im Kloster. Bei manchen Flüchtlingen sei die restliche
Familie noch im Herkunftsland. Der Mann habe eigentlich schnell hier arbeiten wollen
um dann später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen. Dies gestalte sich bei
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 27.09.2016
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der aktuellen Gesetzeslage schwierig.
Tagtäglich sei man mit vielen Fragen u. Problemen konfrontiert, die es zu lösen gelte.
Integration betreffe aber nicht nur Flüchtlinge. Das Kloster biete auch Raum für z.B.
Konzepte für Menschen mit Behinderung, für Sport u. Bildung, für ältere Menschen
oder auch Alleinerziehende. Die Konzerte in der Kapelle seien sehr gut angenommen
worden. Das Gebäude sei für eine multifunktionale Nutzung besonders geeignet.
Abschließend führt Frau Pritzl aus, dass wenn die Grundbedürfnisse der Flüchtlinge
gedeckt seien - nach einer Anerkennung sei dies z.B. eine eigene Wohnung - dann das
Thema Bildung in den Vordergrund trete. Es gebe viele junge Leute die zukünftig auch
gerne ein Studium aufnehmen würden.
Auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Mayer bzgl. der Anzahl der Dolmetscher
erklärt Frau Pritzl, dass die Flüchtlinge untereinander gut vernetzt seien und sich
gegenseitig unterstützen. Es gebe z.B. Flüchtlinge, die sehr gut englisch sprechen und
als Dolmetscher englisch-arabisch helfen, aber auch welche, die deutsch-arabisch
übersetzen können. Bei Behördengängen würden diese dann mitkommen und
dolmetschen.
Erreichbar sei sie im Rathaus unter der Durchwahlnummer 38 teilt Frau Pritzl
abschließend auf Bitte von Ratsmitglied Müllenborn mit.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht und das in der Begründung zur
Vorlage
beschriebene
Planungskonzept
für
das
Kloster
Nettersheim
–
Quartierszentrum für Integration und Begegnung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt auf der Grundlage dieses Planungskonzeptes einen Teilbauantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja, bei 1 Enthaltung
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 502 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation zustimmend zur
Kenntnis.
Besonders begrüßt er die aktive „Verzahnung“ von gemeindlichen und sonstigen
behördlichen Aktivitäten, ehrenamtlichen Bemühungen und Eigeninitiative der
Flüchtlinge.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 29:
Feuerwehrausstattung
hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die
Löschgruppe Pesch
- Vorlage 533 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Löschgruppe Pesch eine Tragkraftspritze vom Typ
Rosenbauer FOX III als Ersatz für die beschädigte Tragkraftspritze zu beschaffen. Die
benötigte Tragkraftspritze wird beschränkt öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag
zur Lieferung an die billigst anbietende Fachfirma vergeben.
Die benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Beschaffung einer Wärmebildkamera für die Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 534 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Gemeindefeuerwehr eine neue Wärmebildkamera
vom Typ FLIR K55 zu beschaffen.
Der Auftrag zur Lieferung wird nach vorheriger Preisanfrage an die billigst anbietende
Fachfirma vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016 mit 7.000 € veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf die kürzlich geführten Beratungen zum
Thema „Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters“. Es habe Irritationen gegeben, ob
eine Änderung der Hauptsatzung nötig ist oder nicht. Auch die Kommunalaufsicht
habe auf Auslegungsvarianten hingewiesen und der Kommentar zur Gemeindeordnung
enthalte auch keine klare Aussage. Man habe nun einen weiteren Vertreter für den Fall
der Verhinderung des Allgemeinen Vertreters bestimmt, führt Herr Mayer weiter aus
und erkundigt sich, wie nun die weitere Vorgehensweise geplant sei, um eine
Rechtssicherheit zu erreichen.
Der Bürgermeister ergänzt, dass auch seitens des Städte- und Gemeindebundes keine
eindeutige Empfehlung gemacht worden sei. Er habe schon zuletzt darauf
hingewiesen, dass man eine Satzungsänderung vornehmen könne, wenn das seitens
des Rates so gewünscht werde. Er schlage daher nun vor, für die nächste
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates den Punkt
„Änderung der Hauptsatzung“ vorzusehen.
Fraktionsvorsitzender Hilger
ausschlaggebend sei. Nach
merkt an, dass hier nicht nur der Wunsch
langer Zeit habe man zwischenzeitlich endlich
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Akteneinsicht nehmen können und festgestellt, dass auch die Kommunalaufsicht dies
so sehe. Daher bestehe seiner Meinung nach keine Alternative zu einer
Satzungsänderung.
Der Bürgermeister entgegnet, dass man hier wohl eine unterschiedliche
Rechtsauffassung habe. Um aber zusätzlich Klarheit zu schaffen schlage er nun wie
eben gesagt vor, die Hauptsatzung in der nächsten Sitzungsphase zu ändern.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Fraktionsvorsitzender Mayer weist auf einen kaputten Kanaldeckel in der Roderather
Straße in Engelgau hin, der beim Überfahren von Fahrzeugen erheblichen Lärm
verursache. Der Bürgermeister sagt eine diesbezügliche Prüfung und Weiterleitung an
die verantwortliche Stelle zu.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführer
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