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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
133 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
29.09.16, 13:01
Aktualisiert
29.09.16, 13:01
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406))

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Beschluss aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.09.2016 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 4: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339 - Vorlage 516 /X.L., Z.1 und Z.2 - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ für a) die Überschreitung der hinteren Baugrenze um 2,0 m, sowie der vorderen Baugrenze um 1,0 m b) der Traufhöhe von 3,50 m auf 3,80 m und c) die Zulassung einer Dachgaube auf der südlichen Dachfläche bei der Errichtung des Wohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja