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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
29.09.16, 13:01
Aktualisiert
29.09.16, 13:01
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118)

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Beschluss aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.09.2016 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, vor Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, für die Errichtung eines Geräteschuppens sowie einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 die Nachbarschaft zu beteiligen. Die Entscheidung ist bis zur Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 22.11.2016 zu vertagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja