Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 16:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die ausführliche Beratung zum Thema im letzten
Bauausschuss hin. Der angekündigte Behördentermin finde noch in dieser Woche am
21.09.2017 statt. Sollten bereits vor der Ratssitzung neue Erkenntnisse vorliegen,
werde hierzu über eine entsprechende Zusatzvorlage informiert werden. Ansonsten
werde die Entscheidung in der Angelegenheit nochmals an den Entwicklungs-,
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzungsperiode verwiesen
werden.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass
hinsichtlich des Wasseranschlusses eine 1‘‘-Leitung von der Martinusstraße in
Nettersheim ausgehend, seitens des Eigentümers beantragt sei. Technisch sei dies
wohl machbar, ob dies allerdings in Anbetracht der Leitungslänge und des täglichen
Verbrauchs den hygienischen Vorschriften standhalte, bleibe abzuwarten.
Ausschussmitglied Poth erkundigt sich nach den vorgesehenen Kanaldimensionen.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass ein 125er Durchmesser voraussichtlich
reichen werde, da es sich um einen reinen Schmutzwasserkanal handele.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig erläutert der Bürgermeister, dass die
Löschwasserversorgung sich derzeit ohne vorhandene Wasserversorgung nach den
Vorgaben des Brandschutzbedarfsplans richte. Hier seien Tanklöschfahrzeuge und
landwirtschaftliche Wasserfässer vorgesehen.
Beschlussempfehlung:
1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der
Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu
beteiligen.
Die
hierbei
entstehenden
Kosten
gehen
zu
Lasten
des
Anschlussnehmers.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.09.2017
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