Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

öffnen download melden Dateigröße: 128 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 16: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die ausführliche Beratung zum Thema im letzten Bauausschuss hin. Der angekündigte Behördentermin finde noch in dieser Woche am 21.09.2017 statt. Sollten bereits vor der Ratssitzung neue Erkenntnisse vorliegen, werde hierzu über eine entsprechende Zusatzvorlage informiert werden. Ansonsten werde die Entscheidung in der Angelegenheit nochmals an den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzungsperiode verwiesen werden. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass hinsichtlich des Wasseranschlusses eine 1‘‘-Leitung von der Martinusstraße in Nettersheim ausgehend, seitens des Eigentümers beantragt sei. Technisch sei dies wohl machbar, ob dies allerdings in Anbetracht der Leitungslänge und des täglichen Verbrauchs den hygienischen Vorschriften standhalte, bleibe abzuwarten. Ausschussmitglied Poth erkundigt sich nach den vorgesehenen Kanaldimensionen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass ein 125er Durchmesser voraussichtlich reichen werde, da es sich um einen reinen Schmutzwasserkanal handele. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig erläutert der Bürgermeister, dass die Löschwasserversorgung sich derzeit ohne vorhandene Wasserversorgung nach den Vorgaben des Brandschutzbedarfsplans richte. Hier seien Tanklöschfahrzeuge und landwirtschaftliche Wasserfässer vorgesehen. Beschlussempfehlung: 1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu beteiligen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.09.2017 Seite 2