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Beschlusstext (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 15: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB - Vorlage 749 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. Nach Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja