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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
21.09.17, 11:50
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW)

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 767 /X.L. - Beschlussempfehlung: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 332.936,28 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja 2. Der Rat beschließt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)