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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 37/2013 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 18.01.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 14.02.2013 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Nelkenkirsche (Prunus serrulata `Kanzan`, StU 1,66 m), einer Zierkirsche (Prunus ssp., StU 1,07 m u. 1,00 m), eines Feldahorns (Acer campestre, StU ca. 2,80 m) sowie einer weiteren Zierkirsche auf dem Liblarer Friedhof (Prunus ssp., StU ca. 1,20 m) wird laut § 6 Abs. 1 (c) und (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Kirschbaum in der Kurt-Schumacher-Str./ E.-Lechenich In der Kurt-Schumacher-Str. sind zahlreiche Stichstraßen vorhanden, in denen vielfach städtische Bäume stehen. Vor den Häusern mit den Hausnummern 96 bis 99 sind es drei sog. Nelkenkirschen (Prunus serrulata `Kanzan`), die im Jahresverlauf (aufgrund ihrer Blüte und auch ihrer Herbstfärbung) ein sehr dekoratives Element bilden. Die drei geschützten Bäume sind im Rahmen der üblichen Kontrolle überprüft worden, mit dem Ergebnis, dass an dem mittleren Baum ein umfangreicher Pilzbefall vorliegt. Neben dem „Sparrigen Schüppling“ (Pholiota squarrosa) sind Pilzfruchtkörper des „Flachen Lackporlings“ (Ganoderma applanatum) im Bereich des Stammfußes und der Wurzelanläufe vorgefunden worden. Beide Pilzarten sind Erreger einer Weißfäule, jedoch mit unterschiedlicher Aggressivität. Während der „Sparrige Schüppling“ i.d.R. einen langsamen Holzabbau verursacht (u.a. aber abhängig von der Baumart), wirken sich Lackporlinge zumeist wesentlich auf die Standsicherheit der Bäume aus. Aus Sicherheitsgründen ist eine Entfernung des Kirschbaumes erforderlich. Kirschbaum auf dem Spielplatz Büchelstraße/ E.-Niederberg Derselbe Pilzbefall wie an der Kirsche in der Kurt-Schumacher-Straße (Lackporling) ist auch an einer Zierkirsche in E.-Niederberg festgestellt worden. Der zweistämmige Baum steht auf dem Spielplatzgelände in der Büchelstraße, in unmittelbarer Nähe zu dem Nachbargrundstück sowie zu dem auf dem Gelände befindlichen Holzunterstand. In Zusammenhang mit dem Schrägstand des Baumes ist von einer eingeschränkten Standsicherheit auszugehen, so dass die Beseitigung des Baumes notwendig ist. Feldahorn in der Bleistraße/ E.-Niederberg In der Bleistraße stehen in einem parallel zur Burg Niederberg verlaufenden Grünstreifen städt. Bäume. Es handelt sich um verschiedene Baumarten, die sich in dem steilen Hangbereich befinden. An einem mehrstämmigen Feldahorn ist bei der durchgeführten Baumkontrolle in einigen Stammpartien ein großflächiges Pilzmycel festgestellt worden. Hierbei handelt es sich um das sog. Hyphengeflecht (vegetatives Stadium von Pilzen im Substrat, im Boden, im Holz usw., aus dem Fruchtkörper hervorgehen können), welches die betreffenden Stammbereiche hell verfärbt wirken lässt. Ausgebildete Pilzfruchtkörper waren zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorhanden. Es lassen sich daher keine Rückschlüsse auf die genaue Pilzart und die jeweilige Wirkungsweise (Aggressivität) bzgl. des Holzabbaues ableiten. Es ist jedoch aufgrund des sehr umfangreichen Befalls davon auszugehen, dass eine entsprechend weit fortgeschrittene Fäule vorliegt und daher Handlungsbedarf besteht. Zierkirsche auf dem Friedhof E.-Liblar Als der neue Friedhofsteil in Liblar angelegt worden ist, sind in vielen Bereichen zwischen den Grabreihen Sträucher oder auch Bäume gepflanzt worden. Diese weisen teilweise einen geringen Abstand (u.a. auch durch das Wachstum der Bäume bedingt) zu den errichteten Grabstellen auf. Hierdurch entstehen häufig Konflikte mit den jeweiligen Nutzungsberechtigten oder Schäden an den angrenzenden Grabstätten. Bei dem zur Fällung vorgesehenen Baum handelt es sich um eine Zierkirsche, die einige Wurzeln in Richtung der davor liegenden Grabstätten ausgebildet hat. Deutlich zu erkennen ist insbesondere eine Starkwurzel, welche zwischen zwei Gräbern hervortritt. Es ist abzusehen, dass aufgrund des geringen Abstandes Schäden an den jeweiligen Grabeinfassungen auftreten werden. Da der Baum auf Dauer nicht an diesem Standort zu erhalten ist und entsprechende Beschädigungen zu erwarten sind, ist die Fällung der Zierkirsche vorgesehen. In Vertretung (Erner) -2-