Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 37/2013
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 18.01.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.02.2013
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen
der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Nelkenkirsche (Prunus serrulata `Kanzan`, StU 1,66 m), einer Zierkirsche
(Prunus ssp., StU 1,07 m u. 1,00 m), eines Feldahorns (Acer campestre, StU ca. 2,80 m) sowie
einer weiteren Zierkirsche auf dem Liblarer Friedhof (Prunus ssp., StU ca. 1,20 m) wird laut § 6
Abs. 1 (c) und (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Kirschbaum in der Kurt-Schumacher-Str./ E.-Lechenich
In der Kurt-Schumacher-Str. sind zahlreiche Stichstraßen vorhanden, in denen vielfach städtische
Bäume stehen. Vor den Häusern mit den Hausnummern 96 bis 99 sind es drei sog.
Nelkenkirschen (Prunus serrulata `Kanzan`), die im Jahresverlauf (aufgrund ihrer Blüte und auch
ihrer Herbstfärbung) ein sehr dekoratives Element bilden.
Die drei geschützten Bäume sind im Rahmen der üblichen Kontrolle überprüft worden, mit dem
Ergebnis, dass an dem mittleren Baum ein umfangreicher Pilzbefall vorliegt. Neben dem
„Sparrigen Schüppling“ (Pholiota squarrosa) sind Pilzfruchtkörper des „Flachen Lackporlings“
(Ganoderma applanatum) im Bereich des Stammfußes und der Wurzelanläufe vorgefunden
worden.
Beide Pilzarten sind Erreger einer Weißfäule, jedoch mit unterschiedlicher Aggressivität. Während
der „Sparrige Schüppling“ i.d.R. einen langsamen Holzabbau verursacht (u.a. aber abhängig von
der Baumart), wirken sich Lackporlinge zumeist wesentlich auf die Standsicherheit der Bäume
aus.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Entfernung des Kirschbaumes erforderlich.
Kirschbaum auf dem Spielplatz Büchelstraße/ E.-Niederberg
Derselbe Pilzbefall wie an der Kirsche in der Kurt-Schumacher-Straße (Lackporling) ist auch an
einer Zierkirsche in E.-Niederberg festgestellt worden. Der zweistämmige Baum steht auf dem
Spielplatzgelände in der Büchelstraße, in unmittelbarer Nähe zu dem Nachbargrundstück sowie zu
dem auf dem Gelände befindlichen Holzunterstand.
In Zusammenhang mit dem Schrägstand des Baumes ist von einer eingeschränkten
Standsicherheit auszugehen, so dass die Beseitigung des Baumes notwendig ist.
Feldahorn in der Bleistraße/ E.-Niederberg
In der Bleistraße stehen in einem parallel zur Burg Niederberg verlaufenden Grünstreifen städt.
Bäume. Es handelt sich um verschiedene Baumarten, die sich in dem steilen Hangbereich
befinden.
An einem mehrstämmigen Feldahorn ist bei der durchgeführten Baumkontrolle in einigen
Stammpartien ein großflächiges Pilzmycel festgestellt worden. Hierbei handelt es sich um das sog.
Hyphengeflecht (vegetatives Stadium von Pilzen im Substrat, im Boden, im Holz usw., aus dem
Fruchtkörper hervorgehen können), welches die betreffenden Stammbereiche hell verfärbt wirken
lässt. Ausgebildete Pilzfruchtkörper waren zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorhanden. Es lassen
sich daher keine Rückschlüsse auf die genaue Pilzart und die jeweilige Wirkungsweise
(Aggressivität) bzgl. des Holzabbaues ableiten. Es ist jedoch aufgrund des sehr umfangreichen
Befalls davon auszugehen, dass eine entsprechend weit fortgeschrittene Fäule vorliegt und daher
Handlungsbedarf besteht.
Zierkirsche auf dem Friedhof E.-Liblar
Als der neue Friedhofsteil in Liblar angelegt worden ist, sind in vielen Bereichen zwischen den
Grabreihen Sträucher oder auch Bäume gepflanzt worden. Diese weisen teilweise einen geringen
Abstand (u.a. auch durch das Wachstum der Bäume bedingt) zu den errichteten Grabstellen auf.
Hierdurch entstehen häufig Konflikte mit den jeweiligen Nutzungsberechtigten oder Schäden an
den angrenzenden Grabstätten.
Bei dem zur Fällung vorgesehenen Baum handelt es sich um eine Zierkirsche, die einige Wurzeln
in Richtung der davor liegenden Grabstätten ausgebildet hat. Deutlich zu erkennen ist
insbesondere eine Starkwurzel, welche zwischen zwei Gräbern hervortritt. Es ist abzusehen, dass
aufgrund des geringen Abstandes Schäden an den jeweiligen Grabeinfassungen auftreten
werden. Da der Baum auf Dauer nicht an diesem Standort zu erhalten ist und entsprechende
Beschädigungen zu erwarten sind, ist die Fällung der Zierkirsche vorgesehen.
In Vertretung
(Erner)
-2-