Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
1,0 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 13:00
Aktualisiert
08.12.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:15 Uhr
Am Dienstag, 05.12.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 14.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner (vertritt Müllenborn, Albert)
Falkenberg, Herbert
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Rosenbaum, Burkhard
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Züll, Andrea als Schriftführerin
Presse
Zuhörer
1 – zeitweise
1 – zeitweise
Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Albert Müllenborn.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1 und 2):
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 5.1: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/
Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und
4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 733 /X.L. Z.3 Punkt 12: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L. Z.2 Punkt
40.3.1:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
hier: Glasfaseranbindung
- Vorlage 863 /X.L. -
Punkt 44: Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim
- Vorlage 858 /X.L. Z.1 Punkt 51: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien
- Vorlage 856 /X.L. Z.1 Punkt 56: Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den
Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2017
- Vorlage 865 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 4:
Personalangelegenheiten
- Vorlage 857 /X.L. -
Punkt 6:
Grundstücksangelegenheiten
hier: Verkauf von Teilflächen im Bereich Rosenthalstraße
und Klosterstraße in Nettersheim
- Vorlage 837 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Seite
11
- Vorlage 786 /X.L. Punkt 2:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018
11
- Vorlage 788 /X.L. Punkt 3:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der
forstlichen Betreuung
11
- Vorlage 831 /X.L. Punkt 4:
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme
Fledermausbiotop im Zuge der Planung des
Weiterbaus der A 1
11
- Vorlage 834 /X.L. Punkt 5:
Bauleitplanung
12
5.1
12
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder
Weg/Im Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung und erneuten
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4
Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem.
§ 10 BauGB
- Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 3
5.2
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über
vorgetragene Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
13
- Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 5.3
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
(BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
19
- Vorlage 862 /X.L. 5.4
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A,
"Altes Pastorat", Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
19
- Vorlage 508 /X.L. Z.1 Punkt 6:
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes
Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142
Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
20
- Vorlage 810 /X.L. Punkt 7:
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der
Bezirksregierung Köln
21
- Vorlage 795 /X.L. Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für
die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
22
8.1
22
Bewilligung Einzelantrag 2017
- Vorlage 846 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 4
8.2
Maßnahmenprogramm 2018
22
- Vorlage 844 /X.L. 8.3
Entwicklung der Spielflächen an der
Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
22
- Vorlage 611 /X.L. Z.1 8.4
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim
einschließlich Schallschutz
23
- Vorlage 641 /X.L. Z.1 8.5
Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz
Marmagen
23
- Vorlage 845 /X.L. 8.6
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen
(Fassadenprogramm)
23
- Vorlage 764 /X.L. Z.1 Punkt 9:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und
Hofprogramm
24
- Vorlage 615 /X.L. Z.2 Punkt10:
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten
für Private und den öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
24
- Vorlage 842 /X.L. Punkt11:
Städtebauliches Konzept Nettersheim
25
11.1
25
Teilbereich Begegnungsstätte
- Vorlage 781 /X.L. -
11.2
Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße
25
- Vorlage 780 /X.L. Punkt12:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
25
- Vorlage 803 /X.L., Z.1 und Z.2 Punkt13:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Brückenbauwerk
26
- Vorlage 832 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 5
Punkt14:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
27
- Vorlage 784 /X.L. Punkt15:
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
27
- Vorlage 796 /X.L. Punkt16:
Beschaffung Abfallbehälter 2018
28
- Vorlage 797 /X.L. Punkt17:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
28
- Vorlage 763 /X.L. Punkt18:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
28
- Vorlage 801 /X.L. Punkt19:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018
29
- Vorlage 827 /X.L. Punkt20:
Öffentlicher Personennahverkehr im
Gemeindegebiet
29
- Vorlage 839 /X.L. Punkt21:
Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim
hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis
30
- Vorlage 841 /X.L. Punkt22:
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
30
- Vorlage 812 /X.L. Punkt23:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum
30.09.2017
30
- Vorlage 817 /X.L. Punkt24:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den
Eigenbetrieb Abwasser
31
- Vorlage 820 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 6
Punkt25:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
31
- Vorlage 824 /X.L. Punkt26:
Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der
Kläranlage Nettersheim-Urft
32
- Vorlage 826 /X.L. Punkt27:
Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
32
- Vorlage 814 /X.L. Punkt28:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum
30.09.2017
32
- Vorlage 818 /X.L. Punkt29:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das
Gemeindewasserwerk
33
- Vorlage 821 /X.L. und Z.1 Punkt30:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018
33
- Vorlage 825 /X.L. und Z.1 Punkt31:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim
für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
34
- Vorlage 828 /X.L. und Z.1 Punkt32:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf und Buir
34
- Vorlage 808 /X.L. Punkt33:
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
34
- Vorlage 816 /X.L. Punkt34:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zum 30.09.2017
35
- Vorlage 819 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 7
Punkt35:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
35
- Vorlage 822 /X.L. Punkt36:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018
35
- Vorlage 835 /X.L. Punkt37:
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Versorgung mit
Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der
Grundlage von Biomasse-Brennstoffen
(Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005
36
- Vorlage 829 /X.L. Punkt38:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
36
- Vorlage 751 /X.L. Punkt39:
Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel"
37
- Vorlage 809 /X.L. Punkt40:
Erschließungsmaßnahmen
38
40.1
38
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
40.1.1
Versetzung des OD-Steines
38
- Vorlage 859 /X.L. 40.2
Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes
Pastorat"
39
- Vorlage 805 /X.L. 40.3
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die
Acht Morgen"
39
- Vorlage 804 /X.L. 40.3.1
Glasfaseranbindung
39
- Vorlage 863 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 8
Punkt41:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
40
- Vorlage 806 /X.L. Punkt42:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
40
- Vorlage 852 /X.L. Punkt43:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr
2018/2019
40
- Vorlage 850 /X.L. Punkt44:
Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund
Nettersheim
41
- Vorlage 858 /X.L. und Z.1 Punkt45:
Gute Schule 2020
hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde
Nettersheim
41
- Vorlage 851 /X.L. Punkt46:
Kindergartenbedarfsplanung
41
- Vorlage 776 /X.L. Z.1 Punkt47:
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
42
- Vorlage 854 /X.L. Punkt48:
Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum
Dorfplatz
42
- Vorlage 853 /X.L. Punkt49:
Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße
42
- Vorlage 843 /X.L. Punkt50:
Offene Jugendarbeit
43
- Vorlage 855 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 9
Punkt51:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde
Nettersheim
hier: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und
Familien
43
- Vorlage 856 /X.L. Jugendraum Roderath
43
- Vorlage 856 /X.L. Z.1 Punkt52:
Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die
öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim
43
- Vorlage 849 /X.L. Punkt53:
Neuerlass der Benutzungsordnung für die
öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim
44
- Vorlage 848 /X.L. Punkt54:
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der
Gemeindefeuerwehr Nettersheim
44
- Vorlage 838 /X.L. Punkt55:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde
Nettersheim für das Jahr 2018 mit den
dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
45
- Vorlage 860 /X.L. Punkt56:
Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den
Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018
53
- Vorlage 865 /X.L. Punkt57:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
53
Seite 10
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018
- Vorlage 788 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2018 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
- Vorlage 831 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop
im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1
- Vorlage 834 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 11
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang auf den zur Genehmigung
anstehenden
Dringlichkeitsbeschluss
bzgl.
der
geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung hin und informiert, dass die vereinbarte Entschädigungssumme
zwischenzeitlich bei der Gemeindekasse eingegangen sei.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahme
Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A1 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 5:
Bauleitplanung
Punkt 5.1:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2
BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB
- Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§
3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg werden die Abwägungen
entsprechend Anlage 1 zur Vorlage vorgenommen sowie die vorgeschlagenen
Beschlüsse gefasst.
b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F
5, Marmagen, wird gefasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 12
Punkt 5.2:
2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich
Akazienstraße;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2-
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187)
in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b
BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden.
3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im
Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3
und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen
vorgenommen
und
die
empfohlenen
Beschlüsse
gefasst.
Lfd.Nr.
Betroffener
Bürger/Be-hörde,
Träger
öffentlicher
Belange
Vorgebrachte
Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1
Gemeinde
Schreiben
29.09.2017
Dahlem,
vom
Die Planung gilt als mit der Gemeinde
Dahlem abgestimmt.
Kenntnis nehmen
2
LVR-Dezernat
Gebäudeund
Liegenschaftsmanage
ment, Köln, Schreiben
vom 29.09.2017
Es liegt keine Betroffenheit bezogen
auf die Liegenschaften des LVR vor.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege,
Bonn.
Kenntnis nehmen
3
DB Immobilien, Köln,
Schreiben
vom
02.10.2017
e-regio,
Euskirchen,
Schreiben
vom
09.10.2017
Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnis nehmen
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
4
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 13
5
Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben
vom 09.10.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 –
1945
und
andere
historische
Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Daher ist
eine Überprüfung des beantragten
Bereichs
auf
Kampfmittel
nicht
erforderlich.
Eine
Garantie
auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht
gewährt
werden.
Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind
die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite
das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Abwägung der Gemeinde:
Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde
bereits
ein
Hinweis
zur
Kampfmittelbeseitigung
aufgenommen,
so
dass
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen ist.
6
Kreis-EnergieVersorgung Schleiden,
Kall, Schreiben vom
10.10.2017
Keine Bedenken
7
Geologischer
NRW,
Schreiben
10.10.2017
Das Plangebiet befindet sich über
verkarstungsfähigem
Kalkund
Kalkmergelstein
(Givet
der
Eifelkalkmulden/Devon).
Bei
der
Baugrunduntersuchung
und
bei
Gründungsarbeiten
sind
folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Dienst
Krefeld,
vom
Kenntnis nehmen
Kenntnis nehmen
1. Unterirdische
Hohlräume
sind
nicht auszuschließen.
2. Die den Kluftgrundwasserleiter
schützenden Deckschichten sind
innerhalb
des
Plangebiets
unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist
sehr verschmutzungsempfindlich.
Bei den Bohr- und Bauarbeiten
sind
Verunreinigungen
des
FKarstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen
(Grundwasserschutz).
Bei
Bohrarbeitten
im
Karstgrundwasserleiter
kommt
nur Trinkwasser als Spülmittel in
Frage.
Baugrundeigenschaften
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 14
Baugrunduntersuchung
Ich
empfehle,
die
Baugrundeigenschaften, insbesondere
hinsichtlich der Tragfähigkeit und des
Setzungsverhaltens,
objektbezogen
zu untersuchungen und zu bewerten.
8
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund,
Schreiben
vom
12.10.2017
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem
Eigentümer ist zu empfehlen, die
vorgetragenen
Aspekte
des
Geologischen Dienstes im Rahmen
seiner weiteren Baumaßnahmen zu
berücksichtigen.
Aus bergbehördlicher Sicht werden
keine Bedenken oder Anregungen
vorgetragen. Hinweis:
Die o. g. Planfläche liegt über dem
auf
Branstein
und
Eisenerz
verliehenen, inzwischen erloschenen
Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen
letzte Eigentümerin nach meinen
Erkenntnissen nicht mehr erreichbar
ist.
In den hier vorhandenen Unterlagen
ist im Bereich der Änderungsfläche
kein Bergbau aus der Vergangenheit
dokumentiert.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich
der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage
des
aktuellen
Kenntnisstandes
erarbeitet.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat die
zugrunde liegenden Daten mit der zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt.
Die
fortschreitende
Auswertung
und
Überprüfung
der
vorhandenen
Unterlagen sowie neue Erkenntnisse
können zur Folge haben, dass es im
Zeitverlauf
zu
abweichenden
Informationsgrundlagen
auch
in
Bezug auf den
heir geprüften
Vorhabens- oder Planbereich kommt.
Eine Gewähr für die Richtikeit,
Vollständigkeit und Genauigkeit der
Daten
kann
insoweit
nicht
übernommen werden. Soweit Sie als
berechtigte öffentliche Stelle Zugang
zur
Behördenversion
des
Fachinformationssystems
„Gefährdungspotentiale
des
Untergrundes in NRW“ (FIS GDU)
besitzen, haben Sie hierdurch die
Möglichkeit, den jeweils aktuellen
Stand der hiesigen Erkenntnis zur
bergbaulichen
Situation
zu
überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses
Auskunftssystems finden Sie auf der
Dem
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237
sind die vorgetragenen
Aspekte des Geologischen
Dienstes
NRW
zur
Beachtung vorzulegen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 15
Homepage
der
Bezirksregierung
Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe
des Suchbegriffs „Behördenversion
GDU“.
9
IHK
Schreiben
20.10.2017
Aachen,
vom
10
Kreis Euskirchen, Abt.
Kreisentwicklung und
Planung,
Schreiben
vom 27.10.2017
Abwägung der Gemeinde:
Betroffen von dieser 2. Änderung ist
lediglich das Grundstück Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird
vorgeschlagen, den Eigentümer über
die den Hinweis der Bezirksregierung
Arnsberg zu unterrichten.
Keine Bedenken
Der
Eigentümer
des
Grundstückes Gemarkung
Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist
über den Hinweis der
Bezirksregierung Arnsberg
zu unterrichten.
Kenntnis nehmen.
Ich bitte, die nachfolgende Anregung
und
Stellungnahme
zu
berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde:
Unter
Berücksichtigung
der
festgelegten ökologischen Ausgleichsund
Ersatzmaßnahmen,
bestehen
gegen die mit der Realisierung des
Vorhabens einhergehende zusätzliche
Versiegelung
aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine
Bedenken.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird empfohlen, den Umfang der
ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens mit
der Unteren Naturschutzbehörde des
Kreises Euskirchen abzustimmen und
diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237
vorzunehmen.
Die
textliche
Festsetzung sowie die Begründung
sind entsprechend zu ergänzen.
In
die
textliche
Festsetzung sowie in die
Begründung ist ergänzend
aufzunehmen, dass der
Umfang der ergänzenden
ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen
des
Baugenehmigungsverfahre
ns
mit
der
Unteren
Naturschutzbehörde
abzustimmen und diese
auf
dem
Grundstück
Gemarkung Tondorf, Flur
4 Nr. 237 vorzunehmen
ist.
Kenntnis nehmen.
11
Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben
vom 30.10.2017
Es werden keine Bedenken geäußert.
12
LVR-Amt
für
Bodendenkmalpflege,
Bonn, Schreiben vom
06.11.2017
Auf Basis der derzeit für das
Plangebiet verfügbaren Unterlagen
sind keine Konflikte zwischen der
Planung
und
den
öffentlichen
Interessen
des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher
ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Ich
verweise
daher
auf
die
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 16
Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW
(Meldepflichtund
Veränderungsverbot
bei
der
Entdeckung von Bodendenkmälern)
und bitte Sie, folgenden Hinweis in
die
Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde
sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Abwägung der Gemeinde:
In die Begründung zur 1. Änderung
des Einfachen Bebauungsplanes T 1,
Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“
wurde unter Nr. 7.3 bereits ein
entsprechender
Hinweis
aufgenommen. Es wird angeregt,
diesen
auch
in
die
textlichen
Festsetzungen aufzunehmen.
13
PLEdoc GmbH, Essen,
Schreiben
vom
06.11.2017
In
die
textlichen
Festsetzungen wird der
Hinweis
wie
folgt
aufgenommen:
„Bei Bodenbewegungen
auftretende
archäologische Funde und
Befunde sind der
Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder
dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle
Nideggen,
Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199,
unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVRAmtes für
Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.“
Achtung: Eine Ausdehnung oder
Erweiterung des Projektbereichs
bedarf immer einer erneuten
Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete
Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber sind von
der geplanten Maßnahme nicht
betroffen:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH,
Essen
• Ferngas Nordbayern GmbH
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 17
(FGN), Schwaig bei Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH
(MEGAL), Essen
• Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellscha
ft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellsch
aft deutscher
Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG,
Straelen (hier Solotrassen in
Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
• Viatel GmbH, Frankfurt
Diese
Auskunft
bezieht
sich
ausschließlich
auf
die
Versorgungsanlagen
der
hier
aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte
zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber
sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen
bzw.
Konzerngesellschaften
oder
Regionalcentern
gesondert
einzuholen.
•
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Gemeinde:
Es
wird
vorgeschlagen,
die
Stellungnahme
zur
Kenntnis
zu
nehmen, da Leitungstrassen im
Projektbereich der PLEdoc GmbH
nicht betroffen sind.
14
15
Gemeinde
Blankenheim,
Schreiben
vom
06.11.2017
Landwirtschaftskammer NRW, Düren
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen.
Kenntnis nehmen.
Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
Kenntnis nehmen
4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen
Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst.
5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 18
Punkt 5.3:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen:
1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des
Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82
festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück
Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben
und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im der Vorlage beigefügten
Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert
dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der der Vorlage
beigefügte
Planauszug
ist
Bestandteil
dieses
Beschlusses.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist
ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung
beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper,
Gemünd, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 5.4:
einstimmig ja
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 508 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen,
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 19
1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die
Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den
Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen.
a. In dem der Vorlage beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene
Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung
des Aufstellungsbeschlusses.
b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein
„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur
17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
für
die
Einbeziehung
dieser
Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB
anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass
der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem
Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten
Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 810 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 –
Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die
Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser
Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen.
Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine
Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 20
Punkt
7:
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung
Köln
- Vorlage 795 /X.L. -
Ratsmitglied Hilger weist auf die in der Niederschrift des Fachausschusses enthaltene
Erläuterung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale hin. Hier sei
angegeben worden, dass die Anzahl der Wasserhausanschlüsse als Grundlage diene.
Er habe sich diesbezüglich bei der Bezirksregierung erkundigt, die dies nicht bestätigt
habe. Allenfalls seien die Siedlungsgebiete zugrunde zu legen, ausgenommen noch
nicht bebauter Gebiete. Auf dieser Grundlage könne man ggf. davon ausgehen, dass
das im Regionalplan zur Festschreibung vorgesehene Entwicklungspotenzial von 5 %
ausreichend sei. Wenn man aber die noch nicht bebauten Flächen abziehe, sei doch
die Forderung nach dem höheren Satz von 10 % zu unterstützen. Daher werde die
UNA dies mittragen.
Der Bürgermeister erläutert, dass Marmagen und Nettersheim als „Allgemeine
Siedlungsbereiche“ definiert seien und somit von der Prozentstaffelung gar nicht
betroffen seien. Hier gehe es um die kleineren Orte, die damit in ihren baulichen
Entwicklungsmöglichkeiten gehemmt seien. Man strebe daher an, auch Zingsheim und
Tondorf als allgemeiner Siedlungsbereich festzusetzen. Für die übrigen Orte fordere
man eine Erhöhung des Erweiterungsrahmens auf 10 %. Es zeichne sich ab, dass die
Bezirksregierung zwischenzeitlich auch einen höheren Prozentsatz von 5 - 10 % in
Betracht ziehe. Es sei sicherlich positiv zu sehen, wenn eine solche Festschreibung im
Einklang mit den Kommunen erfolge.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig erklärt der Bürgermeister, dass Marmagen und
Nettersheim zwar nicht die erforderliche Einwohnerzahl von 2000 hätten, allerdings
aufgrund ihrer Zentralortfunktion trotzdem als allgemeine Siedlungsschwerpunkte
definiert seien.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der
Bezirksregierung Köln
a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete
Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein
entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen,
b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen
Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der
Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen,
c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den
Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen,
d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“
auszuweisen,
e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 21
10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der
Festsetzungen im LEP zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt 8.1:
Bewilligung Einzelantrag 2017
- Vorlage 846 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende
Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.2:
einstimmig ja
Maßnahmenprogramm 2018
- Vorlage 844 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen.
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.3:
einstimmig ja
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 611 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule
und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 22
Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer)
umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.4:
einstimmig ja
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich
Schallschutz
- Vorlage 641 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im
Rahmen
der
Städtebauförderung
(Interkommunales
Entwicklungskonzept
Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich
bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG
Sportfreunde 69 umzusetzen.
Notwendige
Auftragsvergaben
Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.5:
sind
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen
- Vorlage 845 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Optimierung des Eiffelplatzes in Marmagen ein
Entwicklungs- und Gestaltungskonzept (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)
unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage im Rahmen
des
Interkommunalen
Entwicklungskonzeptes
Blankenheim-Nettersheim
ein
Förderantrag (Städtebauförderung) gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.6:
einstimmig ja
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 23
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1
Pfalzstraße 7, Zingsheim
2
Pfalzstraße
Zingsheim
3
Webergasse
2,
Marmagen
Urgasse 10, Marmagen
Überarbeitung und Anstrich
von
Fenstern
sowie
der
Einzäunung
Überarbeitung von Fenstern
mit Neuanstrich sowie Anstrich
der Fachwerkfassade
Instandsetzung der Stützmauer
4
13,
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Reinigung, Ausbesserung und
Anstrich der Fassadenflächen
Fördersumme,
€
1.645,70 €
820,00 €
3.702,44 €
1.850,00 €
7378,00 €
3.000,00 €
6.217,86 €
3.000,00 €
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt
Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private
und den öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 842 /X.L. -
Der Bürgermeister berichtet, dass inzwischen die Vorarbeiten geleistet seien, so dass
nunmehr das Konzept fertiggestellt und der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorgelegt werden müsse.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter
fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 24
vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Städtebauliches Konzept Nettersheim
Punkt11.1: Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier:Teilbereich Begegnungsstätte
- Vorlage 781 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der
Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu
erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt11.2: Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier: Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße
- Vorlage 780 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den
Teilbereich des Baugebietes G 2 – Nettersheim – durch ein Fachbüro mögliche
zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese frühzeitig mit
angrenzenden Anliegern und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und
abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 803 /X.L, Z.1 und Z.2 -
Der Bürgermeister bezieht sich auf die im Fachausschuss vorgeschlagene Besichtigung
zweier Einrichtungen des Betreibers in Weilerswist u. Erftstadt. Er schlage vor, mit
dem Betreiber am 23. oder 24. Januar einen Bereisungstermin abzustimmen, zu dem
die Ratsmitglieder u. die sachkundigen Bürger/innen des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses eingeladen werden sollen. Wichtig sei, sich einen
Überblick über die baulichen Entwicklungen verschaffen zu können, aber auch einen
Einblick in den täglichen Ablauf einer solchen Einrichtung zu bekommen.
Die Zusatzvorlage Z.2 enthalte einen aktuellen Beschlussvorschlag für die weitere
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 25
Konzeptentwicklung, auf deren Grundlage in der Ratssitzung im Frühjahr nächsten
Jahres der finale Beschluss erfolgen könne.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die Expertise
seitens der Gemeinde beauftragt worden sei und die Kosten für die Erstellung der
Expertise über Fördermittel der Städtebauförderung finanziert seien. Den Kreis
Euskirchen habe man zwischenzeitlich im Zusammenhang mit dem vorliegenden
Pflegeplan ebenfalls in die Vorhaben mit einbezogen.
Bezüglich der weiteren Frage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass der
interessierte Betreiber der Senioreneinrichtung den Betrieb des benachbarten
Schlachthauses als keinerlei Beeinträchtigung für die Senioreneinrichtung ansehe.
Dem Investor seien die örtlichen Gegebenheiten bekannt.
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
nimmt
die
der
Zusatzvorlage
1
beigefügte
Expertise
„Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim“ zur
Kenntnis.
Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau eines
Mehrfamilienhauses für „Wohnen zu zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim ein konkretes Planungskonzept von dem potenziellen Investor
anzufordern, auf dessen Grundlage die abschließende Gesamtkonzeption mit der
Verwaltung abgestimmt und die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Brückenbauwerk
- Vorlage 832 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage eines Wartungsangebotes einer Fachfirma
notwendige Wartungsarbeiten am Brückenbauwerk der Holzbrücke am Bahnhof
Nettersheim durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 26
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm
GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und
über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu
verhandeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 796 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf den in der Fachausschusssitzung durch Ratsmitglied
Pospig angefragten Vergleich der Durchführung der Abfallentsorgung in Eigenregie
einerseits bzw. durch Fremdunternehmen andererseits hin und teilt mit, dass dieser
Vergleich noch in Erarbeitung sei und zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
werden müsse. Die endgültige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines neuen
Müllfahrzeuges sollte deshalb bis zur Vorlage der oben beschriebenen
Vergleichsberechnung noch zurückgestellt werden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bittet darum, der Niederschrift genauere
Informationen bzgl. des zu erneuernden Müllfahrzeuges beizufügen (Betriebsstunden,
Fahrkilometer u. Art der Schäden).
Diese Zusammenstellung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur
kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet
Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November
einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen.
Für die mögliche Ersatzbeschaffung eines Müllfahrzeuges werden im Haushalt 2018
entsprechende Mittel veranschlagt.
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen
2018 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Beschaffung Abfallbehälter 2018
- Vorlage 797 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 27
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Müllgefäßen im Jahr 2018 eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes
noch in dieser Woche vorgelegt werde. Dieser könne dann bis zur nächsten
Fachausschusssitzung im nächsten Jahr in den Fraktionen ausführlich beraten werden.
Eine Beschlussfassung sei dann erst im Frühjahr vorgesehen. Für Ersatzbeschaffungen
der Feuerwehr seien im Haushaltsplan entsprechende Ansätze für 2018ff. bereits
berücksichtigt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes wie vorgesehen vorzunehmen und nimmt die Ausführungen
zum Stand der Bearbeitung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017
- Vorlage 801 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der
Parksituation im Ortsteil Nettersheim zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018
- Vorlage 827 /X.L. -
Der Bürgermeister verweist auf die umfangreiche Vorlage, in der quasi als
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 28
Jahresbericht die vielen verschiedenen Aktivitäten und Arbeitsbereiche des
Naturzentrums, Jugendgästehauses und der angegliederten Einrichtungen dargestellt
seien. Hiermit sei eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verbunden und man könne stolz
sein, diese Einrichtungen mit ihren zahlreichen Angeboten u. Programmen schon seit
Jahrzehnten aus eigener Kraft stabil führen zu können.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehauses
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der
Haushaltssatzung 2018 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie
bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden.
Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem
Bildungswerk zu vergüten.
Zur Stärkung und Entwicklung des Naturzentrums wurde ein Antrag auf Zuwendung
zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel gestellt.
Sobald eine Bewilligung erfolgt, soll ein entsprechender Mitarbeiter zur Umsetzung der
geförderten Maßnahme eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet
- Vorlage 839 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, die Konzeptüberlegungen weiter zu entwickeln und auf dieser
Grundlage zunächst zu untersuchen, dass eine gänzliche Bedienung im Stundentakt
aller Haltestellen sichergestellt wird. Für den Ort Pesch (Linie 821) ist eine gesonderte
Lösung zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim
hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis
- Vorlage 841 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 29
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen im Sinne der Gewährleistung
der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde fortzuführen.
Darüber hinaus sind Bemühungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes, welches
der aktuellen Situation gerecht wird, zu unternehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 812 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Entlastung des Betriebsleiters bereits im
Betriebsausschuss erfolgt sei und der Rat in diesem Jahr erstmals gem. EigVO über
die Entlastung des Betriebsausschusses entscheide.
Gemäß
Gemeindeordnung
seien
daher
allerdings
die
Mitglieder
des
Betriebsausschusses, die an den Entscheidungen zur Entlastung des Betriebsleiters
und hinsichtlich des Jahresabschlusses mitgewirkt haben, befangen und dürften somit
an Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Es sei nicht in Gänze geklärt, ob dies auch für den Bürgermeister gelte, da er nicht
Mitglied des Betriebsausschusses sei. In seiner Funktion als Betriebsleiter halte er es
vorsorglich jedoch für rechtlich korrekt, wenn er an der Beschlussfassung ebenfalls
nicht teilnehmen werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum
31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen,
Kurth, Mayer, Poth u. Schruff sowie der Bürgermeister
haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Punkt 23:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017
- Vorlage 817 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 30
Punkt 24:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 820 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 820 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 824 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit
dem
Wirtschaftsplan
2018
zum
01.01.2018
nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar
wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage
Nettersheim-Urft
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 31
- Vorlage 826 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft
Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen
Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder
ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den
Netzberechnungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 814 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum
31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen,
Kurth, Mayer, Poth u. Schruff sowie der Bürgermeister
haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Punkt 28:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017
- Vorlage 818 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 821 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 32
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
für
das
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 825 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Des Weiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den
Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen
Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
Abstimmungsergebnis:
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
Grundgebühr pro Monat
netto
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
Punkt31.1: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 828 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der
Beitragsund
Gebührensatzung
der
Gemeinde
Nettersheim
für
die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der der Vorlage beigefügten
Fassung.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 33
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an den
Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und
auf dieser Grundlage im Jahre 2018 die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Gleichzeitig beschließt der Rat, das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, mit
den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 816 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen,
Kurth, Mayer, Poth u. Schruff sowie der Bürgermeister
haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Punkt 34:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
30.09.2017
- Vorlage 819 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum
31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 34
Punkt 35:
Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 822 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 822 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018
- Vorlage 835 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von
2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018
alt
in €
von 0 kW bis 30 kW
von 31 kW bis 70 kW
von 71 kW bis 300 kW
über 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
neu
in €
47,00
37,00
27,00
23,00
51,00
41,00
31,00
27,00
einstimmig ja
Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der
Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom
16.03.2005
- Vorlage 829 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 35
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von
Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) gemäß der der Vorlage beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. -
Ratsmitglied Pospig erkundigt sich, ob es schon neue Erkenntnisse gebe bzgl. der
möglichen Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Städte- und Gemeindebund NRW
hinsichtlich der Vorrangsatzung keine Bedenken habe. Es stünden allerdings nochmals
Gespräche mit der e-regio bezüglich der Gebührenstruktur an, die nach den
bisherigen Planungen dieses Versorgungsträgers von den Konditionen des
Eigenbetriebes Biowärme bezüglich des angrenzenden, angeschlossenen Gebietes
„Zur Klosterquelle“ abweiche. Hier solle versucht werden, sich bei einem
gemeinsamen Erörterungstermin noch anzunähern.
Ratsmitglied Poth gibt zu bedenken, dass vor allem eine Abweichung in der
Verbrauchsgebühr problematisch sei. Derzeit sei diese zwar gleich angesetzt, lediglich
bei der Grundgebühr gebe es Unterschiede. Bei einer geltenden Vorrangsatzung sollte
aber gerade die Verbrauchsgebühr dauerhaft seiner Meinung nach gleich sein. Er
erkundigt sich, ob man dies ggf. per Ratsbeschluss so vorsehen und in den
Wärmelieferungsvertrag mit dem Versorgungsträger aufnehmen könne.
Der Bürgermeister bestätigt, dass aktuell eine identische Verbrauchsgebühr
vorgesehen sei. Dies sei aber nicht für alle Zeit so festgeschrieben. Hinsichtlich des
abzuschließenden Wärmelieferungsvertrages werde man das Thema nochmals
erörtern.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW
sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
Satzung
über
die
Fernwärmeversorgung
in
der
Gemeinde
Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen
Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 36
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel"
- Vorlage 809 /X.L. -
Ratsmitglied Hilger führt aus, dass es sich hier zwar um ein interkommunales Projekt
handele, für die Gemeinde Nettersheim aber sicherlich der Genfbachbereich Priorität
habe und das Thema dringlich zu behandeln sei.
Hierzu gibt der Bürgermeister zu bedenken, dass in den anderen Kommunen sicherlich
auch verschiedene Bereiche dringlich seien. In Kürze werde ein gemeinsames
Gespräch mit Bezirksregierung und Ministerium stattfinden, um abzustimmen
inwieweit eine Umsetzung des Pilotprojektes zeitnah realisierbar ist. Unabhängig von
dem Pilotprojekt sei die Gemeinde bemüht, eine schnellstmögliche Lösung hinsichtlich
der Entwässerung der A1 mit den zu beteiligenden Fachbehörden und dem
Landesbetrieb zu erreichen. Nach Auffassung des Landesbetriebs sei der
Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1978 im Zusammenhang mit dem Bau der
A1 hinsichtlich der Entwässerung maßgebend und daher keine baulichen Maßnahmen
zur Rückhaltung mehr nötig. Aufgrund dessen habe die Gemeinde bereits überlegt,
ggf. über weitere Anfragen im Landtag nochmals auf die Problematik hinzuweisen, um
eine schnellstmögliche Lösung herbeizuführen.
Herr Hilger weist ergänzend darauf hin, dass die Gemeinde Kall auch von Maßnahmen
im Bereich des Genfbaches profitieren würde.
Anfangs sei sehr viel Bewegung in dieser Thematik gewesen, nun habe man allerdings
lange nichts mehr gehört.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Die Gemeinde habe konzeptionelle Überlegungen
vorgestellt und Flächen für eine Retention in Aussicht gestellt. Nun müsse von Seiten
des Landesbetriebs und der Wasserbehörden reagiert werden. Letztendlich dürften die
Maßnahmen keinesfalls finanziell zu Lasten der Gemeinde gehen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt das beabsichtigte interkommunale Pilotprojekt „Nachhaltige
Gewässerlandschaft Eifel“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin,
entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2018 zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Erschließungsmaßnahmen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 37
Punkt40.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
- Vorlage 802 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches
„Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
vergeben.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches
„Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der
Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt40.1.1:
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche
"Brotkiste" und "Auf Graben"
hier: Versetzung des OD-Steines
- Vorlage 859 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes G 14,
Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“, die Versetzung des OD-Steins im Bereich
der K 59, Bahnhofstraße OD-Nettersheim beim Kreis Euskirchen zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt40.2: Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat"
- Vorlage 805 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes
Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan
sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Ingenieurleistungen an das
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 38
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt40.3: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
- Vorlage 804 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das
Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im
Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu
berücksichtigen.
Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an
Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
40.3.1:
das
einstimmig ja
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"
hier: Glasfaseranbindung
- Vorlage 863 /X.L. -
Bekanntermaßen habe man bisher für die Breitbandanbindung des Ortes Marmagen
sehr kämpfen müssen, so der Bürgermeister. Lange seien die Bemühungen aufgrund
der Wirtschaftlichkeitslücke nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Jetzt bei Ausweisung
des neuen Baugebietes gebe es voraussichtlich sogar zwei Anbieter, die ganz ohne
Zuschüsse eine Versorgung des Gebietes mit Glasfaser beabsichtigen.
Eine Glasfaseranbindung des Baugebietes stelle zweifelsfrei eine Aufwertung und
einen Standortvorteil für Wohnen und Arbeiten dar und werde sich sicherlich auch auf
die Nachfrage positiv auswirken.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Glasfaseranbindung der Deutschen Telekom von
Nettersheim nach Marmagen zur Versorgung des Baugebietes F7 Marmagen, „Die Acht
Morgen“ zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit der Deutschen
Telekom zu verhandeln, dass die Anbindung von Nettersheim über den gemeindlichen
Wirtschaftsweg nicht über eine Freileitung sondern über Erdkabelverlegung erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 806 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 39
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017
des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die
Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst
bietende Firma zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 852 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht zum
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2018/2019
- Vorlage 850 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die
Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
zum Schuljahr 2018/19 mit folgender Verteilung:
- am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Klassen
- am Teilstandort Marmagen wird eine Klasse
eingeschult.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim
- Vorlage 858 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und
beauftragt
die
Verwaltung,
die
Schulentwicklungsplanung
für
den
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zeitnah fortzuschreiben.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 40
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Gute Schule 2020
hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 851 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt
der Übertragung des Kontingents aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das
für 2017 vorgesehen war, in das Haushaltsjahr 2018 zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung
- Vorlage 776 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur
Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung
Nettersheim
sowie
von
20
zusätzlichen
Betreuungsplätzen
in
der
Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das
Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen.
Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, ein Planungsbüro mit den Planungen für die
Erweiterungsmaßnahmen an den Kindergärten Nettersheim und Zingsheim und den
Vorbereitungen der erforderlichen Ausschreibungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 47:
einstimmig ja
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
ermächtigt
die
Verwaltung,
das
Jahresprogramm
des
Familienzentrums 2018 entsprechend der Erläuterungen zu planen und die Umsetzung
wie beschrieben anzugehen. Die Finanzierung ist im Rahmen des Haushalts 2018
vorzusehen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 41
Abstimmungsergebnis:
Punkt 48:
einstimmig ja
Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum Dorfplatz
- Vorlage 853 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Planungen zur Entwicklung des Spielplatz Aelenpesch zum
Dorfplatz unter Beteiligung aller Akteure weiter zu vertiefen, damit auf dieser
Grundlage ein Förderantrag im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung
gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 49:
einstimmig ja
Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße
- Vorlage 843 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, auf dem Spielplatz Genfbachstraße die in der Begründung zur
Vorlage
dargestellten
Verbesserungsmaßnahmen
bis
zum
Frühjahr
2018
durchzuführen und die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren durchzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel
im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 50:
einstimmig ja
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 855 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Sachlage zur „Offenen Jugendarbeit“ in der
Gemeinde zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 51:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien
- Vorlage 856 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 42
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit die Leitprojekte im
Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung unter Beteiligung aller Akteure im
Jahr 2018 zu vertiefen und auf dieser Grundlage nach Bedarf Förderanträge zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Jugendraum Roderath
- Vorlage 856 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Entwicklung eines Jugendraumes im Ort Roderath planerisch
und bautechnisch im Jahr 2018 seitens der Gemeinde zu unterstützen und zur
Realisierung der Maßnahmen entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 über das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 52:
einstimmig ja
Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die öffentliche
Bibliothek der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 849 /X.L. -
Im Rahmen der „Onleihe Erft“ seien – so der Bürgermeister - gleichgelagerte
Satzungen und Entgelte empfehlenswert, daher habe man Satzung und
Entgeltordnung entsprechend überarbeitet. Zusätzlich seien Rabatte aufgenommen
worden, u.a. auch für Mitglieder des Freundeskreises Literaturhaus.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Jahresgebühr für die
Gemeindebücherei Nettersheim in Höhe von 12 € für Erwachsene, 8 € für Schüler,
Studenten, Auszubildende, Rentner, Freiwilligendienstleistende und Mitglieder des
Freundeskreises Literaturhaus und 17 € für Familien, entsprechend der der Vorlage
anliegenden Entgeltordnung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 53:
einstimmig ja
Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek
der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 848 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 43
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Benutzerordnung der Gemeindebücherei Nettersheim,
die in der der Vorlage beigefügten Fassung neu erlassen und im Gemeindeblatt der
Gemeinde Nettersheim öffentlich bekannt gegeben wird. Gleichzeitig tritt die
Benutzerordnung vom 22.12.2009 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 54:
einstimmig ja
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der
Gemeindefeuerwehr Nettersheim
- Vorlage 838 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, Herrn Brandoberinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962,
wohnhaft in Zingsheim ab dem 13.12.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter zeitlich begrenzt bis zum 12.12.2023 zum stellvertretenden
Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 55:
einstimmig ja
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 860 /X.L. -
Der Bürgermeister trägt sodann zu dem am 24. November dem Gemeinderat
zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen vor:
Rat und Verwaltung – vor allem auch in Form der Haushaltskommission und
verwaltungsinternen Haushaltssicherungsgruppe - hätten sich in den letzten Wochen
intensiv mit dem Haushaltsplan 2018 und der Investitionsplanung befasst. In der am
18. Oktober stattgefundenen Sitzung der Haushaltskommission seien die
grundlegenden Ausgangspunkte und Veränderungen gegenüber dem aktuellen
Haushaltsjahr 2017 besprochen worden. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Planung
noch von einem Fehlbetrag mit über 300.000 € ausgegangen. Der aktuell vorliegende
Haushaltsentwurf weise nunmehr erfreulicher Weise einen Überschuss von rd.
162.000 € aus. Grundlage für diese Planungen sei stets auch eine realistische
Vorausschau auf das voraussichtliche Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres. Im
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 44
Vorbericht sei dargelegt, dass derzeit davon ausgegangen werde, dass der geplante
Überschuss von rd. 72.000 € zum 31.12.2017 erreicht werden könne. Eine
aktualisierte Überprüfung der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus den vergangenen
Tagen lasse gar die vage Hoffnung zu, dass – falls sich im Bereich der Gewerbesteuer
nicht noch unerwartete Verschlechterungen ergäben – sich dieser Überschuss sogar
noch verbessern könne. Hier blieben die nächsten Wochen abzuwarten.
Im
aktuellen
Haushaltsjahr
habe
die
Gemeinde
durch
ökologische
Ausgleichsleistungen im Forstbereich, die in der heutigen Sitzung als Genehmigung
eines Dringlichkeitsbeschlusses auch auf der Tagesordnung stünden, mit einer
Zahlung von über 600.000 € eine Verbesserung der Liquiditätslage zu verzeichnen.
Dennoch dürfe nicht verhehlt werden, dass bisher durchgängig die Auszahlungen im
Bereich der laufenden Verwaltung die dortigen Einzahlungen überschritten. Hierdurch
habe sich in den letzten Jahren das Erfordernis zur Inanspruchnahme von
Liquiditätskrediten ergeben, die in absehbarer Zeit auch nicht vollständig getilgt
werden könnten.
Im aktuellen Jahr habe die Gemeinde auch den ersten Gesamtabschluss zum Stichtag
31.12.2010 feststellen können und sei derzeit in Erarbeitung der fortfolgenden
Gesamtabschlüsse, wobei die Jahre 2011 bis 2014 dem Gesamtabschluss 2015
angehängt werden könnten. Hier würden die Abschlüsse des Kernhaushaltes mit den
Abschlüssen der Eigenbetriebe zusammengeführt, so dass sich das Ergebnis des
Gesamtkonzerns Gemeinde ergebe. In dieser Gesamtbetrachtung sei auch der
Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. zu berücksichtigen mit
seinen unterstützenden Maßnahmen für die positive gemeindliche Entwicklung.
Herr Pracht hebt in diesem Zusammenhang nochmals hervor, dass die im letzten
Dezember getroffene Entscheidung zur Baulandentwicklung in der Gemeinde eine
besonders wegweisende Entscheidung für die Gemeinde und auch ihre
Bevölkerungsentwicklung
gewesen
sei.
Durch
diese
Möglichkeit
der
Weiterveräußerung von Bauflächen an Bauwillige sei die Gemeinde in der Lage einen
Ertragsüberschuss im Haushalt einzuplanen, der beispielsweise für das kommende
Haushaltsjahr mit weit über 500.000 € angesetzt sei. Dies ergebe sich aus dem
Kaufpreis – wobei für den Erschließungsbeitragsanteil ein Kaufpreisanteil einem
Sonderposten zugeführt werde – abzüglich des Anlagenabgangs für das betreffende
Grundstück. Ohne diese Entwicklung sei der Haushalt der Gemeinde bereits in 2018 in
Schieflage geraten und die Ausweisung eines Überschusses nicht möglich gewesen.
Beruhigend für die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Nettersheim sei zudem, dass
im kommenden Jahr mit einer Ausgleichsrücklage zur Abdeckung von möglichen
Fehlbeträgen in kommenden Jahren von rd. 1,8 Mio. € an den Start gegangen werden
könne und bei der prognostizierten Haushaltsentwicklung mit dem vorgelegten
Entwurf in den kommenden Jahren gar die Marke von 2 Mio. € wieder überschritten
werden könne. Dies schaffe ein Polster für künftige Jahre.
Der Bürgermeister merkt an, dass er aufgrund der ausführlichen Erörterung in der
Sitzung der Haushaltskommission es in der heutigen Sitzung unterlassen werde, auf
verschiedene Einzelpositionen im Ergebnisplan nochmals einzugehen.
Zum Stellenplan, der Grundlage für die entsprechende Personalkostenentwicklung der
Gemeinde sei, wolle er allerdings ergänzend zu Vorlage und Vorbericht nochmals
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 45
erläutern, dass die ausgewiesene Stellenmehrung zum einen mit einer Erhöhung an
Stellen im Kindergartenbereich zusammenhänge und zum anderen im IT-Bereich
bereits seit 01.10.2017 eine technische Stelle eingerichtet und auch besetzt sei im
Zusammenhang mit der IT-Betreuung der gesamten Verwaltung und ihren
Einrichtungen wie auch des Schulbereiches.
Hinzu komme, dass der aktuelle Stellenplanentwurf eine zusätzliche Stelle im
Arbeiterbereich vorsehe, dies auch vor dem Hintergrund der zahlreichen
Investitionsmaßnahmen und der Schaffung von weiterem Anlagevermögen für die
Gemeinde. In diesem Zusammenhang sei auch die Aktivierung von Eigenleistungen zu
sehen, die für das kommende Haushaltsjahr auf 200.000 € erhöht worden sei.
Natürlich würden diese Personalkosten die Liquidität der Gemeinde belasten, aber –
da sie der Schaffung von Anlagevermögen der Gemeinde dienten – könnten sie auf
den Vermögenswert aktiviert werden und würden somit die Ergebnisrechnung der
Gemeinde nur über die Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungssumme
belasten.
Die im Rahmen des vorgelegten Stellenplanes beabsichtigten geplanten Erhöhungen in
einzelnen Personalfällen würden im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur
Beratung vorliegen.
Der Bürgermeister erklärt zudem, dass im Asylbereich ein hohes Defizit ausgewiesen
sei, wenngleich im Rahmen der Unterbringung von anerkannten und damit im
Leistungsbezug des SGB II befindlichen Flüchtlingen auch Mieterträge bei der
Kostenstelle Gebäudemanagement entstünden. Das Defizit entstehe vor allem für den
Personenkreis an Ausreisepflichtigen, für die die Gemeinde weder eine Pauschale von
866,00 € pro Monat über das Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalte noch über das
Jobcenter ein Leistungsbezug erfolge. Er - wie auch seine Bürgermeisterkollegen in
den anderen Kommunen – seien deshalb bestrebt, dass dieser Missstand für die
Kommunen behoben werden müsse und sie nicht mit der Kostentragungspflicht für
diesen Personenkreis allein gelassen würden. Es bestehe daher die feste Absicht,
unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW dafür zu kämpfen, dass
Bund und Land auch für diese Menschen bis zur eigentlichen Ausreise die Kosten
übernähmen.
Zur aktuellen Liquiditätslage der Gemeinde – so der Bürgermeister – sei ebenfalls im
Vorbericht ausgeführt worden. Bekanntermaßen sei mit dem diesjährigen
Nachtragshaushalt eine Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Kassenkredite von 5
Mio. € auf 6 Mio. € vorgenommen worden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zur
Sicherung der täglichen Zahlfähigkeit der Gemeinde und gegebenenfalls auftretenden
zeitgleichen Zahlverpflichtungen, denen allerdings taggenau keine entsprechenden
Einzahlungen gegenüberstünden, ein gewisser Spielraum ermöglicht werde.
Tatsächlich sei dieser Ermächtigungsumfang bisher zu keiner Zeit vollumfänglich in
Anspruch genommen worden. Aktuell sei mit dem Abschluss eines neuen
Liquiditätskredites in den vergangenen Tagen ein Gesamtumfang von 3 Mio. € für den
Kernhaushalt abgeschlossen worden, von dem mit gestrigem Tagesabschluss
allerdings nur rd. 1,1 Mio. € auch tatsächlich verausgabt worden seien. In diesem
Zusammenhang sei allerdings zu berücksichtigen, dass für die Inanspruchnahme von
Kassenkrediten aktuell weiterhin Negativzinsen gewährt würden, denen allerdings
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 46
andererseits für alle einen Freibetrag von 500 T€ übersteigenden Beträge auf den
Girokonten der Gemeinde und ihrer Einrichtungen ein so genanntes Verwahrentgelt
von derzeit 0,4 % gegenüberstehe.
Mit dem Satzungsentwurf 2018 werde weiterhin der Ermächtigungsrahmen in Höhe
von 6 Mio. € vorgesehen, um diese Zahlungsflexibilität auch in Zeiten der Abwicklung
der Gesamtheit an Investitionsmaßnahmen und auch Erschließungsmaßnahmen wie
auch den sonstigen Zahlverpflichtungen der Gemeinde im Bereich der laufenden
Verwaltung zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen erklärt der Bürgermeister, dass die
ausgewiesene Gesamtsumme bei rd. 9,4 Mio. € liege. Es sei sicherlich allen hier am
Ratstisch klar, dass diese Gesamtheit an Maßnahmen in diesem Umfang nicht in
einem Jahr vollumfänglich zu bewerkstelligen sei. Deren Veranschlagung sei jedoch
bezüglich der Förderprojekte dahingehend notwendig, dass die Bewilligung von
Fördermitteln voraussetze, dass die entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan
vorliege und damit die Eigenanteilsfinanzierung gesichert sei. Vor jedem
Bewilligungsbescheid erfolge durch die Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht
eine entsprechende schriftliche Anfrage.
Verbunden mit der Baulandentwicklung in der Gemeinde enthalte der Investitionsplan
2018 auch die entsprechenden Ansätze für die Erschließungsmaßnahmen. Bezüglich
der neu erworbenen 130 Baugrundstücke würden noch bis zur Ratssitzung
entsprechende Zusatzvorlagen im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen in
diesen Bereichen erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass in dieser Woche am 07.12.
der Umlegungsausschuss erneut tagen werde und mit den hieraus folgenden
Beschlüssen
und
deren
Bekanntmachung
im
kommenden
gemeindlichen
Mitteilungsblatt dann auch eine Zahlung der Grundstücke und damit auch deren
Eigentumsübergang auf die Gemeinde erfolgen werde.
Im Rahmen der Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung in der aktuellen
Sitzungsphase sei bereits ausgiebig über die erforderliche Schaffung weiterer
Kindergartenplätze in der Gemeinde Nettersheim gesprochen worden. Die für die
Kindergartenerweiterungen
in
Nettersheim
und
Zingsheim
erforderlichen
Haushaltsmittel seien im vorgelegten Investitionsplan berücksichtigt worden. Wie
bereits im Familienausschuss erklärt er, dass zunächst aufgrund der vorhandenen
Gebäudehülle mit der Baumaßnahme in Zingsheim begonnen werden sollte, um so
baldmöglichst
für
das
kommende
Kindergartenjahr
die
erforderlichen
Kindergartenplätze schaffen zu können. Es zeige sich in den zahlreichen Gesprächen
mit den bauwilligen jungen Familien, dass ein gesicherter Kindergartenplatz einen
entscheidenden Standortvorteil darstelle.
Mit dem aktuellen Investitionsplan für das kommende Jahr könne man
wahrheitsgemäß behaupten, dass quasi jeder Straßenzug in der Gemeinde hiervon
profitiere, da mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde auf LED an
jedem alten Straßenbeleuchtungskörper gearbeitet werde.
Hinsichtlich des Investitionsbereiches Feuerwehr zeige der aktuelle Plan, dass in 2018
wie auch in den Folgejahren entsprechende Ersatzbeschaffungen erforderlich seien,
um die überwiegend über 40 Jahre alten Feuerwehrfahrzeuge peu à peu zu ersetzen.
Zunächst werde wegen der Versorgung des Autobahnabschnittes die Löschgruppe
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 47
Zingsheim in einer Erneuerung des Fahrzeugbestandes Berücksichtigung finden
müssen.
Im Investitionsplan sei auch die Ersatzbeschaffung für das derzeitige Müllfahrzeug der
Gemeinde eingeplant. Hierzu werde allerdings zunächst noch die auch im
Bauausschuss erbetene aktualisierte Vergleichsbetrachtung zwischen Abfallbeseitigung
in Eigenregie und über Fremdunternehmen durchgeführt werden bevor eine
endgültige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung getroffen werde.
Auch die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde fänden bei der vorgelegten
Investitionsplanung Berücksichtigung – dies zum Teil über Förderungen im Rahmen
der Städtebauförderung bzw. Dorferneuerung und zum Teil über die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Im Rahmen des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes werde aktuell bereits
die Turnhalle in Marmagen saniert, wobei sich derzeit abzeichne, dass die bisher
bewilligte Fördersumme nicht ausreichen werde und deshalb geplant sei, eine weitere
Förderung zu beantragen.
Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen für den Schulbereich – so der Bürgermeister
weiter in seinen Ausführungen – gehe er derzeit stark davon aus, dass auf der
Grundlage der verkündeten Planungen von Bund und Land in diesem Bereich in den
nächsten Jahren sicherlich noch weitere Förderprogramme aufgesetzt würden, über
die ggf. dann auch eine höhere Förderquote als die aktuellen 50 % im Rahmen des
IEK erreicht werden könne, so dass hier gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt
noch eine Umschichtung von Maßnahmen angedacht werden könnte. Die aktuelle
Entwicklung hinsichtlich des Forums Nettersheim habe in diesem Jahr bereits gezeigt,
wie sich eine solche Umschichtung in andere Fördertöpfe extrem positiv für die eigene
Haushaltsbelastung der Gemeinde auswirken könne.
Im Bereich der öffentlichen Sicherheit gehe auch in Anbetracht der aktuellen
Entwicklungen der Polizeistärke in Land und Kreis eindeutig hervor, dass die dort
freiwillig eingesetzten Mittel der Gemeinde von jährlich rd. 20 T€ ein guter Invest in
die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer „wachsamen Gemeinde“
seien.
Mit den Entwicklungen zu „Wohnen und Leben im Alter“ seien sich sicherlich alle hier
am Tisch einig, dass damit eine positive zukunftsweisende Entwicklung der Gemeinde
eingegangen werde.
Auch die beschlossenen Entwicklungen im öffentlichen Personennahverkehr in der
Gemeinde würden die Attraktivität der Gemeinde steigern und einen weiteren
Standortvorteil darstellen.
Die aktuelle Förderkulisse für die ländliche Entwicklung in der Region – so könne
sicherlich mit Recht behauptet werden – habe in einer solch umfänglichen Form seit
der kommunalen Neugliederung noch zu keiner Zeit zur Verfügung gestanden, so dass
man sich glücklich schätzen könne, hiervon in hohem Maße profitieren zu können.
Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Franz-Josef Hilger, führt aus, dass man zu
diesen umfänglichen Erläuterungen des Bürgermeisters nicht vieles ergänzen müsse.
Sicherlich könne man behaupten, dass viele Kommunen die Gemeinde Nettersheim
um eine solche Haushaltslage beneideten. Eine Entwicklung, die Ergebnis
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 48
entsprechender Entscheidungen am Ratstisch sei. Natürlich enthalte der Haushalt aber
auch gewisse Unwägbarkeiten wie die tatsächliche Entwicklung im Flüchtlingsbereich,
die weitere Entwicklung der Kreisumlage und der tatsächliche Verlauf der
Grundstücksverkäufe in den beschlossenen Neubaugebieten. Als kleine Unwägbarkeit
sei beispielsweise die Kostenstelle „Wahlen“ genannt, bei der in 2018 keine
Planansätze ausgewiesen seien, wenngleich sich jedoch in Anbetracht des Ergebnisses
der aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gegebenenfalls der Bedarf
von Neuwahlen ergeben könnte.
Trotz der positiven Haushaltsentwicklung sollte für die Zukunft die Beauftragung von
Gutachten und Beraterverträgen kritisch betrachtet werden, die in der Vergangenheit
den Haushalt der Gemeinde belastet hätten, obwohl zum Teil die Ergebnisse der
Gutachten in der Art gewesen seien, dass die damit untersuchten bzw. angestrebten
Vorhaben nicht weiter hätten verfolgt werden können.
Sicherlich positiv mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sei die Tatsache, dass die
Realsteuerhebesätze nicht erhöht werden müssten und auch im Beitrags- und
Gebührenbereich nur kleinere Anhebungen in verträglichem Umfang erforderlich
würden.
Herr Hilger hebt zudem die Einnahmen aus den Solaranlagen auf den Dächern
gemeindlicher Gebäude und die die positive Haushaltsentwicklung unterstützende
Haushaltswirtschaft des Forstbetriebes als besonders nennenswert hervor.
Weiterhin bittete Herr Hilger, mit der Niederschrift um Erläuterung der veranschlagten
Ansätze im Haushalt bei der Kostenstelle Kulturbahnhof, da seines Wissens zumindest
die Veranstaltungen über den Freundeskreis Kuba und nicht über die Gemeinde
durchgeführt würden.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Räumlichkeiten mietfrei von der Gemeinde
dem Freundeskreis überlassen würden, so dass die Grundbesitzabgaben wie auch die
Versicherungen über die Gemeinde getragen würden. Eine Nebenkostenabrechnung
mit dem Freundeskreis sei wegen noch nicht vorgelegter Abrechnungsunterlagen noch
nicht möglich gewesen.
Zusätzlich ergeht in dieser Niederschrift nachstehende ergänzende Erläuterung:
Im Haushaltsjahr 2017 hat die Gemeinde Nettersheim gemeinsam mit dem Freundeskreis
Kuba eine geförderte Ausstellung „Vispo Ahoi“ durchgeführt, wobei der Eigenanteil von der
Gemeinde getragen wurde. Die entsprechend hierfür veranschlagten Ansätze wurden auch in
das Haushaltsjahr 2018 erneut übernommen, um hierdurch die Möglichkeit zur weiteren
Durchführung einer solchen Kulturveranstaltung offen zu halten.
Die UNA-Fraktion
aufmerksam.
macht
zudem
auf einen
Aufrechnungsfehler
im
Stellenplan
Die aktuelle Prüfung hat diesen Aufrechnungsfehler an dieser einen Stelle bestätigt.
Vollständigkeitshalber ist die korrigierte Seite des Stellenplans der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Guido Kurth legt dar, dass die äußerst
positive Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim auch die Außenwirkung der
Gemeinde Nettersheim äußerst positiv beeinflusse und besonders erstaunlich sei, dass
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 49
trotz aller Unwägbarkeiten, die jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnisse die
ursprünglichen Planwerte bestätigten und nur unwesentliche Veränderungen
auftreten. Dies sei sicherlich das Ergebnis einer sehr guten Arbeit in der Verwaltung
und vor allem auch in der Finanzabteilung, für die es hier ausdrücklich an dieser Stelle
zu danken gelte.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Gerhard Mayer führt aus, dass er in der
heutigen Sitzung keine umfangreiche Haushaltsrede halten werde.
Allen sei sicherlich bewusst, dass der Ankauf der neuen Baulandflächen auch ein
großes Risiko für die Gemeinde Nettersheim bedeute, da nicht klar sein könne, wann
und ob sich diese Investition refinanzieren werde. Letztlich seien die Beschlüsse
allerdings für diese Baulandentwicklung hier am Ratstisch so getroffen worden und
man müsse nun abwarten, ob die entsprechenden Hoffnungen der Gemeinde, die in
diesen Schritt gesetzt werden, sich nun auch in dieser Form erfüllten.
Sodann geht Herr Mayer auf bestimmte Einzelpositionen ein, zu denen sich in seiner
Fraktion noch Fragestellungen ergeben hätten:
Im Gesamtergebnisplan seien Ausgleichsleistungen in Höhe von 150.000 €
ausgewiesen, wenngleich im Forstwirtschaftsplan lediglich ein Betrag in Höhe von
100.000 € ausgewiesen sei. Wodurch entstehe dieser Differenzbetrag?
Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf
nicht nur die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich veranschlagt seien,
sondern auch weitere 50.000 € für Baumaßnahmen. Erinnert sei hier – so der
Bürgermeister – an die Ausgleichserstattungen im Rahmen des Baus von
Windenergieanlagen im Jahr 2015.
Hinweis:
Die Ausgleichserstattungen in Höhe von insgesamt 150.000 € erstrecken sich mit 100.000 € auf die
Kostenstelle 573311 (Forstbetrieb) und mit 50.000 € auf die Kostenstelle 521110 (Bauordnung).
Hierzu ist im Vorbericht nachstehende Erläuterung enthalten:
„Außerdem wurden an Ausgleichserstattungen im Bereich der Kostenstelle Bauordnung z. B. im
Zusammenhang
mit
Windenergieanlagen
Erträge
von
50.000
€
und
für
biologische
Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich sowie einer Zinserstattung für die Fledermausbiotop-Fläche im
Rahmen des geplanten Weiterbaus der A 1 ein Gesamtertrag von 100.000 € veranschlagt.“
Bei der Kostenstelle Fuhrpark/Maschinen und Geräte (111223) seien seit dem
aktuellen Haushaltsjahr 2017 keine Ansätze mehr enthalten. Er bittet um Klärung mit
der Niederschrift, wo diese Ansätze zwischenzeitlich erfasst werden.
Hierzu ergeht folgende Erklärung:
Im Vorbericht zum Haushalt 2017 ist vermerkt:
„Zudem sei darauf hingewiesen, dass aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Kostenstellen Bauhof
und Fuhrpark/Maschinen Geräte allg. (Kostenstellen 111222 und 111223) zusammengeführt wurden.“
Dies bedeutet, dass die ursprünglich bei der Kostenstelle 111223 erfassten Ansätze den entsprechenden
Konten bei der Kostenstelle 111222 (Bauhof) aufaddiert wurden, da eine Trennung der Kosten zwischen
Bauhof einerseits und Fuhrpark andererseits sich in der täglichen Verwaltungspraxis als sehr schwierig
herausgestellt hatte.
Bei der Kostenstelle Kloster – so Herr Mayer – seien aktivierte Eigenleistungen in
Höhe von 50.000 € im Planentwurf angesetzt. Es stelle sich hierzu die Frage, ob ein
solch hoher Betrag über den Einsatz von gemeindlichem Personal tatsächlich erreicht
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 50
werden könne.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Kloster bekanntermaßen umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen anstünden, so dass dieser Betrag als realistisch angesehen
werden könne. Hier sei zum Teil auch über den Förderverein für Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. beschäftigtes Personal im Einsatz.
In diesem Zusammenhang führt der Bürgermeister auch aus, dass vor wenigen Tagen
ein Gespräch in der Angelegenheit bei der Bezirksregierung Köln stattgefunden habe,
wie – auch auf der Grundlage des zum Teil zeitlichen Maßnahmenverzugs und vor dem
Hintergrund, dass mit höheren Kosten gerechnet werden müsse als dies bei
seinerzeitiger Antragstellung kalkuliert wurde - eine Nachbewilligung von Mitteln
möglich wäre. Dies habe die Bezirksregierung als nicht unmöglich erachtet. Es sei
deshalb vorgesehen, im kommenden Frühjahr entsprechende Gespräche mit dem
zuständigen Ministerium in der Angelegenheit zu führen.
Im Investitionsplan 2018 seien keine Sanierungsmaßnahmen für den gemeindlichen
Bauhof enthalten – so Herr Mayer-, die allerdings s. E. erforderlich und bisher noch
nicht durchgeführt worden seien.
Der Bürgermeister bestätigt, dass diese Maßnahmen zwar in 2018 nicht aufgenommen
seien, aber in der Tat in diesem Bereich für kommende Jahre noch Handlungsbedarf
bestehe, allerdings derzeit noch nach Fördermöglichkeiten gesucht werde.
Auf die Frage, wieviel geringfügig Beschäftigte bei der Gemeinde Nettersheim im
Einsatz seien und wo deren Einsatzbereich sei, ergeht mit der Niederschrift folgende
Erklärung:
Bei der Gemeinde Nettersheim sind aktuell 55 Personen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis
angestellt. Hinzu kommen 12 junge Kräfte über die Freiwilligendienste. Diese Kräfte sind eingesetzt als
Reinigungskräfte, als Betreuungskräfte in Schulen und Kindergärten (Übermittagsbetreuungen) wie auch
der Jugendarbeit, als Asylbetreuungskräfte, Wochenenddienste im Naturzentrum Eifel und im
Literaturhaus zwecks Abdeckung bürgerfreundlicher Öffnungszeiten, als Einsatzkräfte in der Küche und
sonstigen Servicediensten des Jugendgästehauses, als Servicekräfte bei Wochenendveranstaltungen, u.a.
Taverne wie auch Klosterkapelle in Nettersheim und bei der Grünflächenpflege in den einzelnen Orten der
Gemeinde.
Zur Anfrage von Herrn Mayer, wo im Haushalt die Erträge und Aufwendungen für die
Taverne verbucht würden, ergeht folgende Erklärung:
Die Erträge und Aufwendungen zur Taverne in Nettersheim werden bei der Kostenstelle Archäologischer
Landschaftspark 362130 verbucht.
Ratsmitglied Pospig merkt ergänzend an, dass zwar die Haushaltsentwicklung
durchaus positiv sei, hier teilweise allerdings von der Gemeinde nicht beeinflussbare
Umstände oder Zufälle eine entscheidende Rolle spielten, wie sich die
Haushaltswirtschaft tatsächlich entwickele. Positiv sei natürlich auch die Nutzung der
Förderkulisse für die ländliche Entwicklung – hierbei dürfe aber nicht aus den Augen
verloren gehen, dass nicht nur die größeren Orte in der Gemeinde in den Genuss einer
entsprechenden Entwicklung kämen und die kleineren Orte dadurch abgehangen
würden.
Hinsichtlich eines Waldvermögens der Gemeinde von über 33 Mio. € sollte
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 51
betriebswirtschaftlich betrachtet zumindest eine Rendite von 1 % jährlich hieraus
erwirtschaftet werden, was seines Erachtens nicht der Fall sei.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass gerade die Entscheidung vor einigen Jahren,
das Waldvermögen der Gemeinde noch weiter zu mehren, eine mehr als richtige
Entscheidung gewesen sei. Die Entwicklungen im Forstbetrieb und auf dem Holzmarkt
seien bekanntermaßen – wie es stets im Forstausschuss beschrieben werde – mehr
als positiv. Mit einem Eröffnungsbilanzwert von 1,40 € pro qm liege dieser seinerzeit
noch umkämpfte Bilanzwert zwischenzeitlich realistisch betrachtet noch viel höher, da
Waldflächen sehr umworben seien und zwischenzeitlich deren Verkaufspreise bei über
2 € pro qm lägen.
Hinsichtlich des Einwands zur Partizipation der kleineren Orte der Gemeinde an der
Förderung der ländlichen Entwicklung hebt der Bürgermeister hervor, dass – wie auch
der aktuellen Tagesordnung entnommen werden könne – mit den Konzepten zur
dörflichen Entwicklung alle Orte in der Gemeinde umfasst seien und ihre Wünsche
Berücksichtigung gefunden hätten.
Ratsmitglied Hilger ergänzt zum Thema Waldvermögen der Gemeinde die
Ausführungen des Bürgermeisters noch dahingehend, dass der Wald für die Bürger ein
besonderes kulturelles Gut und ein Ort von Heimat darstelle und deshalb eine sehr
sinnvolle Investition gewesen sei.
Es erfolgt abschließend noch eine kurze Diskussion über die steigende
Baulandnachfrage in der ländlichen Region, die neben fehlenden Flächenkapazitäten in
den Ballungszentren vor allem auch aus den kaum noch für junge Familien
finanzierbaren Grundstücks- und Immobilienpreisen in den Städten herrühre.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 56:
einstimmig ja
Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen
Nachhaltigkeitspreis 2018
- Vorlage 865 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die Preisverleihung am 08.12.2017 hin und betont, dass
die Qualifizierung für die TOP 3 bereits herausragend sei. In den nächsten Tagen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 52
werde das Fernsehen für Dreharbeiten vor Ort sein. Diese Platzierung habe enorme
Außenwirkung und könne den Wert der Gemeinde nur steigern.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Gemeinde Nettersheim in
der Kategorie „Kleinstädte und Gemeinden“ für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis
2018 nominiert ist.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 57:
a)
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Außenputz Literaturhaus
Ratsmitglied Mayer weist darauf hin, dass der Außenputz des Literaturhauses teilweise
reparaturbedürftig sei und bittet darum, dies zu prüfen.
b)
Sitzungstermine 2018
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Entwurf des Sitzungsplans 2018 den
Fraktionsvorsitzenden bereits zugeleitet worden sei. Eine Übersicht werde der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
c)
Pferdeanhänger Parkplatz Nettersheim
Ratsmitglied Hilger weist darauf hin, dass der seit langem auf dem Parkplatz
gegenüber der Post abgestellte Pferdeanhänger immer noch nicht entfernt worden sei.
Er bittet diesbezüglich um Klärung.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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