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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
1,0 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 13:00
Aktualisiert
08.12.17, 13:00

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:15 Uhr Am Dienstag, 05.12.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Breitbach, Werner (vertritt Müllenborn, Albert) Falkenberg, Herbert Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Pospig, Dirk Poth, Edwin Rosenbaum, Burkhard Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Züll, Andrea als Schriftführerin Presse Zuhörer 1 – zeitweise 1 – zeitweise Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Albert Müllenborn. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1 und 2): A) Öffentlicher Teil Punkt 5.1: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/ Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 733 /X.L. Z.3 Punkt 12: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L. Z.2 Punkt 40.3.1: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" hier: Glasfaseranbindung - Vorlage 863 /X.L. - Punkt 44: Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim - Vorlage 858 /X.L. Z.1 Punkt 51: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien - Vorlage 856 /X.L. Z.1 Punkt 56: Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2017 - Vorlage 865 /X.L. - B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 4: Personalangelegenheiten - Vorlage 857 /X.L. - Punkt 6: Grundstücksangelegenheiten hier: Verkauf von Teilflächen im Bereich Rosenthalstraße und Klosterstraße in Nettersheim - Vorlage 837 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Seite 11 - Vorlage 786 /X.L. Punkt 2: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018 11 - Vorlage 788 /X.L. Punkt 3: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung 11 - Vorlage 831 /X.L. Punkt 4: Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1 11 - Vorlage 834 /X.L. Punkt 5: Bauleitplanung 12 5.1 12 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 3 5.2 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 13 - Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2 5.3 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 19 - Vorlage 862 /X.L. 5.4 Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 19 - Vorlage 508 /X.L. Z.1 Punkt 6: 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) 20 - Vorlage 810 /X.L. Punkt 7: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln 21 - Vorlage 795 /X.L. Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 22 8.1 22 Bewilligung Einzelantrag 2017 - Vorlage 846 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 4 8.2 Maßnahmenprogramm 2018 22 - Vorlage 844 /X.L. 8.3 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz 22 - Vorlage 611 /X.L. Z.1 8.4 Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz 23 - Vorlage 641 /X.L. Z.1 8.5 Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen 23 - Vorlage 845 /X.L. 8.6 Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) 23 - Vorlage 764 /X.L. Z.1 Punkt 9: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm 24 - Vorlage 615 /X.L. Z.2 Punkt10: Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den öffentlichen Bereich hier: Sachstandsbericht 24 - Vorlage 842 /X.L. Punkt11: Städtebauliches Konzept Nettersheim 25 11.1 25 Teilbereich Begegnungsstätte - Vorlage 781 /X.L. - 11.2 Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße 25 - Vorlage 780 /X.L. Punkt12: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim 25 - Vorlage 803 /X.L., Z.1 und Z.2 Punkt13: Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Brückenbauwerk 26 - Vorlage 832 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 5 Punkt14: Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes 27 - Vorlage 784 /X.L. Punkt15: Entwicklung Regiebetrieb Abfall 27 - Vorlage 796 /X.L. Punkt16: Beschaffung Abfallbehälter 2018 28 - Vorlage 797 /X.L. Punkt17: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 28 - Vorlage 763 /X.L. Punkt18: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 28 - Vorlage 801 /X.L. Punkt19: Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018 29 - Vorlage 827 /X.L. Punkt20: Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet 29 - Vorlage 839 /X.L. Punkt21: Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis 30 - Vorlage 841 /X.L. Punkt22: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsausschusses 30 - Vorlage 812 /X.L. Punkt23: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017 30 - Vorlage 817 /X.L. Punkt24: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser 31 - Vorlage 820 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 6 Punkt25: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr 31 - Vorlage 824 /X.L. Punkt26: Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft 32 - Vorlage 826 /X.L. Punkt27: Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsausschusses 32 - Vorlage 814 /X.L. Punkt28: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017 32 - Vorlage 818 /X.L. Punkt29: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk 33 - Vorlage 821 /X.L. und Z.1 Punkt30: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 33 - Vorlage 825 /X.L. und Z.1 Punkt31: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 34 - Vorlage 828 /X.L. und Z.1 Punkt32: Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir 34 - Vorlage 808 /X.L. Punkt33: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsausschusses 34 - Vorlage 816 /X.L. Punkt34: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 35 - Vorlage 819 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 7 Punkt35: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim 35 - Vorlage 822 /X.L. Punkt36: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 35 - Vorlage 835 /X.L. Punkt37: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 36 - Vorlage 829 /X.L. Punkt38: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) 36 - Vorlage 751 /X.L. Punkt39: Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel" 37 - Vorlage 809 /X.L. Punkt40: Erschließungsmaßnahmen 38 40.1 38 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - 40.1.1 Versetzung des OD-Steines 38 - Vorlage 859 /X.L. 40.2 Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" 39 - Vorlage 805 /X.L. 40.3 Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" 39 - Vorlage 804 /X.L. 40.3.1 Glasfaseranbindung 39 - Vorlage 863 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 8 Punkt41: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau 40 - Vorlage 806 /X.L. Punkt42: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht 40 - Vorlage 852 /X.L. Punkt43: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2018/2019 40 - Vorlage 850 /X.L. Punkt44: Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim 41 - Vorlage 858 /X.L. und Z.1 Punkt45: Gute Schule 2020 hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim 41 - Vorlage 851 /X.L. Punkt46: Kindergartenbedarfsplanung 41 - Vorlage 776 /X.L. Z.1 Punkt47: Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 42 - Vorlage 854 /X.L. Punkt48: Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum Dorfplatz 42 - Vorlage 853 /X.L. Punkt49: Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße 42 - Vorlage 843 /X.L. Punkt50: Offene Jugendarbeit 43 - Vorlage 855 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 9 Punkt51: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien 43 - Vorlage 856 /X.L. Jugendraum Roderath 43 - Vorlage 856 /X.L. Z.1 Punkt52: Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim 43 - Vorlage 849 /X.L. Punkt53: Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim 44 - Vorlage 848 /X.L. Punkt54: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim 44 - Vorlage 838 /X.L. Punkt55: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW 45 - Vorlage 860 /X.L. Punkt56: Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 53 - Vorlage 865 /X.L. Punkt57: Mitteilungen und Informationen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 53 Seite 10 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur jagdlichen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2018 - Vorlage 788 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2018 in vorgelegter Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung - Vorlage 831 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A 1 - Vorlage 834 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 11 Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang auf den zur Genehmigung anstehenden Dringlichkeitsbeschluss bzgl. der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung hin und informiert, dass die vereinbarte Entschädigungssumme zwischenzeitlich bei der Gemeindekasse eingegangen sei. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahme Fledermausbiotop im Zuge der Planung des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 5: Bauleitplanung Punkt 5.1: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 733 /X.L. Z.2 und Z.3 - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sowie erneuten Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg werden die Abwägungen entsprechend Anlage 1 zur Vorlage vorgenommen sowie die vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst. b) Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, wird gefasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 12 Punkt 5.2: 2. Änderung des Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich Akazienstraße; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 732 /X.L. Z.1 und Z.2- Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: 1. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.07.2017 wird dahingehend geändert, dass eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 (vorher: Nr. 187) in einer Größe von rd. 350 qm in den Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, mit aufgenommen wird. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 2. Es wird darüber hinaus beschlossen, zur Durchführung des Verfahrens § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) anzuwenden. 3. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Kommunen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Teilbereich „Akazienstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b) BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorgenommen und die empfohlenen Beschlüsse gefasst. Lfd.Nr. Betroffener Bürger/Be-hörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1 Gemeinde Schreiben 29.09.2017 Dahlem, vom Die Planung gilt als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt. Kenntnis nehmen 2 LVR-Dezernat Gebäudeund Liegenschaftsmanage ment, Köln, Schreiben vom 29.09.2017 Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf die Liegenschaften des LVR vor. Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn. Kenntnis nehmen 3 DB Immobilien, Köln, Schreiben vom 02.10.2017 e-regio, Euskirchen, Schreiben vom 09.10.2017 Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnis nehmen Keine Bedenken Kenntnis nehmen 4 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 13 5 Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 09.10.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Abwägung der Gemeinde: Unter Nr. 7.2 der Begründung wurde bereits ein Hinweis zur Kampfmittelbeseitigung aufgenommen, so dass die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen ist. 6 Kreis-EnergieVersorgung Schleiden, Kall, Schreiben vom 10.10.2017 Keine Bedenken 7 Geologischer NRW, Schreiben 10.10.2017 Das Plangebiet befindet sich über verkarstungsfähigem Kalkund Kalkmergelstein (Givet der Eifelkalkmulden/Devon). Bei der Baugrunduntersuchung und bei Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Dienst Krefeld, vom Kenntnis nehmen Kenntnis nehmen 1. Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen. 2. Die den Kluftgrundwasserleiter schützenden Deckschichten sind innerhalb des Plangebiets unterschiedlich mächtig. 3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr verschmutzungsempfindlich. Bei den Bohr- und Bauarbeiten sind Verunreinigungen des FKarstkluftgrundwasserleiters auszuschließen (Grundwasserschutz). Bei Bohrarbeitten im Karstgrundwasserleiter kommt nur Trinkwasser als Spülmittel in Frage. Baugrundeigenschaften Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 14 Baugrunduntersuchung Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, objektbezogen zu untersuchungen und zu bewerten. 8 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, Schreiben vom 12.10.2017 Abwägung der Gemeinde: Betroffen von dieser 2. Änderung ist lediglich das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Dem Eigentümer ist zu empfehlen, die vorgetragenen Aspekte des Geologischen Dienstes im Rahmen seiner weiteren Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Aus bergbehördlicher Sicht werden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Hinweis: Die o. g. Planfläche liegt über dem auf Branstein und Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Engelgau“, dessen letzte Eigentümerin nach meinen Erkenntnissen nicht mehr erreichbar ist. In den hier vorhandenen Unterlagen ist im Bereich der Änderungsfläche kein Bergbau aus der Vergangenheit dokumentiert. Bearbeitungshinweis: Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den heir geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtikeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotentiale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnis zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangsund Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Dem Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 sind die vorgetragenen Aspekte des Geologischen Dienstes NRW zur Beachtung vorzulegen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 15 Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“. 9 IHK Schreiben 20.10.2017 Aachen, vom 10 Kreis Euskirchen, Abt. Kreisentwicklung und Planung, Schreiben vom 27.10.2017 Abwägung der Gemeinde: Betroffen von dieser 2. Änderung ist lediglich das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237. Es wird vorgeschlagen, den Eigentümer über die den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichten. Keine Bedenken Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 ist über den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichten. Kenntnis nehmen. Ich bitte, die nachfolgende Anregung und Stellungnahme zu berücksichtigen: Untere Bodenschutzbehörde: Unter Berücksichtigung der festgelegten ökologischen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen, bestehen gegen die mit der Realisierung des Vorhabens einhergehende zusätzliche Versiegelung aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Abwägung der Gemeinde: Es wird empfohlen, den Umfang der ergänzenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abzustimmen und diese auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 vorzunehmen. Die textliche Festsetzung sowie die Begründung sind entsprechend zu ergänzen. In die textliche Festsetzung sowie in die Begründung ist ergänzend aufzunehmen, dass der Umfang der ergänzenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahre ns mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und diese auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 237 vorzunehmen ist. Kenntnis nehmen. 11 Wasserverband EifelRur, Düren, Schreiben vom 30.10.2017 Es werden keine Bedenken geäußert. 12 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom 06.11.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 16 Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Abwägung der Gemeinde: In die Begründung zur 1. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wurde unter Nr. 7.3 bereits ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Es wird angeregt, diesen auch in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. 13 PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 06.11.2017 In die textlichen Festsetzungen wird der Hinweis wie folgt aufgenommen: „Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Nordbayern GmbH Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 17 (FGN), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellscha ft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellscha ft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellsch aft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,  Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) • Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. • Kenntnis nehmen. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, da Leitungstrassen im Projektbereich der PLEdoc GmbH nicht betroffen sind. 14 15 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 06.11.2017 Landwirtschaftskammer NRW, Düren Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen. Kenntnis nehmen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Kenntnis nehmen 4. Der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 2. Änderung des Einfachen Bebauungsplanes T 1, Tondorf, Teilbereich „Akazienstraße“ wird gefasst. 5. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 18 Punkt 5.3: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 862 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen: 1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im der Vorlage beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der der Vorlage beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5.4: einstimmig ja Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 508 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 19 1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen. a. In dem der Vorlage beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des Aufstellungsbeschlusses. b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, für die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 810 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt eine 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Marmagen im Bereich L 204 – Ortseingang Nord gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 20 Punkt 7: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - Ratsmitglied Hilger weist auf die in der Niederschrift des Fachausschusses enthaltene Erläuterung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale hin. Hier sei angegeben worden, dass die Anzahl der Wasserhausanschlüsse als Grundlage diene. Er habe sich diesbezüglich bei der Bezirksregierung erkundigt, die dies nicht bestätigt habe. Allenfalls seien die Siedlungsgebiete zugrunde zu legen, ausgenommen noch nicht bebauter Gebiete. Auf dieser Grundlage könne man ggf. davon ausgehen, dass das im Regionalplan zur Festschreibung vorgesehene Entwicklungspotenzial von 5 % ausreichend sei. Wenn man aber die noch nicht bebauten Flächen abziehe, sei doch die Forderung nach dem höheren Satz von 10 % zu unterstützen. Daher werde die UNA dies mittragen. Der Bürgermeister erläutert, dass Marmagen und Nettersheim als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ definiert seien und somit von der Prozentstaffelung gar nicht betroffen seien. Hier gehe es um die kleineren Orte, die damit in ihren baulichen Entwicklungsmöglichkeiten gehemmt seien. Man strebe daher an, auch Zingsheim und Tondorf als allgemeiner Siedlungsbereich festzusetzen. Für die übrigen Orte fordere man eine Erhöhung des Erweiterungsrahmens auf 10 %. Es zeichne sich ab, dass die Bezirksregierung zwischenzeitlich auch einen höheren Prozentsatz von 5 - 10 % in Betracht ziehe. Es sei sicherlich positiv zu sehen, wenn eine solche Festschreibung im Einklang mit den Kommunen erfolge. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig erklärt der Bürgermeister, dass Marmagen und Nettersheim zwar nicht die erforderliche Einwohnerzahl von 2000 hätten, allerdings aufgrund ihrer Zentralortfunktion trotzdem als allgemeine Siedlungsschwerpunkte definiert seien. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 21 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim Punkt 8.1: Bewilligung Einzelantrag 2017 - Vorlage 846 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.2: einstimmig ja Maßnahmenprogramm 2018 - Vorlage 844 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.3: einstimmig ja Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 611 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 22 Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer) umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.4: einstimmig ja Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz - Vorlage 641 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 umzusetzen. Notwendige Auftragsvergaben Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.5: sind im Rahmen der vorgeschriebenen einstimmig ja Optimierung/Neugestaltung Eiffelplatz Marmagen - Vorlage 845 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Optimierung des Eiffelplatzes in Marmagen ein Entwicklungs- und Gestaltungskonzept (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) unter Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim ein Förderantrag (Städtebauförderung) gestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.6: einstimmig ja Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 23 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1 Pfalzstraße 7, Zingsheim 2 Pfalzstraße Zingsheim 3 Webergasse 2, Marmagen Urgasse 10, Marmagen Überarbeitung und Anstrich von Fenstern sowie der Einzäunung Überarbeitung von Fenstern mit Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkfassade Instandsetzung der Stützmauer 4 13, Abstimmungsergebnis: Punkt 9: Gesamtkosten der Maßnahme, € Reinigung, Ausbesserung und Anstrich der Fassadenflächen Fördersumme, € 1.645,70 € 820,00 € 3.702,44 € 1.850,00 € 7378,00 € 3.000,00 € 6.217,86 € 3.000,00 € einstimmig ja Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den öffentlichen Bereich hier: Sachstandsbericht - Vorlage 842 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet, dass inzwischen die Vorarbeiten geleistet seien, so dass nunmehr das Konzept fertiggestellt und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 24 vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Städtebauliches Konzept Nettersheim Punkt11.1: Städtebauliches Konzept Nettersheim hier:Teilbereich Begegnungsstätte - Vorlage 781 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt11.2: Städtebauliches Konzept Nettersheim hier: Teilbereich Baugebiet G2 - Bahnhofstraße - Vorlage 780 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den Teilbereich des Baugebietes G 2 – Nettersheim – durch ein Fachbüro mögliche zukünftige Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese frühzeitig mit angrenzenden Anliegern und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt : einstimmig ja Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim - Vorlage 803 /X.L, Z.1 und Z.2 - Der Bürgermeister bezieht sich auf die im Fachausschuss vorgeschlagene Besichtigung zweier Einrichtungen des Betreibers in Weilerswist u. Erftstadt. Er schlage vor, mit dem Betreiber am 23. oder 24. Januar einen Bereisungstermin abzustimmen, zu dem die Ratsmitglieder u. die sachkundigen Bürger/innen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses eingeladen werden sollen. Wichtig sei, sich einen Überblick über die baulichen Entwicklungen verschaffen zu können, aber auch einen Einblick in den täglichen Ablauf einer solchen Einrichtung zu bekommen. Die Zusatzvorlage Z.2 enthalte einen aktuellen Beschlussvorschlag für die weitere Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 25 Konzeptentwicklung, auf deren Grundlage in der Ratssitzung im Frühjahr nächsten Jahres der finale Beschluss erfolgen könne. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass die Expertise seitens der Gemeinde beauftragt worden sei und die Kosten für die Erstellung der Expertise über Fördermittel der Städtebauförderung finanziert seien. Den Kreis Euskirchen habe man zwischenzeitlich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Pflegeplan ebenfalls in die Vorhaben mit einbezogen. Bezüglich der weiteren Frage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass der interessierte Betreiber der Senioreneinrichtung den Betrieb des benachbarten Schlachthauses als keinerlei Beeinträchtigung für die Senioreneinrichtung ansehe. Dem Investor seien die örtlichen Gegebenheiten bekannt. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die der Zusatzvorlage 1 beigefügte Expertise „Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim“ zur Kenntnis. Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau eines Mehrfamilienhauses für „Wohnen zu zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim ein konkretes Planungskonzept von dem potenziellen Investor anzufordern, auf dessen Grundlage die abschließende Gesamtkonzeption mit der Verwaltung abgestimmt und die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Brückenbauwerk - Vorlage 832 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage eines Wartungsangebotes einer Fachfirma notwendige Wartungsarbeiten am Brückenbauwerk der Holzbrücke am Bahnhof Nettersheim durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 784 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 26 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu verhandeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Entwicklung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 796 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf den in der Fachausschusssitzung durch Ratsmitglied Pospig angefragten Vergleich der Durchführung der Abfallentsorgung in Eigenregie einerseits bzw. durch Fremdunternehmen andererseits hin und teilt mit, dass dieser Vergleich noch in Erarbeitung sei und zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden müsse. Die endgültige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines neuen Müllfahrzeuges sollte deshalb bis zur Vorlage der oben beschriebenen Vergleichsberechnung noch zurückgestellt werden. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bittet darum, der Niederschrift genauere Informationen bzgl. des zu erneuernden Müllfahrzeuges beizufügen (Betriebsstunden, Fahrkilometer u. Art der Schäden). Diese Zusammenstellung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen. Für die mögliche Ersatzbeschaffung eines Müllfahrzeuges werden im Haushalt 2018 entsprechende Mittel veranschlagt. Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2018 nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Beschaffung Abfallbehälter 2018 - Vorlage 797 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 27 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Müllgefäßen im Jahr 2018 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes noch in dieser Woche vorgelegt werde. Dieser könne dann bis zur nächsten Fachausschusssitzung im nächsten Jahr in den Fraktionen ausführlich beraten werden. Eine Beschlussfassung sei dann erst im Frühjahr vorgesehen. Für Ersatzbeschaffungen der Feuerwehr seien im Haushaltsplan entsprechende Ansätze für 2018ff. bereits berücksichtigt. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wie vorgesehen vorzunehmen und nimmt die Ausführungen zum Stand der Bearbeitung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 - Vorlage 801 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.10.2017 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 StVO umzusetzen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zur Verbesserung der Parksituation im Ortsteil Nettersheim zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2018 - Vorlage 827 /X.L. - Der Bürgermeister verweist auf die umfangreiche Vorlage, in der quasi als Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 28 Jahresbericht die vielen verschiedenen Aktivitäten und Arbeitsbereiche des Naturzentrums, Jugendgästehauses und der angegliederten Einrichtungen dargestellt seien. Hiermit sei eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verbunden und man könne stolz sein, diese Einrichtungen mit ihren zahlreichen Angeboten u. Programmen schon seit Jahrzehnten aus eigener Kraft stabil führen zu können. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehauses sowie der angegliederten Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 die Maßnahmen und Programme darzustellen. Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter, wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten. Zur Stärkung und Entwicklung des Naturzentrums wurde ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel gestellt. Sobald eine Bewilligung erfolgt, soll ein entsprechender Mitarbeiter zur Umsetzung der geförderten Maßnahme eingesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Öffentlicher Personennahverkehr im Gemeindegebiet - Vorlage 839 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, die Konzeptüberlegungen weiter zu entwickeln und auf dieser Grundlage zunächst zu untersuchen, dass eine gänzliche Bedienung im Stundentakt aller Haltestellen sichergestellt wird. Für den Ort Pesch (Linie 821) ist eine gesonderte Lösung zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit in der Gemeinde Nettersheim hier: Entwicklung der Polizeistärke im Südkreis - Vorlage 841 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 29 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen im Sinne der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde fortzuführen. Darüber hinaus sind Bemühungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes, welches der aktuellen Situation gerecht wird, zu unternehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 812 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Entlastung des Betriebsleiters bereits im Betriebsausschuss erfolgt sei und der Rat in diesem Jahr erstmals gem. EigVO über die Entlastung des Betriebsausschusses entscheide. Gemäß Gemeindeordnung seien daher allerdings die Mitglieder des Betriebsausschusses, die an den Entscheidungen zur Entlastung des Betriebsleiters und hinsichtlich des Jahresabschlusses mitgewirkt haben, befangen und dürften somit an Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. Es sei nicht in Gänze geklärt, ob dies auch für den Bürgermeister gelte, da er nicht Mitglied des Betriebsausschusses sei. In seiner Funktion als Betriebsleiter halte er es vorsorglich jedoch für rechtlich korrekt, wenn er an der Beschlussfassung ebenfalls nicht teilnehmen werde. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen, Kurth, Mayer, Poth u. Schruff sowie der Bürgermeister haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 23: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2017 - Vorlage 817 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 30 Punkt 24: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 820 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 820 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 824 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2018 zum 01.01.2018 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Abwassernetzuntersuchungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 31 - Vorlage 826 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für das Einzugsgebiet der Kläranlage Nettersheim-Urft Abwassernetzuntersuchungen durchzuführen mit der Zielsetzung, dass zum jetzigen Zeitpunkt Drosselorgane der Regenüberlaufbecken zunächst teilweise oder ganzheitlich nicht geändert werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den Netzberechnungen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 814 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen, Kurth, Mayer, Poth u. Schruff sowie der Bürgermeister haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 28: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2017 - Vorlage 818 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 821 /X.L. und Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 32 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 821 Z. 1 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: für das einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 825 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Des Weiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,95 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 Abstimmungsergebnis: maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 Grundgebühr pro Monat netto cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € einstimmig ja Punkt31.1: Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 828 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der der Vorlage beigefügten Fassung. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 33 Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Jahre 2018 die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig beschließt der Rat, das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, mit den notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 33: einstimmig ja Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsausschusses - Vorlage 816 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage dessen Beschlusses vom 21.11.2017 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Mitglieder des Betriebsausschusses Breitbach, Joepen, Kurth, Mayer, Poth u. Schruff sowie der Bürgermeister haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 34: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 - Vorlage 819 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 34 Punkt 35: Erlass des Wirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 822 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 822 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 36: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 - Vorlage 835 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 2.774,50 kW ab 01.01.2018 um 4,00 € pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2018 alt in € von 0 kW bis 30 kW von 31 kW bis 70 kW von 71 kW bis 300 kW über 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 37: neu in € 47,00 37,00 27,00 23,00 51,00 41,00 31,00 27,00 einstimmig ja Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 16.03.2005 - Vorlage 829 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 35 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzel) gemäß der der Vorlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 38: einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. - Ratsmitglied Pospig erkundigt sich, ob es schon neue Erkenntnisse gebe bzgl. der möglichen Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Städte- und Gemeindebund NRW hinsichtlich der Vorrangsatzung keine Bedenken habe. Es stünden allerdings nochmals Gespräche mit der e-regio bezüglich der Gebührenstruktur an, die nach den bisherigen Planungen dieses Versorgungsträgers von den Konditionen des Eigenbetriebes Biowärme bezüglich des angrenzenden, angeschlossenen Gebietes „Zur Klosterquelle“ abweiche. Hier solle versucht werden, sich bei einem gemeinsamen Erörterungstermin noch anzunähern. Ratsmitglied Poth gibt zu bedenken, dass vor allem eine Abweichung in der Verbrauchsgebühr problematisch sei. Derzeit sei diese zwar gleich angesetzt, lediglich bei der Grundgebühr gebe es Unterschiede. Bei einer geltenden Vorrangsatzung sollte aber gerade die Verbrauchsgebühr dauerhaft seiner Meinung nach gleich sein. Er erkundigt sich, ob man dies ggf. per Ratsbeschluss so vorsehen und in den Wärmelieferungsvertrag mit dem Versorgungsträger aufnehmen könne. Der Bürgermeister bestätigt, dass aktuell eine identische Verbrauchsgebühr vorgesehen sei. Dies sei aber nicht für alle Zeit so festgeschrieben. Hinsichtlich des abzuschließenden Wärmelieferungsvertrages werde man das Thema nochmals erörtern. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 36 Abstimmungsergebnis: Punkt 39: einstimmig ja Pilotprojekt "Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel" - Vorlage 809 /X.L. - Ratsmitglied Hilger führt aus, dass es sich hier zwar um ein interkommunales Projekt handele, für die Gemeinde Nettersheim aber sicherlich der Genfbachbereich Priorität habe und das Thema dringlich zu behandeln sei. Hierzu gibt der Bürgermeister zu bedenken, dass in den anderen Kommunen sicherlich auch verschiedene Bereiche dringlich seien. In Kürze werde ein gemeinsames Gespräch mit Bezirksregierung und Ministerium stattfinden, um abzustimmen inwieweit eine Umsetzung des Pilotprojektes zeitnah realisierbar ist. Unabhängig von dem Pilotprojekt sei die Gemeinde bemüht, eine schnellstmögliche Lösung hinsichtlich der Entwässerung der A1 mit den zu beteiligenden Fachbehörden und dem Landesbetrieb zu erreichen. Nach Auffassung des Landesbetriebs sei der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1978 im Zusammenhang mit dem Bau der A1 hinsichtlich der Entwässerung maßgebend und daher keine baulichen Maßnahmen zur Rückhaltung mehr nötig. Aufgrund dessen habe die Gemeinde bereits überlegt, ggf. über weitere Anfragen im Landtag nochmals auf die Problematik hinzuweisen, um eine schnellstmögliche Lösung herbeizuführen. Herr Hilger weist ergänzend darauf hin, dass die Gemeinde Kall auch von Maßnahmen im Bereich des Genfbaches profitieren würde. Anfangs sei sehr viel Bewegung in dieser Thematik gewesen, nun habe man allerdings lange nichts mehr gehört. Der Bürgermeister bestätigt dies. Die Gemeinde habe konzeptionelle Überlegungen vorgestellt und Flächen für eine Retention in Aussicht gestellt. Nun müsse von Seiten des Landesbetriebs und der Wasserbehörden reagiert werden. Letztendlich dürften die Maßnahmen keinesfalls finanziell zu Lasten der Gemeinde gehen. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt das beabsichtigte interkommunale Pilotprojekt „Nachhaltige Gewässerlandschaft Eifel“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, entsprechende Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2018 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 40: einstimmig ja Erschließungsmaßnahmen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 37 Punkt40.1: Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" - Vorlage 802 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zum Erschließungsgebiet G 14, Teilbereich „Auf Graben“ in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, im Jahre 2018 die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ fortzuführen und die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Des Weiteren beschließt der Rat, mit der bauausführenden Firma des Teilbereiches „Auf Graben“ Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass diese die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Brotkiste“ auf der Grundlage der Einheitspreise des Angebotes „Auf Graben“ vom 23.08.2017 fortführt. Abstimmungsergebnis: Punkt40.1.1: einstimmig ja Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" hier: Versetzung des OD-Steines - Vorlage 859 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes G 14, Teilbereiche „Brotkiste“ und „Auf Graben“, die Versetzung des OD-Steins im Bereich der K 59, Bahnhofstraße OD-Nettersheim beim Kreis Euskirchen zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt40.2: Erschließung Baugebiet L6-A Zingsheim "Altes Pastorat" - Vorlage 805 /X.L. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, mit der Erschließung des Baugebietes L 6-A Zingsheim (Altes Pastorat) im Jahre 2018 zu beginnen und entsprechende Mittel im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 38 vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt40.3: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" - Vorlage 804 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 40.3.1: das einstimmig ja Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" hier: Glasfaseranbindung - Vorlage 863 /X.L. - Bekanntermaßen habe man bisher für die Breitbandanbindung des Ortes Marmagen sehr kämpfen müssen, so der Bürgermeister. Lange seien die Bemühungen aufgrund der Wirtschaftlichkeitslücke nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Jetzt bei Ausweisung des neuen Baugebietes gebe es voraussichtlich sogar zwei Anbieter, die ganz ohne Zuschüsse eine Versorgung des Gebietes mit Glasfaser beabsichtigen. Eine Glasfaseranbindung des Baugebietes stelle zweifelsfrei eine Aufwertung und einen Standortvorteil für Wohnen und Arbeiten dar und werde sich sicherlich auch auf die Nachfrage positiv auswirken. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die beabsichtigte Glasfaseranbindung der Deutschen Telekom von Nettersheim nach Marmagen zur Versorgung des Baugebietes F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat, mit der Deutschen Telekom zu verhandeln, dass die Anbindung von Nettersheim über den gemeindlichen Wirtschaftsweg nicht über eine Freileitung sondern über Erdkabelverlegung erfolgt. Abstimmungsergebnis: Punkt 41: einstimmig ja Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 806 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 39 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses vom 21.11.2017 des Kreises Euskirchen für den Ausbau der K 34 – OD Frohngau - den Auftrag für die Teilabschnitte Kanalisation, Wasserversorgung sowie Nebenanlagen an die billigst bietende Firma zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 42: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 852 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 43: einstimmig ja Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2018/2019 - Vorlage 850 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2018/19 mit folgender Verteilung: - am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Klassen - am Teilstandort Marmagen wird eine Klasse eingeschult. Abstimmungsergebnis: Punkt 44: einstimmig ja Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim - Vorlage 858 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Schulentwicklungsplanung für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zeitnah fortzuschreiben. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 40 Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Gute Schule 2020 hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim - Vorlage 851 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Übertragung des Kontingents aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das für 2017 vorgesehen war, in das Haushaltsjahr 2018 zu. Abstimmungsergebnis: Punkt 46: einstimmig ja Kindergartenbedarfsplanung - Vorlage 776 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung Nettersheim sowie von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, ein Planungsbüro mit den Planungen für die Erweiterungsmaßnahmen an den Kindergärten Nettersheim und Zingsheim und den Vorbereitungen der erforderlichen Ausschreibungen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 47: einstimmig ja Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Jahresprogramm des Familienzentrums 2018 entsprechend der Erläuterungen zu planen und die Umsetzung wie beschrieben anzugehen. Die Finanzierung ist im Rahmen des Haushalts 2018 vorzusehen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 41 Abstimmungsergebnis: Punkt 48: einstimmig ja Entwicklung Spielplatz Auf Aelenpesch, Tondorf zum Dorfplatz - Vorlage 853 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, die Planungen zur Entwicklung des Spielplatz Aelenpesch zum Dorfplatz unter Beteiligung aller Akteure weiter zu vertiefen, damit auf dieser Grundlage ein Förderantrag im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung gestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 49: einstimmig ja Entwicklung Spielplatz Genfbachstraße - Vorlage 843 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, auf dem Spielplatz Genfbachstraße die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Verbesserungsmaßnahmen bis zum Frühjahr 2018 durchzuführen und die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren durchzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 50: einstimmig ja Offene Jugendarbeit - Vorlage 855 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Sachlage zur „Offenen Jugendarbeit“ in der Gemeinde zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 51: einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Leitprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien - Vorlage 856 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 42 Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit die Leitprojekte im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung unter Beteiligung aller Akteure im Jahr 2018 zu vertiefen und auf dieser Grundlage nach Bedarf Förderanträge zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt : einstimmig ja Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Jugendraum Roderath - Vorlage 856 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, die Entwicklung eines Jugendraumes im Ort Roderath planerisch und bautechnisch im Jahr 2018 seitens der Gemeinde zu unterstützen und zur Realisierung der Maßnahmen entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 52: einstimmig ja Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 849 /X.L. - Im Rahmen der „Onleihe Erft“ seien – so der Bürgermeister - gleichgelagerte Satzungen und Entgelte empfehlenswert, daher habe man Satzung und Entgeltordnung entsprechend überarbeitet. Zusätzlich seien Rabatte aufgenommen worden, u.a. auch für Mitglieder des Freundeskreises Literaturhaus. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Jahresgebühr für die Gemeindebücherei Nettersheim in Höhe von 12 € für Erwachsene, 8 € für Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Freiwilligendienstleistende und Mitglieder des Freundeskreises Literaturhaus und 17 € für Familien, entsprechend der der Vorlage anliegenden Entgeltordnung. Abstimmungsergebnis: Punkt 53: einstimmig ja Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 848 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 43 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Benutzerordnung der Gemeindebücherei Nettersheim, die in der der Vorlage beigefügten Fassung neu erlassen und im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim öffentlich bekannt gegeben wird. Gleichzeitig tritt die Benutzerordnung vom 22.12.2009 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Punkt 54: einstimmig ja Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim - Vorlage 838 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, Herrn Brandoberinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962, wohnhaft in Zingsheim ab dem 13.12.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zeitlich begrenzt bis zum 12.12.2023 zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 55: einstimmig ja Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 860 /X.L. - Der Bürgermeister trägt sodann zu dem am 24. November dem Gemeinderat zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen vor: Rat und Verwaltung – vor allem auch in Form der Haushaltskommission und verwaltungsinternen Haushaltssicherungsgruppe - hätten sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Haushaltsplan 2018 und der Investitionsplanung befasst. In der am 18. Oktober stattgefundenen Sitzung der Haushaltskommission seien die grundlegenden Ausgangspunkte und Veränderungen gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr 2017 besprochen worden. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Planung noch von einem Fehlbetrag mit über 300.000 € ausgegangen. Der aktuell vorliegende Haushaltsentwurf weise nunmehr erfreulicher Weise einen Überschuss von rd. 162.000 € aus. Grundlage für diese Planungen sei stets auch eine realistische Vorausschau auf das voraussichtliche Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres. Im Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 44 Vorbericht sei dargelegt, dass derzeit davon ausgegangen werde, dass der geplante Überschuss von rd. 72.000 € zum 31.12.2017 erreicht werden könne. Eine aktualisierte Überprüfung der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus den vergangenen Tagen lasse gar die vage Hoffnung zu, dass – falls sich im Bereich der Gewerbesteuer nicht noch unerwartete Verschlechterungen ergäben – sich dieser Überschuss sogar noch verbessern könne. Hier blieben die nächsten Wochen abzuwarten. Im aktuellen Haushaltsjahr habe die Gemeinde durch ökologische Ausgleichsleistungen im Forstbereich, die in der heutigen Sitzung als Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses auch auf der Tagesordnung stünden, mit einer Zahlung von über 600.000 € eine Verbesserung der Liquiditätslage zu verzeichnen. Dennoch dürfe nicht verhehlt werden, dass bisher durchgängig die Auszahlungen im Bereich der laufenden Verwaltung die dortigen Einzahlungen überschritten. Hierdurch habe sich in den letzten Jahren das Erfordernis zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ergeben, die in absehbarer Zeit auch nicht vollständig getilgt werden könnten. Im aktuellen Jahr habe die Gemeinde auch den ersten Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 feststellen können und sei derzeit in Erarbeitung der fortfolgenden Gesamtabschlüsse, wobei die Jahre 2011 bis 2014 dem Gesamtabschluss 2015 angehängt werden könnten. Hier würden die Abschlüsse des Kernhaushaltes mit den Abschlüssen der Eigenbetriebe zusammengeführt, so dass sich das Ergebnis des Gesamtkonzerns Gemeinde ergebe. In dieser Gesamtbetrachtung sei auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. zu berücksichtigen mit seinen unterstützenden Maßnahmen für die positive gemeindliche Entwicklung. Herr Pracht hebt in diesem Zusammenhang nochmals hervor, dass die im letzten Dezember getroffene Entscheidung zur Baulandentwicklung in der Gemeinde eine besonders wegweisende Entscheidung für die Gemeinde und auch ihre Bevölkerungsentwicklung gewesen sei. Durch diese Möglichkeit der Weiterveräußerung von Bauflächen an Bauwillige sei die Gemeinde in der Lage einen Ertragsüberschuss im Haushalt einzuplanen, der beispielsweise für das kommende Haushaltsjahr mit weit über 500.000 € angesetzt sei. Dies ergebe sich aus dem Kaufpreis – wobei für den Erschließungsbeitragsanteil ein Kaufpreisanteil einem Sonderposten zugeführt werde – abzüglich des Anlagenabgangs für das betreffende Grundstück. Ohne diese Entwicklung sei der Haushalt der Gemeinde bereits in 2018 in Schieflage geraten und die Ausweisung eines Überschusses nicht möglich gewesen. Beruhigend für die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Nettersheim sei zudem, dass im kommenden Jahr mit einer Ausgleichsrücklage zur Abdeckung von möglichen Fehlbeträgen in kommenden Jahren von rd. 1,8 Mio. € an den Start gegangen werden könne und bei der prognostizierten Haushaltsentwicklung mit dem vorgelegten Entwurf in den kommenden Jahren gar die Marke von 2 Mio. € wieder überschritten werden könne. Dies schaffe ein Polster für künftige Jahre. Der Bürgermeister merkt an, dass er aufgrund der ausführlichen Erörterung in der Sitzung der Haushaltskommission es in der heutigen Sitzung unterlassen werde, auf verschiedene Einzelpositionen im Ergebnisplan nochmals einzugehen. Zum Stellenplan, der Grundlage für die entsprechende Personalkostenentwicklung der Gemeinde sei, wolle er allerdings ergänzend zu Vorlage und Vorbericht nochmals Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 45 erläutern, dass die ausgewiesene Stellenmehrung zum einen mit einer Erhöhung an Stellen im Kindergartenbereich zusammenhänge und zum anderen im IT-Bereich bereits seit 01.10.2017 eine technische Stelle eingerichtet und auch besetzt sei im Zusammenhang mit der IT-Betreuung der gesamten Verwaltung und ihren Einrichtungen wie auch des Schulbereiches. Hinzu komme, dass der aktuelle Stellenplanentwurf eine zusätzliche Stelle im Arbeiterbereich vorsehe, dies auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Investitionsmaßnahmen und der Schaffung von weiterem Anlagevermögen für die Gemeinde. In diesem Zusammenhang sei auch die Aktivierung von Eigenleistungen zu sehen, die für das kommende Haushaltsjahr auf 200.000 € erhöht worden sei. Natürlich würden diese Personalkosten die Liquidität der Gemeinde belasten, aber – da sie der Schaffung von Anlagevermögen der Gemeinde dienten – könnten sie auf den Vermögenswert aktiviert werden und würden somit die Ergebnisrechnung der Gemeinde nur über die Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungssumme belasten. Die im Rahmen des vorgelegten Stellenplanes beabsichtigten geplanten Erhöhungen in einzelnen Personalfällen würden im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur Beratung vorliegen. Der Bürgermeister erklärt zudem, dass im Asylbereich ein hohes Defizit ausgewiesen sei, wenngleich im Rahmen der Unterbringung von anerkannten und damit im Leistungsbezug des SGB II befindlichen Flüchtlingen auch Mieterträge bei der Kostenstelle Gebäudemanagement entstünden. Das Defizit entstehe vor allem für den Personenkreis an Ausreisepflichtigen, für die die Gemeinde weder eine Pauschale von 866,00 € pro Monat über das Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalte noch über das Jobcenter ein Leistungsbezug erfolge. Er - wie auch seine Bürgermeisterkollegen in den anderen Kommunen – seien deshalb bestrebt, dass dieser Missstand für die Kommunen behoben werden müsse und sie nicht mit der Kostentragungspflicht für diesen Personenkreis allein gelassen würden. Es bestehe daher die feste Absicht, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW dafür zu kämpfen, dass Bund und Land auch für diese Menschen bis zur eigentlichen Ausreise die Kosten übernähmen. Zur aktuellen Liquiditätslage der Gemeinde – so der Bürgermeister – sei ebenfalls im Vorbericht ausgeführt worden. Bekanntermaßen sei mit dem diesjährigen Nachtragshaushalt eine Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Kassenkredite von 5 Mio. € auf 6 Mio. € vorgenommen worden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zur Sicherung der täglichen Zahlfähigkeit der Gemeinde und gegebenenfalls auftretenden zeitgleichen Zahlverpflichtungen, denen allerdings taggenau keine entsprechenden Einzahlungen gegenüberstünden, ein gewisser Spielraum ermöglicht werde. Tatsächlich sei dieser Ermächtigungsumfang bisher zu keiner Zeit vollumfänglich in Anspruch genommen worden. Aktuell sei mit dem Abschluss eines neuen Liquiditätskredites in den vergangenen Tagen ein Gesamtumfang von 3 Mio. € für den Kernhaushalt abgeschlossen worden, von dem mit gestrigem Tagesabschluss allerdings nur rd. 1,1 Mio. € auch tatsächlich verausgabt worden seien. In diesem Zusammenhang sei allerdings zu berücksichtigen, dass für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten aktuell weiterhin Negativzinsen gewährt würden, denen allerdings Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 46 andererseits für alle einen Freibetrag von 500 T€ übersteigenden Beträge auf den Girokonten der Gemeinde und ihrer Einrichtungen ein so genanntes Verwahrentgelt von derzeit 0,4 % gegenüberstehe. Mit dem Satzungsentwurf 2018 werde weiterhin der Ermächtigungsrahmen in Höhe von 6 Mio. € vorgesehen, um diese Zahlungsflexibilität auch in Zeiten der Abwicklung der Gesamtheit an Investitionsmaßnahmen und auch Erschließungsmaßnahmen wie auch den sonstigen Zahlverpflichtungen der Gemeinde im Bereich der laufenden Verwaltung zu ermöglichen. Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen erklärt der Bürgermeister, dass die ausgewiesene Gesamtsumme bei rd. 9,4 Mio. € liege. Es sei sicherlich allen hier am Ratstisch klar, dass diese Gesamtheit an Maßnahmen in diesem Umfang nicht in einem Jahr vollumfänglich zu bewerkstelligen sei. Deren Veranschlagung sei jedoch bezüglich der Förderprojekte dahingehend notwendig, dass die Bewilligung von Fördermitteln voraussetze, dass die entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan vorliege und damit die Eigenanteilsfinanzierung gesichert sei. Vor jedem Bewilligungsbescheid erfolge durch die Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht eine entsprechende schriftliche Anfrage. Verbunden mit der Baulandentwicklung in der Gemeinde enthalte der Investitionsplan 2018 auch die entsprechenden Ansätze für die Erschließungsmaßnahmen. Bezüglich der neu erworbenen 130 Baugrundstücke würden noch bis zur Ratssitzung entsprechende Zusatzvorlagen im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen in diesen Bereichen erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass in dieser Woche am 07.12. der Umlegungsausschuss erneut tagen werde und mit den hieraus folgenden Beschlüssen und deren Bekanntmachung im kommenden gemeindlichen Mitteilungsblatt dann auch eine Zahlung der Grundstücke und damit auch deren Eigentumsübergang auf die Gemeinde erfolgen werde. Im Rahmen der Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung in der aktuellen Sitzungsphase sei bereits ausgiebig über die erforderliche Schaffung weiterer Kindergartenplätze in der Gemeinde Nettersheim gesprochen worden. Die für die Kindergartenerweiterungen in Nettersheim und Zingsheim erforderlichen Haushaltsmittel seien im vorgelegten Investitionsplan berücksichtigt worden. Wie bereits im Familienausschuss erklärt er, dass zunächst aufgrund der vorhandenen Gebäudehülle mit der Baumaßnahme in Zingsheim begonnen werden sollte, um so baldmöglichst für das kommende Kindergartenjahr die erforderlichen Kindergartenplätze schaffen zu können. Es zeige sich in den zahlreichen Gesprächen mit den bauwilligen jungen Familien, dass ein gesicherter Kindergartenplatz einen entscheidenden Standortvorteil darstelle. Mit dem aktuellen Investitionsplan für das kommende Jahr könne man wahrheitsgemäß behaupten, dass quasi jeder Straßenzug in der Gemeinde hiervon profitiere, da mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde auf LED an jedem alten Straßenbeleuchtungskörper gearbeitet werde. Hinsichtlich des Investitionsbereiches Feuerwehr zeige der aktuelle Plan, dass in 2018 wie auch in den Folgejahren entsprechende Ersatzbeschaffungen erforderlich seien, um die überwiegend über 40 Jahre alten Feuerwehrfahrzeuge peu à peu zu ersetzen. Zunächst werde wegen der Versorgung des Autobahnabschnittes die Löschgruppe Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 47 Zingsheim in einer Erneuerung des Fahrzeugbestandes Berücksichtigung finden müssen. Im Investitionsplan sei auch die Ersatzbeschaffung für das derzeitige Müllfahrzeug der Gemeinde eingeplant. Hierzu werde allerdings zunächst noch die auch im Bauausschuss erbetene aktualisierte Vergleichsbetrachtung zwischen Abfallbeseitigung in Eigenregie und über Fremdunternehmen durchgeführt werden bevor eine endgültige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung getroffen werde. Auch die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde fänden bei der vorgelegten Investitionsplanung Berücksichtigung – dies zum Teil über Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung bzw. Dorferneuerung und zum Teil über die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Im Rahmen des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes werde aktuell bereits die Turnhalle in Marmagen saniert, wobei sich derzeit abzeichne, dass die bisher bewilligte Fördersumme nicht ausreichen werde und deshalb geplant sei, eine weitere Förderung zu beantragen. Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen für den Schulbereich – so der Bürgermeister weiter in seinen Ausführungen – gehe er derzeit stark davon aus, dass auf der Grundlage der verkündeten Planungen von Bund und Land in diesem Bereich in den nächsten Jahren sicherlich noch weitere Förderprogramme aufgesetzt würden, über die ggf. dann auch eine höhere Förderquote als die aktuellen 50 % im Rahmen des IEK erreicht werden könne, so dass hier gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Umschichtung von Maßnahmen angedacht werden könnte. Die aktuelle Entwicklung hinsichtlich des Forums Nettersheim habe in diesem Jahr bereits gezeigt, wie sich eine solche Umschichtung in andere Fördertöpfe extrem positiv für die eigene Haushaltsbelastung der Gemeinde auswirken könne. Im Bereich der öffentlichen Sicherheit gehe auch in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen der Polizeistärke in Land und Kreis eindeutig hervor, dass die dort freiwillig eingesetzten Mittel der Gemeinde von jährlich rd. 20 T€ ein guter Invest in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer „wachsamen Gemeinde“ seien. Mit den Entwicklungen zu „Wohnen und Leben im Alter“ seien sich sicherlich alle hier am Tisch einig, dass damit eine positive zukunftsweisende Entwicklung der Gemeinde eingegangen werde. Auch die beschlossenen Entwicklungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Gemeinde würden die Attraktivität der Gemeinde steigern und einen weiteren Standortvorteil darstellen. Die aktuelle Förderkulisse für die ländliche Entwicklung in der Region – so könne sicherlich mit Recht behauptet werden – habe in einer solch umfänglichen Form seit der kommunalen Neugliederung noch zu keiner Zeit zur Verfügung gestanden, so dass man sich glücklich schätzen könne, hiervon in hohem Maße profitieren zu können. Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Franz-Josef Hilger, führt aus, dass man zu diesen umfänglichen Erläuterungen des Bürgermeisters nicht vieles ergänzen müsse. Sicherlich könne man behaupten, dass viele Kommunen die Gemeinde Nettersheim um eine solche Haushaltslage beneideten. Eine Entwicklung, die Ergebnis Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 48 entsprechender Entscheidungen am Ratstisch sei. Natürlich enthalte der Haushalt aber auch gewisse Unwägbarkeiten wie die tatsächliche Entwicklung im Flüchtlingsbereich, die weitere Entwicklung der Kreisumlage und der tatsächliche Verlauf der Grundstücksverkäufe in den beschlossenen Neubaugebieten. Als kleine Unwägbarkeit sei beispielsweise die Kostenstelle „Wahlen“ genannt, bei der in 2018 keine Planansätze ausgewiesen seien, wenngleich sich jedoch in Anbetracht des Ergebnisses der aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gegebenenfalls der Bedarf von Neuwahlen ergeben könnte. Trotz der positiven Haushaltsentwicklung sollte für die Zukunft die Beauftragung von Gutachten und Beraterverträgen kritisch betrachtet werden, die in der Vergangenheit den Haushalt der Gemeinde belastet hätten, obwohl zum Teil die Ergebnisse der Gutachten in der Art gewesen seien, dass die damit untersuchten bzw. angestrebten Vorhaben nicht weiter hätten verfolgt werden können. Sicherlich positiv mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sei die Tatsache, dass die Realsteuerhebesätze nicht erhöht werden müssten und auch im Beitrags- und Gebührenbereich nur kleinere Anhebungen in verträglichem Umfang erforderlich würden. Herr Hilger hebt zudem die Einnahmen aus den Solaranlagen auf den Dächern gemeindlicher Gebäude und die die positive Haushaltsentwicklung unterstützende Haushaltswirtschaft des Forstbetriebes als besonders nennenswert hervor. Weiterhin bittete Herr Hilger, mit der Niederschrift um Erläuterung der veranschlagten Ansätze im Haushalt bei der Kostenstelle Kulturbahnhof, da seines Wissens zumindest die Veranstaltungen über den Freundeskreis Kuba und nicht über die Gemeinde durchgeführt würden. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Räumlichkeiten mietfrei von der Gemeinde dem Freundeskreis überlassen würden, so dass die Grundbesitzabgaben wie auch die Versicherungen über die Gemeinde getragen würden. Eine Nebenkostenabrechnung mit dem Freundeskreis sei wegen noch nicht vorgelegter Abrechnungsunterlagen noch nicht möglich gewesen. Zusätzlich ergeht in dieser Niederschrift nachstehende ergänzende Erläuterung: Im Haushaltsjahr 2017 hat die Gemeinde Nettersheim gemeinsam mit dem Freundeskreis Kuba eine geförderte Ausstellung „Vispo Ahoi“ durchgeführt, wobei der Eigenanteil von der Gemeinde getragen wurde. Die entsprechend hierfür veranschlagten Ansätze wurden auch in das Haushaltsjahr 2018 erneut übernommen, um hierdurch die Möglichkeit zur weiteren Durchführung einer solchen Kulturveranstaltung offen zu halten. Die UNA-Fraktion aufmerksam. macht zudem auf einen Aufrechnungsfehler im Stellenplan Die aktuelle Prüfung hat diesen Aufrechnungsfehler an dieser einen Stelle bestätigt. Vollständigkeitshalber ist die korrigierte Seite des Stellenplans der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Guido Kurth legt dar, dass die äußerst positive Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim auch die Außenwirkung der Gemeinde Nettersheim äußerst positiv beeinflusse und besonders erstaunlich sei, dass Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 49 trotz aller Unwägbarkeiten, die jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnisse die ursprünglichen Planwerte bestätigten und nur unwesentliche Veränderungen auftreten. Dies sei sicherlich das Ergebnis einer sehr guten Arbeit in der Verwaltung und vor allem auch in der Finanzabteilung, für die es hier ausdrücklich an dieser Stelle zu danken gelte. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Gerhard Mayer führt aus, dass er in der heutigen Sitzung keine umfangreiche Haushaltsrede halten werde. Allen sei sicherlich bewusst, dass der Ankauf der neuen Baulandflächen auch ein großes Risiko für die Gemeinde Nettersheim bedeute, da nicht klar sein könne, wann und ob sich diese Investition refinanzieren werde. Letztlich seien die Beschlüsse allerdings für diese Baulandentwicklung hier am Ratstisch so getroffen worden und man müsse nun abwarten, ob die entsprechenden Hoffnungen der Gemeinde, die in diesen Schritt gesetzt werden, sich nun auch in dieser Form erfüllten. Sodann geht Herr Mayer auf bestimmte Einzelpositionen ein, zu denen sich in seiner Fraktion noch Fragestellungen ergeben hätten: Im Gesamtergebnisplan seien Ausgleichsleistungen in Höhe von 150.000 € ausgewiesen, wenngleich im Forstwirtschaftsplan lediglich ein Betrag in Höhe von 100.000 € ausgewiesen sei. Wodurch entstehe dieser Differenzbetrag? Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf nicht nur die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich veranschlagt seien, sondern auch weitere 50.000 € für Baumaßnahmen. Erinnert sei hier – so der Bürgermeister – an die Ausgleichserstattungen im Rahmen des Baus von Windenergieanlagen im Jahr 2015. Hinweis: Die Ausgleichserstattungen in Höhe von insgesamt 150.000 € erstrecken sich mit 100.000 € auf die Kostenstelle 573311 (Forstbetrieb) und mit 50.000 € auf die Kostenstelle 521110 (Bauordnung). Hierzu ist im Vorbericht nachstehende Erläuterung enthalten: „Außerdem wurden an Ausgleichserstattungen im Bereich der Kostenstelle Bauordnung z. B. im Zusammenhang mit Windenergieanlagen Erträge von 50.000 € und für biologische Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich sowie einer Zinserstattung für die Fledermausbiotop-Fläche im Rahmen des geplanten Weiterbaus der A 1 ein Gesamtertrag von 100.000 € veranschlagt.“ Bei der Kostenstelle Fuhrpark/Maschinen und Geräte (111223) seien seit dem aktuellen Haushaltsjahr 2017 keine Ansätze mehr enthalten. Er bittet um Klärung mit der Niederschrift, wo diese Ansätze zwischenzeitlich erfasst werden. Hierzu ergeht folgende Erklärung: Im Vorbericht zum Haushalt 2017 ist vermerkt: „Zudem sei darauf hingewiesen, dass aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Kostenstellen Bauhof und Fuhrpark/Maschinen Geräte allg. (Kostenstellen 111222 und 111223) zusammengeführt wurden.“ Dies bedeutet, dass die ursprünglich bei der Kostenstelle 111223 erfassten Ansätze den entsprechenden Konten bei der Kostenstelle 111222 (Bauhof) aufaddiert wurden, da eine Trennung der Kosten zwischen Bauhof einerseits und Fuhrpark andererseits sich in der täglichen Verwaltungspraxis als sehr schwierig herausgestellt hatte. Bei der Kostenstelle Kloster – so Herr Mayer – seien aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 50.000 € im Planentwurf angesetzt. Es stelle sich hierzu die Frage, ob ein solch hoher Betrag über den Einsatz von gemeindlichem Personal tatsächlich erreicht Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 50 werden könne. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Kloster bekanntermaßen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anstünden, so dass dieser Betrag als realistisch angesehen werden könne. Hier sei zum Teil auch über den Förderverein für Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. beschäftigtes Personal im Einsatz. In diesem Zusammenhang führt der Bürgermeister auch aus, dass vor wenigen Tagen ein Gespräch in der Angelegenheit bei der Bezirksregierung Köln stattgefunden habe, wie – auch auf der Grundlage des zum Teil zeitlichen Maßnahmenverzugs und vor dem Hintergrund, dass mit höheren Kosten gerechnet werden müsse als dies bei seinerzeitiger Antragstellung kalkuliert wurde - eine Nachbewilligung von Mitteln möglich wäre. Dies habe die Bezirksregierung als nicht unmöglich erachtet. Es sei deshalb vorgesehen, im kommenden Frühjahr entsprechende Gespräche mit dem zuständigen Ministerium in der Angelegenheit zu führen. Im Investitionsplan 2018 seien keine Sanierungsmaßnahmen für den gemeindlichen Bauhof enthalten – so Herr Mayer-, die allerdings s. E. erforderlich und bisher noch nicht durchgeführt worden seien. Der Bürgermeister bestätigt, dass diese Maßnahmen zwar in 2018 nicht aufgenommen seien, aber in der Tat in diesem Bereich für kommende Jahre noch Handlungsbedarf bestehe, allerdings derzeit noch nach Fördermöglichkeiten gesucht werde. Auf die Frage, wieviel geringfügig Beschäftigte bei der Gemeinde Nettersheim im Einsatz seien und wo deren Einsatzbereich sei, ergeht mit der Niederschrift folgende Erklärung: Bei der Gemeinde Nettersheim sind aktuell 55 Personen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt. Hinzu kommen 12 junge Kräfte über die Freiwilligendienste. Diese Kräfte sind eingesetzt als Reinigungskräfte, als Betreuungskräfte in Schulen und Kindergärten (Übermittagsbetreuungen) wie auch der Jugendarbeit, als Asylbetreuungskräfte, Wochenenddienste im Naturzentrum Eifel und im Literaturhaus zwecks Abdeckung bürgerfreundlicher Öffnungszeiten, als Einsatzkräfte in der Küche und sonstigen Servicediensten des Jugendgästehauses, als Servicekräfte bei Wochenendveranstaltungen, u.a. Taverne wie auch Klosterkapelle in Nettersheim und bei der Grünflächenpflege in den einzelnen Orten der Gemeinde. Zur Anfrage von Herrn Mayer, wo im Haushalt die Erträge und Aufwendungen für die Taverne verbucht würden, ergeht folgende Erklärung: Die Erträge und Aufwendungen zur Taverne in Nettersheim werden bei der Kostenstelle Archäologischer Landschaftspark 362130 verbucht. Ratsmitglied Pospig merkt ergänzend an, dass zwar die Haushaltsentwicklung durchaus positiv sei, hier teilweise allerdings von der Gemeinde nicht beeinflussbare Umstände oder Zufälle eine entscheidende Rolle spielten, wie sich die Haushaltswirtschaft tatsächlich entwickele. Positiv sei natürlich auch die Nutzung der Förderkulisse für die ländliche Entwicklung – hierbei dürfe aber nicht aus den Augen verloren gehen, dass nicht nur die größeren Orte in der Gemeinde in den Genuss einer entsprechenden Entwicklung kämen und die kleineren Orte dadurch abgehangen würden. Hinsichtlich eines Waldvermögens der Gemeinde von über 33 Mio. € sollte Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 51 betriebswirtschaftlich betrachtet zumindest eine Rendite von 1 % jährlich hieraus erwirtschaftet werden, was seines Erachtens nicht der Fall sei. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass gerade die Entscheidung vor einigen Jahren, das Waldvermögen der Gemeinde noch weiter zu mehren, eine mehr als richtige Entscheidung gewesen sei. Die Entwicklungen im Forstbetrieb und auf dem Holzmarkt seien bekanntermaßen – wie es stets im Forstausschuss beschrieben werde – mehr als positiv. Mit einem Eröffnungsbilanzwert von 1,40 € pro qm liege dieser seinerzeit noch umkämpfte Bilanzwert zwischenzeitlich realistisch betrachtet noch viel höher, da Waldflächen sehr umworben seien und zwischenzeitlich deren Verkaufspreise bei über 2 € pro qm lägen. Hinsichtlich des Einwands zur Partizipation der kleineren Orte der Gemeinde an der Förderung der ländlichen Entwicklung hebt der Bürgermeister hervor, dass – wie auch der aktuellen Tagesordnung entnommen werden könne – mit den Konzepten zur dörflichen Entwicklung alle Orte in der Gemeinde umfasst seien und ihre Wünsche Berücksichtigung gefunden hätten. Ratsmitglied Hilger ergänzt zum Thema Waldvermögen der Gemeinde die Ausführungen des Bürgermeisters noch dahingehend, dass der Wald für die Bürger ein besonderes kulturelles Gut und ein Ort von Heimat darstelle und deshalb eine sehr sinnvolle Investition gewesen sei. Es erfolgt abschließend noch eine kurze Diskussion über die steigende Baulandnachfrage in der ländlichen Region, die neben fehlenden Flächenkapazitäten in den Ballungszentren vor allem auch aus den kaum noch für junge Familien finanzierbaren Grundstücks- und Immobilienpreisen in den Städten herrühre. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Punkt 56: einstimmig ja Nominierung der Eifelgemeinde Nettersheim für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 - Vorlage 865 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die Preisverleihung am 08.12.2017 hin und betont, dass die Qualifizierung für die TOP 3 bereits herausragend sei. In den nächsten Tagen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 52 werde das Fernsehen für Dreharbeiten vor Ort sein. Diese Platzierung habe enorme Außenwirkung und könne den Wert der Gemeinde nur steigern. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Gemeinde Nettersheim in der Kategorie „Kleinstädte und Gemeinden“ für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 nominiert ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 57: a) einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Außenputz Literaturhaus Ratsmitglied Mayer weist darauf hin, dass der Außenputz des Literaturhauses teilweise reparaturbedürftig sei und bittet darum, dies zu prüfen. b) Sitzungstermine 2018 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Entwurf des Sitzungsplans 2018 den Fraktionsvorsitzenden bereits zugeleitet worden sei. Eine Übersicht werde der Niederschrift als Anlage beigefügt. c) Pferdeanhänger Parkplatz Nettersheim Ratsmitglied Hilger weist darauf hin, dass der seit langem auf dem Parkplatz gegenüber der Post abgestellte Pferdeanhänger immer noch nicht entfernt worden sei. Er bittet diesbezüglich um Klärung. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 53