Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ) Beschlusstext (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

öffnen download melden Dateigröße: 132 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 7: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln - Vorlage 795 /X.L. - Ratsmitglied Hilger weist auf die in der Niederschrift des Fachausschusses enthaltene Erläuterung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale hin. Hier sei angegeben worden, dass die Anzahl der Wasserhausanschlüsse als Grundlage diene. Er habe sich diesbezüglich bei der Bezirksregierung erkundigt, die dies nicht bestätigt habe. Allenfalls seien die Siedlungsgebiete zugrunde zu legen, ausgenommen noch nicht bebauter Gebiete. Auf dieser Grundlage könne man ggf. davon ausgehen, dass das im Regionalplan zur Festschreibung vorgesehene Entwicklungspotenzial von 5 % ausreichend sei. Wenn man aber die noch nicht bebauten Flächen abziehe, sei doch die Forderung nach dem höheren Satz von 10 % zu unterstützen. Daher werde die UNA dies mittragen. Der Bürgermeister erläutert, dass Marmagen und Nettersheim als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ definiert seien und somit von der Prozentstaffelung gar nicht betroffen seien. Hier gehe es um die kleineren Orte, die damit in ihren baulichen Entwicklungsmöglichkeiten gehemmt seien. Man strebe daher an, auch Zingsheim und Tondorf als allgemeiner Siedlungsbereich festzusetzen. Für die übrigen Orte fordere man eine Erhöhung des Erweiterungsrahmens auf 10 %. Es zeichne sich ab, dass die Bezirksregierung zwischenzeitlich auch einen höheren Prozentsatz von 5 - 10 % in Betracht ziehe. Es sei sicherlich positiv zu sehen, wenn eine solche Festschreibung im Einklang mit den Kommunen erfolge. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig erklärt der Bürgermeister, dass Marmagen und Nettersheim zwar nicht die erforderliche Einwohnerzahl von 2000 hätten, allerdings aufgrund ihrer Zentralortfunktion trotzdem als allgemeine Siedlungsschwerpunkte definiert seien. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete b) c) d) e) Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 2