Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
7:
Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung
Köln
- Vorlage 795 /X.L. -
Ratsmitglied Hilger weist auf die in der Niederschrift des Fachausschusses enthaltene
Erläuterung zur Berechnung der baulichen Entwicklungspotenziale hin. Hier sei
angegeben worden, dass die Anzahl der Wasserhausanschlüsse als Grundlage diene.
Er habe sich diesbezüglich bei der Bezirksregierung erkundigt, die dies nicht bestätigt
habe. Allenfalls seien die Siedlungsgebiete zugrunde zu legen, ausgenommen noch
nicht bebauter Gebiete. Auf dieser Grundlage könne man ggf. davon ausgehen, dass
das im Regionalplan zur Festschreibung vorgesehene Entwicklungspotenzial von 5 %
ausreichend sei. Wenn man aber die noch nicht bebauten Flächen abziehe, sei doch
die Forderung nach dem höheren Satz von 10 % zu unterstützen. Daher werde die
UNA dies mittragen.
Der Bürgermeister erläutert, dass Marmagen und Nettersheim als „Allgemeine
Siedlungsbereiche“ definiert seien und somit von der Prozentstaffelung gar nicht
betroffen seien. Hier gehe es um die kleineren Orte, die damit in ihren baulichen
Entwicklungsmöglichkeiten gehemmt seien. Man strebe daher an, auch Zingsheim und
Tondorf als allgemeiner Siedlungsbereich festzusetzen. Für die übrigen Orte fordere
man eine Erhöhung des Erweiterungsrahmens auf 10 %. Es zeichne sich ab, dass die
Bezirksregierung zwischenzeitlich auch einen höheren Prozentsatz von 5 - 10 % in
Betracht ziehe. Es sei sicherlich positiv zu sehen, wenn eine solche Festschreibung im
Einklang mit den Kommunen erfolge.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pospig erklärt der Bürgermeister, dass Marmagen und
Nettersheim zwar nicht die erforderliche Einwohnerzahl von 2000 hätten, allerdings
aufgrund ihrer Zentralortfunktion trotzdem als allgemeine Siedlungsschwerpunkte
definiert seien.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der
Bezirksregierung Köln
a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete
b)
c)
d)
e)
Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein
entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen,
die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen
Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der
Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen,
Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den
Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen,
die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“
auszuweisen,
die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden
10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der
Festsetzungen im LEP zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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