Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 5.4:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 508 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an
sich.
Es wird beschlossen,
1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die
Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den
Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen.
a. In dem der Vorlage beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene
Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung
des Aufstellungsbeschlusses.
b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein
„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur
17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
für
die
Einbeziehung
dieser
Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB
anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass
der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem
Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils
zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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