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Mitteilungsvorlage (Qualitätsanalyse am St. Michael Gymnasium)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
05.06.12, 18:15
Aktualisiert
05.06.12, 18:15
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 40-10-10 Nr. der Ratsdrucksache: 817-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 19.06.2012 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Qualitätsanalyse am St. Michael Gymnasium __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde die Qualitätsanalyse in NRW für alle Schulen verpflichtend eingeführt. Sie beschreibt, analysiert und bewertet Prozesse in Schulen. Ziel ist, die Qualität von Schulen zu sichern und nachhaltige Impulse für deren Weiterentwicklung zu geben. Die Qualitätsanalyse überprüft folgende 6 Qualitätsbereiche (QB): Ergebnisse der Schule, Lernen und Lehren – Unterricht, Schulkultur, Führung und Schulmanagement, Professionalität der Lehrkräfte, Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung. Seite 2 von Ratsdrucksache 817-IX Entsprechend der zeitlichen Rahmenplanung dauert das am 05.03.2012 begonnene Prüfverfahren zunächst bis zum 22.11.2012, Zielvereinbarungen werden bis 22.03.2013 abgeschlossen. Die Beteiligung des Schulträgers beschränkt sich zunächst auf einen gemeinsamen Rundgang sowie ein anschließendes Interview, durchgeführt am 30.05.2012. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren in der Verordnung über die Qualitätsanalyse in NRW (QA-VO vom 27.04.2007) geregelt und wird für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln vom dortigen Dezernat 4Q wahrgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen Unmittelbar keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.