Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
314 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
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Beschluss
aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 55:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 860 /X.L. -
Der Bürgermeister trägt sodann zu dem am 24. November dem Gemeinderat
zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen vor:
Rat und Verwaltung – vor allem auch in Form der Haushaltskommission und
verwaltungsinternen Haushaltssicherungsgruppe - hätten sich in den letzten Wochen
intensiv mit dem Haushaltsplan 2018 und der Investitionsplanung befasst. In der am
18. Oktober stattgefundenen Sitzung der Haushaltskommission seien die
grundlegenden Ausgangspunkte und Veränderungen gegenüber dem aktuellen
Haushaltsjahr 2017 besprochen worden. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Planung
noch von einem Fehlbetrag mit über 300.000 € ausgegangen. Der aktuell vorliegende
Haushaltsentwurf weise nunmehr erfreulicher Weise einen Überschuss von rd.
162.000 € aus. Grundlage für diese Planungen sei stets auch eine realistische
Vorausschau auf das voraussichtliche Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres. Im
Vorbericht sei dargelegt, dass derzeit davon ausgegangen werde, dass der geplante
Überschuss von rd. 72.000 € zum 31.12.2017 erreicht werden könne. Eine
aktualisierte Überprüfung der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus den vergangenen
Tagen lasse gar die vage Hoffnung zu, dass – falls sich im Bereich der Gewerbesteuer
nicht noch unerwartete Verschlechterungen ergäben – sich dieser Überschuss sogar
noch verbessern könne. Hier blieben die nächsten Wochen abzuwarten.
Im
aktuellen
Haushaltsjahr
habe
die
Gemeinde
durch
ökologische
Ausgleichsleistungen im Forstbereich, die in der heutigen Sitzung als Genehmigung
eines Dringlichkeitsbeschlusses auch auf der Tagesordnung stünden, mit einer
Zahlung von über 600.000 € eine Verbesserung der Liquiditätslage zu verzeichnen.
Dennoch dürfe nicht verhehlt werden, dass bisher durchgängig die Auszahlungen im
Bereich der laufenden Verwaltung die dortigen Einzahlungen überschritten. Hierdurch
habe sich in den letzten Jahren das Erfordernis zur Inanspruchnahme von
Liquiditätskrediten ergeben, die in absehbarer Zeit auch nicht vollständig getilgt
werden könnten.
Im aktuellen Jahr habe die Gemeinde auch den ersten Gesamtabschluss zum Stichtag
31.12.2010 feststellen können und sei derzeit in Erarbeitung der fortfolgenden
Gesamtabschlüsse, wobei die Jahre 2011 bis 2014 dem Gesamtabschluss 2015
angehängt werden könnten. Hier würden die Abschlüsse des Kernhaushaltes mit den
Abschlüssen der Eigenbetriebe zusammengeführt, so dass sich das Ergebnis des
Gesamtkonzerns Gemeinde ergebe. In dieser Gesamtbetrachtung sei auch der
Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. zu berücksichtigen mit
seinen unterstützenden Maßnahmen für die positive gemeindliche Entwicklung.
Herr Pracht hebt in diesem Zusammenhang nochmals hervor, dass die im letzten
Dezember getroffene Entscheidung zur Baulandentwicklung in der Gemeinde eine
besonders wegweisende Entscheidung für die Gemeinde und auch ihre
Bevölkerungsentwicklung
gewesen
sei.
Durch
diese
Möglichkeit
der
Weiterveräußerung von Bauflächen an Bauwillige sei die Gemeinde in der Lage einen
Ertragsüberschuss im Haushalt einzuplanen, der beispielsweise für das kommende
Haushaltsjahr mit weit über 500.000 € angesetzt sei. Dies ergebe sich aus dem
Kaufpreis – wobei für den Erschließungsbeitragsanteil ein Kaufpreisanteil einem
Sonderposten zugeführt werde – abzüglich des Anlagenabgangs für das betreffende
Grundstück. Ohne diese Entwicklung sei der Haushalt der Gemeinde bereits in 2018 in
Schieflage geraten und die Ausweisung eines Überschusses nicht möglich gewesen.
Beruhigend für die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Nettersheim sei zudem, dass
im kommenden Jahr mit einer Ausgleichsrücklage zur Abdeckung von möglichen
Fehlbeträgen in kommenden Jahren von rd. 1,8 Mio. € an den Start gegangen werden
könne und bei der prognostizierten Haushaltsentwicklung mit dem vorgelegten
Entwurf in den kommenden Jahren gar die Marke von 2 Mio. € wieder überschritten
werden könne. Dies schaffe ein Polster für künftige Jahre.
Der Bürgermeister merkt an, dass er aufgrund der ausführlichen Erörterung in der
Sitzung der Haushaltskommission es in der heutigen Sitzung unterlassen werde, auf
verschiedene Einzelpositionen im Ergebnisplan nochmals einzugehen.
Zum Stellenplan, der Grundlage für die entsprechende Personalkostenentwicklung der
Gemeinde sei, wolle er allerdings ergänzend zu Vorlage und Vorbericht nochmals
erläutern, dass die ausgewiesene Stellenmehrung zum einen mit einer Erhöhung an
Stellen im Kindergartenbereich zusammenhänge und zum anderen im IT-Bereich
bereits seit 01.10.2017 eine technische Stelle eingerichtet und auch besetzt sei im
Zusammenhang mit der IT-Betreuung der gesamten Verwaltung und ihren
Einrichtungen wie auch des Schulbereiches.
Hinzu komme, dass der aktuelle Stellenplanentwurf eine zusätzliche Stelle im
Arbeiterbereich vorsehe, dies auch vor dem Hintergrund der zahlreichen
Investitionsmaßnahmen und der Schaffung von weiterem Anlagevermögen für die
Gemeinde. In diesem Zusammenhang sei auch die Aktivierung von Eigenleistungen zu
sehen, die für das kommende Haushaltsjahr auf 200.000 € erhöht worden sei.
Natürlich würden diese Personalkosten die Liquidität der Gemeinde belasten, aber –
da sie der Schaffung von Anlagevermögen der Gemeinde dienten – könnten sie auf
den Vermögenswert aktiviert werden und würden somit die Ergebnisrechnung der
Gemeinde nur über die Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungssumme
belasten.
Die im Rahmen des vorgelegten Stellenplanes beabsichtigten geplanten Erhöhungen in
einzelnen Personalfällen würden im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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Beratung vorliegen.
Der Bürgermeister erklärt zudem, dass im Asylbereich ein hohes Defizit ausgewiesen
sei, wenngleich im Rahmen der Unterbringung von anerkannten und damit im
Leistungsbezug des SGB II befindlichen Flüchtlingen auch Mieterträge bei der
Kostenstelle Gebäudemanagement entstünden. Das Defizit entstehe vor allem für den
Personenkreis an Ausreisepflichtigen, für die die Gemeinde weder eine Pauschale von
866,00 € pro Monat über das Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalte noch über das
Jobcenter ein Leistungsbezug erfolge. Er - wie auch seine Bürgermeisterkollegen in
den anderen Kommunen – seien deshalb bestrebt, dass dieser Missstand für die
Kommunen behoben werden müsse und sie nicht mit der Kostentragungspflicht für
diesen Personenkreis allein gelassen würden. Es bestehe daher die feste Absicht,
unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW dafür zu kämpfen, dass
Bund und Land auch für diese Menschen bis zur eigentlichen Ausreise die Kosten
übernähmen.
Zur aktuellen Liquiditätslage der Gemeinde – so der Bürgermeister – sei ebenfalls im
Vorbericht ausgeführt worden. Bekanntermaßen sei mit dem diesjährigen
Nachtragshaushalt eine Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Kassenkredite von 5
Mio. € auf 6 Mio. € vorgenommen worden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zur
Sicherung der täglichen Zahlfähigkeit der Gemeinde und gegebenenfalls auftretenden
zeitgleichen Zahlverpflichtungen, denen allerdings taggenau keine entsprechenden
Einzahlungen gegenüberstünden, ein gewisser Spielraum ermöglicht werde.
Tatsächlich sei dieser Ermächtigungsumfang bisher zu keiner Zeit vollumfänglich in
Anspruch genommen worden. Aktuell sei mit dem Abschluss eines neuen
Liquiditätskredites in den vergangenen Tagen ein Gesamtumfang von 3 Mio. € für den
Kernhaushalt abgeschlossen worden, von dem mit gestrigem Tagesabschluss
allerdings nur rd. 1,1 Mio. € auch tatsächlich verausgabt worden seien. In diesem
Zusammenhang sei allerdings zu berücksichtigen, dass für die Inanspruchnahme von
Kassenkrediten aktuell weiterhin Negativzinsen gewährt würden, denen allerdings
andererseits für alle einen Freibetrag von 500 T€ übersteigenden Beträge auf den
Girokonten der Gemeinde und ihrer Einrichtungen ein so genanntes Verwahrentgelt
von derzeit 0,4 % gegenüberstehe.
Mit dem Satzungsentwurf 2018 werde weiterhin der Ermächtigungsrahmen in Höhe
von 6 Mio. € vorgesehen, um diese Zahlungsflexibilität auch in Zeiten der Abwicklung
der Gesamtheit an Investitionsmaßnahmen und auch Erschließungsmaßnahmen wie
auch den sonstigen Zahlverpflichtungen der Gemeinde im Bereich der laufenden
Verwaltung zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen erklärt der Bürgermeister, dass die
ausgewiesene Gesamtsumme bei rd. 9,4 Mio. € liege. Es sei sicherlich allen hier am
Ratstisch klar, dass diese Gesamtheit an Maßnahmen in diesem Umfang nicht in
einem Jahr vollumfänglich zu bewerkstelligen sei. Deren Veranschlagung sei jedoch
bezüglich der Förderprojekte dahingehend notwendig, dass die Bewilligung von
Fördermitteln voraussetze, dass die entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan
vorliege und damit die Eigenanteilsfinanzierung gesichert sei. Vor jedem
Bewilligungsbescheid erfolge durch die Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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eine entsprechende schriftliche Anfrage.
Verbunden mit der Baulandentwicklung in der Gemeinde enthalte der Investitionsplan
2018 auch die entsprechenden Ansätze für die Erschließungsmaßnahmen. Bezüglich
der neu erworbenen 130 Baugrundstücke würden noch bis zur Ratssitzung
entsprechende Zusatzvorlagen im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen in
diesen Bereichen erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass in dieser Woche am 07.12.
der Umlegungsausschuss erneut tagen werde und mit den hieraus folgenden
Beschlüssen
und
deren
Bekanntmachung
im
kommenden
gemeindlichen
Mitteilungsblatt dann auch eine Zahlung der Grundstücke und damit auch deren
Eigentumsübergang auf die Gemeinde erfolgen werde.
Im Rahmen der Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung in der aktuellen
Sitzungsphase sei bereits ausgiebig über die erforderliche Schaffung weiterer
Kindergartenplätze in der Gemeinde Nettersheim gesprochen worden. Die für die
Kindergartenerweiterungen
in
Nettersheim
und
Zingsheim
erforderlichen
Haushaltsmittel seien im vorgelegten Investitionsplan berücksichtigt worden. Wie
bereits im Familienausschuss erklärt er, dass zunächst aufgrund der vorhandenen
Gebäudehülle mit der Baumaßnahme in Zingsheim begonnen werden sollte, um so
baldmöglichst
für
das
kommende
Kindergartenjahr
die
erforderlichen
Kindergartenplätze schaffen zu können. Es zeige sich in den zahlreichen Gesprächen
mit den bauwilligen jungen Familien, dass ein gesicherter Kindergartenplatz einen
entscheidenden Standortvorteil darstelle.
Mit dem aktuellen Investitionsplan für das kommende Jahr könne man
wahrheitsgemäß behaupten, dass quasi jeder Straßenzug in der Gemeinde hiervon
profitiere, da mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde auf LED an
jedem alten Straßenbeleuchtungskörper gearbeitet werde.
Hinsichtlich des Investitionsbereiches Feuerwehr zeige der aktuelle Plan, dass in 2018
wie auch in den Folgejahren entsprechende Ersatzbeschaffungen erforderlich seien,
um die überwiegend über 40 Jahre alten Feuerwehrfahrzeuge peu à peu zu ersetzen.
Zunächst werde wegen der Versorgung des Autobahnabschnittes die Löschgruppe
Zingsheim in einer Erneuerung des Fahrzeugbestandes Berücksichtigung finden
müssen.
Im Investitionsplan sei auch die Ersatzbeschaffung für das derzeitige Müllfahrzeug der
Gemeinde eingeplant. Hierzu werde allerdings zunächst noch die auch im
Bauausschuss erbetene aktualisierte Vergleichsbetrachtung zwischen Abfallbeseitigung
in Eigenregie und über Fremdunternehmen durchgeführt werden bevor eine
endgültige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung getroffen werde.
Auch die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde fänden bei der vorgelegten
Investitionsplanung Berücksichtigung – dies zum Teil über Förderungen im Rahmen
der Städtebauförderung bzw. Dorferneuerung und zum Teil über die Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Im Rahmen des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes werde aktuell bereits
die Turnhalle in Marmagen saniert, wobei sich derzeit abzeichne, dass die bisher
bewilligte Fördersumme nicht ausreichen werde und deshalb geplant sei, eine weitere
Förderung zu beantragen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen für den Schulbereich – so der Bürgermeister
weiter in seinen Ausführungen – gehe er derzeit stark davon aus, dass auf der
Grundlage der verkündeten Planungen von Bund und Land in diesem Bereich in den
nächsten Jahren sicherlich noch weitere Förderprogramme aufgesetzt würden, über
die ggf. dann auch eine höhere Förderquote als die aktuellen 50 % im Rahmen des
IEK erreicht werden könne, so dass hier gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt
noch eine Umschichtung von Maßnahmen angedacht werden könnte. Die aktuelle
Entwicklung hinsichtlich des Forums Nettersheim habe in diesem Jahr bereits gezeigt,
wie sich eine solche Umschichtung in andere Fördertöpfe extrem positiv für die eigene
Haushaltsbelastung der Gemeinde auswirken könne.
Im Bereich der öffentlichen Sicherheit gehe auch in Anbetracht der aktuellen
Entwicklungen der Polizeistärke in Land und Kreis eindeutig hervor, dass die dort
freiwillig eingesetzten Mittel der Gemeinde von jährlich rd. 20 T€ ein guter Invest in
die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer „wachsamen Gemeinde“
seien.
Mit den Entwicklungen zu „Wohnen und Leben im Alter“ seien sich sicherlich alle hier
am Tisch einig, dass damit eine positive zukunftsweisende Entwicklung der Gemeinde
eingegangen werde.
Auch die beschlossenen Entwicklungen im öffentlichen Personennahverkehr in der
Gemeinde würden die Attraktivität der Gemeinde steigern und einen weiteren
Standortvorteil darstellen.
Die aktuelle Förderkulisse für die ländliche Entwicklung in der Region – so könne
sicherlich mit Recht behauptet werden – habe in einer solch umfänglichen Form seit
der kommunalen Neugliederung noch zu keiner Zeit zur Verfügung gestanden, so dass
man sich glücklich schätzen könne, hiervon in hohem Maße profitieren zu können.
Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Franz-Josef Hilger, führt aus, dass man zu
diesen umfänglichen Erläuterungen des Bürgermeisters nicht vieles ergänzen müsse.
Sicherlich könne man behaupten, dass viele Kommunen die Gemeinde Nettersheim
um eine solche Haushaltslage beneideten. Eine Entwicklung, die Ergebnis
entsprechender Entscheidungen am Ratstisch sei. Natürlich enthalte der Haushalt aber
auch gewisse Unwägbarkeiten wie die tatsächliche Entwicklung im Flüchtlingsbereich,
die weitere Entwicklung der Kreisumlage und der tatsächliche Verlauf der
Grundstücksverkäufe in den beschlossenen Neubaugebieten. Als kleine Unwägbarkeit
sei beispielsweise die Kostenstelle „Wahlen“ genannt, bei der in 2018 keine
Planansätze ausgewiesen seien, wenngleich sich jedoch in Anbetracht des Ergebnisses
der aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gegebenenfalls der Bedarf
von Neuwahlen ergeben könnte.
Trotz der positiven Haushaltsentwicklung sollte für die Zukunft die Beauftragung von
Gutachten und Beraterverträgen kritisch betrachtet werden, die in der Vergangenheit
den Haushalt der Gemeinde belastet hätten, obwohl zum Teil die Ergebnisse der
Gutachten in der Art gewesen seien, dass die damit untersuchten bzw. angestrebten
Vorhaben nicht weiter hätten verfolgt werden können.
Sicherlich positiv mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sei die Tatsache, dass die
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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Realsteuerhebesätze nicht erhöht werden müssten und auch im Beitrags- und
Gebührenbereich nur kleinere Anhebungen in verträglichem Umfang erforderlich
würden.
Herr Hilger hebt zudem die Einnahmen aus den Solaranlagen auf den Dächern
gemeindlicher Gebäude und die die positive Haushaltsentwicklung unterstützende
Haushaltswirtschaft des Forstbetriebes als besonders nennenswert hervor.
Weiterhin bittete Herr Hilger, mit der Niederschrift um Erläuterung der veranschlagten
Ansätze im Haushalt bei der Kostenstelle Kulturbahnhof, da seines Wissens zumindest
die Veranstaltungen über den Freundeskreis Kuba und nicht über die Gemeinde
durchgeführt würden.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Räumlichkeiten mietfrei von der Gemeinde
dem Freundeskreis überlassen würden, so dass die Grundbesitzabgaben wie auch die
Versicherungen über die Gemeinde getragen würden. Eine Nebenkostenabrechnung
mit dem Freundeskreis sei wegen noch nicht vorgelegter Abrechnungsunterlagen noch
nicht möglich gewesen.
Zusätzlich ergeht in dieser Niederschrift nachstehende ergänzende Erläuterung:
Im Haushaltsjahr 2017 hat die Gemeinde Nettersheim gemeinsam mit dem Freundeskreis
Kuba eine geförderte Ausstellung „Vispo Ahoi“ durchgeführt, wobei der Eigenanteil von der
Gemeinde getragen wurde. Die entsprechend hierfür veranschlagten Ansätze wurden auch in
das Haushaltsjahr 2018 erneut übernommen, um hierdurch die Möglichkeit zur weiteren
Durchführung einer solchen Kulturveranstaltung offen zu halten.
Die UNA-Fraktion
aufmerksam.
macht
zudem
auf einen
Aufrechnungsfehler
im
Stellenplan
Die aktuelle Prüfung hat diesen Aufrechnungsfehler an dieser einen Stelle bestätigt.
Vollständigkeitshalber ist die korrigierte Seite des Stellenplans der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Guido Kurth legt dar, dass die äußerst
positive Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim auch die Außenwirkung der
Gemeinde Nettersheim äußerst positiv beeinflusse und besonders erstaunlich sei, dass
trotz aller Unwägbarkeiten, die jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnisse die
ursprünglichen Planwerte bestätigten und nur unwesentliche Veränderungen
auftreten. Dies sei sicherlich das Ergebnis einer sehr guten Arbeit in der Verwaltung
und vor allem auch in der Finanzabteilung, für die es hier ausdrücklich an dieser Stelle
zu danken gelte.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Gerhard Mayer führt aus, dass er in der
heutigen Sitzung keine umfangreiche Haushaltsrede halten werde.
Allen sei sicherlich bewusst, dass der Ankauf der neuen Baulandflächen auch ein
großes Risiko für die Gemeinde Nettersheim bedeute, da nicht klar sein könne, wann
und ob sich diese Investition refinanzieren werde. Letztlich seien die Beschlüsse
allerdings für diese Baulandentwicklung hier am Ratstisch so getroffen worden und
man müsse nun abwarten, ob die entsprechenden Hoffnungen der Gemeinde, die in
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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diesen Schritt gesetzt werden, sich nun auch in dieser Form erfüllten.
Sodann geht Herr Mayer auf bestimmte Einzelpositionen ein, zu denen sich in seiner
Fraktion noch Fragestellungen ergeben hätten:
Im Gesamtergebnisplan seien Ausgleichsleistungen in Höhe von 150.000 €
ausgewiesen, wenngleich im Forstwirtschaftsplan lediglich ein Betrag in Höhe von
100.000 € ausgewiesen sei. Wodurch entstehe dieser Differenzbetrag?
Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf
nicht nur die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich veranschlagt seien,
sondern auch weitere 50.000 € für Baumaßnahmen. Erinnert sei hier – so der
Bürgermeister – an die Ausgleichserstattungen im Rahmen des Baus von
Windenergieanlagen im Jahr 2015.
Hinweis:
Die Ausgleichserstattungen in Höhe von insgesamt 150.000 € erstrecken sich mit 100.000 € auf die
Kostenstelle 573311 (Forstbetrieb) und mit 50.000 € auf die Kostenstelle 521110 (Bauordnung).
Hierzu ist im Vorbericht nachstehende Erläuterung enthalten:
„Außerdem wurden an Ausgleichserstattungen im Bereich der Kostenstelle Bauordnung z. B. im
Zusammenhang
mit
Windenergieanlagen
Erträge
von
50.000
€
und
für
biologische
Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich sowie einer Zinserstattung für die Fledermausbiotop-Fläche im
Rahmen des geplanten Weiterbaus der A 1 ein Gesamtertrag von 100.000 € veranschlagt.“
Bei der Kostenstelle Fuhrpark/Maschinen und Geräte (111223) seien seit dem
aktuellen Haushaltsjahr 2017 keine Ansätze mehr enthalten. Er bittet um Klärung mit
der Niederschrift, wo diese Ansätze zwischenzeitlich erfasst werden.
Hierzu ergeht folgende Erklärung:
Im Vorbericht zum Haushalt 2017 ist vermerkt:
„Zudem sei darauf hingewiesen, dass aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Kostenstellen Bauhof
und Fuhrpark/Maschinen Geräte allg. (Kostenstellen 111222 und 111223) zusammengeführt wurden.“
Dies bedeutet, dass die ursprünglich bei der Kostenstelle 111223 erfassten Ansätze den entsprechenden
Konten bei der Kostenstelle 111222 (Bauhof) aufaddiert wurden, da eine Trennung der Kosten zwischen
Bauhof einerseits und Fuhrpark andererseits sich in der täglichen Verwaltungspraxis als sehr schwierig
herausgestellt hatte.
Bei der Kostenstelle Kloster – so Herr Mayer – seien aktivierte Eigenleistungen in
Höhe von 50.000 € im Planentwurf angesetzt. Es stelle sich hierzu die Frage, ob ein
solch hoher Betrag über den Einsatz von gemeindlichem Personal tatsächlich erreicht
werden könne.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Kloster bekanntermaßen umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen anstünden, so dass dieser Betrag als realistisch angesehen
werden könne. Hier sei zum Teil auch über den Förderverein für Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. beschäftigtes Personal im Einsatz.
In diesem Zusammenhang führt der Bürgermeister auch aus, dass vor wenigen Tagen
ein Gespräch in der Angelegenheit bei der Bezirksregierung Köln stattgefunden habe,
wie – auch auf der Grundlage des zum Teil zeitlichen Maßnahmenverzugs und vor dem
Hintergrund, dass mit höheren Kosten gerechnet werden müsse als dies bei
seinerzeitiger Antragstellung kalkuliert wurde - eine Nachbewilligung von Mitteln
möglich wäre. Dies habe die Bezirksregierung als nicht unmöglich erachtet. Es sei
deshalb vorgesehen, im kommenden Frühjahr entsprechende Gespräche mit dem
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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zuständigen Ministerium in der Angelegenheit zu führen.
Im Investitionsplan 2018 seien keine Sanierungsmaßnahmen für den gemeindlichen
Bauhof enthalten – so Herr Mayer-, die allerdings s. E. erforderlich und bisher noch
nicht durchgeführt worden seien.
Der Bürgermeister bestätigt, dass diese Maßnahmen zwar in 2018 nicht aufgenommen
seien, aber in der Tat in diesem Bereich für kommende Jahre noch Handlungsbedarf
bestehe, allerdings derzeit noch nach Fördermöglichkeiten gesucht werde.
Auf die Frage, wieviel geringfügig Beschäftigte bei der Gemeinde Nettersheim im
Einsatz seien und wo deren Einsatzbereich sei, ergeht mit der Niederschrift folgende
Erklärung:
Bei der Gemeinde Nettersheim sind aktuell 55 Personen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis
angestellt. Hinzu kommen 12 junge Kräfte über die Freiwilligendienste. Diese Kräfte sind eingesetzt als
Reinigungskräfte, als Betreuungskräfte in Schulen und Kindergärten (Übermittagsbetreuungen) wie auch
der Jugendarbeit, als Asylbetreuungskräfte, Wochenenddienste im Naturzentrum Eifel und im
Literaturhaus zwecks Abdeckung bürgerfreundlicher Öffnungszeiten, als Einsatzkräfte in der Küche und
sonstigen Servicediensten des Jugendgästehauses, als Servicekräfte bei Wochenendveranstaltungen, u.a.
Taverne wie auch Klosterkapelle in Nettersheim und bei der Grünflächenpflege in den einzelnen Orten der
Gemeinde.
Zur Anfrage von Herrn Mayer, wo im Haushalt die Erträge und Aufwendungen für die
Taverne verbucht würden, ergeht folgende Erklärung:
Die Erträge und Aufwendungen zur Taverne in Nettersheim werden bei der Kostenstelle Archäologischer
Landschaftspark 362130 verbucht.
Ratsmitglied Pospig merkt ergänzend an, dass zwar die Haushaltsentwicklung
durchaus positiv sei, hier teilweise allerdings von der Gemeinde nicht beeinflussbare
Umstände oder Zufälle eine entscheidende Rolle spielten, wie sich die
Haushaltswirtschaft tatsächlich entwickele. Positiv sei natürlich auch die Nutzung der
Förderkulisse für die ländliche Entwicklung – hierbei dürfe aber nicht aus den Augen
verloren gehen, dass nicht nur die größeren Orte in der Gemeinde in den Genuss einer
entsprechenden Entwicklung kämen und die kleineren Orte dadurch abgehangen
würden.
Hinsichtlich eines Waldvermögens der Gemeinde von über 33 Mio. € sollte
betriebswirtschaftlich betrachtet zumindest eine Rendite von 1 % jährlich hieraus
erwirtschaftet werden, was seines Erachtens nicht der Fall sei.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass gerade die Entscheidung vor einigen Jahren,
das Waldvermögen der Gemeinde noch weiter zu mehren, eine mehr als richtige
Entscheidung gewesen sei. Die Entwicklungen im Forstbetrieb und auf dem Holzmarkt
seien bekanntermaßen – wie es stets im Forstausschuss beschrieben werde – mehr
als positiv. Mit einem Eröffnungsbilanzwert von 1,40 € pro qm liege dieser seinerzeit
noch umkämpfte Bilanzwert zwischenzeitlich realistisch betrachtet noch viel höher, da
Waldflächen sehr umworben seien und zwischenzeitlich deren Verkaufspreise bei über
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2 € pro qm lägen.
Hinsichtlich des Einwands zur Partizipation der kleineren Orte der Gemeinde an der
Förderung der ländlichen Entwicklung hebt der Bürgermeister hervor, dass – wie auch
der aktuellen Tagesordnung entnommen werden könne – mit den Konzepten zur
dörflichen Entwicklung alle Orte in der Gemeinde umfasst seien und ihre Wünsche
Berücksichtigung gefunden hätten.
Ratsmitglied Hilger ergänzt zum Thema Waldvermögen der Gemeinde die
Ausführungen des Bürgermeisters noch dahingehend, dass der Wald für die Bürger ein
besonderes kulturelles Gut und ein Ort von Heimat darstelle und deshalb eine sehr
sinnvolle Investition gewesen sei.
Es erfolgt abschließend noch eine kurze Diskussion über die steigende
Baulandnachfrage in der ländlichen Region, die neben fehlenden Flächenkapazitäten in
den Ballungszentren vor allem auch aus den kaum noch für junge Familien
finanzierbaren Grundstücks- und Immobilienpreisen in den Städten herrühre.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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