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Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
314 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 55: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 860 /X.L. - Der Bürgermeister trägt sodann zu dem am 24. November dem Gemeinderat zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen vor: Rat und Verwaltung – vor allem auch in Form der Haushaltskommission und verwaltungsinternen Haushaltssicherungsgruppe - hätten sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Haushaltsplan 2018 und der Investitionsplanung befasst. In der am 18. Oktober stattgefundenen Sitzung der Haushaltskommission seien die grundlegenden Ausgangspunkte und Veränderungen gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr 2017 besprochen worden. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Planung noch von einem Fehlbetrag mit über 300.000 € ausgegangen. Der aktuell vorliegende Haushaltsentwurf weise nunmehr erfreulicher Weise einen Überschuss von rd. 162.000 € aus. Grundlage für diese Planungen sei stets auch eine realistische Vorausschau auf das voraussichtliche Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres. Im Vorbericht sei dargelegt, dass derzeit davon ausgegangen werde, dass der geplante Überschuss von rd. 72.000 € zum 31.12.2017 erreicht werden könne. Eine aktualisierte Überprüfung der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus den vergangenen Tagen lasse gar die vage Hoffnung zu, dass – falls sich im Bereich der Gewerbesteuer nicht noch unerwartete Verschlechterungen ergäben – sich dieser Überschuss sogar noch verbessern könne. Hier blieben die nächsten Wochen abzuwarten. Im aktuellen Haushaltsjahr habe die Gemeinde durch ökologische Ausgleichsleistungen im Forstbereich, die in der heutigen Sitzung als Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses auch auf der Tagesordnung stünden, mit einer Zahlung von über 600.000 € eine Verbesserung der Liquiditätslage zu verzeichnen. Dennoch dürfe nicht verhehlt werden, dass bisher durchgängig die Auszahlungen im Bereich der laufenden Verwaltung die dortigen Einzahlungen überschritten. Hierdurch habe sich in den letzten Jahren das Erfordernis zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ergeben, die in absehbarer Zeit auch nicht vollständig getilgt werden könnten. Im aktuellen Jahr habe die Gemeinde auch den ersten Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 feststellen können und sei derzeit in Erarbeitung der fortfolgenden Gesamtabschlüsse, wobei die Jahre 2011 bis 2014 dem Gesamtabschluss 2015 angehängt werden könnten. Hier würden die Abschlüsse des Kernhaushaltes mit den Abschlüssen der Eigenbetriebe zusammengeführt, so dass sich das Ergebnis des Gesamtkonzerns Gemeinde ergebe. In dieser Gesamtbetrachtung sei auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. zu berücksichtigen mit seinen unterstützenden Maßnahmen für die positive gemeindliche Entwicklung. Herr Pracht hebt in diesem Zusammenhang nochmals hervor, dass die im letzten Dezember getroffene Entscheidung zur Baulandentwicklung in der Gemeinde eine besonders wegweisende Entscheidung für die Gemeinde und auch ihre Bevölkerungsentwicklung gewesen sei. Durch diese Möglichkeit der Weiterveräußerung von Bauflächen an Bauwillige sei die Gemeinde in der Lage einen Ertragsüberschuss im Haushalt einzuplanen, der beispielsweise für das kommende Haushaltsjahr mit weit über 500.000 € angesetzt sei. Dies ergebe sich aus dem Kaufpreis – wobei für den Erschließungsbeitragsanteil ein Kaufpreisanteil einem Sonderposten zugeführt werde – abzüglich des Anlagenabgangs für das betreffende Grundstück. Ohne diese Entwicklung sei der Haushalt der Gemeinde bereits in 2018 in Schieflage geraten und die Ausweisung eines Überschusses nicht möglich gewesen. Beruhigend für die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Nettersheim sei zudem, dass im kommenden Jahr mit einer Ausgleichsrücklage zur Abdeckung von möglichen Fehlbeträgen in kommenden Jahren von rd. 1,8 Mio. € an den Start gegangen werden könne und bei der prognostizierten Haushaltsentwicklung mit dem vorgelegten Entwurf in den kommenden Jahren gar die Marke von 2 Mio. € wieder überschritten werden könne. Dies schaffe ein Polster für künftige Jahre. Der Bürgermeister merkt an, dass er aufgrund der ausführlichen Erörterung in der Sitzung der Haushaltskommission es in der heutigen Sitzung unterlassen werde, auf verschiedene Einzelpositionen im Ergebnisplan nochmals einzugehen. Zum Stellenplan, der Grundlage für die entsprechende Personalkostenentwicklung der Gemeinde sei, wolle er allerdings ergänzend zu Vorlage und Vorbericht nochmals erläutern, dass die ausgewiesene Stellenmehrung zum einen mit einer Erhöhung an Stellen im Kindergartenbereich zusammenhänge und zum anderen im IT-Bereich bereits seit 01.10.2017 eine technische Stelle eingerichtet und auch besetzt sei im Zusammenhang mit der IT-Betreuung der gesamten Verwaltung und ihren Einrichtungen wie auch des Schulbereiches. Hinzu komme, dass der aktuelle Stellenplanentwurf eine zusätzliche Stelle im Arbeiterbereich vorsehe, dies auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Investitionsmaßnahmen und der Schaffung von weiterem Anlagevermögen für die Gemeinde. In diesem Zusammenhang sei auch die Aktivierung von Eigenleistungen zu sehen, die für das kommende Haushaltsjahr auf 200.000 € erhöht worden sei. Natürlich würden diese Personalkosten die Liquidität der Gemeinde belasten, aber – da sie der Schaffung von Anlagevermögen der Gemeinde dienten – könnten sie auf den Vermögenswert aktiviert werden und würden somit die Ergebnisrechnung der Gemeinde nur über die Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungssumme belasten. Die im Rahmen des vorgelegten Stellenplanes beabsichtigten geplanten Erhöhungen in einzelnen Personalfällen würden im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 2 Beratung vorliegen. Der Bürgermeister erklärt zudem, dass im Asylbereich ein hohes Defizit ausgewiesen sei, wenngleich im Rahmen der Unterbringung von anerkannten und damit im Leistungsbezug des SGB II befindlichen Flüchtlingen auch Mieterträge bei der Kostenstelle Gebäudemanagement entstünden. Das Defizit entstehe vor allem für den Personenkreis an Ausreisepflichtigen, für die die Gemeinde weder eine Pauschale von 866,00 € pro Monat über das Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalte noch über das Jobcenter ein Leistungsbezug erfolge. Er - wie auch seine Bürgermeisterkollegen in den anderen Kommunen – seien deshalb bestrebt, dass dieser Missstand für die Kommunen behoben werden müsse und sie nicht mit der Kostentragungspflicht für diesen Personenkreis allein gelassen würden. Es bestehe daher die feste Absicht, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW dafür zu kämpfen, dass Bund und Land auch für diese Menschen bis zur eigentlichen Ausreise die Kosten übernähmen. Zur aktuellen Liquiditätslage der Gemeinde – so der Bürgermeister – sei ebenfalls im Vorbericht ausgeführt worden. Bekanntermaßen sei mit dem diesjährigen Nachtragshaushalt eine Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Kassenkredite von 5 Mio. € auf 6 Mio. € vorgenommen worden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zur Sicherung der täglichen Zahlfähigkeit der Gemeinde und gegebenenfalls auftretenden zeitgleichen Zahlverpflichtungen, denen allerdings taggenau keine entsprechenden Einzahlungen gegenüberstünden, ein gewisser Spielraum ermöglicht werde. Tatsächlich sei dieser Ermächtigungsumfang bisher zu keiner Zeit vollumfänglich in Anspruch genommen worden. Aktuell sei mit dem Abschluss eines neuen Liquiditätskredites in den vergangenen Tagen ein Gesamtumfang von 3 Mio. € für den Kernhaushalt abgeschlossen worden, von dem mit gestrigem Tagesabschluss allerdings nur rd. 1,1 Mio. € auch tatsächlich verausgabt worden seien. In diesem Zusammenhang sei allerdings zu berücksichtigen, dass für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten aktuell weiterhin Negativzinsen gewährt würden, denen allerdings andererseits für alle einen Freibetrag von 500 T€ übersteigenden Beträge auf den Girokonten der Gemeinde und ihrer Einrichtungen ein so genanntes Verwahrentgelt von derzeit 0,4 % gegenüberstehe. Mit dem Satzungsentwurf 2018 werde weiterhin der Ermächtigungsrahmen in Höhe von 6 Mio. € vorgesehen, um diese Zahlungsflexibilität auch in Zeiten der Abwicklung der Gesamtheit an Investitionsmaßnahmen und auch Erschließungsmaßnahmen wie auch den sonstigen Zahlverpflichtungen der Gemeinde im Bereich der laufenden Verwaltung zu ermöglichen. Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen erklärt der Bürgermeister, dass die ausgewiesene Gesamtsumme bei rd. 9,4 Mio. € liege. Es sei sicherlich allen hier am Ratstisch klar, dass diese Gesamtheit an Maßnahmen in diesem Umfang nicht in einem Jahr vollumfänglich zu bewerkstelligen sei. Deren Veranschlagung sei jedoch bezüglich der Förderprojekte dahingehend notwendig, dass die Bewilligung von Fördermitteln voraussetze, dass die entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan vorliege und damit die Eigenanteilsfinanzierung gesichert sei. Vor jedem Bewilligungsbescheid erfolge durch die Bezirksregierung über die Kommunalaufsicht Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 3 eine entsprechende schriftliche Anfrage. Verbunden mit der Baulandentwicklung in der Gemeinde enthalte der Investitionsplan 2018 auch die entsprechenden Ansätze für die Erschließungsmaßnahmen. Bezüglich der neu erworbenen 130 Baugrundstücke würden noch bis zur Ratssitzung entsprechende Zusatzvorlagen im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen in diesen Bereichen erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass in dieser Woche am 07.12. der Umlegungsausschuss erneut tagen werde und mit den hieraus folgenden Beschlüssen und deren Bekanntmachung im kommenden gemeindlichen Mitteilungsblatt dann auch eine Zahlung der Grundstücke und damit auch deren Eigentumsübergang auf die Gemeinde erfolgen werde. Im Rahmen der Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung in der aktuellen Sitzungsphase sei bereits ausgiebig über die erforderliche Schaffung weiterer Kindergartenplätze in der Gemeinde Nettersheim gesprochen worden. Die für die Kindergartenerweiterungen in Nettersheim und Zingsheim erforderlichen Haushaltsmittel seien im vorgelegten Investitionsplan berücksichtigt worden. Wie bereits im Familienausschuss erklärt er, dass zunächst aufgrund der vorhandenen Gebäudehülle mit der Baumaßnahme in Zingsheim begonnen werden sollte, um so baldmöglichst für das kommende Kindergartenjahr die erforderlichen Kindergartenplätze schaffen zu können. Es zeige sich in den zahlreichen Gesprächen mit den bauwilligen jungen Familien, dass ein gesicherter Kindergartenplatz einen entscheidenden Standortvorteil darstelle. Mit dem aktuellen Investitionsplan für das kommende Jahr könne man wahrheitsgemäß behaupten, dass quasi jeder Straßenzug in der Gemeinde hiervon profitiere, da mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde auf LED an jedem alten Straßenbeleuchtungskörper gearbeitet werde. Hinsichtlich des Investitionsbereiches Feuerwehr zeige der aktuelle Plan, dass in 2018 wie auch in den Folgejahren entsprechende Ersatzbeschaffungen erforderlich seien, um die überwiegend über 40 Jahre alten Feuerwehrfahrzeuge peu à peu zu ersetzen. Zunächst werde wegen der Versorgung des Autobahnabschnittes die Löschgruppe Zingsheim in einer Erneuerung des Fahrzeugbestandes Berücksichtigung finden müssen. Im Investitionsplan sei auch die Ersatzbeschaffung für das derzeitige Müllfahrzeug der Gemeinde eingeplant. Hierzu werde allerdings zunächst noch die auch im Bauausschuss erbetene aktualisierte Vergleichsbetrachtung zwischen Abfallbeseitigung in Eigenregie und über Fremdunternehmen durchgeführt werden bevor eine endgültige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung getroffen werde. Auch die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde fänden bei der vorgelegten Investitionsplanung Berücksichtigung – dies zum Teil über Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung bzw. Dorferneuerung und zum Teil über die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Im Rahmen des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes werde aktuell bereits die Turnhalle in Marmagen saniert, wobei sich derzeit abzeichne, dass die bisher bewilligte Fördersumme nicht ausreichen werde und deshalb geplant sei, eine weitere Förderung zu beantragen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 4 Hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen für den Schulbereich – so der Bürgermeister weiter in seinen Ausführungen – gehe er derzeit stark davon aus, dass auf der Grundlage der verkündeten Planungen von Bund und Land in diesem Bereich in den nächsten Jahren sicherlich noch weitere Förderprogramme aufgesetzt würden, über die ggf. dann auch eine höhere Förderquote als die aktuellen 50 % im Rahmen des IEK erreicht werden könne, so dass hier gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Umschichtung von Maßnahmen angedacht werden könnte. Die aktuelle Entwicklung hinsichtlich des Forums Nettersheim habe in diesem Jahr bereits gezeigt, wie sich eine solche Umschichtung in andere Fördertöpfe extrem positiv für die eigene Haushaltsbelastung der Gemeinde auswirken könne. Im Bereich der öffentlichen Sicherheit gehe auch in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen der Polizeistärke in Land und Kreis eindeutig hervor, dass die dort freiwillig eingesetzten Mittel der Gemeinde von jährlich rd. 20 T€ ein guter Invest in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer „wachsamen Gemeinde“ seien. Mit den Entwicklungen zu „Wohnen und Leben im Alter“ seien sich sicherlich alle hier am Tisch einig, dass damit eine positive zukunftsweisende Entwicklung der Gemeinde eingegangen werde. Auch die beschlossenen Entwicklungen im öffentlichen Personennahverkehr in der Gemeinde würden die Attraktivität der Gemeinde steigern und einen weiteren Standortvorteil darstellen. Die aktuelle Förderkulisse für die ländliche Entwicklung in der Region – so könne sicherlich mit Recht behauptet werden – habe in einer solch umfänglichen Form seit der kommunalen Neugliederung noch zu keiner Zeit zur Verfügung gestanden, so dass man sich glücklich schätzen könne, hiervon in hohem Maße profitieren zu können. Der Fraktionsvorsitzende der UNA-Fraktion, Franz-Josef Hilger, führt aus, dass man zu diesen umfänglichen Erläuterungen des Bürgermeisters nicht vieles ergänzen müsse. Sicherlich könne man behaupten, dass viele Kommunen die Gemeinde Nettersheim um eine solche Haushaltslage beneideten. Eine Entwicklung, die Ergebnis entsprechender Entscheidungen am Ratstisch sei. Natürlich enthalte der Haushalt aber auch gewisse Unwägbarkeiten wie die tatsächliche Entwicklung im Flüchtlingsbereich, die weitere Entwicklung der Kreisumlage und der tatsächliche Verlauf der Grundstücksverkäufe in den beschlossenen Neubaugebieten. Als kleine Unwägbarkeit sei beispielsweise die Kostenstelle „Wahlen“ genannt, bei der in 2018 keine Planansätze ausgewiesen seien, wenngleich sich jedoch in Anbetracht des Ergebnisses der aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gegebenenfalls der Bedarf von Neuwahlen ergeben könnte. Trotz der positiven Haushaltsentwicklung sollte für die Zukunft die Beauftragung von Gutachten und Beraterverträgen kritisch betrachtet werden, die in der Vergangenheit den Haushalt der Gemeinde belastet hätten, obwohl zum Teil die Ergebnisse der Gutachten in der Art gewesen seien, dass die damit untersuchten bzw. angestrebten Vorhaben nicht weiter hätten verfolgt werden können. Sicherlich positiv mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sei die Tatsache, dass die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 5 Realsteuerhebesätze nicht erhöht werden müssten und auch im Beitrags- und Gebührenbereich nur kleinere Anhebungen in verträglichem Umfang erforderlich würden. Herr Hilger hebt zudem die Einnahmen aus den Solaranlagen auf den Dächern gemeindlicher Gebäude und die die positive Haushaltsentwicklung unterstützende Haushaltswirtschaft des Forstbetriebes als besonders nennenswert hervor. Weiterhin bittete Herr Hilger, mit der Niederschrift um Erläuterung der veranschlagten Ansätze im Haushalt bei der Kostenstelle Kulturbahnhof, da seines Wissens zumindest die Veranstaltungen über den Freundeskreis Kuba und nicht über die Gemeinde durchgeführt würden. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Räumlichkeiten mietfrei von der Gemeinde dem Freundeskreis überlassen würden, so dass die Grundbesitzabgaben wie auch die Versicherungen über die Gemeinde getragen würden. Eine Nebenkostenabrechnung mit dem Freundeskreis sei wegen noch nicht vorgelegter Abrechnungsunterlagen noch nicht möglich gewesen. Zusätzlich ergeht in dieser Niederschrift nachstehende ergänzende Erläuterung: Im Haushaltsjahr 2017 hat die Gemeinde Nettersheim gemeinsam mit dem Freundeskreis Kuba eine geförderte Ausstellung „Vispo Ahoi“ durchgeführt, wobei der Eigenanteil von der Gemeinde getragen wurde. Die entsprechend hierfür veranschlagten Ansätze wurden auch in das Haushaltsjahr 2018 erneut übernommen, um hierdurch die Möglichkeit zur weiteren Durchführung einer solchen Kulturveranstaltung offen zu halten. Die UNA-Fraktion aufmerksam. macht zudem auf einen Aufrechnungsfehler im Stellenplan Die aktuelle Prüfung hat diesen Aufrechnungsfehler an dieser einen Stelle bestätigt. Vollständigkeitshalber ist die korrigierte Seite des Stellenplans der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Guido Kurth legt dar, dass die äußerst positive Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim auch die Außenwirkung der Gemeinde Nettersheim äußerst positiv beeinflusse und besonders erstaunlich sei, dass trotz aller Unwägbarkeiten, die jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnisse die ursprünglichen Planwerte bestätigten und nur unwesentliche Veränderungen auftreten. Dies sei sicherlich das Ergebnis einer sehr guten Arbeit in der Verwaltung und vor allem auch in der Finanzabteilung, für die es hier ausdrücklich an dieser Stelle zu danken gelte. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Gerhard Mayer führt aus, dass er in der heutigen Sitzung keine umfangreiche Haushaltsrede halten werde. Allen sei sicherlich bewusst, dass der Ankauf der neuen Baulandflächen auch ein großes Risiko für die Gemeinde Nettersheim bedeute, da nicht klar sein könne, wann und ob sich diese Investition refinanzieren werde. Letztlich seien die Beschlüsse allerdings für diese Baulandentwicklung hier am Ratstisch so getroffen worden und man müsse nun abwarten, ob die entsprechenden Hoffnungen der Gemeinde, die in Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 6 diesen Schritt gesetzt werden, sich nun auch in dieser Form erfüllten. Sodann geht Herr Mayer auf bestimmte Einzelpositionen ein, zu denen sich in seiner Fraktion noch Fragestellungen ergeben hätten: Im Gesamtergebnisplan seien Ausgleichsleistungen in Höhe von 150.000 € ausgewiesen, wenngleich im Forstwirtschaftsplan lediglich ein Betrag in Höhe von 100.000 € ausgewiesen sei. Wodurch entstehe dieser Differenzbetrag? Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf nicht nur die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich veranschlagt seien, sondern auch weitere 50.000 € für Baumaßnahmen. Erinnert sei hier – so der Bürgermeister – an die Ausgleichserstattungen im Rahmen des Baus von Windenergieanlagen im Jahr 2015. Hinweis: Die Ausgleichserstattungen in Höhe von insgesamt 150.000 € erstrecken sich mit 100.000 € auf die Kostenstelle 573311 (Forstbetrieb) und mit 50.000 € auf die Kostenstelle 521110 (Bauordnung). Hierzu ist im Vorbericht nachstehende Erläuterung enthalten: „Außerdem wurden an Ausgleichserstattungen im Bereich der Kostenstelle Bauordnung z. B. im Zusammenhang mit Windenergieanlagen Erträge von 50.000 € und für biologische Ausgleichsmaßnahmen im Forstbereich sowie einer Zinserstattung für die Fledermausbiotop-Fläche im Rahmen des geplanten Weiterbaus der A 1 ein Gesamtertrag von 100.000 € veranschlagt.“ Bei der Kostenstelle Fuhrpark/Maschinen und Geräte (111223) seien seit dem aktuellen Haushaltsjahr 2017 keine Ansätze mehr enthalten. Er bittet um Klärung mit der Niederschrift, wo diese Ansätze zwischenzeitlich erfasst werden. Hierzu ergeht folgende Erklärung: Im Vorbericht zum Haushalt 2017 ist vermerkt: „Zudem sei darauf hingewiesen, dass aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Kostenstellen Bauhof und Fuhrpark/Maschinen Geräte allg. (Kostenstellen 111222 und 111223) zusammengeführt wurden.“ Dies bedeutet, dass die ursprünglich bei der Kostenstelle 111223 erfassten Ansätze den entsprechenden Konten bei der Kostenstelle 111222 (Bauhof) aufaddiert wurden, da eine Trennung der Kosten zwischen Bauhof einerseits und Fuhrpark andererseits sich in der täglichen Verwaltungspraxis als sehr schwierig herausgestellt hatte. Bei der Kostenstelle Kloster – so Herr Mayer – seien aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 50.000 € im Planentwurf angesetzt. Es stelle sich hierzu die Frage, ob ein solch hoher Betrag über den Einsatz von gemeindlichem Personal tatsächlich erreicht werden könne. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im Kloster bekanntermaßen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anstünden, so dass dieser Betrag als realistisch angesehen werden könne. Hier sei zum Teil auch über den Förderverein für Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. beschäftigtes Personal im Einsatz. In diesem Zusammenhang führt der Bürgermeister auch aus, dass vor wenigen Tagen ein Gespräch in der Angelegenheit bei der Bezirksregierung Köln stattgefunden habe, wie – auch auf der Grundlage des zum Teil zeitlichen Maßnahmenverzugs und vor dem Hintergrund, dass mit höheren Kosten gerechnet werden müsse als dies bei seinerzeitiger Antragstellung kalkuliert wurde - eine Nachbewilligung von Mitteln möglich wäre. Dies habe die Bezirksregierung als nicht unmöglich erachtet. Es sei deshalb vorgesehen, im kommenden Frühjahr entsprechende Gespräche mit dem Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 7 zuständigen Ministerium in der Angelegenheit zu führen. Im Investitionsplan 2018 seien keine Sanierungsmaßnahmen für den gemeindlichen Bauhof enthalten – so Herr Mayer-, die allerdings s. E. erforderlich und bisher noch nicht durchgeführt worden seien. Der Bürgermeister bestätigt, dass diese Maßnahmen zwar in 2018 nicht aufgenommen seien, aber in der Tat in diesem Bereich für kommende Jahre noch Handlungsbedarf bestehe, allerdings derzeit noch nach Fördermöglichkeiten gesucht werde. Auf die Frage, wieviel geringfügig Beschäftigte bei der Gemeinde Nettersheim im Einsatz seien und wo deren Einsatzbereich sei, ergeht mit der Niederschrift folgende Erklärung: Bei der Gemeinde Nettersheim sind aktuell 55 Personen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt. Hinzu kommen 12 junge Kräfte über die Freiwilligendienste. Diese Kräfte sind eingesetzt als Reinigungskräfte, als Betreuungskräfte in Schulen und Kindergärten (Übermittagsbetreuungen) wie auch der Jugendarbeit, als Asylbetreuungskräfte, Wochenenddienste im Naturzentrum Eifel und im Literaturhaus zwecks Abdeckung bürgerfreundlicher Öffnungszeiten, als Einsatzkräfte in der Küche und sonstigen Servicediensten des Jugendgästehauses, als Servicekräfte bei Wochenendveranstaltungen, u.a. Taverne wie auch Klosterkapelle in Nettersheim und bei der Grünflächenpflege in den einzelnen Orten der Gemeinde. Zur Anfrage von Herrn Mayer, wo im Haushalt die Erträge und Aufwendungen für die Taverne verbucht würden, ergeht folgende Erklärung: Die Erträge und Aufwendungen zur Taverne in Nettersheim werden bei der Kostenstelle Archäologischer Landschaftspark 362130 verbucht. Ratsmitglied Pospig merkt ergänzend an, dass zwar die Haushaltsentwicklung durchaus positiv sei, hier teilweise allerdings von der Gemeinde nicht beeinflussbare Umstände oder Zufälle eine entscheidende Rolle spielten, wie sich die Haushaltswirtschaft tatsächlich entwickele. Positiv sei natürlich auch die Nutzung der Förderkulisse für die ländliche Entwicklung – hierbei dürfe aber nicht aus den Augen verloren gehen, dass nicht nur die größeren Orte in der Gemeinde in den Genuss einer entsprechenden Entwicklung kämen und die kleineren Orte dadurch abgehangen würden. Hinsichtlich eines Waldvermögens der Gemeinde von über 33 Mio. € sollte betriebswirtschaftlich betrachtet zumindest eine Rendite von 1 % jährlich hieraus erwirtschaftet werden, was seines Erachtens nicht der Fall sei. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass gerade die Entscheidung vor einigen Jahren, das Waldvermögen der Gemeinde noch weiter zu mehren, eine mehr als richtige Entscheidung gewesen sei. Die Entwicklungen im Forstbetrieb und auf dem Holzmarkt seien bekanntermaßen – wie es stets im Forstausschuss beschrieben werde – mehr als positiv. Mit einem Eröffnungsbilanzwert von 1,40 € pro qm liege dieser seinerzeit noch umkämpfte Bilanzwert zwischenzeitlich realistisch betrachtet noch viel höher, da Waldflächen sehr umworben seien und zwischenzeitlich deren Verkaufspreise bei über Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 8 2 € pro qm lägen. Hinsichtlich des Einwands zur Partizipation der kleineren Orte der Gemeinde an der Förderung der ländlichen Entwicklung hebt der Bürgermeister hervor, dass – wie auch der aktuellen Tagesordnung entnommen werden könne – mit den Konzepten zur dörflichen Entwicklung alle Orte in der Gemeinde umfasst seien und ihre Wünsche Berücksichtigung gefunden hätten. Ratsmitglied Hilger ergänzt zum Thema Waldvermögen der Gemeinde die Ausführungen des Bürgermeisters noch dahingehend, dass der Wald für die Bürger ein besonderes kulturelles Gut und ein Ort von Heimat darstelle und deshalb eine sehr sinnvolle Investition gewesen sei. Es erfolgt abschließend noch eine kurze Diskussion über die steigende Baulandnachfrage in der ländlichen Region, die neben fehlenden Flächenkapazitäten in den Ballungszentren vor allem auch aus den kaum noch für junge Familien finanzierbaren Grundstücks- und Immobilienpreisen in den Städten herrühre. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 9