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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5.3: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage 862 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen: 1. Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im der Vorlage beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der der Vorlage beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja