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Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung)) Beschlusstext (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

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Beschluss aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 38: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. - Ratsmitglied Pospig erkundigt sich, ob es schon neue Erkenntnisse gebe bzgl. der möglichen Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Städte- und Gemeindebund NRW hinsichtlich der Vorrangsatzung keine Bedenken habe. Es stünden allerdings nochmals Gespräche mit der e-regio bezüglich der Gebührenstruktur an, die nach den bisherigen Planungen dieses Versorgungsträgers von den Konditionen des Eigenbetriebes Biowärme bezüglich des angrenzenden, angeschlossenen Gebietes „Zur Klosterquelle“ abweiche. Hier solle versucht werden, sich bei einem gemeinsamen Erörterungstermin noch anzunähern. Ratsmitglied Poth gibt zu bedenken, dass vor allem eine Abweichung in der Verbrauchsgebühr problematisch sei. Derzeit sei diese zwar gleich angesetzt, lediglich bei der Grundgebühr gebe es Unterschiede. Bei einer geltenden Vorrangsatzung sollte aber gerade die Verbrauchsgebühr dauerhaft seiner Meinung nach gleich sein. Er erkundigt sich, ob man dies ggf. per Ratsbeschluss so vorsehen und in den Wärmelieferungsvertrag mit dem Versorgungsträger aufnehmen könne. Der Bürgermeister bestätigt, dass aktuell eine identische Verbrauchsgebühr vorgesehen sei. Dies sei aber nicht für alle Zeit so festgeschrieben. Hinsichtlich des abzuschließenden Wärmelieferungsvertrages werde man das Thema nochmals erörtern. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 2