Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
132 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 38:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. -
Ratsmitglied Pospig erkundigt sich, ob es schon neue Erkenntnisse gebe bzgl. der
möglichen Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass der Städte- und Gemeindebund NRW
hinsichtlich der Vorrangsatzung keine Bedenken habe. Es stünden allerdings nochmals
Gespräche mit der e-regio bezüglich der Gebührenstruktur an, die nach den
bisherigen Planungen dieses Versorgungsträgers von den Konditionen des
Eigenbetriebes Biowärme bezüglich des angrenzenden, angeschlossenen Gebietes
„Zur Klosterquelle“ abweiche. Hier solle versucht werden, sich bei einem
gemeinsamen Erörterungstermin noch anzunähern.
Ratsmitglied Poth gibt zu bedenken, dass vor allem eine Abweichung in der
Verbrauchsgebühr problematisch sei. Derzeit sei diese zwar gleich angesetzt, lediglich
bei der Grundgebühr gebe es Unterschiede. Bei einer geltenden Vorrangsatzung sollte
aber gerade die Verbrauchsgebühr dauerhaft seiner Meinung nach gleich sein. Er
erkundigt sich, ob man dies ggf. per Ratsbeschluss so vorsehen und in den
Wärmelieferungsvertrag mit dem Versorgungsträger aufnehmen könne.
Der Bürgermeister bestätigt, dass aktuell eine identische Verbrauchsgebühr
vorgesehen sei. Dies sei aber nicht für alle Zeit so festgeschrieben. Hinsichtlich des
abzuschließenden Wärmelieferungsvertrages werde man das Thema nochmals
erörtern.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW
sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
Satzung
über
die
Fernwärmeversorgung
in
der
Gemeinde
Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen
Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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