Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:44
Aktualisiert
08.12.17, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 05.12.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 25:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2018
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 824 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit
dem
Wirtschaftsplan
2018
zum
01.01.2018
nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Frischwasserbezug.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2018 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar
wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja