Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 869-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
04.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Nr. 1462, Bad Münstereifel, Markstr. 5
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 869-IX
1. Sachverhalt:
Das vorgenannte Gebäude ist eines der bedeutendsten Denkmäler der Stadt Bad Münstereifel.
Der Besitzer beabsichtigt hier eine Generalinstandsetzung, Nutzungsänderung sowie Erweiterung
des Gebäudes vorzunehmen. Die nunmehr gewünschte Nutzung als Fachgeschäft umfasst das
Erd- und erste Obergeschoss und ein kleine Erweiterung im Erdgeschoss auf der Rückseite des
Gebäudes.
Hierzu wurden der Planungskommission am 14.02.2012 Planunterlagen vorgelegt, die weder die
Zustimmung der Planungskommission noch der Vertreterin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege fanden.
Nach mehreren Ortsterminen und Besprechungen, insbesondere mit dem Brandschutzbeauftragten und der Vertreterin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, wurde eine für alle annehmbare Lösung gefunden, die eine Beeinträchtigung des Denkmals auf ein erträgliches Maß beschränkt.
Vorgesehen ist nun auf der Rückseite der Anbau eine eingehauste Treppe als Fluchtweg für das
erste Obergeschoss, diese ist über eine zusätzlich zu schaffenden Wandöffnung zu erreichen.
Die historischen Fensteröffnungen werden hierdurch nicht tangiert. Aus denkmalpflegerischer
Sicht kann diesem Eingriff in die Substanz zugestimmt werden.
Der bestehende Anbau wurde teilweise bereits abgebrochen.
Durch die nun geplanten Maßnahmen wird das Erscheinungsbild dieses wichtigen Denkmals nur
geringfügig beeinträchtigt.
Details bezüglich der Gestaltung der Fenster und Türen werden im Verfahren zur Erteilung der
Erlaubnis gem. § 9 DschG noch abgestimmt.
Gegen die Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB bestehen keine Bedenken.
2. Rechtliche Würdigung
Bestimmungen des Baugesetzbuches und des Denkmalmalschutzgesetzes.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gemäß § 36 Abs. 1 bezüglich des Bauantrages für
das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1462 wird hiermit erteilt.