Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.09.16, 14:20
Aktualisiert
19.09.16, 14:20
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 128 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 9. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.09.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 1.4: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 508 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 32 den Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Auf dem beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche schraffiert dargestellt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja