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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen"; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
127 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.09.16, 14:20
Aktualisiert
19.09.16, 14:20
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen";
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 9. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.09.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 1.3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen"; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313 - Vorlage 524 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In den sechs Morgen“, für die veränderte Traufhöhe von 3,50 m auf 3,60 m bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja