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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.09.16, 14:20
Aktualisiert
19.09.16, 14:20
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 9. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.09.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 3.2: Bauen im Außenbereich; Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4 - Vorlage 496 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, der nachträglichen Genehmigung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja