Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.09.16, 14:20
Aktualisiert
19.09.16, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 9. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.09.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 1.5:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 532 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Marmagen auf
den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257, 317, 318 und 299
(tlw.) die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim sowie im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes F
7 durchzuführen.
a. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Festsetzung
von bisher auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257
ausgewiesenen „Grünflächen – Zweckbestimmung: Sportplatz“ zukünftig
in „Wohnbauflächen“. Die auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen,
Flur 10 Nr. 317 festgesetzte Darstellung als „Fläche für die
Landwirtschaft“ ist ebenfalls in „Wohnbaufläche“ zu ändern. Der
Aufstellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Im beigefügten
Planauszug (Anlage 1) sind die betroffenen Fläche schraffiert dargestellt.
Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
b. Im zu erlassenen Bebauungsplan F 7 ist als Art der baulichen Nutzung
„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung
(BauNVO)
mit
Ausnahme
von
Anlagen
für
Verwaltungen,
Gartenbaubetrieben und Tankstellen, festzusetzen. Gem. § 19 BauNVO
ist eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie gem. § 20 BauNVO eine
Geschossflächenzahl von 0,8 mit zwei
Vollgeschossen auszuweisen.
Darüber hinaus sind im Bebauungsplan F 7 örtliche Bauvorschriften
festzusetzen. Im beigefügten Planauszug (Anlage
2) ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 7 umgrenzt. Dieser Planauszug
ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren den Entwürfen zur
53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des
Bebauungsplanes F 7 gem. § 2a BauGB jeweils eine Begründung beizufügen.
3. Zur Durchführung der Verfahren ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit
benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.09.2016
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