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Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.09.16, 14:20
Aktualisiert
19.09.16, 14:20
Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 9. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.09.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 1.5: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 532 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Marmagen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257, 317, 318 und 299 (tlw.) die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 durchzuführen. a. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Festsetzung von bisher auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257 ausgewiesenen „Grünflächen – Zweckbestimmung: Sportplatz“ zukünftig in „Wohnbauflächen“. Die auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 317 festgesetzte Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ ist ebenfalls in „Wohnbaufläche“ zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) sind die betroffenen Fläche schraffiert dargestellt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. b. Im zu erlassenen Bebauungsplan F 7 ist als Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Ausnahme von Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetrieben und Tankstellen, festzusetzen. Gem. § 19 BauNVO ist eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie gem. § 20 BauNVO eine Geschossflächenzahl von 0,8 mit zwei Vollgeschossen auszuweisen. Darüber hinaus sind im Bebauungsplan F 7 örtliche Bauvorschriften festzusetzen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 2) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 7 umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren den Entwürfen zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 gem. § 2a BauGB jeweils eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung der Verfahren ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.09.2016 Seite 2