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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
19.09.16, 14:20
Aktualisiert
19.09.16, 14:20
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 9. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.09.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 3.1: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg - Vorlage 494 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja