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Öffentliche Niederschrift (Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
823 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
30.11.16, 09:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 20:10 Uhr Am Dienstag, 22.11.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Reuter, Karl sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen Caspers, Markus Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Heinrichs, Ralf Hilger, Franz-Josef Kurth, Guido Mayer, Gerhard Pospig, Dirk Poth, Edwin Renn-Rosenbaum, Jutta Schmidt, Bruno Zingsheim, Franz-Josef (vertritt Krämer, Josef) Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Gemeindeinspektorin Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Piehler, Alfred Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Nießen, Resi Mießeler, Uschi Mühlstroh, Ute Kurth, Alina Schönfeld, Gabriela Züll, Andrea als Schriftführerin sowie zu Top 1 der Tagesordnung – öffentlicher Teil seitens der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Geschäftsführer Markus Böhm Kaufm. Leiter Hermann-Josef Esser Zuhörer Presse ca. 13 – zeitweise 1 - zeitweise Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Josef Krämer. Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen (1. Nachtrag) zur Tagesordnung: 1. Erweiterungen A) Öffentlicher Teil Punkt 2.4 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.1 - Punkt 6: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. Z.1 - Punkt 18: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 - B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1.1 - entfällt - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.2 - Punkt 2: Bauleitplanung Punkt 3: Seite 7 2.1 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 539 /X.L. - 9 2.2 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. Z.2 - 11 2.3 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. - 12 2.4 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.1 - 13 Bauen im Außenbereich 3.1 Landw. genutzter Holzschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 - Vorlage 542 /X.L. - 15 3.2 Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. - 16 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 3 Punkt 4: Punkt 5: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 4.1 Genehmigung und Bewilligung des IEK - Vorlage 582 /X.L. - 17 4.2 Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 583 /X.L. - 18 4.3 Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen - Vorlage 584 /X.L. - 18 4.4 Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 585 /X.L. - 19 4.5 Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 586 /X.L. - 19 Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 5.1 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 575 /X.L. - 20 5.2 Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 hier: Maßnahmenprogramm 2017 - Vorlage 587 /X.L. - 20 Punkt 6: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. und Z.1 - 20 Punkt 7: Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Vorlage 535 /X.L. - 21 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 4 Punkt 8: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - 22 Punkt 9: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - 22 Punkt10: Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom Teilbereich Ortslage Frohngau - Vorlage 559 /X.L. - 23 Punkt11: Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus - Vorlage 560 /X.L. - 23 Punkt12: Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch - Vorlage 562 /X.L. - 23 Punkt13: Entwicklung Alte Schule Buir - Vorlage 573 /X.L. - 24 Punkt14: Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 576 /X.L. - 25 Punkt15: Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017 - Vorlage 563 /X.L. - 25 Punkt16: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 567 /X.L. - 27 Punkt17: Beschaffung Abfallbehälter - Vorlage 566 /X.L. - 27 Punkt18: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 - 28 Punkt19: Mitteilungen und Informationen 28 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Vertragsangelegenheiten 1.1 Seite - entfällt - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 5 1.2 Vertragsangelegenheit hier: Alte Schule Buir - Vorlage 570 /X.L. - 29 1.3 Städtebaulicher Vertrag hier: Erschließungsgebiet G14 - Vorlage 580 /X.L. - 30 1.4 Verpachtungsangelegenheit; Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 23 - Vorlage 546 /X.L. - 30 1.5 Vertragsangelegenheit; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Hubach - Vorlage 541 /X.L. - 31 Punkt 2: Grundstücksangelegenheit hier: Veräußerung des ehemaligen Kindergartens Bouderath, Gem. Bouderath, Flur 3 Nr. 187 (Teilfläche) - Vorlage 581 /X.L. - Punkt 3: Auftragsvergaben Punkt 4: 31 3.1 Sondermüllentsorgung 2017/2018 - Vorlage 564 /X.L. - 32 3.2 Altpapierabnahme 2017 - Vorlage 565 /X.L. - 33 Mitteilungen und Informationen 33 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 6 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.2 - Bürgermeister Pracht geht auf die letzte Sitzungsphase ein, hier sei der Wunsch geäußert worden, dass der Geschäftsführer der ene die Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG (ere) vorstellt und für Fragen zur Verfügung steht. Er begrüßt mit Herrn Markus Böhm den Geschäftsführer der ene und den kaufmännischen Leiter, Herrn Hermann-Josef Esser. Der Bürgermeister weist auf den § 5 des der Vorlage 467 Z.2 beigefügten Konsortialvertrages hin. Hier gehe es nicht um die Finanzierung der Beteiligung sondern um das Einbringen z. B. der Straßenbeleuchtung oder der gemeindlichen BioWärme. Herr Böhm stellt nachfolgend die ene-Unternehmensgruppe ausführlich vor und geht insbesondere auf die Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinde an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG ein. Der verwendete Power-Point-Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ausschussmitglied Kurth gibt zu bedenken, dass die ene Energiemarkt tätig sei. Die Konkurrenz auf diesem Markt sei nach, wie man sich seitens des Unternehmens aufgrund aufstellen werde, wie ein z. B. 2. Standbein des Unternehmens überwiegend auf dem groß. Herr Kurth fragt des Konkurrenzdrucks aussehen könne. Herr Böhm teilt hierzu mit, dass man sich natürlich hierüber Gedanken mache. Im Vortrag habe er verschiedene Lösungen und Tätigkeitsbereiche bereits vorgestellt. Neben dem klassischen Unternehmensgeschäft – Betrieb des Stromnetzes und Energielieferung – sei man verstärkt auf dem Gebiet der regenerativen Energieerzeugung und Projektentwicklung tätig, im elektrotechnischen Service, Anlagenbau, Planung und Projektierung von Innen-, Außenund Straßenbeleuchtungsanlagen und biete Consulting- und Planungsleistungen an. Hierzu verfüge man über das entsprechende Fachpersonal. Es treffe natürlich zu, dass Konkurrenzdruck bestehe und man könne sich nicht ausruhen. Der Konkurrenzdruck sei aber nicht neu, dieser bestehe bereits seit dem Jahr 2000. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob sich nur Kommunen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG beteiligen könnten. Bei einer avisierten Rendite von bis zu 7 % müssten private Anleger ansonsten ja quasi „Schlange stehen“. Herr Böhm teilt hierzu mit, dass eine Beteiligung nur von den Kommunen wahrgenommen werden könne. Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich nach dem aktuellen Marktwert. Herr Böhm teilt hierzu mit, dass der im Vortrag angegebene Marktwert aus dem Jahr 2011 auch derzeit noch richtig sei. Dies habe eine in 2014 in Auftrag gegebene Gutachterüberprüfung bestätigt. Ausschussmitglied Hilger geht auf die Vorlage ein, hier insbesondere auf die dort erwähnten Contra-Punkte zur Beteiligung. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 7 Herr Böhm äußert hierzu, dass er die Vorlage gelesen habe, hier werde die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfungsbüros auszugsweise zitiert. Dieser Auszug beschreibe die Beteiligung an einem Windpark mit festen Laufzeiten und Abschreibungen und passe daher nicht genau. Die mögliche Beteiligung an der ere sei nicht an eine Laufzeit gebunden, es handele sich um eine langfristige Entwicklung mit entsprechender Renditeerwartung. Die Gemeinde beteilige sich an einem regionalen Versorgungsunternehmen und leiste damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in der Region. Auf weitere Nachfrage von Herrn Hilger bezüglich des Einflusses der Gemeinde auf die Geschäftspolitik des Unternehmens äußert Herr Böhm, das eine mittelbare Beteiligung durchaus gegeben sei. Die ere entsende 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat der ene. Dieser setze sich aus 9 Mitgliedern zusammen (3 Mitglieder innogy, 3 Mitglieder Kreis EU und 3 Mitglieder ere). Für Entscheidungen sei eine ¾-Mehrheit erforderlich. Dadurch, dass 3 Mitglieder der ere im Entscheidungsgremium Stimmrecht hätten, sei bei den erforderlichen Mehrheiten durchaus eine Einflussmöglichkeit vorhanden. Herr Böhm weist darauf hin, dass er bisher noch nicht erlebt habe, dass „Kampfabstimmungen“ zu wichtigen Themenfeldern notwendig waren. Man habe meist einstimmige Entscheidungen treffen können. Weitere Vorteile seien z. B. Synergiewirkungen in einer starken Gesellschaft im Verbund mit den anderen beteiligten Kommunen, Arbeits- und Ausbildungsplätze verbleiben in der Region, Beteiligung an innovativen Zukunftsprojekten, z. B. Kooperation im Breitbandausbau. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth bezüglich der derzeit nicht bestehenden Möglichkeit z. B. das Straßenbeleuchtungsnetz der Gemeinde zu übernehmen äußert Herr Böhm, dass die entsprechende Kalkulation hierzu vorliege und er gerne anbiete, diese in einem kleineren Kreis entsprechend vorzustellen und zu erläutern. Nachfolgend ergibt sich noch eine kurze weitere Diskussion zur Thematik insgesamt. Abschließend bedankt sich Bürgermeister Pracht bei Herrn Böhm und Herrn Esser. Herr Böhm habe aufgezeigt, wie vielfältig der Tätigkeitsbereich der ene heute sei. Er weist darauf hin, dass die Entscheidung im Rat getroffen werden müsse, bis dahin würde noch eine weitere Vorlage der Verwaltung (467 Z3) ergehen. Vorsorglich habe man im Haushalt 2017 eine entsprechende Veranschlagung vorgenommen. Es gebe sicherlich viele Ansatzpunkte für eine Beteiligung der Gemeinde, es bestehe aber nach wie vor noch Abstimmungsbedarf und die Zeit könne in den einzelnen Fraktionen zum Austausch genutzt werden. Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen in der Vorlage und in der Sitzung zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit zwecks endgültiger Entscheidungsfindung an den Gemeinderat weiter. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 8 Punkt 2: Bauleitplanung Punkt 2.1: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 539 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage erklärt der Bürgermeister, dass der Flächennutzungsplan seit der kommunalen Neugliederung zwischenzeitlich über 50x geändert worden sei. Daher sei es Zeit für eine Neuaufstellung, auch in Anbetracht der bevorstehenden Entscheidung zum Landesentwicklungsplan und zum Regionalplan. In den Anregungen und Bedenken der Gemeinde zum Landesentwicklungsplan habe man aufgezeigt, wie sich die Entwicklungen in der Gemeinde darstellen und wo genau die Befürchtungen der Gemeinde liegen, wenn das Land den vorgelegten Entwurf so entscheidet. Daher schlage die Verwaltung nun vor, den Flächennutzungsplan frühzeitig anzupassen an die Bedürfnisse der Bürger und hierbei wolle man sich insbesondere auch die Option zur weiteren Baulandentwicklung offenhalten. Im Zuge der Dorfentwicklung stünden derzeit in allen Orten Bürgergespräche zur Ortslagenentwicklung an, führt der Bürgermeister weiter aus. Es sei nunmehr geplant, das Jahr 2017 mit den Planern zu nutzen, um im Rahmen Städtebau/Dorferneuerung die Grundlagen für eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu legen. Ausschussmitglied Hilger weist auf die einzelnen Punkte des vorgelegten Beschlussvorschlages hin. Zum ersten Punkt schlage die UNA-Fraktion vor, eine Ergänzung/Änderung mit aufzunehmen: Vorrangige Ziele des neuen Flächennutzungsplanes sind Festigung, Aktualisierung und weitere Entwicklungsmöglichkeiten von Bau- und Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes von Natur, Landschaft, Umwelt und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim. Die UNA wolle hier den Naturschutzgedanken mit aufnehmen. Der vorhandene Satz sei eher nichtssagend und die Themen Natur, Landschaftsschutz u. Umwelt kämen nicht vor. Der Bürgermeister weist diesbezüglich darauf hin, dass es hier nur um reines Baurecht gehe und heute der Aufstellungsbeschluss gefasst werden solle. Bestandsunterlagen, bestehende Rechtsnormen sowie der Landschaftsplan Nettersheim seien selbstverständlich eins zu eins anzuwenden. Dabei seien u. a. auch die FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete zu berücksichtigen. Im Rahmen des Verfahrens würden auch die Umweltverbände im Planungsprozess eingebunden. Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die genannten Begriffe wörtlich mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden müssten. Diese müssten explizit als vorrangiges Ziel genannt werden. Gerade für die Gemeinde Nettersheim, die schon Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 9 diverse Wettbewerbe im Bereich Umweltschutz/Biodiversität gewonnen habe, sei dies unerlässlich. Er schlägt vor, bezüglich dieser Ergänzung gesondert abzustimmen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sicherlich noch wesentlich mehr Entwicklungsziele gebe. Insgesamt seien dies sehr viele Aspekte, die man nicht alle aufzählen könne. Nach kurzem Meinungsaustausch lässt der Vorsitzende getrennt über die Punkte des Beschlussvorschlages abstimmen. Er bittet Herrn Hilger, die beantragte Beschlussergänzung nochmals zu formulieren. Beschluss: Herr Hilger trägt den vorgeschlagenen Wortlaut der UNA-Fraktion zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages vor: Vorrangige Ziele des neuen Flächennutzungsplanes sind Festigung, Aktualisierung und weitere Entwicklungsmöglichkeiten von Bau- und Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes von Natur, Landschaft, Umwelt und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Nein, bei 2 Enthaltungen und 3 Stimmen für die Ergänzung Damit ist mehrheitlich der ursprüngliche Wortlaut der Ziffer 1 beschlossen: Es wird beschlossen, 1. zur Modifizierung des Flächennutzungsplanes ist eine Gesamtüberarbeitung erforderlich. Vorrangiges Ziel des neuen Flächennutzungsplanes ist die Festigung und Aktualisierung weiterer Bau- und Gewerbeflächen und Entwicklungsmöglichkeiten der Landschaft im Landschaftsraum. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst. Anschließend lässt der Vorsitzende Beschlussvorschlages abstimmen: über die restlichen Ziffern des Es wird beschlossen, 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim gem. § 2a BauGB eine Begründung sowie einen Umweltbericht beizufügen. 4. Zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sind entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen. 5. Zur Durchführung des Verfahrens sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmungen mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 10 Abstimmungsergebnis: Punkt 2.2: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. Z.2 - Der Bürgermeister weist auf die in der letzten Sitzung beschlossene Nachbarschaftsbefragung hin und teilt mit, dass diese zwischenzeitlich vorliege. Die Verwaltung schlage nunmehr heute vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Hinweise aus der Nachbarschaft mit einfließen zu lassen. Für Ausschussmitglied Hilger ist der Beschlussentwurf zu wenig definiert und er bittet darum, die in der Begründung enthaltenen Ausführungen zur Ableitung der Dachabwässer mit in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, um damit auszuschließen, dass die benachbarten Grundstücke durch Fremdwasser beeinträchtigt werden. Ausschussmitglied Kurth verweist auf die satzungsrechtlichen Bestimmungen zum Anschlusszwang. Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf die genannte Grundflächenzahl von 0,31 und teilt mit, dass die Berechnungsmethode für ihn nicht nachvollziehbar sei. Nach der Baunutzungsverordnung müssten Zuwegungen und Nebenanlagen mit in die Grundflächenzahl einbezogen werden. Diese seien jedoch unberücksichtigt geblieben. Im Falle der Berücksichtigung der Zufahrten liege die Zahl über 0,4 und der Bebauungsplan müsse dann geändert werden. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Berechnung vorliege und falls Herr Mayer diese nicht akzeptiere, solle er seine Bedenken dem Bauordnungsamt mitteilen. Es gehe hier lediglich darum, das Einvernehmen zu erteilen. Alle bauordnungsbehördlichen Angelegenheiten lägen dann beim Kreis Euskirchen. Weiterhin regt der Bürgermeister an, dem Vorschlag von Herrn Hilger bezüglich der Ergänzung des Beschlussvorschlages aufzunehmen. Ratsmitglied Pospig teilt mit, dass immer wieder gesagt werde, dass es hier nur um das Einvernehmen gehe. Er sei allerdings nicht überzeugt, dass dem Kreis Euskirchen wirklich alle Bebauungspläne vorliegen. Falls nicht, stelle er sich die Frage, wie eine Prüfung dann erfolgen könne, wenn gar nicht alle Details vorliegen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass der Kreis bei sämtlichen Bebauungsplanverfahren zu beteiligen sei, auch abschließend nach Rechtskraft diesem zur Verfügung gestellt werden. Man müsse somit nicht befürchten, dass die Bebauungspläne dort nicht vorliegen. Beschluss: Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 11 Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 unter der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m und ohne Bepflanzung angelegt wird, zuzustimmen. Darüber hinaus wird beschlossen, dass eine Ableitung der Dachwässer des Geräteschuppens in den zum Schwalbenweg hin zu verlegenden Regenwasserkanal erfolgt und nicht auf die benachbarten Grundstücke abfließen kann. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierzu erteilt. Abstimmungsergebnis: Punkt 2.3: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. - Ausschussmitglied Renn-Rosenbaum weist darauf hin, dass in der CDU-Fraktion angeregt worden sei, die Nachbarschaft zu beteiligen, da laut der Pläne massive Geländeaufschüttungen erfolgen sollen. Ausschussmitglied Hilger ist der Auffassung, heute nicht abzustimmen und eine Entscheidung bis zum Rat zu vertagen. Seiner Meinung nach sei auch zu klären, ob eine Grenzbebauung bei einem Abstellraum überhaupt zulässig ist. Hierzu teilt Frau Renn-Rosenbaum mit, dass dies durchaus möglich sei. Allerdings dürfe es sich nicht um einen üblichen Hausanschlussraum mit Haushaltsgeräten handeln, sondern lediglich die Unterbringung der Heizungsanlage sei zulässig. Herr Hilger bittet trotzdem um eine Prüfung dieses Sachverhaltes durch die Verwaltung. Der Bürgermeister schlägt aufgrund der eingebrachten Anregungen ebenfalls vor, eine Entscheidung erst im Rat zu treffen, um die einzelnen Punkte klären zu können. Zur Information teilt er mit, dass die rechts und links der betreffenden Parzelle gelegenen Grundstücke bereits in Bebauung seien, wobei für das nördlich gelegene Grundstück in der vergangenen Sitzungsphase eine Befreiung erteilt wurde. Es werden nunmehr Gespräche mit den Nachbarn stattfinden, um eine einvernehmliche Lösung bis zum Rat zu erreichen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, vor der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 und der Entscheidung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In den Sechs Morgen“ die Nachbarschaft zu beteiligen. Die Entscheidung ist bis zur Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2016 zu vertagen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 12 Abstimmungsergebnis: Punkt 2.4: einstimmig ja 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die bauliche Entwicklung in den Orten Zingsheim, Marmagen und Nettersheim dringend vorangebracht werden müsse, da die Gemeinde nicht mehr über ausreichend Baugrund verfüge. Bauwilligen gelinge es oft nicht ein entsprechendes Grundstück in den Orten zu erwerben, da Privatleute sich zur Zeit nicht von Baugrundstücken trennen. Am Vortag habe nun ein Gespräch mit dem Bauträger stattgefunden. Man habe darüber beraten, wie man möglichst schnell das Verfahren angehen könne. Parallel zur Bauleitplanung solle nun die Erschließungsplanung und –ausschreibung erfolgen, da zu dieser Zeit des Jahres die Firmen häufig günstige Konditionen anbieten. Eine Veränderung des Bebauungsplanes sei nötig, da die Ursprungsplanung nicht ausreichend an die Topographie in diesem Bereich angepasst sei. Weiterhin wolle man, angelehnt an die bisherigen Erfahrungen bzgl. der eingegangenen Nachfragen und Befreiungsanträge, die textlichen und gestalterischen Festsetzungen modifizieren. Wichtig sei, bis spätestens Herbst Baugrund veräußern zu können. Die rechtliche Bewertung, ob ein vereinfachtes Verfahren ausreiche oder ob ein reguläres Verfahren Anwendung finden müsse, werde voraussichtlich bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen. In der der Vorlage beigefügten Synopse könne man erkennen, dass gar nicht so viele Veränderungen vorgesehen seien. Die früher eingeholten Gutachten hätten weiterhin Bestand. Bezüglich der Erschließungsplanung werde Herr Claesgens von der Firma Gotthard & Knipper in der nächsten Woche im Betriebsausschuss informieren. Diese sei mit einem hohen Aufwand verbunden da die Regenwässer bis in die Urft abgeleitet werden müssten. Hierfür werde eine Ableitung quer durch den Ort durch historische Kanäle erforderlich. Dies sei mit erheblichen Kosten verbunden, teilt der Bürgermeister weiter mit. Um die Baulandkosten möglichst verträglich halten zu können, seien mit dem Bauträger entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die derzeit in Vorbereitung gebracht würden. Es bestünde jetzt die Möglichkeit einer Vollerschließung, verbunden mit einem Grundstückspreis von 60 – 65 € pro Quadratmeter oder einer Teilerschließung bis zur Baustraße. Hierbei würde der Endausbau erst dann erfolgen, wenn die Grundstücke alle bebaut sind. Der Preis würde sich dann um 10 – 12 € pro Quadratmeter reduzieren. Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die UNA-Fraktion diese vorgeschlagenen Punkte grundsätzlich mit tragen könne. Die Eile könne man auch verstehen, allerdings wolle seine Fraktion trotzdem heute nicht mit abstimmen, da doch noch zahlreiche Sachverhalte zu klären seien. Der Bürgermeister äußert Verständnis für diese Haltung, bittet allerdings darum bei der Sitzung des Betriebsausschusses in der nächsten Woche zur Erschließungsplanung Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 13 zumindest ein entsprechendes Signal zu geben, da die Planer zügig mit der Arbeit beginnen müssen. Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD sich ebenfalls heute noch nicht an der Abstimmung beteiligen werde. Er verstehe nicht, warum bei einem Projekt, das jahrelang liege, nun so plötzlich Eile geboten sei. Die Zeit habe noch nicht ausgereicht um sich ausführlich mit allen Fragen zu beschäftigen. Er befürworte daher eine Abstimmung erst zum Hauptausschuss. Der Bürgermeister verweist hierzu auf die letzten beiden Sitzungsphasen, in denen das Thema inhaltlich bereits in der jetzigen Form erörtert worden sei. Wenn man die Entwicklung des Gebietes nicht jetzt vorantreibe, verliere man ein ganzes Jahr und könne nicht von den günstigen Konditionen einer Ausschreibung im Winter profitieren. Anmerkung zur Niederschrift: Zwischenzeitlich liegt die rechtliche Bewertung bezüglich des anzuwendenden Verfahrens vor. Es wird empfohlen, ein förmliches Verfahren durchzuführen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, a) die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen. b) die beigefügte Entwurfsskizze (Anlage 1) als Grundlage für den zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen und eine entsprechende Begründung zu erstellen sowie das Verfahren auf dieser Grundlage einzuleiten und durchzuführen. Folgende Festsetzungen sind gegenüber dem Teilbereich „Zur Klosterquelle – Hasenweg – In den Sechs Morgen – zu verändern: ba) Bereich für Ein oder Zweifamilienwohnhäuser: - max. Firsthöhe: 9,0 m, - max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m, - Drempel sind nur bei Gebäuden im einem Vollgeschoss zulässig, bb) Bereich für Mehrfamilienwohnhäuser: - Max. Firsthöhe: 10,0 m, - Max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m bc) Für alle Bereiche gilt: - Die überbaubare Fläche auf den jeweiligen Baugrundstücken beginnt 3,0 m von der öffentlichen Erschließungsstraße und wird auf eine Tiefe von 20,0 m festgesetzt, - Bezugspunkt für die Festsetzung der First- und Traufhöhen wird auf den höchsten Punkt entlang der Grundstücksgrenze an der zugehörigen Erschließungsstraße festgesetzt. Bei Eckgrundstücken gilt die kürzere Straßenfront als zugehörig. - als Dachformen sind Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig. Ausnahmsweise können gegeneinander versetzte Pultdächer zugelassen werden, - je Grundstück sind mindestens 3 Stellplätze nachzuweisen, Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 14 - das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5 qm begrenzt. Werbeanlagen vor der straßenseitigen Baugrenze sind unzulässig, ausnahmsweise können kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. c) Darüber hinaus wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. d) Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Die Ausschussmitglieder der UNA und der SPD haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 3: Bauen im Außenbereich Punkt 3.1: Bauen im Außenbereich; Landw. genutzter Holzschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 - Vorlage 542 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass man diesen Punkt in der Fraktion besprochen habe und der Wunsch aufgekommen sei, die drei Genehmigungen einzusehen. Diese Akteneinsicht habe er am heutigen Nachmittag nehmen können. Den in der Vorlage beschriebenen Sachverhalt könne er so nun bestätigen. Letztlich gehe es jetzt darum, das zu legalisieren, was schon seit längerem steht. Der Eigentümer habe 1993 eine Baugenehmigung erhalten, anschließend aber wohl in einem größeren Umfang gebaut. Die UNA könne sich den Ausführungen anschließen und der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zustimmen. Schon Jahrzehnte gebe es in diesem Gebiet Bauwerke ohne Genehmigung, die nachträglich zu legalisieren seien, äußert Ausschussmitglied Mayer. Er frage sich, warum nach so langer Zeit jetzt angefangen werde, diese alle zu legalisieren. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass das Bauordnungsamt des Kreises den expliziten Auftrag habe, sich mit Gebäuden außerhalb des Siedlungsbereiches zu befassen. Beschluss: Es wird beschlossen, der Errichtung eines landwirtschaftlich genutzten Holzschuppens zur Unterstellung von Maschinen, Geräten und Futtermitteln auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 15 Abstimmungsergebnis: Punkt 3.2: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer fragt nach, warum jetzt schon eine Abstimmung erfolgen soll, wo noch so viele Punkte zu klären sind. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Gemeinde innerhalb von zwei Monaten ab Vorliegen des Bauantrags hierüber befinden muss. Ohne Reaktion gelte das Einvernehmen als erteilt. Mit dem heutigen Beschluss gebe man an das Bauordnungsamt weiter, dass die endgültige Entscheidung dann erfolgt, wenn alle erforderlichen Punkte geklärt sind. Ausschussmitglied Hilger fragt nach, ob es sich um mehrere Antragsteller handele, da in der Vorlage die Mehrzahl verwandt wird. Außerdem regt er an sich ggf. einmal über den gesamten Komplex „Gut Horrido“ im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches auszutauschen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass man dies durchaus einmal in Betracht ziehen könne. Weiterhin weist er bzgl. der ersten Frage darauf hin, dass es sich nicht um eine Einzelperson handele. Beschluss: Es wird beschlossen, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dann herbeizuführen, wenn zum vorliegenden Bauantrag auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 die in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zur Vervollständigung des Bauantrages noch angeforderten Unterlagen sowie die Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden vorliegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 16 Punkt 4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 Punkt 4.1: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Genehmigung und Bewilligung des IEK - Vorlage 582 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man die einzelnen Punkte bewusst differenziert auf die Tagesordnung gesetzt habe. Die Einzelmaßnahmen 2016 seien zwischenzeitlich bewilligt und man habe einen Förderbescheid für zunächst 2 Millionen Euro erhalten. Aber auch das Gesamtkonzept bis 2020 sei zwischenzeitlich testiert mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim in Höhe von rd. 15 Millionen Euro. Dies umfasse auch die Maßnahmen im privaten Bereich bezüglich der Bauberatung, oder Fassaden- und Hofprogramm. Weiterhin seien in den letzten Tagen für 2017 umfassende Maßnahmen im Schulbereich in Vorbereitung. Nicht so positiv sei, dass die Gemeinde Nettersheim nur eine Förderung in Höhe von 50 % erhalte. Andere profitierten hier von einer 70-prozentigen Förderung. Hier wirkten sich die positive Steuerkraft der Gemeinde, der geordnete Haushalt, die geringe Arbeitslosenquote und die niedrige Anzahl von Sozialhilfeempfängern eher negativ aus. Mit Ministerium und Bezirksregierung habe man daher nun vereinbart, die Maßnahmen immer nur so durchzuführen, dass der Eigenanteil der Gemeinde im Rahmen der Investitionspauschale in Höhe von 840.000 Euro zu finanzieren ist, wenn nicht eine Eigenbeteiligung über Vereinsgemeinschaften einbezogen werden kann. Erfreulich sei, dass man nun mit den Förderanträgen im ersten Aufschlag ohne Abstriche erfolgreich gewesen sei. Sämtliche Maßnahmen seien im Haushaltsplan für das nächste Jahr in Veranschlagung. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob die Umsatzsteuer ebenfalls förderfähig sei. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Eigenleistung in Höhe von 15 Euro pro Stunde für alle Fördermaßnahmen angerechnet würde. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies möglich sei. Bei der Turnhalle Marmagen gebe es entsprechende Ansätze, beim Rathaus allerdings nicht. Theoretisch sei dies auch hier möglich, allerdings nicht für eigenes Personal. Bezüglich der Umsatzsteuer erläutert der Bürgermeister, dass bei der Dorferneuerung diese nicht förderfähig sei, bei der Städtebauförderung aber schon. Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass alle genannten Projekte sehr erfreulich seien, besonders auch die dringend notwendigen Maßnahmen am Rathaus. Hervorzuheben sei auch, dass jetzt auch ein Programm für die anderen Außenorte gefunden worden sei. Zu dem Vorschlag von Herrn Hilger, über alle Punkte im Block abzustimmen, besteht Einvernehmen. Vor der Abstimmung weist der Bürgermeister noch darauf hin, dass der Zuschuss in Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 17 Höhe von 2,5 Millionen Euro für das Schulzentrum an den Schulzweckverband weiterzuleiten sei. Die jeweilige Belegenheitskommune sei allerdings verantwortlich dass die Verwendung der Mittel nach den Vorschriften des Landeshaushaltes erfolgt. Derzeit werde noch überlegt, ob die Abwicklung der Maßnahmen über den Zweckverband erfolge oder durch die jeweilige Kommune selbst, an deren Standort die Maßnahme stattfindet. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.2: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 583 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.3: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen - Vorlage 584 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 18 Punkt 4.4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 585 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 4.5: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 586 /X.L. - Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassadenund Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) lt. Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung – Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm (Kofinanzierung Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den jeweilis festgesetzten Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50 %ige Eigenanteil der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen. Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben des Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 19 Punkt 5.1: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 575 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln. Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5.2: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 hier: Maßnahmenprogramm 2017 - Vorlage 587 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es bzgl. des Antragstellers „Eifeler Hof“ um einen Gewerbebetrieb oder Privatleute handele. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass im Grunde beide gefördert werden könnten, da es um die bauliche Gestaltung des Objektes gehe und daher keine Differenzierung nötig sei. Bezüglich des Sachverhaltes zum Vorsteuerabzug sagt er zu, eine entsprechende Überprüfung vornehmen zu lassen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 20 Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe von   3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. und 3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von 8.138,70 € zu gewähren. Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Vorlage 535 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auch zu diesem Thema intensive Gespräche mit der Bezirksregierung geführt worden seien. Bezüglich des Handlungskonzeptes Tondorf finde in den nächsten Tagen eine weitere Veranstaltung mit den Bürgern statt. Sobald das Konzept anerkannt sei, könne man mit konkreten Maßnahmenanträgen vorstellig werden. Die Einbringung des Landeshaushaltes sei ggf. schon für Februar/März nächsten Jahres zu erwarten, dann könne man bereits entsprechende Anträge (z.B. Dorfsaal Tondorf) stellen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der vorliegenden Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 21 - Vorlage 561 /X.L. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017 umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017 auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass man eigentlich meinen sollte, dass für den Ausbau einer Kreisstraße der Kreis zuständig sei. Nach einem ablehnenden Bescheid der Bezirksregierung an den Kreis Euskirchen bzgl. eines vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns habe die Gemeinde Ende Oktober ein Abstimmungsgespräch im Landtag geführt. Hierbei habe man nochmals auf die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen, vor allem auch in Anbetracht dessen, dass zwischenzeitlich die K34 bereits in mehreren Abschnitten instandgesetzt worden sei, bis auf dieses letzte Stück in der Ortslage Frohngau. Nun sei es gelungen, dass diese Maßnahme doch noch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. Jetzt könne man relativ schnell mit einer Umsetzung rechnen. Neben den straßenbaulichen Maßnahmen seien auch weitere im Wirtschaftsplan für 2017 veranschlagte Maßnahmen an Wasser-/Abwasserleitungen vorgesehen. Außerdem soll die Verlegung eines Leerrohres für die Breitbandanbindung des Ortes Roderath erfolgen. Ausschussmitglied Zingsheim regt eine Prüfung an, ob nicht auch die KEV die Verlegung von Erdkabeln berücksichtigen könne, als Ersatz für bislang noch oberirdische Kabel in Richtung der Rösner-Siedlung. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit eigentlich eine andere Trasse für die Breitbandanbindung des Ortes Roderath geplant sei. Sollte sich dies ändern, werde man den Vorschlag aber sicherlich in Betracht ziehen. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/ Buirer Straße in Frohngau zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen. Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 22 Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom - Teilbereich Ortslage Frohngau - Vorlage 559 /X.L. - Ausschussmitglied Kurth äußert sein Unverständnis über die seitens der Telekom signalisierte Eile bei diesem Projekt. Im nächsten Jahr werde die K34 ohnehin aufgerissen und er verstehe nicht, warum dann jetzt die Verlegung über Wirtschaftswege erfolgen soll, die teils noch in einem guten Zustand sind. Seiner Meinung nach wäre es besser dieses halbe Jahr noch abzuwarten und die Bürger nicht jetzt durch weitere Baumaßnahmen zu belasten, in Anbetracht der im nächsten Jahr anstehenden Arbeiten an der K34. Der Bürgermeister schlägt daraufhin vor, heute nicht zu beschließen und mit der Telekom das Gespräch zu suchen, um bis zum Haupt- und Finanzausschuss eine weitergehende Klärung des Sachverhaltes anzustreben. Hierzu besteht Einvernehmen. Punkt 11: Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus - Vorlage 560 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, in Koordination mit der Energie Nordeifel, Kall, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bahrhaus als Erdverkabelungen zu erneuern und die Beleuchtung auf LED umzurüsten. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch - Vorlage 562 /X.L. - Ausschussmitglied Pospig äußert sich positiv zu der geplanten Umverlegung an den ursprünglichen Standort. Der aktuelle Standort sei unhaltbar und stelle für die wartenden Kinder eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Er erkundigt sich, wann mit einer Realisierung gerechnet werden könne. Der Bürgermeister erläutert, dass es sich beim aktuellen Standort um eine angeordnete Lösung gehandelt habe, die von Anfang an nicht optimal gewesen sei. Jetzt gebe es auch einen möglichen Standort für die Aufstellung einer Wartehalle. Die Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 23 Realisierung werde sehr schnell vonstattengehen. Hier seien lediglich noch einige Abstimmungen bzgl. des Nahverkehrsplans des Kreises notwendig. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, entsprechend der Abstimmungen mit den zu beteiligenden Fachstellen des Kreises Euskirchen die Bushaltestelle wiederum auf den ursprünglichen Standort im Bereich der Nöthener Straße umzuverlegen und im Bereich des Grundstückes Nöthener Straße 1 eine neue Wartehalle in Glaskonstruktion aufzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Entwicklung Alte Schule Buir - Vorlage 573 /X.L. - Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass der Betreiber sich zukünftig ändern werde. Dieser sei aber in der Lage die Kräfte zu bündeln. Die Kreisgeschäftsstelle sei zwischenzeitlich schon dort eingerichtet und man wolle sich bemühen, alle Wünsche zu erfüllen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates sollen die Konditionen abgestimmt werden, berichtet der Bürgermeister weiter. Bezüglich der Einzelheiten verweist er auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Bislang seien durch den Einbau der Pelletanlage und der neuen Fenster ca. 70.000 Euro investiert worden. Dieser Betrag sei auf 30 Jahre refinanziert. Der neue Betreiber wolle auch in diese Finanzierung eintreten. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, das bisherige Trägermodell für das Gesamtgebäude Alte Schule Buir, Zur Feldscheid 2, 53947 Nettersheim-Buir zu verändern und die Trägerschaft vom Turnverein Buir auf die Johanniter (Kreisverband Euskirchen) zu übertragen, wobei die Johanniter beabsichtigen das bestehende Nutzungskonzept fortzuführen und eigene Mittel für bauliche Maßnahmen einzubringen. Grundvoraussetzung für den Trägerwechsel ist, dass die Gemeinschaftsräume (ehemaliger Schulsaal, Küche, Thekenraum im Erdgeschoss, Lagerräume) weiterhin vorrangig für die Zwecke des Turnvereins Buir, der Dorfgemeinschaft und der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 576 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet über ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Heimatvereins. Gemeinsam mit der Vereinsgemeinschaft und dem Heimatverein seien schon viele Gedanken zu einem Umbaukonzept zusammengetragen worden, auch Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 24 hinsichtlich Barrierefreiheit und Außengestaltung unter Einbeziehung von Teilbereichen des benachbarten Grundstücks. Geplant werde das Umbaukonzept mit gleichzeitiger Kostenberechnung, um ggf. schon im 1. Quartal 2017 im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes einen Antrag einreichen zu können. Auf diese Weise bestehe die Chance, Mitte des Jahres oder spätestens im Herbst eine Förderung zu erhalten. Ausschussmitglied Herbert Falkenberg weist darauf hin, dass am 01.12. eine weitere Bürgerversammlung zum Thema geplant sei. Die letzte sei mit über 100 Teilnehmern sehr gut besucht worden. Er weist auf die etwaige Möglichkeit einer Umstellung der Heizanlage von Öl auf Gas hin. Der Bürgermeister bestätigt, dass diese Möglichkeit da sei. Es gebe eine Anregung aus dem Heimatverein, den Raum, der bisher die Öltanks beherberge, dann künftig anderweitig nutzen zu können. Herr Falkenberg weist abschließend darauf hin, dass es sehr erfreulich sei, dass nicht nur die Kernorte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim durch die Städtebauförderung profitieren, sondern nun auch die Nebenorte im Rahmen der Dorferneuerung eine Aufwertung erfahren. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern. Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017 - Vorlage 563 /X.L. - Ausschussmitglied Kurth bezieht sich auf die wieder sehr umfangreiche Vorlage, in der es um die Fortführung der erfolgreichen Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehauses gehe. Schon seit vielen Jahren stelle sich die Arbeit dieser Einrichtungen sehr positiv dar. Ihn würde interessieren, ob sich die neue Konkurrenz durch das Kloster Steinfeld in den Übernachtungszahlen niederschlage. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 25 Der Bürgermeister betont, dass es sich beim Naturzentrum um die Einrichtung handele, die die Gemeinde nach außen hin bekannt mache, durch die vielfältige Arbeit in den Bereichen Natur, Kultur, Literatur, etc. Am Wochenende habe der Fachbeirat Archäologie getagt. Bislang sei es der Gemeinde gelungen, die Einrichtungen in eigener Zuständigkeit zu betreiben. Dies sei andernorts anders strukturiert. Hier sei häufig der Landschaftsverband Rheinland involviert. Es könne überlegt werden, wie künftig eine kontinuierliche Bildungseinrichtung Naturzentrum/Bildungswerk Nettersheim eine Unterstützung erfahren könne. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger informiert der Bürgermeister über die Übernachtungszahlen und Teilnehmerzahlen von 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt: 2014 2015 2016 Besucherzahlen Naturzentrum (Wochenende) 26.000 20.000 22.800 Übernachtungen JGH, Eifelhaus, Zeltpl., Bauernh. 24.300 25.600 26000 Anzahl Programmteilnehmer andere Programme 24550 22725 23200 Gesamtbesucherzahl 78.400 73.607 80.905 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehaus sowie der angegliederten Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 die Maßnahmen und Programme darzustellen. Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter, wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Ausrichtung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 567 /X.L. - Ausschussmitglied Schmidt weist darauf hin, weist auf einen Zeitungsartikel über einen Grünabfallplatz in der Nachbargemeinde hin, der sehr gut angenommen würde. Seit Erscheinen des Artikels habe er zahlreiche Anrufe erhalten, in denen angefragt Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 26 wurde, ob ein solcher Platz nicht auch hier eingerichtet werden könne. Der Bürgermeister weist auf die diesbezügliche Beratung im Forstausschuss hin. Hier sei schon darauf hingewiesen worden, dass bei solch einer Sammelstelle eine strukturierte Ordnung und Annahmeorganisation unerlässlich sei. Auch Ansprechpartner in den einzelnen Dörfern seien denkbar. Man befinde sich derzeit noch in einem Erfahrungsaustausch, um eine Lösung zur Zufriedenheit der Bevölkerung anbieten zu können. Ausschussmitglied Caspers weist darauf hin, dass er aus seiner beruflichen Erfahrung heraus bestätigen könne, dass die von der Gemeinde Blankenheim betriebene Grünabfallsammelstelle sehr gut angenommen werde. Es bestehe die Möglichkeit, samstags zwischen 12.00 und 16.00 Uhr an einem zentralen Platz Grünabfälle abzugeben. Die Annahme werde jeweils von einer zuständigen Person begleitet. Die Abgabe sei grundsätzlich kostenlos, eine Finanzierung werde über die Biotonne geregelt, d.h. dass nur diejenigen Haushalte, die über eine Biotonne verfügen, Abfälle anliefern dürfen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Abfallbeseitigung durch eine Intensivierung der Abfallberatung, die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes und durch die Beschaffung einer Kehrmaschine weitergehende Angebote zur Optimierung vorzunehmen. Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2017 nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Beschaffung Abfallbehälter - Vorlage 566 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Abfallgefäßen im Jahre 2017 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema in den vergangenen Monaten mehrfach behandelt worden sei, mit dem Ziel, die Bereiche, die noch nicht optimal versorgt sind in das Programm aufzunehmen. Ursprünglich sei die Abwicklung Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 27 kostenneutral für die Gemeinde vorgesehen gewesen. Nun aber habe der Fördergeber mitgeteilt, dass zwar ein gebündelter Förderantrag möglich sei, allerdings der Eigenanteil der Kommunen jeweils einzeln zu finanzieren sei, da Kommunen im Haushaltssicherheitskonzept eine 100-prozentige Förderung erhalten, die anderen lediglich 90 %. Für die Gemeinde Nettersheim würde sich somit der 10-prozentige Eigenanteil auf rd. 200.000 Euro belaufen. Die Gemeinde sei derzeit dabei, den genauen Planungsstand in Erfahrung zu bringen und weitere Fragen auch im Hinblick auf die anstehende Vertragsunterzeichnung zu klären. Die Planungsgrundlagen müssten detailliert vorliegen, damit klar sei, worauf man sich einlasse. Ein konkreter Beschlussvorschlag werde daher erst nach der am Freitag anstehenden Landratskonferenz zum Thema vorbereitet. Hierzu besteht Einvernehmen. Punkt 19: Mitteilungen und Informationen Ausschussmitglied Mayer weist auf eine beschädigte Bank in einem Wartehäuschen am Nettersheimer Bahnhof hin. Weiterhin bezieht er sich auf einen Wirtschaftsweg am Archäologischen Landschaftspark, der durch sehr tiefe Schlaglöcher in einem miserablen Zustand sei. Er erkundigt sich, ob es seitens der Verwaltung eine Überprüfung aller gemeindlichen Sachen gebe und ob die Instandsetzungen dokumentiert würden. Außerdem erwähnt er, dass der Kanaldeckel in der Roderather Straße immer noch beschädigt sei. Abschließend weist er darauf hin, dass auf der Strecke zwischen Nettersheim und Zingsheim sehr viele der hier lebenden Flüchtlinge unterwegs seien. Im Dunkeln seien diese ganz schlecht erkennbar, da sie die vor einiger Zeit verteilten Warnwesten nicht tragen und teilweise auch komplett ohne Licht mit dem Fahrrad führen. Hier müsse man ggf. nochmals auf die Gefahr aufmerksam machen. Ausschussmitglied Zingsheim weist auf eine Esche an der L115 in Engelgau, Roderather Straße hin, deren Beseitigung vor einiger Zeit einmal gem. Baumschutzsatzung nicht zugestimmt wurde. Durch den massiven Laubfall sei dort eine nicht unerhebliche Gefahrenstelle entstanden. Hier sei auch schon länger kein Laub mehr gefegt worden. Seiner Meinung nach habe man damals bei der Beratung zugesagt, die Eigentümerin hier zu unterstützen. Der Bürgermeister bestätigt, dass man über das Thema zwar früher einmal beraten habe, aber seiner Meinung nach nicht explizit gesagt habe, die Laubbeseitigung zu übernehmen. Ausschussmitglied Hilger teilt mit, er sei sich allerdings keine direkten Zusagen gemacht worden seien, aber Unterstützung erfolgen solle. Der Erhalt des Baumes sei Familie sei es damals vor allem darum gegangen, dass ziemlich sicher, dass zwar gesagt wurde, dass eine hart erkämpft worden. Der sie bei möglichen Unfällen Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 28 nicht in Regress genommen werden können. Der Baum stehe genau auf der Grenze zwischen Privatgrund und Bürgersteig. Es sei also nicht so, als habe die Gemeinde hiermit überhaupt nichts zu tun. Ausschussmitglied Mayer ist sich ebenfalls sicher, dass diese Aussage getroffen worden sei. Seines Wissens auch schriftlich dahingehend, dass die Gemeinde für die Laubbeseitigung auf der Straße zuständig sei und die Familie für den Gehweg. Er werde dies klären. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er erst kürzlich ein Familienmitglied getroffen habe und nichts Negatives bzgl. des Baumes erwähnt worden sei. Im Gegenteil, man sei froh, dass er immer noch da sei. Im Herbst gebe es überall fallendes Laub. Nach einiger Zeit sei dies dann aber kein Thema mehr. Ausschussmitglied Zingsheim betont abschließend nochmals, dass seiner Meinung nach aber gerade hier großes Gefahrenpotential vorhanden sei, da die Stelle sehr glatt sei und sich nur 15 Meter vor dem Kreuzungsbereich zur L115 befinde. gez. Reuter gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführer Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 Seite 29