Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
823 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
30.11.16, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
20:10 Uhr
Am Dienstag, 22.11.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 10.
Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde
Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Reuter, Karl
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger/innen
Caspers, Markus
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Heinrichs, Ralf
Hilger, Franz-Josef
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Renn-Rosenbaum, Jutta
Schmidt, Bruno
Zingsheim, Franz-Josef (vertritt Krämer, Josef)
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Piehler, Alfred
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Nießen, Resi
Mießeler, Uschi
Mühlstroh, Ute
Kurth, Alina
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
sowie zu Top 1 der Tagesordnung – öffentlicher Teil
seitens der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Markus Böhm
Kaufm. Leiter Hermann-Josef Esser
Zuhörer
Presse
ca. 13 – zeitweise
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Josef Krämer.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen (1. Nachtrag) zur Tagesordnung:
1.
Erweiterungen
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 2.4
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
"Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.1 -
Punkt 6:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. Z.1 -
Punkt 18: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1.1
- entfällt -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.2 -
Punkt 2:
Bauleitplanung
Punkt 3:
Seite
7
2.1
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 539 /X.L. -
9
2.2
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung
einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
- Vorlage 497 /X.L. Z.2 -
11
2.3
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich
"In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr.
314 und 315
- Vorlage 579 /X.L. -
12
2.4
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim im
Vereinfachten Verfahren gem. § 13
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.1 -
13
Bauen im Außenbereich
3.1
Landw. genutzter Holzschuppen auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr.
74
- Vorlage 542 /X.L. -
15
3.2
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. -
16
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
Seite 3
Punkt 4:
Punkt 5:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
4.1
Genehmigung und Bewilligung des IEK
- Vorlage 582 /X.L. -
17
4.2
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 583 /X.L. -
18
4.3
Energetische und funktionale Optimierung
einschließlich behindertengerechte Ausstattung
Turnhalle Marmagen
- Vorlage 584 /X.L. -
18
4.4
Energetische und funktionale Optimierung
Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 585 /X.L. -
19
4.5
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und
Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim
- Vorlage 586 /X.L. -
19
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
5.1
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule
Zingsheim zum Generationenplatz
- Vorlage 575 /X.L. -
20
5.2
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für
die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
2017
hier: Maßnahmenprogramm 2017
- Vorlage 587 /X.L. -
20
Punkt 6:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. und Z.1 -
20
Punkt 7:
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept
(IKEK)
- Vorlage 535 /X.L. -
21
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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Punkt 8:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
22
Punkt 9:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
22
Punkt10:
Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom Teilbereich Ortslage Frohngau
- Vorlage 559 /X.L. -
23
Punkt11:
Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus
- Vorlage 560 /X.L. -
23
Punkt12:
Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in
Pesch
- Vorlage 562 /X.L. -
23
Punkt13:
Entwicklung Alte Schule Buir
- Vorlage 573 /X.L. -
24
Punkt14:
Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 576 /X.L. -
25
Punkt15:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017
- Vorlage 563 /X.L. -
25
Punkt16:
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 567 /X.L. -
27
Punkt17:
Beschaffung Abfallbehälter
- Vorlage 566 /X.L. -
27
Punkt18:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 -
28
Punkt19:
Mitteilungen und Informationen
28
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Vertragsangelegenheiten
1.1
Seite
- entfällt -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
Seite 5
1.2
Vertragsangelegenheit
hier: Alte Schule Buir
- Vorlage 570 /X.L. -
29
1.3
Städtebaulicher Vertrag
hier: Erschließungsgebiet G14
- Vorlage 580 /X.L. -
30
1.4
Verpachtungsangelegenheit;
Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 23
- Vorlage 546 /X.L. -
30
1.5
Vertragsangelegenheit;
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Hubach
- Vorlage 541 /X.L. -
31
Punkt 2:
Grundstücksangelegenheit
hier: Veräußerung des ehemaligen Kindergartens
Bouderath, Gem. Bouderath, Flur 3 Nr. 187 (Teilfläche)
- Vorlage 581 /X.L. -
Punkt 3:
Auftragsvergaben
Punkt 4:
31
3.1
Sondermüllentsorgung 2017/2018
- Vorlage 564 /X.L. -
32
3.2
Altpapierabnahme 2017
- Vorlage 565 /X.L. -
33
Mitteilungen und Informationen
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Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.2 -
Bürgermeister Pracht geht auf die letzte Sitzungsphase ein, hier sei der Wunsch
geäußert worden, dass der Geschäftsführer der ene die Beteiligungsmöglichkeiten der
Gemeinde an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG (ere) vorstellt und für Fragen zur
Verfügung steht. Er begrüßt mit Herrn Markus Böhm den Geschäftsführer der ene und
den kaufmännischen Leiter, Herrn Hermann-Josef Esser.
Der Bürgermeister weist auf den § 5 des der Vorlage 467 Z.2 beigefügten
Konsortialvertrages hin. Hier gehe es nicht um die Finanzierung der Beteiligung
sondern um das Einbringen z. B. der Straßenbeleuchtung oder der gemeindlichen BioWärme.
Herr Böhm stellt nachfolgend die ene-Unternehmensgruppe ausführlich vor und geht
insbesondere auf die Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinde an der Energie Rur-Erft
GmbH & Co.KG ein. Der verwendete Power-Point-Vortrag ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Kurth gibt zu bedenken, dass die ene
Energiemarkt tätig sei. Die Konkurrenz auf diesem Markt sei
nach, wie man sich seitens des Unternehmens aufgrund
aufstellen werde, wie ein z. B. 2. Standbein des Unternehmens
überwiegend auf dem
groß. Herr Kurth fragt
des Konkurrenzdrucks
aussehen könne.
Herr Böhm teilt hierzu mit, dass man sich natürlich hierüber Gedanken mache. Im
Vortrag habe er verschiedene Lösungen und Tätigkeitsbereiche bereits vorgestellt.
Neben dem klassischen Unternehmensgeschäft – Betrieb des Stromnetzes und
Energielieferung – sei man verstärkt auf dem Gebiet der regenerativen
Energieerzeugung und Projektentwicklung tätig, im elektrotechnischen Service,
Anlagenbau,
Planung
und
Projektierung
von
Innen-,
Außenund
Straßenbeleuchtungsanlagen und biete Consulting- und Planungsleistungen an. Hierzu
verfüge man über das entsprechende Fachpersonal. Es treffe natürlich zu, dass
Konkurrenzdruck bestehe und man könne sich nicht ausruhen. Der Konkurrenzdruck
sei aber nicht neu, dieser bestehe bereits seit dem Jahr 2000.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob sich nur Kommunen an der Energie Rur-Erft
GmbH & Co.KG beteiligen könnten. Bei einer avisierten Rendite von bis zu 7 %
müssten private Anleger ansonsten ja quasi „Schlange stehen“.
Herr Böhm teilt hierzu mit, dass eine Beteiligung nur von den Kommunen
wahrgenommen werden könne.
Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich nach dem aktuellen Marktwert.
Herr Böhm teilt hierzu mit, dass der im Vortrag angegebene Marktwert aus dem Jahr
2011 auch derzeit noch richtig sei. Dies habe eine in 2014 in Auftrag gegebene
Gutachterüberprüfung bestätigt.
Ausschussmitglied Hilger geht auf die Vorlage ein, hier insbesondere auf die dort
erwähnten Contra-Punkte zur Beteiligung.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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Herr Böhm äußert hierzu, dass er die Vorlage gelesen habe, hier werde die
Stellungnahme des Wirtschaftsprüfungsbüros auszugsweise zitiert.
Dieser Auszug beschreibe die Beteiligung an einem Windpark mit festen Laufzeiten
und Abschreibungen und passe daher nicht genau.
Die mögliche Beteiligung an der ere sei nicht an eine Laufzeit gebunden, es handele
sich um eine langfristige Entwicklung mit entsprechender Renditeerwartung.
Die Gemeinde beteilige sich an einem regionalen Versorgungsunternehmen und leiste
damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in der Region.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Hilger bezüglich des Einflusses der Gemeinde auf die
Geschäftspolitik des Unternehmens äußert Herr Böhm, das eine mittelbare Beteiligung
durchaus gegeben sei. Die ere entsende 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat der ene.
Dieser setze sich aus 9 Mitgliedern zusammen (3 Mitglieder innogy, 3 Mitglieder Kreis
EU und 3 Mitglieder ere). Für Entscheidungen sei eine ¾-Mehrheit erforderlich.
Dadurch, dass 3 Mitglieder der ere im Entscheidungsgremium Stimmrecht hätten, sei
bei den erforderlichen Mehrheiten durchaus eine Einflussmöglichkeit vorhanden. Herr
Böhm weist darauf hin, dass er bisher noch nicht erlebt habe, dass
„Kampfabstimmungen“ zu wichtigen Themenfeldern notwendig waren. Man habe
meist einstimmige Entscheidungen treffen können.
Weitere Vorteile seien z. B. Synergiewirkungen in einer starken Gesellschaft im
Verbund mit den anderen beteiligten Kommunen, Arbeits- und Ausbildungsplätze
verbleiben in der Region, Beteiligung an innovativen Zukunftsprojekten, z. B.
Kooperation im Breitbandausbau.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kurth bezüglich der derzeit nicht bestehenden
Möglichkeit z. B. das Straßenbeleuchtungsnetz der Gemeinde zu übernehmen äußert
Herr Böhm, dass die entsprechende Kalkulation hierzu vorliege und er gerne anbiete,
diese in einem kleineren Kreis entsprechend vorzustellen und zu erläutern.
Nachfolgend ergibt sich noch eine kurze weitere Diskussion zur Thematik insgesamt.
Abschließend bedankt sich Bürgermeister Pracht bei Herrn Böhm und Herrn Esser.
Herr Böhm habe aufgezeigt, wie vielfältig der Tätigkeitsbereich der ene heute sei.
Er weist darauf hin, dass die Entscheidung im Rat getroffen werden müsse, bis dahin
würde noch eine weitere Vorlage der Verwaltung (467 Z3) ergehen. Vorsorglich habe
man im Haushalt 2017 eine entsprechende Veranschlagung vorgenommen. Es gebe
sicherlich viele Ansatzpunkte für eine Beteiligung der Gemeinde, es bestehe aber nach
wie vor noch Abstimmungsbedarf und die Zeit könne in den einzelnen Fraktionen zum
Austausch genutzt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen in der Vorlage und in der Sitzung zur
Kenntnis und leitet die Angelegenheit zwecks endgültiger Entscheidungsfindung an
den Gemeinderat weiter.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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Punkt 2:
Bauleitplanung
Punkt 2.1:
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 539 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage erklärt der Bürgermeister, dass der Flächennutzungsplan seit
der kommunalen Neugliederung zwischenzeitlich über 50x geändert worden sei. Daher
sei es Zeit für eine Neuaufstellung, auch in Anbetracht der bevorstehenden
Entscheidung zum Landesentwicklungsplan und zum Regionalplan. In den Anregungen
und Bedenken der Gemeinde zum Landesentwicklungsplan habe man aufgezeigt, wie
sich die Entwicklungen in der Gemeinde darstellen und wo genau die Befürchtungen
der Gemeinde liegen, wenn das Land den vorgelegten Entwurf so entscheidet. Daher
schlage die Verwaltung nun vor, den Flächennutzungsplan frühzeitig anzupassen an
die Bedürfnisse der Bürger und hierbei wolle man sich insbesondere auch die Option
zur weiteren Baulandentwicklung offenhalten. Im Zuge der Dorfentwicklung stünden
derzeit in allen Orten Bürgergespräche zur Ortslagenentwicklung an, führt der
Bürgermeister weiter aus. Es sei nunmehr geplant, das Jahr 2017 mit den Planern zu
nutzen, um im Rahmen Städtebau/Dorferneuerung die Grundlagen für eine
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu legen.
Ausschussmitglied Hilger weist auf die einzelnen Punkte des vorgelegten
Beschlussvorschlages hin. Zum ersten Punkt schlage die UNA-Fraktion vor, eine
Ergänzung/Änderung mit aufzunehmen:
Vorrangige Ziele des neuen Flächennutzungsplanes sind Festigung,
Aktualisierung und weitere Entwicklungsmöglichkeiten von Bau- und
Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes von
Natur, Landschaft, Umwelt und Lebensqualität für die Bürgerinnen und
Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim.
Die UNA wolle hier den Naturschutzgedanken mit aufnehmen. Der vorhandene Satz
sei eher nichtssagend und die Themen Natur, Landschaftsschutz u. Umwelt kämen
nicht vor.
Der Bürgermeister weist diesbezüglich darauf hin, dass es hier nur um reines Baurecht
gehe und heute der Aufstellungsbeschluss gefasst werden solle. Bestandsunterlagen,
bestehende
Rechtsnormen
sowie
der
Landschaftsplan
Nettersheim
seien
selbstverständlich eins zu eins anzuwenden. Dabei seien u. a. auch die FFH-Gebiete,
Naturschutzgebiete zu berücksichtigen. Im Rahmen des Verfahrens würden auch die
Umweltverbände im Planungsprozess eingebunden.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die genannten Begriffe wörtlich mit in
den Beschlussvorschlag aufgenommen werden müssten. Diese müssten explizit als
vorrangiges Ziel genannt werden. Gerade für die Gemeinde Nettersheim, die schon
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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diverse Wettbewerbe im Bereich Umweltschutz/Biodiversität gewonnen habe, sei dies
unerlässlich. Er schlägt vor, bezüglich dieser Ergänzung gesondert abzustimmen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sicherlich noch wesentlich mehr
Entwicklungsziele gebe. Insgesamt seien dies sehr viele Aspekte, die man nicht alle
aufzählen könne.
Nach kurzem Meinungsaustausch lässt der Vorsitzende getrennt über die Punkte des
Beschlussvorschlages abstimmen. Er bittet Herrn Hilger, die beantragte
Beschlussergänzung nochmals zu formulieren.
Beschluss:
Herr Hilger trägt den vorgeschlagenen Wortlaut der UNA-Fraktion zu Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages vor:
Vorrangige Ziele des neuen Flächennutzungsplanes sind Festigung,
Aktualisierung und weitere Entwicklungsmöglichkeiten von Bau- und
Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes von
Natur, Landschaft, Umwelt und Lebensqualität für die Bürgerinnen und
Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich Nein, bei 2 Enthaltungen und 3 Stimmen
für die Ergänzung
Damit ist mehrheitlich der ursprüngliche Wortlaut der Ziffer 1 beschlossen:
Es wird beschlossen,
1. zur
Modifizierung
des
Flächennutzungsplanes
ist
eine
Gesamtüberarbeitung erforderlich. Vorrangiges Ziel des neuen
Flächennutzungsplanes ist die Festigung und Aktualisierung weiterer
Bau- und Gewerbeflächen und Entwicklungsmöglichkeiten der
Landschaft im Landschaftsraum. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.
Anschließend
lässt
der
Vorsitzende
Beschlussvorschlages abstimmen:
über
die
restlichen
Ziffern
des
Es wird beschlossen,
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
im
Aufstellungsverfahren
des
Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim gem. § 2a BauGB eine
Begründung sowie einen Umweltbericht beizufügen.
4. Zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sind
entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen.
5. Zur Durchführung des Verfahrens sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB die
Abstimmungen mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.2:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 2 Nr. 118
- Vorlage 497 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister weist auf die in der letzten Sitzung beschlossene
Nachbarschaftsbefragung hin und teilt mit, dass diese zwischenzeitlich vorliege. Die
Verwaltung schlage nunmehr heute vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
und die Hinweise aus der Nachbarschaft mit einfließen zu lassen.
Für Ausschussmitglied Hilger ist der Beschlussentwurf zu wenig definiert und er bittet
darum, die in der Begründung enthaltenen Ausführungen zur Ableitung der
Dachabwässer mit in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, um damit auszuschließen,
dass die benachbarten Grundstücke durch Fremdwasser beeinträchtigt werden.
Ausschussmitglied Kurth verweist auf die satzungsrechtlichen Bestimmungen zum
Anschlusszwang.
Ausschussmitglied Mayer bezieht sich auf die genannte Grundflächenzahl von 0,31
und teilt mit, dass die Berechnungsmethode für ihn nicht nachvollziehbar sei. Nach
der Baunutzungsverordnung müssten Zuwegungen und Nebenanlagen mit in die
Grundflächenzahl einbezogen werden. Diese seien jedoch unberücksichtigt geblieben.
Im Falle der Berücksichtigung der Zufahrten liege die Zahl über 0,4 und der
Bebauungsplan müsse dann geändert werden.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Berechnung vorliege und falls Herr Mayer
diese nicht akzeptiere, solle er seine Bedenken dem Bauordnungsamt mitteilen. Es
gehe
hier
lediglich
darum,
das
Einvernehmen
zu
erteilen.
Alle
bauordnungsbehördlichen Angelegenheiten lägen dann beim Kreis Euskirchen.
Weiterhin regt der Bürgermeister an, dem Vorschlag von Herrn Hilger bezüglich der
Ergänzung des Beschlussvorschlages aufzunehmen.
Ratsmitglied Pospig teilt mit, dass immer wieder gesagt werde, dass es hier nur um
das Einvernehmen gehe. Er sei allerdings nicht überzeugt, dass dem Kreis Euskirchen
wirklich alle Bebauungspläne vorliegen. Falls nicht, stelle er sich die Frage, wie eine
Prüfung dann erfolgen könne, wenn gar nicht alle Details vorliegen.
Der
Bürgermeister
erläutert
hierzu,
dass
der
Kreis
bei
sämtlichen
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen sei, auch abschließend nach Rechtskraft diesem
zur Verfügung gestellt werden. Man müsse somit nicht befürchten, dass die
Bebauungspläne dort nicht vorliegen.
Beschluss:
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 unter
der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m und ohne
Bepflanzung angelegt wird, zuzustimmen. Darüber hinaus wird beschlossen, dass eine
Ableitung der Dachwässer des Geräteschuppens in den zum Schwalbenweg hin zu
verlegenden Regenwasserkanal erfolgt und nicht auf die benachbarten Grundstücke
abfließen kann. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) wird hierzu erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.3:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315
- Vorlage 579 /X.L. -
Ausschussmitglied Renn-Rosenbaum weist darauf hin, dass in der CDU-Fraktion
angeregt worden sei, die Nachbarschaft zu beteiligen, da laut der Pläne massive
Geländeaufschüttungen erfolgen sollen.
Ausschussmitglied Hilger ist der Auffassung, heute nicht abzustimmen und eine
Entscheidung bis zum Rat zu vertagen. Seiner Meinung nach sei auch zu klären, ob
eine Grenzbebauung bei einem Abstellraum überhaupt zulässig ist.
Hierzu teilt Frau Renn-Rosenbaum mit, dass dies durchaus möglich sei. Allerdings
dürfe es sich nicht um einen üblichen Hausanschlussraum mit Haushaltsgeräten
handeln, sondern lediglich die Unterbringung der Heizungsanlage sei zulässig. Herr
Hilger bittet trotzdem um eine Prüfung dieses Sachverhaltes durch die Verwaltung.
Der Bürgermeister schlägt aufgrund der eingebrachten Anregungen ebenfalls vor, eine
Entscheidung erst im Rat zu treffen, um die einzelnen Punkte klären zu können. Zur
Information teilt er mit, dass die rechts und links der betreffenden Parzelle gelegenen
Grundstücke bereits in Bebauung seien, wobei für das nördlich gelegene Grundstück
in der vergangenen Sitzungsphase eine Befreiung erteilt wurde. Es werden nunmehr
Gespräche mit den Nachbarn stattfinden, um eine einvernehmliche Lösung bis zum
Rat zu erreichen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, vor der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den
Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 und der
Entscheidung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „In den Sechs Morgen“ die Nachbarschaft zu beteiligen.
Die Entscheidung ist bis zur Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2016 zu vertagen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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Abstimmungsergebnis:
Punkt 2.4:
einstimmig ja
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 13
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die bauliche Entwicklung in den Orten
Zingsheim, Marmagen und Nettersheim dringend vorangebracht werden müsse, da die
Gemeinde nicht mehr über ausreichend Baugrund verfüge. Bauwilligen gelinge es oft
nicht ein entsprechendes Grundstück in den Orten zu erwerben, da Privatleute sich zur
Zeit nicht von Baugrundstücken trennen. Am Vortag habe nun ein Gespräch mit dem
Bauträger stattgefunden. Man habe darüber beraten, wie man möglichst schnell das
Verfahren
angehen
könne.
Parallel
zur
Bauleitplanung
solle
nun
die
Erschließungsplanung und –ausschreibung erfolgen, da zu dieser Zeit des Jahres die
Firmen häufig günstige Konditionen anbieten. Eine Veränderung des Bebauungsplanes
sei nötig, da die Ursprungsplanung nicht ausreichend an die Topographie in diesem
Bereich angepasst sei. Weiterhin wolle man, angelehnt an die bisherigen Erfahrungen
bzgl. der eingegangenen Nachfragen und Befreiungsanträge, die textlichen und
gestalterischen Festsetzungen modifizieren.
Wichtig sei, bis spätestens Herbst Baugrund veräußern zu können. Die rechtliche
Bewertung, ob ein vereinfachtes Verfahren ausreiche oder ob ein reguläres Verfahren
Anwendung finden müsse, werde voraussichtlich bis zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vorliegen. In der der Vorlage beigefügten Synopse könne man
erkennen, dass gar nicht so viele Veränderungen vorgesehen seien. Die früher
eingeholten Gutachten hätten weiterhin Bestand. Bezüglich der Erschließungsplanung
werde Herr Claesgens von der Firma Gotthard & Knipper in der nächsten Woche im
Betriebsausschuss informieren. Diese sei mit einem hohen Aufwand verbunden da die
Regenwässer bis in die Urft abgeleitet werden müssten. Hierfür werde eine Ableitung
quer durch den Ort durch historische Kanäle erforderlich. Dies sei mit erheblichen
Kosten verbunden, teilt der Bürgermeister weiter mit. Um die Baulandkosten
möglichst verträglich halten zu können, seien mit dem Bauträger entsprechende
vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die derzeit in Vorbereitung gebracht würden.
Es bestünde jetzt die Möglichkeit einer Vollerschließung, verbunden mit einem
Grundstückspreis von 60 – 65 € pro Quadratmeter oder einer Teilerschließung bis zur
Baustraße. Hierbei würde der Endausbau erst dann erfolgen, wenn die Grundstücke
alle bebaut sind. Der Preis würde sich dann um 10 – 12 € pro Quadratmeter
reduzieren.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die UNA-Fraktion diese vorgeschlagenen
Punkte grundsätzlich mit tragen könne. Die Eile könne man auch verstehen, allerdings
wolle seine Fraktion trotzdem heute nicht mit abstimmen, da doch noch zahlreiche
Sachverhalte zu klären seien.
Der Bürgermeister äußert Verständnis für diese Haltung, bittet allerdings darum bei
der Sitzung des Betriebsausschusses in der nächsten Woche zur Erschließungsplanung
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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zumindest ein entsprechendes Signal zu geben, da die Planer zügig mit der Arbeit
beginnen müssen.
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD sich ebenfalls heute noch nicht an der
Abstimmung beteiligen werde. Er verstehe nicht, warum bei einem Projekt, das
jahrelang liege, nun so plötzlich Eile geboten sei. Die Zeit habe noch nicht ausgereicht
um sich ausführlich mit allen Fragen zu beschäftigen. Er befürworte daher eine
Abstimmung erst zum Hauptausschuss.
Der Bürgermeister verweist hierzu auf die letzten beiden Sitzungsphasen, in denen
das Thema inhaltlich bereits in der jetzigen Form erörtert worden sei. Wenn man die
Entwicklung des Gebietes nicht jetzt vorantreibe, verliere man ein ganzes Jahr und
könne nicht von den günstigen Konditionen einer Ausschreibung im Winter profitieren.
Anmerkung zur Niederschrift:
Zwischenzeitlich liegt die rechtliche Bewertung bezüglich des anzuwendenden Verfahrens vor.
Es wird empfohlen, ein förmliches Verfahren durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen,
a) die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im
Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.
b) die beigefügte Entwurfsskizze (Anlage 1) als Grundlage für den zu ändernden
Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen und eine entsprechende
Begründung zu erstellen sowie das Verfahren auf dieser Grundlage einzuleiten und
durchzuführen. Folgende Festsetzungen sind gegenüber dem Teilbereich „Zur
Klosterquelle – Hasenweg – In den Sechs Morgen – zu verändern:
ba) Bereich für Ein oder Zweifamilienwohnhäuser:
- max. Firsthöhe: 9,0 m,
- max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m,
- Drempel sind nur bei Gebäuden im einem Vollgeschoss zulässig,
bb) Bereich für Mehrfamilienwohnhäuser:
- Max. Firsthöhe: 10,0 m,
- Max. Traufhöhe bei zweigeschossiger Bauweise: 5,50 m
bc) Für alle Bereiche gilt:
- Die überbaubare Fläche auf den jeweiligen Baugrundstücken beginnt 3,0 m
von der öffentlichen Erschließungsstraße und wird auf eine Tiefe von 20,0
m festgesetzt,
- Bezugspunkt für die Festsetzung der First- und Traufhöhen wird auf den
höchsten Punkt entlang der Grundstücksgrenze an der zugehörigen
Erschließungsstraße festgesetzt. Bei Eckgrundstücken gilt die kürzere
Straßenfront als zugehörig.
- als Dachformen sind Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig.
Ausnahmsweise können gegeneinander versetzte Pultdächer zugelassen
werden,
- je Grundstück sind mindestens 3 Stellplätze nachzuweisen,
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-
das Anbringen von Werbeanlagen pro Betriebseinheit ist auf max. 0,5 qm
begrenzt. Werbeanlagen vor der straßenseitigen Baugrenze sind
unzulässig,
ausnahmsweise können kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes
zugelassen werden.
c) Darüber hinaus wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und zur Beteiligung
der betroffenen Öffentlichkeit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu
beteiligen.
d) Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass von einer
Umweltprüfung abgesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Die Ausschussmitglieder der UNA und der SPD haben an der Abstimmung
nicht teilgenommen.)
Punkt 3:
Bauen im Außenbereich
Punkt 3.1:
Bauen im Außenbereich;
Landw. genutzter Holzschuppen auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 10 Nr. 74
- Vorlage 542 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass man diesen Punkt in der Fraktion besprochen
habe und der Wunsch aufgekommen sei, die drei Genehmigungen einzusehen. Diese
Akteneinsicht habe er am heutigen Nachmittag nehmen können. Den in der Vorlage
beschriebenen Sachverhalt könne er so nun bestätigen. Letztlich gehe es jetzt darum,
das zu legalisieren, was schon seit längerem steht. Der Eigentümer habe 1993 eine
Baugenehmigung erhalten, anschließend aber wohl in einem größeren Umfang gebaut.
Die UNA könne sich den Ausführungen anschließen und der Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens zustimmen.
Schon Jahrzehnte gebe es in diesem Gebiet Bauwerke ohne Genehmigung, die
nachträglich zu legalisieren seien, äußert Ausschussmitglied Mayer. Er frage sich,
warum nach so langer Zeit jetzt angefangen werde, diese alle zu legalisieren.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass das Bauordnungsamt des Kreises den expliziten
Auftrag habe, sich mit Gebäuden außerhalb des Siedlungsbereiches zu befassen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines landwirtschaftlich genutzten Holzschuppens
zur Unterstellung von Maschinen, Geräten und Futtermitteln auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis:
Punkt 3.2:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, warum jetzt schon eine Abstimmung erfolgen
soll, wo noch so viele Punkte zu klären sind.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Gemeinde innerhalb von zwei Monaten ab Vorliegen des Bauantrags
hierüber befinden muss. Ohne Reaktion gelte das Einvernehmen als erteilt. Mit dem
heutigen Beschluss gebe man an das Bauordnungsamt weiter, dass die endgültige
Entscheidung dann erfolgt, wenn alle erforderlichen Punkte geklärt sind.
Ausschussmitglied Hilger fragt nach, ob es sich um mehrere Antragsteller handele, da
in der Vorlage die Mehrzahl verwandt wird. Außerdem regt er an sich ggf. einmal über
den gesamten Komplex „Gut Horrido“ im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches
auszutauschen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass man dies durchaus einmal in
Betracht ziehen könne. Weiterhin weist er bzgl. der ersten Frage darauf hin, dass es
sich nicht um eine Einzelperson handele.
Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. §
36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dann herbeizuführen, wenn zum vorliegenden
Bauantrag auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der
Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes
in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem außerhalb
der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 8 Nr. 64 die in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zur
Vervollständigung des Bauantrages noch angeforderten Unterlagen sowie die
Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
Punkt 4.1:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Genehmigung und Bewilligung des IEK
- Vorlage 582 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass man die einzelnen Punkte bewusst
differenziert auf die Tagesordnung gesetzt habe. Die Einzelmaßnahmen 2016 seien
zwischenzeitlich bewilligt und man habe einen Förderbescheid für zunächst 2 Millionen
Euro erhalten. Aber auch das Gesamtkonzept bis 2020 sei zwischenzeitlich testiert mit
zuwendungsfähigen Gesamtkosten in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim in Höhe von rd. 15 Millionen Euro. Dies umfasse auch die Maßnahmen im
privaten Bereich bezüglich der Bauberatung, oder Fassaden- und Hofprogramm.
Weiterhin seien in den letzten Tagen für 2017 umfassende Maßnahmen im
Schulbereich in Vorbereitung.
Nicht so positiv sei, dass die Gemeinde Nettersheim nur eine Förderung in Höhe von
50 % erhalte. Andere profitierten hier von einer 70-prozentigen Förderung. Hier
wirkten sich die positive Steuerkraft der Gemeinde, der geordnete Haushalt, die
geringe Arbeitslosenquote und die niedrige Anzahl von Sozialhilfeempfängern eher
negativ aus.
Mit Ministerium und Bezirksregierung habe man daher nun vereinbart, die Maßnahmen
immer nur so durchzuführen, dass der Eigenanteil der Gemeinde im Rahmen der
Investitionspauschale in Höhe von 840.000 Euro zu finanzieren ist, wenn nicht eine
Eigenbeteiligung über Vereinsgemeinschaften einbezogen werden kann.
Erfreulich sei, dass man nun mit den Förderanträgen im ersten Aufschlag ohne
Abstriche erfolgreich gewesen sei. Sämtliche Maßnahmen seien im Haushaltsplan für
das nächste Jahr in Veranschlagung.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob die Umsatzsteuer ebenfalls förderfähig sei.
Weiterhin erkundigt er sich, ob die Eigenleistung in Höhe von 15 Euro pro Stunde für
alle Fördermaßnahmen angerechnet würde.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass dies möglich sei. Bei der Turnhalle Marmagen
gebe es entsprechende Ansätze, beim Rathaus allerdings nicht. Theoretisch sei dies
auch hier möglich, allerdings nicht für eigenes Personal. Bezüglich der Umsatzsteuer
erläutert der Bürgermeister, dass bei der Dorferneuerung diese nicht förderfähig sei,
bei der Städtebauförderung aber schon.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass alle genannten Projekte sehr erfreulich seien,
besonders auch die dringend notwendigen Maßnahmen am Rathaus. Hervorzuheben
sei auch, dass jetzt auch ein Programm für die anderen Außenorte gefunden worden
sei.
Zu dem Vorschlag von Herrn Hilger, über alle Punkte im Block abzustimmen, besteht
Einvernehmen.
Vor der Abstimmung weist der Bürgermeister noch darauf hin, dass der Zuschuss in
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Höhe von 2,5 Millionen Euro für das Schulzentrum an den Schulzweckverband
weiterzuleiten sei. Die jeweilige Belegenheitskommune sei allerdings verantwortlich
dass die Verwendung der Mittel nach den Vorschriften des Landeshaushaltes erfolgt.
Derzeit werde noch überlegt, ob die Abwicklung der Maßnahmen über den
Zweckverband erfolge oder durch die jeweilige Kommune selbst, an deren Standort
die Maßnahme stattfindet.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum
Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und
für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.2:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung
Rathaus
Zingsheim
- Vorlage 583 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für
die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-,
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.3:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich
behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen
- Vorlage 584 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des
interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 4.4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum
Nettersheim
- Vorlage 585 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das
Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der
Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale
Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von
1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an
den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 4.5:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
- Vorlage 586 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassadenund Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept
(IEK)
lt.
Bewilligungsbescheid
der
Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung –
Ortsbild/Fassaden/Baukultur,
Instandsetzung/Modernisierung,
Leerstands/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm
(Kofinanzierung Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den
jeweilis festgesetzten Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der
50 %ige Eigenanteil der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln bereit zu stellen.
Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben des
Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Punkt 5:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
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Punkt 5.1:
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 575 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim
(Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger
Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern,
Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der
Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln.
Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und
Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein
Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die
Städtebauförderung zu erreichen.
Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 5.2:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier: Maßnahmenprogramm 2017
- Vorlage 587 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage
dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im
Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es bzgl. des Antragstellers „Eifeler Hof“
um einen Gewerbebetrieb oder Privatleute handele.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass im Grunde beide gefördert werden könnten,
da es um die bauliche Gestaltung des Objektes gehe und daher keine Differenzierung
nötig sei. Bezüglich des Sachverhaltes zum Vorsteuerabzug sagt er zu, eine
entsprechende Überprüfung vornehmen zu lassen.
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Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus
dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe
von
3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12,
Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. und
3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner
Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von
8.138,70 € zu gewähren.
Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein
vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
- Vorlage 535 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auch zu diesem Thema intensive Gespräche
mit der Bezirksregierung geführt worden seien. Bezüglich des Handlungskonzeptes
Tondorf finde in den nächsten Tagen eine weitere Veranstaltung mit den Bürgern
statt. Sobald das Konzept anerkannt sei, könne man mit konkreten
Maßnahmenanträgen vorstellig werden.
Die Einbringung des Landeshaushaltes sei ggf. schon für Februar/März nächsten
Jahres zu erwarten, dann könne man bereits entsprechende Anträge (z.B. Dorfsaal
Tondorf) stellen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau,
Frohngau,
Holzmülheim,
Pesch
und
Roderath
sowie
der
vorliegenden
Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein
Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu
erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu
veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
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- Vorlage 561 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden
Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu
schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der
Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017
umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017
auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass man
eigentlich meinen sollte, dass für den Ausbau einer Kreisstraße der Kreis zuständig
sei. Nach einem ablehnenden Bescheid der Bezirksregierung an den Kreis Euskirchen
bzgl. eines vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns habe die Gemeinde Ende
Oktober ein Abstimmungsgespräch im Landtag geführt. Hierbei habe man nochmals
auf die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen, vor allem auch in Anbetracht
dessen, dass zwischenzeitlich die K34 bereits in mehreren Abschnitten instandgesetzt
worden sei, bis auf dieses letzte Stück in der Ortslage Frohngau. Nun sei es gelungen,
dass diese Maßnahme doch noch ins Förderprogramm aufgenommen wurde. Jetzt
könne man relativ schnell mit einer Umsetzung rechnen. Neben den straßenbaulichen
Maßnahmen seien auch weitere im Wirtschaftsplan für 2017 veranschlagte
Maßnahmen an Wasser-/Abwasserleitungen vorgesehen. Außerdem soll die Verlegung
eines Leerrohres für die Breitbandanbindung des Ortes Roderath erfolgen.
Ausschussmitglied Zingsheim regt eine Prüfung an, ob nicht auch die KEV die
Verlegung von Erdkabeln berücksichtigen könne, als Ersatz für bislang noch
oberirdische Kabel in Richtung der Rösner-Siedlung.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit eigentlich eine andere Trasse für die
Breitbandanbindung des Ortes Roderath geplant sei. Sollte sich dies ändern, werde
man den Vorschlag aber sicherlich in Betracht ziehen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des
vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation
mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/
Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen
im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.
Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für
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Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt +
Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom - Teilbereich
Ortslage Frohngau
- Vorlage 559 /X.L. -
Ausschussmitglied Kurth äußert sein Unverständnis über die seitens der Telekom
signalisierte Eile bei diesem Projekt. Im nächsten Jahr werde die K34 ohnehin
aufgerissen und er verstehe nicht, warum dann jetzt die Verlegung über
Wirtschaftswege erfolgen soll, die teils noch in einem guten Zustand sind. Seiner
Meinung nach wäre es besser dieses halbe Jahr noch abzuwarten und die Bürger nicht
jetzt durch weitere Baumaßnahmen zu belasten, in Anbetracht der im nächsten Jahr
anstehenden Arbeiten an der K34.
Der Bürgermeister schlägt daraufhin vor, heute nicht zu beschließen und mit der
Telekom das Gespräch zu suchen, um bis zum Haupt- und Finanzausschuss eine
weitergehende Klärung des Sachverhaltes anzustreben.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Punkt 11:
Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus
- Vorlage 560 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, in Koordination mit der Energie Nordeifel, Kall, die
Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bahrhaus als Erdverkabelungen zu erneuern und die
Beleuchtung auf LED umzurüsten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch
- Vorlage 562 /X.L. -
Ausschussmitglied Pospig äußert sich positiv zu der geplanten Umverlegung an den
ursprünglichen Standort. Der aktuelle Standort sei unhaltbar und stelle für die
wartenden Kinder eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Er erkundigt sich, wann mit
einer Realisierung gerechnet werden könne.
Der Bürgermeister erläutert, dass es sich beim aktuellen Standort um eine
angeordnete Lösung gehandelt habe, die von Anfang an nicht optimal gewesen sei.
Jetzt gebe es auch einen möglichen Standort für die Aufstellung einer Wartehalle. Die
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Realisierung werde sehr schnell vonstattengehen. Hier seien lediglich noch einige
Abstimmungen bzgl. des Nahverkehrsplans des Kreises notwendig.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, entsprechend der Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Fachstellen des Kreises Euskirchen die Bushaltestelle wiederum auf den
ursprünglichen Standort im Bereich der Nöthener Straße umzuverlegen und im
Bereich des Grundstückes Nöthener Straße 1 eine neue Wartehalle in Glaskonstruktion
aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Entwicklung Alte Schule Buir
- Vorlage 573 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass der
Betreiber sich zukünftig ändern werde. Dieser sei aber in der Lage die Kräfte zu
bündeln. Die Kreisgeschäftsstelle sei zwischenzeitlich schon dort eingerichtet und man
wolle sich bemühen, alle Wünsche zu erfüllen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates
sollen die Konditionen abgestimmt werden, berichtet der Bürgermeister weiter.
Bezüglich der Einzelheiten verweist er auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Bislang seien durch den Einbau der Pelletanlage und der neuen Fenster ca. 70.000
Euro investiert worden. Dieser Betrag sei auf 30 Jahre refinanziert. Der neue Betreiber
wolle auch in diese Finanzierung eintreten.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das bisherige Trägermodell für das Gesamtgebäude Alte
Schule Buir, Zur Feldscheid 2, 53947 Nettersheim-Buir zu verändern und die
Trägerschaft vom Turnverein Buir auf die Johanniter (Kreisverband Euskirchen) zu
übertragen, wobei die Johanniter beabsichtigen das bestehende Nutzungskonzept
fortzuführen und eigene Mittel für bauliche Maßnahmen einzubringen.
Grundvoraussetzung für den Trägerwechsel ist, dass die Gemeinschaftsräume
(ehemaliger Schulsaal, Küche, Thekenraum im Erdgeschoss, Lagerräume) weiterhin
vorrangig für die Zwecke des Turnvereins Buir, der Dorfgemeinschaft und der
Gemeinde Nettersheim zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 576 /X.L. -
Der Bürgermeister berichtet über ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des
Heimatvereins. Gemeinsam mit der Vereinsgemeinschaft und dem Heimatverein seien
schon viele Gedanken zu einem Umbaukonzept zusammengetragen worden, auch
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hinsichtlich Barrierefreiheit und Außengestaltung unter Einbeziehung von Teilbereichen
des benachbarten Grundstücks.
Geplant werde das Umbaukonzept mit gleichzeitiger Kostenberechnung, um ggf.
schon im 1. Quartal 2017 im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes einen Antrag
einreichen zu können. Auf diese Weise bestehe die Chance, Mitte des Jahres oder
spätestens im Herbst eine Förderung zu erhalten.
Ausschussmitglied Herbert Falkenberg weist darauf hin, dass am 01.12. eine weitere
Bürgerversammlung zum Thema geplant sei. Die letzte sei mit über 100 Teilnehmern
sehr gut besucht worden. Er weist auf die etwaige Möglichkeit einer Umstellung der
Heizanlage von Öl auf Gas hin.
Der Bürgermeister bestätigt, dass diese Möglichkeit da sei. Es gebe eine Anregung aus
dem Heimatverein, den Raum, der bisher die Öltanks beherberge, dann künftig
anderweitig nutzen zu können.
Herr Falkenberg weist abschließend darauf hin, dass es sehr erfreulich sei, dass nicht
nur die Kernorte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim durch die Städtebauförderung profitieren, sondern nun auch die Nebenorte im Rahmen der
Dorferneuerung eine Aufwertung erfahren.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den
Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern.
Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein
Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel
zu veranschlagen.
Sobald
der
Bewilligungsbescheid
vorliegt,
hat
die
Maßnahmenumsetzung
weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von
Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017
- Vorlage 563 /X.L. -
Ausschussmitglied Kurth bezieht sich auf die wieder sehr umfangreiche Vorlage, in der
es um die Fortführung der erfolgreichen Aktivitäten des Naturzentrums, des
Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehauses gehe. Schon seit vielen
Jahren stelle sich die Arbeit dieser Einrichtungen sehr positiv dar. Ihn würde
interessieren, ob sich die neue Konkurrenz durch das Kloster Steinfeld in den
Übernachtungszahlen niederschlage.
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Der Bürgermeister betont, dass es sich beim Naturzentrum um die Einrichtung
handele, die die Gemeinde nach außen hin bekannt mache, durch die vielfältige Arbeit
in den Bereichen Natur, Kultur, Literatur, etc. Am Wochenende habe der Fachbeirat
Archäologie getagt. Bislang sei es der Gemeinde gelungen, die Einrichtungen in
eigener Zuständigkeit zu betreiben. Dies sei andernorts anders strukturiert. Hier sei
häufig der Landschaftsverband Rheinland involviert. Es könne überlegt werden, wie
künftig
eine
kontinuierliche
Bildungseinrichtung
Naturzentrum/Bildungswerk
Nettersheim eine Unterstützung erfahren könne.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger informiert der Bürgermeister über die
Übernachtungszahlen und Teilnehmerzahlen von 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt:
2014
2015
2016
Besucherzahlen Naturzentrum (Wochenende)
26.000
20.000
22.800
Übernachtungen JGH, Eifelhaus, Zeltpl., Bauernh.
24.300
25.600
26000
Anzahl Programmteilnehmer andere Programme
24550
22725
23200
Gesamtbesucherzahl
78.400
73.607
80.905
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehaus
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der
Haushaltssatzung 2017 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie
bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden.
Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem
Bildungswerk zu vergüten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 567 /X.L. -
Ausschussmitglied Schmidt weist darauf hin, weist auf einen Zeitungsartikel über
einen Grünabfallplatz in der Nachbargemeinde hin, der sehr gut angenommen würde.
Seit Erscheinen des Artikels habe er zahlreiche Anrufe erhalten, in denen angefragt
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wurde, ob ein solcher Platz nicht auch hier eingerichtet werden könne.
Der Bürgermeister weist auf die diesbezügliche Beratung im Forstausschuss hin. Hier
sei schon darauf hingewiesen worden, dass bei solch einer Sammelstelle eine
strukturierte
Ordnung
und
Annahmeorganisation
unerlässlich
sei.
Auch
Ansprechpartner in den einzelnen Dörfern seien denkbar. Man befinde sich derzeit
noch in einem Erfahrungsaustausch, um eine Lösung zur Zufriedenheit der
Bevölkerung anbieten zu können.
Ausschussmitglied Caspers weist darauf hin, dass er aus seiner beruflichen Erfahrung
heraus bestätigen könne, dass die von der Gemeinde Blankenheim betriebene
Grünabfallsammelstelle sehr gut angenommen werde. Es bestehe die Möglichkeit,
samstags zwischen 12.00 und 16.00 Uhr an einem zentralen Platz Grünabfälle
abzugeben. Die Annahme werde jeweils von einer zuständigen Person begleitet. Die
Abgabe sei grundsätzlich kostenlos, eine Finanzierung werde über die Biotonne
geregelt, d.h. dass nur diejenigen Haushalte, die über eine Biotonne verfügen, Abfälle
anliefern dürfen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Abfallbeseitigung durch eine
Intensivierung der Abfallberatung, die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes und
durch die Beschaffung einer Kehrmaschine weitergehende Angebote zur Optimierung
vorzunehmen.
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen
2017 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Beschaffung Abfallbehälter
- Vorlage 566 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Abfallgefäßen im Jahre 2017 eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema in den vergangenen Monaten
mehrfach behandelt worden sei, mit dem Ziel, die Bereiche, die noch nicht optimal
versorgt sind in das Programm aufzunehmen. Ursprünglich sei die Abwicklung
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kostenneutral für die Gemeinde vorgesehen gewesen. Nun aber habe der Fördergeber
mitgeteilt, dass zwar ein gebündelter Förderantrag möglich sei, allerdings der
Eigenanteil der Kommunen jeweils einzeln zu finanzieren sei, da Kommunen im
Haushaltssicherheitskonzept eine 100-prozentige Förderung erhalten, die anderen
lediglich 90 %. Für die Gemeinde Nettersheim würde sich somit der 10-prozentige
Eigenanteil auf rd. 200.000 Euro belaufen.
Die Gemeinde sei derzeit dabei, den genauen Planungsstand in Erfahrung zu bringen
und weitere Fragen auch im Hinblick auf die anstehende Vertragsunterzeichnung zu
klären. Die Planungsgrundlagen müssten detailliert vorliegen, damit klar sei, worauf
man sich einlasse. Ein konkreter Beschlussvorschlag werde daher erst nach der am
Freitag anstehenden Landratskonferenz zum Thema vorbereitet.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Punkt 19:
Mitteilungen und Informationen
Ausschussmitglied Mayer weist auf eine beschädigte Bank in einem Wartehäuschen
am Nettersheimer Bahnhof hin. Weiterhin bezieht er sich auf einen Wirtschaftsweg am
Archäologischen Landschaftspark, der durch sehr tiefe Schlaglöcher in einem
miserablen Zustand sei. Er erkundigt sich, ob es seitens der Verwaltung eine
Überprüfung aller gemeindlichen Sachen gebe und ob die Instandsetzungen
dokumentiert würden. Außerdem erwähnt er, dass der Kanaldeckel in der Roderather
Straße immer noch beschädigt sei. Abschließend weist er darauf hin, dass auf der
Strecke zwischen Nettersheim und Zingsheim sehr viele der hier lebenden Flüchtlinge
unterwegs seien. Im Dunkeln seien diese ganz schlecht erkennbar, da sie die vor
einiger Zeit verteilten Warnwesten nicht tragen und teilweise auch komplett ohne
Licht mit dem Fahrrad führen. Hier müsse man ggf. nochmals auf die Gefahr
aufmerksam machen.
Ausschussmitglied Zingsheim weist auf eine Esche an der L115 in Engelgau,
Roderather Straße hin, deren Beseitigung vor einiger Zeit einmal gem.
Baumschutzsatzung nicht zugestimmt wurde. Durch den massiven Laubfall sei dort
eine nicht unerhebliche Gefahrenstelle entstanden. Hier sei auch schon länger kein
Laub mehr gefegt worden. Seiner Meinung nach habe man damals bei der Beratung
zugesagt, die Eigentümerin hier zu unterstützen.
Der Bürgermeister bestätigt, dass man über das Thema zwar früher einmal beraten
habe, aber seiner Meinung nach nicht explizit gesagt habe, die Laubbeseitigung zu
übernehmen.
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, er sei sich allerdings
keine direkten Zusagen gemacht worden seien, aber
Unterstützung erfolgen solle. Der Erhalt des Baumes sei
Familie sei es damals vor allem darum gegangen, dass
ziemlich sicher, dass zwar
gesagt wurde, dass eine
hart erkämpft worden. Der
sie bei möglichen Unfällen
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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nicht in Regress genommen werden können. Der Baum stehe genau auf der Grenze
zwischen Privatgrund und Bürgersteig. Es sei also nicht so, als habe die Gemeinde
hiermit überhaupt nichts zu tun.
Ausschussmitglied Mayer ist sich ebenfalls sicher, dass diese Aussage getroffen
worden sei. Seines Wissens auch schriftlich dahingehend, dass die Gemeinde für die
Laubbeseitigung auf der Straße zuständig sei und die Familie für den Gehweg. Er
werde dies klären.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er erst kürzlich ein Familienmitglied
getroffen habe und nichts Negatives bzgl. des Baumes erwähnt worden sei. Im
Gegenteil, man sei froh, dass er immer noch da sei. Im Herbst gebe es überall
fallendes Laub. Nach einiger Zeit sei dies dann aber kein Thema mehr.
Ausschussmitglied Zingsheim betont abschließend nochmals, dass seiner Meinung
nach aber gerade hier großes Gefahrenpotential vorhanden sei, da die Stelle sehr glatt
sei und sich nur 15 Meter vor dem Kreuzungsbereich zur L115 befinde.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführer
Gesehen:
Der Bürgermeister
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