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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Landw. genutzter Holzschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
29.11.16, 15:20
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Landw. genutzter Holzschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74)

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Beschluss aus der 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 3.1: Bauen im Außenbereich; Landw. genutzter Holzschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 - Vorlage 542 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, der Errichtung eines landwirtschaftlich genutzten Holzschuppens zur Unterstellung von Maschinen, Geräten und Futtermitteln auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 74 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja