Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
29.11.16, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 2.1:
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 539 /X.L. -
Beschluss:
Herr Hilger trägt den vorgeschlagenen Wortlaut der UNA-Fraktion zu Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages vor:
Vorrangige Ziele des neuen Flächennutzungsplanes sind Festigung,
Aktualisierung und weitere Entwicklungsmöglichkeiten von Bau- und
Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes von
Natur, Landschaft, Umwelt und Lebensqualität für die Bürgerinnen und
Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich Nein, bei 2 Enthaltungen und 3 Stimmen
für die Ergänzung
Damit ist mehrheitlich der ursprüngliche Wortlaut der Ziffer 1 beschlossen:
Es wird beschlossen,
1. zur
Modifizierung
des
Flächennutzungsplanes
ist
eine
Gesamtüberarbeitung erforderlich. Vorrangiges Ziel des neuen
Flächennutzungsplanes ist die Festigung und Aktualisierung weiterer
Bau- und Gewerbeflächen und Entwicklungsmöglichkeiten der
Landschaft im Landschaftsraum. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.
Anschließend
lässt
der
Vorsitzende
Beschlussvorschlages abstimmen:
über
die
restlichen
Ziffern
des
Es wird beschlossen,
1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber
hinaus
wird
beschlossen,
im
Aufstellungsverfahren
des
Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim gem. § 2a BauGB eine
Begründung sowie einen Umweltbericht beizufügen.
3. Zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sind
entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen.
4. Zur Durchführung des Verfahrens sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB die
Abstimmungen mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016
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