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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
29.11.16, 15:20
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 2.2: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 - Vorlage 497 /X.L. Z.2 - Beschluss: Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 unter der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m und ohne Bepflanzung angelegt wird, zuzustimmen. Darüber hinaus wird beschlossen, dass eine Ableitung der Dachwässer des Geräteschuppens in den zum Schwalbenweg hin zu verlegenden Regenwasserkanal erfolgt und nicht auf die benachbarten Grundstücke abfließen kann. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierzu erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja