Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
29.11.16, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt 2.2:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 2 Nr. 118
- Vorlage 497 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 unter
der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m und ohne
Bepflanzung angelegt wird, zuzustimmen. Darüber hinaus wird beschlossen, dass eine
Ableitung der Dachwässer des Geräteschuppens in den zum Schwalbenweg hin zu
verlegenden Regenwasserkanal erfolgt und nicht auf die benachbarten Grundstücke
abfließen kann. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) wird hierzu erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja