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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
29.11.16, 15:20
Aktualisiert
29.11.16, 15:20
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 10. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 22.11.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 3.2: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dann herbeizuführen, wenn zum vorliegenden Bauantrag auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 die in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zur Vervollständigung des Bauantrages noch angeforderten Unterlagen sowie die Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden vorliegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja