Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
21.06.12, 18:18
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 853-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 853-IX 1. Sachverhalt: Aufgrund der sehr kleinteiligen Struktur der Altstadt Bad Münstereifels sind die Möglichkeiten Parkplätze für Einwohner, Gewerbetreibende, Beschäftigte und Kunden vorzuhalten, sehr begrenzt. Bereits jetzt besteht eine Parkplatzknappheit, die sich im Rahmen der anstehenden Veränderungen durch das Fashion-Center noch erhöhen wird. Ein wichtiges städtebauliches Ziel ist es daher, die Parkplatzkapazität zu erhöhen und zentrumsnah neue Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die zusätzlichen Parkmöglichkeiten sollen entstehen im Bereich der Parkplätze „Zimmerei“, „ Große Bleiche“ und „Feuerwache“, hier sollen Parkdecks errichtet werden. Zusätzlich sind Im Goldenen Tal Parkflächen vorgesehen. Das Parkhaus „Große Bleiche“ ist mit versetzten Ebenen konzipiert, so dass zum Kindergarten hin eine zusätzliche Parkebene und nach Norden hin zwei zusätzliche Parkebenen entstehen. Zum Kindergarten wird eine Gebäudehöhe von 4 m erreicht, zum Norden hin eine maximale Gebäudehöhe von 5,50 m. Mit Rücksicht auf den benachbarten Kindergarten wird die Gebäudefront zum Kindergarten geschlossen. Zudem wird ermöglicht, die festgesetzte Gebäudehöhe zum Kindergarten hin um 1,5 m zu überschreiten, um einen Sichtschutz anzubringen. Bereits im Vorfeld wurde eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Die Zusammenfassung dieses Ergebnisses sowie die Abwägungsbeschlüsse nach dem derzeitigen Planungsstand sind zur Information beigefügt. Die Beschlussfassung hierzu wird nach Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Die erforderlichen Fachgutachten werden derzeit erstellt und vor der Offenlage in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet. Im weiteren Verfahren sind der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt. Bebauungspläne nach § 13 a BauGB, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nahverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, können im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, wenn die Grundfläche unter 20.000qm liegt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen werden hier erfüllt, so dass § 13 a BauGB anzuwenden ist. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sein. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstücke Nr. 1173, 1293, 1308 (teilweise), 1309, 1310, 1320 (teilweise) und 1443 (teilweise). Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.