Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
05.06.12, 18:15
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX
3. Satzung vom ___________ zur Änderung der „Tarifordnung für
die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom
15.07.1983“
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am __________ folgende 3. Satzung zur Änderung
der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom
15.07.1983“ beschlossen:
Art. 1
Änderung der Überschrift
Die Überschrift wird geändert in
„Satzung für die Benutzung der Sportanlagen der Stadt Bad Münstereifel und
Erhebung von Nutzungsentgelten vom 15.07.1983 (Tarifordnung)“
Art. 2
Änderung des Satzungstextes
(1) In § 2 Nr. 2 werden die Worte „Stadtdirektor“ in „Bürgermeister“ und
„Benutzungsgebühren“ in „Nutzungsentgelte“ geändert.
(2) Folgender § 2a wird neu eingefügt:
„§ 2a
Benutzung der Sporthallen
(1) Für die außerschulische sportliche Nutzung der städtischen Sport- und
Gymnastikhallen ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt zu entrichten.
(2) Diese Tarifordnung erfasst nicht die von Betreibervereinen bewirtschafteten Sportund Mehrzweckhallen.
(3) Entgelte für außerschulische, nichtsportliche Nutzungen von Sport- und
Gymnastikhallen richten sich nach der Satzung zur Erhebung von
Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen.“
(3) Folgender § 2b wird neu eingefügt:
„§ 2b
Erhebung von Nutzungsentgelten für Sporthallen
(1) Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme geltenden Entgelttarif.
(2) Grundlage für die Erhebung des Nutzungsentgeltes sind die dem Nutzer
eingeräumten Nutzungszeiten in den jeweiligen Hallen bzw. Hallenteilen. Der Nutzer
1
Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX
hat die Nutzungszeiten schriftlich beim Bürgermeister zu beantragen. Die
Nutzungszeiten werden dem Nutzer durch eine schriftliche Vereinbarung zur
Verfügung gestellt.
(4) Folgender § 2c wird neu eingefügt:
„§ 2c
Zahlung des Nutzungsentgeltes für Sporthallen
(1) Die Rechnungsstellung des Nutzungsentgeltes erfolgt zweimal jährlich zum
15.04. eines Jahres für das vorangegangene Winterhalbjahr (Oktober bis März)
15.10. eines Jahres für das vorangegangene Sommerhalbjahr (April bis September)
mit jeweils pauschal 20 Nutzungswochen.
(2) Veränderungen in den belegten Hallenzeiten, die im Verlauf des jeweiligen
Abrechnungshalbjahrs eintreten, bleiben bis zum nächsten Abrechnungsstichtag
unberücksichtigt. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung des
Entgeltes im Falle von kurzzeitigen anderen Nutzungen der Einrichtungen,
unplanmäßiger kurzzeitiger Ausfallzeiten oder aus anderen Gründen nicht erfolgter
Nutzungen (z.B. Feiertage).“
Art. 3
Änderung der Tarife für die Benutzung der Sportanlagen der Stadt Bad Münstereifel
(1) Zu Abschnitt A wird in der Überschrift das Wort „Nutzungsgebühren“ in
„Nutzungsentgelte“ geändert.
(2) Abschnitt A Ziffer I (Hallen) wird aufgehoben.
(3) Zu Abschnitt B wird in der Überschrift das Wort „Nutzungsgebühren“ in
„Nutzungsentgelte“ geändert.
(4) Abschnitt B Ziffer I (Hallen) wird aufgehoben.
(5) Zu Abschnitt C wird in der Überschrift das Wort „Gebühren“ in „Entgelte“ geändert.
(6) Abschnitt C Ziffer I (Hallen) wird aufgehoben.
(7) Abschnitt C Ziffer V (Schulgebäude Mahlberg), Ziffer VI (Schulgebäude Nöthen), Ziffer VII
(Räume in Kindergartengebäude Schönau), Ziffer IX (Werther Tor) und Ziffer X (Orchheimer
Tor) werden aufgehoben.
(8) Folgender Abschnitt D wird neu eingefügt:
2
Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX
D.
Entgelte für die Nutzung der Sport- und Gymnastikhallen
Sporthalle
Nutzung
städtische Vereine / Nutzer
auswärtige Vereine / Nutzer
Winterhalbjahr Sommerhalbjahr Winterhalbjahr Sommerhalbjahr
Oktober - März April - September Oktober - März April - September
Entgelt pro
Stunde
Entgelt pro
Stunde
Entgelt pro
Stunde
Entgelt pro
Stunde
Komplette Halle
mit
Umkleidebereich
Hallenteil mit
Umkleidebereich
6,00 €
5,00 €
30,00 €
25,00 €
3,00 €
2,50 €
20,00 €
15,00 €
nur Kletterwand
1,00 €
0,50 €
5,00 €
4,00 €
Vorraum
1,00 €
0,50 €
5,00 €
4,00 €
Turnhalle St. Michael- Hallenbereich mit
Gymnasium
Umkleide und
Toilette
3,50 €
3,00 €
15,00 €
12,50 €
Gymnastikhalle
Grundschule Bad
Münstereifel
2,00 €
1,50 €
10,00 €
7,50 €
Mimi-Renno-Halle
(Zweifeldhalle)
Hallenbereich mit
Umkleide und
Toilette
Art. 4
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2012 in Kraft.
3