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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 803-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
05.06.12, 18:15
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX 3. Satzung vom ___________ zur Änderung der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am __________ folgende 3. Satzung zur Änderung der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ beschlossen: Art. 1 Änderung der Überschrift Die Überschrift wird geändert in „Satzung für die Benutzung der Sportanlagen der Stadt Bad Münstereifel und Erhebung von Nutzungsentgelten vom 15.07.1983 (Tarifordnung)“ Art. 2 Änderung des Satzungstextes (1) In § 2 Nr. 2 werden die Worte „Stadtdirektor“ in „Bürgermeister“ und „Benutzungsgebühren“ in „Nutzungsentgelte“ geändert. (2) Folgender § 2a wird neu eingefügt: „§ 2a Benutzung der Sporthallen (1) Für die außerschulische sportliche Nutzung der städtischen Sport- und Gymnastikhallen ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt zu entrichten. (2) Diese Tarifordnung erfasst nicht die von Betreibervereinen bewirtschafteten Sportund Mehrzweckhallen. (3) Entgelte für außerschulische, nichtsportliche Nutzungen von Sport- und Gymnastikhallen richten sich nach der Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen.“ (3) Folgender § 2b wird neu eingefügt: „§ 2b Erhebung von Nutzungsentgelten für Sporthallen (1) Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Entgelttarif. (2) Grundlage für die Erhebung des Nutzungsentgeltes sind die dem Nutzer eingeräumten Nutzungszeiten in den jeweiligen Hallen bzw. Hallenteilen. Der Nutzer 1 Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX hat die Nutzungszeiten schriftlich beim Bürgermeister zu beantragen. Die Nutzungszeiten werden dem Nutzer durch eine schriftliche Vereinbarung zur Verfügung gestellt. (4) Folgender § 2c wird neu eingefügt: „§ 2c Zahlung des Nutzungsentgeltes für Sporthallen (1) Die Rechnungsstellung des Nutzungsentgeltes erfolgt zweimal jährlich zum 15.04. eines Jahres für das vorangegangene Winterhalbjahr (Oktober bis März) 15.10. eines Jahres für das vorangegangene Sommerhalbjahr (April bis September) mit jeweils pauschal 20 Nutzungswochen. (2) Veränderungen in den belegten Hallenzeiten, die im Verlauf des jeweiligen Abrechnungshalbjahrs eintreten, bleiben bis zum nächsten Abrechnungsstichtag unberücksichtigt. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung des Entgeltes im Falle von kurzzeitigen anderen Nutzungen der Einrichtungen, unplanmäßiger kurzzeitiger Ausfallzeiten oder aus anderen Gründen nicht erfolgter Nutzungen (z.B. Feiertage).“ Art. 3 Änderung der Tarife für die Benutzung der Sportanlagen der Stadt Bad Münstereifel (1) Zu Abschnitt A wird in der Überschrift das Wort „Nutzungsgebühren“ in „Nutzungsentgelte“ geändert. (2) Abschnitt A Ziffer I (Hallen) wird aufgehoben. (3) Zu Abschnitt B wird in der Überschrift das Wort „Nutzungsgebühren“ in „Nutzungsentgelte“ geändert. (4) Abschnitt B Ziffer I (Hallen) wird aufgehoben. (5) Zu Abschnitt C wird in der Überschrift das Wort „Gebühren“ in „Entgelte“ geändert. (6) Abschnitt C Ziffer I (Hallen) wird aufgehoben. (7) Abschnitt C Ziffer V (Schulgebäude Mahlberg), Ziffer VI (Schulgebäude Nöthen), Ziffer VII (Räume in Kindergartengebäude Schönau), Ziffer IX (Werther Tor) und Ziffer X (Orchheimer Tor) werden aufgehoben. (8) Folgender Abschnitt D wird neu eingefügt: 2 Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX D. Entgelte für die Nutzung der Sport- und Gymnastikhallen Sporthalle Nutzung städtische Vereine / Nutzer auswärtige Vereine / Nutzer Winterhalbjahr Sommerhalbjahr Winterhalbjahr Sommerhalbjahr Oktober - März April - September Oktober - März April - September Entgelt pro Stunde Entgelt pro Stunde Entgelt pro Stunde Entgelt pro Stunde Komplette Halle mit Umkleidebereich Hallenteil mit Umkleidebereich 6,00 € 5,00 € 30,00 € 25,00 € 3,00 € 2,50 € 20,00 € 15,00 € nur Kletterwand 1,00 € 0,50 € 5,00 € 4,00 € Vorraum 1,00 € 0,50 € 5,00 € 4,00 € Turnhalle St. Michael- Hallenbereich mit Gymnasium Umkleide und Toilette 3,50 € 3,00 € 15,00 € 12,50 € Gymnastikhalle Grundschule Bad Münstereifel 2,00 € 1,50 € 10,00 € 7,50 € Mimi-Renno-Halle (Zweifeldhalle) Hallenbereich mit Umkleide und Toilette Art. 4 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2012 in Kraft. 3