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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 803-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
05.06.12, 18:15
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 803-IX) Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 803-IX)

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Inhalt der Datei

Übersicht: Hallennutzungsentgelte in anderen Kommunen 2012 Anlage 3 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX Stadt/Gemeinde Wird eine Hallengebühr erhoben? Was ist die Wie hoch ist die Benutzungsgebühr? Grundlage für die Gebührenerhebung? (Raumgröße, Nutzungszeit, Mitgliederzahl o. ä.) Kreis Euskirchen ja Objekt, Zeitraum Dreifachhalle: 33,30 €/Stunde (11,10 € je Hallendrittel); Gymnastikhalle 5,70 €/Stunde; Ermäßigung für sportliche Nutzung: Kinder- und Jugendgruppen zahlen 30 %, gemeinnützige Nutzer: 50 %, private und nichtgewerbliche Nutzer 75 % des Entgeltsatzes Stadt Euskirchen ja Objekt; Zeitraum Dem SSV angeschlossene Vereine: 7,20 € je Jahr je Vereinsmitglied; Ansonsten 10,00 € (Turnhallen) bzw. 40,00 € (Sporthallen) Basisstundensatz je nach Objekt; prozentuale Staffelung Stadt Mechernich ja Objekt; Zeitraum Nutzer aus Stadtgebiet: 5,00 € je Stunde und Halle; Nutzer aus anderen Kommunen: 15,00 € je Stunde für Einfeldhalle; 40,00 € für Dreifachhalle; Jugendmannschaften zahlen keine Gebühren Gemeinde Weilerswist nein – Vereine aus Weilerswist ja – auswärtige Vereine Objekt; Zeitraum Turnhalle: 51,13 € Sporthalle bis 2 Stunden: 51,13 € Sporthalle jede weitere Stunde: 12,78 € (Beträge je Veranstaltung) Stadt Zülpich ja Objekt; Zeitraum Halle inkl. Duschen und Umkleiden 5,00 € pro Stunde; nur Halle 3,75 € pro Stunde; Jugendmannschaften ausgenommen Stadt Schleiden ja Objekt; Zeitraum; Unterscheidung während/außerhalb der Heizperiode städtische Vereine: Dreifachturnhalle 3,10 € während der Heizperiode/2,05 € außerhalb; sonstige Turnhallen 1,05 € - 2,60 € während der Heizperiode/ 0,80 € - 1,80 € außerhalb; Angaben je Stunde 1 Übersicht: Hallennutzungsentgelte in anderen Kommunen 2012 Stadt Rheinbach ja Verbandsgemeinde nein – sportliche Adenau Veranstaltungen ja – sonstige Veranstaltungen Zeitraum Objekt; Zeitraum Anlage 3 zu Ratsdrucksache Nr. 803-IX auswärtige Vereine: Dreifachturnhalle: 11,80 € während der Heizperiode / 9,20 € außerhalb; sonstige Turnhalle: 4,10 € - 8,20 € während der Heizperiode/ 3,10 € bis 7,20 € außerhalb; Angaben je Stunde 1,00 € pro Nutzungsstunde; prozentuale Beteiligung an Reinigungs- und anderen Betriebskosten 125,00 € - 250,00 € pro Veranstaltungstag 2