Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
320 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
25.11.16, 11:53
Aktualisiert
25.11.16, 11:53
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde
Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 15.11.2016
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
19:30 Uhr
Am Dienstag, 15.11.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 8.
Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X.
Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
und die Ratsmitglieder/
sachkundigen Bürger/innen/
stellv. sachkundigen
Bürger/innen
Hilger, Franz-Josef
Geißler, Ferdi
Klinkhammer, Norbert
List, Hermann
Mayer, Gerhard
Meyer, Siegfried
Milz, Herbert (vertritt Mauel, Hanjo)
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Forstdirektor
Forstamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Dengel, Horst-Karl
Schmieder, Wolfgang
Schell, Hans-Peter
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer:
2 - zeitweise
Ratsmitglied Müllenborn – zeitweise
Presse
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Hanjo Mauel.
Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 536 /X.L. -
4
Punkt 2:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 538 /X.L. -
4
Punkt 3:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
6
3.1
Rotwildbejagungskonzept
- Vorlage 51 /X.L. Z.3 -
6
3.2
Rotwildabschusspläne
- Vorlage 325 /X.L. Z.2 -
9
Punkt 4:
Forstwirtschaftsplan 2016
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 547 /X.L. -
Punkt 5:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017
- Vorlage 548 /X.L. -
10
Punkt 6:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. -
11
Punkt 7:
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald
und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. -
11
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
9
Seite 2
Punkt 8:
Entsorgung von Laub und Grünabfällen
- Vorlage 574 /X.L. -
13
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
14
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 536 /X.L. -
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt den im Wege der Dringlichkeit
gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschluss vom 15.09.2016.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 538 /X.L. -
Vom Ausschussvorsitzenden sowie von Ausschussmitglied Zingsheim wird auf einen
redaktionellen Fehler in der Anlage 11 hingewiesen. Es handele sich um eine Linde, für
die eine Befreiung beantragt werde und nicht wie in der Karte angegeben um eine
Wildkirsche.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass heute wieder über Bäume entschieden
werden müsse, deren Entfernung zwingend erforderlich sei, da auf den betreffenden
Grundstücken sonst keine Bebauung möglich ist. Dies könne vermieden werden, wenn
die Baumschutzsatzung entsprechend angepasst würde und diese Art von Bäumen
generell von der Baumschutzsatzung ausgenommen würden.
Der Bürgermeister weist auf frühere Diskussionen zum Thema hin. Die
Baumschutzsatzung sei sicherlich weitreichend ausgelegt, aber diese habe sich über
die Jahre bewährt. Selbstverständlich überwiege in den von Herrn Mayer genannten
Fällen das Baurecht. Aber durch dieses Verfahren biete sich stets eine gute
Gelegenheit mit den Bauwilligen ins Gespräch zu kommen. Dies habe sich als sehr
positiv erwiesen. Natürlich könne man einen Passus in die Satzung aufnehmen, dies
sei aber nicht zwingend nötig und die Möglichkeit der frühzeitigen Kommunikation falle
dann weg.
Ausschussmitglied List teilt die Meinung des Bürgermeisters und weist darauf hin,
dass bei einer grundsätzlichen Befreiung zu befürchten sei, dass auch Bäume
außerhalb des bebaubaren Bereiches einfach ohne Nachfrage entfernt würden.
Hierzu teilt Ausschussmitglied Mayer mit, dass die baurechtlichen Vorschriften gem. §
31 die zulässige Nutzung vorgeben. Tatsache sei nun einmal, dass man nicht bauen
könne, wenn ein Baum auf der vorgesehenen Fläche steht.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Der Bürgermeister informiert, dass die durchschnittliche Größe der Baugrundstücke in
der Gemeinde zwischen 700 und 1.200 m² liege. Das Baufeld sei durchschnittlich 100
– 150 m² groß, also in etwa ein Zehntel des Grundstückes. Es falle demnach nur ein
kleinerer Teil unter die baurechtlichen Vorschriften, der überwiegende Flächenanteil
nicht. Bislang habe es nie größere Probleme gegeben. Im Gegenteil, es habe sich die
Gelegenheit zu einem Gespräch geboten und für beide Seiten sei dieser frühe Kontakt
sehr positiv zu sehen, betont der Bürgermeister. Der Bauwillige erhalte auf diesem
Wege quasi eine kostenfreie Beratung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der
Baumschutzsatzung:
1.
Sechs Fichten, Antrag des Grundstückseigentümers „Auf der Heide 14“, 53947
Nettersheim-Zingsheim
2.
Eine Fichte und eine Tanne, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung
Zingsheim Flur 8 Parzellennummer 109, 53947 Nettersheim-Zingsheim
3.
Sieben Douglasien und eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf
Helwen 11“, 53947 Nettersheim-Zingsheim
4.
Siebenundzwanzig Fichten, Antrag des Grundstückseigentümers „Kapellenstraße
12“, 53947 Nettersheim-Marmagen
5.
Eine Blaufichte, Antrag des Grundstückeigentümers „Kölner Straße 49“, 53947
Nettersheim-Marmagen
6.
Zwei Fichten und eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Neustraße
13“, 53947 Nettersheim
7.
Nadelbaumbestand,
Antrag
des
Grundstückeigentümers
Nettersheim Flur 8 Parzellennummer 177
8.
Zwei Birken und drei Lärchen, Antrag des Grundstückeigentümers „Schleifmühle
1“, 53947 Nettersheim
9.
Eine Traubeneiche, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
10.
Eine Wildkirsche, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
11.
Eine Linde, Antrag der
Nettersheim-Zingsheim
Gemeinde
Nettersheim,
Krausstraße
2,
53947
12.
Eine Linde, Antrag der
Nettersheim-Zingsheim
Gemeinde
Nettersheim,
Krausstraße
2,
53947
Abstimmungsergebnis:
Gemarkung
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Punkt 3:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Punkt 3.1:
Rotwildbejagungskonzept
- Vorlage 51 /X.L. Z.3 -
Der Bürgermeister bittet Forstamtsrat Schmieder zu diesem Punkt detailliert zu
informieren. Dieser beschäftige sich seit vier bis fünf Jahren sehr engagiert mit dem
Thema und mit der Änderung des Konzeptes seien bereits erste Erfolge bzgl.
Schadensentwicklung und Naturverjüngung zu verzeichnen.
Herr Schmieder führt aus, dass sich seit dem Frühjahr in der Rotwildhegegemeinschaft
einige Änderungen ergeben hätten. In der Vergangenheit habe es Bestrebungen zur
Bildung einer großen Hegegemeinschaft Zitterwald/Mürel gegeben, die Jäger seien
dem aber nicht abschließend gefolgt, so dass es weiter bei den kleineren
Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Nettersheim bleibe. In Kall
seien die Jäger noch nicht gemeinsam organisiert. Den beiden Hegegemeinschaften in
Blankenheim und hier in Nettersheim stünden zwischenzeitlich zwei Förster vor: Herr
Heller in Blankenheim und er selbst in Nettersheim. Die Hegegemeinschaft sei ein
Organ gem. § 8 LJG NRW und diene der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und
Hege von Wildarten nach einheitlichen Grundsätzen. Die Ansprüche aus Land- und
Forstwirtschaft seien hierbei zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich seien auch die
Waldeigentümer bei den Hegegemeinschaften eingeladen.
Wichtigstes Element für ein Rotwildbejagungskonzept sei die Ermittlung der Höhe des
Wildbestandes. Im Frühjahr des Jahres habe daher eine Erfassung durch die Jäger
stattgefunden. In einer bei der Polizei angemeldeten Aktion habe die Zählung im
gesamten Gebiet in der Nacht 13./14.04.2016 stattgefunden. Hier habe man
festgestellt, dass das Rotwild sich teilweise ganz anders verhalte als erwartet.
Beispielsweise habe man im Bereich Mürel einen massiven Rotwildüberhang
verzeichnet, wohingegen in der Gruppe 3 – Marmagener Wald lediglich 8 Stücke
Rotwild/100 ha gezählt worden seien. Insgesamt sei in einigen Bereichen eine gewisse
Beruhigung festzustellen, allerdings wachse im Gesamtgebiet der Bestand immer
noch. Man könne aber vorsichtig sagen, dass der Wald sich langsam etwas erhole, die
Verbissschäden seien nicht mehr so massiv wie vor einigen Jahren.
Ein weiteres zentrales Element sei die Bejagung des Wildes. Man sei bemüht, auch in
der Hegegemeinschaft, das gesetzte Ziel auch zu erreichen. Hierfür wäre es sinnvoll
die Jagdperiode sehr frühzeitig schon zu nutzen. Leider werde dies nicht von allen
Jägern so getragen. Glücklicherweise nehme hier der überwiegende Teil der Jäger
aktiv an den Bewegungsjagden teil, führt Herr Schmieder weiter aus und weist auf die
letzte Bewegungsjagd in diesem Jahr am kommenden Samstag hin. Bei diesen Jagden
bekomme man sehr viel Wild zu Gesicht, was in solcher Form bei Einzelansitzen nicht
möglich sei. Wichtig und erfolgversprechend sei vor allem weiterhin auch ein sehr
intensiver Dialog mit den Jägern. Besonders intensiv sei diese Kommunikation in den
Revieren mit Begehungsscheinen gegeben.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Ausschussmitglied Geißler betont, dass die zu verzeichnenden Erfolge mit dem
Rotwildbejagungskonzept vor allem Herrn Schieder zu verdanken seien.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, wie viel Prozent der Rotwildbestand
abgenommen habe und ob die ermittelten Wildzahlen wie bei der Überfliegung
verlässlich seien, oder ob noch eine gewisse Unsicherheit bestehe, da die Jäger die
Zahlen selbst ermittelt haben.
Forstamtsrat Schmieder weist nochmals darauf hin, dass der Rotwildbestand
insgesamt weiterhin steigend sei, eine genaue Zahl zu nennen sei nicht möglich.
Durch gezielte Bejagungs- u. Fütterungskonzepte hier und in der Gemeinde
Blankenheim gebe es inzwischen aber einzelne Bereiche im Gemeindewald, in denen
eine deutliche Entspannung der Situation zu erkennen sei.
Durch regelmäßige jährliche Zählungen erhalte man verlässliche Daten, auch ohne die
hohen Kosten für den Flug. Jeweils drei Revierinhaber seien in den Zählfahrzeugen
unterwegs gewesen, auch in Gegenden, in denen sie selbst gar nicht
Jagdausübungsberechtigter seien.
Auf die Frage von Ausschussmitglied List bezüglich der Wild- und Verbissschäden und
der Erstattung durch die Jäger teilt Herr Schmieder mit, dass die Wildschäden auch
erst einmal erhoben werden müssten. In zwei Revieren habe man diese versucht und
dies habe sich letztlich durch den immensen Aufwand nicht als lohnend erwiesen.
Größtes Problem sei, dass es sehr viele Gebiete hier in der Eifel gebe, in denen nichts
anderes als Gras wächst. Dass hier andere Pflanzen gekommen wären, lasse sich nicht
beweisen. Ziel müsse sein, ein Produkt wirklich zu produzieren und nicht
Schadenersatz zu bekommen.
Vorsitzender Hilger erkundigt sich, ob die von Herrn Schmieder genannten einzelnen
Bereiche der Entspannung im Wald hoffen lassen, dass die Situation sich langsam
bessere, trotz des noch steigenden Rotwildbestandes.
Hierzu erklärt Herr Schmieder, dass vor allem die Kombination der intensiven
Bejagung und des Verzichts auf Fütterung sich als wirksam erweise. Auch der
hervorragende Dialog besonders in den Begehungsscheinrevieren zahle sich aus.
Jedes Jahr treffe man sich und tausche sich aus. Beide Seiten könnten so ihre
Schlüsse ziehen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das gesamte Gebiet sich nicht nur auf die
Gemeinden Blankenheim und Nettersheim erstrecke, sondern auch den Raum Dahlem,
Hellenthal und Schleiden umfasse mit einer Vielzahl von Jagdbezirken. Nicht alle seien
schon auf dem Stand wie hier. Herr Schmieder und auch sein Blankenheimer Kollege
führten sehr intensive Gespräche außerdem finde regelmäßig ein „Runder Tisch
Rotwild“ statt, an dem u.a. auch Forstdirektor Dengel und er selbst teilnehme. Die
Regulierung des Rotwilds müsse sehr intensiv betrieben werden und bei dem großen
Gebiet von ca. 15.000 ha Fläche könne man nur gemeinschaftlich die gesetzten Ziele
erreichen. Leider würden nicht alle an einem Strang ziehen. Eine Fütterung solle zum
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Beispiel nur zu Notzeiten erfolgen, leider gebe es aber Bereiche in denen schon jetzt
gefüttert werde. Hier und in der Gemeinde Blankenheim sei man aber auf einem
guten Weg, den man weiter gehen wolle. Drei Eigenjagdbezirke seien noch in
langfristen Pachtverträgen gebunden, einmal bis 2021 und zweimal bis 2019.
Zwischenzeitlich würden die Gespräche beginnen. Wichtig sei, dass die gesetzten Ziele
gemeinsam verfolgt werden.
Ausschussmitglied Rosenbaum betont, dass er dies als Jäger nur unterstützen könne.
Leider würden das nicht alle so sehen. In einigen Revieren lägen schon die Rundballen
zur Fütterung bereit. Hierdurch würden die Bemühungen und die Arbeit hier
geschmälert.
Ausschussmitglied Milz erkundigt sich, ob nicht Zäune den Verbiss evtl. reduzieren
könnten. Früher seien Jungbestände häufig eingezäunt gewesen. Hierzu weist
Forstamtsrat Schmieder darauf hin, dass es tatsächlich weniger Gatter gebe, da die
Landesförderung sich geändert habe. Die Hauptbaumarten Eiche, Buche, Fichte
müssten eine Verjüngung auch so schaffen. Ein Zaun sei nur in Bereichen (Wald im
Feldgebiet) nötig, in reinen Waldgebieten müsse es auch so gehen.
Ausschussmitglied Geißler merkt an, dass er seit 1984 im Rat sei und viele
Bemühungen u. Maßnahmen zur Vermeidung von Verbissschäden erlebt habe. Leider
habe alles nicht wirklich Erfolg gezeigt. Seiner Meinung nach müsse man zukünftig
auch verstärkt auf kurzfristige Verträge setzen und abwarten, wie die
Zusammenarbeit sich gestalte. Später könne man dann immer noch einen
längerfristigen Vertrag in Betracht ziehen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bzgl. des Schwarzwildaufkommens teilt
der Bürgermeister mit, dass dieses ebenfalls steigend sei. Hier sei es allerdings ein
besonderes Anliegen der Jagdausübungsberechtigten in eine Bejagung zu kommen, da
sie aufkommende Wildschäden zu 80 % zu tragen hätten.
Beschlussempfehlung:
1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend
zur Kenntnis.
2. Er beauftragt die Verwaltung, das Rotwildbejagungskonzept so
weiterzuentwickeln, dass zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt die Eigenjagden
der Gemeinde Nettersheim als selbstverwaltete Eigenjagden durch
Begehungsscheine oder Regiejagd bewirtschaftet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Punkt 3.2:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
- Vorlage 325 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis
und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die
Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird:
Eigenjagdbezirk
zu beantragender
Abschuss
Abschuss je
100 ha
ha gesamt
Marmagen Wald/Stritterhof
41 Stk.
13 Stk.
313
Marmagen Wald Ost
53 Stk.
13 Stk.
403
Nettersheim Wald IX
53 Stk.
13 Stk.
403
Mürel
36 Stk.
13 Stk.
276
7 Stk.
7 Stk.
96
Tondorf Wald
18 Stk.
6 Stk.
292
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Baumbusch
Punkt
4:
Forstwirtschaftsplan 2016
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 547 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass derzeit davon
auszugehen sei, dass bis zum Ende des Jahres die Vorgaben des
Forstwirtschaftsplanes 2016 erfüllt werden können.
Ausschussmitglied Mayer weist auf einen beschädigten Wirtschaftsweg hin und
erkundigt sich, ob die Firmen die die Schäden verursacht haben zur Instandsetzung
herangezogen werden könnten. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass dies
keine Aufgabe des Forstbetriebs sei. Es handele sich hier um Privatwald der über das
Regionalforstamt betreut werde. Vor zwei bis drei Sitzungen sei dies schon einmal
thematisiert worden. Dieser Weg sei von Engelgau kommend immer schon
ausgewaschen gewesen. Hier müsse man ggf. das Regionalforstamt nochmal
anschreiben und darum bitten, den Eigentümer dafür zu sensibilisieren, die Holzabfuhr
so zu regeln, dass Schäden vermieden werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen des
Sachstandsberichtes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Punkt
5:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017
- Vorlage 548 /X.L. -
Anhand einer Präsentation erläutert Forstdirektor Dengel den Forstwirtschaftsplan
2017.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zum vorgestellten Forstwirtschaftsplan ergibt sich eine kurze Beratung.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schmitz erläutert Forstdirektor Dengel, dass
sich die Fichte hier in der Eifel weiterhin halte, wohingegen sie woanders nicht mehr
tragbar sei. Gründe hierfür seien z.B. die aktuelle und auch künftig zur erwartende
Nachfrage und auch der Ertrag. Für die Fichte sei gegenüber der Buche in halber Zeit
der doppelte Preis zu erzielen.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass das Ergebnis sehr schön sei, man
aber nicht vergessen dürfe, dass die 670.000 € für die ökol. Ausgleichsmaßnahme ein
einmaliger Ertrag sei. Eigentlich müsse dieser auf die Jahre, in denen die Waldflächen
fehlen, aufgeteilt werden. Außerdem sei die Gesamtrendite mit 0,8 % eher gering.
Vielleicht könne man in Zukunft häufiger die Ökopunkte einsetzen. In diesem
Zusammenhang erkundigt er sich ob diese nur regional einsetzbar seien.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit nur eine regionale Vermarktung
möglich sei. Allerdings erwäge das zuständige Ministerium eine diesbezügliche
Änderung. Seit 2004 existiere ein Konzept zur Stadt-Land-Partnerschaft. Seit dem
Waldankauf habe man bereits gesagt, dass es hier ein enormes Potential mit FFHFlächen
und
Naturschutzgebieten
gebe,
das
man
nutzen
könne.
Ausgleichsmaßnahmen seien nicht nur im Straßenbau denkbar, sondern überall wo
ökologischer Ausgleich möglich ist. Auf vielen Sperrkonten würden derzeit Mittel
gehortet, die irgendwann eingesetzt werden müssen. Hier seien enorme Möglichkeiten
vorhanden.
Forstdirektor Dengel bezieht sich auf die von Herrn Mayer genannte Rendite von 0,8
% und weist darauf hin, dass man vor einigen Jahren sogar Negativrenditen zu
verzeichnen hatte. Dies habe sich gewandelt. In anderen Betrieben sei das aber
immer noch so.
Forstamtsrat Schmieder ergänzt, dass es sich außerdem bei der Berechnung von
Herrn Mayer um die Tagesrendite handele. Die Bestandsermittlung müsse
hochgerechnet werden auf ein Endziel in 30 Jahren. Man müsse berücksichtigen, dass
die Forstwirtschaft kein Jahresgeschäft sei. Einige Flächen seien z.B. durch Stürme
noch nicht wieder in Produktion.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschießt, den Forstwirtschaftsplan 2017 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. -
Ergänzend zur Vorlage erläutert Forstdirektor Dengel, dass die Untere
Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen und das Regionalforstamt Hocheifel –
Zülpicher Börde eine Vereinbarung getroffen haben bzgl. einer Finanzierung von
Maßnahmen zum Erhalt alter Bäume. Hierbei sollen nur so viele Bäume pro Hektar
erhalten werden, dass eine Bewirtschaftung der Fläche nicht gestört wird. Die
Maßnahme werde zu 100 % gefördert. Zum Teil durch Landesmittel und der Rest vom
Kreis Euskirchen aus Ersatzgeldern.
Der Bürgermeister ergänzt, dass Bäume aus Waldflächen der Forsteinrichtung
ausgewählt würden, die in Naturschutzgebieten/FFH-Gebieten liegen, wie z.B. in
Marmagen – Halbig. Diese seien ohnehin für die Naturentwicklung vorgesehen. In der
Forsteinrichtung seien 82 solcher Flächen benannt worden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter
Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. -
Ausschussvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass Forstdirektor Horst-Karl Dengel
im Januar offiziell im Holzkompetenzzentrum verabschiedete werde. An dieser Stelle
wolle er sich ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit in der
Vergangenheit bedanken und ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen.
Der Bürgermeister schließt sich den Worten des Vorsitzenden an und dankt
Forstdirektor Dengel für die fruchtbare Zusammenarbeit und die vertrauensvolle
Kooperation in den vergangenen Jahren. Herr Dengel habe seit 2002 die
Betriebsleitung hier in der Gemeinde sowie weiterhin in der Stadt Bad Münstereifel
inne.
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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Man habe auch leidvolle Phasen, z.B. nach Kyrill durchlebt und die damit
einhergehenden Herausforderungen gemeinsam gemeistert. Erfreulich sei u.a. der
Umzug des Regionalforstamtes nach Nettersheim im Jahre 2005 gewesen.
Vorangegangen sei die Kooperation des Landesbetriebes Wald u. Holz und der
Gemeinde zum Betrieb des Holzkompetenzzentrums. Auch an anderen Stellen habe
man stets erfolgreich zusammengearbeitet, wie z.B. bei Messen, Holz- und Waldtagen,
Holzbaupreis Eifel, etc. Heute handele es sich nun um die letzte Ausschusssitzung an
der Herr Dengel teilnehme. Die offizielle Verabschiedung finde am 17. Januar 2017 im
Holzkompetenzzentrum statt.
Für die CDU-Fraktion bedankt sich Ausschussmitglied Geißler ausdrücklich bei Herrn
Dengel für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren, verbunden mit den besten
Wünschen für den nun folgenden wohlverdienten Ruhestand. Stets habe Herr Dengel
sich als guter Geschäfts- und Gesprächspartner erwiesen und habe bleibende
Eindrücke hinterlassen.
Ausschussmitglied Mayer schließt sich für die SPD-Fraktion dem Dank und den guten
Wünschen für die Zukunft an.
Forstdirektor Dengel führt aus, dass ihm die Teilnahme an den Fachausschüssen
immer ein besonderes Anliegen gewesen sei. Seit 2002 habe er seines Wissens nur
einmal gefehlt, da er ihm immer daran lag, auch die politischen Wege und die
Meinungsbilder zu kennen. In seiner Funktion als Betriebsleiter habe er sich immer
auch als Berater gesehen und sich darum bemüht, die Interessen des zu Beratenden
zu berücksichtigen. Schwerpunkt seiner Arbeit sei neben der hoheitlichen Tätigkeit vor
allem die Bewirtschaftung des Waldes. Die Ansprüche hierbei seien im Laufe der Jahre
gewachsen. Es gelte, die maximal möglichen Erträge aus dem Wald herauszuholen
und dabei die Nachhaltigkeit zu wahren und von hoheitlicher Seite her darauf zu
achten, dass alles nach Recht u. Gesetz erfolgt. Man habe eine Verantwortung für die
Region und müsse Freiräume erhalten.
Es handele sich hier um einen der größten Forstbetriebe im Kreis Euskirchen und der
Eifel. Für die Zukunft wolle er mit auf den Weg geben, sich unter keinen Umständen
von einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes zu trennen. Die Investition
in die Pflegearbeiten sei richtig und wichtig, damit auch die nachfolgenden
Generationen profitieren. Die Aspekte Bewirtschaftung des Waldes und Naturschutz
seien durchaus kombinierbar. Hier habe es in der Vergangenheit keine
außergewöhnlichen Konflikte gegeben. Bezüglich der Rotwildproblematik gelte es,
weiterhin an vorderster Front zu kämpfen um eine deutliche Reduzierung der
Population zu erreichen. Die Gemeinde sei auf einem richtigen Weg. Wichtig sei hier
auch, die Genossenschaften mit einzubeziehen, um gemeinsam das Ziel zu erreichen.
Es habe in der Vergangenheit viele Ebenen der Zusammenarbeit gegeben und viele
Menschen, die ihn unterstützt haben. An dieser Stelle wolle er u.a. auch einen Dank
für diese gemeinsame Arbeit zurückgeben an den Bürgermeister, Herrn Schmieder
und den Ausschuss. Zum 01.02.2017 werde Herr Christoph Bölz seine Nachfolge
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übernehmen und er wünsche der Gemeinde und dem Forstbetrieb für die Zukunft
weiterhin viel Erfolg.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis.
Punkt
8:
Entsorgung von Laub und Grünabfällen
- Vorlage 574 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema schon häufiger beraten
worden sei. Einerseits könnten Grünabfälle über die braune Tonne entsorgt werden,
andere Möglichkeit sei die Eigenkompostierung, die auch weiterhin in den Fokus
gerückt werden soll. Lediglich 20 % der Haushalte wünschen eine braune Tonne, so
dass die weite Mehrheit darum bemüht ist, die Grünabfälle im eigenen Garten zu
kompostieren und zu nutzen. Im Herbst sei die Laubentsorgung immer ein großes
Thema. Hier habe man schon durch Schredder- und Laubaktionen versucht, den
Bürgern gegen Gebühr eine Möglichkeit zur Entsorgung anzubieten.
Es gebe nun die Überlegung über eine Firma im Gewerbegebiet ggf. eine
kostenverträgliche Lösung anbieten zu können, bei der auch wochentags eine Abgabe
von ökologischen Abfällen möglich werde. Hier sei über eine Mitfinanzierung aus dem
Abfallhaushalt nachzudenken, um die notwendigen Gebühren hierfür in einem
akzeptablen Rahmen halten zu können. Die Schredderaktionen hätten zuletzt lediglich
15 – 20 Teilnehmer in Anspruch genommen. Früher, als die Gebühren noch nicht so
hoch angesetzt gewesen seien, hätten sich ca. 150 – 200 beteiligt.
Vorsitzender Hilger erkundigt sich nach den Rahmenbedingungen bezüglich des
einzurichtenden Grünabfallsammelplatzes, ob Kontrollen stattfinden sollen und wie die
Intervalle der Lieferung geplant seien. Vor Jahren habe es so einen Sammelplatz
schon einmal gegeben.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass es damals in Zingsheim einen Platz gegeben
habe, der nur samstags geöffnet gewesen sei. Ohne eine Begleitung u. Kontrolle habe
dies leider nicht funktioniert. Daher stelle sich jetzt die Frage, ob dieses Problem
durch die Firma in Zingsheim gelöst werden könne. Allerdings müssten dann alle 11
Orte ins Gewerbegebiet anliefern.
Ausschussmitglied Mayer gibt zu bedenken, dass die Bürger womöglich trotzdem ihre
Grünabfälle irgendwo entsorgen, wenn die Abgabe bei der Sammelstelle nur gegen
Gebühr möglich sei. Der Aufwand für die Fahrt sei ohnehin zusätzlich gegeben. Es
müsse schon ein gewisser Anreiz für die Bürger da sein, die Abfälle zum Sammelplatz
zu bringen.
Ausschussmitglied List äußert sich ebenfalls skeptisch zur Kostenfrage. Problem seien
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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ja nicht die, die auch bisher ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgt hätten. Die anderen
würden wohl auch weiterhin auf eine Abgabe verzichten, wenn hierfür eine Gebühr zu
zahlen sei. Gegebenenfalls lasse sich eine andere Umlageform finden, damit an der
Sammelstelle die Abfälle kostenlos abgegeben werden können.
In diesem Zusammenhang weist Ausschussmitglied Zingsheim darauf hin, dass es in
Rheinland-Pfalz ein solches Umlageverfahren gebe. Hier könne somit jeder die
Gartenabfälle kostenlos abgeben, ausgenommen hiervon seien gewerbliche
Gartenbaubetriebe.
Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich ob nicht vielleicht in jedem Ort ein Landwirt
für den Transport zu gewinnen sei. In Roderath gebe es bereits ein solches Modell, in
dem ein Landwirt Transport und Verarbeitung der Abfälle übernimmt.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass man in der Vergangenheit geklärt habe,
welche organischen Materialien durch die Landwirtschaft verwendet werden dürfen.
Nur organische Abfälle von kommunalen Grundstücken und Friedhöfen dürften
verwandt werden. Für andere private Abfälle gebe es keine Genehmigung. Natürlich
sei es überhaupt kein Problem, wenn sich in jedem Ort ein Landwirt bereit erkläre,
sich um eine kleine Sammelstelle und eine gemeinsame Abfuhr zu kümmern.
Sollte es gelingen, mit der Firma in Zingsheim eine kostenverträgliche Lösung zu
finden, werde man einen Titel für die Abwicklung im Abfallgebührenhaushalt
entsprechend berücksichtigen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zur Entsorgung
von Grün- und Laubabfällen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Vorsitzender Hilger erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des Verkaufs der
kleinparzellierten Grundstücke im Gemeindegebiet. Der Bürgermeister teilt mit, dass
es hierzu aktuell noch nichts Neues zu berichten gebe.
Ausschussmitglied Meyer weist auf einen Kastanienbaum in der Ahestraße hin und
bittet darum, diesen zu überprüfen, da einer der Äste herabzufallen droht.
Gemeindeamtsrat Crump sagt zu, diese Überprüfung kurzfristig vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang bittet der Ausschussvorsitzende, auch die Eschen in der
Frohngauer Straße in Engelgau zu überprüfen.
__gez. Hilger____________
Vorsitzender
___gez. Züll
Schriftführerin
________
______gez. Pracht_____
Gesehen:
Der Bürgermeister
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016
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