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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
320 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
25.11.16, 11:53
Aktualisiert
25.11.16, 11:53

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 15.11.2016 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 19:30 Uhr Am Dienstag, 15.11.2016, findet im Sitzungssaal des Rathaus in Nettersheim die 8. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender und die Ratsmitglieder/ sachkundigen Bürger/innen/ stellv. sachkundigen Bürger/innen Hilger, Franz-Josef Geißler, Ferdi Klinkhammer, Norbert List, Hermann Mayer, Gerhard Meyer, Siegfried Milz, Herbert (vertritt Mauel, Hanjo) Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Forstdirektor Forstamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Piehler, Alfred Crump, Norbert Dengel, Horst-Karl Schmieder, Wolfgang Schell, Hans-Peter Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer: 2 - zeitweise Ratsmitglied Müllenborn – zeitweise Presse 1 - zeitweise Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Hanjo Mauel. Vorsitzender Hilger begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 536 /X.L. - 4 Punkt 2: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 538 /X.L. - 4 Punkt 3: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 6 3.1 Rotwildbejagungskonzept - Vorlage 51 /X.L. Z.3 - 6 3.2 Rotwildabschusspläne - Vorlage 325 /X.L. Z.2 - 9 Punkt 4: Forstwirtschaftsplan 2016 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 547 /X.L. - Punkt 5: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017 - Vorlage 548 /X.L. - 10 Punkt 6: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. - 11 Punkt 7: Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. - 11 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 9 Seite 2 Punkt 8: Entsorgung von Laub und Grünabfällen - Vorlage 574 /X.L. - 13 Punkt 9: Mitteilungen und Informationen 14 Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 3 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 536 /X.L. - Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 2 GO gefassten Beschluss vom 15.09.2016. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung - Vorlage 538 /X.L. - Vom Ausschussvorsitzenden sowie von Ausschussmitglied Zingsheim wird auf einen redaktionellen Fehler in der Anlage 11 hingewiesen. Es handele sich um eine Linde, für die eine Befreiung beantragt werde und nicht wie in der Karte angegeben um eine Wildkirsche. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass heute wieder über Bäume entschieden werden müsse, deren Entfernung zwingend erforderlich sei, da auf den betreffenden Grundstücken sonst keine Bebauung möglich ist. Dies könne vermieden werden, wenn die Baumschutzsatzung entsprechend angepasst würde und diese Art von Bäumen generell von der Baumschutzsatzung ausgenommen würden. Der Bürgermeister weist auf frühere Diskussionen zum Thema hin. Die Baumschutzsatzung sei sicherlich weitreichend ausgelegt, aber diese habe sich über die Jahre bewährt. Selbstverständlich überwiege in den von Herrn Mayer genannten Fällen das Baurecht. Aber durch dieses Verfahren biete sich stets eine gute Gelegenheit mit den Bauwilligen ins Gespräch zu kommen. Dies habe sich als sehr positiv erwiesen. Natürlich könne man einen Passus in die Satzung aufnehmen, dies sei aber nicht zwingend nötig und die Möglichkeit der frühzeitigen Kommunikation falle dann weg. Ausschussmitglied List teilt die Meinung des Bürgermeisters und weist darauf hin, dass bei einer grundsätzlichen Befreiung zu befürchten sei, dass auch Bäume außerhalb des bebaubaren Bereiches einfach ohne Nachfrage entfernt würden. Hierzu teilt Ausschussmitglied Mayer mit, dass die baurechtlichen Vorschriften gem. § 31 die zulässige Nutzung vorgeben. Tatsache sei nun einmal, dass man nicht bauen könne, wenn ein Baum auf der vorgesehenen Fläche steht. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 4 Der Bürgermeister informiert, dass die durchschnittliche Größe der Baugrundstücke in der Gemeinde zwischen 700 und 1.200 m² liege. Das Baufeld sei durchschnittlich 100 – 150 m² groß, also in etwa ein Zehntel des Grundstückes. Es falle demnach nur ein kleinerer Teil unter die baurechtlichen Vorschriften, der überwiegende Flächenanteil nicht. Bislang habe es nie größere Probleme gegeben. Im Gegenteil, es habe sich die Gelegenheit zu einem Gespräch geboten und für beide Seiten sei dieser frühe Kontakt sehr positiv zu sehen, betont der Bürgermeister. Der Bauwillige erhalte auf diesem Wege quasi eine kostenfreie Beratung. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Sechs Fichten, Antrag des Grundstückseigentümers „Auf der Heide 14“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. Eine Fichte und eine Tanne, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Zingsheim Flur 8 Parzellennummer 109, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. Sieben Douglasien und eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf Helwen 11“, 53947 Nettersheim-Zingsheim 4. Siebenundzwanzig Fichten, Antrag des Grundstückseigentümers „Kapellenstraße 12“, 53947 Nettersheim-Marmagen 5. Eine Blaufichte, Antrag des Grundstückeigentümers „Kölner Straße 49“, 53947 Nettersheim-Marmagen 6. Zwei Fichten und eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Neustraße 13“, 53947 Nettersheim 7. Nadelbaumbestand, Antrag des Grundstückeigentümers Nettersheim Flur 8 Parzellennummer 177 8. Zwei Birken und drei Lärchen, Antrag des Grundstückeigentümers „Schleifmühle 1“, 53947 Nettersheim 9. Eine Traubeneiche, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 10. Eine Wildkirsche, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 11. Eine Linde, Antrag der Nettersheim-Zingsheim Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 12. Eine Linde, Antrag der Nettersheim-Zingsheim Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Abstimmungsergebnis: Gemarkung einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 5 Punkt 3: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Punkt 3.1: Rotwildbejagungskonzept - Vorlage 51 /X.L. Z.3 - Der Bürgermeister bittet Forstamtsrat Schmieder zu diesem Punkt detailliert zu informieren. Dieser beschäftige sich seit vier bis fünf Jahren sehr engagiert mit dem Thema und mit der Änderung des Konzeptes seien bereits erste Erfolge bzgl. Schadensentwicklung und Naturverjüngung zu verzeichnen. Herr Schmieder führt aus, dass sich seit dem Frühjahr in der Rotwildhegegemeinschaft einige Änderungen ergeben hätten. In der Vergangenheit habe es Bestrebungen zur Bildung einer großen Hegegemeinschaft Zitterwald/Mürel gegeben, die Jäger seien dem aber nicht abschließend gefolgt, so dass es weiter bei den kleineren Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Nettersheim bleibe. In Kall seien die Jäger noch nicht gemeinsam organisiert. Den beiden Hegegemeinschaften in Blankenheim und hier in Nettersheim stünden zwischenzeitlich zwei Förster vor: Herr Heller in Blankenheim und er selbst in Nettersheim. Die Hegegemeinschaft sei ein Organ gem. § 8 LJG NRW und diene der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege von Wildarten nach einheitlichen Grundsätzen. Die Ansprüche aus Land- und Forstwirtschaft seien hierbei zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich seien auch die Waldeigentümer bei den Hegegemeinschaften eingeladen. Wichtigstes Element für ein Rotwildbejagungskonzept sei die Ermittlung der Höhe des Wildbestandes. Im Frühjahr des Jahres habe daher eine Erfassung durch die Jäger stattgefunden. In einer bei der Polizei angemeldeten Aktion habe die Zählung im gesamten Gebiet in der Nacht 13./14.04.2016 stattgefunden. Hier habe man festgestellt, dass das Rotwild sich teilweise ganz anders verhalte als erwartet. Beispielsweise habe man im Bereich Mürel einen massiven Rotwildüberhang verzeichnet, wohingegen in der Gruppe 3 – Marmagener Wald lediglich 8 Stücke Rotwild/100 ha gezählt worden seien. Insgesamt sei in einigen Bereichen eine gewisse Beruhigung festzustellen, allerdings wachse im Gesamtgebiet der Bestand immer noch. Man könne aber vorsichtig sagen, dass der Wald sich langsam etwas erhole, die Verbissschäden seien nicht mehr so massiv wie vor einigen Jahren. Ein weiteres zentrales Element sei die Bejagung des Wildes. Man sei bemüht, auch in der Hegegemeinschaft, das gesetzte Ziel auch zu erreichen. Hierfür wäre es sinnvoll die Jagdperiode sehr frühzeitig schon zu nutzen. Leider werde dies nicht von allen Jägern so getragen. Glücklicherweise nehme hier der überwiegende Teil der Jäger aktiv an den Bewegungsjagden teil, führt Herr Schmieder weiter aus und weist auf die letzte Bewegungsjagd in diesem Jahr am kommenden Samstag hin. Bei diesen Jagden bekomme man sehr viel Wild zu Gesicht, was in solcher Form bei Einzelansitzen nicht möglich sei. Wichtig und erfolgversprechend sei vor allem weiterhin auch ein sehr intensiver Dialog mit den Jägern. Besonders intensiv sei diese Kommunikation in den Revieren mit Begehungsscheinen gegeben. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 6 Ausschussmitglied Geißler betont, dass die zu verzeichnenden Erfolge mit dem Rotwildbejagungskonzept vor allem Herrn Schieder zu verdanken seien. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, wie viel Prozent der Rotwildbestand abgenommen habe und ob die ermittelten Wildzahlen wie bei der Überfliegung verlässlich seien, oder ob noch eine gewisse Unsicherheit bestehe, da die Jäger die Zahlen selbst ermittelt haben. Forstamtsrat Schmieder weist nochmals darauf hin, dass der Rotwildbestand insgesamt weiterhin steigend sei, eine genaue Zahl zu nennen sei nicht möglich. Durch gezielte Bejagungs- u. Fütterungskonzepte hier und in der Gemeinde Blankenheim gebe es inzwischen aber einzelne Bereiche im Gemeindewald, in denen eine deutliche Entspannung der Situation zu erkennen sei. Durch regelmäßige jährliche Zählungen erhalte man verlässliche Daten, auch ohne die hohen Kosten für den Flug. Jeweils drei Revierinhaber seien in den Zählfahrzeugen unterwegs gewesen, auch in Gegenden, in denen sie selbst gar nicht Jagdausübungsberechtigter seien. Auf die Frage von Ausschussmitglied List bezüglich der Wild- und Verbissschäden und der Erstattung durch die Jäger teilt Herr Schmieder mit, dass die Wildschäden auch erst einmal erhoben werden müssten. In zwei Revieren habe man diese versucht und dies habe sich letztlich durch den immensen Aufwand nicht als lohnend erwiesen. Größtes Problem sei, dass es sehr viele Gebiete hier in der Eifel gebe, in denen nichts anderes als Gras wächst. Dass hier andere Pflanzen gekommen wären, lasse sich nicht beweisen. Ziel müsse sein, ein Produkt wirklich zu produzieren und nicht Schadenersatz zu bekommen. Vorsitzender Hilger erkundigt sich, ob die von Herrn Schmieder genannten einzelnen Bereiche der Entspannung im Wald hoffen lassen, dass die Situation sich langsam bessere, trotz des noch steigenden Rotwildbestandes. Hierzu erklärt Herr Schmieder, dass vor allem die Kombination der intensiven Bejagung und des Verzichts auf Fütterung sich als wirksam erweise. Auch der hervorragende Dialog besonders in den Begehungsscheinrevieren zahle sich aus. Jedes Jahr treffe man sich und tausche sich aus. Beide Seiten könnten so ihre Schlüsse ziehen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das gesamte Gebiet sich nicht nur auf die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim erstrecke, sondern auch den Raum Dahlem, Hellenthal und Schleiden umfasse mit einer Vielzahl von Jagdbezirken. Nicht alle seien schon auf dem Stand wie hier. Herr Schmieder und auch sein Blankenheimer Kollege führten sehr intensive Gespräche außerdem finde regelmäßig ein „Runder Tisch Rotwild“ statt, an dem u.a. auch Forstdirektor Dengel und er selbst teilnehme. Die Regulierung des Rotwilds müsse sehr intensiv betrieben werden und bei dem großen Gebiet von ca. 15.000 ha Fläche könne man nur gemeinschaftlich die gesetzten Ziele erreichen. Leider würden nicht alle an einem Strang ziehen. Eine Fütterung solle zum Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 7 Beispiel nur zu Notzeiten erfolgen, leider gebe es aber Bereiche in denen schon jetzt gefüttert werde. Hier und in der Gemeinde Blankenheim sei man aber auf einem guten Weg, den man weiter gehen wolle. Drei Eigenjagdbezirke seien noch in langfristen Pachtverträgen gebunden, einmal bis 2021 und zweimal bis 2019. Zwischenzeitlich würden die Gespräche beginnen. Wichtig sei, dass die gesetzten Ziele gemeinsam verfolgt werden. Ausschussmitglied Rosenbaum betont, dass er dies als Jäger nur unterstützen könne. Leider würden das nicht alle so sehen. In einigen Revieren lägen schon die Rundballen zur Fütterung bereit. Hierdurch würden die Bemühungen und die Arbeit hier geschmälert. Ausschussmitglied Milz erkundigt sich, ob nicht Zäune den Verbiss evtl. reduzieren könnten. Früher seien Jungbestände häufig eingezäunt gewesen. Hierzu weist Forstamtsrat Schmieder darauf hin, dass es tatsächlich weniger Gatter gebe, da die Landesförderung sich geändert habe. Die Hauptbaumarten Eiche, Buche, Fichte müssten eine Verjüngung auch so schaffen. Ein Zaun sei nur in Bereichen (Wald im Feldgebiet) nötig, in reinen Waldgebieten müsse es auch so gehen. Ausschussmitglied Geißler merkt an, dass er seit 1984 im Rat sei und viele Bemühungen u. Maßnahmen zur Vermeidung von Verbissschäden erlebt habe. Leider habe alles nicht wirklich Erfolg gezeigt. Seiner Meinung nach müsse man zukünftig auch verstärkt auf kurzfristige Verträge setzen und abwarten, wie die Zusammenarbeit sich gestalte. Später könne man dann immer noch einen längerfristigen Vertrag in Betracht ziehen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer bzgl. des Schwarzwildaufkommens teilt der Bürgermeister mit, dass dieses ebenfalls steigend sei. Hier sei es allerdings ein besonderes Anliegen der Jagdausübungsberechtigten in eine Bejagung zu kommen, da sie aufkommende Wildschäden zu 80 % zu tragen hätten. Beschlussempfehlung: 1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend zur Kenntnis. 2. Er beauftragt die Verwaltung, das Rotwildbejagungskonzept so weiterzuentwickeln, dass zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim als selbstverwaltete Eigenjagden durch Begehungsscheine oder Regiejagd bewirtschaftet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 8 Punkt 3.2: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Vorlage 325 /X.L. Z.2 - Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird: Eigenjagdbezirk zu beantragender Abschuss Abschuss je 100 ha ha gesamt Marmagen Wald/Stritterhof 41 Stk. 13 Stk. 313 Marmagen Wald Ost 53 Stk. 13 Stk. 403 Nettersheim Wald IX 53 Stk. 13 Stk. 403 Mürel 36 Stk. 13 Stk. 276 7 Stk. 7 Stk. 96 Tondorf Wald 18 Stk. 6 Stk. 292 Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Baumbusch Punkt 4: Forstwirtschaftsplan 2016 hier: Sachstandsbericht - Vorlage 547 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass derzeit davon auszugehen sei, dass bis zum Ende des Jahres die Vorgaben des Forstwirtschaftsplanes 2016 erfüllt werden können. Ausschussmitglied Mayer weist auf einen beschädigten Wirtschaftsweg hin und erkundigt sich, ob die Firmen die die Schäden verursacht haben zur Instandsetzung herangezogen werden könnten. Hierzu weist der Bürgermeister darauf hin, dass dies keine Aufgabe des Forstbetriebs sei. Es handele sich hier um Privatwald der über das Regionalforstamt betreut werde. Vor zwei bis drei Sitzungen sei dies schon einmal thematisiert worden. Dieser Weg sei von Engelgau kommend immer schon ausgewaschen gewesen. Hier müsse man ggf. das Regionalforstamt nochmal anschreiben und darum bitten, den Eigentümer dafür zu sensibilisieren, die Holzabfuhr so zu regeln, dass Schäden vermieden werden. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen des Sachstandsberichtes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 9 Punkt 5: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017 - Vorlage 548 /X.L. - Anhand einer Präsentation erläutert Forstdirektor Dengel den Forstwirtschaftsplan 2017. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zum vorgestellten Forstwirtschaftsplan ergibt sich eine kurze Beratung. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schmitz erläutert Forstdirektor Dengel, dass sich die Fichte hier in der Eifel weiterhin halte, wohingegen sie woanders nicht mehr tragbar sei. Gründe hierfür seien z.B. die aktuelle und auch künftig zur erwartende Nachfrage und auch der Ertrag. Für die Fichte sei gegenüber der Buche in halber Zeit der doppelte Preis zu erzielen. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass das Ergebnis sehr schön sei, man aber nicht vergessen dürfe, dass die 670.000 € für die ökol. Ausgleichsmaßnahme ein einmaliger Ertrag sei. Eigentlich müsse dieser auf die Jahre, in denen die Waldflächen fehlen, aufgeteilt werden. Außerdem sei die Gesamtrendite mit 0,8 % eher gering. Vielleicht könne man in Zukunft häufiger die Ökopunkte einsetzen. In diesem Zusammenhang erkundigt er sich ob diese nur regional einsetzbar seien. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass derzeit nur eine regionale Vermarktung möglich sei. Allerdings erwäge das zuständige Ministerium eine diesbezügliche Änderung. Seit 2004 existiere ein Konzept zur Stadt-Land-Partnerschaft. Seit dem Waldankauf habe man bereits gesagt, dass es hier ein enormes Potential mit FFHFlächen und Naturschutzgebieten gebe, das man nutzen könne. Ausgleichsmaßnahmen seien nicht nur im Straßenbau denkbar, sondern überall wo ökologischer Ausgleich möglich ist. Auf vielen Sperrkonten würden derzeit Mittel gehortet, die irgendwann eingesetzt werden müssen. Hier seien enorme Möglichkeiten vorhanden. Forstdirektor Dengel bezieht sich auf die von Herrn Mayer genannte Rendite von 0,8 % und weist darauf hin, dass man vor einigen Jahren sogar Negativrenditen zu verzeichnen hatte. Dies habe sich gewandelt. In anderen Betrieben sei das aber immer noch so. Forstamtsrat Schmieder ergänzt, dass es sich außerdem bei der Berechnung von Herrn Mayer um die Tagesrendite handele. Die Bestandsermittlung müsse hochgerechnet werden auf ein Endziel in 30 Jahren. Man müsse berücksichtigen, dass die Forstwirtschaft kein Jahresgeschäft sei. Einige Flächen seien z.B. durch Stürme noch nicht wieder in Produktion. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 10 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschießt, den Forstwirtschaftsplan 2017 in vorgelegter Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. - Ergänzend zur Vorlage erläutert Forstdirektor Dengel, dass die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen und das Regionalforstamt Hocheifel – Zülpicher Börde eine Vereinbarung getroffen haben bzgl. einer Finanzierung von Maßnahmen zum Erhalt alter Bäume. Hierbei sollen nur so viele Bäume pro Hektar erhalten werden, dass eine Bewirtschaftung der Fläche nicht gestört wird. Die Maßnahme werde zu 100 % gefördert. Zum Teil durch Landesmittel und der Rest vom Kreis Euskirchen aus Ersatzgeldern. Der Bürgermeister ergänzt, dass Bäume aus Waldflächen der Forsteinrichtung ausgewählt würden, die in Naturschutzgebieten/FFH-Gebieten liegen, wie z.B. in Marmagen – Halbig. Diese seien ohnehin für die Naturentwicklung vorgesehen. In der Forsteinrichtung seien 82 solcher Flächen benannt worden. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. - Ausschussvorsitzender Hilger weist darauf hin, dass Forstdirektor Horst-Karl Dengel im Januar offiziell im Holzkompetenzzentrum verabschiedete werde. An dieser Stelle wolle er sich ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit in der Vergangenheit bedanken und ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen. Der Bürgermeister schließt sich den Worten des Vorsitzenden an und dankt Forstdirektor Dengel für die fruchtbare Zusammenarbeit und die vertrauensvolle Kooperation in den vergangenen Jahren. Herr Dengel habe seit 2002 die Betriebsleitung hier in der Gemeinde sowie weiterhin in der Stadt Bad Münstereifel inne. Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 11 Man habe auch leidvolle Phasen, z.B. nach Kyrill durchlebt und die damit einhergehenden Herausforderungen gemeinsam gemeistert. Erfreulich sei u.a. der Umzug des Regionalforstamtes nach Nettersheim im Jahre 2005 gewesen. Vorangegangen sei die Kooperation des Landesbetriebes Wald u. Holz und der Gemeinde zum Betrieb des Holzkompetenzzentrums. Auch an anderen Stellen habe man stets erfolgreich zusammengearbeitet, wie z.B. bei Messen, Holz- und Waldtagen, Holzbaupreis Eifel, etc. Heute handele es sich nun um die letzte Ausschusssitzung an der Herr Dengel teilnehme. Die offizielle Verabschiedung finde am 17. Januar 2017 im Holzkompetenzzentrum statt. Für die CDU-Fraktion bedankt sich Ausschussmitglied Geißler ausdrücklich bei Herrn Dengel für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren, verbunden mit den besten Wünschen für den nun folgenden wohlverdienten Ruhestand. Stets habe Herr Dengel sich als guter Geschäfts- und Gesprächspartner erwiesen und habe bleibende Eindrücke hinterlassen. Ausschussmitglied Mayer schließt sich für die SPD-Fraktion dem Dank und den guten Wünschen für die Zukunft an. Forstdirektor Dengel führt aus, dass ihm die Teilnahme an den Fachausschüssen immer ein besonderes Anliegen gewesen sei. Seit 2002 habe er seines Wissens nur einmal gefehlt, da er ihm immer daran lag, auch die politischen Wege und die Meinungsbilder zu kennen. In seiner Funktion als Betriebsleiter habe er sich immer auch als Berater gesehen und sich darum bemüht, die Interessen des zu Beratenden zu berücksichtigen. Schwerpunkt seiner Arbeit sei neben der hoheitlichen Tätigkeit vor allem die Bewirtschaftung des Waldes. Die Ansprüche hierbei seien im Laufe der Jahre gewachsen. Es gelte, die maximal möglichen Erträge aus dem Wald herauszuholen und dabei die Nachhaltigkeit zu wahren und von hoheitlicher Seite her darauf zu achten, dass alles nach Recht u. Gesetz erfolgt. Man habe eine Verantwortung für die Region und müsse Freiräume erhalten. Es handele sich hier um einen der größten Forstbetriebe im Kreis Euskirchen und der Eifel. Für die Zukunft wolle er mit auf den Weg geben, sich unter keinen Umständen von einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes zu trennen. Die Investition in die Pflegearbeiten sei richtig und wichtig, damit auch die nachfolgenden Generationen profitieren. Die Aspekte Bewirtschaftung des Waldes und Naturschutz seien durchaus kombinierbar. Hier habe es in der Vergangenheit keine außergewöhnlichen Konflikte gegeben. Bezüglich der Rotwildproblematik gelte es, weiterhin an vorderster Front zu kämpfen um eine deutliche Reduzierung der Population zu erreichen. Die Gemeinde sei auf einem richtigen Weg. Wichtig sei hier auch, die Genossenschaften mit einzubeziehen, um gemeinsam das Ziel zu erreichen. Es habe in der Vergangenheit viele Ebenen der Zusammenarbeit gegeben und viele Menschen, die ihn unterstützt haben. An dieser Stelle wolle er u.a. auch einen Dank für diese gemeinsame Arbeit zurückgeben an den Bürgermeister, Herrn Schmieder und den Ausschuss. Zum 01.02.2017 werde Herr Christoph Bölz seine Nachfolge Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 12 übernehmen und er wünsche der Gemeinde und dem Forstbetrieb für die Zukunft weiterhin viel Erfolg. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis. Punkt 8: Entsorgung von Laub und Grünabfällen - Vorlage 574 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema schon häufiger beraten worden sei. Einerseits könnten Grünabfälle über die braune Tonne entsorgt werden, andere Möglichkeit sei die Eigenkompostierung, die auch weiterhin in den Fokus gerückt werden soll. Lediglich 20 % der Haushalte wünschen eine braune Tonne, so dass die weite Mehrheit darum bemüht ist, die Grünabfälle im eigenen Garten zu kompostieren und zu nutzen. Im Herbst sei die Laubentsorgung immer ein großes Thema. Hier habe man schon durch Schredder- und Laubaktionen versucht, den Bürgern gegen Gebühr eine Möglichkeit zur Entsorgung anzubieten. Es gebe nun die Überlegung über eine Firma im Gewerbegebiet ggf. eine kostenverträgliche Lösung anbieten zu können, bei der auch wochentags eine Abgabe von ökologischen Abfällen möglich werde. Hier sei über eine Mitfinanzierung aus dem Abfallhaushalt nachzudenken, um die notwendigen Gebühren hierfür in einem akzeptablen Rahmen halten zu können. Die Schredderaktionen hätten zuletzt lediglich 15 – 20 Teilnehmer in Anspruch genommen. Früher, als die Gebühren noch nicht so hoch angesetzt gewesen seien, hätten sich ca. 150 – 200 beteiligt. Vorsitzender Hilger erkundigt sich nach den Rahmenbedingungen bezüglich des einzurichtenden Grünabfallsammelplatzes, ob Kontrollen stattfinden sollen und wie die Intervalle der Lieferung geplant seien. Vor Jahren habe es so einen Sammelplatz schon einmal gegeben. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass es damals in Zingsheim einen Platz gegeben habe, der nur samstags geöffnet gewesen sei. Ohne eine Begleitung u. Kontrolle habe dies leider nicht funktioniert. Daher stelle sich jetzt die Frage, ob dieses Problem durch die Firma in Zingsheim gelöst werden könne. Allerdings müssten dann alle 11 Orte ins Gewerbegebiet anliefern. Ausschussmitglied Mayer gibt zu bedenken, dass die Bürger womöglich trotzdem ihre Grünabfälle irgendwo entsorgen, wenn die Abgabe bei der Sammelstelle nur gegen Gebühr möglich sei. Der Aufwand für die Fahrt sei ohnehin zusätzlich gegeben. Es müsse schon ein gewisser Anreiz für die Bürger da sein, die Abfälle zum Sammelplatz zu bringen. Ausschussmitglied List äußert sich ebenfalls skeptisch zur Kostenfrage. Problem seien Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 13 ja nicht die, die auch bisher ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgt hätten. Die anderen würden wohl auch weiterhin auf eine Abgabe verzichten, wenn hierfür eine Gebühr zu zahlen sei. Gegebenenfalls lasse sich eine andere Umlageform finden, damit an der Sammelstelle die Abfälle kostenlos abgegeben werden können. In diesem Zusammenhang weist Ausschussmitglied Zingsheim darauf hin, dass es in Rheinland-Pfalz ein solches Umlageverfahren gebe. Hier könne somit jeder die Gartenabfälle kostenlos abgeben, ausgenommen hiervon seien gewerbliche Gartenbaubetriebe. Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich ob nicht vielleicht in jedem Ort ein Landwirt für den Transport zu gewinnen sei. In Roderath gebe es bereits ein solches Modell, in dem ein Landwirt Transport und Verarbeitung der Abfälle übernimmt. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass man in der Vergangenheit geklärt habe, welche organischen Materialien durch die Landwirtschaft verwendet werden dürfen. Nur organische Abfälle von kommunalen Grundstücken und Friedhöfen dürften verwandt werden. Für andere private Abfälle gebe es keine Genehmigung. Natürlich sei es überhaupt kein Problem, wenn sich in jedem Ort ein Landwirt bereit erkläre, sich um eine kleine Sammelstelle und eine gemeinsame Abfuhr zu kümmern. Sollte es gelingen, mit der Firma in Zingsheim eine kostenverträgliche Lösung zu finden, werde man einen Titel für die Abwicklung im Abfallgebührenhaushalt entsprechend berücksichtigen. Beschluss: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zur Entsorgung von Grün- und Laubabfällen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Vorsitzender Hilger erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des Verkaufs der kleinparzellierten Grundstücke im Gemeindegebiet. Der Bürgermeister teilt mit, dass es hierzu aktuell noch nichts Neues zu berichten gebe. Ausschussmitglied Meyer weist auf einen Kastanienbaum in der Ahestraße hin und bittet darum, diesen zu überprüfen, da einer der Äste herabzufallen droht. Gemeindeamtsrat Crump sagt zu, diese Überprüfung kurzfristig vorzunehmen. In diesem Zusammenhang bittet der Ausschussvorsitzende, auch die Eschen in der Frohngauer Straße in Engelgau zu überprüfen. __gez. Hilger____________ Vorsitzender ___gez. Züll Schriftführerin ________ ______gez. Pracht_____ Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 15.11.2016 Seite 14