Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
06.03.12, 18:25
Aktualisiert
07.03.12, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re
Jülich, 05.03.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 104/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
14.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
22.03.2012
Stadtrat
29.03.2012
TOP
Ergebnisse
Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen"
hier: Einleitungsbeschluss
Anlg.: - 1 SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark Am Lindchen“ der B. und J. Grundstücksgesellschaft mbH, Bonifaciusstraße 268, 45309 Essen, im Bereich
der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe in Form des derzeit vorliegenden Planentwurfes im
Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes grundsätzlich zu. Das entsprechende Satzungsverfahren für diesen Vorhaben- und Erschließungsplan ist gemäß § 12 einzuleiten.
Begründung:
Der Eigentümer der ehemaligen Sendeanlage auf der Merscher Höhe beantragt, die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für den nördlichen Teil der ehemaligen Senderfläche. Dafür
soll die Fläche, die jetzt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sendeanlage“ ausgewiesen ist, in sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ entwickelt werden .
Aufgrund des technischen Fortschrittes der Satellitensendetechnik hat der einstmals sehr bedeutende
Sender bereits 2006 seine technische und wirtschaftliche Berechtigung verloren und wurde von der
Telekom AG an Privatinvestoren verkauft. Nach einem Eigentümerwechsel im März 2010 wurden
die bis zu 106 Meter hohen Sendetürme aus Sicherheitsgründen abgerissen.
Die ca. 128 Großfundamente und hunderte von Netz-Abspannfundamenten befinden sich noch unterhalb der Geländeoberkante, so dass die komplette Fläche als bebaut und als Konversionsfläche
angesehen werden kann. Im Kern des Bereiches befinden sich Massivbauwerke, die erhalten werden
sollen. Das Plangebiet ist bereits jetzt schon vollständig erschlossen. Es müssen keine neuen Erschließungsanlagen errichtet werden. Die verkehrstechnische Erschließung wird bereits jetzt schon
über eine für den Schwerlastverkehr geeignete Privatstraße sichergestellt, die im Süden des Plangebietes in den von-Schöfer-Ring einmündet. Diese Straße soll im Zuge des Planverfahrens als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Die Abführung des Abwassers ist bereist jetzt sichergestellt. Die Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes werden im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanverfahrens behandelt. Aus Zeitgründen wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung
bereits bekannt gemacht.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 104/2012
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