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Sitzungsvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen" hier: Einleitungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
06.03.12, 18:25
Aktualisiert
07.03.12, 18:24
Sitzungsvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen"
hier: Einleitungsbeschluss) Sitzungsvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen"
hier: Einleitungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re Jülich, 05.03.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 104/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 14.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2012 Stadtrat 29.03.2012 TOP Ergebnisse Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen" hier: Einleitungsbeschluss Anlg.: - 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark Am Lindchen“ der B. und J. Grundstücksgesellschaft mbH, Bonifaciusstraße 268, 45309 Essen, im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe in Form des derzeit vorliegenden Planentwurfes im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes grundsätzlich zu. Das entsprechende Satzungsverfahren für diesen Vorhaben- und Erschließungsplan ist gemäß § 12 einzuleiten. Begründung: Der Eigentümer der ehemaligen Sendeanlage auf der Merscher Höhe beantragt, die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für den nördlichen Teil der ehemaligen Senderfläche. Dafür soll die Fläche, die jetzt als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sendeanlage“ ausgewiesen ist, in sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ entwickelt werden . Aufgrund des technischen Fortschrittes der Satellitensendetechnik hat der einstmals sehr bedeutende Sender bereits 2006 seine technische und wirtschaftliche Berechtigung verloren und wurde von der Telekom AG an Privatinvestoren verkauft. Nach einem Eigentümerwechsel im März 2010 wurden die bis zu 106 Meter hohen Sendetürme aus Sicherheitsgründen abgerissen. Die ca. 128 Großfundamente und hunderte von Netz-Abspannfundamenten befinden sich noch unterhalb der Geländeoberkante, so dass die komplette Fläche als bebaut und als Konversionsfläche angesehen werden kann. Im Kern des Bereiches befinden sich Massivbauwerke, die erhalten werden sollen. Das Plangebiet ist bereits jetzt schon vollständig erschlossen. Es müssen keine neuen Erschließungsanlagen errichtet werden. Die verkehrstechnische Erschließung wird bereits jetzt schon über eine für den Schwerlastverkehr geeignete Privatstraße sichergestellt, die im Süden des Plangebietes in den von-Schöfer-Ring einmündet. Diese Straße soll im Zuge des Planverfahrens als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Die Abführung des Abwassers ist bereist jetzt sichergestellt. Die Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes werden im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanverfahrens behandelt. Aus Zeitgründen wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung bereits bekannt gemacht. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 104/2012 Seite 2