Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
414 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
15.09.17, 11:01
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NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:30 Uhr
Am Dienstag, 12.09.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Reuter, Karl
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger/innen
Caspers, Markus
Dederichs, Winfried
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Joepen, Michael (vertritt Kurth, Guido)
Mauel Manfred (vertritt Pospig, Dirk)
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert (vertritt Krämer, Josef)
Poth, Edwin
Renn-Rosenbaum, Jutta
Schmidt, Bruno
Zingsheim, Franz-Josef (vertritt Hilger, Franz-Josef)
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Breinig, Rainer
Lambertz, Ernst
Mühlstroh, Ute
Pritzl, Nicole
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Presse
1 - zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Franz-Josef Hilger, Guido Kurth, Dirk
Pospig und Josef Krämer.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
werden nicht erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt der Ausschussvorsitzende die offizielle
Einführung und Verpflichtung des neu bestellten sachkundigen Bürgers Herrn Winfried
Dederichs vor und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die hierzu erstellte separate Niederschrift ist als
Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem Grund der Nichtöffentlichkeit des
Punktes „Grundstücksangelegenheiten“ – Vorlage 765. Für ihn sei in der Vorlage nicht
ersichtlich, warum dieses Thema nicht öffentlich beraten werden könne.
Der Bürgermeister erläutert, dass unter diesem Punkt über Vertragsstruktur und
Preisgestaltung
beraten
werden
soll.
Außerdem
werde
mündlich
über
Immobilieninteressenten berichtet und es gehe auch konkret um Eigentumsbereiche
der Gemeinde, so dass hierzu nichtöffentlich beraten werden müsse.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1):
ERWEITERUNGEN:
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 2:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.1 -
Punkt 10:
Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung,
Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für
Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in
der Gemeinde Nettersheim;
Korrektur in der Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung
(Herleitung der Kalkulationsgrundlagen)
- Vorlage 752 /X.L. Z.1 -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3:
Immobilienmanagement
hier: Vermietung von Geschäftsräumen
- Vorlage 756 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt 1:
Bauleitplanung
6
1.1
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über
eingegangene Stellungnahmen im Rahmen
der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs
mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2
BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10
Abs. 1 BauGB
- Vorlage 749 /X.L. -
6
1.2
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5,
Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder
Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. Z.1 -
6
1.3
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Zur
Klosterquelle";
Veränderung der Traufhöhe eines geplanten
Wohngebäudes auf dem Grundstück
Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 346 und
347
- Vorlage 762 /X.L. -
7
Punkt 2:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.1 -
Punkt 3:
Entwicklung der Nahwärmeversorgung Nettersheim
- Vorlage 743 /X.L. -
9
11
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
Seite 3
Punkt 4:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für
die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. -
11
Punkt 5:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und
Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.1 -
11
Punkt 6:
Immobilienmanagement
hier: Vermarktung von Baugrundstücken
- Vorlage 770 /X.L. -
12
Punkt 7:
Archäologischer Landschaftspark
hier: Grabungsergebnisse
- Vorlage 771 /X.L. -
13
Punkt 8:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 773 /X.L. -
14
Punkt 9:
Erlass einer Satzung über die Errichtung,
Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für
Asylbewerber/innen, Obdachlose und
Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 721 /X.L. -
14
Punkt10:
Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die
Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von
Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose
und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 752 /X.L. und Z.1 -
15
Punkt11:
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Forum Nettersheim
- Vorlage 636 /X.L. Z.1 -
15
Punkt12:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 696 /X.L. -
15
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Punkt13:
Unterhaltung Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 760 /X.L. -
16
Punkt14:
Mitteilungen und Informationen
16
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bauleitplanung
Punkt 1.1:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des
Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 749 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob zwischenzeitlich eine Entscheidung bezüglich
der Ableitung des Oberflächenwassers – Bau einer Zisterne oder Einleitung in den
Wegeseitengraben – erfolgt sei. Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass im
Rahmen der Bauantragstellung weitergehende Untersuchungen, vorrangig Einbau
einer Zisterne, anstünden, ansonsten eine Einleitung in den Wegeseitengraben
erfolgen müsse, da Frohngau im Kanaltrennsystem angeschlossen sei.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der
Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4
empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für diese 2.
Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße,
entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. Nach
Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, die 1. Änderung vorzunehmen mit den
nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von
5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160,
162 und 164.
c) Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30° – 48°.
Die zeichnerischen Änderungen sind dem der Vorlage 733/X.L. beigefügten Plan
skizziert dargestellt und bleiben unverändert bestehen. Der Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, ist das vereinfachte
Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von
einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die
Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.3:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich "Zur Klosterquelle";
Veränderung der Traufhöhe eines geplanten Wohngebäudes auf
dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 346 und
347
- Vorlage 762 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erklärt, dass er sich das Baugebiet „Zur Klosterquelle“
nochmals angesehen habe und fragt nunmehr, ob es eine Bauberatung gebe und
inwieweit die Architekten Informationen zum Bebauungsplan erhalten.
Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass dieser Teilbereich von einem Bauträger
entwickelt und auch vermarktet worden sei. Anders als jetzt, wo die Gemeinde
Eigentümerin aller Flächen sei, seien die Erstkontakte mit den Bauwilligen über den
Makler oder den Bauträger geknüpft worden, so dass die Gemeinde bei den
Kaufverträgen nicht involviert gewesen sei. Mittlerweile würden bei den neuen
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Baugebieten mit den Bauwilligen frühzeitig im Rahmen der Grundstücksverhandlungen
die textlichen, planerischen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes
besprochen und es werde versucht, die Tradition und Eifeler Baukultur zu erhalten, die
im Wesentlichen verbunden sei mit der Dachlandschaft, Firsthöhe, etc. Festgestellt
werden könne jedoch, dass auch im Baugebiet „Zur Klosterquelle“ alle Gebäude
homogen im Bezug auf die Firsthöhe gestaltet seien. Mit Wegfall der
Genehmigungsfreistellung Anfang dieses Jahres würden alle Bauanträge an die
Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen weitergeleitet, die die Traufhöhe
von Oberkante Dachhaut auf dem Mauerwerk des Hauses feststelle. Dadurch ergebe
sich oftmals eine Differenz von 40 – 50 cm. Bei diesem Antrag, der eine
zweigeschossige Bauweise vorsehe, sei trotz der erhöhten Traufe eine Firsthöhe von
8,01 m festgesetzt. Andere Gebäude würden eine höhere Firsthöhe aufweisen, so dass
sich das Gebäude in die vorhandene Bebauung einfüge. Anhand der Gebäudeskizzen
verdeutlicht der Bürgermeister seine Ausführungen. Bislang, so erklärt er, seien im
Baugebiet „Zur Klosterquelle“ keine „Ausreißer“ entstanden.
In den jetzigen Neubaugebieten erfolge frühzeitig eine umfassende Bauberatung, bei
der
die
Wünsche
der
Bauherren
bezüglich
der
Bauprodukte,
der
Gestaltungsmöglichkeiten, Dachlandschaften, Einfügen in die Topografie etc.,
aufgenommen würden. Seitens der Bauberaterin würden Skizzen gefertigt und die
Bauherren seien dankbar, dass es eine solche Empfehlung gebe. Da die Bauwilligen
meist erstmalig bauten, seien sie überrascht, welche Lösungen entwickelt werden
könnten. Entscheidend seien dabei auch die Grundrisse.
Herr Müllenborn gibt zu bedenken, dass trotz intensiver Bauberatungen oftmals die
Bauwilligen nach Erstellung des eigentlichen Bauantrages durch einen Architekten
doch noch eine Ausnahme von den dargelegten Festsetzungen wünschten. Hierzu
erwidert Bürgermeister Pracht, dass dies sicherlich vorkommen könne, allerdings nicht
in der Fülle wie bisher. Aktuell habe man z. B. ein Projekt, bei dem ein Bungalow über
zwei Grundstücke geplant worden sei und dabei durch mehrfache Gespräche mit dem
Architekten eine konstruktive Lösung für einen anderen Gestaltungsvorschlag
erarbeitet werden konnte.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung zur Veränderung der im
Bebauungsplan G 14, Nettersheim, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,74 m
für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 346 und 347 zuzustimmen und zum Bauvorhaben das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Punkt
2:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.1 -
Bürgermeister Pracht erläutert, dass diese Bauangelegenheit bereits in einer der
vergangenen Sitzungen behandelt worden sei. Der neue Eigentümer und Bauherr von
Gut Horrido beabsichtige, trotz der Entfernung zur Ortslage, die Erschließung mit
Wasser, Kanal, Elektrizität, Gas und auch Straße in solch einer Qualität bis zum
Gebäude herzustellen. Die Aufgabe der Gemeinde als Eigenbetrieb für Wasser und
Abwasser sei nun, zu untersuchen, welche technischen Erfordernisse notwendig seien,
um eine Genehmigung für die beiden Hausanschlüsse an die öffentlichen Wasser- und
Kanalleitungen erteilen zu können. Bei Wasserentnahme über eine sehr lange
Hausanschlussleitung durch nur 4 – 5 Personen bleibe Wasser längere Zeit in der
Leitung stehen, so dass sich Keime bilden könnten. Es sei daher darauf zu achten,
dass dieses Wasser nicht in das öffentliche Leitungssystem zurückfließen könne. Das
für die Gemeinde tätige Planungsbüro solle dabei eine entsprechende Lösung
erarbeiten.
Zudem sei ein Erschließungsvertrag zu vereinbaren, der die Leitungsverlegung über
gemeindliche Wirtschaftswege im Genfbachtal mit anschließender Wiederherstellung
der Wegeoberfläche und somit Verbesserung des Wegezustandes beinhalten müsse.
Bei den künftigen Betriebsabläufen auf Gut Horrido könne seitens der Gemeinde
jedoch weder Winterdienst, Abfallbeseitigung, noch Wegeinstandhaltung wie bei einem
Gebäude innerorts sichergestellt werden, so dass z. B. das Abfallgefäß ggf. an den
Ortsrand zu bringen wäre. Die Erschließung müsse gesichert und ein entsprechender
Erschließungsvertrag vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein, da
ansonsten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden könne. Hiermit seien
die zu beauftragenden technischen Untersuchungen verbunden.
Der vorherige Eigentümer habe bezüglich der Nutzung des Gehöftes Gut Horrido
andere Überlegungen gehabt, so dass die jetzt geplante Nutzung mit Wohnen und
Landwirtschaft sicherlich die zu bevorzugende Nutzungsform an dieser Stelle sei.
Herr Müllenborn regt an, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des
Gemeinderates fortzuführen. Bürgermeister Pracht weist auf die satzungsmäßige
Zuständigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hin, der für
Bauangelegenheiten im Außenbereich zuständig sei. Erst wenn alle Punkte der
Erschließung geklärt seien, werde eine Entscheidung in diesem Ausschuss
herbeigeführt.
Herr Dederichs fragt, inwieweit die Nutzung des Wirtschaftsweges unterhalb des
Genfbaches ausgehend von der Ahekapelle nicht einfacher sei.
Hierzu erklärt Bürgermeister Pracht, dass dies technisch noch nicht untersucht sei,
jedoch sei die Trasse zur Stabilisierung der Straße im Teerbereich, der starke Risse
aufweise, zu bevorzugen. Zudem befinde sich der untere Wirtschaftsweg im FFH- bzw.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Naturschutzgebiet.
Er weist in diesem Zusammenhang auf die Wegeinstandsetzung der Umgehung
während der Baumaßnahme in der Mechernicher Straße in Tondorf hin.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, wer zuständig sei für die Instandsetzung und
Unterhaltung der Erschließungsanlagen, wie die Gemeinde den ordnungsgemäßen
Betrieb der Anlagen absichere, wie die Berechnungsmethoden für die
Beitragsberechnung nach Satzung seien, ob es in der Gemeinde Beispiele für längere
Wasserhausanschlüsse gebe und welche Kosten dabei entstünden.
Hierzu erklärt Bürgermeister Pacht, dass Erschließungskostenbeiträge nach erteilter
Baugenehmigung fällig würden und Näheres hierzu zu gegebener Zeit im
Betriebsausschuss erläutert werde.
Vorgesehen sei, so der Bürgermeister, dass die Anschlüsse an das Ver- und
Entsorgungsnetz Wasser und Kanal in der Ortslage Nettersheim erfolgten, wo ein
Übergabeschacht mit Wassermesser und noch zu ermittelnden technischen
Bedingungen zu errichten sei. Der Antragsteller sei in Verantwortung für
Wasserverluste und Instandsetzung. Durch Abschluss des Erschließungsvertrages
werde dieser haftbar gemacht. Der wegemäßige Zustand werde festgehalten und alle
entstehenden Aufwendungen zur Instandhaltung, die damit in Verbindung stünden,
seien von diesem zu tragen.
Zum Einwand, dass nach Genehmigung zu gegebener Zeit die Nutzungsform z. B. in
ein Hotel umgewandelt werden könne, erwidert der Bürgermeister, dass aufgrund der
angegebenen künftigen Nutzung nur ein Wasseranschluss in einer Dimension von 1“
hergeleitet werde, so dass größere Betriebseinheiten nicht entstehen könnten. Für die
Löschwasserversorgung seien andere Vorkehrungen zu treffen.
Man könne dem Bauantragsteller nicht unterstellen, dass er eine andere Nutzung
plane. Dies werde der Kreis Euskirchen nicht anders sehen. Das jetzige Vorgehen sei
zwar außergewöhnlich, da es auch Alternativlösungen gebe, man müsse dies aber
akzeptieren. Bezüglich des Wasserhausanschlusses und der damit einhergehenden
Risiken sei in jedem Falle die Lebensmittelüberwachung des Kreises zu beteiligen.
Auch die Gasversorgung, Elektrizität und Telekom würden das Projekt mittragen.
Warum solle man dies nicht auch zulassen, wenn seitens des Bauantragstellers alle
Kosten getragen werden, so der Bürgermeister.
Auf den nochmaligen Einwand von Ausschussmitglied
Bürgermeister Pracht, die Angelegenheit bis zur Sitzung
fortzuführen.
Müllenborn erklärt
des Gemeinderates
Beschlussempfehlung:
1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der
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Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu
beteiligen.
Die
hierbei
entstehenden
Kosten
gehen
zu
Lasten
des
Anschlussnehmers.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Entwicklung der Nahwärmeversorgung Nettersheim
- Vorlage 743 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen
der Nahwärmeversorgung Nettersheim entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen
2018ff der Biowärme Nettersheim zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Instandsetzung und den Anstrich der Fassade an
der Hofanlage Pfalzstraße 9, Zingsheim, eine Förderung in Höhe von 3.000,00 € bei
Gesamtkosten
in
Höhe
von
8.709,76
€
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am
ortsbildprägenden Objekt Klosterstraße 22, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe
von 8.151,10 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Punkt
6:
Immobilienmanagement
hier: Vermarktung von Baugrundstücken
- Vorlage 770 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass in der Vorlage der aktuelle Stand der Vermarktung
der neuen Baugrundstücke in der Gemeinde Nettersheim dargelegt worden sei.
Vorrangigstes Ziel sei es nun, die Erschließung in diesen neuen Baugebieten zu
sichern, damit die Bauwilligen ihre Bauvorhaben auch kurzfristig realisieren könnten.
Hier gelte es, die aktuelle hohe Nachfrage zu nutzen, damit die Interessenten nicht in
andere Gebiete abwanderten, da sie dort ihr Vorhaben schneller umsetzen könnten.
Es zeige sich, dass die Gemeinde Nettersheim mit der guten Bahnanbindung, dem
direkten Anschluss an die Autobahn und der guten Kindergartenversorgung einen
Standortvorteil vorweisen könne, so dass sich derzeit eine sehr erfreuliche
Entwicklung in der Baulandnachfrage zeige. Die Gemeinde sei zudem derzeit inhouse
bemüht, die Vermarktung dieser Neubauflächen eigenständig zu bewerkstelligen. Es
sei auch vorgesehen, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen mit einer
entsprechenden Baubeschilderung die Baulandvermarktung zusätzlich unterstützt
werden sollte.
Der Bürgermeister führt auch aus, dass sich derzeit in Anbetracht der guten
konjunkturellen Auftragslage der Unternehmen, steigende Tiefbaupreise zeigten, so
dass hinsichtlich der Ermittlung der Grundstückspreise weitere Überlegungen
stattfinden müssten. Allerdings sollten hier nach wie vor moderate Preise festgesetzt
werden, da als Gemeinde im Gegensatz zu gewinnorientierten Bauträgern andere
Prioritäten gesetzt würden. So stünden hier die Entwicklung der Gemeinde,
Einwohnerzuwachs, Maßnahmen, die dem demografischen Wandel entgegenwirken,
die Lastenverteilung im Rahmen der gebührenrechnenden Einrichtungen und mit
zusätzlichen Einwohnern einhergehende zusätzliche Finanzzuweisungen des Landes
und wachsende Anteile an den Gemeinschaftssteuern im Vordergrund.
Im Rahmen der Kreisentwicklungsplanung zeige sich derzeit, dass die Gemeinde
Nettersheim eine besonders positive Entwicklung vorweisen könne.
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Zingsheim nach einer sinnvollen verkehrsmäßigen
bzw.
-beruhigten
Gestaltung
der
im
Planentwurf
vorgesehenen
Gemeinschaftshofanlagen, erwidert der Bürgermeister, dass dies in jedem Fall
gewährleistet werde. Wenngleich bekannt sei, dass ein entsprechender Bedarf für
derartige bauliche Entwicklungen auf dem Markt bestände, liege derzeit in der
Gemeinde Nettersheim noch keine konkrete Anfrage für ein solches Objekt vor.
Der Bürgermeister bestätigt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer, dass
zunächst die Erschließung der Baulandflächen „Auf Graben“ in Nettersheim
durchgeführt werde, wie es auch in der vergangenen Woche in der Ratssitzung
beschlossen worden sei. Ziel müsse es hier sei, dass durch eine nunmehr zügige
Umsetzung dieser Maßnahme den Bauinteressenten ermöglicht werde, ab Frühjahr
kommenden Jahres erste Bauvorhaben umzusetzen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, ab sofort die Vermarktung der Baugrundstücke,
insbesondere für die Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim, Die
Acht Morgen in Marmagen und das neue Baugebiet „Altes Pastorat“ in Zingsheim,
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Archäologischer Landschaftspark
hier: Grabungsergebnisse
- Vorlage 771 /X.L. -
Bürgermeister Pracht legt dar, dass auch im Rahmen des diesjährigen Grabungscamps
mit den ausgegrabenen Spalthölzern der Agrippastraße ein spektakulärer Fund
gemacht
werden
konnte.
Die
Ergebnisse
der
derzeit
stattfindenden
Laboruntersuchungen an der Uni Köln würden hierbei voraussichtlich bis Ende des
Monats erwartet. Erste Einschätzungen hätten bisher ergeben, dass diese Hölzer aus
der Zeit um 30 – 40 n. Chr. oder sogar noch aus einer Zeit vor Christi Geburt
stammen könnten. Gegebenenfalls lägen die Ergebnisse bis zur Ratssitzung vor, so
dass hierzu Genaueres berichtet werden könnte.
Hinsichtlich der weiteren Zukunft des Grabungscamps müsse es – so der
Bürgermeister – weiterhin das Ziel sein, den Kontakt zu Prof. Dr. Ortisi
aufrechtzuerhalten, damit hier auch in kommenden Jahren die Erforschung in diesem
Bereich fortgesetzt werden könne. Für das kommende Jahr, in dem Herr Ortisi leider
aufgrund einer geplanten Publikation nicht zur Verfügung stehen werde, werde bereits
an einem ebenfalls attraktiven Alternativangebot zur Durchführung eines
Grabungscamps gearbeitet.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der diesjährigen Ausgrabungen im Archäologischen
Landschaftspark Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die
archäologische
Feldforschung,
die
wissenschaftliche
Aufarbeitung
der
Grabungsergebnisse und die touristische Inwertsetzung der neuen Erkenntnisse
zukünftig weiter zu verfolgen. Zudem soll ein Alternativprogramm zum Grabungscamp
für 2018 entwickelt werden, um den langjährigen Stammkunden weiterhin ein
attraktives Erlebnis zum Thema Archäologie zu bieten und sie zu binden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Punkt
8:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 773 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes unter Beteiligung der Wehrleitung, der Gemeindefeuerwehr
und des beiligten Fachberaters vorzunehmen sowie die noch notwendigen
Abstimmungen mir den Fachberhörden einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen,
Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 721 /X.L. -
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, ob es sich bei den dargestellten Gebühren
um reine Unterkunftskosten handele, erklärt der Bürgermeister, dass dem
Asylbewerber ein Regelsatz von 354,00 € monatlich zustehe. Hiervon dürften nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Asylbewerber für die Benutzung der
Gemeinschaftseinrichtung als Sachleistungen aber nur 42,00 € monatlich angerechnet
werden.
Für die Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte die
Gemeinde eine monatliche Pauschale in Höhe von 866,00 €, über die alle ungedeckten
Kosten abzudecken seien. Für die Leistungsbezieher des SGB II könne eine
Abrechnung der Unterkunftskosten in den Gemeinschaftseinrichtungen über das
Jobcenter erfolgen, wobei hier eine Gebühr von 290,00 € berechnet werden dürfe, die
dem tatsächlichen Aufwand entspreche.
Um diese Ansprüche der Gemeinde ordnungsgemäß geltend machen zu können, sei
der Erlass einer entsprechenden Satzung erforderlich.
Auf entsprechenden Einwand wird klargestellt, dass die in der Gebührenkalkulation
unter der Gemeinschaftseinrichtung „Weidenstraße“ dargestellten Personalkosten alle
Personalkosten für die Betreuung und Versorgung der Asylsuchenden darstellen und
damit anteilig allen Einrichtungen zugerechnet werden müssen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde beschließt die „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung
von
Unterkünften
für
Asylbewerber/innen,
Obdachlose
und
Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim“ entsprechend dem beigefügten
Entwurf zum 01. Januar 2018.
Gleichzeitig setzt er die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Übergangsheimes“ vom 17. Dezember 1996 mit Ablauf des 31. Dezember 2017
außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Punkt 10:
Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung,
Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für
Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in
der Gemeinde Nettersheim und Z.1
- Vorlage 752 /X.L. und Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung,
Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose
und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim nach dem, mit Vorlage 752
vom 31.08.2017 eingebrachten, Entwurf unter Berücksichtigung der beiliegenden
Korrektur in der Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung (Übersicht zur
Herleitung der Kalkulationsgrundlagen).
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Forum Nettersheim
- Vorlage 636 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Rahmen des
Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW
2017“
bei
einem
Fördersatz
von
90%
für
das
Forum
Nettersheim
(Integrationsmanagement und Quartiersöffnung Jugendgästehaus) eine Förderung in
Höhe von 1.198.000,00 Euro bereitgestellt wird.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, nach Zugang des Bewilligungsbescheides mit
der Projektumsetzung zu beginnen. Notwendige Aufträge sind dann im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 696 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Punkt 13:
Unterhaltung Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
Nettersheim
- Vorlage 760 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die aktuellen und laufenden Maßnahmen –wie in
der Begründung dargestellt – weiter umzusetzen.
Der Finanzbedarf für den Spielplatz Genfbachstraße, den Spielplatz Roderath und den
Sportplatz Pesch ist nach Bedarf über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen.
Notwendige Aufträge sind dann im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren
an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“
Bürgermeister Pracht erklärt, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2015
der
Aufstellungsbeschluss
zur
3.
Änderung
des
Bebauungsplanes
„Windkraftkonzentrationszone“ gefasst wurde. Damals sei für die nicht in Betrieb
befindliche Anlage ein neuer Betreiber vorstellig geworden, der im Rahmen einer
Vereinbarung die Bereitschaft zur Kostenübernahme der Bauleitplanung erklärte.
Inhalt der 3. Änderung war die Verschiebung des Baufensters.
Die Angelegenheit sei ins Stocken geraten, da der Betreiber mit den beiden
Grundstückseigentümern bis heute keine einvernehmliche Lösung erzielen konnte.
Jetzt könne jedoch eine zügige Aufnahme des Verfahrens erfolgen, da zwischenzeitlich
durch eine Zahlung von 10.000 € Planer und Gutachter mit der Planung beginnen
könnten.
Die still gelegte Windenergieanlage sei ersatzlos zu beseitigen. Für die
Abrissgenehmigung sei der Kreis Euskirchen zuständig. Erst dann könne über einen
neuen Standort entschieden werden. In Kürze sei ein Behördentermin vorgesehen zur
Abstimmung des Umfangs der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen etc.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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b) Breitbandanbindung Ort Roderath
Der sachkundige Bürger Winfried Dederichs erkundigt sich, ob bei den derzeitigen
Arbeiten an der Kreisstraße zwischen Engelgau und Roderath nicht auch in den mit
Lava aufgefüllten Randstreifen eine Mitverlegung der notwendigen Breitbandleitungen
kostengünstig möglich sei.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Kabeltrassen mindestens 60 – 70 cm tief
sein müssten und dies hier nicht der Fall sei. Für Roderath sei vorgesehen die
notwendigen Verlegungen für die Breitbandanbindung im Zusammenhang mit dem
Ausbau der Helterstraße in Frohngau durchzuführen. Hier sei dann die Verlegung eines
Leerrohres ausgehend vom Verteilerkasten in der Buirer Straße bis zur Zuwegung
Sportplatz durchzuführen. Von dort aus werde die weitere Verlegung bis in den Ort in
Zusammenarbeit mit der Dorfbevölkerung erfolgen. Es zeichne sich derzeit ab, dass
der Kreis mit der Ausbaumaßnahme in Frohngau voraussichtlich im Frühjahr 2018
beginnen werde.
Weiterhin gebe es auch ein bis 2018 laufendes Förderprogramm des Kreises
Euskirchen zur Breitbandanbindung, in dem der Ort Roderath ebenfalls gemeldet sei.
Hier habe er Zweifel, ob eine Realisierung der bislang ca. 8.500 Anschlüsse innerhalb
des Kreises Euskirchen in einem Jahr gelingen könne, so der Bürgermeister.
c) Baulandentwicklung in der Gemeinde
Auf die weitere Frage des sachkundigen Bürgers Dederichs, ob eine
Baulandentwicklung nur noch in den Kernorten möglich sei, teilt der Bürgermeister
mit, dass im von der Vorgängerregierung geänderten Landesentwicklungsplan
festgeschrieben sei, dass Orte unter 2000 Einwohnern nicht mehr nach außen hin
entwickelt werden sollen. In den Orten Nettersheim, Marmagen und Zingsheim, die in
Anbetracht dieser Einwohnerstärke eigentlich hiervon auch betroffen wären, sei
allerdings durch ihre Zentralortfunktion noch eine Entwicklung möglich. Allerdings
könnten in den kleineren Ortslagen einzelne Grundstücke trotzdem noch hinzugezogen
werden.
Nach dem Regierungswechsel habe man jetzt den Kreis angeschrieben, um mit darauf
hinzuwirken, dass die neue Landesregierung den LEP wieder im Sinne der ländlichen
Kommunen ändere und diese Regelung aufhebe.
d) Autobahnbrücke Zingsheim
Herr Dederichs weist auf die Vielzahl von Suiziden an der Autobahnbrücke Zingsheim
hin und schlägt vor, ggf. die Anbringung einer Sprungschutzwand anzuregen.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es bereits Überlegungen gebe, an solche
Bauwerke eine Art Wand/Zaun anzubringen, die ein Überklettern unmöglich machten.
Dieses Problem gebe es nicht nur hier.
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e) Freischnitt an der Einzäunung Autobahn
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass er bereits einmal darauf hingewiesen habe,
dass dringend ein Freischnitt an der Einzäunung der Autobahn notwendig sei, um ein
Überklettern von Tieren zu verhindern.
Der Bürgermeister teilt mit, dass hierfür der Landesbetrieb zuständig sei, der
sicherlich die notwendigen Vorkehrungen in einem wiederkehrenden Rhythmus treffe.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
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Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
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