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Öffentliche Niederschrift (Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
414 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
15.09.17, 11:01

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:30 Uhr Am Dienstag, 12.09.2017, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Reuter, Karl sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen Caspers, Markus Dederichs, Winfried Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Joepen, Michael (vertritt Kurth, Guido) Mauel Manfred (vertritt Pospig, Dirk) Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert (vertritt Krämer, Josef) Poth, Edwin Renn-Rosenbaum, Jutta Schmidt, Bruno Zingsheim, Franz-Josef (vertritt Hilger, Franz-Josef) Außerdem sind anwesend Bürgermeister Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Breinig, Rainer Lambertz, Ernst Mühlstroh, Ute Pritzl, Nicole Schönfeld, Gabriela Züll, Andrea als Schriftführerin Presse 1 - zeitweise Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Franz-Josef Hilger, Guido Kurth, Dirk Pospig und Josef Krämer. Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt der Ausschussvorsitzende die offizielle Einführung und Verpflichtung des neu bestellten sachkundigen Bürgers Herrn Winfried Dederichs vor und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die hierzu erstellte separate Niederschrift ist als Anlage beigefügt. Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem Grund der Nichtöffentlichkeit des Punktes „Grundstücksangelegenheiten“ – Vorlage 765. Für ihn sei in der Vorlage nicht ersichtlich, warum dieses Thema nicht öffentlich beraten werden könne. Der Bürgermeister erläutert, dass unter diesem Punkt über Vertragsstruktur und Preisgestaltung beraten werden soll. Außerdem werde mündlich über Immobilieninteressenten berichtet und es gehe auch konkret um Eigentumsbereiche der Gemeinde, so dass hierzu nichtöffentlich beraten werden müsse. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachtrag 1): ERWEITERUNGEN: A) Öffentlicher Teil Punkt 2: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.1 - Punkt 10: Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim; Korrektur in der Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung (Herleitung der Kalkulationsgrundlagen) - Vorlage 752 /X.L. Z.1 - B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 3: Immobilienmanagement hier: Vermietung von Geschäftsräumen - Vorlage 756 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Seite Punkt 1: Bauleitplanung 6 1.1 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB - Vorlage 749 /X.L. - 6 1.2 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. Z.1 - 6 1.3 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Zur Klosterquelle"; Veränderung der Traufhöhe eines geplanten Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 346 und 347 - Vorlage 762 /X.L. - 7 Punkt 2: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.1 - Punkt 3: Entwicklung der Nahwärmeversorgung Nettersheim - Vorlage 743 /X.L. - 9 11 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 3 Punkt 4: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. - 11 Punkt 5: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. Z.1 - 11 Punkt 6: Immobilienmanagement hier: Vermarktung von Baugrundstücken - Vorlage 770 /X.L. - 12 Punkt 7: Archäologischer Landschaftspark hier: Grabungsergebnisse - Vorlage 771 /X.L. - 13 Punkt 8: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 773 /X.L. - 14 Punkt 9: Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 721 /X.L. - 14 Punkt10: Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 752 /X.L. und Z.1 - 15 Punkt11: Städtebauförderungsprogramm 2017 hier: Forum Nettersheim - Vorlage 636 /X.L. Z.1 - 15 Punkt12: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 696 /X.L. - 15 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 4 Punkt13: Unterhaltung Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 760 /X.L. - 16 Punkt14: Mitteilungen und Informationen 16 Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 5 A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Bauleitplanung Punkt 1.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB - Vorlage 749 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob zwischenzeitlich eine Entscheidung bezüglich der Ableitung des Oberflächenwassers – Bau einer Zisterne oder Einleitung in den Wegeseitengraben – erfolgt sei. Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass im Rahmen der Bauantragstellung weitergehende Untersuchungen, vorrangig Einbau einer Zisterne, anstünden, ansonsten eine Einleitung in den Wegeseitengraben erfolgen müsse, da Frohngau im Kanaltrennsystem angeschlossen sei. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. Nach Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 6 Beschluss: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30° – 48°. Die zeichnerischen Änderungen sind dem der Vorlage 733/X.L. beigefügten Plan skizziert dargestellt und bleiben unverändert bestehen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.3: einstimmig ja Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Zur Klosterquelle"; Veränderung der Traufhöhe eines geplanten Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 346 und 347 - Vorlage 762 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer erklärt, dass er sich das Baugebiet „Zur Klosterquelle“ nochmals angesehen habe und fragt nunmehr, ob es eine Bauberatung gebe und inwieweit die Architekten Informationen zum Bebauungsplan erhalten. Bürgermeister Pracht weist darauf hin, dass dieser Teilbereich von einem Bauträger entwickelt und auch vermarktet worden sei. Anders als jetzt, wo die Gemeinde Eigentümerin aller Flächen sei, seien die Erstkontakte mit den Bauwilligen über den Makler oder den Bauträger geknüpft worden, so dass die Gemeinde bei den Kaufverträgen nicht involviert gewesen sei. Mittlerweile würden bei den neuen Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 7 Baugebieten mit den Bauwilligen frühzeitig im Rahmen der Grundstücksverhandlungen die textlichen, planerischen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes besprochen und es werde versucht, die Tradition und Eifeler Baukultur zu erhalten, die im Wesentlichen verbunden sei mit der Dachlandschaft, Firsthöhe, etc. Festgestellt werden könne jedoch, dass auch im Baugebiet „Zur Klosterquelle“ alle Gebäude homogen im Bezug auf die Firsthöhe gestaltet seien. Mit Wegfall der Genehmigungsfreistellung Anfang dieses Jahres würden alle Bauanträge an die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen weitergeleitet, die die Traufhöhe von Oberkante Dachhaut auf dem Mauerwerk des Hauses feststelle. Dadurch ergebe sich oftmals eine Differenz von 40 – 50 cm. Bei diesem Antrag, der eine zweigeschossige Bauweise vorsehe, sei trotz der erhöhten Traufe eine Firsthöhe von 8,01 m festgesetzt. Andere Gebäude würden eine höhere Firsthöhe aufweisen, so dass sich das Gebäude in die vorhandene Bebauung einfüge. Anhand der Gebäudeskizzen verdeutlicht der Bürgermeister seine Ausführungen. Bislang, so erklärt er, seien im Baugebiet „Zur Klosterquelle“ keine „Ausreißer“ entstanden. In den jetzigen Neubaugebieten erfolge frühzeitig eine umfassende Bauberatung, bei der die Wünsche der Bauherren bezüglich der Bauprodukte, der Gestaltungsmöglichkeiten, Dachlandschaften, Einfügen in die Topografie etc., aufgenommen würden. Seitens der Bauberaterin würden Skizzen gefertigt und die Bauherren seien dankbar, dass es eine solche Empfehlung gebe. Da die Bauwilligen meist erstmalig bauten, seien sie überrascht, welche Lösungen entwickelt werden könnten. Entscheidend seien dabei auch die Grundrisse. Herr Müllenborn gibt zu bedenken, dass trotz intensiver Bauberatungen oftmals die Bauwilligen nach Erstellung des eigentlichen Bauantrages durch einen Architekten doch noch eine Ausnahme von den dargelegten Festsetzungen wünschten. Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass dies sicherlich vorkommen könne, allerdings nicht in der Fülle wie bisher. Aktuell habe man z. B. ein Projekt, bei dem ein Bungalow über zwei Grundstücke geplant worden sei und dabei durch mehrfache Gespräche mit dem Architekten eine konstruktive Lösung für einen anderen Gestaltungsvorschlag erarbeitet werden konnte. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung zur Veränderung der im Bebauungsplan G 14, Nettersheim, festgesetzten Traufhöhe von 3,50 m auf 4,74 m für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 346 und 347 zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 8 Punkt 2: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.1 - Bürgermeister Pracht erläutert, dass diese Bauangelegenheit bereits in einer der vergangenen Sitzungen behandelt worden sei. Der neue Eigentümer und Bauherr von Gut Horrido beabsichtige, trotz der Entfernung zur Ortslage, die Erschließung mit Wasser, Kanal, Elektrizität, Gas und auch Straße in solch einer Qualität bis zum Gebäude herzustellen. Die Aufgabe der Gemeinde als Eigenbetrieb für Wasser und Abwasser sei nun, zu untersuchen, welche technischen Erfordernisse notwendig seien, um eine Genehmigung für die beiden Hausanschlüsse an die öffentlichen Wasser- und Kanalleitungen erteilen zu können. Bei Wasserentnahme über eine sehr lange Hausanschlussleitung durch nur 4 – 5 Personen bleibe Wasser längere Zeit in der Leitung stehen, so dass sich Keime bilden könnten. Es sei daher darauf zu achten, dass dieses Wasser nicht in das öffentliche Leitungssystem zurückfließen könne. Das für die Gemeinde tätige Planungsbüro solle dabei eine entsprechende Lösung erarbeiten. Zudem sei ein Erschließungsvertrag zu vereinbaren, der die Leitungsverlegung über gemeindliche Wirtschaftswege im Genfbachtal mit anschließender Wiederherstellung der Wegeoberfläche und somit Verbesserung des Wegezustandes beinhalten müsse. Bei den künftigen Betriebsabläufen auf Gut Horrido könne seitens der Gemeinde jedoch weder Winterdienst, Abfallbeseitigung, noch Wegeinstandhaltung wie bei einem Gebäude innerorts sichergestellt werden, so dass z. B. das Abfallgefäß ggf. an den Ortsrand zu bringen wäre. Die Erschließung müsse gesichert und ein entsprechender Erschließungsvertrag vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein, da ansonsten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden könne. Hiermit seien die zu beauftragenden technischen Untersuchungen verbunden. Der vorherige Eigentümer habe bezüglich der Nutzung des Gehöftes Gut Horrido andere Überlegungen gehabt, so dass die jetzt geplante Nutzung mit Wohnen und Landwirtschaft sicherlich die zu bevorzugende Nutzungsform an dieser Stelle sei. Herr Müllenborn regt an, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des Gemeinderates fortzuführen. Bürgermeister Pracht weist auf die satzungsmäßige Zuständigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hin, der für Bauangelegenheiten im Außenbereich zuständig sei. Erst wenn alle Punkte der Erschließung geklärt seien, werde eine Entscheidung in diesem Ausschuss herbeigeführt. Herr Dederichs fragt, inwieweit die Nutzung des Wirtschaftsweges unterhalb des Genfbaches ausgehend von der Ahekapelle nicht einfacher sei. Hierzu erklärt Bürgermeister Pracht, dass dies technisch noch nicht untersucht sei, jedoch sei die Trasse zur Stabilisierung der Straße im Teerbereich, der starke Risse aufweise, zu bevorzugen. Zudem befinde sich der untere Wirtschaftsweg im FFH- bzw. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 9 Naturschutzgebiet. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Wegeinstandsetzung der Umgehung während der Baumaßnahme in der Mechernicher Straße in Tondorf hin. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, wer zuständig sei für die Instandsetzung und Unterhaltung der Erschließungsanlagen, wie die Gemeinde den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen absichere, wie die Berechnungsmethoden für die Beitragsberechnung nach Satzung seien, ob es in der Gemeinde Beispiele für längere Wasserhausanschlüsse gebe und welche Kosten dabei entstünden. Hierzu erklärt Bürgermeister Pacht, dass Erschließungskostenbeiträge nach erteilter Baugenehmigung fällig würden und Näheres hierzu zu gegebener Zeit im Betriebsausschuss erläutert werde. Vorgesehen sei, so der Bürgermeister, dass die Anschlüsse an das Ver- und Entsorgungsnetz Wasser und Kanal in der Ortslage Nettersheim erfolgten, wo ein Übergabeschacht mit Wassermesser und noch zu ermittelnden technischen Bedingungen zu errichten sei. Der Antragsteller sei in Verantwortung für Wasserverluste und Instandsetzung. Durch Abschluss des Erschließungsvertrages werde dieser haftbar gemacht. Der wegemäßige Zustand werde festgehalten und alle entstehenden Aufwendungen zur Instandhaltung, die damit in Verbindung stünden, seien von diesem zu tragen. Zum Einwand, dass nach Genehmigung zu gegebener Zeit die Nutzungsform z. B. in ein Hotel umgewandelt werden könne, erwidert der Bürgermeister, dass aufgrund der angegebenen künftigen Nutzung nur ein Wasseranschluss in einer Dimension von 1“ hergeleitet werde, so dass größere Betriebseinheiten nicht entstehen könnten. Für die Löschwasserversorgung seien andere Vorkehrungen zu treffen. Man könne dem Bauantragsteller nicht unterstellen, dass er eine andere Nutzung plane. Dies werde der Kreis Euskirchen nicht anders sehen. Das jetzige Vorgehen sei zwar außergewöhnlich, da es auch Alternativlösungen gebe, man müsse dies aber akzeptieren. Bezüglich des Wasserhausanschlusses und der damit einhergehenden Risiken sei in jedem Falle die Lebensmittelüberwachung des Kreises zu beteiligen. Auch die Gasversorgung, Elektrizität und Telekom würden das Projekt mittragen. Warum solle man dies nicht auch zulassen, wenn seitens des Bauantragstellers alle Kosten getragen werden, so der Bürgermeister. Auf den nochmaligen Einwand von Ausschussmitglied Bürgermeister Pracht, die Angelegenheit bis zur Sitzung fortzuführen. Müllenborn erklärt des Gemeinderates Beschlussempfehlung: 1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 10 Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu beteiligen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Entwicklung der Nahwärmeversorgung Nettersheim - Vorlage 743 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Nahwärmeversorgung Nettersheim entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen 2018ff der Biowärme Nettersheim zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für die Instandsetzung und den Anstrich der Fassade an der Hofanlage Pfalzstraße 9, Zingsheim, eine Förderung in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von 8.709,76 € aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm - Vorlage 615 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am ortsbildprägenden Objekt Klosterstraße 22, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 8.151,10 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 11 Punkt 6: Immobilienmanagement hier: Vermarktung von Baugrundstücken - Vorlage 770 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass in der Vorlage der aktuelle Stand der Vermarktung der neuen Baugrundstücke in der Gemeinde Nettersheim dargelegt worden sei. Vorrangigstes Ziel sei es nun, die Erschließung in diesen neuen Baugebieten zu sichern, damit die Bauwilligen ihre Bauvorhaben auch kurzfristig realisieren könnten. Hier gelte es, die aktuelle hohe Nachfrage zu nutzen, damit die Interessenten nicht in andere Gebiete abwanderten, da sie dort ihr Vorhaben schneller umsetzen könnten. Es zeige sich, dass die Gemeinde Nettersheim mit der guten Bahnanbindung, dem direkten Anschluss an die Autobahn und der guten Kindergartenversorgung einen Standortvorteil vorweisen könne, so dass sich derzeit eine sehr erfreuliche Entwicklung in der Baulandnachfrage zeige. Die Gemeinde sei zudem derzeit inhouse bemüht, die Vermarktung dieser Neubauflächen eigenständig zu bewerkstelligen. Es sei auch vorgesehen, dass im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen mit einer entsprechenden Baubeschilderung die Baulandvermarktung zusätzlich unterstützt werden sollte. Der Bürgermeister führt auch aus, dass sich derzeit in Anbetracht der guten konjunkturellen Auftragslage der Unternehmen, steigende Tiefbaupreise zeigten, so dass hinsichtlich der Ermittlung der Grundstückspreise weitere Überlegungen stattfinden müssten. Allerdings sollten hier nach wie vor moderate Preise festgesetzt werden, da als Gemeinde im Gegensatz zu gewinnorientierten Bauträgern andere Prioritäten gesetzt würden. So stünden hier die Entwicklung der Gemeinde, Einwohnerzuwachs, Maßnahmen, die dem demografischen Wandel entgegenwirken, die Lastenverteilung im Rahmen der gebührenrechnenden Einrichtungen und mit zusätzlichen Einwohnern einhergehende zusätzliche Finanzzuweisungen des Landes und wachsende Anteile an den Gemeinschaftssteuern im Vordergrund. Im Rahmen der Kreisentwicklungsplanung zeige sich derzeit, dass die Gemeinde Nettersheim eine besonders positive Entwicklung vorweisen könne. Zur Anfrage von Ausschussmitglied Zingsheim nach einer sinnvollen verkehrsmäßigen bzw. -beruhigten Gestaltung der im Planentwurf vorgesehenen Gemeinschaftshofanlagen, erwidert der Bürgermeister, dass dies in jedem Fall gewährleistet werde. Wenngleich bekannt sei, dass ein entsprechender Bedarf für derartige bauliche Entwicklungen auf dem Markt bestände, liege derzeit in der Gemeinde Nettersheim noch keine konkrete Anfrage für ein solches Objekt vor. Der Bürgermeister bestätigt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer, dass zunächst die Erschließung der Baulandflächen „Auf Graben“ in Nettersheim durchgeführt werde, wie es auch in der vergangenen Woche in der Ratssitzung beschlossen worden sei. Ziel müsse es hier sei, dass durch eine nunmehr zügige Umsetzung dieser Maßnahme den Bauinteressenten ermöglicht werde, ab Frühjahr kommenden Jahres erste Bauvorhaben umzusetzen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 12 Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, ab sofort die Vermarktung der Baugrundstücke, insbesondere für die Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim, Die Acht Morgen in Marmagen und das neue Baugebiet „Altes Pastorat“ in Zingsheim, einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Archäologischer Landschaftspark hier: Grabungsergebnisse - Vorlage 771 /X.L. - Bürgermeister Pracht legt dar, dass auch im Rahmen des diesjährigen Grabungscamps mit den ausgegrabenen Spalthölzern der Agrippastraße ein spektakulärer Fund gemacht werden konnte. Die Ergebnisse der derzeit stattfindenden Laboruntersuchungen an der Uni Köln würden hierbei voraussichtlich bis Ende des Monats erwartet. Erste Einschätzungen hätten bisher ergeben, dass diese Hölzer aus der Zeit um 30 – 40 n. Chr. oder sogar noch aus einer Zeit vor Christi Geburt stammen könnten. Gegebenenfalls lägen die Ergebnisse bis zur Ratssitzung vor, so dass hierzu Genaueres berichtet werden könnte. Hinsichtlich der weiteren Zukunft des Grabungscamps müsse es – so der Bürgermeister – weiterhin das Ziel sein, den Kontakt zu Prof. Dr. Ortisi aufrechtzuerhalten, damit hier auch in kommenden Jahren die Erforschung in diesem Bereich fortgesetzt werden könne. Für das kommende Jahr, in dem Herr Ortisi leider aufgrund einer geplanten Publikation nicht zur Verfügung stehen werde, werde bereits an einem ebenfalls attraktiven Alternativangebot zur Durchführung eines Grabungscamps gearbeitet. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt die Ergebnisse der diesjährigen Ausgrabungen im Archäologischen Landschaftspark Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die archäologische Feldforschung, die wissenschaftliche Aufarbeitung der Grabungsergebnisse und die touristische Inwertsetzung der neuen Erkenntnisse zukünftig weiter zu verfolgen. Zudem soll ein Alternativprogramm zum Grabungscamp für 2018 entwickelt werden, um den langjährigen Stammkunden weiterhin ein attraktives Erlebnis zum Thema Archäologie zu bieten und sie zu binden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 13 Punkt 8: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 773 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes unter Beteiligung der Wehrleitung, der Gemeindefeuerwehr und des beiligten Fachberaters vorzunehmen sowie die noch notwendigen Abstimmungen mir den Fachberhörden einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 721 /X.L. - Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, ob es sich bei den dargestellten Gebühren um reine Unterkunftskosten handele, erklärt der Bürgermeister, dass dem Asylbewerber ein Regelsatz von 354,00 € monatlich zustehe. Hiervon dürften nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Asylbewerber für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtung als Sachleistungen aber nur 42,00 € monatlich angerechnet werden. Für die Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte die Gemeinde eine monatliche Pauschale in Höhe von 866,00 €, über die alle ungedeckten Kosten abzudecken seien. Für die Leistungsbezieher des SGB II könne eine Abrechnung der Unterkunftskosten in den Gemeinschaftseinrichtungen über das Jobcenter erfolgen, wobei hier eine Gebühr von 290,00 € berechnet werden dürfe, die dem tatsächlichen Aufwand entspreche. Um diese Ansprüche der Gemeinde ordnungsgemäß geltend machen zu können, sei der Erlass einer entsprechenden Satzung erforderlich. Auf entsprechenden Einwand wird klargestellt, dass die in der Gebührenkalkulation unter der Gemeinschaftseinrichtung „Weidenstraße“ dargestellten Personalkosten alle Personalkosten für die Betreuung und Versorgung der Asylsuchenden darstellen und damit anteilig allen Einrichtungen zugerechnet werden müssen. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde beschließt die „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim“ entsprechend dem beigefügten Entwurf zum 01. Januar 2018. Gleichzeitig setzt er die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Übergangsheimes“ vom 17. Dezember 1996 mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 14 Punkt 10: Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim und Z.1 - Vorlage 752 /X.L. und Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim nach dem, mit Vorlage 752 vom 31.08.2017 eingebrachten, Entwurf unter Berücksichtigung der beiliegenden Korrektur in der Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung (Übersicht zur Herleitung der Kalkulationsgrundlagen). Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Städtebauförderungsprogramm 2017 hier: Forum Nettersheim - Vorlage 636 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ bei einem Fördersatz von 90% für das Forum Nettersheim (Integrationsmanagement und Quartiersöffnung Jugendgästehaus) eine Förderung in Höhe von 1.198.000,00 Euro bereitgestellt wird. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, nach Zugang des Bewilligungsbescheides mit der Projektumsetzung zu beginnen. Notwendige Aufträge sind dann im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 696 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: zum Schulzweckverband einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 15 Punkt 13: Unterhaltung Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 760 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die aktuellen und laufenden Maßnahmen –wie in der Begründung dargestellt – weiter umzusetzen. Der Finanzbedarf für den Spielplatz Genfbachstraße, den Spielplatz Roderath und den Sportplatz Pesch ist nach Bedarf über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. Notwendige Aufträge sind dann im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ Bürgermeister Pracht erklärt, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2015 der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ gefasst wurde. Damals sei für die nicht in Betrieb befindliche Anlage ein neuer Betreiber vorstellig geworden, der im Rahmen einer Vereinbarung die Bereitschaft zur Kostenübernahme der Bauleitplanung erklärte. Inhalt der 3. Änderung war die Verschiebung des Baufensters. Die Angelegenheit sei ins Stocken geraten, da der Betreiber mit den beiden Grundstückseigentümern bis heute keine einvernehmliche Lösung erzielen konnte. Jetzt könne jedoch eine zügige Aufnahme des Verfahrens erfolgen, da zwischenzeitlich durch eine Zahlung von 10.000 € Planer und Gutachter mit der Planung beginnen könnten. Die still gelegte Windenergieanlage sei ersatzlos zu beseitigen. Für die Abrissgenehmigung sei der Kreis Euskirchen zuständig. Erst dann könne über einen neuen Standort entschieden werden. In Kürze sei ein Behördentermin vorgesehen zur Abstimmung des Umfangs der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen etc. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 16 b) Breitbandanbindung Ort Roderath Der sachkundige Bürger Winfried Dederichs erkundigt sich, ob bei den derzeitigen Arbeiten an der Kreisstraße zwischen Engelgau und Roderath nicht auch in den mit Lava aufgefüllten Randstreifen eine Mitverlegung der notwendigen Breitbandleitungen kostengünstig möglich sei. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Kabeltrassen mindestens 60 – 70 cm tief sein müssten und dies hier nicht der Fall sei. Für Roderath sei vorgesehen die notwendigen Verlegungen für die Breitbandanbindung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Helterstraße in Frohngau durchzuführen. Hier sei dann die Verlegung eines Leerrohres ausgehend vom Verteilerkasten in der Buirer Straße bis zur Zuwegung Sportplatz durchzuführen. Von dort aus werde die weitere Verlegung bis in den Ort in Zusammenarbeit mit der Dorfbevölkerung erfolgen. Es zeichne sich derzeit ab, dass der Kreis mit der Ausbaumaßnahme in Frohngau voraussichtlich im Frühjahr 2018 beginnen werde. Weiterhin gebe es auch ein bis 2018 laufendes Förderprogramm des Kreises Euskirchen zur Breitbandanbindung, in dem der Ort Roderath ebenfalls gemeldet sei. Hier habe er Zweifel, ob eine Realisierung der bislang ca. 8.500 Anschlüsse innerhalb des Kreises Euskirchen in einem Jahr gelingen könne, so der Bürgermeister. c) Baulandentwicklung in der Gemeinde Auf die weitere Frage des sachkundigen Bürgers Dederichs, ob eine Baulandentwicklung nur noch in den Kernorten möglich sei, teilt der Bürgermeister mit, dass im von der Vorgängerregierung geänderten Landesentwicklungsplan festgeschrieben sei, dass Orte unter 2000 Einwohnern nicht mehr nach außen hin entwickelt werden sollen. In den Orten Nettersheim, Marmagen und Zingsheim, die in Anbetracht dieser Einwohnerstärke eigentlich hiervon auch betroffen wären, sei allerdings durch ihre Zentralortfunktion noch eine Entwicklung möglich. Allerdings könnten in den kleineren Ortslagen einzelne Grundstücke trotzdem noch hinzugezogen werden. Nach dem Regierungswechsel habe man jetzt den Kreis angeschrieben, um mit darauf hinzuwirken, dass die neue Landesregierung den LEP wieder im Sinne der ländlichen Kommunen ändere und diese Regelung aufhebe. d) Autobahnbrücke Zingsheim Herr Dederichs weist auf die Vielzahl von Suiziden an der Autobahnbrücke Zingsheim hin und schlägt vor, ggf. die Anbringung einer Sprungschutzwand anzuregen. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es bereits Überlegungen gebe, an solche Bauwerke eine Art Wand/Zaun anzubringen, die ein Überklettern unmöglich machten. Dieses Problem gebe es nicht nur hier. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 17 e) Freischnitt an der Einzäunung Autobahn Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass er bereits einmal darauf hingewiesen habe, dass dringend ein Freischnitt an der Einzäunung der Autobahn notwendig sei, um ein Überklettern von Tieren zu verhindern. Der Bürgermeister teilt mit, dass hierfür der Landesbetrieb zuständig sei, der sicherlich die notwendigen Vorkehrungen in einem wiederkehrenden Rhythmus treffe. gez. Reuter gez. Züll gez. Pracht ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Gesehen: Der Bürgermeister Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 18