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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.1 - Bürgermeister Pracht erläutert, dass diese Bauangelegenheit bereits in einer der vergangenen Sitzungen behandelt worden sei. Der neue Eigentümer und Bauherr von Gut Horrido beabsichtige, trotz der Entfernung zur Ortslage, die Erschließung mit Wasser, Kanal, Elektrizität, Gas und auch Straße in solch einer Qualität bis zum Gebäude herzustellen. Die Aufgabe der Gemeinde als Eigenbetrieb für Wasser und Abwasser sei nun, zu untersuchen, welche technischen Erfordernisse notwendig seien, um eine Genehmigung für die beiden Hausanschlüsse an die öffentlichen Wasser- und Kanalleitungen erteilen zu können. Bei Wasserentnahme über eine sehr lange Hausanschlussleitung durch nur 4 – 5 Personen bleibe Wasser längere Zeit in der Leitung stehen, so dass sich Keime bilden könnten. Es sei daher darauf zu achten, dass dieses Wasser nicht in das öffentliche Leitungssystem zurückfließen könne. Das für die Gemeinde tätige Planungsbüro solle dabei eine entsprechende Lösung erarbeiten. Zudem sei ein Erschließungsvertrag zu vereinbaren, der die Leitungsverlegung über gemeindliche Wirtschaftswege im Genfbachtal mit anschließender Wiederherstellung der Wegeoberfläche und somit Verbesserung des Wegezustandes beinhalten müsse. Bei den künftigen Betriebsabläufen auf Gut Horrido könne seitens der Gemeinde jedoch weder Winterdienst, Abfallbeseitigung, noch Wegeinstandhaltung wie bei einem Gebäude innerorts sichergestellt werden, so dass z. B. das Abfallgefäß ggf. an den Ortsrand zu bringen wäre. Die Erschließung müsse gesichert und ein entsprechender Erschließungsvertrag vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein, da ansonsten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden könne. Hiermit seien die zu beauftragenden technischen Untersuchungen verbunden. Der vorherige Eigentümer habe bezüglich der Nutzung des Gehöftes Gut Horrido andere Überlegungen gehabt, so dass die jetzt geplante Nutzung mit Wohnen und Landwirtschaft sicherlich die zu bevorzugende Nutzungsform an dieser Stelle sei. Herr Müllenborn regt an, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des Gemeinderates fortzuführen. Bürgermeister Pracht weist auf die satzungsmäßige Zuständigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hin, der für Bauangelegenheiten im Außenbereich zuständig sei. Erst wenn alle Punkte der Erschließung geklärt seien, werde eine Entscheidung in diesem Ausschuss herbeigeführt. Herr Dederichs fragt, inwieweit die Nutzung des Wirtschaftsweges unterhalb des Genfbaches ausgehend von der Ahekapelle nicht einfacher sei. Hierzu erklärt Bürgermeister Pracht, dass dies technisch noch nicht untersucht sei, jedoch sei die Trasse zur Stabilisierung der Straße im Teerbereich, der starke Risse aufweise, zu bevorzugen. Zudem befinde sich der untere Wirtschaftsweg im FFH- bzw. Naturschutzgebiet. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Wegeinstandsetzung der Umgehung während der Baumaßnahme in der Mechernicher Straße in Tondorf hin. Ausschussmitglied Mayer fragt nach, wer zuständig sei für die Instandsetzung und Unterhaltung der Erschließungsanlagen, wie die Gemeinde den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen absichere, wie die Berechnungsmethoden für die Beitragsberechnung nach Satzung seien, ob es in der Gemeinde Beispiele für längere Wasserhausanschlüsse gebe und welche Kosten dabei entstünden. Hierzu erklärt Bürgermeister Pacht, dass Erschließungskostenbeiträge nach erteilter Baugenehmigung fällig würden und Näheres hierzu zu gegebener Zeit im Betriebsausschuss erläutert werde. Vorgesehen sei, so der Bürgermeister, dass die Anschlüsse an das Ver- und Entsorgungsnetz Wasser und Kanal in der Ortslage Nettersheim erfolgten, wo ein Übergabeschacht mit Wassermesser und noch zu ermittelnden technischen Bedingungen zu errichten sei. Der Antragsteller sei in Verantwortung für Wasserverluste und Instandsetzung. Durch Abschluss des Erschließungsvertrages werde dieser haftbar gemacht. Der wegemäßige Zustand werde festgehalten und alle entstehenden Aufwendungen zur Instandhaltung, die damit in Verbindung stünden, seien von diesem zu tragen. Zum Einwand, dass nach Genehmigung zu gegebener Zeit die Nutzungsform z. B. in ein Hotel umgewandelt werden könne, erwidert der Bürgermeister, dass aufgrund der angegebenen künftigen Nutzung nur ein Wasseranschluss in einer Dimension von 1“ hergeleitet werde, so dass größere Betriebseinheiten nicht entstehen könnten. Für die Löschwasserversorgung seien andere Vorkehrungen zu treffen. Man könne dem Bauantragsteller nicht unterstellen, dass er eine andere Nutzung plane. Dies werde der Kreis Euskirchen nicht anders sehen. Das jetzige Vorgehen sei zwar außergewöhnlich, da es auch Alternativlösungen gebe, man müsse dies aber akzeptieren. Bezüglich des Wasserhausanschlusses und der damit einhergehenden Risiken sei in jedem Falle die Lebensmittelüberwachung des Kreises zu beteiligen. Auch die Gasversorgung, Elektrizität und Telekom würden das Projekt mittragen. Warum solle man dies nicht auch zulassen, wenn seitens des Bauantragstellers alle Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 2 Kosten getragen werden, so der Bürgermeister. Auf den nochmaligen Einwand von Ausschussmitglied Bürgermeister Pracht, die Angelegenheit bis zur Sitzung fortzuführen. Müllenborn erklärt des Gemeinderates Beschlussempfehlung: 1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu beteiligen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 3