Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
2:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.1 -
Bürgermeister Pracht erläutert, dass diese Bauangelegenheit bereits in einer der
vergangenen Sitzungen behandelt worden sei. Der neue Eigentümer und Bauherr von
Gut Horrido beabsichtige, trotz der Entfernung zur Ortslage, die Erschließung mit
Wasser, Kanal, Elektrizität, Gas und auch Straße in solch einer Qualität bis zum
Gebäude herzustellen. Die Aufgabe der Gemeinde als Eigenbetrieb für Wasser und
Abwasser sei nun, zu untersuchen, welche technischen Erfordernisse notwendig seien,
um eine Genehmigung für die beiden Hausanschlüsse an die öffentlichen Wasser- und
Kanalleitungen erteilen zu können. Bei Wasserentnahme über eine sehr lange
Hausanschlussleitung durch nur 4 – 5 Personen bleibe Wasser längere Zeit in der
Leitung stehen, so dass sich Keime bilden könnten. Es sei daher darauf zu achten,
dass dieses Wasser nicht in das öffentliche Leitungssystem zurückfließen könne. Das
für die Gemeinde tätige Planungsbüro solle dabei eine entsprechende Lösung
erarbeiten.
Zudem sei ein Erschließungsvertrag zu vereinbaren, der die Leitungsverlegung über
gemeindliche Wirtschaftswege im Genfbachtal mit anschließender Wiederherstellung
der Wegeoberfläche und somit Verbesserung des Wegezustandes beinhalten müsse.
Bei den künftigen Betriebsabläufen auf Gut Horrido könne seitens der Gemeinde
jedoch weder Winterdienst, Abfallbeseitigung, noch Wegeinstandhaltung wie bei einem
Gebäude innerorts sichergestellt werden, so dass z. B. das Abfallgefäß ggf. an den
Ortsrand zu bringen wäre. Die Erschließung müsse gesichert und ein entsprechender
Erschließungsvertrag vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein, da
ansonsten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden könne. Hiermit seien
die zu beauftragenden technischen Untersuchungen verbunden.
Der vorherige Eigentümer habe bezüglich der Nutzung des Gehöftes Gut Horrido
andere Überlegungen gehabt, so dass die jetzt geplante Nutzung mit Wohnen und
Landwirtschaft sicherlich die zu bevorzugende Nutzungsform an dieser Stelle sei.
Herr Müllenborn regt an, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des
Gemeinderates fortzuführen. Bürgermeister Pracht weist auf die satzungsmäßige
Zuständigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hin, der für
Bauangelegenheiten im Außenbereich zuständig sei. Erst wenn alle Punkte der
Erschließung geklärt seien, werde eine Entscheidung in diesem Ausschuss
herbeigeführt.
Herr Dederichs fragt, inwieweit die Nutzung des Wirtschaftsweges unterhalb des
Genfbaches ausgehend von der Ahekapelle nicht einfacher sei.
Hierzu erklärt Bürgermeister Pracht, dass dies technisch noch nicht untersucht sei,
jedoch sei die Trasse zur Stabilisierung der Straße im Teerbereich, der starke Risse
aufweise, zu bevorzugen. Zudem befinde sich der untere Wirtschaftsweg im FFH- bzw.
Naturschutzgebiet.
Er weist in diesem Zusammenhang auf die Wegeinstandsetzung der Umgehung
während der Baumaßnahme in der Mechernicher Straße in Tondorf hin.
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, wer zuständig sei für die Instandsetzung und
Unterhaltung der Erschließungsanlagen, wie die Gemeinde den ordnungsgemäßen
Betrieb der Anlagen absichere, wie die Berechnungsmethoden für die
Beitragsberechnung nach Satzung seien, ob es in der Gemeinde Beispiele für längere
Wasserhausanschlüsse gebe und welche Kosten dabei entstünden.
Hierzu erklärt Bürgermeister Pacht, dass Erschließungskostenbeiträge nach erteilter
Baugenehmigung fällig würden und Näheres hierzu zu gegebener Zeit im
Betriebsausschuss erläutert werde.
Vorgesehen sei, so der Bürgermeister, dass die Anschlüsse an das Ver- und
Entsorgungsnetz Wasser und Kanal in der Ortslage Nettersheim erfolgten, wo ein
Übergabeschacht mit Wassermesser und noch zu ermittelnden technischen
Bedingungen zu errichten sei. Der Antragsteller sei in Verantwortung für
Wasserverluste und Instandsetzung. Durch Abschluss des Erschließungsvertrages
werde dieser haftbar gemacht. Der wegemäßige Zustand werde festgehalten und alle
entstehenden Aufwendungen zur Instandhaltung, die damit in Verbindung stünden,
seien von diesem zu tragen.
Zum Einwand, dass nach Genehmigung zu gegebener Zeit die Nutzungsform z. B. in
ein Hotel umgewandelt werden könne, erwidert der Bürgermeister, dass aufgrund der
angegebenen künftigen Nutzung nur ein Wasseranschluss in einer Dimension von 1“
hergeleitet werde, so dass größere Betriebseinheiten nicht entstehen könnten. Für die
Löschwasserversorgung seien andere Vorkehrungen zu treffen.
Man könne dem Bauantragsteller nicht unterstellen, dass er eine andere Nutzung
plane. Dies werde der Kreis Euskirchen nicht anders sehen. Das jetzige Vorgehen sei
zwar außergewöhnlich, da es auch Alternativlösungen gebe, man müsse dies aber
akzeptieren. Bezüglich des Wasserhausanschlusses und der damit einhergehenden
Risiken sei in jedem Falle die Lebensmittelüberwachung des Kreises zu beteiligen.
Auch die Gasversorgung, Elektrizität und Telekom würden das Projekt mittragen.
Warum solle man dies nicht auch zulassen, wenn seitens des Bauantragstellers alle
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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Kosten getragen werden, so der Bürgermeister.
Auf den nochmaligen Einwand von Ausschussmitglied
Bürgermeister Pracht, die Angelegenheit bis zur Sitzung
fortzuführen.
Müllenborn erklärt
des Gemeinderates
Beschlussempfehlung:
1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Rahmen der
Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu
beteiligen.
Die
hierbei
entstehenden
Kosten
gehen
zu
Lasten
des
Anschlussnehmers.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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