Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
9:
Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen,
Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 721 /X.L. -
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, ob es sich bei den dargestellten Gebühren
um reine Unterkunftskosten handele, erklärt der Bürgermeister, dass dem
Asylbewerber ein Regelsatz von 354,00 € monatlich zustehe. Hiervon dürften nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Asylbewerber für die Benutzung der
Gemeinschaftseinrichtung als Sachleistungen aber nur 42,00 € monatlich angerechnet
werden.
Für die Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte die
Gemeinde eine monatliche Pauschale in Höhe von 866,00 €, über die alle ungedeckten
Kosten abzudecken seien. Für die Leistungsbezieher des SGB II könne eine
Abrechnung der Unterkunftskosten in den Gemeinschaftseinrichtungen über das
Jobcenter erfolgen, wobei hier eine Gebühr von 290,00 € berechnet werden dürfe, die
dem tatsächlichen Aufwand entspreche.
Um diese Ansprüche der Gemeinde ordnungsgemäß geltend machen zu können, sei
der Erlass einer entsprechenden Satzung erforderlich.
Auf entsprechenden Einwand wird klargestellt, dass die in der Gebührenkalkulation
unter der Gemeinschaftseinrichtung „Weidenstraße“ dargestellten Personalkosten alle
Personalkosten für die Betreuung und Versorgung der Asylsuchenden darstellen und
damit anteilig allen Einrichtungen zugerechnet werden müssen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde beschließt die „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung
von
Unterkünften
für
Asylbewerber/innen,
Obdachlose
und
Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim“ entsprechend dem beigefügten
Entwurf zum 01. Januar 2018.
Gleichzeitig setzt er die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Übergangsheimes“ vom 17. Dezember 1996 mit Ablauf des 31. Dezember 2017
außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017
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