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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim) Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim)

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 9: Erlass einer Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 721 /X.L. - Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, ob es sich bei den dargestellten Gebühren um reine Unterkunftskosten handele, erklärt der Bürgermeister, dass dem Asylbewerber ein Regelsatz von 354,00 € monatlich zustehe. Hiervon dürften nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Asylbewerber für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtung als Sachleistungen aber nur 42,00 € monatlich angerechnet werden. Für die Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte die Gemeinde eine monatliche Pauschale in Höhe von 866,00 €, über die alle ungedeckten Kosten abzudecken seien. Für die Leistungsbezieher des SGB II könne eine Abrechnung der Unterkunftskosten in den Gemeinschaftseinrichtungen über das Jobcenter erfolgen, wobei hier eine Gebühr von 290,00 € berechnet werden dürfe, die dem tatsächlichen Aufwand entspreche. Um diese Ansprüche der Gemeinde ordnungsgemäß geltend machen zu können, sei der Erlass einer entsprechenden Satzung erforderlich. Auf entsprechenden Einwand wird klargestellt, dass die in der Gebührenkalkulation unter der Gemeinschaftseinrichtung „Weidenstraße“ dargestellten Personalkosten alle Personalkosten für die Betreuung und Versorgung der Asylsuchenden darstellen und damit anteilig allen Einrichtungen zugerechnet werden müssen. Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde beschließt die „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/innen, Obdachlose und Spätaussiedler/innen in der Gemeinde Nettersheim“ entsprechend dem beigefügten Entwurf zum 01. Januar 2018. Gleichzeitig setzt er die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Übergangsheimes“ vom 17. Dezember 1996 mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017 Seite 2