Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
122 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.1:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des
Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Vorlage 749 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob zwischenzeitlich eine Entscheidung bezüglich
der Ableitung des Oberflächenwassers – Bau einer Zisterne oder Einleitung in den
Wegeseitengraben – erfolgt sei. Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass im
Rahmen der Bauantragstellung weitergehende Untersuchungen, vorrangig Einbau
einer Zisterne, anstünden, ansonsten eine Einleitung in den Wegeseitengraben
erfolgen müsse, da Frohngau im Kanaltrennsystem angeschlossen sei.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau,
Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der
Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4
empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für diese 2.
Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße,
entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. Nach
Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja