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Beschlusstext (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
122 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.1: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB - Vorlage 749 /X.L. - Ausschussmitglied Mayer fragt nach, ob zwischenzeitlich eine Entscheidung bezüglich der Ableitung des Oberflächenwassers – Bau einer Zisterne oder Einleitung in den Wegeseitengraben – erfolgt sei. Hierzu erwidert Bürgermeister Pracht, dass im Rahmen der Bauantragstellung weitergehende Untersuchungen, vorrangig Einbau einer Zisterne, anstünden, ansonsten eine Einleitung in den Wegeseitengraben erfolgen müsse, da Frohngau im Kanaltrennsystem angeschlossen sei. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: a) Zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB für diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Greußstraße, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. Nach Satzungsbeschluss wird dieser gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja