Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
125 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 1.2:
1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen,
Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 733 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, die 1. Änderung vorzunehmen mit den
nachfolgenden Inhalten:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze.
b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von
5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160,
162 und 164.
c) Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30° – 48°.
Die zeichnerischen Änderungen sind dem der Vorlage 733/X.L. beigefügten Plan
skizziert dargestellt und bleiben unverändert bestehen. Der Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst.
2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, ist das vereinfachte
Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von
einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die
Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden
Honorarangebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja