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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
125 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
15.09.17, 11:01
Aktualisiert
22.09.17, 11:01
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.09.2017 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1.2: 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße/Im Auel/ Steinfelder Weg/Im Wiesengrund; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 733 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen, 1. zum Bebauungsplan F 5, Marmagen, die 1. Änderung vorzunehmen mit den nachfolgenden Inhalten: a) Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze. b) Reduzierung des Gewässerschutzstreifens entlang des namenlosen Fluters von 5,0 m auf 2,0 m auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 160, 162 und 164. c) Festsetzung der Dachneigung im gesamten Plangebiet auf 30° – 48°. Die zeichnerischen Änderungen sind dem der Vorlage 733/X.L. beigefügten Plan skizziert dargestellt und bleiben unverändert bestehen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. 2. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, ist das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB anzuwenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 4. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2. und 3. ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. 5. Der Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper entsprechend dem vorliegenden Honorarangebot zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja