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Beschlusstext (Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Bewilligung des Projektantrages und weitere Umsetzungsschritte)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
26.04.16, 12:13
Aktualisiert
26.04.16, 12:13
Beschlusstext (Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung
hier:	Bewilligung des Projektantrages und weitere Umsetzungsschritte)

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Beschluss aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Mittwoch, 20.04.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 1: Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung hier: Bewilligung des Projektantrages und weitere Umsetzungsschritte - Vorlage 426 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes NRW für das Vorhaben „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ eine Förderung in Höhe von 2.060.239 Euro zur Verfügung gestellt wird. Um das Vorhaben realisieren zu können, beschließt der Gemeinderat das Kloster Nettersheim von der Stiftung für Cellitinnen (Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Parzellennummer 13) käuflich zu erwerben. Weiterhin wird beschlossen, die weiteren Umsetzungsschritte – wie in der Begründung zur Vorlage beschrieben – vorzunehmen. Im 1. Bauabschnitt sind ein Baubüro einzurichten, eine Grundstückspflege durchzuführen, öffentlichkeitswirksame Räume, wie die Kapelle nutzbar zu machen, die Räume für den therapeutischen Aufenthalt herzustellen, und die Haustechnik zu sanieren. Die hierfür notwendigen Planungsaufträge sind nach der Einholung von entsprechenden Honorarangeboten auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei 3 Enthaltungen