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Beschlusstext (Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
01.07.16, 13:03
Aktualisiert
01.07.16, 13:03
Beschlusstext (Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.06.2016 im Sitzungssaal in Nettersheim. Punkt 3: Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG - Vorlage 469 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Anbetracht des umfangreichen Überprüfungsprozesses hinsichtlich der einschneidenden Änderungen zur Besteuerung der öffentlichen Hand von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und durch eine einmalige Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 zu bestimmen, dass die Gemeinde Nettersheim § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiter anwenden möchte. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja