Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
01.07.16, 13:03
Aktualisiert
01.07.16, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 28.06.2016
im Sitzungssaal in Nettersheim.
Punkt
3:
Neuregelung Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach §
2b UStG
- Vorlage 469 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Anbetracht des
umfangreichen Überprüfungsprozesses hinsichtlich der einschneidenden Änderungen
zur Besteuerung der öffentlichen Hand von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22
Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und durch eine einmalige Erklärung
gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 zu bestimmen, dass die Gemeinde
Nettersheim § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche
vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiter anwenden möchte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja