Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
31.10.12, 06:18
Aktualisiert
31.10.12, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 357/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.09.2012
gez. Böcking
29.10.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
08.11.2012
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
15.11.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
20.11.2012
vorberatend
Betrifft:
Antrag bzgl.
1) Prüfung von Möglichkeiten des Parkverbots für LKW und Container im
Wirtschaftspark
2) Schaffung von Stellflächen für LKW an anderer Stelle im Stadtgebiet
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fragen bzgl. der LKW-Parkplatzregelung im Wirtschaftpark kann ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1)
Bei den Straßen im Wirtschaftspark handelt es sich um städtische Straßen, die in der Baulast der
Stadt Erftstadt liegen. Grundsätzlich besteht hier die Möglichkeit, entsprechende Parkverbote für
LKW einzurichten. Das Abstellen von Containern auf der Fahrbahn bzw. im Bereich der
Parkstreifen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Von einem ortsansässigen Unternehmen werden zur Zeit Busse im Wirtschaftspark abgestellt. Die
Verwaltung ist zur Zeit im Gespräch, um eine Lösung zu erarbeiten. Dies wird bis zum Ende des
Jahres erfolgen. Danach werde ich ein nächtliches Parkverbot für LKW im Wirtschaftspark
anordnen.
Zu Frage 2)
Die Zahl der im Wirtschaftspark auch über Nacht abgestellten Lkw hat in den vergangenen
Monaten zugenommen. Aus meiner Sicht sind es vorwiegend zwei Gründe, aus denen Fahrer ihre
Fahrzeuge im Gewerbegebiet abstellen. Zum einen reichen derzeit die Stellplätze an den
Autobahnen nicht aus. Die Fahrer weichen dann auf andere Standorte aus. Zum anderen verfügen
einige Speditionen nicht über eigene Betriebshöfe. Die Fahrer stellen ihre Fahrzeuge dann in der
Nähe ihres Wohnortes im öffentlichen Straßenraum ab.
Es ist nicht Aufgabe der Stadt Erftstadt, Ersatz für fehlende Stellplätze an Bundesautobahnen zu
schaffen. Im Stadtgebiet stehen derzeit dazu auch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung.
Der Wirtschaftspark ist auch nicht geeignet, dort einen „Autohof“ anzusiedeln. Er passt zum einen
nicht zum Charakter des Gebietes. Zum anderen ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen
Einrichtung sofort gefährdet, wenn der Rastplatz Ville an der A 1ausgebaut wird.
(Dr. Rips)
-2-