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Antrag (Antrag bzgl. 1) Prüfung von Möglichkeiten des Parkverbots für LKW und Container im Wirtschaftspark 2) Schaffung von Stellflächen für LKW an anderer Stelle im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
31.10.12, 06:18
Aktualisiert
31.10.12, 06:18
Antrag (Antrag bzgl.
1) Prüfung von Möglichkeiten des Parkverbots für LKW und Container im Wirtschaftspark

2) Schaffung von Stellflächen für LKW an anderer Stelle im Stadtgebiet) Antrag (Antrag bzgl.
1) Prüfung von Möglichkeiten des Parkverbots für LKW und Container im Wirtschaftspark

2) Schaffung von Stellflächen für LKW an anderer Stelle im Stadtgebiet)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 357/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.09.2012 gez. Böcking 29.10.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 08.11.2012 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 15.11.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 20.11.2012 vorberatend Betrifft: Antrag bzgl. 1) Prüfung von Möglichkeiten des Parkverbots für LKW und Container im Wirtschaftspark 2) Schaffung von Stellflächen für LKW an anderer Stelle im Stadtgebiet Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Fragen bzgl. der LKW-Parkplatzregelung im Wirtschaftpark kann ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1) Bei den Straßen im Wirtschaftspark handelt es sich um städtische Straßen, die in der Baulast der Stadt Erftstadt liegen. Grundsätzlich besteht hier die Möglichkeit, entsprechende Parkverbote für LKW einzurichten. Das Abstellen von Containern auf der Fahrbahn bzw. im Bereich der Parkstreifen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von einem ortsansässigen Unternehmen werden zur Zeit Busse im Wirtschaftspark abgestellt. Die Verwaltung ist zur Zeit im Gespräch, um eine Lösung zu erarbeiten. Dies wird bis zum Ende des Jahres erfolgen. Danach werde ich ein nächtliches Parkverbot für LKW im Wirtschaftspark anordnen. Zu Frage 2) Die Zahl der im Wirtschaftspark auch über Nacht abgestellten Lkw hat in den vergangenen Monaten zugenommen. Aus meiner Sicht sind es vorwiegend zwei Gründe, aus denen Fahrer ihre Fahrzeuge im Gewerbegebiet abstellen. Zum einen reichen derzeit die Stellplätze an den Autobahnen nicht aus. Die Fahrer weichen dann auf andere Standorte aus. Zum anderen verfügen einige Speditionen nicht über eigene Betriebshöfe. Die Fahrer stellen ihre Fahrzeuge dann in der Nähe ihres Wohnortes im öffentlichen Straßenraum ab. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Erftstadt, Ersatz für fehlende Stellplätze an Bundesautobahnen zu schaffen. Im Stadtgebiet stehen derzeit dazu auch keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Wirtschaftspark ist auch nicht geeignet, dort einen „Autohof“ anzusiedeln. Er passt zum einen nicht zum Charakter des Gebietes. Zum anderen ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen Einrichtung sofort gefährdet, wenn der Rastplatz Ville an der A 1ausgebaut wird. (Dr. Rips) -2-