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Beschlussvorlage (Wohnungslose Wohnungslose Aufgabe der städtischen Obdachlosenunterkunft in Kierdorf, Oststraße Mögliche Umwandlung von Obdachlosenunterkünften in Mietverhältnisse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Beschlussvorlage (Wohnungslose
Wohnungslose
Aufgabe der städtischen Obdachlosenunterkunft in Kierdorf, Oststraße
Mögliche Umwandlung von Obdachlosenunterkünften in Mietverhältnisse) Beschlussvorlage (Wohnungslose
Wohnungslose
Aufgabe der städtischen Obdachlosenunterkunft in Kierdorf, Oststraße
Mögliche Umwandlung von Obdachlosenunterkünften in Mietverhältnisse)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 377/2012 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - / - 82 - Datum: 01.10.2012 gez. Hülsebus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 14.11.2012 30.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Wohnungslose Reduzierung der Gebäudezahl, die der Unterbringung von wohnungslosen Personen dienen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Das städt. Gebäude, Oststr. 11, soll künftig nicht mehr als Obdachlosenunterkunft genutzt werden. Das Rechts- und Ordnungsamt, Wohnungslosenberatung, wird beauftragt, die Wohnungslosen, die zurzeit noch in der städt. Obdachlosenunterkunft, Kierdorf, Oststraße 11, untergebracht sind, auf die übrigen Obdachlosenunterkünfte (Ahremer Lichweg 3 und Am Vogelsang 27) zu verteilen. 2. Der Eigenbetrieb Immobilien wird beauftragt in Kombination mit dem Rechts- und Ordnungsamt, Wohnungslosenberatung, das langjährige Nutzungsverhältnis der Wohnungslosen der städt. Unterkunft, Am Vogelsang 29, in ein Mietverhältnis umzuwandeln. Begründung: Im Entwicklungsbericht der Wohnungslosenberatung 2011/2012 (V 376/2012) ist dargestellt, dass zurzeit 4 städtische Gebäude als Obdachlosenunterkünfte genutzt werden, die jedoch nicht alle vollständig ausgelastet sind. So ist es möglich, das Gebäude in Kierdorf, Oststr. 11, künftig nicht mehr als Obdachlosenunterkunft zu nutzen. Die dort im Moment untergebrachten Personen können auf die übrigen Unterkünfte, insbesondere auf die Unterkunft im Ahremer Lichweg verteilt werden. Dies hat zum Einen den Vorteil, dass ein weiteres städt. Objekt aus der Nutzung als Obdachlosenunterkunft herausfällt, wodurch sich ein Einsparpotential im Budget des Rechts- und Ordnungsamtes i.H.v. 17.904 € (Miete an Eigenbetrieb incl. Nebenkostenpauschale) ergibt. Zum anderen werden die wohnungslosen Personen im Ahremer Lichweg zusammen geführt, was den Vorteil der sozialpädagogischen intensiveren Betreuung bietet. Die künftige Nutzung des Gebäudes, Oststr. 11, sieht folgendermaßen aus: Das Gebäude wird zukünftig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Sollte die Unterbringung von Asylbewerbern nicht mehr notwendig sein, strebt der Eigenbetrieb Immobilien eine Kernsanierung des Gebäudes an, um zukünftig das Objekt dem Mietmarkt zuzuführen. Die städt. Obdachlosenunterkunft, Am Vogelsang 29, ist zurzeit mit 4 Personen bewohnt, deren Status in ein Mietverhältnis umgewandelt werden könnte. Damit ergäbe sich im Budget des Rechts- und Ordnungsamtes ein weiteres Einsparpotential i.H.v. 17.904 € (Miete an Eigenbetrieb Immobilien incl. Nebenkostenpauschale) . Der Eigenbetrieb Immobilien hätte keine Einnahmeverluste, da die zu erhebende Miete die bislang gezahlte Nutzungsentschädigung ersetzen würde. Das Rechts- und Ordnungsamt, Wohnungslosenberatung, wird daher beauftragt, in Kombination mit dem Eigenbetrieb Immobilien die Gespräche mit den Bewohnern der Unterkunft, Am Vogelsang 29, zu führen und die sonstigen notwendigen Abstimmungsgespräche (Sozialamt etc.) zu initiieren. Nach der Umwandlung in das Mietverhältnis würden die im Rahmen der Wohnungslosenberatung tätigen Sozialarbeiterinnen, solange dies notwendig ist, auch die Betreuung im Rahmen der Nachsorge der künftigen Mieter übernehmen. (Erner) -2-