Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 377/2012
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - / - 82 - Datum: 01.10.2012
gez. Hülsebus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
14.11.2012
30.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Wohnungslose
Reduzierung der Gebäudezahl, die der Unterbringung von wohnungslosen Personen
dienen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Das städt. Gebäude, Oststr. 11, soll künftig nicht mehr als Obdachlosenunterkunft genutzt
werden. Das Rechts- und Ordnungsamt, Wohnungslosenberatung, wird beauftragt, die
Wohnungslosen, die zurzeit noch in der städt. Obdachlosenunterkunft, Kierdorf, Oststraße
11, untergebracht sind, auf die übrigen Obdachlosenunterkünfte (Ahremer Lichweg 3 und
Am Vogelsang 27) zu verteilen.
2. Der Eigenbetrieb Immobilien wird beauftragt in Kombination mit dem Rechts- und
Ordnungsamt, Wohnungslosenberatung, das langjährige Nutzungsverhältnis der
Wohnungslosen der städt. Unterkunft, Am Vogelsang 29, in ein Mietverhältnis
umzuwandeln.
Begründung:
Im Entwicklungsbericht der Wohnungslosenberatung 2011/2012 (V 376/2012) ist dargestellt, dass
zurzeit 4 städtische Gebäude als Obdachlosenunterkünfte genutzt werden, die jedoch nicht alle
vollständig ausgelastet sind. So ist es möglich, das Gebäude in Kierdorf, Oststr. 11, künftig nicht
mehr als Obdachlosenunterkunft zu nutzen. Die dort im Moment untergebrachten Personen
können auf die übrigen Unterkünfte, insbesondere auf die Unterkunft im Ahremer Lichweg verteilt
werden. Dies hat zum Einen den Vorteil, dass ein weiteres städt. Objekt aus der Nutzung als
Obdachlosenunterkunft herausfällt, wodurch sich ein Einsparpotential im Budget des Rechts- und
Ordnungsamtes i.H.v. 17.904 € (Miete an Eigenbetrieb incl. Nebenkostenpauschale) ergibt. Zum
anderen werden die wohnungslosen Personen im Ahremer Lichweg zusammen geführt, was den
Vorteil der sozialpädagogischen intensiveren Betreuung bietet.
Die künftige Nutzung des Gebäudes, Oststr. 11, sieht folgendermaßen aus: Das Gebäude wird
zukünftig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Sollte die Unterbringung von
Asylbewerbern nicht mehr notwendig sein, strebt der Eigenbetrieb Immobilien eine Kernsanierung
des Gebäudes an, um zukünftig das Objekt dem Mietmarkt zuzuführen.
Die städt. Obdachlosenunterkunft, Am Vogelsang 29, ist zurzeit mit 4 Personen bewohnt, deren
Status in ein Mietverhältnis umgewandelt werden könnte. Damit ergäbe sich im Budget des
Rechts- und Ordnungsamtes ein weiteres Einsparpotential i.H.v. 17.904 € (Miete an Eigenbetrieb
Immobilien incl. Nebenkostenpauschale) . Der Eigenbetrieb Immobilien hätte keine
Einnahmeverluste, da die zu erhebende Miete die bislang gezahlte Nutzungsentschädigung
ersetzen würde.
Das Rechts- und Ordnungsamt, Wohnungslosenberatung, wird daher beauftragt, in Kombination
mit dem Eigenbetrieb Immobilien die Gespräche mit den Bewohnern der Unterkunft, Am
Vogelsang 29, zu führen und die sonstigen notwendigen Abstimmungsgespräche (Sozialamt etc.)
zu initiieren.
Nach der Umwandlung in das Mietverhältnis würden die im Rahmen der Wohnungslosenberatung
tätigen Sozialarbeiterinnen, solange dies notwendig ist, auch die Betreuung im Rahmen der
Nachsorge der künftigen Mieter übernehmen.
(Erner)
-2-