Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
249 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
06.11.12, 06:16
Aktualisiert
06.11.12, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWICKLUNGSBERICHT 2011/2012
der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Rechts- und Ordnungsamt
Wohnungslosenberatung
Ahremer Lichweg 3
50374 Erftstadt
Ansprechpartnerinnen:
Frau Marilyn Alter
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 02235 6892110
Fax: 02235 6892111
E-Mail: marilyn.alter@erftstadt.de
Frau Birgit Büttner
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 02235 6892110
Fax: 02235 6892111
E-Mail: birgit.buettner@erftstadt.de
I. Die Arbeit der Wohnungslosenberatung
Die Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt wurde auf Grundlage der
Ergebnisse einer örtlichen Erhebung zur Wohnungslosensituation mit dem Ziel ins
Leben gerufen, drohenden Wohnungsverlust der Bürger/innen abzuwenden und die
Verweildauer der Betroffenen in Obdachlosenunterkünften zu verkürzen.
In der Regel erfolgt nach der ersten Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die
Klärung der rechtlichen Situation sowie der Leistungsansprüche im Einzelfall um
festzustellen, ob Obdachlosigkeit vorliegt.
Zielsetzung hierbei ist die Sicherung des Erhalts von Wohnraum durch
Vereinbarungen mit Vermietern, Sozialamt, Jobcenter, Gerichtsvollziehern,
Arbeitgebern etc. zur Regulierung der Mietschulden und persönlicher Differenzen.
Da nicht in jedem Fall diese ersten wohnungserhaltenden Maßnahmen greifen,
stehen die Mitarbeiterinnen der Wohnungslosenberatung in ständigem Kontakt mit
Vermietern, insbesondere mit gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Zudem
wird fortwährend die Sichtung von aktuellen Wohnungsangeboten in den Medien
vorgenommen.
Als hilfreich für die Reduzierung der Verweildauer in den Unterkünften hat sich auch
die
Zusammenarbeit
mit
anderen
Beratungsstellen
(Suchtberatung,
Schuldenberatung, ProFamilia), Betreuern, Anbietern des ambulant betreuten
Wohnens, Heimeinrichtungen, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe erwiesen.
Ein weiterer Baustein in der Arbeit der Beratungsstelle stellt die Kommunikation mit
den zuständigen Gerichtsabteilungen (Betreuungsgericht, Verwaltungsgericht,
Staatsanwaltschaft) dar.
Ferner findet bei Bedarf ein Austausch mit niedergelassenen Ärzten und
Pflegediensten statt, um gesundheitliche Versorgung bei Kooperation der
Bewohner/innen zu ermöglichen.
II. Situation der Wohnungslosen in Erftstadt
2.1 Entwicklung der Belegungskapazitäten:
Im Jahre 2011 wurden im Stadtgebiet 5 Gebäude mit Unterkünften unterschiedlicher
Art unterhalten:
Spickweg 12 (bis Februar 2012)
5 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich
Am Vogelsang 27
8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich
Am Vogelsang 29
4 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich + Notschlafstelle mit zwei
Schlafplätzen
Oststr. 11
8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich
2
Ahremer Lichweg 3
13 Einzelunterkünfte
Aktuell wird das Gebäude „Spickweg 12“ nicht mehr zur Unterbringung von
Wohnungslosen genutzt, so dass nun noch 4 städtische Gebäude mit insgesamt 13
Einzelunterkünften und 20 Gemeinschaftsunterkünften mit eigenem Wohnbereich zur
Verfügung stehen.
Somit hat sich die Zahl der Gebäude, die der Unterbringung von wohnungslosen
Personen dienen, seit 2006 (Beginn sozialarbeiterischer Interventionen) von
anfänglich 17 auf nunmehr 4 reduziert.
Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde bei der Auswahl der aufzugebenden
Gebäude besonderes Augenmerk auf den baulichen Zustand und die räumliche
Aufteilung gelegt. Um den Untergebrachten größtmögliche Privatsphäre zu
ermöglichen und das Konfliktpotential unter den Bewohner/innen zu verringern,
werden seit der Aufgabe des Gebäudes „Spickweg 12“ nur noch Einzelunterkünfte
und Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich unterhalten.
Da durch die intensive Betreuung eine weitere Reduzierung der Obdachlosenzahlen
bewirkt werden konnte, entstanden Belegungskapazitäten in den Gebäuden „Am
Vogelsang 27“ und „Oststr. 11“, so dass trotz Aufgabe des Gebäudes „Spickweg 12“
keine Raumnot entstand.
Bei der Entscheidung, welche Unterkunft im Einzelfall in Anspruch genommen
werden soll, werden die jeweiligen Bedürfnisse, Fähigkeiten, Eigenheiten und
Eigenschaften der obdachlosen Person selbst sowie der bereits in der jeweiligen
Unterkunft untergebrachten obdachlosen Personen möglichst berücksichtig.
Die Entwicklung der Belegungskapazitäten ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt:
Jahr
Gebäude
Einzelunterkünfte
Gemeinschaftsunterkunft
mit eigenem Wohnbereich
Gemeinschaftsunterkunft
ohne eigenen Wohnbereich
2006
17
7
29
32
2007
14
4
29
28
2008
11
3
29
27
2009
9
0
29
23
2010
7
13
20
15
2011
5
13
20
5
aktuell
4
13
20
0
2.2 Entwicklung der Unterbringungszahlen:
Durch umfangreiche Präventions- und Interventionsmaßnahmen gelingt es seit 2006,
die Zahl der Zuweisungen von Wohnraum für Obdachlose zu senken und die
Fluktuation in den Unterkünften zu erhöhen.
Am Stichtag im Jahre 2010 waren 41 Personen in den Unterkünften für Obdachlose
untergebracht. 2011 waren es am Stichtag 36 Personen und am Stichtag im Jahre
2012 22 Personen.
3
Obdachl. Personen am Stichtag 30.06.
120
100
80
60
40
20
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Während im Jahr 2010 27 Einzüge und 31 Auszüge aus den Unterkünften für
Wohnungslose zu vermerken waren, fanden im Jahr 2011 17 Einzüge und 27
Auszüge statt.
In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2012 erfolgten 23 Einzüge und 25
Auszüge.
Entwicklung Einzüge / Auszüge
70
60
50
40
Einzüge gesamt
30
Auszüge gesamt
20
10
0
2004
2006
2008
2010
2012
4
Die Bewohner/innen der Unterkünfte der Stadt Erftstadt bilden keine homogene
Gruppe. Für Bewohner/innen mit günstiger Sozialprognose ergeben sich kurzfristig
Reintegrationsmöglichkeiten, so dass hier die Verweildauer in den Unterkünften
entsprechend gering ist.
Die Bewohner/innen, die bereits zwischen 7 und 34 Jahren in städtischen
Unterkünften wohnen, sind schwierig in anderen Wohnraum zu vermitteln. Als Folgen
längerer
Obdachlosigkeit
sind
bei
vielen
von
ihnen
neben
Abhängigkeitserkrankungen eine Abnahme der Handlungs- und Sozialkompetenz,
eine Senkung der Frustrationstoleranz, eine Steigerung des Aggressionspotenzials
und eine Zunahme an Straftaten zu verzeichnen. Am Stichtag 30.06.2011 lebten in
den Unterkünften 22 Bewohner/innen mit dieser langjährigen Verweildauer. Bis zum
Stichtag 30.06.2012 konnten aus dieser Gruppe 9 Personen in anderen Wohnraum
vermittelt werden; 2 weitere Bewohner konnten in Zusammenarbeit mit dem
sozialpsychiatrischen Dienst des Rhein-Erft-Kreises in eine Heimeinrichtung für
Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wechseln. In Folge dessen
lebten am Stichtag 30.06.2012 nur noch 11 „Langzeitbewohner/innen“ in den
städtischen Unterkünften.
Hiervon könnten den vier im Gebäude „Am Vogelsang 29“ wohnenden Personen, die
seit Jahren in harmonischer Hausgemeinschaft leben und das Gebäude und das
Außengelände liebevoll in Eigenverantwortung pflegen, durch den Abschluss von
Mietverträgen eine Perspektive geboten werden.
Im Berichtszeitraum gab es auch Fälle, in denen Bewohner/innen ihr Recht auf
Unterbringung in städtischen Unterkünften durch Gefährdungen der Sicherheit und
Ordnung in den Gebäuden verwirkt haben.
2.3 Entwicklung der Altersstruktur der Bewohner/innen:
Die Altersstruktur der Bewohner/innen am 30.06.2011 stellt sich wie folgt dar:
Altersstruktur aller obdachlosen Personen am
Stichtag 30. Juni 2011
14%
3%
11%
unter 18 Jahren (3 %)
18 - 25 Jahre (11 %)
26 - 60 Jahren (72 %)
72%
ab 61 Jahre (14%)
Hiervon waren 7 (19 %) weiblich und 29 (81 %) männlich.
5
Am Stichtag 30.06. im Jahr 2012 ergab sich folgende Altersstruktur:
Altersstruktur aller obdachlosen Personen am
Stichtag 30. Juni 2012
18%
0%
14%
unter 18 Jahren (0 %)
18 - 25 Jahre (14 %)
26 - 60 Jahren (68 %)
68%
ab 61 Jahre (18%)
3 (14 %) der untergebrachten Personen waren weiblichen und 19 (86 %) männlichen
Geschlechts.
Die Bewohner/innen sind in der Regel alleinstehend.
Im Jahr 2011 benötigten jedoch auch eine Familie mit einem minderjährigen Kind
und zwei volljährigen Kindern sowie eine Familie mit einem volljährigen Kind eine
Wohnungslosenunterkunft. Beide Familien konnten mittlerweile in Mietwohnungen
vermittelt werden.
Ferner konnte eine Anfang 2012 obdachlos gewordene alleinerziehende Mutter mit
ihren drei minderjährigen Kindern nach einer einmonatigen Unterbringung im Obdach
in eine Mietwohnung wechseln.
Zurzeit (Stand September 2012) leben keine minderjährigen Personen bzw. Familien
in den städtischen Unterkünften.
III. Situation im Gebäude „Ahremer Lichweg 3“
Neben dem überwiegend jungen Klientel werden im Gebäude „Ahremer Lichweg 3“
auch wohnungslose Personen mit besonders positiven Sozialprognosen, Familien
mit Kindern oder Personen mit erheblichen krankheitsbedingten Einschränkungen
mit Wohnraum versorgt.
Die Auslastung des Gebäudes ist aufgrund der hohen Fluktuation weiterhin starken
Schwankungen unterlegen: Im Jahr 2011 fanden hier 6 Einzüge und 11 Auszüge
statt. Im Gegensatz dazu sind allein in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2012
schon 13 Einzüge und 10 Auszüge zu verzeichnen.
Eine gleichzeitige Belegung aller 13 Appartements fand bislang nicht statt. In 2011
und 2012 waren am „Ahremer Lichweg 3“ zeitgleich zwischen ein und sechs
Personen untergebracht. Daher bestehen nach jetzigem Stand hier Kapazitäten, die
die Aufgabe eines weiteren, älteren Gebäudes (z.B. Oststr. 11) ermöglichen.
Die Verweildauer der ab 2011 am „Ahremer Lichweg 3“ wohnenden Personen betrug
zwischen sechs Tagen und 34 Monaten.
6
IV. Präventionsarbeit
Während die Betreuung der in den städtischen Unterkünften lebenden Personen
verbunden mit den sinkenden Belegungszahlen einen zunehmend geringeren Anteil
an dem gesamten Aufgabengebiet der Wohnungslosenberatung einnimmt (ca. 30
%), steigt der Bedarf an Maßnahmen zur Vorbeugung von Wohnungslosigkeit stetig
an und nimmt inzwischen ca. 50 % der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen ein.
Da die hiesige Arbeit mittlerweile bei den ortsansässigen Institutionen wie Jobcenter,
Kirche, Sozialamt, Jugendamt, Polizei, Amtsgericht, Kreisgesundheitsamt,
Sozialdiensten und den Gerichtsvollziehern bekannt ist, werden Klienten/Klientinnen
zunehmend häufiger an die Wohnungslosenberatung verwiesen.
Drohende Wohnungslosigkeit wurde ausgelöst aufgrund personenbezogener
Beeinträchtigungen bei
ungesicherter, wirtschaftlicher Lebensgrundlage
fehlender Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
gewaltgeprägten Lebensumständen
Familienauflösungen / Beziehungsprobleme
Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haft, Klinik)
Beendigung einer stationären Jugendhilfemaßnahme
psychischer Erkrankung
physischer Erkrankung
Abhängigkeiten und
Kriminalität.
Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse als Auslöser für drohende
Wohnungslosigkeit wie
Wohnungsbrand
Überschwemmungen
Schimmelbefall
Räumung zur Gefahrenabwehr bei fehlender baulicher Voraussetzung für eine
Wohnraumnutzung oder
Eigenbedarfsanmeldung des Eigentümers
wurden im Jahr 2011 nicht dokumentiert.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Problemlagen ergibt sich eine entsprechend
komplexe Bearbeitungsweise der Einzelfälle.
Im Jahr 2011 wurden 131 Präventionsfälle bearbeitet.
Präventionsfälle
140
120
100
80
60
40
20
0
2008
2009
2010
2011
2012
7
76 Einzelpersonen waren 2011 von Wohnungslosigkeit bedroht, wovon nur 9
Personen kurzfristig mit städtischen Unterkünften versorgt werden mussten. Drei
hiervon wurden als junge Erwachsene im Ahremer Lichweg 3 untergebracht und
konnten innerhalb von kurzer Zeit in eigenen Wohnraum vermittelt werden.
Für 65 Einzelpersonen konnte vor Eintritt der Wohnungslosigkeit der bisherige
Wohnraum erhalten bzw. neuer Wohnraum gefunden werden.
Ebenfalls von Wohnungslosigkeit bedroht waren in 2011 21 Familien mit insgesamt
65 betroffenen Personen (32 Erwachsene mit 33 Kindern - davon 12 junge
Erwachsene, die noch im Familienverbund integriert waren).
Für alle Familien konnte vor Eintritt der Wohnungslosigkeit der bisherige Wohnraum
erhalten bzw. neuer Wohnraum gefunden werden.
Präventiv betreute Personen in 2011
12
21
Einzelpersonen
Elternteile
Minderjährige in Familien
76
junge Volljährige in Familien
32
V. Umgesetzte Vorhaben
Da Unterkünfte für Wohnungslose nach aktueller Rechtsprechung über eine
Mindestausstattung verfügen sollten, wurden – ergänzend zu den Maßnahmen im
Vorjahr – auch im Jahr 2011 einige Räumlichkeiten mit Singleküchen, Betten,
Tischen, Stühlen und Schränken ausgestattet.
Schon jetzt ist festzustellen, dass sich damit verbunden die hygienischen Zustände in
den Unterkünften wesentlich verbessert haben. Auch ist zu erwarten, dass durch den
Einsatz von energieeffizienten Geräten in den Küchen der Stromverbrauch und somit
auch Kosten reduziert werden können.
Zwischenzeitlich wurden Produkte zur Warnung vor bzw. zur Bekämpfung von
Bränden (Rauchmelder, Feuerlöscher, Löschdecke) erworben, die nun in den
städtischen Unterkünften angebracht werden sollen.
Im Mai 2011 wurde den politischen Gremien der Entwurf einer Satzung über die
Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte, die Entwürfe eines
Hygieneplans und einer Hausordnung zugeleitet. Die Satzung wurde später ergänzt
um den Entwurf einer Gebührensatzung über die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte. Beide Satzungsentwürfe befinden sind noch in der
8
Beratung bei den politischen Gremien. Es wird jedoch mit einer Beschlussfassung
dazu bis Ende 2012 gerechnet.
Der Hygieneplan und die Hausordnung wurden zwischenzeitlich eingeführt. Dies
wurde von den Bewohnern überwiegend positiv aufgenommen. Insbesondere bzgl.
der Reinigung von Gemeinschaftsbereichen konnte so mehr Orientierung und
Verbindlichkeit geschaffen werden.
Bzgl. der Reinigung der Unterkünfte am „Ahremer Lichweg 3“ nach Auszug von
Bewohnern mit problematischer Nutzung konnte eine städtische Reinigungskraft, die
auch für die Reinigung der dortigen Dienststelle zuständig ist, gewonnen werden,
was sich überaus bewährt hat.
Die Reinigung von verlassenen Unterkünften in den übrigen Gebäuden übernimmt
bei Bedarf nunmehr ein beauftragtes Unternehmen.
VI. Ausblick
Es steht für die Zwischenlagerung von Hausrat, der von Privatpersonen gespendet
wird und/oder der von den Bewohnern/Bewohnerinnen bis zum Wechsel in eine
anderweitige Wohnmöglichkeit aus Platzmangel nicht in die jeweils zugeteilte
Unterkunft mitgenommen werden kann, kein Lagerraum zur Verfügung. Vor dem
Hintergrund der angespannten Haushaltslage wird weiterhin nach geeigneten,
kostenneutralen Räumlichkeiten gesucht.
Im Gebäude „Am Vogelsang 27“, in dem bisher in den WC-Bereichen keine
Möglichkeit zur Reinigung insbesondere der Hände besteht, da keine Waschbecken
vorhanden sind, und in dem lediglich stark sanierungsbedürftige Duschen im Keller
zur Verfügung stehen, werden die bisherigen WC-Bereiche auf jeder Etage nun zu
vollwertigen Badezimmern (Dusche, Handwaschbecken, WC) ausgebaut.
Wie bereits geschildert, besteht die Möglichkeit, durch wirtschaftliche Ausnutzung
von Belegungskapazitäten bis Ende 2012 ein weiteres Gebäude (z.B. Oststr. 11)
ersatzlos aufzugeben.
Ferner bestehen - wie bereits einführend erwähnt - Überlegungen, für die durchweg
wohnfähigen Bewohner/innen des Hauses „Am Vogelsang 29“ eine Wohnperspektive
durch Abschluss von Mietverträgen für ihre jetzigen Unterkünfte zu bieten.
Ein weiteres Ziel (rechtssicheres Handeln) würde erreicht werden, sobald die unter
V. erwähnten Satzungen beschlossen sind.
Im Auftrag
gez. Alter
gez. Büttner
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