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Beschlussvorlage (Entwicklungsbericht Wohnungslose 2011/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
249 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
06.11.12, 06:16
Aktualisiert
06.11.12, 06:16

Inhalt der Datei

ENTWICKLUNGSBERICHT 2011/2012 der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Wohnungslosenberatung Ahremer Lichweg 3 50374 Erftstadt Ansprechpartnerinnen: Frau Marilyn Alter Dipl. Sozialarbeiterin Tel.: 02235 6892110 Fax: 02235 6892111 E-Mail: marilyn.alter@erftstadt.de Frau Birgit Büttner Dipl. Sozialarbeiterin Tel.: 02235 6892110 Fax: 02235 6892111 E-Mail: birgit.buettner@erftstadt.de I. Die Arbeit der Wohnungslosenberatung Die Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt wurde auf Grundlage der Ergebnisse einer örtlichen Erhebung zur Wohnungslosensituation mit dem Ziel ins Leben gerufen, drohenden Wohnungsverlust der Bürger/innen abzuwenden und die Verweildauer der Betroffenen in Obdachlosenunterkünften zu verkürzen. In der Regel erfolgt nach der ersten Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die Klärung der rechtlichen Situation sowie der Leistungsansprüche im Einzelfall um festzustellen, ob Obdachlosigkeit vorliegt. Zielsetzung hierbei ist die Sicherung des Erhalts von Wohnraum durch Vereinbarungen mit Vermietern, Sozialamt, Jobcenter, Gerichtsvollziehern, Arbeitgebern etc. zur Regulierung der Mietschulden und persönlicher Differenzen. Da nicht in jedem Fall diese ersten wohnungserhaltenden Maßnahmen greifen, stehen die Mitarbeiterinnen der Wohnungslosenberatung in ständigem Kontakt mit Vermietern, insbesondere mit gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Zudem wird fortwährend die Sichtung von aktuellen Wohnungsangeboten in den Medien vorgenommen. Als hilfreich für die Reduzierung der Verweildauer in den Unterkünften hat sich auch die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen (Suchtberatung, Schuldenberatung, ProFamilia), Betreuern, Anbietern des ambulant betreuten Wohnens, Heimeinrichtungen, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe erwiesen. Ein weiterer Baustein in der Arbeit der Beratungsstelle stellt die Kommunikation mit den zuständigen Gerichtsabteilungen (Betreuungsgericht, Verwaltungsgericht, Staatsanwaltschaft) dar. Ferner findet bei Bedarf ein Austausch mit niedergelassenen Ärzten und Pflegediensten statt, um gesundheitliche Versorgung bei Kooperation der Bewohner/innen zu ermöglichen. II. Situation der Wohnungslosen in Erftstadt 2.1 Entwicklung der Belegungskapazitäten: Im Jahre 2011 wurden im Stadtgebiet 5 Gebäude mit Unterkünften unterschiedlicher Art unterhalten: Spickweg 12 (bis Februar 2012) 5 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich Am Vogelsang 27 8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich Am Vogelsang 29 4 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich + Notschlafstelle mit zwei Schlafplätzen Oststr. 11 8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich 2 Ahremer Lichweg 3 13 Einzelunterkünfte Aktuell wird das Gebäude „Spickweg 12“ nicht mehr zur Unterbringung von Wohnungslosen genutzt, so dass nun noch 4 städtische Gebäude mit insgesamt 13 Einzelunterkünften und 20 Gemeinschaftsunterkünften mit eigenem Wohnbereich zur Verfügung stehen. Somit hat sich die Zahl der Gebäude, die der Unterbringung von wohnungslosen Personen dienen, seit 2006 (Beginn sozialarbeiterischer Interventionen) von anfänglich 17 auf nunmehr 4 reduziert. Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde bei der Auswahl der aufzugebenden Gebäude besonderes Augenmerk auf den baulichen Zustand und die räumliche Aufteilung gelegt. Um den Untergebrachten größtmögliche Privatsphäre zu ermöglichen und das Konfliktpotential unter den Bewohner/innen zu verringern, werden seit der Aufgabe des Gebäudes „Spickweg 12“ nur noch Einzelunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich unterhalten. Da durch die intensive Betreuung eine weitere Reduzierung der Obdachlosenzahlen bewirkt werden konnte, entstanden Belegungskapazitäten in den Gebäuden „Am Vogelsang 27“ und „Oststr. 11“, so dass trotz Aufgabe des Gebäudes „Spickweg 12“ keine Raumnot entstand. Bei der Entscheidung, welche Unterkunft im Einzelfall in Anspruch genommen werden soll, werden die jeweiligen Bedürfnisse, Fähigkeiten, Eigenheiten und Eigenschaften der obdachlosen Person selbst sowie der bereits in der jeweiligen Unterkunft untergebrachten obdachlosen Personen möglichst berücksichtig. Die Entwicklung der Belegungskapazitäten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Gebäude Einzelunterkünfte Gemeinschaftsunterkunft mit eigenem Wohnbereich Gemeinschaftsunterkunft ohne eigenen Wohnbereich 2006 17 7 29 32 2007 14 4 29 28 2008 11 3 29 27 2009 9 0 29 23 2010 7 13 20 15 2011 5 13 20 5 aktuell 4 13 20 0 2.2 Entwicklung der Unterbringungszahlen: Durch umfangreiche Präventions- und Interventionsmaßnahmen gelingt es seit 2006, die Zahl der Zuweisungen von Wohnraum für Obdachlose zu senken und die Fluktuation in den Unterkünften zu erhöhen. Am Stichtag im Jahre 2010 waren 41 Personen in den Unterkünften für Obdachlose untergebracht. 2011 waren es am Stichtag 36 Personen und am Stichtag im Jahre 2012 22 Personen. 3 Obdachl. Personen am Stichtag 30.06. 120 100 80 60 40 20 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Während im Jahr 2010 27 Einzüge und 31 Auszüge aus den Unterkünften für Wohnungslose zu vermerken waren, fanden im Jahr 2011 17 Einzüge und 27 Auszüge statt. In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2012 erfolgten 23 Einzüge und 25 Auszüge. Entwicklung Einzüge / Auszüge 70 60 50 40 Einzüge gesamt 30 Auszüge gesamt 20 10 0 2004 2006 2008 2010 2012 4 Die Bewohner/innen der Unterkünfte der Stadt Erftstadt bilden keine homogene Gruppe. Für Bewohner/innen mit günstiger Sozialprognose ergeben sich kurzfristig Reintegrationsmöglichkeiten, so dass hier die Verweildauer in den Unterkünften entsprechend gering ist. Die Bewohner/innen, die bereits zwischen 7 und 34 Jahren in städtischen Unterkünften wohnen, sind schwierig in anderen Wohnraum zu vermitteln. Als Folgen längerer Obdachlosigkeit sind bei vielen von ihnen neben Abhängigkeitserkrankungen eine Abnahme der Handlungs- und Sozialkompetenz, eine Senkung der Frustrationstoleranz, eine Steigerung des Aggressionspotenzials und eine Zunahme an Straftaten zu verzeichnen. Am Stichtag 30.06.2011 lebten in den Unterkünften 22 Bewohner/innen mit dieser langjährigen Verweildauer. Bis zum Stichtag 30.06.2012 konnten aus dieser Gruppe 9 Personen in anderen Wohnraum vermittelt werden; 2 weitere Bewohner konnten in Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst des Rhein-Erft-Kreises in eine Heimeinrichtung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wechseln. In Folge dessen lebten am Stichtag 30.06.2012 nur noch 11 „Langzeitbewohner/innen“ in den städtischen Unterkünften. Hiervon könnten den vier im Gebäude „Am Vogelsang 29“ wohnenden Personen, die seit Jahren in harmonischer Hausgemeinschaft leben und das Gebäude und das Außengelände liebevoll in Eigenverantwortung pflegen, durch den Abschluss von Mietverträgen eine Perspektive geboten werden. Im Berichtszeitraum gab es auch Fälle, in denen Bewohner/innen ihr Recht auf Unterbringung in städtischen Unterkünften durch Gefährdungen der Sicherheit und Ordnung in den Gebäuden verwirkt haben. 2.3 Entwicklung der Altersstruktur der Bewohner/innen: Die Altersstruktur der Bewohner/innen am 30.06.2011 stellt sich wie folgt dar: Altersstruktur aller obdachlosen Personen am Stichtag 30. Juni 2011 14% 3% 11% unter 18 Jahren (3 %) 18 - 25 Jahre (11 %) 26 - 60 Jahren (72 %) 72% ab 61 Jahre (14%) Hiervon waren 7 (19 %) weiblich und 29 (81 %) männlich. 5 Am Stichtag 30.06. im Jahr 2012 ergab sich folgende Altersstruktur: Altersstruktur aller obdachlosen Personen am Stichtag 30. Juni 2012 18% 0% 14% unter 18 Jahren (0 %) 18 - 25 Jahre (14 %) 26 - 60 Jahren (68 %) 68% ab 61 Jahre (18%) 3 (14 %) der untergebrachten Personen waren weiblichen und 19 (86 %) männlichen Geschlechts. Die Bewohner/innen sind in der Regel alleinstehend. Im Jahr 2011 benötigten jedoch auch eine Familie mit einem minderjährigen Kind und zwei volljährigen Kindern sowie eine Familie mit einem volljährigen Kind eine Wohnungslosenunterkunft. Beide Familien konnten mittlerweile in Mietwohnungen vermittelt werden. Ferner konnte eine Anfang 2012 obdachlos gewordene alleinerziehende Mutter mit ihren drei minderjährigen Kindern nach einer einmonatigen Unterbringung im Obdach in eine Mietwohnung wechseln. Zurzeit (Stand September 2012) leben keine minderjährigen Personen bzw. Familien in den städtischen Unterkünften. III. Situation im Gebäude „Ahremer Lichweg 3“ Neben dem überwiegend jungen Klientel werden im Gebäude „Ahremer Lichweg 3“ auch wohnungslose Personen mit besonders positiven Sozialprognosen, Familien mit Kindern oder Personen mit erheblichen krankheitsbedingten Einschränkungen mit Wohnraum versorgt. Die Auslastung des Gebäudes ist aufgrund der hohen Fluktuation weiterhin starken Schwankungen unterlegen: Im Jahr 2011 fanden hier 6 Einzüge und 11 Auszüge statt. Im Gegensatz dazu sind allein in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2012 schon 13 Einzüge und 10 Auszüge zu verzeichnen. Eine gleichzeitige Belegung aller 13 Appartements fand bislang nicht statt. In 2011 und 2012 waren am „Ahremer Lichweg 3“ zeitgleich zwischen ein und sechs Personen untergebracht. Daher bestehen nach jetzigem Stand hier Kapazitäten, die die Aufgabe eines weiteren, älteren Gebäudes (z.B. Oststr. 11) ermöglichen. Die Verweildauer der ab 2011 am „Ahremer Lichweg 3“ wohnenden Personen betrug zwischen sechs Tagen und 34 Monaten. 6 IV. Präventionsarbeit Während die Betreuung der in den städtischen Unterkünften lebenden Personen verbunden mit den sinkenden Belegungszahlen einen zunehmend geringeren Anteil an dem gesamten Aufgabengebiet der Wohnungslosenberatung einnimmt (ca. 30 %), steigt der Bedarf an Maßnahmen zur Vorbeugung von Wohnungslosigkeit stetig an und nimmt inzwischen ca. 50 % der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen ein. Da die hiesige Arbeit mittlerweile bei den ortsansässigen Institutionen wie Jobcenter, Kirche, Sozialamt, Jugendamt, Polizei, Amtsgericht, Kreisgesundheitsamt, Sozialdiensten und den Gerichtsvollziehern bekannt ist, werden Klienten/Klientinnen zunehmend häufiger an die Wohnungslosenberatung verwiesen. Drohende Wohnungslosigkeit wurde ausgelöst aufgrund personenbezogener Beeinträchtigungen bei  ungesicherter, wirtschaftlicher Lebensgrundlage  fehlender Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  gewaltgeprägten Lebensumständen  Familienauflösungen / Beziehungsprobleme  Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haft, Klinik)  Beendigung einer stationären Jugendhilfemaßnahme  psychischer Erkrankung  physischer Erkrankung  Abhängigkeiten und  Kriminalität. Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse als Auslöser für drohende Wohnungslosigkeit wie  Wohnungsbrand  Überschwemmungen  Schimmelbefall  Räumung zur Gefahrenabwehr bei fehlender baulicher Voraussetzung für eine Wohnraumnutzung oder  Eigenbedarfsanmeldung des Eigentümers wurden im Jahr 2011 nicht dokumentiert. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Problemlagen ergibt sich eine entsprechend komplexe Bearbeitungsweise der Einzelfälle. Im Jahr 2011 wurden 131 Präventionsfälle bearbeitet. Präventionsfälle 140 120 100 80 60 40 20 0 2008 2009 2010 2011 2012 7 76 Einzelpersonen waren 2011 von Wohnungslosigkeit bedroht, wovon nur 9 Personen kurzfristig mit städtischen Unterkünften versorgt werden mussten. Drei hiervon wurden als junge Erwachsene im Ahremer Lichweg 3 untergebracht und konnten innerhalb von kurzer Zeit in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Für 65 Einzelpersonen konnte vor Eintritt der Wohnungslosigkeit der bisherige Wohnraum erhalten bzw. neuer Wohnraum gefunden werden. Ebenfalls von Wohnungslosigkeit bedroht waren in 2011 21 Familien mit insgesamt 65 betroffenen Personen (32 Erwachsene mit 33 Kindern - davon 12 junge Erwachsene, die noch im Familienverbund integriert waren). Für alle Familien konnte vor Eintritt der Wohnungslosigkeit der bisherige Wohnraum erhalten bzw. neuer Wohnraum gefunden werden. Präventiv betreute Personen in 2011 12 21 Einzelpersonen Elternteile Minderjährige in Familien 76 junge Volljährige in Familien 32 V. Umgesetzte Vorhaben Da Unterkünfte für Wohnungslose nach aktueller Rechtsprechung über eine Mindestausstattung verfügen sollten, wurden – ergänzend zu den Maßnahmen im Vorjahr – auch im Jahr 2011 einige Räumlichkeiten mit Singleküchen, Betten, Tischen, Stühlen und Schränken ausgestattet. Schon jetzt ist festzustellen, dass sich damit verbunden die hygienischen Zustände in den Unterkünften wesentlich verbessert haben. Auch ist zu erwarten, dass durch den Einsatz von energieeffizienten Geräten in den Küchen der Stromverbrauch und somit auch Kosten reduziert werden können. Zwischenzeitlich wurden Produkte zur Warnung vor bzw. zur Bekämpfung von Bränden (Rauchmelder, Feuerlöscher, Löschdecke) erworben, die nun in den städtischen Unterkünften angebracht werden sollen. Im Mai 2011 wurde den politischen Gremien der Entwurf einer Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte, die Entwürfe eines Hygieneplans und einer Hausordnung zugeleitet. Die Satzung wurde später ergänzt um den Entwurf einer Gebührensatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte. Beide Satzungsentwürfe befinden sind noch in der 8 Beratung bei den politischen Gremien. Es wird jedoch mit einer Beschlussfassung dazu bis Ende 2012 gerechnet. Der Hygieneplan und die Hausordnung wurden zwischenzeitlich eingeführt. Dies wurde von den Bewohnern überwiegend positiv aufgenommen. Insbesondere bzgl. der Reinigung von Gemeinschaftsbereichen konnte so mehr Orientierung und Verbindlichkeit geschaffen werden. Bzgl. der Reinigung der Unterkünfte am „Ahremer Lichweg 3“ nach Auszug von Bewohnern mit problematischer Nutzung konnte eine städtische Reinigungskraft, die auch für die Reinigung der dortigen Dienststelle zuständig ist, gewonnen werden, was sich überaus bewährt hat. Die Reinigung von verlassenen Unterkünften in den übrigen Gebäuden übernimmt bei Bedarf nunmehr ein beauftragtes Unternehmen. VI. Ausblick Es steht für die Zwischenlagerung von Hausrat, der von Privatpersonen gespendet wird und/oder der von den Bewohnern/Bewohnerinnen bis zum Wechsel in eine anderweitige Wohnmöglichkeit aus Platzmangel nicht in die jeweils zugeteilte Unterkunft mitgenommen werden kann, kein Lagerraum zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage wird weiterhin nach geeigneten, kostenneutralen Räumlichkeiten gesucht. Im Gebäude „Am Vogelsang 27“, in dem bisher in den WC-Bereichen keine Möglichkeit zur Reinigung insbesondere der Hände besteht, da keine Waschbecken vorhanden sind, und in dem lediglich stark sanierungsbedürftige Duschen im Keller zur Verfügung stehen, werden die bisherigen WC-Bereiche auf jeder Etage nun zu vollwertigen Badezimmern (Dusche, Handwaschbecken, WC) ausgebaut. Wie bereits geschildert, besteht die Möglichkeit, durch wirtschaftliche Ausnutzung von Belegungskapazitäten bis Ende 2012 ein weiteres Gebäude (z.B. Oststr. 11) ersatzlos aufzugeben. Ferner bestehen - wie bereits einführend erwähnt - Überlegungen, für die durchweg wohnfähigen Bewohner/innen des Hauses „Am Vogelsang 29“ eine Wohnperspektive durch Abschluss von Mietverträgen für ihre jetzigen Unterkünfte zu bieten. Ein weiteres Ziel (rechtssicheres Handeln) würde erreicht werden, sobald die unter V. erwähnten Satzungen beschlossen sind. Im Auftrag gez. Alter gez. Büttner 9